Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz als Lösung zur Bewältigung von Massenverfahren

8.000 kg Papier, überquellende Geschäftsstellenzimmer, zusammenbrechende Faxgeräte und Aussichten auf Verfahrensdauern von 15 Jahren - die „Telekom-Prozesse“ vor dem Landgericht Frankfurt zeigten die Probleme auf, vor die Massenverfahren das deutsche Zivilprozessrecht stellen. Diesem versuchte der G...

Verfasser: Heitzig, Markus
Weitere Beteiligte: Mäsch, Gerald (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2010
Publikation in MIAMI:22.11.2010
Datum der letzten Änderung:07.06.2016
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 4
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz; KapMuG; Sammelklage; Telekomprozess; class action
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz als Lösung zur Bewältigung von Massenverfahren / von Markus Heitzig. - Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2010. - IX, 327 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 4), ISBN 978-3-8405-0022-0, Preis: 19,50 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0022-0
URN:urn:nbn:de:hbz:6-16409533633
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-16409533633
Onlinezugriff:diss_heitzig_buchblock.pdf

8.000 kg Papier, überquellende Geschäftsstellenzimmer, zusammenbrechende Faxgeräte und Aussichten auf Verfahrensdauern von 15 Jahren - die „Telekom-Prozesse“ vor dem Landgericht Frankfurt zeigten die Probleme auf, vor die Massenverfahren das deutsche Zivilprozessrecht stellen. Diesem versuchte der Gesetzgeber im Jahr 2005 mit dem KapMuG zu begegnen. Auf der Grundlage einer Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen des überkommenen deutschen Zivilprozessrechts sowie ausgewählter ausländischer Verfahrensregelungen überprüft der Autor die Praxistauglichkeit des KapMuG. Im Ergebnis ist diese zu bejahen. Zudem wäre eine Ausdehnung des Verfahrens nach dem KapMuG auf andere Bereiche sinnvoll. Dabei sind jedoch vorhandene Schwächen des KapMuG zu beheben. Hierfür liefert der Autor konkrete Verbesserungsvorschläge.