Ausschluß der Gewährleistung bei Gebrauchtsoftware

Der Kurzbeitrag wendet sich der Frage zu, ob die Gewährleistung bei Gebrauchtsoftware in AGB völlig ausgeschlossen werden kann. Dabei soll der Nachweis geführt werden, dass die traditionelle Rechtsprechung zu gebrauchten Waren keine Anwendung findet, da Software keine altersbedingten Mängel aufweise...

Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1992
Publikation in MIAMI:12.11.2003
Datum der letzten Änderung:08.08.2014
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Computer und Recht 8 (1992) 5, 257-258
Schlagwörter:Gewährleistung; Gebrauchtsoftware; EDV-Recht; Wirtschaftsrecht; Softwarevertrag; AGB
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
ISSN:0179-1990
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659540812
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659540812
Onlinezugriff:051_ausschluss.pdf

Der Kurzbeitrag wendet sich der Frage zu, ob die Gewährleistung bei Gebrauchtsoftware in AGB völlig ausgeschlossen werden kann. Dabei soll der Nachweis geführt werden, dass die traditionelle Rechtsprechung zu gebrauchten Waren keine Anwendung findet, da Software keine altersbedingten Mängel aufweisen kann. Wer demnach bei Softwareverträgen nur auf den Erwerb des Computerprogramms (losgelöst vom Datenträger) abstellt, muss zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gewährleistungsausschluss nach § 11 Nr. 10 lit. a AGBG unwirksam ist. Eine sachgerechtere Lösung ist nur über die Klassifizierung von Software als Einheit von Datenträger und Programm möglich.