Pfarrer, Bürgermeister und Kastenmeister zu Nidda bewilligen entsprechend für die Stipendien [wie Nr. 237] aus den vom Landgrafen dazu verordneten Altären, nämlich dem Elisabeth- und dem Katharinenaltar bzw. aus deren Renten, Zinsen, Einkommen und Gefällen jährlich 40 Gulden zu je 26 Albus ...