Die Presseberichterstattung über die "NSU-Terrorzelle" aus medienrechtlicher Sicht : eine Untersuchung im Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Presse bewegt sich bei ihrer Tätigkeit der Berichterstattung grundsätzlich im Spannungsfeld der verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gerade durch Presseberichte über mutmaßliche Straftäter und die zumeist negative Vorwegqualifikation kann das Persönlichkeitsrecht Betroffener in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Der spektakuläre und medial viel diskutierte Fall der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (kurz: NSU) stellt in diesem Zusammenhang ein besonders untersuchungswürdiges Beispiel dar, weil dabei spezielle Fallkonstellationen wie vorherige Öffentlichkeitsfahndungen und unterschiedliche Personengruppen von durch die Presseberichterstattung Betroffenen vorliegen. Das Ziel der Arbeit besteht in einer Untersuchung hinsichtlich möglicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch eine sachlich und zeitlich abgegrenzte Presseberichterstattung über die NSU-Terrorzelle, die den besonderen Begleitumständen Rechnung trägt. Dabei werden exemplarisch sowohl Positiv- als auch Negativbeispiele aus den periodischen Presseerzeugnissen BILD, F.A.Z., DER SPIEGEL und Freies Wort im Zeitraum November 2011 herausgegriffen, um die einzelnen juristischen Problemfelder zu verdeutlichen.

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