Philipp Rode bekennt, dass er von dem Grafen Reinhart zu Solms ein Drittel des Zehntens zu Wenckbach, ein Viertel des Zehnten zu Alnau, das Roedt und den Argenstein zu rechtem Solmsischen Lehen, wie es auch seinVater getragen, erhalten haben.
Sprache
Latein
Bibl. Referenz
Urkunden der Universitätsbibliothek Gießen, Regesten