Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe

Vorwort

Die Bearbeitung des vorliegenden Bandes der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ wurde mir im Jahre 1975 übertragen und 1979 zum Abschluß gebracht. Der Band folgt in der Anlage im wesentlichen den vorangegangenen Bänden der Heidelberger Reihe. Aus Kostengründen wurden – gemäß der im Jahre 1978 vom Gesamtunternehmen beschlossenen Revision der Editionsgrundsätze und in Anlehnung an die Bände XVII (Landkreis Haßberge) und XVIII (Landkreis Bamberg) – hinsichtlich der Drucktechnik geringfügige Änderungen vorgenommen. Bei der Wiedergabe der Inschriftentexte wurden die Kürzungen in runden Klammern aufgelöst; die dadurch überflüssig gewordenen Transkriptionen konnten entfallen. Die Abbildungen wurden in einem Tafelanhang zusammengefaßt.

Die Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften wurde seit dem Jahre 1968 durch eine Sachbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft großzügig unterstützt. Ihr gilt daher der Dank für die Gewährung der materiellen Basis, die meine Arbeit ermöglicht hat.

Für die Mitwirkung am Zustandekommen des Bandes danke ich dem Vorsitzenden der Inschriftenkommission, Herrn Professor Dr. Peter Classen (†), der das Manuskript einer kritischen Durchsicht unterzog. Für die unermüdliche und geduldige Unterstützung bei der Erarbeitung des Bandes sage ich vor allem Frau Dr. Renate Neumüllers-Klauser Dank: sie hat als Leiterin der Arbeitsstelle der Inschriftenkommission die Arbeit in allen Phasen begleitet und betreut und bei der Deutung und Übersetzung der Inschriften stete Hilfe geleistet. Sie übernahm auch die Endrevision des Manuskripts, seine Vorbereitung zum Druck und das Mitlesen der Korrekturen.

Für wertvolle Anregungen und fruchtbaren Gedankenaustausch sowie für Hilfe bei der Klärung spezieller Probleme bin ich einem großen Kreis von Freunden und Kollegen zu Dank verpflichtet, vor allem meinem Mann, Dr. Hartmut Seeliger. Ferner danke ich besonders Herrn Professor Dr. Fritz Arens (Mainz), Dr. Bernhard Caemmerer (Karlsruhe), Dr. Johann Michael Fritz (Karlsruhe), Professor Dr. Herwig Goergemanns (Heidelberg), Dr. Helmut Hartmann (Bechtheim), Dr. Dietrich Lutz (Pfinztal-Berghausen), Professor Dr. Georg Christian Macholtz (Heidelberg), Professor Dr. Meinrad Schaab (Wilhelmsfeld), Dr. Heinz Scheible (Heidelberg), Frau Dr. Sigrid Thurm (München) und Herrn und Frau Dr. med. Joachim Uhlemann (Karlsruhe-Durlach). Freundliche und tatkräftige Unterstützung gewährten die Pfarrämter beider Konfessionen, das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg Außenstelle Karlsruhe, die Mitarbeiter der Universitätsbibliothek Heidelberg, der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, des Badischen Generallandesarchivs Karlsruhe und des Badischen Landesmuseums Karlsruhe sowie die Vertreter örtlicher Museen und Sammlungen und örtlicher und staatlicher Bauverwaltungen und nicht zuletzt die Besitzer historischer Gebäude.

Heidelberg, im September 1980

Anneliese Seeliger-Zeiss

[Druckseite IX]

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften des Kreises Karlsruhe und umfaßt die Zeit bis zum Jahre 1650. Das Manuskript wurde 1979 abgeschlossen. Einbezogen sind Gegenstände aus öffentlichen und privaten Sammlungen, soweit ihre Herkunft aus dem Kreisgebiet mit einiger Sicherheit festzustellen war. Berücksichtigt wurden auch jene Inschriften, die nur noch archivalisch oder literarisch überliefert sind. Eine vollständige Erfassung wurde zwar angestrebt, konnte aber nicht zum Ziel gesetzt werden.

Die Anordnung des Bandes ist chronologisch und folgt den für das Inschriften-Unternehmen der Deutschen Akademien erarbeiteten Grundsätzen. Ausgeschlossen bleiben Runen, Hauszeichen, Steinmetz- und sonstige Meisterzeichen, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Zahlen, Monogramme und sonstige Einzelbuchstaben, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten oder als Erbauungsdaten von Gebäuden oder aus ähnlichen Gründen besonders wertvoll erscheinen. Denkmäler, die ihrer Gattung nach als Inschriftenträger anzusprechen sind – wie z.B. Grabmal-Fragmente –, deren Inschriften jedoch nicht fragmentarisch, literarisch oder durch Bildquellen überliefert sind, wurden nicht aufgenommen; jedoch sind entsprechende Hinweise auf den Standort in die Anmerkungen eingefügt worden.

In der Kopfzeile ist jeweils oben links die laufende Nummer der Inschrift vermerkt. Die verlorenen (kopial überlieferten) Inschriften sind mit einem lateinischen Kreuz neben der laufenden Nummer gekennzeichnet. In der Mitte der Kopfzeile befindet sich die Standortangabe, rechts die Datierung, die in der Regel dem Text der Inschrift entnommen ist. Undatierte Inschriften sind auf ein halbes oder ganzes Jahrhundert eingegrenzt und am Schluß des betreffenden Zeitraums in alphabetischer Reihenfolge eingeordnet. Undatierte Inschriften, die sich zwischen zwei bestimmte Jahre oder Jahrzehnte eingrenzen lassen, stehen jeweils am Ende des ermittelten Zeitraums. Bei Inschriften mit fraglicher Entstehungszeit steht neben der Jahreszahl ein Fragezeichen; bei umstrittenen Datierungen steht die Jahreszahl mit Fragezeichen in runden Klammern. In diesen Fällen wird im Kommentar zur Datierung Stellung genommen.

In den auf die Kopfzeile folgenden Absätzen finden sich die Angaben über die Gattung des Inschriftträgers und die in der Inschrift genannten Personen, die spezielle Standortangabe (orientiert nach den Himmelsrichtungen) und eine knapp gehaltene Beschreibung des Inschriftträgers mit Angaben über das Material, die Anbringung der Inschrift und den Erhaltungszustand. Die Beschreibung erfolgt stets vom Beschauer aus; lediglich für Wappenbeschreibungen (Blasonierungen) ist der heraldische Standort maßgebend. Mehrere Inschriften eines Inschriftenträgers sind mit A, B, C usw. bezeichnet. Die Beschreibung schließt mit Angabe der Maße des Inschriftenträgers (in cm) und der Buchstaben und mit genauer Bezeichnung der Schriftart. Die Größe der Schrift ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben; bei variierenden Schriftgrößen werden kleinste und größte Buchstabenmessungen vermerkt. Die Angabe der Schriftart folgt den Nomenklaturen: gotische Majuskel, gotische Minuskel, Inschriften-Fraktur, Kapitalis bzw. frühhumanistische Kapitalis, humanistische Minuskel. Sonderformen der Schrift werden im Kommentarteil näher beschrieben.

Die Texte der Inschriften sind eingerückt. Kopial überlieferte Inschriften nennen vor dem Inschriftentext den Nachweis des Gewährsmannes, nach dem die Inschrift zitiert ist. Abkürzungen werden – entsprechend dem Leidener Klammersystem – aufgelöst und in runde Klammern gesetzt; das Kürzungszeichen fällt weg. Übergeschriebene Buchstaben werden im Druckbild heruntergerückt; dagegen werden übergeschriebene Buchstaben bei Zahlen – die Casus-Endungen bei Ordinalzahlen und dgl. – als kleine übergeschriebene Buchstaben beibehalten und rechts oben nach der Zahl hochgestellt. Ergänzungen zerstörter Textteile werden bei der Wiedergabe der Inschrift in eckige Klammern gesetzt, nicht ergänzbare Lücken sind durch Pünktchen gekennzeichnet. Im Original freigelassene Stellen – nicht ausgefüllte Sterbedaten usw. – werden durch spitze Klammern kenntlich gemacht, ebenso in jüngerer Zeit hinzugefügte Textteile – z.B. nachträglich eingemeißelte Sterbedaten. Über die genauere Natur dieser Textteile gibt der Kommentar Aufschluß. Unmittelbar unter dem Inschrifttext steht bei fremdsprachigen Texten eine Übersetzung. Auf diese wird nur bei formelhaften, häufig wiederkehrenden Inschriften verzichtet.

Im Kommentarteil steht zu Beginn die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen oder [Druckseite X] dem mittelalterlichen Festkalender erfolgte. Daran schließt sich der Nachweis oder – wenn die Wappen unbekannt sind – die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Reihenfolge, in der sie auf dem Denkmal erscheinen (l. o., r. o., l. u., r. u. usw.). Ein Mittelwappen wird stets als erstes benannt.

Daran schließen sich Angaben zum Inhalt der Inschrift bzw. zu den in der Inschrift genannten Personen, Sachen, Bauten oder Vorgängen. Es folgen ergänzende Angaben zur Form und Technik der Inschriftenanbringung und – wenn möglich – Überlegungen zur Zuweisung an eine bestimmte Werkstatt. Am Schluß stehen Bemerkungen zur Schriftform und Hinweise auf besondere sprachliche oder metrische Formen.

Der kritische Apparat weist in den Buchstabenanmerkungen auf abweichende, fragliche oder ergänzte Stellen, auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen im Text hin; die Buchstabenexponenten beziehen sich daher immer nur auf die eigentliche Edition. Die Ziffernanmerkungen dagegen geben Zitatnachweise, Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur gesamten Bearbeitung einer Inschrift, soweit dies erforderlich erscheint.

Die am Schluß jeder Inschriftenbearbeitung angegebenen Quellen- und Literaturnachweise berücksichtigen vollständige Wiedergaben des Inschriftentextes und Erwähnungen; bei letzteren wird keine Vollständigkeit angestrebt. Abbildungen werden jeweils besonders erwähnt.

Die Register am Schluß des Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedensten Gesichtspunkten, um die Auswertung zu erleichtern. Die Verweise gelten dabei jeweils für die laufende Nummer der Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält alle Namen aus den Inschrifttexten. Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den früheren Inschriften übernommen, aus späteren Inschriften nur dann, wenn der Familienname zerstört oder unlesbar ist. Namen von weiblichen Personen stehen im Register sowohl unter dem Namen des Ehemannes, als auch unter dem Geburtsnamen. Aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen angegeben, erscheinen jedoch zusätzlich im entsprechenden Register. Das Wappenregister verzeichnet alle vorkommenden Wappen entweder mit dem Nachweis oder – falls das Wappen nicht gedeutet werden konnte – mit einer Kurzbeschreibung. Titel, Stände und Berufe sind zu einem Register zusammengefaßt; ergänzend dazu ist das Register der Epitheta zu Namen und Titeln aufzufassen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Abbildungsmaßstab zugrunde. Die photographischen Vorlagen wurden größtenteils im Zuge der in den Jahren 1974–1978 erfolgten Bearbeitung der Inschriften am Standort neu angefertigt. Herkunft und Entstehungszeit älterer Photographien, die einen früheren Zustand der Denkmäler wiedergeben, wurden jeweils bezeichnet (s. auch Abbildungsnachweis). Auf die Abbildung von Glockeninschriften konnte verzichtet werden, da der Deutsche Glockenatlas Bd. 4 (Baden) demnächst eine erschöpfende Bearbeitung aller Glocken des Bearbeitungsgebietes vorlegen wird.

2. Historischer Überblick

Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Bandes umfaßt den Stadt- und Landkreis Karlsruhe, d.h. die seit der – mit dem 1. Januar 1973 in Kraft getretenen – großen Kreisreform zu den Verwaltungseinheiten „Kreis Karlsruhe“ und „Stadtkreis Karlsruhe“ zusammengefaßten Gebiete1). Es handelt sich um die ehemaligen Amtsbezirke Bretten, Bruchsal und Karlsruhe-Land (seit 1936 mit dem ehemaligen Amtsbezirk Ettlingen und einigen Orten des früheren Amtes Bretten vereinigt) sowie um den Stadtkreis Karlsruhe einschließlich der neuerdings mit ihm vereinigten Gemeinden. Zur Gebietsabrundung wurden darüberhinaus folgende Orte dem Kreis Karlsruhe angegliedert: Eichelberg, Kürnbach, Landshausen, Sulzfeld, Tiefenbach, Zaisenhausen (alle zuletzt Kreis Sinsheim), Oberderdingen mit Unterderdingen (zuletzt Kr. Vaihingen), Ittersbach (zuletzt Kr. Pforzheim) und Waldprechtsweier (zuletzt Kr. Rastatt). Innerhalb des Regionalverbandes „Nördlicher Oberrhein“ nimmt der Großkreis Karlsruhe den nördlichen Teil ein; der südliche Teil, der Landkreis Rastatt mit dem von ihm eingeschlossenen Stadtkreis Baden-Baden, wird in einem gesonderten Band der Editionsreihe „Die Deutschen Inschriften“ bearbeitet werden.

Es liegt auf der Hand, daß die durch die Kreisreform neu geschaffenen, modernen Verwaltungsgrenzen sich keineswegs mit den historischen Grenzen des Gebietes decken. Das gilt sowohl für das Kreisgebiet insgesamt als auch für die einzelnen Gemeinden. Besonders gravierend für eine systematische Inventarisierung ist der Zusammenschluß mehrerer historisch gewachsener Gemeinden zu einer größeren Verwaltungseinheit [Druckseite XI] mit neuer Namensgebung. Zur besseren Orientierung für den Benutzer wird im vorliegenden Band jede Inschrift unter dem Namen ihrer alten Gemeindezugehörigkeit aufgeführt, die neue Gemeindezugehörigkeit wird in () beigefügt; im Anhang wird der Standort zusätzlich im Register nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt2).

Die namengebende Stadt des neuen Großkreises geht auf die planmäßige Gründung „Carols-Ruh(e)“ im Jahr 1715 durch den Markgrafen Karl Wilhelm von Baden-Durlach zurück3). Ihr Aufstieg zur Hauptstadt der Markgrafschaft Baden-Durlach, später zur Hauptstadt und Residenz des gesamten Herzogtums Baden, erfolgte somit erst nach der für die Bearbeitung der Inschriften maßgeblichen Zeitgrenze. Daher sind – abgesehen von den in das Badische Landesmuseum gelangten Denkmälern – nur in den älteren, heute eingemeindeten Vororten Inschriften-Denkmäler zu erwarten. Unter diesen Vororten nimmt Durlach, das erst 1938 mit Karlsruhe vereinigt wurde, aber schon 1196 als Stadt genannt ist, eine Sonderstellung ein, denn es rückte 1565 nach der badischen Landesteilung anstelle von Pforzheim zur Residenz der „Unteren Markgrafschaft“ auf und verlor seine Bedeutung erst mit dem Aufstieg Karlsruhes.

Der neue Landkreis grenzt geographisch im Westen an den Rhein, der die natürliche Landesgrenze gegen Rheinland-Pfalz bildet. Mit dem Bruhrain hat der Kreis Teil an der nordbadischen Rheinebene. Kerngebiet des Kreises ist das Kraichgauer Hügelland, im Osten begrenzt durch das Stromberggebiet. Im Südosten erstreckt sich der Kreis mit dem unteren Albtal und Pfinztal bis in das Randgebiet des Nordschwarzwaldes hinein. Scharf ausgeprägte natürliche Grenzen sind – abgesehen vom Rheinlauf – demnach nicht für den Kreiszusammenschluß entscheidend gewesen.

Ebensowenig haben ältere historische Gegebenheiten die neue Grenzziehung wesentlich beeinflußt. Daher ist das Gebiet im historischen Sinne äußerst heterogen, geprägt von jahrhundertelangem Ringen verschiedener Interessen und von häufigem Besitzerwechsel, aufgesplittert in kleine und kleinste Territorialherrschaften und bis in die Neuzeit hinein zerrissen durch unterschiedliche Konfessionszugehörigkeit. Nur die östliche Abgrenzung gegen das württembergische Hoheitsgebiet ist mit der heutigen Grenze gegen den Kreis Heilbronn und den – zur Hälfte aus ehemals württembergischen Anteilen zusammengesetzten – Enzkreis in etwa konstant geblieben. Die übrigen Grenzen im Norden, Westen und Süden laufen durch die ehemaligen Herrschaftsgebiete der Pfalzgrafen bei Rhein, der Bischöfe von Speyer und der Markgrafen von Baden, womit die drei wichtigsten Territorialmächte bezeichnet sind, die vor 1650 für das Kreisgebiet relevant waren.

Die Niederungen des Oberrheingrabens und der muldenartigen Kraichgausenke zwischen Odenwald und Schwarzwald zeichnen sich gegenüber den bergigen Randgebieten durch eine ausgesprochene Siedlungskontinuität aus. Es sind alte Durchgangslandschaften, die – wie Bodenfunde ausweisen – schon in früher Zeit besiedelt waren und eine verkehrsmäßige Erschließung begünstigten. Die rechtsrheinische Okkupation durch die Römer setzte um 50–80 n. Chr. ein und war unter Domitian (81–96 n. Chr.) abgeschlossen4). Ausgehend von den Militärlagern und den in ihrem Schutz angelegten Siedlungen sowie entlang der Fernstraßen Mainz-Straßburg, Speyer-Stettfeld-Cannstatt und Speyer-Ettlingen-Pforzheim (Portus) erfolgte die Ausbreitung der römischen Zivilisation, wovon Funde in Ettlingen, Wössingen und Stettfeld zeugen.

Über die alemannischen und merowingischen Siedlungen, faßbar vor allem in Reihengräber-Friedhöfen, sind wir weniger gut unterrichtet. Jedoch geht zweifellos die nachhaltigste geschichtliche Prägung des Bearbeitungsgebietes auf das Eindringen der Franken um 500 zurück: seitdem gehört das heute im Regierungsbezirk Karlsruhe aufgegangene Gebiet zum fränkischen Stammesgebiet. Bei aller Vorsicht gegenüber stammesmäßigen Abgrenzungen ist die fränkische Färbung von Sprache und Volkstum für diesen Bereich charakteristisch und durchaus verschieden von der schwäbischen bzw. alemannischen Prägung der übrigen Landesteile Baden-Württembergs. Konkret faßbare Zeugnisse aus fränkisch-karolingischer Zeit sind die frühesten urkundlichen Belege für die Mehrzahl der damals schon längere Zeit bestehenden und auch im Mittelalter und in der Neuzeit maßgebenden Orte. In den Güterverzeichnissen der Klöster [Druckseite XII] Lorsch und Weißenburg aus dem 8. Jahrhundert ist ein großer Teil der bis zur Kreisreform gültigen Ortsnamen bereits genannt5).

