Schmall, Sabine: Patrimonium und Fiscus : Studien zur kaiserlichen Domänen- und Finanzverwaltung von Augustus bis Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr.. - Bonn, 2011. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-26288
@phdthesis{handle:20.500.11811/4859,
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title = {Patrimonium und Fiscus : Studien zur kaiserlichen Domänen- und Finanzverwaltung von Augustus bis Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr.},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2011,
month = sep,

note = {Eine Grundtendenz der Kaiserzeit ist die Institutionalisierung des persönlichen Dienstes des Princeps zu einer organisierten „kaiserlichen Verwaltung“. Dieser Prozess zog sich bis in die Spätantike hin und war noch nicht abgeschlossen, als Diocletian seine Verwaltungsreformen initiierte, welche das Verwaltungssystem des Principats in die prämoderne Bürokratie des spätantik-byzantinischen Kaiserreichs transformierten. Ausgehend von der Überlegung, dass die Funktionsträger der kaiserlichen Vermögensverwaltung - genauso wie die kaiserlichen Vermögensmassen selbst - nicht nur rein privaten Charakter hatten, fragt sich, inwieweit die Verwaltung des kaiserlichen Großgrundbesitzes sich von der Verwaltung der Liegenschaften anderer Großgrundbesitzer quantitativ bzw. qualitativ unterschied und ob und inwieweit die Verwalter des kaiserlichen Grundbesitzes und Vermögens, die procuratores Augusti, sich von privaten Sachwaltern abschichteten.
Zu den Problemkreisen der Studie gehörten:
* die Entwicklung der kaiserlichen Finanzverwaltung im Zeitraum der frühen und hohen Kaiserzeit - ausgenommen war die Betrachtung der in vielerlei Hinsicht einzigartigen Verhältnisse in der Spätantike,
* die Vermehrung und Ausdifferenzierung der mit Finanz- und Domänenverwaltung befassten Funktionsträger, wobei den Procuratoren des Patrimoniums und den Verwaltern des sog. „fiscus“ vorrangige Aufmerksamkeit galt,
* die Entwicklung der kaiserlichen Procuratur aus der Finanz- und Domänenprocuratur und
* die Organisation der Domänenverwaltung und der des kaiserlichen „Schatzes“.
Leitmotive des letzteren Abschnitts, des Hauptteils der Untersuchung, waren
* erstens im Bereich der Domänenverwaltung die Frage nach der Institutionalisierung der jeweiligen Procuraturen auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene. Es konnte plausibel gemacht werden, dass - auch wenn beide auf dieselbe Rechtsfigur „procurator“ zurückzuführen sind - in dieser Frage zwischen lokalen Domänenverwaltern und regionalen - d.h. vor allem provinzialen - Finanzverwaltern deutlich zu unterscheiden ist. Letzteren wurden schon zu einem frühen Zeitpunkt quasi-öffentliche Sonderaufgaben, die nicht mehr als genuin privat eingestuft werden können, übertragen, was mittelfristig zu einer dauerhaften Einbindung dieser ursprünglich privaten Geschäftsführer und Vermögensverwalter in die Verwaltung öffentlichen Vermögens führte.
* zweitens im Bereich der „Schatzverwaltung“ die Abgrenzung der Entitäten aerarium, patrimonium, fiscus und res privata und die Untersuchung des angeblichen Systems dieser angeblich differenten „Kassen“. Dass zu keinem Zeitpunkt vor der Regierungszeit Constantins die Existenz mehrerer kaiserlicher Kassen (patrimonium, fiscus, res privata) anhand der Quellen nachgewiesen werden konnte, ist eine wichtige Erkenntnis der kritischen Auseinandersetzung mit den Prämissen der Forschungsliteratur, die zu wesentlichen Teilen noch immer von Otto Hirschfelds an die preußische Verwaltung angelehntes Modell der kaiserlichen Finanzverwaltung geprägt ist.
Sehr deutlich wurde außerdem, wie stark die Ausdifferenzierung der kaiserlichen Finanzverwaltung Grundlage der Institutionalisierung der kaiserlichen Verwaltung an sich war, welche allmählich die senatorische Verwaltung der „öffentlichen Angelegenheiten“ (so res publica wörtlich) in den Provinzen ersetzte, in Rom zumindest verdrängte. Das Netz der procuratores Augusti bildete zu Beginn der Kaiserzeit eine Art informeller Sekundärverwaltung, die erst allmählich und keinesfalls systematisch organisiert und gefestigt wurde. Insbesondere die Ablaufschemata der älteren Literatur, die eine voll ausgebildete Hierarchie kaiserlichen Procuraturen schon zu Kaiser Claudius‘ Zeiten annehmen, müssen in diesem Zusammenhang verworfen werden. Ob traditionelle personenbezogene Periodisierungen (vgl. „Hadrianische Reformen“), die strategische Planungen der Kaiser oder gar ganzer Kaiserdynastien suggerieren, überhaupt aufrechterhalten werden können, ist zumindest zweifelhaft. Obwohl nicht zu leugnen ist, dass die Institution der kaiserlichen Procuratur Entwicklungsstadien durchlief, bereitet die Datierung dieser Stadien und die Interpretation des Wandels erhebliche Probleme. Dennoch wurde versucht, plausible Entwicklungslinien der kaiserlichen Procuratur nachzuzeichnen.
Untersucht wurde die Entwicklung der Kompetenzen verschiedener mit kaiserlichen Einkünften befasster Procuraturen bzw. in der Literatur differenzierter Typen von Procuratoren, darunter
* Finanzprocuratoren (procurator a rationibus, procurator patrimonii, procurator rationis privatae, procurator „rei privatae“, procurator summarum rationum) und Domanialprocuratoren (procurator saltus, procurator regionis, procurator tractus)
* Provinzprocuratoren
* Präsidialprocuratoren
* Spezialprocuratoren (z. B. procuratores metallorum)
* des sog. Prätor inter fiscum et privatos (iudicans)
* der sog. Advocati fisci sowie der Subalternen der kaiserlichen Finanzverwaltung. Komplementär dazu wurde die Entwicklung des mit den kaiserlichen Einkünften befassten Teils der zentralen kaiserlichen Kanzlei skizziert.
Hierbei wurde festgestellt, dass es nicht durchgängig eine spezielle Domänenverwaltung, eine ratio patrimonii, gegeben hat und diese, wo es sie gab, in keinem Fall mit einer „patrimonium“ genannten kaiserlichen Sonderkasse gleichgesetzt werden kann.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/4859}
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