Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises: Einleitung

Vorbemerkung zur Einleitung

Nachträge und Korrekturen zu den Katalognummern wurden noch nicht konsequent für die Einleitung berücksichtigt und entsprechend nachgetragen. Bisher konnten nur Fehler der Datenumsetzung und kleinere nicht sinntragende Fehler systematisch behoben werden, nicht jedoch Nachträge und neue Deutungen.

Mainz, im September 2021

Rüdiger Fuchs

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Geleitwort

Der 43. Band des deutschen Inschriften-Werkes wird hiermit als 5. Band der Mainzer Reihe von der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz vorgelegt, die seit relativ kurzer Zeit an dem von allen deutschen Akademien betriebenen Inschriften-Unternehmen beteiligt und erst seit 1985 durch die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel imstande ist, sich auch den epigraphischen Quellen des Landes Hessen zuzuwenden. Immerhin ist 1994 schon ein erster, die hessische Bergstraße betreffender Band aus Mainzer Produktion erschienen und soll demnächst ein dritter Band für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt zum Druck gelangen.

Ob die Geschichte wirklich die Lehrmeisterin fürs Leben ist, wie seit Jahrhunderten behauptet wird, darüber kann man im Rückblick auf längst und auf jüngst vergangene Zeiten gewiß verschiedener Meinung sein; daß sie aber das Gedächtnis der Menschheit ist und der menschlichen Erinnerung dient, das ist wohl unbestritten. In dieser Hinsicht trifft sich das Bemühen der Geschichtsforscher mit dem natürlichen Bestreben der Menschen, Personen und Fakten der eigenen Zeit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und der Nachwelt zu überliefern, was jetzt aus verschiedensten Gründen vom Geschehen diesem oder jenem oder allen als wichtig und bedeutsam erscheint. Es gleichsam zu verewigen, will freilich nicht einmal in Inschriften auf hartem Material gelingen, auf Stein oder Erz, wenn willkürliche oder unbedachte Zerstörungen drohen, wie in unserem zu Ende gehenden Jahrhundert mehr als je zuvor. So wird die Epigraphik mit ihrer Kunst und ihren Kenntnissen zum Helfer für historische Erinnerung.

Die Inschriften-Kommission der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur dankt ihrer Mitarbeiterin, Frau Dr. Yvonne Monsees, für ihr großes Engagement, mit dem sie sich der ihr übertragenen Aufgabe der Erfassung der Inschriften im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis gewidmet hat, der ihr seit ihrer 1986 im Druck erschienenen Mainzer Dissertation landeskundlich und historisch wohl vertraut war. Sie führt nun den interessierten Benutzer ihres stattlichen Bandes von der nassauischen Residenz in Idstein im Taunus zu den sehenswürdigen und wegen mancher Schätze berühmten Klöstern am Rhein, beispielsweise Eberbach, dem Erbbegräbnis der für die hessische Geschichte so wichtigen Grafen von Katzenelnbogen, wo rund 140 Grabinschriften bekannt sind. Und daß die Pfarrkirche von Kiedrich mit ihrem Gestühl ein herausragendes Werk deutscher Flachschnitzerei in der Frühen Neuzeit ist, das uns außerdem mit rund 50 auch vom epigraphisch-künstlerischen Standpunkt interessanten Inschriften beschenkt, wer wüßte das nicht? Man soll und darf es durchaus merken, daß die Bearbeiterin auch von ihren besonderen kunsthistorischen Interessen geleitet wurde. Dem Benützer ihres Bandes, sei er nun Wissenschaftler oder Wanderer durchs Land, werden die Illustrationen helfen, die die Photographen der Mainzer Akademie, Herr Klemens Bender und Herr Thomas G. Tempel, mit ihrer Kunst dem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben. Wie ihnen gebührt auch allen anderen Mitarbeitern der Mainzer Inschriften-Kommission ein warmer Dank für ihre kollegiale Hilfeleistung bei der Bewältigung vieler Probleme und beim Zustandekommen der Publikation.

Der Schreiber dieses Geleitwortes möchte sich als Vorsitzender der Kommission mit solchem Dank zum Sprecher vieler machen in- und außerhalb der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, in- und außerhalb des die Finanzierung sichernden Landes Hessen, zum Sprecher auch sowohl der Zeitgenossen wie nachfolgender Generationen, die sich der Geschichte und ihrer Überlieferung verpflichtet gefühlt haben, fühlen und fühlen werden.