Aus denselben Schriftquellen geht zugleich die ehemalige Gauzugehörigkeit vieler Orte hervor. Diese Gaubezeichnungen haben sich bis heute als Landschaftsbezeichnungen erhalten. Der neue Großkreis Karlsruhe teilt sich mit dem Kreis Rastatt in den bis Murg und Oos reichenden „Ufgau“, mit dem Enzkreis in den „Pfinzgau“ und er umfaßt das Kerngebiet des „Kraichgaues“6). Ufgau und Kraichgau sind zugleich als Grafschaften des Hochmittelalters eindeutig gesichert, während dies für die Teilgebiete „Elsenzgau“ (mit Sinsheim als Zentrum) und „Anglachgau“ (Gebietsstreifen entlang des Rheins südlich der Schwetzinger Hardt) nicht zutrifft. Im Laufe des Mittelalters bürgerte sich für die ganze Landschaft zwischen Neckar und Schwarzwald der Name Kraichgau ein und lebte noch im 18. Jahrhundert in der Bezeichnung für den „Ritterkanton Kraichgau“7) fort. Durch die Kreisreform von 1973 wurde der Kraichgau, der bereits durch die alten Oberamtsgrenzen in verschiedene Verwaltungsbereiche aufgeteilt war, weiter zerstückelt, wobei die einzelnen Teile – quasi „zentrifugal“ – den historisch und geographisch andersartigen Nachbarlandschaften zugeschlagen wurden. So ist der Nordteil mit der alten Kraichgaustadt Sinsheim – annähernd identisch mit dem Elsenzgau – mit dem Rhein-Neckar-Kreis vereinigt worden8); der nordöstliche Teil mit Eppingen wurde dem Kreis Heilbronn und damit dem Regierungsbezirk Nord-Württemberg zugeordnet; der südöstliche Teil um Maulbronn und Knittlingen ging im Enzkreis auf; das Kerngebiet mit Bretten bildet zusammen mit dem größten Teil der ehemaligen „Unteren Markgrafschaft“ Baden und dem Bruhrain um Bruchsal den neuen Kreis Karlsruhe.

Der Kraichgau als politische Einheit war im 11. Jahrhundert als Lehen von den Saliern in der Hand der Familie Zeisolf-Wolfram, deren Erbe 1100 die Grafen von Lauffen und Ende des 12. Jahrhunderts die Grafen von Katzenelnbogen und von Eberstein antraten. Der Pfinzgau, ursprünglich ebenfalls ein Teil des Herrschaftsbereichs der Zeisolf-Wolfram, kam um 1100 in den Besitz der auf dem Turmberg bei Durlach ansässigen Grafen von Hohenberg, die zugleich das Vogtamt des Klosters Lorsch innehatten9). Beide Familien sind durch eine von Hirsau abhängige Klostergründung hervorgetreten: die Hohenberger 1094 durch die Gründung von Gottesau (heute innerhalb des Karlsruher Stadtgebiets; vgl. nr. 11), die Lauffener Grafen durch die Gründung von Odenheim zwischen 1110 und 1118 (vgl. nr. 176). Als dritte Klosterstiftung innerhalb des Bearbeitungsgebietes folgte 1180 das Benediktinerinnen-Kloster Frauenalb als Gründung der Grafen von Eberstein, die um 1148 bereits das – knapp außerhalb der heutigen politischen Kreisgrenzen liegende – Zisterzienser-Kloster Herrenalb (Kr. Calw) gegründet hatten10). Das Erbe der alten Grafschaften fiel im 12. Jahrhundert an die Staufer, auf deren Initiative hin eine Reihe von Städten im Bearbeitungsgebiet wenn nicht neugegründet, so doch mit einer städtischen Verfassung ausgestattet wurden (z.B. Ettlingen, Durlach, Heidelsheim). Die Klosterstiftungen des Adels bewirkten ebenso wie die Verleihung von Markt- und Stadtrechten eine Vermehrung der kulturellen und politisch-wirtschaftlich relevanten Zentren. Mit dem Niedergang der staufischen Macht ging der Aufstieg der Markgrafen von Baden, einer Seitenlinie der Zähringer-Herzöge im Breisgau, und der Pfalzgrafschaft bei Rhein mit ihren Zentren in Bacharach, Alzey und Heidelberg Hand in Hand. Die Herrschaftsansprüche beider überschnitten sich im Kraichgau.

Die Markgrafen, 1112 erstmals nach ihrer Stadt Baden im Ufgau benannt11), operierten zunächst von dort aus und erwarben durch Tausch die Städte Durlach und Ettlingen sowie das wichtige Pforzheim, ferner die Kraichgaustädte Sinsheim, Eppingen und Lauffen a. N. Innerhalb des Bearbeitungsgebietes kamen 1326 Heidelsheim und 1330 Bretten ebenfalls an Baden. Dieses Vordringen Badens nach Norden führte im 14. Jahrhundert zu einem markgräflich-pfälzischen Machtkampf um den Kraichgau, wobei das Ringen um die Städte im Vordergrund stand. Denn die pfälzische Herrschaft im Neckar- und Elsenzgebiet [Druckseite XIII] suchte ihrerseits die Südausdehnung, die durch die Verleihung der Landvogtei im Elsaß und der Hälfte der Landvogtei in der Ortenau an Pfalzgraf Ruprecht III. (1398–1410; als König Ruprecht I.) gelang12). Im Laufe der Auseinandersetzung gingen die Kraichgaustädte Sinsheim (1315), Heidelsheim (1333) und Bretten (1335) – zunächst als Pfandbesitz – an Kurpfalz über. Mit der Gründung der Heidelberger Universität 1386 und der Verlegung der pfalzgräflichen Grablege vom linksrheinischen Neustadt in die 1398ff. neu errichtete Heidelberger Stifts- und Universitätskirche zum Heiligen Geist wurde Heidelberg zu einem geistigen und wirtschaftlichen Zentrum am nördlichen Oberrhein, mit dem die badischen Markgrafen vergeblich zu konkurrieren suchten13). Unter Kurfürst Friedrich I. dem Siegreichen (1449–76) erreichte die pfälzische Vormachtstellung einen Höhepunkt in der Schlacht bei Seckenheim 1462, die zur Gefangennahme des Markgrafen Karl I. von Baden führte14). Die badische Niederlage zog eine weitere Schwächung Badens im Kraichgau nach sich: Bretten, Sinsheim und Eppingen wurden endgültig pfälzisch. Damit war die pfälzische Vorherrschaft im Kraichgau praktisch konsolidiert, zumal der Heidelberger Hof für die Kraichgauer Ritterschaft zum unbestrittenen Zentrum geworden war15). Erst durch die Niederlage im Landshuter Erbfolgekrieg 1504 wurde die Südausdehnung der Pfalz aufgehalten, wobei aber nicht der Markgraf von Baden, sondern der Herzog von Württemberg als Gewinner eine Reihe von Städten im Randgebiet des Kraichgaues an sich bringen konnte16).

Die katastrophalen Folgen der pfälzischen Niederlage hatten im 16. Jahrhundert unter Kurfürst Ludwig V. (1508–44) eine durch Zurückhaltung, Beharrlichkeit und vorsichtiges Lavieren zwischen Habsburg und dessen Hauptgegner Frankreich gekennzeichnete Politik zur Folge17). Im Kraichgau konnten die pfälzischen Ansprüche auf die Umgebung von Bretten auch nach 1504 behauptet werden, jedoch gelang Württemberg die Besitznahme einer Reihe von Orten im Gefolge der Schirmherrschaften über die Klöster Herrenalb und Maulbronn nach deren Auflösung durch die Reformation18). Besonders charakteristisch für die Verteilung der Besitzverhältnisse bis 1650 war im Kraichgau die seit dem 13. Jahrhundert ungewöhnlich dichte Reihung von ritterschaftlichen Orten. Ihre Grundherren, der bodenständige Adel, waren durch Dienst- und Lehensverhälmisse zwar eng mit Kurpfalz verbunden, jedoch gleichzeitig Mitglieder des Ritterkantons Kraichgau und als solche bemüht, ihre reichsunmittelbare Position zu erhalten. Bis zur Neuordnung in der Napoleonischen Zeit gelang es den Dörfern in den Händen der Sickingen, Gemmingen, Menzingen, Göler von Ravensburg – um nur einige führende Familien zu nennen –, ihre politische (und religiöse) Eigenständigkeit zu bewahren. Ein aus der Grafenherrschaft im Hochmittelalter überkommenes Relikt war das württembergisch-hessische Kondominat in Kürnbach (vgl. nrr. 90, 193, 273, 282, 407). Auch das im 13. Jahrhundert von den Grafen von Eberstein gegründete Gochsheim – seit 1504 unter württembergischer Lehnshoheit – blieb bis zum Tod der letzten Ebersteinerin 1728 im Besitz des Grafenhauses und bis 1806 beim Haus Württemberg (vgl. nrr. 82, 104). Diese Beispiele verdeutlichen die territoriale Zersplitterung, die bis zum Ende des alten Reiches geradezu ein Charakteristikum der hier bearbeiteten Region war.

Die Verhältnisse im Südteil des Kreisgebietes konsolidierten sich unter dem Markgrafen Christoph I. (1475–1515)19), dem „Vollender des badischen Territorialstaates“. Das pfälzisch-badische Ringen um den Kraichgau hatte zur Folge gehabt, daß Baden seinen Expansionsdrang in andere Richtung, nämlich nach Süden, lenkte und dort – u. a. als Rechtsnachfolger der Grafen von Eberstein – bedeutende Gebiete hinzugewann. [Druckseite XIV] Die neue „Achse der Markgrafschaft“20) verlief nicht mehr über die alte Hauptstadt Pforzheim, sondern über die dem Bearbeitungsgebiet angehörenden Orte Graben, Durlach, Ettlingen nach Baden-Baden und bis hin zu den südbadischen Besitzungen. Waren frühere Teilungen der Markgrafschaft ohne Einfluß auf die Territorialentwicklung geblieben, wurde die Landesteilung von 1535 entscheidend: im Bearbeitungsgebiet fielen das Amt Ettlingen und mit ihm später die Oberherrschaft über Frauenalb sowie über das herrenalbische Malsch an die katholische Linie Baden-Baden; das Ettlinger Schloß wurde deren Nebenresidenz21). Die evangelische Pforzheimer Linie vollzog 1565 die Verlegung der Residenz nach Durlach als Hauptstadt der „unteren Markgrafschaft“ (nr. 231). Unter der Herrschaft Baden-Durlach wurden die Ämter Durlach (mit Rüppurr, dem Pfinztal und Wössingen) und Mühlburg (mit Staffort und Graben) vereinigt; 1603 kam noch das ehemals herrenalbische Langensteinbach hinzu. Die weiteren politischen Ereignisse bis zum Eintritt der Markgrafschaft in den Dreißigjährigen Krieg scheinen keinen unmittelbaren Einfluß auf den Inschriftenbestand gehabt zu haben und können daher unberücksichtigt bleiben. Festzuhalten ist, daß die Markgrafschaft ihr Interesse seit dem Spätmittelalter zunehmend vom Kraichgau abwandte und daß sie im Südteil des Bearbeitungsgebietes ab 1535 durch zwei getrennte, auch konfessionell unterschiedene Linien repräsentiert wurde.

Neben den weltlichen Territorialherren war als geistliche Territorialmacht vor allem das Bistum Speyer von Bedeutung. Das heutige Kreisgebiet gehörte kirchenrechtlich ohnehin zum rechtsrheinischen Bereich der Speyerer Diözese, womit eine vielfache politische Einflußnahme des Klerus – etwa bei der Vergabe von Patronaten und Pfründen – verbunden war. Für den Ausbau der Herrschaft des Hochstifts rechts des Rheins war der Erwerb von Bruchsal mit dem Lußhardtwald im 11. Jahrhundert entscheidend22). Am Ende der Stauferzeit bot sich Gelegenheit zu weiterem Gebietserwerb durch Aussterben oder Niedergang einzelner Adelsgeschlechter; so kamen das Walzbachtal mit Jöhlingen und Wössingen, Mingolsheim, Obergrombach und Udenheim an das Bistum. Udenheim, das schon 1338 Stadtrechte erhalten hatte, wurde vom späteren 14. Jahrhundert an zur Bischofsresidenz ausgebaut, weil das Domkapitel zunehmend mit der Stadt Speyer in Streit lag. Einen späten und kurzlebigen Höhepunkt als Bischofsresidenz erlebte Udenheim unter dem Bischof Philipp Christoph von Sötern (1610–1652) durch die von diesem erbaute und nach ihm benannte Feste Philippsburg, im Dreißigjährigen Krieg Einfallstor der französischen Truppen. Erst im 18. Jahrhundert wurde Philippsburg durch den Ausbau von Bruchsal zur Residenz überflügelt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die mittelalterliche Geschichte des Bistums so eng mit Kurpfalz verbunden war, daß von einer „Satellitenrolle“ Speyers gesprochen werden konnte23), weil die pfälzischen Kurfürsten praktisch über die Besetzung des Bischofssitzes verfügten.

Die drei dem Benediktinerorden angehörenden Klöster des Bearbeitungsgebietes – Odenheim, Gottesau und Frauenalb – konnten niemals bedeutenden Güterbesitz in ihrer Hand vereinen; daher blieb ihr politischer Einfluß gering. Die Abtei Odenheim wurde bald nach ihrer Umwandlung in ein weltliches Ritterstift 1494 nach Bruchsal verlegt; Gottesau und Frauenalb wurden im Gefolge der Reformation aufgehoben (nur Frauenalb erlebte im 18. Jahrhundert eine Neublüte). Andere Orden – wie z.B. die Antoniter- und Kapuzinergründungen in Bruchsal und Waghäusel – haben vor 1650 keine Bedeutung erlangt, da volkreiche Städte als Nährboden fehlten. Lediglich die Deutschordenszugehörigkeit hat in Kürnbach und Weingarten Spuren hinterlassen (nrr. 79, 128, 396). Daß auch außerhalb des Betrachtungsgebietes liegende Klöster hier Besitztum hatten, bezeugen einige Inschriften in den ehemals herrenalbischen Orten Ober- und Unterderdingen und Langensteinbach (nrr. 169, 170, 204).

Mit dem Zeitalter der Reformation verschärfte sich die territoriale Zersplitterung durch die Probleme der Bekenntnisfrage. Bis zur Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges fiel der Kurpfalz die Führerrolle unter den protestantischen Fürstentümern im Reich zu24). Die Reformation wurde offiziell zwar erst unter den Kurfürsten Friedrich II. und Ottheinrich durchgeführt, aber die Mehrzahl der Kraichgauer Adligen hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon längst entschieden dem Luthertum zugewandt. Als der Heidelberger Hof unter Friedrich III., dem Schöpfer des Heidelberger Katechismus (1563), zur Hochburg des Calvinismus in Deutschland wurde, vertieften sich die Spannungen sowohl gegenüber dem lutherischen Adel als auch gegenüber dem Bistum Speyer und den anderen geistlichen Herrschaften.

Die Markgrafschaft Baden öffnete durch ihre unentschiedene und schwankende Kirchenpolitik der Reformation zunächst die Tore25). Nach 1535 teilte sie sich auch der Konfession nach in verschiedene [Druckseite XV] Lager: der zu Baden-Durlach gehörige Landesteil nahm unter Karl II. (1553–1577) das evangelische Bekenntnis in der württembergischen Form an; in der „oberen Markgrafschaft“ Baden-Baden bekannte man sich seit dem Regierungsantritt Philipps II. (1577–1588) zur Gegenreformation, nachdem die von Bayern aus geführten Vormundschaftsregierungen zuvor bereits einen entschieden katholischen Kurs eingeschlagen hatten.

Bevor sich die Verhältnisse konsolidierten, war um 1525 in Oberdeutschland der Bauernkrieg ausgebrochen als unmittelbare Folge der alle Volksschichten aufwühlenden und geistige und soziale Umschichtungen bewirkenden Glaubensfragen. Kriegerische Aufstände waren im Kraichgau und im Neckargebiet rasch und grausam niedergeworfen worden. Daß sich die neuen Verhältnisse gravierend auf den Inschriftenbestand auswirkten, ist weniger auf die lokal begrenzten Zerstörungen durch aufständische Bauern zurückzuführen als vielmehr auf die Bilderfeindlichkeit der reformierten Kirche überhaupt. Nachdem in Württemberg und in einigen Reichsstädten – wie Ulm und Esslingen – schon seit 1535/40 der Bildersturm die Kirchen von allem beweglichen Kunstgut entlehrt hatte, wurde nach der Jahrhundertmitte im protestantischen Bereich des Bearbeitungsgebietes die Vernichtung der gesamten liturgisch bedingten Ausstattung der Gotteshäuser – wie Retabel, Sakramentshaus, Lettner, Altargerät, Chorgestühl – sowie z.T. auch der Grabdenkmäler und Votivtafeln mit aller Härte durchgeführt; die Wandgemälde wurden systematisch übertüncht, die Glasgemälde offenbar zerschlagen26). Gleichzeitig erfolgte die Aufhebung der Klöster und Stifte und die Einziehung ihrer Kunstschätze. Auf diese Weise ging vermutlich die Ausstattung der Klosterkirchen Gottesau und Frauenalb verloren. Wieviel Kulturgut der verschiedensten Art hier vernichtet wurde, vergegenwärtigt ein Vergleich mit der heute noch reichen Ausstattung des Zisterzienserinnen-Klosters Lichtental bei Baden-Baden, das seinen Kunstbesitz unter dem Schutz der katholischen Linie des markgräflichen Hauses bewahren konnte.

Dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges ging eine kulturelle Blüte voraus, die nicht auf die fürstlichen Residenzen und wirtschaftlich potenten Reichsstädte beschränkt war, sondern auch in zahlreichen Schloßbauten des Adels einen Niederschlag fand. Das prunkvolle Hofleben von internationalem Zuschnitt, das in Kurpfalz unter Kurfürst Friedrich V. und seiner englischen Gemahlin einen Höhepunkt erreichte, zog neben einheimischen auch zunehmend Künstler aus Frankreich und den Niederlanden ins Land. Die Renaissancehöfe im Umkreis des Bearbeitungsgebietes – Kurpfalz, Baden und Württemberg, untereinander verwandtschaftlich verbunden, – wetteiferten in einer bis dahin hier nicht gekannten Prachtentfaltung27). Diese fand vor allem in repräsentativen Schloßbauten ihren Ausdruck. Es entstanden die markgräflichen Schlösser in Durlach (nr. 231), Ettlingen, Graben, Grötzingen (nr. 364) und Mühlburg (nr. 236) sowie Gottesau auf dem ehemaligen Klostergelände; keines dieser Schlösser ist in der ursprünglichen Form erhalten geblieben. Typische Renaissanceschöpfungen sind ferner die ausgedehnten Sepultur-Anlagen der Herrscherfamilien. Die durch die Reformation funktionslos gewordenen Chöre der ehemaligen Stiftskirchen – wie in Tübingen, Stuttgart, Pforzheim und Baden-Baden – erhielten durch die Umgestaltung zu fürstlichen Grablegen eine neue Zweckbestimmung. Der Adel imitierte diese Grabanlagen in bescheidenerer Form in seinen Eigenkirchen (vgl. Sickingen, Kürnbach; nicht erhalten in Flehingen, Sulzfeld, Wössingen usw.).

