Bauer-Kirsch, Angela: Herrenchiemsee : Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee - Wegbereiter des Parlamentarischen Rates. - Bonn, 2005. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-06025
@phdthesis{handle:20.500.11811/2244,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-06025,
author = {{Angela Bauer-Kirsch}},
title = {Herrenchiemsee : Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee - Wegbereiter des Parlamentarischen Rates},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2005,
note = {Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee erarbeitete im Sommer 1948 die entscheidende Grundlage für den Parlamentarischen Rat. Der Entwurf von Herrenchiemsee wurde zu weiten Teilen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen, für fast alle Normen waren die Vorschläge des Verfassungskonvents die maßgebende Ausgangsgröße.
Vorliegende Dissertation stellt ausführlich die Vorgeschichte sowie den organisatorischen Ablauf des Verfassungskonvents dar. Ein weiterer Teil beschreibt das Selbstverständnis des Verfassungskonvents. In erster Linie geht es dabei um die Frage, welche Bedeutung die Teilnehmer des Verfassungskonvents selbst ihrer Arbeit für die Entstehung des Grundgesetzes beigemessen haben.
Im Kern befaßt sich die Studie mit der Frage, wie der Verfassungskonvent gearbeitet hat und in welcher Weise sich die Vorarbeiten von Herrenchiemsee im Parlamentarischen Rat durchsetzen konnten. Hierfür werden zwei miteinander in Zusammenhang stehende Normenkomplexe – die Vorschriften zur Verfassungsänderung und das Notverordnungsrecht (beide gehören zu den Normen, welche die Sicherheit der Verfassung betreffen) – in ihrer Entstehung nachgezeichnet. Sowohl die Ausarbeitungen auf Herrenchiemsee als auch deren Rezeption im Parlamentarischen Rat werden hier Schritt für Schritt dargestellt. Dies hat zunächst dokumentarischen Wert, geht aber weit darüber hinaus: Zum einen läßt sich daran verdeutlichen, wie der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee gearbeitet hat, welche Kräfte hier wirkten und walteten und wie seine Arbeit sich im Parlamentarischen Rat fortsetzen konnte. Zum anderen aber bildet die vollständige Aufdeckung der Entstehungsgeschichte einer Norm die wichtigste Grundlage für die (subjektiv-)historische Verfassungsinterpretation. Auch wenn diese in der deutschen Jurisprudenz nicht den ihr gebührenden Stellenwert genießt: Sie ist unabdingbarer Bestandteil der Normexegese. Nur mit dem Wissen um den Willen des Normsetzers – hier: des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rates – lassen sich Sinn und Zweck und auch die sprachliche Fassung einer Norm vollauf erfassen.
Der Untersuchung der Arbeitsweise steht ein Rückblick auf die Weimarer Zeit voran. Der relativ große Umfang dieses Abschnittes rechtfertigt sich daraus, daß der größte Teil der Diskussionen, welche auf Herrenchiemsee und später dann im Parlamentarischen Rat in Bonn stattgefunden haben, ohne Kenntnis der verfassungsrechtlichen Debatten und des Richtungsstreits, welche in Weimar stattgefunden hatten, nicht vollauf zu erfassen sind.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/2244}
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