Investitionen von Kapitalanlagegesellschaften in strukturierte Finanzprodukte

Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen und europäischen Regulierungsansatz für strukturierte Finanzprodukte als zulässige Vermögensgegenstände für richtlinienkonforme Investmentvermögen (OGAW-Fonds). Es wird geprüft, ob die geltenden Regelungen im Licht der Vorgaben der OGAW-Richtlinie inhaltlic...

Verfasser: Gronewold, Lars
Weitere Beteiligte: Pohlmann, Petra (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2008
Publikation in MIAMI:07.09.2010
Datum der letzten Änderung:10.05.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Kapitalanlagegesellschaft; Investmentvermögen; strukturierte Finanzprodukte; OGAW-Richtlinie; OGAW-Fonds; zulässige Vermögenswerte; Richtlinie 2007/16/EG
Fachgebiet (DDC):330: Wirtschaft
340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-76479403080
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-76479403080
Onlinezugriff:diss_gronewold.pdf

Die Arbeit befasst sich mit dem nationalen und europäischen Regulierungsansatz für strukturierte Finanzprodukte als zulässige Vermögensgegenstände für richtlinienkonforme Investmentvermögen (OGAW-Fonds). Es wird geprüft, ob die geltenden Regelungen im Licht der Vorgaben der OGAW-Richtlinie inhaltlich überzeugen. Insbesondere der Grundsatz der Durchschau auf den Basiswert und seine Entbehrlichkeit bei Delta-1-Produkten stehen im Zentrum der Arbeit. Darüber hinaus werden dem praktischen Anwender Hintergrundinformationen und Auslegungshilfen nicht nur hinsichtlich der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, sondern auch bezüglich der anwendbaren CESR-Richtlinien und des Fragenkataloges der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erwerbbaren Vermögensgegenständen gegeben. Des Weiteren wird erörtert wie eine Regelung für zulässige Vermögensgegenstände einschließlich strukturierter Finanzprodukte in der OGAW-Richtlinie in der Zukunft ausgestaltet werden könnte.