Beurteilung von Auswirkungen der Gesetzesänderung des Nordrhein-Westfälischen Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 : - auf die Effektivität des Leichenschauwesens durch kritische Überprüfung von Todesbescheinigungen in einem ländlichen Gebiet (Kreis Steinfurt)

Die Studie untersuchte, ob die Bestattungsgesetzesänderung in NRW vom 17.06.2003 Auswirkungen auf die Effektivität des Leichenschauwesens hat. Zudem wurde das Phänomen des Hitzetodes beleuchtet. Es zeigte sich, der prozentuale Anteil von Notärzten an Leichenschauen im Kreis Steinfurt sank im Untersu...

Verfasser: Berster, Daniel Andreas
Weitere Beteiligte: Du Chesne, Alfred (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 05: Medizinische Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2006
Publikation in MIAMI:17.12.2006
Datum der letzten Änderung:08.03.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Leichenschau; Hitzetod; Bestattungsgesetz; Notärzte; polizeimeldepflichtig
Fachgebiet (DDC):610: Medizin und Gesundheit
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-00649553519
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-00649553519
Onlinezugriff:diss_berster.pdf

Die Studie untersuchte, ob die Bestattungsgesetzesänderung in NRW vom 17.06.2003 Auswirkungen auf die Effektivität des Leichenschauwesens hat. Zudem wurde das Phänomen des Hitzetodes beleuchtet. Es zeigte sich, der prozentuale Anteil von Notärzten an Leichenschauen im Kreis Steinfurt sank im Untersuchungszeitraum um 33,1 Prozent. Der Anteil leichenschauender niedergelassener Ärzte stieg zeitgleich an. Der Anteil aller polizeimeldepflichtigen Todesarten reduzierte sich zusammengerechnet von 7,7 Prozent auf 4,7 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der „natürlichen“ Todesfälle. Es ergeben sich Hinweise, dass durch das neue Gesetz die Dunkelziffer an „nicht natürlichen“ Todesursachen steigt und sich die Effektivität der Leichenschau insofern verschlechtert. Zum Aufkommen von Hitzetodesfällen im Sommer 2003 in den Kreisen Steinfurt, Lippe und der Stadt Münster ließen die Untersuchungen dieser Arbeit keine gesicherten Aussagen zu.