Das Delikt des Hochverrats im NS-Staat, in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland

Als Beitrag zur Forschung um die Entwicklung des Hochverrats wurden die seit 1933 existierenden Hochverratsdelikte untersucht. Aufgrund zahlreicher außerrechtlicher Faktoren liegt der Fokus der rechtshistorischen und vergleichenden Betrachtung nicht allein auf den Normen und deren Anwendung, sondern...

Verfasser: Stampf, Sabine
Weitere Beteiligte: Arnold, Jörg (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2016
Publikation in MIAMI:13.07.2016
Datum der letzten Änderung:13.07.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Hochverrat; Staatsschutz; Politische Justiz; Politisches Strafrecht; verfassungsmäßige Ordnung
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-75239679694
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-75239679694
Onlinezugriff:diss_stampf.pdf

Als Beitrag zur Forschung um die Entwicklung des Hochverrats wurden die seit 1933 existierenden Hochverratsdelikte untersucht. Aufgrund zahlreicher außerrechtlicher Faktoren liegt der Fokus der rechtshistorischen und vergleichenden Betrachtung nicht allein auf den Normen und deren Anwendung, sondern es wird auch die Entwicklung der Rechtsordnungen des NS-Staat, der DDR und der BRD im Kontext ihres gesellschaftlichen und geschichtlichen Hintergrundes beleuchtet. Die historisch-kritische und objektiv-analytische Analyse zeigt Parallelen und Unterschiede in der Anwendung der Hochverratsnormen, im Ergebnis aber eine Kohärenz zwischen den materiell-rechtlichen Hochverratstatbeständen und der gesellschaftspolitischen Entwicklung. Im Ergebnis bestätigt sich die Hauptthese der Dissertation von einem jedem Staats- und Rechtssystem inhärenten und mit dem politischen Selbstvertrauen korrelierenden Risiko, Bestand und Verfassungsordnung über das notwendige Maß hinaus zu schützen und dass unabhängig der Staats- und Rechtsform der strafrechtliche Staatsschutz maßgeblich von außerrechtlichen Faktoren beeinflusst wurde und Kehrseite des (gesellschafts-)politischen Systems ist.