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Die alte Pfarrkirche St. Johann (,,Totenkirche") in Neckarbischofsheim

  • Raban I. von Helmstatt, ,,genannt von Bischofsheim"!, war im Besitz eines Drittels des großen Zehnten und des Pfarrsatzes (= Patronatsrecht) des „Dorfes zu Bischofsheim". Diese Rechte hatten bereits seine „altfordern" gehabt. Im Jahr 1329 tauschte Raban diese Rechte gegen fünf Höfe zu Grumbach ( = Bad Rappenau-Grombach) und „das Weyler zu Büchelbach" (= Oberbiegelhof). In einem „Bischöflich Wormsischen Lehenherrlichen Consens-Brief" vom 14. Juni 1330 wurde dieser Tausch bestätigt. Damit ging das „ius patronatus", das Patronatsrecht „der parkirchen zu Bischofsheim", das Raban bisher als Lehen des Bistums Worms innegehabt hatte, an den Bischof zu Worms. In diesem „Consens-Brief" von 1330 wurde erstmals eine Pfarrkirche in Bischofsheim erwähnt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Peter BeiselGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-16927
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Kraichgau
Untertitel (Deutsch):ein Kleinod im nördlichen Kraichgau
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2007
GND-Schlagwort:Sankt Johannes der Täufer 〈Neckarbischofsheim〉
Jahrgang:20
Erste Seite:155
Letzte Seite:161
DDC-Sachgruppen:700 Künste und Unterhaltung / 720 Architektur / 720 Architektur
Systematik der Landesbibliographie:Sprache, Literatur, Kunst und Kultur / Bildende Künste / Architektur
Zeitschriften:Kraichgau / 20.2007
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International