Interessenkonflikte im Aufsichtsrat bei Mehrfachmandaten im faktischen Aktienkonzern

Der Aufsichtsrat ist Adressat zahlreicher Appelle, insbesondere fordern § 100 Abs. 5 AktG und Ziff. 5.4.2 DCGK die Unabhängigkeit eines Teils seiner Mitglieder. In Anlehnung an das monistische Board-Modell des angloamerikanischen Unternehmensrechts soll Unabhängigkeit die Grundvoraussetzung einer fu...

Verfasser: Al-Wraikat, Nadja Magdalena
Weitere Beteiligte: Saenger, Ingo (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Erscheinungsdatum:2014
Publikation in MIAMI:04.11.2014
Datum der letzten Änderung:27.07.2015
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 10
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Aktienkonzern; Aktienrecht; Aufsichtsrat; Interessenkonflikte; Konzernmandat; Konzernrecht; Unabhängigkeit
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:CC BY-ND 3.0 DE
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Interessenkonflikte im Aufsichtsrat bei Mehrfachmandaten im faktischen Aktienkonzern / Nadja Magdalena Al-Wraikat. - Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2014. - XV, 305 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 10), ISBN 978-3-8405-0110-4, Preis: 20,50 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0110-4
URN:urn:nbn:de:hbz:6-11399506595
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-11399506595
Onlinezugriff:diss_al-wraikat_buchblock.pdf

Der Aufsichtsrat ist Adressat zahlreicher Appelle, insbesondere fordern § 100 Abs. 5 AktG und Ziff. 5.4.2 DCGK die Unabhängigkeit eines Teils seiner Mitglieder. In Anlehnung an das monistische Board-Modell des angloamerikanischen Unternehmensrechts soll Unabhängigkeit die Grundvoraussetzung einer funktionierenden Kontrolle der Unternehmensleitung sein. Für den Aufsichtsrat bedeutet dies einen Paradigmenwechsel von seiner Repräsentationsfunktion hin zu einer neutralen Kontrollaufgabe. Ein solches Unabhängigkeitsverständnis hat elementare Konsequenzen für den faktischen Aktienkonzern. Dort dient die strategische Besetzung des Aufsichtsrats als Hauptinstrument zur Konzernleitung. Insofern stellt sich die Frage, ob Aufsichtsratsmandate in verbundenen Unternehmen weiterhin ein zulässiges Mittel zur Konzernleitung darstellen. Die Antwort hängt davon ab, welche Interessenkonflikte durch Mehrfachmandate im Konzern entstehen und wie diese zu lösen sind.