Das Gesetz vom 9. März 1872, betreffend die den Medicinalbeamten für die Besorgung gerichtsärztlicher, medicinal- oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen, in der Fassung der königlichen Verordnung vom 17. September 1876 und des Ergänzungsgesetzes vom 2. Februar 1881 : im Auftrage des Vorstandes des Preußischen Medicinalbeamten-Vereins / erläutert von O. Rapmund