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Zusammenfassung

Mit der Einführung des ESUG wurde das Insolvenzrecht Deutschlands im Jahr 2012 reformiert. Das ESUG eröffnet neue Sanierungswege, z.B. das eigenverwaltete Schutzschirmverfahren vor der Insolvenz und die Eigenverwaltung während des Eröffnungsverfahrens. Insgesamt beantragen weiterhin nur einige hundert Unternehmen diese Verfahren: Das entspricht 1 bis 2 % aller insolventen Unternehmen. Die Nutzung steigt ab einer Unternehmensgröße von 10 Mitarbeitern und mit dem Unternehmensalter deutlich an. Nur noch jeder zehnte Eigenverwaltungsantrag wird vom Gericht abgelehnt, das bietet den Unternehmen mehr Planungssicherheit für Sanierungen.