Anmerkung | Henne v. Schwalbach, Sohn des verstorbenen Henne v. Schwalbach des Alten, bekundet, daß er dem Bürger Johann Haibemeister zu Gießen, seiner Frau Katherina, ihren Erben bzw. Urkundeninhaber 88 rheinische Gulden schuldig ist, die sie ihm vor Ausstellung der Urkunde bezahlt haben. Er verspricht ... |