Inkohärenzen im Geldschuldrecht

„Money makes the world go round“ – Geld ist unstreitig ein Thema, das aus vielen Blickwinkeln spannend erscheint. Die Arbeit „Inkohärenzen im Geldschuldrecht“ untersucht das Thema aus einem juristischen Blickwinkel und bearbeitet die wohl prominentesten Baustellen im Geldschuldrecht, um diesem an de...

Verfasser: Schlichting, Anja
Weitere Beteiligte: Gutmann, Thomas (Gutachter)
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2017
Publikation in MIAMI:18.04.2017
Datum der letzten Änderung:27.05.2022
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 19
Verlag/Hrsg.: readbox unipress in der readbox publishing GmbH
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Geldschuld; Inkohärenzen; Geldbegriff; Entsubstantialisierung; Rechtsnatur; Unvermögen des Geldschuldners
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:CC BY-SA 3.0 DE
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Inkohärenzen im Geldschuldrecht / Anja Schlichting. – Münster : Münsterscher Verlag für Wissenschaft, 2017. – XIII, 332 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 19), ISBN 978-3-8405-0152-4, Preis: 24,10 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0152-4
URN:urn:nbn:de:hbz:6-53289688842
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-53289688842
Onlinezugriff:diss_schlichting_buchblock.pdf

„Money makes the world go round“ – Geld ist unstreitig ein Thema, das aus vielen Blickwinkeln spannend erscheint. Die Arbeit „Inkohärenzen im Geldschuldrecht“ untersucht das Thema aus einem juristischen Blickwinkel und bearbeitet die wohl prominentesten Baustellen im Geldschuldrecht, um diesem an der ein oder anderen Stelle zu mehr Stimmigkeit und Klarheit zu verhelfen. Es geht zunächst um das Geld als Rechtsbegriff, der in der Lage sein muss, der rasanten Entwicklung des Geldes von einem verkörperten Gegenstand zu einem völlig substanzlosen Zahlungsmittel zu begegnen. Eine dogmatische Inkohärenz stellt der Problemkreis um die Rechtsnatur der Geldschuld nach §§ 269 I, 270 IV BGB dar. Ist die Geldschuld eine qualifizierte Schickschuld oder muss sie – vor allem nach einem Urteil des EuGH aus April 2008 – als modifizierte Bringschuld eingeordnet werden? Die dritte beleuchtete Fragestellung ist die um das Unvermögen des Schuldners zur Begleichung seiner Verbindlichkeit. Denn der unvermögende Geldschuldner, wird nach ganz h.M. nicht – wie § 275 I BGB eigentlich anordnet – von seiner Leistungspflicht befreit. Er hat vielmehr mit seinem ganzen pfändbaren Vermögen für diese Schuld einzustehen.