Die Hofkultur der Spätrenaissance wurde im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges nahezu ausgelöscht. Insbesondere das Bearbeitungsgebiet wurde durch seine Funktion als Pufferzone zwischen den Macht- und Konfessionsblöcken zu einem der Hauptschauplätze der kriegerischen Auseinandersetzung27a). In der Schlacht bei Wimpfen im Kraichgau siegte 1622 zunächst die katholische Partei; 1631 wendete sich das Blatt durch den Vormarsch der siegreichen Schweden, die jedoch ihrerseits in der Schlacht bei Nördlingen 1634 unterlagen. Bis zum Eintritt Frankreichs in den Krieg beherrschte Bayern mit Habsburg ganz Süddeutschland. Als Zeugnis der kriegerischen Verwicklungen haben sich nur wenige Inschriftendenkmäler erhalten (nrr. 389, 405, 410, 413). Der Friede von 1648 stellte zwar die alten Territorialverhältnisse wieder her, hinterließ jedoch weite Teile des Landes im Zustand der Verwüstung. Die auffallend geringe Anzahl von Inschriften aus den Jahrzehnten vor und nach 1650 zeigt, daß der schleppend voranschreitende Wiederaufbau keine künstlerischen Unternehmungen zuließ.

Die nach der – hier maßgeblichen – Zeitgrenze von 1650 eingetretenen historischen Ereignisse sollen [Druckseite XVI] wenigstens skizziert werden, da sie zur Erklärung der auffallend geringen Zahl von überlieferten Inschriften beitragen, die angesichts der historischen Kontinuität der Region seit dem frühen Mittelalter überrascht. Ehe sich das Land erholen konnte, brach mit dem Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) erneut eine Katastrophe herein, die zur weitgehenden Zerstörung des Oberrheingebietes und des Kraichgaues führte. Die systematische Vernichtung, deren Ausmaß durchaus mit den Folgen des 2. Weltkriegs in manchen Gegenden vergleichbar ist, fügte dem ohnehin bereits dezimierten Denkmälerbestand größten Schaden zu. Erst der Friede von Ryswyk 1697 leitete eine dauerhafte Wiederaufbauphase ein. Typisch für den Neubeginn ist, daß die Erbauung neuer Residenzschlösser durch die Territorialherren meist mit der Verlegung der bisherigen Residenz und mit Städteneugründungen Hand in Hand ging (Rastatt 1699, Karlsruhe 1715, Ludwigsburg 1718, Mannheim 1720, Bruchsal 1720). Diese politisch-geographischen Veränderungen blieben für den Denkmälerbestand nicht ohne Folgen, da die alten weltlichen und geistlichen Zentren z.T. ihre Bedeutung verloren. Der allgemeine Aufschwung im 18. Jahrhundert – in Kurpfalz mit einer verspätet eintretenden Gegenreformation verbunden – führte auch im kirchlichen Bereich zu zahlreichen Neubauten und Kirchenerweiterungen sowie zur barocken Neuausstattung der Kirchenräume; diesen Maßnahmen ist in vielen Fällen die ältere Ausstattung – einschließlich der als Baumaterial willkommenen Grabsteine – zum Opfer gefallen. Besonders gilt dies für die Städte Bruchsal und Durlach; sie sind praktisch als Neuschöpfungen des Barock wiedererstanden, in denen sich nur eine verschwindend geringe Zahl von Inschriften aus vorbarocker Zeit erhalten hat.

Im kurpfälzischen Teil des Bearbeitungsgebietes wirkte sich das 1698 durch die katholische Linie Pfalz-Neuburg verordnete Simultaneum verhängnisvoll aus28). Mit der Kirchenteilung wurde der Chor meist den Katholiken, das Langhaus den Protestanten zugesprochen, was zu einer – in manchen Fällen bis zum heutigen Tage – getrennten Entwicklung beider Bauteile und schließlich meist zu Neubauten beider Konfessionen führte29).

Die Verlustrate des 19. Jahrhunderts dürfte gegenüber der des 18. Jahrhunderts kaum geringer anzusetzen sein. Sie ist einmal dem Aufschwung im Landkirchenbau zuzuschreiben, an dem beide Konfessionen gleichermaßen beteiligt waren, zum andern der Säkularisierung der Klöster, die z.B. zur Verschleuderung der Frauenalber Grabsteine (nrr. 175, 258, 322, 372) führte30). Auf die Neuorganisation des badischen Staates 1806ff., der durch die Einverleibung der rechtsrheinischen Gebiete der ehemaligen Kurpfalz und des Bistums Speyer als neu geschaffenes Großherzogtum eine bedeutende Gebietserweiterung erfuhr, folgte auch eine Neuordnung der kirchlichen Organe. Nach dem Prinzip eines Landesbistums wurde das Erzbistum Freiburg 1819 neu errichtet; die evangelische Landeskirche Badens entstand 1820 durch die Union der bis dahin selbständigen lutherischen und reformierten Gemeinden. Dem entsprach eine straffe Organisation des kirchlichen Bauwesens, die eine große Zahl von Kirchenneubauten im neugotischen Stil der ersten Jahrhunderthälfte entstehen ließ; die Vorgängerbauten verschwanden meist spurlos, zugleich auch ihre alte Ausstattung31). Die Erkenntnis, daß Denkmäler der Vergangenheit – auch in fragmentarischem Zustand – als Geschichtsdenkmäler unersetzlich sind, hat sich erst langsam im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts durchgesetzt. Obwohl ab 1853 auch in Baden die ersten Schritte in Richtung einer staatlichen Denkmalpflege-Organisation zu verzeichnen sind, traten auch in der zweiten Jahrhunderthälfte noch beträchtliche Verluste an Inschriftendenkmälern ein32). Immerhin scheinen das Aufkommen denkmalpflegerischer Überlegungen und der Einfluß von überall im Lande aufblühenden heimatgeschichtlichen Vereinigungen zuweilen die Wiederverwendung alter Bauteile mit Inschriften bewirkt zu haben – z.B. in Stettfeld (1891; nr. 67) und Kirrlach (1904; nr. 136); in Sulzfeld (Neubau 1886) wurde – vermutlich durch Einflußnahme des Ortsadels – der größte Teil der Grabmäler erhalten. [Druckseite XVII] Im 20. Jahrhundert sind trotz der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, die u. a. das alte Bruchsal als Stadtdenkmal abermals vernichteten und das Wasserschloß Menzingen in eine Ruine verwandelten, verhältnismäßig wenig Abgänge zu verzeichnen. Erst in der Nachkriegszeit sind die Verluste besonders auf dem Gebiet der Hausinschriften angewachsen, da im Zuge der Umstrukturierung der alten Ortskerne Fachwerkhäuser abgerissen wurden, ohne daß beschriftete Balkenteile vorschriftsmäßig geborgen wurden33).

3. Die Verbreitung der Inschriften und ihre nicht-originale Überlieferung

Der vorliegende Band umfaßt 421 Inschriften; davon können 51 Inschriften erstmals veröffentlicht werden. Der Anteil der verlorenen, aber kopial überlieferten Inschriften beträgt mit 116 nur etwas mehr als ein Viertel der Gesamtzahl. Dieses Zahlenverhältnis, bei dem die im Original erhaltenen Denkmäler bei weitem überwiegen, scheint typisch für alle Bearbeitungsgebiete, die keine historischen Zentren einschließen. Eine heterogene, im historischen Sinne kleinteilige Struktur bewirkte im allgemeinen, daß das Interesse für Denkmäler der Vergangenheit zu allen Zeiten gering war; es fehlten gelehrte, lokalhistorisch interessierte Sammler für die kopiale Überlieferung. In größeren Städten, die auf eine illustre Vergangenheit zurückblicken konnten, entstanden dagegen schon im 17. Jahrhundert die ersten schriftlichen Inschriftensammlungen.

Eine der ersten Sammlungen von nicht-antiken Inschriften ist das Werk des Melchior Adamus, Apographum monumentorum Heidelbergensium, Heidelbergae 161234); es enthält den systematisch verzeichneten Bestand der Stadt Heidelberg. Gleichzeitig setzten die Arbeiten des bedeutenden Mainzer Inschriftensammlers Georg Helwich (1588–1632) ein, dessen Sammeltätigkeit sich nicht auf seine Vaterstadt beschränkte, sondern sich auch über das gesamte linksrheinische Mittelrheingebiet mit Speyer und Worms erstreckte. Neben mehreren Handschriften war bisher nur ein einziges gedrucktes Werk Helwichs bekannt, das von ihm selbst als Auszug aus dem geplanten, aber nicht mehr vollendeten Gesamtwerk publiziert worden ist: Elenchus Nobilitatis Ecclesiae Moguntinae, 162335). Bisher unbeachtet geblieben ist ein weiterer Druck Helwichs im Besitz der Universitätsbibliothek Heidelberg: Genealogia oder Geburts Lini deß Vhralten Adelichen Geschlechts deren von Flehingen, Franckfurt a. M. 1634. Dieses Werk ist für den Ritterschaftsort Flehingen von großer Bedeutung, denn es überliefert den reichen Bestand an Grabmälern und Epitaphien, wie er zu Beginn des 17. Jahrhunderts noch in der alten, 1825 durch einen Neubau ersetzten Pfarrkirche erhalten war. Wie die in die heutige Kirche übertragene Auswahl von Denkmälern zeigt, gibt Helwich den Wortlaut der Grabschriften mit großer Zuverlässigkeit wieder. Da der Anlaß der Publikation jedoch genealogischem Interesse entsprang, sind die Grabmäler anderer, nicht mit den Flehingen verwandter Adliger in derselben Kirche – wie z.B. nrr. 213f., 255f. – nicht aufgenommen worden. Daß Helwich für die Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und für die Landschad von Steinach Inschriften zusammengestellt hat, ist bekannt36); in diesen Zusammenhang gehört auch Helwichs Buch über die Flehingen.

Daß gerade der ritterbürtige Adel schon im frühen 17. Jahrhundert an genealogischen Forschungen interessiert war, für die neben Urkunden auch Grabschriften als Quellen gesammelt wurden, geht aus zwei nur handschriftlich überlieferten Werken über Adelsfamilien des Kraichgaues hervor, die von Angehörigen der betreffenden Geschlechter verfaßt worden sind. Die Hessische Landesbibliothek Darmstadt besitzt eine Sammlung von Stammtafeln verschiedener Adelsgeschlechter von der Hand des Joh. Pleickhardt von Helmstatt (1571–1636)37). Außer dem ausführlicher gehaltenen Stammbaum seiner Familie (Stammsitz: Neckarbischofsheim, Rhein-Neckar-Kreis) sind vornehmlich Stammtafeln des Kraichgauer Adels enthalten, für die – laut Vorwort – auch Grabsteine ausgewertet worden sind. Da aber die Grabschriften nicht zitiert werden, geht die Sammlung in ihrem Wert für die Erfassung verlorenen Inschriftengutes nicht über den dreibändigen Codex des Bernhard Hertzog in der Frankfurter Stadt- und Universitätsbibliothek, [Druckseite XVIII] datiert 1596, hinaus. Das 5. Buch (Bd. 3, fol. 1ff.) mit dem Titel „Von dem KreychGaw“ verzeichnet in unsystematischer Folge Nachrichten über Kraichgauer Geschlechter und einzelne Grabmäler38). Ergiebiger ist das 1631 durch Reinhard von Gemmingen (1576–1635) abgeschlossene Werk in neun Büchern über das verzweigte Geschlecht der Gemmingen39). Die Handschrift ist eine Fundgrube für Inschriften in den ehemals im Besitz der Gemmingen befindlichen Ortschaften; für das Bearbeitungsgebiet relevant ist vor allem der Abschnitt über einige Bruchsaler Denkmäler, die nur hier erfaßt worden sind (nrr. 176, 187).

Die Historiographen des badischen Markgrafenhauses – im 17. Jahrhundert Joh. Friedr. Jüngler (gest. 1632), Gabriel Förster (n. 1638) und Philipp Fehnle (gest. 1660; früher mit Joh.Gamans verwechselt) –erwähnen in ihren Kollektaneen im allgemeinen nur Inschriften-Denkmäler, die sich außerhalb des Bearbeitungsgebietes befinden40). Von den Historiographen des 18. Jahrhunderts ist das ungedruckte Werk von F. Th. Sahler (gest. 1761), Grundlegung zu einer Historie des uralten hochfürstlichen Hauses Baden, datiert 1753, wegen der Erörterung der Gründungsgeschichte von Gottesau von Bedeutung (nr. 11)41).

Der wichtigste Inschriftensammler des 18. Jahrhunderts für das Gebiet der Kurpfalz, Joh. Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg, hat nur wenige Inschriften aus dem ehemals pfälzischen Teil des Bearbeitungsgebietes – nämlich aus Bretten und Sulzfeld – in sein 1751 datiertes Sammelwerk „Thesaurus Palatinus“ übernommen42).

Zusammenfassend ist festzuhalten, daß für das Gebiet des heutigen Kreises Karlsruhe keine systematisch angelegten Inschriftensammlungen älterer Zeit existieren. Daher sind die in handschriftlich oder gedruckt vorliegenden Sammlungen allgemein historischen Inhalts eingestreuten Nachrichten über verlorene Inschriften als Zufallsfunde anzusehen. Es liegt auf der Hand, daß damit nur ein Bruchteil des ehemals wesentlich umfangreicheren Bestandes erfaßt werden konnte. Auch ist es wahrscheinlich, daß sich an entlegener Stelle noch Nachweise über Inschriften verbergen. Von den Archivalien des Badischen Generallandesarchivs (GLA) und von den Handschriften der Badischen Landesbibliothek, beide in Karlsruhe, sind – abgesehen von dem topographisch aufgeschlüsselten Material zu einzelnen Orten – eine Reihe von handschriftlichen Kollektaneen durchgesehen worden, so neben der schon erwähnten genealogischen Literatur des Badischen Fürstenhauses u. a. der Nachlaß von Fredegar Mone (1829–1900)43). Die Ausbeute blieb erwartungsgemäß schmal, da die Aufnahme von Inschriften in derartigen Werken dem Zufall überlassen ist. Die Durchsicht von Kirchenbüchern, die ohnehin im Bearbeitungsgebiet nur im Ausnahmefall vor 1650 einsetzen, mußte sich auf wenige Orte beschränken (Bretten, Ober- und Unterderdingen).

Erwartungsgemäß konzentrieren sich die Inschriften in den Städten des Kreisgebietes, auch wenn diese als kleine Landstädte niemals größere wirtschaftliche oder geistige Bedeutung erlangen konnten. Bruchsal (10 Inschriften) und Ettlingen (42 Inschriften) waren als Sitz eines Kollegiatstifts kirchenpolitisch bedeutsam; in beiden Städten bestanden seit dem 15. Jahrhundert Lateinschulen. Durlach (10 Inschriften) war markgräfliche Residenz (die Grablege verblieb in der Schloßkirche zu Pforzheim); hier wurde 1586 das Gymnasium Illustre gegründet. Bretten (35 Inschriften) – Amtssitz eines pfälzischen Vogtes – war hinsichtlich von Handel und Gewerbe ein bedeutendes Zentrum des Kraichgaues. Trotz eines dadurch gewiß vorhandenen, gehobenen Bildungsstandes existieren für diese Städte keine als Inschriftenquellen ergiebigen Ortschroniken oder Kompilationen in chronikartiger Form. Ähnlich ist die quellenmäßig ungünstige Überlieferungslage für die ehemaligen Klöster: Gottesau und Frauenalb haben ebensowenig einen Chronisten gefunden wie die Abtei Odenheim, die nach ihrer Umwandlung in ein Ritterstift und nach dessen Verlegung 1507 vom Wigoldesberg bei Odenheim in die Stadtkirche Bruchsal bis zur Säkularisierung dort weiterbestand44). Die Klosterkirche zu Frauenalb dürfte analog zu Herrenalb oder Lichtental bei Baden-Baden [Druckseite XIX] ehemals über einen umfangreichen Bestand von Grabmälern verfügt haben; nur ein verschwindend geringer Bruchteil des ehemaligen Reichtums (10 Inschriften) ist heute noch nachweisbar45). Im Fall von Gottesau ist der bescheidene Rest eines ehemals sicherlich größeren Bestandes durch denkmalpflegerische Bemühungen neuerer Zeit, nämlich durch Grabungen auf dem Klostergelände, wiedergewonnen worden. Dasselbe gilt für eine Reihe von Pfarrkirchen; so kamen z.B. in Blankenloch, Berghausen, Bretten, Ettlingen, Kürnbach, Langensteinbach und Wolfartsweier größere Grabmalbestände erst im 20. Jahrhundert im Zuge von Baumaßnahmen ans Licht und konnten mit Hilfe der staatlichen und kirchlichen Denkmalpflegeorganisationen gehoben und an geeigneter Stelle eingelassen werden. Der jetzt bekannte Bestand kann sich also durch neue Funde jederzeit erweitern. Freilich trifft dies nur für die Gattung der Steindenkmäler zu; alle anderen Gattungen von Inschriften-Denkmälern dürften unwiederbringlich verloren sein.

Ein Blick auf die Denkmäler-Statistik der Ritterschaftsorte ergibt, daß der Bestand originaler oder nur kopial überlieferter Inschriften je nach Quellenlage von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ist. Für die Ortschaften Flehingen (26 Inschriften, davon 14 verloren) und Sulzfeld (19 Inschriften, davon 6 verloren) konnte ein Inschriftenbestand nachgewiesen werden, der möglicherweise dem ursprünglichen Reichtum an Grabmälern nahekommt; dabei ist nicht zu vergessen, daß die Inschriften auf Glasgemälden, Retabeln und anderen Teilen der Kirchenausstattung, Holz-Epitaphien, Totenschilden u.a. hierin nicht enthalten sind, jedoch selbstverständlich ehemals vorhanden waren.

Die Verhältnisse in dem Ritterschaftsort Sickingen (10 Inschriften, 1 verloren) sind besonders typisch und werden daher stellvertretend für andere Orte hier etwas ausführlicher dargestellt. Als Lorscher und Weißenburger Besitz schon 784/791 erwähnt, gehört Sickingen zu den ältesten Siedlungen des Kraichgaues; der Ort wurde namengebend für ein Ministerialengeschlecht, das seit 1288 über ein pfälzisches Lehen hier ansässig war. Die Herren von Sickingen (später Freiherren und Reichsgrafen) bekleideten bis zum 18. Jahrhundert hohe pfälzische und speyerische Hofämter, stellten mit Reinhard (1445–82) einen Wormser Bischof und sind vor allem durch das Schicksal des Franz I. von Sickingen (gefallen 1523 auf Landstuhl) populär geworden. Nach Aussterben des Geschlechts 1834 verfiel die Stammburg und wurde 1887 abgebrochen; aus den Spolien (nr. 219) ist kein Aufschluß über ihre Gestalt zu gewinnen. Die Pfarrkirche St. Magdalena, 1281 erwähnt, aber mit Sicherheit älter, wurde 1523 durch den Kirchherm, den Brettener Vogt Konrad von Sickingen (gest. 1539), neu erbaut. Die äußere Gestalt als spätgotischer Saal mit gewölbtem Chor und älterem (?) Turm (1876 erhöht) ist bis heute erhalten (nr. 159). Von der Ausstattung des Vorgängerbaues sind zwei Grabsteine des 14. Jahrhunderts in den Neubau übernommen worden (nrr. 8, 14), jedoch fällt auf, daß alle Grabsteine des 15. und frühen 16. Jahrhunderts fehlen; die Reihe bedeutender Renaissance-Epitaphien im Chor (nrr. 189, 190, 352), der dem Geschlecht der Sickingen als repräsentatives Mausoleum diente, setzt erst 1547 ein, nachdem den Erben des geächteten Franz ihr Besitz zurückerstattet worden war. Wie aus sicherer Quelle verlautet, waren 1826/30 noch ein gotischer Flügelaltar und gotische Seitenaltäre sowie ein Triumphbogen-Kruzifix aus der Zeit des Chorbaues erhalten46). Erst der Pfarrer Ph. F. Gonickel (gest. 1863) soll die gesamte alte Ausstattung einschließlich einer steinernen Kanzel verschleudert haben; er soll auch die steinerne Vorhalle vernichtet haben (nr. 328). Daraus ist zu schließen, daß die spätgotische Ausstattung von 1523 weder im Bildersturm, noch durch die Kriege des 17. Jahrhunderts wesentlichen Schaden erlitt, da sie der Fürsorge einer zunächst lutherisch, also nicht bilderfeindlich gesinnten Herrschaft unterstand, die im 17. Jahrhundert wieder katholisch wurde. Die Purifizierung des Kirchenraumes wurde erst im 19. Jahrhundert vorgenommen, als der letzte Sickingen verstorben war. Die 1890/93 durchgeführte Restaurierung versuchte, den mittelalterlichen Raumeindruck durch eine neugotische Ausstattung zurückzugewinnen. Der Name Sickingen erlosch im Dritten Reich durch die Zwangseingliederung in den Nachbarort Flehingen; durch die Kreisreform 1973 wurde Flehingen an Oberderdingen angeschlossen.

