Die Strafbarkeit des Eigendopings
Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich – vereinfacht – ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im...
Verfasser: | |
---|---|
Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2018 |
Publikation in MIAMI: | 05.06.2018 |
Datum der letzten Änderung: | 05.06.2018 |
Reihe: | Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 30 |
Verlag/Hrsg.: |
readbox unipress in der readbox publishing GmbH
|
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Doping; Eigendoping; Selbstdoping; Anti-Doping-Gesetz; Rechtsgutstheorie; Rechtsgut; Betrug |
Fachgebiet (DDC): | 340: Recht
610: Medizin und Gesundheit 796: Sportarten, Sportspiele |
Lizenz: | CC BY-ND 4.0 |
Sprache: | Deutsch |
Anmerkungen: | Auch im Buchhandel erhältlich: Die Strafbarkeit des Eigendopings / Felix Eising. – Münster : Readbox Unipress, 2018. – X, 248 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 30), ISBN 978-3-8405-0175-3, Preis: 22,40 EUR |
Format: | PDF-Dokument |
ISBN: | 978-3-8405-0175-3 |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-78189663007 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-78189663007 |
Onlinezugriff: | diss_eising_buchblock.pdf |
Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich – vereinfacht – ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im Wesentlichen auf den Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge. Im Übrigen war vor allem die Fremdanwendung strafbewehrt. Neben anderen rechtlichen Problemen, die das Gesetz mit sich bringt, ist insbesondere die Legitimität des neuen Tatbestandes zweifelhaft. Es ist fragwürdig, ob sich die Grenzen staatlichen Strafens aus der Rechtsgutstheorie in ihrer systemkritischen Dimension ergeben oder ausschließlich aus der Verfassung. Am Ende der Arbeit kann beantwortet werden, ob der Eigendopingtatbestand die im Verlauf der Untersuchung herausgearbeiteten Anforderungen, denen ein Strafgesetz gerecht werden muss, erfüllt.