Pflichten gegen sich selbst und die Frage nach dem guten Leben

Der Beitrag verknüpft die Diskussion um das gute Leben mit der Debatte um die Existenz von Pflichten gegen sich selbst. Es soll folgender Zusammenhang verteidigt werden: Wer die Existenz von Pflichten gegen sich selbst bejaht, ist in einem bestimmten Sinn auf eine objektive Theorie des guten Lebens...

Verfasser: Hoesch, Matthias
Dokumenttypen:Teil eines Buches
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2013
Publikation in MIAMI:13.12.2017
Datum der letzten Änderung:16.04.2019
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Hoesch, Matthias; Muders, Sebastian; Rüther, Markus (Hrsg.): Glück – Werte – Sinn. Metaethische, ethische und theologische Zugänge zur Frage nach dem guten Leben. Berlin/Boston : de Gruyter, 2013, S. 219–242
Schlagwörter:Exzellenzcluster Religion und Politik; Ethik; gutes Leben; Pflichten gegen sich selbst; Objektivismus; Subjektivismus Cluster of Excellence Religion and Politics; ethics; good life; duties to oneself; objectivism; subjectivism
Fachgebiet (DDC):170: Ethik
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Die Veröffentlichung erfolgt mir freundlicher Genehmigung des De Gruyter Verlags.
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-11-028149-1
URN:urn:nbn:de:hbz:6-90219448116
Weitere Identifikatoren:DOI: 10.1515/9783110281491.219
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-90219448116
Onlinezugriff:hoesch_2013_pflichten-gegen-sich.pdf

Der Beitrag verknüpft die Diskussion um das gute Leben mit der Debatte um die Existenz von Pflichten gegen sich selbst. Es soll folgender Zusammenhang verteidigt werden: Wer die Existenz von Pflichten gegen sich selbst bejaht, ist in einem bestimmten Sinn auf eine objektive Theorie des guten Lebens festgelegt; wer eine objektive Theorie des guten Lebens vertritt, muss andersherum auch die Existenz von Pflichten gegen sich selbst zugestehen. Ob eine objektive Theorie des guten Lebens möglich erscheint, hängt dann zum einen an der Frage, ob Pflichten gegen sich selbst einen selbstwidersprüchlichen Begriff bilden, und zum anderen an der Frage, wie sich solche Pflichten begründen lassen.