Mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Oktober 1868 landesherrlich genehmigtes Regulativ, betreffend die Feststellung des ritterschaftlichen Taxwerthes von Gütern und deren Bepfandbriefung nach Maaßgabe der behufs der Grundsteuerveranlagung ermittelten Reinerträge : (Gesetz-Sammlung für 1868, S. 894)