Niecke, Ingmar: Evaluation der aktuellen Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Fahreignung (Ausgabe 2000) aus klinisch-epileptologischer Sicht. - Bonn, 2007. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-12228
@phdthesis{handle:20.500.11811/3018,
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author = {{Ingmar Niecke}},
title = {Evaluation der aktuellen Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Fahreignung (Ausgabe 2000) aus klinisch-epileptologischer Sicht},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2007,
note = {Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit epileptischen Anfällen besitzt in der klinisch-epileptologischen Praxis einen hohen Stellenwert. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Menschen mit Epilepsie ist gesetzlich nicht geregelt, jedoch existieren Leitlinien zur Begutachtung der Fahreignung.
Diese Arbeit untersucht auf der Grundlage der persönlichen klinischen Erfahrungen aus der Arbeit an der Klinik für Epileptologie der Universität Bonn und mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form einer schrittweisen Kommentierung der Begutachtungsleitlinien die Frage, ob die Ausführungen in den Leitlinien aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen.
In Zusammenschau ergeben diese aus epileptologischer Sicht einen vernünftigen Rahmen für die Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Epilepsie. Im Wesentlichen werden die aufgeführten Vorschläge den, wenn auch spärlichen Daten zur Verkehrssicherheit und Epilepsie, gerecht. Studiendaten zeigen ein insgesamt leichtgradig erhöhtes Unfallrisiko für Menschen mit Epilepsie im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung, welches denen anderer Erkrankungen mit Beeinträchtigung des Bewusstseins ähnelt, die jedoch traditionell mit weniger Auflagen bedacht werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass etwa 0,25% aller Verkehrsunfälle durch epileptische Anfälle verursacht werden.
Bei der differenzierten Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Epilepsie muss berücksichtigt werden, dass Epilepsien und epileptische Syndrome sich in Bezug auf ihre Phänomenologie, Therapie und Prognose derartig voneinander unterscheiden, dass nahe liegt, dass bei einzelnen Formen kein wesentlich erhöhtes Unfallrisiko besteht und diese somit keinen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben, während andere widerum eine weitaus größere Gefahr darstellen können.
Jedoch erscheinen die Leitlinien teilweise zu pauschal und es finden sich im Detail einerseits Lücken, die in zukünftigen Revisionen der Begutachtungsleitlinien mit diskutiert werden sollten, und andererseits Vorschläge, die aufgrund der Studiendaten zum Verkehrsunfallrisiko bei Epilepsie korrigiert werden sollten.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/3018}
}

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