Mayer, Julia: Naturrisiken und Vorsorge : Eine systemtheoretische Beobachtung von Hangrutschungsrisiken und staatlichen Vorsorgemaßnahmen. - Bonn, 2012. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5n-30493
@phdthesis{handle:20.500.11811/5411,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5n-30493,
author = {{Julia Mayer}},
title = {Naturrisiken und Vorsorge : Eine systemtheoretische Beobachtung von Hangrutschungsrisiken und staatlichen Vorsorgemaßnahmen},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2012,
month = nov,

note = {Die vorliegende Arbeit 'Naturrisiken und Vorsorge. Eine systemtheoretische Beobachtung von Hangrutschungsrisiken und staatlichen Vorsorgemaßnahmen' hat das Ziel die Gestaltung und Umsetzung staatlicher Vorsorge gegenüber Naturrisiken zu untersuchen und zu einem umfassenden Verständnis über staatliche Vorsorge gegenüber Naturrisiken beizutragen. Um die gesellschaftlichen Prozesse im Zusammenhang mit Risiko, Vorsorge und staatlichem Handeln zu beobachten, wurde die Theorie sozialer Systeme nach Niklas Luhmann gewählt. Vor dem gewählten konstruktivistischen Hintergrund bedeutet dies, dass sich die Untersuchung nicht für das Naturrisiko an sich interessiert, sondern beobachtet, wie Risiken gesellschaftlich konstruiert werden und wie von staatlicher Seite auf diese Konstruktionen durch Vorsorge reagiert wird. Staatlicher Vorsorge gegenüber Naturrisiken wird sich dabei theoretisch-konzeptionell und empirisch angenähert. Theoretisch wird ausgehend von unterschiedlichen Verständnissen von Risiko und Vorsorge in verschiedenen, überwiegend getrennt von einander argumentierenden, wissenschaftlichen Diskursen (Kap. 3 und Kap. 4) mit Hilfe des Beobachtungsinstrumentes der Systemtheorie (Kap. 5) ein systemtheoretischer Vorsorgebegriff entwickelt (Kap. 6). Dieser begreift Vorsorge als Kontingenzbewältigungsmechanismus und stellt systeminterne Unsicherheiten zentral. Es wird gezeigt, dass die Funktion von Vorsorge in der Bildung temporär stabiler Erwartungen im System liegt. Empirisch wurde mittels Methoden der qualitativen Sozialforschung staatliche Vorsorge gegenüber Hangrutschungsrisiken auf der Schwäbischen Alb und in Südtirol entlang der Unterscheidung von Planung, Vorbeugung und Vorbereitung als Phasen der Vorsorge untersucht (Kap. 7). Über die Analyse der Kommunikation sozialer Systeme, den systemspezifischen Umgang mit Hangrutschungsrisiken und die detaillierte empirische Analyse der Vorsorgemaßnahmen 'technische Schutzmaßnahmen', 'Frühwarnung' und 'Raumplanung' wurde deutlich, dass sich keine übergeordnete Strategie staatlicher Vorsorge gegenüber Hangrutschungsrisiken auf der Schwäbischen Alb beobachten lässt. Die einzelnen Komponenten des Risikomanagementkreislaufs liegen organisatorisch und funktional in Deutschland nicht in einer Hand. Verschiedene Staatsorganisationen gestalten Vorsorge je nach ihren spezifischen Eigenlogiken. Bei Vorsorge gegenüber Naturrisiken handelt es sich zudem um ein Funktionsdefizit und somit um ein Folgeproblem der funktionalen Differenzierung der modernen Gesellschaft. Es konnte beobachtet werden, dass unter Vorsorge häufig wesentliche Elemente der Gefahrenabwehr einbezogen werden. Diese reaktiven Handlungen fungieren dennoch unter dem Überbegriff Vorsorge. Auf Basis des systemtheoretischen Vorsorgebegriffs wird dies so begründet, dass alleine die Bezeichnung von Vorsorge bereits Sicherheitserwartungen im System produziert. Die Ergebnisse leiten zur Erkenntnis über die besondere Bedeutung der Planungsphase hin, die mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die nachfolgenden Handlungen in den Phasen der Vorbeugung und Vorbereitung ausschlaggebende Kontexte generiert. Die idealtypische Planungsphase, in welcher der Staat Vorsorge als Staatsaufgabe wahrnehmen kann, umfasst dabei u.a. das Lernen über natürliche Prozesse, die Definition von administrativen Rahmenbedingungen und die Entwicklung von Leitbildern der Vorsorge (Kap. 8). Die Planungsphase unterscheidet sich maßgeblich von den Bedingungen und Möglichkeiten in den anderen Phasen, weshalb eine Unterscheidung der verschiedenen Phasen von besonderer Relevanz ist. Vorsorge wird als systemrelatives Konstrukt beschrieben, das die Bedeutung der operativen Geschlossenheit und Autopoiesis sozialer Systeme betont. Staatliche Vorsorge ist immer das Ergebnis systeminterner Prozesse: zum einen in Bezug auf das vorsorgende System, zum anderen hinsichtlich des Beobachters zweiter Ordnung, der auf Basis seiner eigenen Operationen Vorsorge unterscheidet und bezeichnet.},
url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/5411}
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