Für Kürnbach (24 Inschriften, 5 verloren) und Münzesheim (12, 2 verloren) fehlen detaillierte Nachrichten über die alte Ausstattung, jedoch muß auch hier hinsichtlich der Grabsteine mit einer ursprünglich wesentlich höheren Anzahl gerechnet werden. Die größten Verluste ins Bearbeitungsgebiet hat wahrscheinlich die Stadt Bruchsal hinnehmen müssen. Der Bestand von nur 14 Inschriften (8 erhalten) entspricht in keiner Weise der einstigen Bedeutung der mittelalterlichen Stadt (schon im 9. Jahrhundert bezeugt, 1248 oppidum, ab 1262 Stadtsiegel), die von 1056 bis 1802 als Nebenresidenz in der Hand der Speyerer Bischöfe [Druckseite XX] war. Für die Vernichtung des gesamten mittelalterlichen Denkmälerbestandes in der Pfarrkirche St. Peter und in der Ritterstiftskirche U. L. Frau sind weniger die Kriegszerstörungen von 1676 und 1689 verantwortlich zu machen als vielmehr Umbau und barocke Neuausstattung beider Kirchen unter Mitwirkung Balthasar Neumanns um 1742. Die Liebfrauenkirche, 1945 durch einen Luftangriff schwer getroffen, wurde in ihrer spätgotischen Form rekonstruiert, aber sie hat bis heute ihre in einem Keller des Schlosses lagernde Ausstattung (darunter nrr. 220, 280) nicht zurückerhalten.

Die heutige, gering erscheinende Inschriftendichte des Kreises Karlsruhe darf keineswegs zu dem Schluß führen, das Bearbeitungsgebiet sei schon immer arm an Inschriftendenkmälern gewesen. Dies wird durch ähnliche Beobachtungen in dem bereits bearbeiteten, nördlich angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis bestätigt. Auch dort ist die quellenmäßige Erschließung hinsichtlich der Inschriften ungünstig. Eine vollständige Erfassung des ehemaligen Inschriftenbestandes wird trotz aller Anstrengungen nicht mehr möglich sein.

4. Die Inschriftengattungen und ihre technische Ausführung

Eine hohe Verlustquote an Inschriften ist nicht allein durch historische Konstellationen oder Katastrophen zu erklären. Daß bestimmte Inschriftengattungen besonders dezimiert worden sind, hängt offensichtlich ebenso von der Gattung des Denkmals wie vom Material des Inschriftenträgers ab.

Daß die Steindenkmäler innerhalb des erhaltenen Denkmälerbestands überwiegen, ist ganz natürlich. Ihr widerstandsfähiges Material vermochte Zerstörungen und Verschleppung eher zu trotzen und eignete sich zur Zweitverwendung – z.B. als Baumaterial oder als Fußbodenbelag. Als Werkstoff ist der hier oder in der näheren Umgebung anstehende rote, gelbe, hellgrau bis weiße oder mischfarbige Sandstein verwendet worden. Dieses relativ weiche, feinkörnige Material ist vorzüglich als Inschriftenträger geeignet, da es sich leicht bearbeiten läßt und ein feingezeichnetes Schriftbild ermöglicht. Andererseits ist gerade dieser Stein besonders durch Verwitterung gefährdet. Daher ist nur bei Denkmälern, die sich von ihrem Ursprung an unter Dach befanden, ein guter Erhaltungszustand zu erwarten.

Die Schrift ist fast durchgängig in den Stein eingehauen. Erhaben gearbeitete Inschriften sind Einzelfälle (nrr. 52, 71, 86, 141, 220, 352). Wie Farbspuren anzeigen, sind die Buchstaben häufig zur Hervorhebung mit Farbe nachgezogen oder in einigen Fällen sogar vergoldet worden. Die Frage, ob diese Farbspuren ursprünglich sind und ob Inschriftendenkmäler etwa grundsätzlich farbig gefaßt waren, kann hier nicht beantwortet werden. Eine detaillierte Pigmentuntersuchung durch einen Restaurator war im Rahmen des vorliegenden Forschungsunternehmens nicht durchführbar.

Wie auch anderwärts ist die Gattung des Grabmals, d. h. des als Totengedächtnis aufzufassenden Denkmals, die zahlenmäßig umfangreichste und zugleich die am frühesten bezeugte Inschriftengattung. Die Überlieferung setzt mit Adelsgrabsteinen relativ spät, nämlich im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts, ein (nr. 1). Dieser Befund entspricht der Situation in den benachbarten, bereits untersuchten Gebieten der Region „Nördlicher Oberrhein“. Lediglich im Bereich der Klöster Schönau und Heiligenberg bei Heidelberg sowie in Weinheim sind mehrere vor Ausgang des 13. Jahrhunderts entstandene Grabmäler nachzuweisen47).

Für die Typengeschichte des Grabmals kann auf die kunsthistorische Spezialliteratur verwiesen werden48). Da jedoch dort nicht immer Einigkeit über die Begriffsbestimmung der verschiedenen Ausbildungen des Totengedächtnismals besteht, soll die im vorliegenden Band versuchsweise verwendete Nomenklatur erläutert werden. Als Grabstein werden Grabplatten von rechteckiger Grundform bezeichnet; sie sind aus einem Monolith gebildet und können außer der Grabschrift, die meist auf dem Rand umläuft, auch bildliche Darstellungen des Verstorbenen und seines Wappens in Relief oder Ritzzeichnung tragen. Ursprünglich hatte der Grabstein die Funktion einer Deckplatte unmittelbar über der für den Sarg ausgeschachteten Gruft; seine Position war also die waagrechte Lage im Verband des Fußbodens eines Sakralraumes. Da die erhaltenen Grabsteine nur in wenigen Ausnahmefällen in ihrer ursprünglichen Lage angetroffen werden und heute meist aufrecht stehend in die Wand eingelassen sind, womit ihre Erscheinungsform [Druckseite XXI] jetzt der des Wanddenkmals oder Epitaphs gleicht, ist eine strenge begriffliche Unterscheidung nicht in allen Fällen möglich. Als Grabsteine werden jedenfalls hier alle Denkmäler bezeichnet, für die der unmittelbare Bezug zur Grabstätte – sei es als Deckplatte, sei es als aufrecht über dem Grab stehender Denkstein – bezeugt oder mit einiger Sicherheit anzunehmen ist. So sind auch die bürgerlichen Denkmäler des 16. Jahrhunderts, die zwar aus einem Monolith gebildet sind, aber eine giebelförmige Bekrönung haben und von Anfang an aufrecht über dem Grab auf dem Friedhof aufgestellt waren – wie nrr. 296, 297, 299 – als Grabsteine anzusprechen, was übrigens dem heutigen Sprachgebrauch entspricht.

Der Funktion nach, d.h. hinsichtlich der engen räumlichen Verbindung mit der Grabstätte, ist das mittelalterliche Hochgrab mit dem Grabstein verbunden. Es kann einmal von der antiken Gattung des Sarkophags abgeleitet werden; zum andern aber ist es als eine repräsentative Ausbildung des Grabsteins anzusehen, wie sie für Stifter-Grabmäler aus Adel und Klerus verbreitet war. Die Grabplatte wurde durch einen geschlossenen Unterbau oder durch architektonisch oder figürlich gebildete Stützen (z.B. Löwen)49) über das Fußbodenniveau emporgehoben, was nicht ausschloß, daß die nun notwendig gewordene Deckplatte über der Gruft ebenfalls künstlerisch ausgestaltet wurde. Im Bearbeitungsgebiet lassen sich noch drei Hochgrabanlagen nachweisen; allerdings sind nur die oberen Platten erhalten (nrr. 11, 101)50).

Neben den – von ihrer Zweckbestimmung als Abdeckung des Grabes hergeleiteten – Grabsteinen existiert von jeher ein anderer, auf römische und frühchristliche Totengedächtnismale zurückgehender Typus. Seine Hauptmerkmale sind die meist zeilenweise angeordnete Inschrift mit Todesvermerk, die nicht an die hochrechteckige Umrißform des Grabes gebundene Form und Größe und die meist von Anfang an aufrechtstehende Anbringung. Diese Gedächtnismale, die unabhängig von der Grabstätte (oder aber zusätzlich zum Grabstein in dessen Nähe) errichtet wurden, werden im heutigen Sprachgebrauch als Epitaphien bezeichnet51). Dieser Oberbegriff umfaßt die verschiedensten Gestaltungsformen, die das Gedächtnismal im Lauf der Jahrhunderte annahm, angefangen von den Memoriensteinen des Früh- und Hochmittelalters52) bis hin zu den monumentalen Zierarchitekturen der Renaissance und des Barock. Epitaphien sind im Gegensatz zu den Grabsteinen nicht an ein bestimmtes Material gebunden; abgesehen von der Ausführung in Stein war Holz als Werkstoff für gemalte Bildepitaphien und Totenschilde ebenso beliebt wie Metallguß für kleinformatige Gedenktafeln. Seit dem 14. Jahrhundert kamen zum Schmuck des Denkmals die verschiedensten Bildmotive auf; hier soll nur auf die charakteristische Darstellung des Verstorbenen als kniender Beter – mit oder ohne Verbindung mit einem Andachtsbild – hingewiesen werden, weil dieser Typus im Bearbeitungsgebiet in zahlreichen Varianten anzutreffen ist. Als Epitaph wird im vorliegenden Text ein Gedächtnismal bezeichnet, wenn durch Quellenschriften, Vorhandensein eines eigentlichen Grabsteins oder durch Form, Größe und Material auszuschließen ist, daß das Denkmal jemals eine liegende Position direkt auf dem Grab eingenommen hat. Selbstverständlich sind die Übergänge fließend, und eine klare formale Unterscheidung wird nicht in allen Fällen zu treffen sein53). Bei verlorenen Grabschriften ist ohnehin eine Unterscheidung zwischen Grabstein oder Epitaph nicht möglich; hier wurde der neutrale Begriff Grabmal im Sinne von Gedächtnismal verwendet.

Die im 16. Jahrhundert aufkommenden Wandepitaphien mit dem Charakter mehrgeschossiger Kleinarchitekturen werden hier Grabdenkmal genannt. Eindrucksvolle Beispiele dieser vom Adel favorisierten Gattung sind z.B. in Neuenbürg, Sulzfeld, Kürnbach und Sickingen erhalten (nrr. 189f., 208, 267, 314, 352). Abweichend von den großen Spätrenaissance-Denkmälern fürstlicher Grablegen, die verschiedene Materialien wie Tuffstein, Marmor, Alabaster, Schiefer u.a. mit Sandstein kombinieren, beschränkte man [Druckseite XXII] sich im Bearbeitungsgebiet auf den heimischen Sandstein. Schrifttafeln aus Schiefer – im Werkstatt-Umkreis des Johann von Trarbach üblich – sind nur einmal in Sickingen nachweisbar (nr. 352).

Die Gattung der geschnitzten oder gemalten Holzepitaphien fehlt im Bearbeitungsgebiet fast vollständig, weil Ausstattungsstücke aus diesem Material sehr viel anfälliger als Steindenkmäler sind. Die zwei erhaltenen Exemplare (nrr. 292, 407) sind mit Sicherheit Reste eines sehr viel umfangreicheren Bestandes54). Denn in nächster Nachbarschaft, nämlich in den lutherisch orientierten und damit keineswegs bilderfeindlich eingestellten Bereichen der reichsstädtischen Bürgerschaft und des Ritteradels, haben sich zahlreiche Denkmäler dieser Gattung erhalten; als Beispiele seien die relativ unversehrt erhaltenen Innenräume der Wimpfener Stadtkirche und der Pfarrkirche in Schwaigern (Kr. Heilbronn) genannt55). Die Gattung der im Spätmittelalter verbreiteten hölzernen Totenschilde mit aufgemalter Umschrift – in Ulm und Rothenburg zahlreich vertreten – ist in keinem Exemplar mehr faßbar56).

Metall-Epitaphien, die z.B. in Rothenburg oder Nürnberg eine Hauptgruppe der Inschriftendenkmäler ausmachen, sind ebenfalls bis auf ein einziges Denkmal in Bruchsal (nr. 220) vollständig vernichtet57). Selbst Steindenkmäler mit kleineren Metallauflagen in Form von Schrifttäfelchen oder Wappenmedaillons, wie sie im Rhein-Neckar-Kreis vereinzelt vorkommen, sind offenbar vollständig dem Metallraub zum Opfer gefallen58).

Daß jedoch bedeutende Gießhütten vorhanden waren, die als Lieferanten von Epitaphien in Frage kommen, zeigt die stattliche Anzahl von 20 nachweisbaren Glocken. Da diese in dem kurz vor der Veröffentlichung stehenden Band IV (Baden) des Deutschen Glockenatlasses, bearbeitet von S. Thurm, ausführlich behandelt werden, sind die im vorliegenden Band aufgenommenen Glockeninschriften lediglich mit einem Kurzkommentar und den wichtigsten Literaturangaben versehen worden59).

Abgesehen von Grabmälern und Glocken sind fast alle kirchlichen Ausstattungsstücke mit Inschriften verloren. Aus dem Bereich der fest mit dem Kirchenraum verbundenen Stücke haben sich zwei Sakramentsnischen in Ettlingen (nach 1459) und Stettfeld (1473) erhalten (nrr. 52, 67). Besonders hoch sind die Verluste auf dem Gebiet der liturgischen Geräte aus Edelmetall: von den nur sechs nachweisbaren Meßkelchen sind mit einer Ausnahme (nr. 158) alle eingravierten Inschriften erst im 17. Jahrhundert entstanden. Einen künstlerischen Höhepunkt, der Rückschlüsse auf das hohe Niveau des ehemals hier vorhandenen Kunsthandwerks erlaubt, stellt das Karlsruher Altarkreuz von 1450/70 dar (nr. 60); als Spitzenleistung von überregionaler Bedeutung und als einziges Exemplar seiner Gattung steht diese Goldschmiedearbeit im Bearbeitungsgebiet isoliert. Der Befund der Schriftformen konnte den auch stilistisch uneinheitlichen Charakter des Werkes dahingehend präzisieren, daß das Kreuz wohl bereits in spätgotischer Zeit eine Umgestaltung erfuhr.

Die Inschriften des sakralen Bereichs abschließend, sei auf eine Reihe von Beispielen hingewiesen, die der übergreifenden Gattung der Malerei angehören. Die Inschriften spielen hier meist eine untergeordnete Rolle als Beischriften auf Spruchbändern oder auf den Nimben der dargestellten Heiligen. Das einzige Retabel des Bearbeitungsgebietes in Beiertheim (1523) entging dem Bildersturm und belegt, daß die Freiburger Werkstatt des Hans Wydyz auch den nördlichen Oberrhein belieferte (nr. 157). Die gemalten Flügelbilder stammen von dem Straßburger Monogrammisten L. F. – Aus dem Bereich der Glasmalerei sind ebenfalls nur Fragmente eines einzigen Zyklus in Zaisenhausen (1499) erhalten (nr. 106). Die Verluste auf diesem Gebiet sind besonders hoch zu veranschlagen, denn vermutlich hatten auch die Kirchen der Ritterschaftsorte umfangreiche Verglasungen. Die Fensterstiftung, versehen mit Stifterbild und Stiftungsinschrift, war gerade im Spätmittelalter ein willkommenes Mittel der Repräsentation; als Scheibenstifter betätigten sich zunehmend auch Glieder des Beamtenpatriziats neben denen des Ortsadels60). – Etwas günstiger ist die Überlieferung von Wandmalerei-Zyklen; von den acht Beispielen aus spätgotischer Zeit sind Bahnbrücken, Gondelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Zeutern aufgenommen worden, da hier noch erkennbare Reste von Inschriften auszumachen waren (nrr. 36, 56, 123, 124, 125). Die Zyklen in [Druckseite XXIII] Eggenstein, Oberacker und Unterderdingen sind so verblaßt, daß nur noch leere Spruchbandflächen sichtbar sind61).

Die zweitgrößte Inschriftengruppe nach den Grabmälern ist die Gattung der Bauinschriften mit 58 Exemplaren. Sie gehören sowohl dem Bereich der sakralen als auch der profanen Architektur an. Die älteste erhaltene Bauinschrift von 1358 (nr. 7) ist durch ihre Verbindung mit der Figur des Bischofs als Bauherr zugleich die künstlerisch bedeutendste unter den mittelalterlichen Beispielen. Besondere Formulierungen, die über die Nennung von Baujahr und Bauherrschaft hinausgehen, sind durch eine Bleitafel mit einer Grundsteinlegungsinschrift von 1521 (nr. 153) und durch eine Reihe von Bauinschriften mit Angabe zeitgenössischer Lebensmittelpreise (nrr. 253, 262, 288, 377) vertreten. Neben den Steininschriften hat sich nur eine verschwindend geringe Zahl von in Holz eingeschnittenen Hausinschriften erhalten, auf deren Gefährdung in heutiger Zeit schon hingewiesen wurde. Ihre Verlustrate ist schwer einzuschätzen, da ihr volkstümlicher Charakter für Inschriftensammler nicht attraktiv war. Ihrem Inhalt nach gehören auch sie im allgemeinen zur Gattung der Bauinschriften, da sie meist den Zeitpunkt eines Neubaues oder Umbaues dokumentieren.

In einigen Fällen sind Hausinschriften den Gedenkinschriften zuzuordnen wie die Inschriften auf Philipp Melanchthon in dessen Vaterstadt Bretten (nrr. 222, 294, 389). Gedenkinschriften dieser Art sind durch besonders zahlreiche Autoren überliefert, da sie offensichtlich lange Zeit Aktualität besaßen. Ein besonders signifikantes Beispiel ist die von Caspar Hedio verfaßte, humanistische Gedenkinschrift auf die Anbringung eines römischen Neptunsteins am Ettlinger Rathaus, der zu einem Wahrzeichen der Stadt wurde (nr. 207).

