Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2017

DSpace Repositorium (Manakin basiert)


Dateien:

Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89840
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-898404
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31221
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2018-11
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht / B / VI
Sprache: Deutsch
Fakultät: Das kriminologische Repository des <a href="http://www.fidkrim.de">Fachinformationsdienstes Kriminologie</a> enthält forschungs- und fachrelevante Literatur mit dem Schwerpunkt auf "graue Literatur" (Berichte von Ministerien, amtliche Statistiken etc.). Alle Dokumente werden auch in der kriminologischen Literaturdatenbank <a href="https://krimdok.uni-tuebingen.de">KrimDok</a> nachgewiesen.
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Thüringen , Statistik
Zur Langanzeige

Inhaltszusammenfassung:

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht. In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. Gesetzliche Grundlage bildet der § 6 des Thüringer Statistikgesetzes in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Justiz- und Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1998 (4206-1/92).

Das Dokument erscheint in: