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100 Jahre Badische Verfassung vom 21. März 1919

  • Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März 1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom 19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden- Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist. Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.

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Verfasserangaben:Konrad ExnerGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16154
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
GND-Schlagwort:Baden; Landesverfassung
Jahrgang:99
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:356
Letzte Seite:362
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 340 Recht
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Staat, Verfassung und Recht / Verfassung und Recht der Länder von 1806 bis 1952 / Baden
Zeitschriften:Badische Heimat / 99.2019 / Heft 2
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International