Durch ihre Beweglichkeit nicht ortsgebunden und deshalb vermutlich in großer Zahl abgegangen sind die Ausstattungsstücke des profanen Bereichs, die nicht selten mit Inschriften versehen waren. Stellvertretend für die Metallerzeugnisse sei hier auf einige Waffen der ehemaligen markgräflichen Rüstkammer des Durlacher Schlosses (nrr. 53, 100, 380) und auf ein – nurmehr literarisch faßbares – „Trinkgeschirr“ (nr. 353) hingewiesen.

5. Kunsthistorische Bemerkungen

Man kann davon ausgehen, daß es mindestens seit dem frühen 15. Jahrhundert in den einzelnen Städten des Bearbeitungsgebietes Steinmetz-Werkstätten gegeben hat, die imstande waren, neben den anfallenden Bauaufgaben Grabmäler einfacher Form auszuführen. In der Frühzeit gehörten die Auftraggeber ausschließlich dem Adel und Klerus an. Erst im Verlauf des 15. Jahrhunderts treten vereinzelt Aufträge aus dem städtischen Patriziat hinzu. Im 16. Jahrhundert mehren sich die Denkmäler für Vertreter des bürgerlichen Standes; an der Spitze stehen zahlenmäßig die fürstlichen Beamten, die ihren Sitz im Bearbeitungsgebiet hatten. Ferner ist als neuer Auftraggeberkreis der evangelische Pfarrerstand zu nennen.

Die frühesten Grabsteine, die eine künstlerische Gestaltung aufweisen, sind Wappensteine mit Umschrift, wobei das Wappen mit Helm und Helmzier großformig im Mittelfeld des Steines ausgehauen ist, z.B. in Sickingen (1362 u. 1387; nrr. 8, 14) und Blankenloch (1366 u. 1371; nrr. 9, 12). Im 15. Jahrhundert und noch im 16. Jahrhundert wurden für manche Kirchen quasi serienmäßig Wappensteine ausgeführt, z.B. für Kürnbach (nrr. 72, 85, 88) und Münzesheim (nrr. 183, 184). Auch die frühesten figürlichen Denkmäler erscheinen erst nach der Mitte des 14. Jahrhunderts. Abgesehen von der Bauskulptur des Bischofs Gerhard von Ehrenberg (1358; nr. 7) ist das Gottesauer Stifterdenkmal (um 1360/70; nr. 11) das älteste erhaltene Beispiel. Damit deckt sich der Befund mit dem des nördlich angrenzenden Rhein-Neckar-Kreises.

Anspruchsvollere Aufträge scheinen stets von auswärtigen Werkstätten geliefert worden zu sein. Die Erkenntnis, daß Heidelberg als pfalzgräfliche Residenz und bedeutende Universitätsstadt seit dem späten 14. Jahrhundert zu einem kulturellen Zentrum für den nördlichen Oberrhein wurde, ließ sich neuerdings hinsichtlich der Tafel-, Buch- und Glasmalerei präzisieren62). Die Erforschung der Steinskulptur ist durch [Druckseite XXIV] die ungünstige Quellenlage erschwert, jedoch sind mindestens drei leistungsfähige Werkstätten in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und bis ins 16. Jahrhundert hinein faßbar, die sich einstweilen nicht eindeutig mit Meisternamen verbinden lassen. Die Werkstatt des „Meisters der Kniegrabsteine“, tätig für Handschuhsheim (Stadt Heidelberg) und Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis), schuf zwei Denkmäler in Sulzfeld (nrr. 132, 133)63). Bemerkenswert ist die Gestaltung dieser Epitaphien durch die Wiedergabe der Verstorbenen als kniende Oranten mit Gestus der „ewigen Anbetung“64). Das Kompositionsschema (Astwerkbaldachin, Kniefigur mit Wappen, Inschriftsockel) scheint in der gleichzeitigen Glasmalerei des Hans Konberger gen. Gleser65) vorgeprägt zu sein und geht auf Peter Hemmel von Andlau zurück, ist also letztlich oberrheinischen Ursprungs. – Der „Meister des Augustiner-Kreuzgangs“, dessen Meisterzeichen in Heidelberg, Kandel und Langenbrücken an Kirchenbauten vorkommt, signierte auch die Bach-Kapelle der Brettener Stadtkirche; offensichtlich ist ihm der Wappenstein des Adam von Bach (gest. 1514; nr. 141) zuzuschreiben, dessen Tod zum Bau der Kapelle Anlaß gab. – Ein Angehöriger der Heidelberger Steinmetzsippe der Lechler, vermutlich Caspar Lechler, signierte 1523 den Chorbau der Sickinger Pfarrkirche (nr. 159). Sein Verhältnis zu dem führenden Heidelberger Architekten der Zeit, Lorenz Lechler (nachweisbar 1489–1538?), ist noch ungeklärt. Jedenfalls scheint letzterer – als Hofbaumeister der Pfalzgrafen Philipp (1476–1508) und Ludwig V. (1508–44) auch für das Speyerer Domstift in Esslingen und Speyer tätig – im Bearbeitungsgebiet vor allem für die Pfarrkirche in Heidelsheim (1501ff.), den wichtigsten spätgotischen Kirchenbau des Kraichgaues neben Wimpfen und Schwaigern, in Frage zu kommen (Inschriften verloren).

Die Bautätigkeit im speyerischen Herrschaftsgebiet stand dem Aufschwung des spätgotischen Kirchenbaues im pfälzischen Teil des Kreises Karlsruhe in nichts nach, jedoch geben auch hier nur in wenigen Fällen Bauinschriften oder Schriftquellen Auskunft über die ausführenden Meister. So ist der Baubeginn der Bruchsaler Liebfrauenkirche, des wichtigsten spätgotischen Sakralbaues am Bruhrain, durch den bischöflichen Werkmeister Lorenz für 1447 gesichert (nr. 40); von der spätgotischen Ausstattung an Inschriftendenkmälern hat sich nichts erhalten. Der Werkmeister Hans von Mingolsheim, aus dem Kraichgau gebürtig und Architekt des bischöflichen Palastes in Speyer (1455), dann Werkmeister zu Heilbronn (1464/68), ist im Bearbeitungsgebiet einstweilen nicht faßbar66). Jedoch sind die weniger bedeutenden Steinmetzen Hans Frosch in Untergrombach (1472–74; nrr. 63, 71) und der „Meister von Kirrlach“ in Kirrlach (1508; nr. 136) durch Bauinschriften belegt. Wenn man bedenkt, daß der Dombrand von 1450 eine über Jahrzehnte anhaltende, lebhafte Bautätigkeit im Bereich des Speyerer Domes auslöste, die besonders unter dem Bischof Matthias von Ramung (1464–78) einen Höhepunkt erreichte, sucht man vergeblich nach einem Abglanz dieser Blütezeit speyerischen Kunstschaffens im rechtsrheinischen Teil des Bistums67). Symptomatisch ist der Fall von Udenheim (Philippsburg), dessen spätgotische Vergangenheit als bischöfliche Nebenresidenz praktisch ausgelöscht ist. Lediglich in Obergrombach sind spärliche Reste eines bischöflichen Mäzenatentums faßbar (nrr. 56, 62, 97).

Die spätgotische Kunsttätigkeit der Markgrafschaft Baden hat noch keine zusammenfassende Bearbeitung erfahren68). Die Zentren Baden-Baden und Pforzheim haben zweifellos eine gewisse Ausstrahlung auf den badischen Teil des Bearbeitungsgebietes ausgeübt, auch wenn sich dies in Inschriften-Denkmälern kaum niedergeschlagen hat. Das bedeutendste Bauvorhaben, der Neubau der 1453 durch eine Dotation des Markgrafen Jakob I. (1431–53) zur Stiftskirche erhobenen Liebfrauenkirche zu Baden-Baden und ihre reiche Ausstattung, wurde in Straßburg geschulten Werkleuten anvertraut. Aus Straßburg kamen auch die bedeutendsten Bildwerke dieser Zeit, der Steinkruzifixus des Nicolaus Gerhaerts (1467) für den Alten [Druckseite XXV] Friedhof zu Baden-Baden und der Sebastiansaltar für die Liebfrauenkirche zu Gernsbach69). Das Steinkreuz von Baden-Baden hat in der Folgezeit auf zahlreiche Kreuzgruppen eingewirkt, darunter im Bearbeitungsgebiet die Friedhofskreuze von Durlach (um 1500)70) und Bruchsal (1583; nr. 280). Unter dem Markgrafen Karl I. (1453–75) kam mit dem Chorneubau der 1459 ebenfalls zur Stiftskirche umgewandelten Pfarrkirche St. Martin in Ettlingen ein weiterer spätgotischer Großbau zur Ausführung (nr. 52). Gleichzeitig war die Pforzheimer Pfarr- und Schloßkirche St. Michael 1460 zum Kollegiatstift erhoben worden, was auch dort den Neubau eines geräumigen Chores notwendig machte. Der für Pforzheim als der ausführende Werkmeister belegte Hans Spryß von Zaberfeld, in diesem Amt noch 1493/94 in Hirsau tätig, kommt auch als Meister des Ettlinger Chores in Frage. Für ihn gesichert ist im Bearbeitungsgebiet die Ausführung spätgotischer Umbauten an der Klosterkirche Gottesau (1485), darunter der „zwischen Chor und Klosterkirche“ befindlichen Marienkapelle71). – Von der Baugruppe spätgotischer Landkirchen des sog. „Hochgestade-Typus“72) läßt sich nunmehr einer dieser Bauten mit einem Meisternamen verbinden: die Grundsteinlegungsinschrift in Blankenloch (1521; nr. 153) nennt als Werkmeister den schon 1510/15 in diesem Amt tätigen Hans Essig; ob er auch mit dem „Werkmeister Hans“, Planverfertiger für das alte Schloß Mühlburg (vor 1533), identisch ist, muß noch offen bleiben73).

Der Ausstrahlungsbereich der ehemaligen Reichsstadt Heilbronn auf das Bearbeitungsgebiet läßt sich nicht abschätzen, so lange die Kunsttätigkeit dieses bedeutenden Zentrums am mittleren Neckar nicht zusammenfassend bearbeitet ist. Die Tätigkeit des Wiener Architekten Anton Pilgram als Schöpfer des Hallenchores und Sakramentshauses von St. Kilian muß vorläufig Hypothese bleiben74); jedenfalls stammte der Fensterschmuck dieses erstrangigen Bauwerkes aus Speyer (datiert 1487)75). Und nach Speyer und Heidelberg führten viele Fäden über die Heilbronner Meister Hans von Mingolsheim, Hans Syfer, Lienhart Syfer etc. Die Verbindung des Kraichgaues zum württembergischen Hoheitsgebiet scheint in spätgotischer Zeit weniger ausgeprägt gewesen zu sein; sie wird deutlich in Kürnbach durch die Bauinschrift (1501; nr. 128) einer zuvor in Ostelsheim (Kr. Calw; 1488) und Vaihingen (1490) nachweisbaren Werkstatt.

Für den bisher kaum erforschten Komplex der Renaissance-Epitaphien ist hinsichtlich der bedeutendsten Werke des Bearbeitungsgebietes ein Werkstatt-Zusammenhang mit Heilbronner Meistern des 16. Jahrhunderts postuliert worden. Angesichts der führenden Rolle Heidelbergs, wo seit Ludwig V. fast jede Kurfürsten-Generation dem Schloß einen künstlerisch richtungsweisenden Palast zufügte, ist dem mit Skepsis zu begegnen. In der Tat können nach einer ersten Überprüfung der Epitaphien und ihrer Inschriften einige kunsthistorische Beobachtungen skizziert werden und erstmals Epitaph-Werkstätten vorgestellt werden, die bisher nicht klar umrissen waren oder nunmehr mit einem Meisternamen zu verbinden sind.

Anknüpfend an zwei Flehinger Rittergrabmäler (nrr. 180, 181) mit den Sterbedaten 1542 und 1553 (nachgetragen) läßt sich eine Werkgruppe von Denkmälern in Schwaigern (Kr. Heilbronn), Niederstetten und Wachbach (Kr. Mergentheim), sowie Schrozberg (Kr. Crailsheim) zusammenstellen, die nicht nur stilistisch, sondern auch aufgrund der sehr charakteristischen Minuskel-Spätform eng verwandt sind. Ihre Entstehung ist auf die Spanne eines Jahrzehnts – zwischen 1536 (Schwaigern) und 1546 (Schrozberg) – eingegrenzt. Eine Lokalisierung der Werkstatt ist vorläufig nicht möglich.

Der Werkstatt der Sickinger Grabmäler von 1547 (nrr. 189, 190) können weitere, außerhalb des Bearbeitungsgebietes erhaltene Denkmäler zugeschrieben werden: das postum für Franz I. von Sickingen (gest. 1523) in Landstuhl errichtete Grabmal und das Denkmal des Kaiserlichen Feldmarschalls Johann Hilchen von Lorch (gest. 1548), datiert 1550, in Lorch (Rheingaukreis). Der hohe künstlerische Rang der Bildhauerarbeit und die meisterhaft gestaltete Renaissanceschrift legen eine Lokalisierung der Gruppe im Bereich eines der führenden Zentren der Zeit nahe. In der Tat erlaubt die Gestaltung der Ornamentik eine [Druckseite XXVI] Verbindung mit der in Heidelberg und zuvor in Neumarkt und Amberg für Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz (1544–56) tätigen Werkstatt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem Namen des Conrad Forster (nachweisbar 1542–55) verbunden wurde76).

Aus dieser Werkstatt ist vermutlich der 1553–67 nachweisbare Bildhauer Jost Neibeck hervorgegangen, dessen Oeuvre hier erstmals zusammengestellt werden kann. Von seiner Hand sind insgesamt dreizehn Inschriftendenkmäler nachweisbar, davon sieben im Bearbeitungsgebiet77). Acht tragen das Steinmetzzeichen nr. 16, und drei sind zusätzlich durch die Signatur gesichert. Sein Hauptwerk, das Doppelgrabmal des Jakob von Helmstatt und der Maria geb. von Affenstein (gest. 1556), früher in Lambsheim (Kreis Frankenthal), heute im Historischen Museum der Pfalz in Speyer, trägt den vollen Namenszug „Jost . Neibeck . Bildhawer . v(on) . Sickingen“ und gibt damit Auskunft über Herkunft und möglicherweise auch Sitz der Werkstatt. Obwohl seine künstlerische Bedeutung ein lokales Niveau nicht übersteigt, verdient er als einer der wenigen bodenständigen Meister des Kraichgaues Interesse.

Im badischen Teil des Bearbeitungsgebietes entfaltete sich im 16. Jahrhundert eine bedeutende Bautätigkeit in Zusammenhang mit dem Ausbau der markgräflichen Schlösser. Jedoch ist dieser Aufschwung des Bauwesens heute nur noch in wenigen Inschriften-Denkmälern festgehalten. Die 1565 datierte Bauinschrift des Durlacher Schlosses (nr. 231) war namengebend für den „Meister der Carlsburg“78). Er war zuvor in Pforzheim als Schöpfer markgräflicher Epitaphien und Wappentafeln tätig und erweist sich als tüchtiger, das Vokabular der Frührenaissance beherrschender Meister. Ferner ist der Grabstein des Werkmeisters Demetrius Dangell (gest. 1570; nr. 248) erhalten, der mit dem urkundlich erwähnten „Meister Metterlin“ verbunden werden kann. Das bedeutendste Bauvorhaben neben Durlach war der Neubau des Lusthauses Gottesau auf dem Areal des ehemaligen Klosters, ausgeführt nach Plänen des Johannes Schoch, des Straßburger Stadtbaumeisters und späteren Schöpfers des Friedrichsbaues im Heidelberger Schloß79). Selbstverständlich ist damit zu rechnen, daß auch hier am Bau Inschriften angebracht waren; vor allem wird an eine Beschriftung der Ausmalung des Festsaales und der Schloßkapelle zu denken sein, die 1590ff. unter der Leitung des Antwerpener Malers Hendrik van Steenwijk entstand80). Da keine zeitgenössischen Quellen existieren, bleiben Programm und Beischriften für immer verborgen. Auch von der Hand des zuvor am Stuttgarter Lusthaus tätigen Bildhauers Matthias Kraus, der 1590 für den bildnerischen Schmuck des Schlosses verpflichtet wurde, läßt sich in Durlach kein Denkmal mehr auffinden81).

Die künstlerisch bedeutendsten Bildhauerwerke der zweiten Jahrhunderthälfte im Bearbeitungsgebiet scheinen einer Werkstatt zu entstammen, die auch Neckarschwaben, die Gegend um Kirchheim u. Teck und den Pfinzgau beliefert hat. Es hat den Anschein, daß hier ein über zwei Generationen tätiger Familienbetrieb von Steinmetzen sich zu einer Art „Epitaph-Industrie“ für den örtlichen Adel entwickelt hat. Die Produktion umfaßte eine Reihe von Grabmaltypen, die für den jeweiligen Auftraggeber geringfügig abgewandelt wurden: Standfiguren, einzeln oder paarweise, Kniefiguren unter dem Kreuz, einzeln, paarweise oder als Familiengruppe, eingefügt in eine meist dreigeschossige Rahmenarchitektur, die in der bekrönenden Zone Reliefs biblischen Inhalts und Statuetten aufnahm. Die Schrift – eine breit angelegte Kapitalis mit überhöhten Versalien und eine enggeführte Fraktur – bleibt über Jahrzehnte hinweg dem gleichen Muster verpflichtet, so daß sie als eines der charakteristischen Erkennungszeichen für die Werkstatt dienen kann. Diese Werkstatt ist im Bearbeitungsgebiet durch die großen Epitaphien von Kürnbach (1598; nr. 314), Wössingen (1603; nr. 339) und Sickingen (um 1610; nr. 352) vertreten. Da die Beweisführung kompliziert ist und eine Revision der bisherigen Zuschreibungen an die Heilbronner Meister Jakob Müller und Melchior Schmidt erfordert, sei hier nur das Ergebnis der Überlegungen referiert, die an anderer Stelle ausführlich dargelegt werden sollen82). Die drei genannten Epitaphien sind eng verwandt mit einer zweiten, in den 1570er Jahren entstandenen Werkgruppe von Epitaphien in Flehingen (nrr. [Druckseite XXVII] 255f.), Sulzfeld (nr. 267) und Unterderdingen (nrr. 270f.), die früher mit dem Tübinger Bildhauer Leonhard Baumhauer (tätig 1560–1604) verbunden wurde83). Diese „Gruppe der 1570er Jahre“ läßt sich jedoch an dessen beglaubigte Werke nur schwer anschließen; vielmehr weisen die Auftraggeber der Unterderdinger Denkmäler als Angehörige des Leonberger Beamtenpatriziats nach Leonberg, wo sich zum Vergleich ein außerordentlich gut erhaltener und zahlreicher Denkmälerbestand erhalten hat. In der Tat besteht eine so enge Verwandtschaft sowohl der „Gruppe der 1570er Jahre“ als auch der späteren Kraichgauer Prunkepitaphien mit Leonberger Denkmälern, daß an den Sitz der Werkstatt in Leonberg gedacht werden muß. Hier kommt in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nur ein Meister in Frage: Jeremias Schwarz (geb. um 1550, gest. 1621), 1576–79 durch Kindstaufen in Leonberg belegt, 1583–89 vorübergehend in Heidelberg ansässig, 1590–1621 wieder in Leonberg; sein Sohn Jakob Eberhard ist noch 1639 als Bildhauer in Leonberg nachweisbar, scheint also die Werkstatt weiter geführt zu haben84). Da die einzigen urkundlich für Schwarz gesicherten Arbeiten – Prunk-Epitaphien für den Kurfürsten Ludwig VI. von der Pfalz (gest. 1583), seine Gemahlin und einen Adligen in der Heidelberger Heiliggeistkirche85) – verloren sind, schien es aussichtslos, von diesem Meister ein klares Bild gewinnen zu wollen. Jedoch ergab eine Überprüfung des Heidelberger Bestandes, daß hier vier Epitaphien aus der Zeit von Schwarzens Anwesenheit in Heidelberg erhalten sind, die sowohl mit der Kraichgauer Gruppe „der 1570er Jahre“, als auch mit den Prunkepitaphien aus der Zeit von 1590–1621 engstens verbunden sind86), so daß sie gewissermaßen als Bindeglied zwischen der frühen Gruppe und dem Werk der Reifezeit angesehen werden können. Die Verbindung mit dem Heidelberger Hof scheint dem Meister neue künstlerische Impulse vermittelt zu haben; zugleich empfahlen die ehrenvollen Aufträge des Lutheraners Ludwig VI. die Leonberger Werkstatt im Kreise des lutherisch gesinnten Kraichgauer Adels und erklären die Fülle der Aufträge. Künstlerisch und epigraphisch erreicht Jeremias Schwarz ein beachtliches Niveau; freilich hält er auch im 17. Jahrhundert noch an den überkommenen Typen fest und verschließt sich weitgehend den Neuerungen der niederländisch-manieristischen Richtung.

Den damals neu aufkommenden Typus des kleinfigurigen, „hängenden“ Epitaphs vertreten drei Sulzfelder Denkmäler. Das um 1620 anzusetzende Epitaph des Georg Göler (nr. 381) kann mit dem Heilbronner Bildhauer Melchior Schmidt (nachweisb. 1593ff., gest. 1634) verbunden werden87). Diese Zuschreibung wird gestützt durch die Verwandtschaft mit dem Epitaph des G. A. Machtolff in Brackenheim (Kr. Heilbronn), entstanden um 161488). Von einer anderen Hand sind die beiden Epitaphien von 1628 (nrr. 398f.); die Lokalisierung der Werkstatt bleibt unklar, da weitere Werke in Brackenheim (Kr. Heilbronn)89) und Leonberg90) erhalten sind. Auch hier ist die eigenwillig gestaltete Frakturschrift eines der Indizien gemeinsamer Herkunft, ferner sind die Tendenz zur Auflösung des herkömmlichen Formenkanons der Architektur und das freie Spielen mit dem Knorpelwerk-Ornament stilistische Eigenheiten, die an einen schulmäßigen Zusammenhang mit den Werken des Stuttgarter Bildhauers Georg Müller (1602–31 nachweisbar)91) oder mit dem noch unbekannten Meister des Pforzheimer Epitaphs für die Markgrafen-Brüder (nach 1604)92) denken lassen. Die Zuschreibung an Achilles Kern von Forchtenberg (1604–91) erscheint schon durch dessen Lebensdaten fraglich93). Abschließend sei noch eine in Bretten tätige Werkstatt erwähnt, die vorläufig nach ihrem frühesten nachweisbaren Werk, dem Ried-Epitaph von 1617 (nr. 371), benannt wurde und alle anspruchsvolleren Brettener Denkmäler dieser Zeit ausführte (nrr. 401, 405, 413); möglicherweise läßt sich diese Werkstatt mit dem einzigen, zwischen 1613–32 in Bretten nachweisbaren Bildhauer Leonhard Beyschlag (Beischlag) identifizieren94).[Druckseite XXVIII]

Zusammenfassend ist festzustellen, daß im nächsten Umkreis des Bearbeitungsgebietes bedeutende Kunstzentren mit leistungsfähigen Werkstätten lagen, deren Einwirkung sich im Kraichgau gelegentlich überschneidet. Trotz des dezimierten Denkmälerbestandes ist erkennbar, daß sich das künstlerische Niveau mit dem der angrenzenden Gebiete durchaus messen kann. Insgesamt gesehen scheinen vom Kurpfälzischen Hof im Norden mehr Impulse ausgegangen zu sein als von der Markgrafschaft Baden, die ihrerseits stets eng mit der oberrheinischen Metropole Straßburg verbunden war. Die Rolle von Speyer ist nicht mehr abzuschätzen, da alle zum Vergleich geeigneten Werke vernichtet sind. Im Laufe des 16. Jahrhunderts bis zur Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges scheint der künstlerische Einfluß der württembergischen Zentren kontinuierlich anzuwachsen, wobei die Rolle der Heilbronner Werkstätten bislang nicht deutlich zu umreißen ist.

6. Die Schriftformen der originalen Inschriften

Für das Inschriftenmaterial des vorliegenden Bandes gelten im wesentlichen die gleichen Aussagen wie für das Material des angrenzenden und bereits bearbeiteten Rhein-Neckar-Kreises95). Die Inschriftenüberlieferung setzt erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit Beispielen ein, deren Wortlaut und Zeitansatz als gesichert angesehen werden können. Der gesamte Inschriftenschatz des frühen und hohen Mittelalters ist als verloren zu betrachten96). Daher hat sich kein einziges Beispiel einer frühen Majuskelschrift vor dem Einsetzen der gotischen Majuskel erhalten.

Die gotische Majuskel

Das älteste, einwandfrei datierte Inschriftendenkmal, die Bauinschrift des Bischofs Gerhard von Ehrenberg von 1358 (nr. 7), zeigt bereits die voll entwickelte Majuskelform mit den gestreckten Proportionen der Jahrhundertmitte. Zahlenmäßig gesehen ist die gotische Majuskel gegenüber den übrigen Schriftformen mit nur zwölf vollständig erhaltenen Exemplaren sehr spärlich vertreten. In zehn Fällen ist sie als Grabschrift und zweimal als Bauinschrift verwendet worden; dabei sind eine Reihe kleinformatiger Bruchstücke mit Inschriftfragmenten nicht mitgezählt, da sich nur noch die Schriftform, aber kein Textzusammenhang bestimmen läßt. Daß es sich auch hier um Grabplatten handelte, ist zu vermuten. Angesichts dieser spärlichen Belege lassen sich weder Aussagen zur lokalen Entwicklung der gotischen Majuskel noch zu ihrer speziellen Gestaltung machen, zumal die Verbreitung im Bearbeitungsgebiet auf die kurze Zeitspanne zwischen 1358 und 1415 (nr. 28) beschränkt ist. Besondere Erwähnung verdient lediglich die in auffallender Größe (H. 11 cm) ausgeformte, steil proportionierte Majuskel eines Durlacher Grabsteins von 1399 (nr. 17), deren meisterhafte Ausführung über die sonst übliche, schlanke und flächige Spätform hinausgeht.

Die Kapitalis

Wie es bei der historischen Situation des Bearbeitungsgebietes nicht anders zu erwarten ist, wurde die Renaissance-Kapitalis relativ spät aufgenommen, während sie in den nächstgelegenen kulturellen Zentren unter dem Einfluß humanistisch gebildeter Kreise schon im vorletzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts vorkommt97). Bekanntlich wurde die Renaissance-Kapitalis im Zuge der Antikenrezeption im frühen 15. Jahrhundert in Italien geschaffen; die Monumentalschrift der römischen Kaiserzeit diente dabei als Vorbild, jedoch wurden auch Einflüsse der vorgotischen Kapitalis verarbeitet98). Daß sich der Übergang von der [Druckseite XXIX] römisch-klassischen Kapitalschrift in Italien mühelos bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts vollzog, mag einen Grund darin haben, daß die gotische Majuskel dort die vorherrschende epigraphische Schrift bis zur Frührenaissance geblieben war. Nördlich der Alpen hatte etwa von der Parlerzeit an die gotische Minuskel die Großbuchstabenschrift in wenigen Jahrzehnten fast vollständig verdrängt. Bemerkenswerterweise war die Gattung der Münzen und Medaillen als Inschriftenträger davon ausgenommen; hier wurde die gotische Majuskel in vielen Fällen bis zum Anschluß an die Renaissance-Kapitalis zu Beginn des 16. Jahrhunderts weiterverwendet. Die Gründe für diese retrospektive Haltung waren vermutlich politischer Art und müßten noch geklärt werden. In diesem Rahmen sei lediglich auf markgräflich badische und kurpfälzische Münzprägungen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts hingewiesen99).

Neben der klassischen Renaissance-Kapitalis und der gotischen Majuskel existiert eine schlank ausgeformte Kapitalschrift, die wegen ihres relativ frühen Vorkommens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Bezeichnung Frühkapitalis oder frühhumanistische Kapitalis erhielt; noch treffender erscheint die von J. L. van der Gouw vorgeschlagene Benennung „Bastard-Kapitalis“ (bastaardkapitaal)100). Es ist noch nicht geklärt, ob diese dekorative und raumsparende Zierschrift eine spezielle cisalpine Variante oder aber eine Übergangsschrift zur eigentlichen klassischen Kapitalis darstellt. Da diese Schrift vorzugsweise in der franco-flämischen Tafelmalerei der Brüder van Eyck und ihrer deutschen Nachfolger Verwendung fand, wurde ein burgundischer Ursprung vermutet101); jedoch sei daraufhingewiesen, daß diese Schrift ebenfalls im Kunstkreis Kaiser Friedrichs III. weite Verbreitung gefunden hat, nicht zuletzt in dem Schriftzug seiner Devise AEIOU102).

Im Bearbeitungsgebiet sind beide Formen der Kapitalis nebeneinander nachweisbar; die frühesten Beispiele liegen nur wenige Jahre auseinander. Die erste Frühkapitalis begegnet mit dem Grabstein des Odenheimer Abtes Christoph von Nippenburg 1491/94 (nr. 94†). Es folgen die Bauinschrift der Kirrlacher Pfarrkirche 1507/8 (nr. 136) und die Grabschrift des Theologen Eucharius Reutter (gest. 1520; nr. 148), dessen Verwandtschaftsverhältnis mit Melanchthon ihn dem Humanistenmilieu zuweist. Späte Beispiele sind die fein gestaltete Bauinschrift der Menzinger Wasserburg von 1529 (nr. 175) und die Grabplatte des speyerischen Fauts zu Kißlau von 1540 (nr. 177). Das Schwert des Markgrafen Christoph I. von 1495 (nr. 100) ist als Importstück nur insofern von Belang, als es aufzeigt, daß diese Schriftart in der Markgrafschaft Baden vor der Wende zum 16. Jahrhundert bekannt war, auch wenn sich im badischen Teil des Untersuchungsgebietes kein Beispiel erhalten hat103).

Die erste klassisch geformte Renaissance-Kapitalis mit breit proportionierten Buchstaben von fast quadratischem Aufriß trägt ein Brettener Grabmal von 1514 (nr. 141), dessen Werkstatt sehr wahrscheinlich in Heidelberg beheimatet war. Eine ausgesprochen kalligraphische Gestaltung weist die Schrift eines ebenfalls in Bretten erhaltenen Grabmals von 1520 (nr. 149) auf: Ligaturen und „litterae insertae“ sind so gehäuft, daß dem Entziffern des Textes Grenzen gesetzt werden. Hier ist die Schrift, nicht das Figürliche oder Heraldische, zum wichtigsten künstlerischen Gestaltungsmittel geworden. Damit erscheint das Denkmal innerhalb der Produktion des Bearbeitungsgebietes als Unikum. Die gravierte Stifterinschrift eines Kelches von 1523 (nr. 158) zeigt, daß die Goldschmiedekunst die Renaissanceschrift längst rezipiert hatte, im Formalen aber noch der Spätgotik verpflichtet blieb. Etwa ab 1530/40 scheint sich die Kapitalschrift im Bearbeitungsgebiet bei offiziellen Bauaufgaben und Grabmälern für Verstorbene von Rang allgemein durchgesetzt zu haben. Die einzelnenWerkstätten (vgl. oben S. XXVff.) entwickelten offensichtlich eigene Schriftmuster, nach denen jahrzehntelang unverändert gearbeitet wurde. Künstlerisch besonders hervorragende Schrifttypen mit jeweils eigenständiger Prägung verwenden der Meister der Sickinger Grabmäler von 1547 (Conrad Forster?) (nrr. 189, 190), der „Meister der Carlsburg“ (nr. 231) und die Werkstatt des Jeremias Schwarz in Leonberg (vgl. oben S. XXVIf.). Schriftgeschichtlich besonders interessant ist der Fall der Ettlinger Neptunsinschrift von 1554 (nr. 207); hier wurde um 1569 eine antike römische Inschrift so täuschend genau kopiert, daß die Fälschung nur durch Stilkritik des Reliefs erkannt werden kann; die humanistische Beischrift, in den Typen dem „Meister der Carlsburg“ nahestehend, ist eine Schöpfung des 16. Jahrhunderts. [Druckseite XXX] Auch im 17. Jahrhundert war die Renaissance-Kapitalis für anspruchsvolle Denkmäler die vorherrschende Schrift, wie z.B. dieWerkgruppe um das Brettener Ried-Epitaph von 1617 (nr. 371) zeigt. Ihre ausgesprochen feinlinige und doch kraftvoll wirkende Schrift erhält ein besonderes Schmuckelement durch die Verwendung überhöhter Anfangsbuchstaben in jedem Wort.

Die gotische Minuskel

Die gotische Minuskel als die typische Monumentalschrift der Spätgotik kommt im Bearbeitungsgebiet mit allen ihren Erscheinungsformen vor und setzt bereits zusammen mit der gotischen Majuskel auf den ersten überlieferten Denkmälern ein. Das älteste ist zwar nicht mit Sicherheit datierbar, jedoch aufgrund stilistischer Erwägungen um 1360/70 anzusetzen (nr. 11); der besondere Rang der Gattung des Stifter-Hochgrabes mit der Stifterfigur in Hochrelief mag die Wahl der neuartigen Schrift beeinflußt haben. Noch im 14. Jahrhundert folgen drei weitere Grabsteine mit Minuskel-Umschriften (nrr. 9, 15, 18). Ab 1400 hat die gotische Minuskel die Majuskel bereits weitgehend verdrängt und bleibt bis weit ins 16.Jahrhundert hinein die vorherrschende Schrift für alle monumentalen Aufgaben, wobei in ländlichen Gegenden in der Spätzeit auch Mischschriften mit kursivem Einschlag oder mit Frakturcharakter vorkommen (nrr. 193, 200). Dieser Befund deckt sich mit den in den Nachbargebieten gemachten Beobachtungen. Nach der strengen, kurz und breitfüßig wirkenden Frühstufe (nrr. 29, 31, 32, 34) ohne Versalien nimmt die Schrift um 1430/40 zunehmend Versalien auf, die zunächst dem Alphabet der gotischen Majuskel entnommen werden. Später erhalten die Versalien je nach Können der Werkstatt eine individuelle Ausgestaltung durch Zierstriche, Zähnung, schwalbenschwanzförmige Spaltung der Ober- und Unterlängen und Verdopplung des Anstrichs. Die Vorbilder sind in den Schmuckinitialen der Handschriften und Inkunabeln zu sehen.

Besonders sorgfältig ist die dekorative Gestaltung von Bauinschriften „offiziellen“ Charakters, deren hohe Qualität durch den Zusammenhang mit dem Speyerer Domkapitel zu erklären ist (nrr. 40, 44, 77). In einigen Fällen lassen sich mehrere Werke einer Werkstatt nachweisen, weil die Kriterien, die das Schriftbild ausmachen, unverwechselbar und sogleich zu erkennen sind, wie z. B. bei der Grabmal-Serie der Familie von Sternenfels in Kürnbach (nrr. 72, 85, 88) oder bei den Sulzfelder Kniegrabsteinen (nrr. 132, 133). Letztere sind Arbeiten eines Heidelberger Anonymus, dessen Inschriftschöpfungen – als mehrzeiliger Schriftblock auf einem illusionistisch am Rand sich einrollenden Pergamentblatt komponiert – besonders qualitätvoll sind. Hier erscheint das sog. runde r neben dem bis dahin üblichen geraden r (Schulter-r) (nr. 133). Ausgesprochene Spätformen der Minuskel zeigen die Grabmäler der Werkstatt der Flehinger Rittergrabmäler von 1542 (s. oben S. XXV und nrr. 180, 181). Die Grabmäler der Frauenalber Äbtissinnen (nrr. 172, 258, 322) halten bis zum späten 16. Jahrhundert nicht nur am Schema des mittelalterlichen Äbtissinnengrabsteins fest, sondern auch an der Verwendung der gotischen Minuskel, die besonders bei nr. 258 eine übertrieben steile, manirierte Formgebung zeigt.

Für die Glockeninschriften des Bearbeitungsgebietes ist fast ausschließlich die gotische Minuskel benutzt worden. Die älteste Glocke von 1412 in Menzingen (nr. 26) mischt noch in willkürlicher Weise Minuskel- und Majuskel-Lettern auch im Wortinneren. Die Glocken der Speyerer Werkstatt des Georg von Guntheim (nrr. 66, 83, 103) und der Heilbronner Werkstatt des Bernhard Lachaman (nrr. 145, 147) tragen voll ausgebildete, in der Gestaltung für die jeweilige Meisterhand typische Minuskelschriften. Besonders bemerkenswert ist die Glocke von 1468 in Kleinsteinbach (nr. 59); sie konnte nicht zuletzt aufgrund ihrer charakteristischen Inschrift in der Form der Band-Minuskel als Werk der lothringischen Werkstatt der Lamprecht erkannt werden. Noch die Glocke von 1598 von Wolfgang Neidhart (I) verwendet neben der Kapitalis die Minuskel (nr. 315).

