Regulierte Selbstregulierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

In dieser Arbeit wird die Ausgestaltung des Funktionsauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die sogenannten Selbstverpflichtungen nach § 11 des Staatsvertrages für Rundfunk- und Telemedien (RStV) betrachtet. Schwerpunktmäßig wird das gegenwärtige Regulierungssystem beleuchtet, da das bisherige Verfahren zur Auftragsausgestaltung nicht zufriedenstellend funktioniert. Dabei wird ein Vergleich zu einem ähnlichen Regulierungssystem gezogen: der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz des Privatrundfunks. Dieses funktionierende Regulierungsmodell soll als Vorlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dienen, um eine effiziente Ausgestaltung des Funktionsauftrages zu ermöglichen. Die Betrachtungen werden unter Berücksichtigung der Reformen des Rundfunkrechts durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) vorgenommen, wobei insbesondere der einzuführende Drei-Stufen-Test erläutert und in das Regulierungsumfeld eingeordnet wird.

In this diploma thesis, two instruments of regulated self-regulation will be compared: the “Promises” of public broadcast and the regulated self-regulation for the protection of minors of private broadcast.The Promises of public broadcast is a method that defines the public value of public broadcast service. Therefore, public broadcast stations need to establish constitutions and guidelines that describe that public value, based on a legitimate framework. Every two years, public broadcasting stations must publish a report on the performance of their public service. So far, the Promises of public broadcast method has been unsatisfactory, in contrast, private broadcasting’s regulated self-regulation for the protection of minors works very well. This is why the latter system will be used to provide a basis for a new regulation model for public broadcasting. To achieve this it is important to investigate organizational structures and principles of regulation. Following this examination, a new regulation model for public broadcast will be created, based on regulated self-regulation. The new system should offer a better-quality and reviewable definition of the public value of public broadcast while the upcoming device “Public-Value-Test” will be considered especially. At the same time, two new institutions will be introduced that work on the regulation and self-regulation levels for expert consultation and supervision.

In dieser Diplomarbeit werden zwei Instrumente der regulierten Selbstregulierung vorgestellt: die Selbstverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die regulierte Selbstregulierung im Jugendmedienschutz des Privatrundfunks. Die Selbstverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezeichnen ein Verfahren zur Ausgestaltung des Funktionsauftrages nach § 11 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (RStV). Darin stellen die Rundfunkanstalten eigenständig basierend auf dem gesetzlichen Rahmen - Satzungen und Richtlinien auf, die ihren Auftrag beschreiben und geben alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung des Funktionsauftrages ab. Dieses System funktioniert allerdings bisher nicht zufrieden stellend, ganz im Gegensatz zur regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz. Deshalb soll Letztere Anregungen für ein neues Regulierungssystem liefern, wobei insbesondere Organisationsstrukturen und Regulierungsprinzipien Berücksichtigung finden. Anhand dieser Betrachtungen wird ein neues Regulierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeschlagen. Dieses basiert weiterhin auf der regulierten Selbstregulierung und soll eine effiziente Ausgestaltung des Funktionsauftrages ermöglichen, wobei die aktuellen Vorgaben zum Drei-Stufen-Test ebenfalls betrachtet werden. In diesem Rahmen werden zwei neue Organe vorgeschlagen, die einerseits auf der Selbstregulierungs- und andererseits auf der Regulierungsebene zur sachverständigen Beratung bzw. Kontrolle herangezogen werden.

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