Mainz, im März 1997

Harald Zimmermann

[Druckseite IX]

Vorwort

Die Vorarbeiten zu dem vorliegenden Inschriftenband wurden im November 1985 begonnen, nachdem die Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz den Rheingau-Taunus-Kreis als ersten hessischen Landkreis für die Bearbeitung innerhalb des deutschen Inschriftenwerkes ausgewählt hatte. Grundlage der Sammlung war das 1965 erschienene Kunstdenkmalinventar für den Rheingaukreis, während für den ehem. Untertaunuskreis auf ältere Literatur und andere Quellen zurückgegriffen werden mußte. Hinzu kam die gründliche Auswertung der umfangreichen handschriftlichen Überlieferung im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.

Ein inhaltlich so weit gestreutes und differenziertes Material wie das vorliegende kann nur dann erfolgreich erfaßt und bearbeitet werden, wenn zahlreiche Kräfte zusammenwirken. So ist es eine angenehme Pflicht, Dank zu sagen all denjenigen Institutionen und Privatpersonen, die, im Katalog an entsprechender Stelle genannt, zum Gelingen des Inschriftenbandes mit Rat und Hilfe tatkräftig beitrugen und ihn fördernd unterstützten. Allen kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen, die dem Unternehmen interessiert und aufgeschlossen gegenüberstanden, ist für den gewährten Zugang zu Inschriftenstandorten, für die Bereitstellung von Materialien und für Unterstützung in jeder Form herzlich zu danken; stellvertretend für viele andere gilt dabei mein herzlicher Dank der Verwaltung der Staatsweingüter des Landes Hessen in Kloster Eberbach und ihrem Betriebsleiter, Günter Ringsdorf, dem Hessischen Hauptstaatsarchiv (Wiesbaden), und dort Dr. Hartmut Heinemann, sowie dem Landesamt für Denkmalpflege, Hessen (Wiesbaden), dort vornehmlich Dagmar Söder, für regen Austausch und Einsichtnahme in ihr noch ungedrucktes Manuskript der Denkmaltopographie Untertaunus. Neben vielen anderen Privatpersonen zeigten sich vor allem die Herren Dr. h.c. Josef Staab (Johannisberg) und Wolfgang Riedel (Hallgarten) offen für einen langjährigen, wechselseitigen Austausch in zahlreichen Fragen; auch begleiteten sie freundschaftlich das Wachsen und die Auseinandersetzung mit dem nicht immer einfach zu bewältigenden Material. Meinen engsten Freunden sei an dieser Stelle gleichfalls für ihre geduldige und fördernde Unterstützung gedankt.

Der Reichtum und die Vielschichtigkeit des inschriftlichen Materials dieses Bandes erforderte interdisziplinäre Zusammenarbeit. Von den befreundeten Arbeitsstellen der Akademien der Wissenschaften erhielt ich vor allem aus Heidelberg (Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss, Dr. Harald Drös), Göttingen (Dr. Christine Wulf, Dr. Sabine Wehking) und Berlin (Dr. Klaus Hallof) wertvolle Anregungen und Hinweise. Auch die Mitarbeiter benachbarter Arbeitsstellen innerhalb der Mainzer Akademie, besonders Dr. Ute Ecker sowie Dr. Dieter Rübsamen und Dr. Wolf-Dietrich Zernecke, trugen durch ihre weiterführenden Hinweise zum Entstehen des Buches bei.

Frau Christine Göhring, der Lektorin der Mainzer Akademie, danke ich für ihre Hilfe bei der technischen Herstellung.

Innerhalb der Mainzer Inschriften-Kommission ist Susanne Kern ebenso wie Gepa Spitzner für manchen wertvollen kunsthistorischen Rat zu danken, letztgenannter zudem für die überaus sorgsame Mithilfe beim abschließenden Korrekturlesen. In der Anfangsphase war Klemens Bender und nach seinem Ausscheiden Thomas G. Tempel mit der fotografischen Aufnahme der inschriftlichen Denkmäler betraut. Herrn Tempel kommt dabei besonderer Dank für seinen um hohe Qualität bemühten Einsatz zu.