Die Inschriften-Fraktur

Überraschenderweise ist die Fraktur im Untersuchungsgebiet mit 28 Exemplaren relativ zahlreich vertreten, wenn man bedenkt, daß diese komplizierte Schriftform besondere Anforderungen an die ausführenden Steinmetzen stellte und daher in den Nachbargebieten gegenüber der Renaissance-Kapitalis deutlich in der Minderzahl blieb. Bekanntlich ist diese Minuskelschrift ursprünglich als Buchschrift konzipiert worden und wurde schließlich im 16. Jahrhundert zu einer der führenden Druckschriften; in der Monumentalschrift hatte sie stets untergeordnete Bedeutung104). Da die Inschriften-Fraktur – wie sie zur Unterscheidung von der Druck-Fraktur genannt werden sollte – selbst in ihrem Zentrum Nürnberg erst in den Jahren 1533, 1539, 1541 und 1543 zögernd auf Grabmäler übertragen und zunächst ausschließlich in Metallguß ausgeführt wurde105), sonst aber erst nach der Jahrhundertmitte zu finden ist, kommt der Ettlinger [Druckseite XXXI] Gedenkinschrift von 1542 (nr. 179) auf Sandstein besondere Bedeutung zu. Ein weiteres, ebenfalls meisterhaft gestaltetes Beispiel ist die Bauinschrift eines Speyerer Kanonikers in Bruchsal, datiert 1562 (nr. 223); ihre Schleifenverzierungen sind vermutlich Vorlagen aus Schreibmeister-Alphabeten zu verdanken. Seit den 1580er Jahren hat die Leonberger Werkstatt des Jeremias Schwarz (s. oben S. XXVIf.) – vielleicht unter dem Einfluß des Heidelberger Hofes? – eine besondere Form der Inschriften-Fraktur entwickelt, die an den großen Epitaphien allein oder zusammen mit der Renaissance-Kapitalis auftritt und vorzugsweise für deutschsprachige Texte verwendet wird. Diese Schrift wirkt in ihrer engen Führung mit wenigen Versalien und durch den Verzicht auf besondere Schmuckformen eher trocken und sachlich als dekorativ; sie ist geradezu ein Erkennungszeichen der reifen Spätwerke der Werkstatt (nrr. 314, 339, 352). Dies unterstreicht ein Vergleich mit den reicheren Schriftformen der Sulzfelder Grabmäler von 1620 (nr. 381) und 1628 (nrr. 398, 399), deren Schriftbild untereinander deutlich unterschieden ist, jedoch gegenüber der Leonberger Werkstatt durch die Verwendung zahlreicher prachtvoll gezeichneter Versalien viel bewegter wirkt. Die gegen Ende des Untersuchungszeitraums entstandene Fraktur des einzigen gemalten Epitaphs von 1632 (nr. 407) ist trotz des leichter zu handhabenden Schreibstoffes der Farbe keineswegs reicher gestaltet als die Fraktur in Stein und geringer in der Qualität der Ausführung.

Die humanistische Minuskel

Die in der Monumentalschrift in Deutschland seltene, in Italien aber schon im frühen 15. Jahrhundert häufiger verwendete humanistische Minuskel ist im Kreis Karlsruhe zweimal vertreten. Besonders auffallend ist das frühe Vorkommen an dem spätgotischen Altarkreuz von 1450/70 (nr. 60); bisher wurde nicht gesehen, daß es auf seinen Kreuzarmen drei Spruchbänder mit der humanistischen Minuskel mit einem Spruchband mit gotischer Minuskel vereint. Dies stützt die auch vom stilistischen Befund her wahrscheinliche These, daß der heutige Zustand des Kreuzes Ergebnis einer noch in spätgotischer Zeit – um 1470 – notwendig gewordenen Reparatur ist, wobei die Spruchbänder mit der humanistischen Minuskel entstanden sein können. Nördlich der Alpen scheint diese Schrift zum ersten Mal in monumentaler Form am Ulmer Chorgestühl (1469/74) für die Schrifttafeln unter den Büsten der Propheten und Sibyllen gebraucht worden zu sein106). Auch in Mainz ist diese, von Bauer107) als „Minuskel von humanistischer Prägung“ bezeichnete Schrift schon in spätgotischer Zeit an zwei Grabmälern von 1484 und 1485 von der Hand des Adalbert-Meisters nachzuweisen108). Vereinzelte Beispiele am Ausgang der Spätgotik sind Beischriften auf den Flügeln des Salemer Altars von Bernhard Strigel, entstanden 1507/8109), dort mit anderen Schriftarten, die mit höchster Raffinesse von Flügelbild zu Flügelbild wechseln, vereint; ferner begegnet diese Schrift auf dem Grabmal des Philipp von Weinsberg (gest. 1506) und seiner Gemahlin Anna von Stoffelsheim (gest. 1509) in der Klosterkirche Schöntal (Hohenlohekreis) sowie auf dem Taufstein des Christoph von Urach in der Uracher Amanduskirche, datiert 1518110). Eine systematische Überprüfung der Inschriftendenkmäler aus ausgesprochen humanistisch ausgerichtetem Milieu würde die Zahl der Beispiele vermehren111). Offensichtlich ist diese Schrift mehr als andere Schriftarten an einen ganz bestimmten, humanistisch gebildeten Auftraggeberkreis gebunden gewesen. Das gilt auch noch für die Beispiele aus dem 16. Jahrhundert, obwohl diese Schrift zunächst durch Schreibmeister in vielen Varianten aufgenommen und dann durch die bedeutendsten Schriftgießer im Buchdruck eine weite Verbreitung erfuhr. R. M. Kloos hat die Geschichte der humanistischen Minuskelschriften seit Petrarca (1304–74) für die Paläographie der Handschriften und der Druckkunst ausführlich dargelegt112). Über die weitere Entwicklung dieser Schrift in der Inschriften-Paläographie des 16. und 17. Jahrhunderts kann noch kein abschließendes Urteil gewagt werden, da das Studienmaterial noch zu spärlich ist. Jedenfalls konnte R. Neumüllers-Klauser für Heidelberg eine erst 1546 einsetzende Reihe von Denkmälern für den Auftraggeberkreis der Universität nachweisen113). Im Bearbeitungsgebiet ist als einziges Werk des 16. Jahrhunderts das Bruchsaler Mespelbrunn-Epitaph von 1560 (nr. 220) anzuführen. Dieses hervorragende Werk einer noch nicht genauer [Druckseite XXXII] zu lokalisierenden Gießer-Werkstatt zeigt die humanistische Minuskel in ihrer späten Ausprägung. Diese gerundete Schrift von fließendem Duktus erlebte erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine Blütezeit in einer Reihe von Epitaphien, die zeitlich unmittelbar an den Untersuchungszeitraum anschließen und eine Variante der humanistischen Minuskel in Kursivform tragen114).

Zitationshinweis:

DI 20, Großkreis Karlsruhe, Einleitung (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di020h007e002.

