Haftung für Schäden aus der Verschmutzung der Meere vom Land aus im Völkerrecht

Die Verschmutzung der Meere durch landseitige Quellen, wie Einleitungen direkt ins Meer oder über Flüsse, ist in der schädigenden Wirkung oftmals schleichend und hat dramatische Folgen. Sie macht einen weitaus größeren Anteil aus als bspw. die durch Schiffsunfälle herbeigeführten Folgen, die im Foku...

Verfasser: Uhte, Dorothea Henrike
Weitere Beteiligte: Walter, Christian (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2015
Publikation in MIAMI:31.08.2015
Datum der letzten Änderung:31.08.2015
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Meeresverschmutzung durch landseitige Quellen; Meeresschutz im Völkerrecht; regionale Abkommen zum Schutz der Meere; Schäden an der Meeresumwelt; internationales Umwelthaftungsrecht; Prinzipien des Umweltvölkerrechts
Fachgebiet (DDC):340: Recht
550: Geowissenschaften, Geologie
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-58259495078
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-58259495078
Onlinezugriff:diss_uhte.pdf

Die Verschmutzung der Meere durch landseitige Quellen, wie Einleitungen direkt ins Meer oder über Flüsse, ist in der schädigenden Wirkung oftmals schleichend und hat dramatische Folgen. Sie macht einen weitaus größeren Anteil aus als bspw. die durch Schiffsunfälle herbeigeführten Folgen, die im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stehen. In der vorliegenden Arbeit wird das geltende Völkerrecht im Bereich der Haftung für die landseitige Verschmutzung der Meere dargestellt und analysiert. Dabei werden die Prinzipien des Umweltvölkerrechts einbezogen. Es werden insbesondere die (regionalen) völkerrechtlichen Verträge mit Schwerpunkt Schutz vor der Verschmutzung der Meere bzw. die völkerrechtlichen Verträge mit Schwerpunkt Schäden und Haftung im Zusammenhang mit Umweltfragen untersucht. Abschließend werden Vorschläge für eventuelle Reformen vorhandener internationaler Verträge und ein künftiges System der Haftung für Schäden aus der landseitigen Verschmutzung der Meere unterbreitet.