Versari in re illicita : Rückgriff auf die Rechtsfigur einer Erfolgshaftung aufgrund unerlaubten Verhaltens im Vertragsrecht?

„versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur“ – „Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben“. Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heu...

Verfasser: Schmitz, Hannah Luisa
Weitere Beteiligte: Lohsse, Sebastian (Gutachter)
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2020
Publikation in MIAMI:19.04.2021
Datum der letzten Änderung:07.04.2022
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 44
Verlag/Hrsg.: readbox unipress in der readbox publishing GmbH
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Zivilrecht; Erfolgshaftung; Zurechnung; Dogmengeschichte; Rechtsregel
Fachgebiet (DDC):340: Recht
900: Geschichte
Lizenz:CC BY-SA 4.0
Sprache:Deutsch
Hochschulschriftenvermerk:Münster (Westfalen), Univ., Diss., 2019
Version in anderer physikalischen Form:Erstveröffentlichung: Versari in re illicita : Rückgriff auf die Rechtsfigur einer Erfolgshaftung aufgrund unerlaubten Verhaltens im Vertragsrecht? / Hannah Luisa Schmitz. – Dortmund : readbox unipress, 2020. – XXVI, 170 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 44), ISBN 978-3-8405-0222-4, Preis: 19,90 EUR
Nachdruck im Buchhandel erhältlich: Versari in re illicita : Rückgriff auf die Rechtsfigur einer Erfolgshaftung aufgrund unerlaubten Verhaltens im Vertragsrecht? / Hannah Luisa Schmitz. – Hildesheim : Georg Olms Verlag, 2022. – XXVI, 170 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 44), ISBN 978-3-487-16131-0, Preis: 29,80 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0222-4
URN:urn:nbn:de:hbz:6-12139534429
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-12139534429
Onlinezugriff:diss_schmitz_buchblock.pdf

„versanti in re illicita imputantur omnia, quae ex delicto sequuntur“ – „Wer sich auf verbotenes Gebiet begibt, dem werden alle Folgen zugerechnet, die sich aus seinem unerlaubten Tun ergeben“. Im modernen zivilrechtlichen Schrifttum finden sich gelegentlich Hinweise, dass dieser Rechtssatz auch heute noch geltendes Recht ist. Die mit der Kurzformel versari in re illicita umschriebene Lehre wird aus moderner Sicht als eine Haftung für alle Folgen eines unerlaubten Verhaltens verstanden. Für die kanonistische Strafrechtslehre des 12. und 13. Jahrhunderts ist die Anwendung der Rechtsregel belegt. Die Kanonisten entwickeln die Lehre vom versari in re illcita als Prinzip der Zurechnung von zufällig verursachten Tötungen. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wann Juristen im Vertragsrecht auf die Rechtsfigur des versari in re illicita zurückgreifen und zeichnet die Diskurslinien vom Römischen Recht bis zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 nach.