  1. 1.Vgl. dazu: Das Land Baden-Württemberg. Amtl. Beschreibung nach Kreisen u. Gemeinden, hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Bd. 1: Allgemeiner Teil. Stuttgart 1974. – Über die Gemeindereform speziell Band 2: Die Gemeinden vor und nach der Gebietsreform. Stuttgart 1975. »
  2. 2.Vgl. dazu auch die Karte des Bearbeitungsgebietes Tafel LXII. »
  3. 3.Die im folgenden in groben Zügen skizzierte Übersicht über die historische Entwicklung des Bearbeitungsgebietes soll lediglich als Einführung zum Verständnis der durch die Inschriften-Denkmäler bezeugten Ereignisse dienen; entsprechend sind die Literaturangaben nur zur ersten Orientierung gedacht. – Übersicht b. K. S. Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung. Sigmaringen 19782; ferner stets AmtlKreisbeschreibung (s. Anm. 1) I 126ff. (landesgeschichtliche Einführung) und V 21 ff. (Regierungsbezirk Karlsruhe). Zur Geschichte Badens bis 1535 und als Übersicht nützlich: Sütterlin (s. Literaturverzeichnis), ferner – mangels einer Gesamtdarstellung – noch immer F. v. Weech, Badische Geschichte. Karlsruhe 1890. – Für den ehemals pfälzischen Teil des Bearbeitungsgebiets vgl. Häusser (passim); M. Schaab, Die Festigung der pfälzischen Territorialmacht im 14.Jh. In: Vorträge u. Forschungen XIV (1971) 171–198; zusammenfassend R.Haas, Die Pfalz am Rhein. Mannheim 1967. – Zu einzelnen Orten: Hb. d. Hist. Stätten 6: Baden-Württemberg. Stuttgart 1965. »
  4. 4.Zusammenfassend: Die Römer in Baden-Württemberg. Stuttgart, Aalen 1976. »
  5. 5.Vgl. Codex Laureshamensis. Hrsg. v. K. Glöckner. 3 Bde. Darmstadt 1929–36, 1964 2; Traditiones possessionesque Wizenburgenses ed. C. Zeuss. Speyer 1842. »
  6. 6.Zu den einzelnen Gauen zuletzt M. Schaab, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschr. z. Gedenken an ihre Stiftung 764. Bd. 1. Darmstadt 1973, 539ff. – Zur geographischen Abgrenzung des Begriffes Kraichgau vgl. F. Metz, Der Kraichgau. Karlsruhe 1922 (Abhandl. z. badischen Landeskunde 4). – Bibliographie bei A. Schlitt, in: Kraichgau (1968) 9ff. »
  7. 7.Zum Kraichgau-Begriff im 16. Jahrhundert vgl. Becher, Chytraeus (passim). Ferner V. Press, Die Ritterschaft im Kraichgau, in: ZGO NF. 83 (1974) 35–98. – Als Beleg für das Selbstverständnis der Heimatforschung kann die Neugründung der Zeitschrift Kraichgau, Sinsheim 1968ff., gelten. »
  8. 8.Vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) Einleitung S. Xff. »
  9. 9.Vgl. A. Schäfer, Das Schicksal des Weißenburgischen Besitzes im Uf- und Pfinzgau. In: ZGO NF. 72 (1963) 77ff.; ders., Staufische Reichslandpolitik u. hochadlige Herrschaftsbildung im Uf- und Pfinzgau. In: ebd. NF. 78 (1969) 179ff. »
  10. 10.Eine Monographie fehlt; vgl. Die Cistercienser. Hrsg. v. A. Schneider, Köln 19772»
  11. 11.Zum folgenden vor allem: G. Haselier, Die Markgrafen von Baden und ihre Städte. In: ZGO NF. 68 (1959) 263ff. »
  12. 12.Vgl. M. Schaab, in: AmtlKreisbeschreibung I 176ff. (s. Anm. 1). »
  13. 13.Die Bestrebungen des Markgrafen Karl I., ebenfalls eine Universität auf badischem Territorium zu errichten, schlugen fehl; vgl. D. Brosius, Papst Pius II. und Markgraf Karl I. von Baden. In: FDA 3. F. 24 (1972) 161ff. »
  14. 14.Zusammenfassend zu Friedrich dem Siegreichen: H. Grüneisen, in: NDB 5 (1961) 526–528 (m. ausf. Literaturangaben). »
  15. 15.Vgl. Press (s. Anm. 7); ferner A. G. Kolb, Die Kraichgauer Ritterschaft unter der Regierung des Kurfürsten Philipp von der Pfalz. Stuttgart 1909; K. J. Svoboda, in: ZGO NF. 77 (1968) 253ff. »
  16. 16.Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt a. K., Möckmühl, die Schutzvogtei über Maulbronn und die Hoheit über die Grafschaft Löwenstein; vgl. Ulrich Müller, Die politischen Beziehungen zwischen der Kurpfalz u. d. Grafschaft Wirtemberg im 15. Jahrhundert. Diss. phil. Tübingen 1970, 95f. »
  17. 17.Häusser I 501ff.; M. Steinmetz, Die Politik der Kurpfalz unter Ludwig V. (1508–1544). Diss. phil. Freiburg i. Br. 1942 (Ms.). »
  18. 18.Oberacker, Oberderdingen, Bahnbrücken, Langensteinbach, Malsch, Ruit und Unteröwisheim; vgl. H. Pflüger, Schutzverhältnisse und Landesherrschaft der Reichsabtei Herrenalb etc. Stuttgart 1958, 32ff.; K. Schreiner, Altwürttembergische Klöster im Spannungsfeld landesherrlicher Territorialpolitik. In: Bll. f. dt. Landesgeschichte 109 (1973) 234ff. (zu Herrenalb). »
  19. 19.F. Wielandt, Markgraf Christoph I. von Baden (1475–1515) und das Badische Territorium. In: ZGO NF. 46 (1933) 527ff. – Der Territorialgewinn Badens mit der Grafschaft Sponheim (1437), den luxemburgischen Herrschaften Rodemachern und Hesperingen im Nordwesten, Lahr, Mahlberg, Rütteln usw. im Süden, ist für den Inschriftenbestand des Betrachtungsgebietes ohne Belang und bleibt hier unberücksichtigt. »
  20. 20.So bei Haselier (s. Anm. 11), 282. »
  21. 21.Zu Frauenalb gehörten die Orte Pfaffenrot, Schielberg, Burbach, Völkersbach und Spessart. »
  22. 22.Vgl. dazu H. Schwarzmaier, Bruchsal und Brüssel. Zur geschichtlichen Entwicklung zweier mittelalterlicher Städte. In: Oberrheinische Studien 3 (1975) 209ff. »
  23. 23.Vgl. M. Schaab, in: AmtlKreisbeschreibung I 216. »
  24. 24.Vierordt I 148ff., 344ff.; Häusser II 3ff. »
  25. 25.Für die Vorgeschichte vgl. H. Bartmann, Die badische Kirchenpolitik unter den Markgrafen Philipp I., Ernst und Bernhard III. von 1515 bis 1536. In: ZGO NF. 69 (1960) Iff. »
  26. 26.Für Baden vgl. J. Sauer, in: FDA NF. 19 (1919) 323–506; für Kurpfalz vgl. H. Rott, in: Neues Archiv f. die Gesch. d. Stadt Heidelberg 6 (1905) 229ff. – Die Eigenkirchen des lutherischen Adels blieben verschont; daraus erklärt sich das Vorhandensein einzelner unversehrter Kirchenausstattungen, z.B. in Schwaigern (Kr. Heilbronn), bis heute Besitz der Gr. von Neipperg. »
  27. 27.Für Württemberg vgl. Fleischhauer, Renaissance; für die untere Markgrafschaft vgl. Rott, Baden-Durlach. Für Kurpfalz fehlt eine zusammenfassende Untersuchung; verwiesen sei auf J. Gamer, in: AmtlKreisbeschreibung I 397ff. »
  28. 27a.Speziell z. Bearbeitungsgebiet vgl. W. Bickel, in: Der Pfeiferturm Jg. 1949, 7ff.; Wolfg. Müller, in: Archiv f. mittelrheinische Kirchengeschichte 20 (1968) 271–273; Schäfer, Geschichte Bretten 326ff. »
  29. 28.Zur Kirchenpolitik der pfälzischen Kurfürsten im 17. u. 18. Jahrhundert vgl. Häusser II 805ff.; M. Schaab, in: ZGO NF. 75 (1966) 147ff. »
  30. 29.Eine Scheidemauer ist bis heute in den Stadtkirchen von Bretten und Heidelsheim erhalten; in Weingarten führte das Simultaneum zum Kuriosum zweier – mit den Chören gegeneinander gerichteter – Neubauten (1896 u. 1904). »
  31. 30.Vgl. Hermann Schmid, Die Säkularisierung der Klöster in Baden. Teil 1 (Oberbaden). In: FDA 3. F. 30 (1978) 171ff.; ebd. 31 (1979). »
  32. 31.So z.B. in Kleinsteinbach (1817), Wössingen (1821/22), Malsch (1824/27), Flehingen (1825), Unteröwisheim (1825/26), Zaisenhausen (1834/36), Bulach (1837), Gondelsheim (1842), Menzingen (1846), Münzesheim (1856) etc. – Die Zusammenstellung für das gesamte badische Gebiet bei J. Sauer, in: FDA NF. 30 (1930) 1ff.; 31 (1930) 243ff.; 32 (1931) 47ff. »
  33. 32.Kirchenneubauten, die die Erinnerung an den Vorgängerbau auslöschten, sind z.B. Untergrombach (1867), Rußheim (1874/76), Weingarten (1896 u. 1904). – Zur Geschichte der Denkmalpflege-Organisation vgl. zusammenfassend A. Gebeßler, in: Eine Zukunft für unsere Vergangenheit. Kat. d. Ausst. München 1975, 157ff.; speziell für Baden vgl. Das Großherzogtum Baden I. Karlsruhe 1912 (2. Aufl.), 315–318. »
  34. 33.Folgende Hausinschriften sind erst in jüngster Zeit verlorengegangen: Kürnbach nrr. 109, 282, Bruchsal nrr. 305, 320, 418, Odenheim nr. 343, Unteröwisheim nr. 368, Bahnbrücken nr. 377»
  35. 34.Zur Sammlungsgeschichte mittelalterlicher Inschriften vgl. Kloos, Epigraphik 8f.; zur Gattung des Epitaphienbuches vgl. RDK 5 (1967) 932–40 (F.V. Arens); zu Adamus vgl. R. Neumüllers-Klauser, in: DI. XII (Heidelberg) Einleitung S. XVII. »
  36. 35.Zu Helwich vgl. F. Arens, in: DI. II (Mainz) Einleitung S. 18ff. »
  37. 36.Vgl. ebd. 19. »
  38. 37.Signatur Hs. 1970. – Beschreibung der Handschrift und Angaben zur Person des Autors bei A. Schmidt, in: ZGO NF. 31 (1916) 53ff. »
  39. 38.Titel: Beschreibung der Ritterschaft und hochloblichen adels der dreier, als oberen, mittlern und vndern reinischen bezirks; Signatur Ms. germ. quart. 46. Beschreibung bei H. Hahn, in: Vierteljahresschriften f. Wappen-, Siegel-u. Familienkunde 24 (1896)1 ff. »
  40. 39.Original in Familienbesitz der Freiherrn v. Gemmingen; Abschriften in Stuttgart und Karlsruhe (nach Mone, Quellensammlung 96). Ausgewertet wurde das im 19. Jh. entstandene Exemplar der Universitätsbibliothek Heidelberg, Signatur Cod. Heid. Hs. 133. Das Werk wurde von Stocker als Grundlage für seine Familiengeschichte der Gemmingen benutzt (s. Literaturverzeichnis). – Eine Familienchronik der Göler von Ravensburg, verfaßt von Hans Göler von Ravensburg um 1600, konnte nicht eingesehen werden. Da sie von R. Frh. Göler von Ravensburg ausgewertet wurde (s. Literaturverzeichnis), konnte darauf verzichtet werden. »
  41. 40.Vgl. Mone, Quellensammlung 15ff.; K. Obser, Zur badischen Historiographie des 17. Jahrhunderts. In: ZGO NF. 29 (1914) 710–717. »
  42. 41.Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Signatur Hs. 317, 318. »
  43. 42.München, Geheimes Hausarchiv. – Beschreibung der Handschrift und Inhaltsangabe vgl. A. v. Oechelhäuser, in: Mitteilungen z. Geschichte d. Heidelberger Schlosses 3 (1893) 68ff. Über Wickenburg vgl. M. Huffschmid, in: Mannheimer Geschichtsbll. 12 (1911) 32ff., 54ff.; DI. XII (Heidelberg) S. XVIIf. »
  44. 43.Karlsruhe GLA Hs. N Mone. »
  45. 44.Joh. Bapt. Breunig, der 1803 eine Geschichte des Klosters Odenheim zusammenstellte, konnte immerhin zwei sonst nicht nachweisbare Inschriftendenkmäler (nrr. 87, 94†) überliefern; Karlsruhe GLA Hs. 65/11604 u. 11621. »
  46. 45.Drei Äbtissinnen-Grabsteine, davon zwei in sehr fragmentarischem Zustand, konnten wieder aufgefunden werden (nrr. 172, 242a, 258). Daß weitere 8 Denkmäler wenigstens kopial überliefert sind, ist dem württembergischen Historiographen Martin Crusius (1526–1607) zu verdanken. Er nahm einige Denkmäler in seine Annales Suevici auf, beschränkte sich allerdings nur auf solche des Hauses Eberstein; vgl. Annales Suevici, Francofurti a. M. 1596, t. V pars III 329. »
  47. 46.Vgl. Karlsruhe GLA N Mone 39, 13 u. 40f. – Zu Sickingen vgl. KdmBaden IX 1, 134ff.; K. Banghard, Fünf Schneeballen, zwölf Jahrhunderte. Flehingen-Sickingen 779–1979. Karlsruhe 1979. »
  48. 47.DI. XII (Heidelberg) nrr. 1ff.; DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nrr. 3ff. »
  49. 48.E. Borgwardt, Die Typen des mittelalterlichen Grabmals in Deutschland. Diss. phil. Freiburg i. Br. 1939; über die Geschichte des Bildnisgrabmals vgl. K. Bauch, Das mittelalterliche Grabbild. Berlin, New York 1976 (mit weiterführender Lit.). Die meisten Abhandlungen bearbeiten einen landschaftlichen Teilbereich; Bibliographie (in Auswahl) bei Kloos, Epigraphik 33; ebd. 70ff. eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Forschungsergebnisse. »
  50. 49.Mehrere derartige Hochgräber haben sich in Lichtental bei Baden-Baden erhalten; vgl. KdmBaden XI 1, 501, nr. 1 (Abb. 411), 504, nr. 1 (Abb. 418). »
  51. 50.Eine weitere Hochgrabplatte ist in Menzingen (Stadt Kraichtal) mit der Figur des Ritters Eberhard d. Ä. (gest. 1387) erhalten; da die zugehörige Inschrift verloren ist, konnte das Denkmal nicht aufgenommen werden; vgl. dazu Seeliger-Zeiss, Rittergrabmäler. »
  52. 51.Vgl. dazu RDK V (1967) 872–921 (P. Schoenen). – Zu der Form des Renaissance-Typus „Stifter unter dem Kreuz“ vgl. P. Reindl, Loy Hering. Basel 1977, 86ff. »
  53. 52.Vgl. G. Binding, in: Zeitschr. f. Archäologie d. Mittelalters 2 (1974) 41–61. – Eine Parallele in unserer Gegend in Altlußheim (Rhein-Neckar-Kreis); vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nr. 1. »
  54. 53.Besonders aufschlußreich sind die wenigen Fälle, in denen Epitaph und zugehöriger Grabstein erhalten sind (nrr. 237f.; 312f., 344f., 401f.). Wäre der Grabstein der Anna Maria Hartmanni (gest. 1567; nr. 238) nicht erhalten, würde man ihr Epitaph wahrscheinlich als Grabstein bezeichnet haben, denn es ist in der für Bildnisgrabsteine typischen Form gearbeitet. Analog wären die Mädchen-Grabmäler derselben Werkstatt in Flehingen (nrr. 213f.) als Epitaphien anzusprechen. Andererseits aber ist man geneigt, die mit größter Feinheit gearbeiteten Grabsteine der Vögte Kilian Raab (gest. 1630) und Johannes Sagittarius (gest. 1636) für Epitaphien zu halten, obgleich sie laut Wickenburgs Aussage Grabdeckplatten waren (nrr. 405, 413). Daraus geht hervor, daß eine starre Terminologie nicht anwendbar ist, wenn schriftliche Quellen fehlen. »
  55. 54.Ein weiteres Holzepitaph von 1609 war in Oberderdingen vorhanden (Inschrift nicht überliefert). »
  56. 55.Zu Wimpfen vgl. DI. IV nrr. 180, 182, 185, 186, 191, 203 etc. In Schwaigem sind gemalte Epitaphien von 1584/1599, 1571/1599, 1600 und 1630 erhalten. »
  57. 56.Zur Gattung Totenschild und dessen Verbreitung in Ulm vgl. A. Rieber, in: 600 Jahre Ulmer Münster. Ulm 1977, 330ff. – Zu Rothenburg vgl. DI. XV, S. 270 (Stichwort Totenschild). »
  58. 57.Ebd. Stichwort Metallepitaph. »
  59. 58.Vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nrr. 50, 122, 125, 254, 258. – In Wimpfen haben sich Epitaphien aus Bronze und Gußeisen erhalten; vgl. DI. IV (Wimpfen) nrr. 150, 160, 167, 177, 181»
  60. 59.Bereits erschienen sind die Bände: Deutscher Glockenatlas I (Württemberg u. Hohenzollern), II (Bayerisch-Schwaben), III (Mittelfranken). München, Berlin 1959, 1967, 1973. »
  61. 60.R. Becksmann, in: CVMA II, Baden u. Pfalz 1, S. XXVIII; ders., in: Vitrea dedicata. Berlin 1975, 65–85. »
  62. 61.Darunter ist Oberacker (Stadt Kraichtal) besonders bemerkenswert als der früheste erhaltene und ikonographisch und künstlerisch besonders interessante Zyklus; Ansetzung um 1400, Aufdeckung 1909 in der Sakristei (ehem. Turmchor); Gewölbezone: Gnadenstuhl und Marienkrönung verbunden mit den vier Evangelisten; Wandzone: Credo-Apostel mit Spruchbändern (gotische Minuskel); vgl. KdmBaden IX 1, 131; J. Sauer, in: FDA NF. 10 (1919) 282f. »
  63. 62.Vgl. R. Becksmann, in: CVMA II 1, S. LIXff.; U. Frommberger-Weber, Spätgotische Buch- und Tafelmalerei in den Städten Speyer, Worms und Heidelberg (1440–1510). Diss. phil. 1971, erschienen in: ZGO NF. 82 (1973) 35ff. (Buchmalerei) und Kunst in Hessen und am Mittelrhein 14 (1974) 49ff. (Tafelmalerei). »
  64. 63.Eine Zusammenstellung der Heidelberger Werkstätten bei Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler 158ff. – Zum „Meister der Kniegrabsteine“ vgl. R. Schnellbach, Spätgotische Plastik im unteren Neckargebiet. Heidelberg 1931, 47ff.; ferner DI. XII (Heidelberg) nr. 142; DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nr. 92»
  65. 64.Zu diesem Begriff vgl. F. Arens, in: Das Münster 25 (1972) 333ff.; RDK 6 (1973) Sp. 572ff. »
  66. 65.Vgl. die Stifterscheiben für Neckarsteinach, datiert 1483, und Langenburg (Hohenlohekreis), datiert 1499, nunmehr Konbergers Werkstatt zugeschrieben; dazu CVMA II 1, S. LIX (m. Abb.). Zu Konbergers Aktivitäten vgl. Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler 126. – Zum hier als vorbildlich angesprochenen Typus der Stifterscheibe vgl. R. Becksmann, in: Vitrea dedicata. Berlin 1975, 82ff. »
  67. 66.Klemm, Württembergische Baumeister u. Bildhauer 119ff.; Rott, Quellen u. Forschungen III, Oberrhein 1, 24 (zu Speyer): M. Tripps, in: Jahrb. f. schwäbisch-fränkische Geschichte 27 (1973) 110ff. »
  68. 67.Abgesehen vom Dom bestanden in Speyer um 1500 drei Kollegiatstifte, zwölf Klöster und eine Fülle von Pfarrkirchen; Beschreibung der einzelnen Bauten in KdmBayem, Pfalz III (Stadt u. Bez. Amt Speyer). München 1934, 410ff., 442ff 458ff., 506ff. »
  69. 68.Für die Kunsttätigkeit in den Zentren der Markgrafschaft vgl. KdmBaden IX 6 (Pforzheim) und XI 1 (Stadt Baden-Baden); ferner E. Zimmermann (Plastik) und J. M. Fritz (Goldschmiedekunst) in: Kat. d. Ausst. Spätgotik am Oberrhein 69ff., 224ff. Für die Glasmalerei vgl. R. Becksmann, in: CVMA II 1, S. XXVf. »
  70. 69.Kat. d. Ausst. Spätgotik am Oberrhein nrr. 23, 49–51 (in. Abb. und weiterführender Lit.); dazu ergänzend M. Ohnmacht, Das Kruzifix des Nicolaus Gerhaert von Leyden in Baden-Baden von 1467. Frankfurt a. M. 1973 (Europ. Hochschulschriften R. 28 Bd. 2). »
  71. 70.Heute Durlach, ev. Stadtkirche; zuletzt dazu H. Huth u. H. Laube, in: Bad. Heimat 56 (1976) 329–340. – Auf dem Kreuzesstamm ehemals die Jahreszahl 1560; da ihre Überlieferung zweifelhaft ist, wurde das Kreuz im vorliegenden Inschriftenband nicht aufgenommen. »
  72. 71.Diese Mitteilung bei Leichtlen, Gottesau 65f., wurde bisher übersehen. – Zu Hans Spryß vgl. KdmBaden IX 6, 81 , 125ff ., 377; Thieme-Becker 31 (1937) 418 (m. ausführl. Literaturangaben). »
  73. 72.Diesen Begriff prägte E. Lacroix, in: KdmBaden IX 5, 21f. – Der Name geht aus von dem vorherrschenden Dorfkirchentypus der Orte am Hochgestaderand, wie Eggenstein, Knielingen, Hochstetten etc. »
  74. 73.Vgl. KdmBaden IX 5, 168. »
  75. 74.Zuletzt aufgegriffen von H. Koepf, Die Heilbronner Kilianskirche und ihre Meister. Heilbronn 1961 (Veröffentl. d. Archivs d. Stadt Heilbronn 6). – Dagegen F. W. Fischer, Die spätgotische Kirchenbaukunst am Mittelrhein 1410–1520. Heidelberg 1962, 208 (Heidelberger Kunstgeschichtl. Abhandlungen NF. 7); Seeliger-Zeiss, Lorenz Lechler 74ff. »
  76. 75.Vgl. CVMA II 1, S. LVIIf. (m. Abb.). »
  77. 76.Zu Forster zuletzt DI. XII (Heidelberg) nrr. 247, 248, 260, 281. Nachzutragen ist, daß Forster vermutlich mit einem 1542 im Dienst des Pfalzgrafen Ottheinrich in Neuburg stehenden „Chuntzen Vorster“ identisch ist und damit dem Frührenaissance-Kunstkreis im Bereich Neuburg-Landshut-Augsburg entstammen dürfte; Beleg bei Rott, Quellen und Forschungen III. Oberrhein 1, 51f.; Textband 35ff. »
  78. 77.Nämlich nrr. 205, 208, 211, 215f., 237, 240; ferner das Neunheller-Epitaph in Ladenburg, datiert 1555 (DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nr. 121); weitere gesicherte Werke in Ochsenburg (Kr. Heilbronn). Zu Lambsheim vgl. KdmBayern, Pfalz VIII (Frankenthal) 352 u. Abb. 278. »
  79. 78.Den Namen prägte H. Rott; vgl. Rott, Durlach 33ff. (mit Werkverzeichnis). »
  80. 79.Zu Schoch zuletzt W. H. Köhler, Das Lusthaus Gottesau in Karlsruhe und der Friedrichsbau in Heidelberg. Diss. phil. Heidelberg (1964). »
  81. 80.Dazu ausführlich Rott, Durlach 56ff. – Für die Schloßkapelle ist der Programmentwurf von der Hand des J. K. Jennich, 1592 Superintendent zu Durlach, 1607–17 zu Pforzheim, erhalten. »
  82. 81.Über Kraus vgl. Rott, Durlach 53ff.; Fleischhauer, Renaissance 69, 348. »
  83. 82.Zu Jakob Müller ebd. 360ff.; ferner vgl. DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) nrr. 297, 306. – Zu Melchior Schmidt vgl. J. Baum, in: Thieme-Becker 30 (1936). »
  84. 83.Fleischhauer, Renaissance 129ff. »
  85. 84.Ebd. 148ff., 358ff., 364. »
  86. 85.Vgl. DI. XII (Heidelberg) nrr. 365, 370, 371»
  87. 86.Es handelt sich um die Epitaphien des Dietrich von Außke (gest. 1588) und Sebastian Uriel von Aptenzell (gest. 1589), beide Heidelberg, Peterskirche, sowie um die Doppelepitaphien des Heinrich von Handschuhsheim (gest. 1588) und seiner Gemahlin, ferner für beider Kinder (gest. 1588 u. 1599), beide in Handschuhsheim (Stadt Heidelberg), St. Vitus. – Vgl. DI. XII (Heidelberg) nrr. 410, 424, 522, 523 (die zwei letzteren hier mit der zu späten Ansetzung um 1600). »
  88. 87.Vgl. Anm. 82. »
  89. 88.Zu dem Brackenheimer Epitaph vgl. A. Schahl, Die Johanniskirche in Brackenheim. Brackenheim 1959, 34f. (m. Abb.). »
  90. 89.Schahl a. a. O. Nr. 24 u. 28, Abb. S. 51 u. 52. »
  91. 90.Epitaph des Ph. Raumajer (gest. 1647) und seiner Gemahlin Concordia (gest. 1656); vgl. OAB Leonberg 607. »
  92. 91.Fleischhauer, Renaissance 349ff. »
  93. 92.KdmBaden IX 6, 159 nr. 1 und Abb. 132, 135. »
  94. 93.Ausgesprochen durch A. Schahl a. a. O. (Anm. 88); ders., in: Kunstbrevier Neckarschwaben, Stuttgart (1966), 196, 287. »
  95. 94.Bretten, Ev. Pfarr-Archiv, Ehebuch fol. 165; Totenbuch fol. 676, 679, 697, 704. »
  96. 95.Vgl. DI. XII (Heidelberg), Einleitung S. XVIII (ohne Berücksichtigung des Heidelberger Stadtgebietes, für das andere Ergebnisse gelten); DI. XVI (Mannheim, Sinsheim) S. XVI»
  97. 96.Wie sehr die epigraphischen Gegebenheiten in weiter voneinander entfernten Gebieten unterschieden sind, zeigt sich an der Tatsache, daß das Bearbeitungsgebiet keine einzige Inschrift ausweisen könnte, wenn hier die Richtlinien der französischen und schweizerischen Inschriften-Forschungsunternehmen zugrunde gelegt würden, die vorläufig nur vor dem terminus ante „1300“ entstandene Denkmäler bearbeiten; vgl. CIFM u. CIMAH (Titel im Literaturverzeichnis). »
  98. 97.Die ältesten Beispiele sind in Basel (1433) und Mainz (1484) anzutreffen; es folgen zwei Bauinschriften in Dossenheim b. Heidelberg (um 1485); vgl. DI. XII (Heidelberg) S. XX u. nr. 138, 139; DI. II (Mainz) nr. 206. Ferner ist die Stifterinschrift des Bischofs und Heidelberger Kanzlers Johann Kämmerer von Worms gen. von Dalberg von 1488 im Wormser Domkreuzgang (heute Dom) zu nennen; vgl. R. Kautzsch, Der Dom zu Worms. Berlin 1938, 186ff. Das nächste Beispiel entstammt der Glasmalerei der Heidelberger Konberger-Werkstatt: die 1499 datierten Stifterscheiben der Hohenlohe in der Stadtkirche Langenburg (Hohenlohekreis); vgl. CVMA II 1, LIX u. Abb. 41. »
  99. 98.Grundlegend dazu: Kloos, Epigraphik 153ff. (mit weiterführenden Literaturangaben). »
  100. 99.Vgl. Kat. d. Ausst. Spätgotik am Oberrhein 332ff. u. Abb. 263; F. Wielandt, Badische Münz- u. Geldgeschichte. Karlsruhe 19732, 65, m. zahlr. Abb. »
  101. 100.Zuerst beschrieben von Bauer, Epigraphik 7; neuerdings dazu Kloos, Epigraphik 156. – Zu der neuen Definition vgl. J. L. van der Gouw, in: Nederlands Archievenblad 20 (1966) 90; Hinweis von R. Neumüllers-Klauser. »
  102. 101.Bauer a. a. O.; ders., in: DI. II (Mainz) Einl. S. (66).; Kloos, Epigraphik 156. »
  103. 102.Zahlreiche Beispiele auf verschiedenem Werkstoff im Kat. d. Ausst. Friedrich III. Wiener Neustadt 1966. Im vorliegenden Zusammenhang interessieren besonders die Grabschriften der Werkstatt des Nicolaus Gerhaerts für Kaiserin Eleonore (1469) und Kaiser Friedrich III. (entst. 1467–73?); ebd. nrr. 151, 204. »
  104. 103.Ein weiterer Beleg aus der Markgrafschaft ist die Stifterinschrift der Lichtentaler Äbtissin Margret Markgräfin von Baden von 1489 auf einem Flügel des ehemaligen Lichtentaler Hochaltars, jetzt Karlsruhe, Kunsthalle; vgl. J. Lauts, Schwäbischer Meister 1489. Bildhefte d. Staatl. Kunsthalle Karlsruhe 1. Karlsruhe 1966, 10f. m. Abb. »
  105. 104.Grundlegend Kloos, Epigraphik 141ff.; P. Zahn, Beiträge zur Epigraphik des sechzehnten Jahrhunderts. Kallmünz 1966; ders., in: DI. XIII (Nürnberg) S. XIXff. »
  106. 105.Ebd. XXIII u. nrr. 318, 437, 475, 528»
  107. 106.Dazu zuletzt: W. Deutsch, Der ehemalige Hochaltar und das Chorgestühl. In: 600 Jahre Ulmer Münster. Ulm 1977, 242ff. »
  108. 107.Vgl. DI. II (Mainz) Einleitung S. (65). »
  109. 108.Ebd. nrr. 209, 955»
  110. 109.Kat. d. Ausst. Spätgotik am Oberrhein Nrr. 170–175 m. Abb. »
  111. 110.Vgl. A. Schahl, in: Württembergisch Franken NF. 40 (1966) 105ff. mit Abb.; ferner Deutsche Kunstdenkmäler. Ein Bildhandbuch. (3.) Baden-Württemberg. Darmstadt 1970, Abb. 327. »
  112. 111.Hier sind als Desiderata etwa die Inschriften von Straßburg, Basel, Konstanz oder Augsburg zu nennen; zu Basel vgl. M. Steinmann, Die humanistische Schrift und die Anfänge des Humanismus in Basel. In: Archiv f. Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- u. Wappenkunde 22 (1976) 376–437. »
  113. 112.Kloos, Epigraphik 143ff. »
  114. 113.DI. XII (Heidelberg) Einleitung S. XXII u. nrr. 251, 337, 338, 555, 557 usw. »
  115. 114.Eine Auswahl aus dem Bearbeitungsgebiet und seiner nächsten Nachbarschaft sind folgende Epitaphien: Sulzfeld, Engelhard Göler von Ravensburg (datiert 1655), Rosula von Angelloch (datiert 1656); Hemmingen (Kr. Ludwigsburg), Joh. K. Varnbühler (gest. 1657); Neuenbürg (Enzkreis), Sohn eines ev. Predigers (um 1650); Zavelstein (Kr. Calw), Kind des J. F. Buwinghausen v. Wallmerode (gest. 1666). – Abbildungen im Photo-Archiv der Heidelberger Inschriften-Kommission. »