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Die badische Einkommensteuer aus dem Jahre 1848

  • Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.

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Metadaten
Verfasserangaben:Matthias GehmGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-195
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Badische Heimat
Untertitel (Deutsch):ein Kind der Revolution
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2007
GND-Schlagwort:Baden; Einkommensteuer
Jahrgang:87
Ausgabe / Heft:3
Erste Seite:457
Letzte Seite:470
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 330 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Landesgeschichte / Geschichte von 1806 bis 1952 / Revolution 1848/49
Staat, Verfassung und Recht / Staat, Verfassung und Recht 1806 bis 1952 / Finanzen und Steuern
Zeitschriften:Badische Heimat / 87.2007 / Heft 3
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International