Nicht an letzter, sondern an hervorgehobener Stelle ist die Leistung der drei Fachkollegen der Mainzer Inschriftenarbeitsstelle zu würdigen. Ohne ihr Wirken wäre der Inschriftenband nicht in der vorliegenden Form erschienen. Es ist unmöglich, alle Facetten jahrelangen Miteinanders hier auflisten zu wollen, die Grundlagen sind für den herzlichen Dank, den ich an dieser Stelle ausspreche. Sicherlich kann auch nicht allen Aspekten die entsprechende Würdigung zuteil werden, die ihnen gebührt. Soviel sei gesagt: Alle Übersetzungen lateinischer Texte wurden von Herrn Dr. Sebastian Scholz überprüft, der zudem selbst alle Übersetzungen schwieriger Texte kenntnisreich und um die optimale Version ringend vornahm. Hinzu kam sein unermüdlicher Einsatz in poetologischen und inhaltlichen Fragen, der in Form von Verbesserungsvorschlägen entscheidend in die Kommentierung etlicher Katalognummern einfloß - stellvertretend seien hier die Kommentare zu den Nrr. 4, 103, 315-320 und 526 hervorgehoben. Herrn Dr. Eberhard J. Nikitsch ist für viele anregende Gespräche, Hinweise und seine stilsichere Kritik ebenso wie für sein sorgsames Korrekturlesen gedankt, dem er sich wie Herr Scholz [Druckseite X] unterzog. Darüber hinaus begleitete er die lange Entstehungszeit des Bandes verständnisvoll und aufmunternd. Dem „wissenschaftlichen Senior” der Mainzer Arbeitsstelle, Herrn Dr. Rüdiger Fuchs, der mich in die mittelalterliche und frühneuzeitliche Epigraphik einführte, gilt mein besonderer Dank. Er setzte sich mit dem facettenreichen und schwierigen Material des Rheingau-Taunus-Bandes über Jahre hinweg immer wieder akribisch prüfend und zeitintensiv auseinander. Seine jedes Detail beleuchtende, konstruktive Kritik und seine gewissenhaften, aus reichem Wissen schöpfenden Korrekturhinweise galten in erster Linie Leseproblemen, paläografischen und hilfswissenschaftlichen Fragestellungen, umfaßten aber darüber hinaus auch viele andere Aspekte. Es gelang ihm, durch unzählige wertvolle Ratschläge die Kommentierung insgesamt zu bereichern und mit großem persönlichem Einsatz mitzubestimmen. Darüber hinaus sind ihm die Abschlußkorrektur des gesamten Typoskripts wie auch die technische Betreuung bis zur Drucklegung zu verdanken.

Herrn Prof. Dr. h.c. Dr. Dr. Harald Zimmermann (Tübingen) als Vorsitzendem der Mainzer Inschriften-Kommission ist mein abschließender Dank für sein Engagement bei der Einrichtung der beiden für das Bundesland Hessen zuständigen Arbeitsplätze, für seine geduldige und ausgleichende Begleitung der langen Produktionszeit des Bandes und sein förderndes Interesse an epigrafischer Arbeit gewidmet.

Mainz, im April 1997

Yvonne Monsees

Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises bis zum Jahre 1650. Aufgenommen wurden erhaltene und der Bearbeiterin zugängliche Inschriften mit ihren Trägern, auch solche in privatem Besitz oder in öffentlichen Sammlungen, soweit ihre Herkunft aus dem oder ihre Anfertigung für Orte oder Personen innerhalb des Kreisgebietes feststellbar war. Inschriftenträger, die erst in jüngerer Zeit in das Bearbeitungsgebiet gelangten, wurden nicht berücksichtigt. Auch die in kopialen Abschriften, Nachzeichnungen, im Druck oder auf Fotos überlieferten Inschrifttexte wurden aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet. Bei der Erfassung wurde größtmögliche Vollständigkeit angestrebt.

Die Inschriften im Katalogteil sind chronologisch geordnet und orientieren sich in Aufnahme, Kommentierung und Edition an den Bearbeitungsrichtlinien des Inschriften-Unternehmens der Deutschen Akademien. Inschriften des jüdischen Kulturkreises wurden ebensowenig berücksichtigt wie reproduzierbare Inschriften (etwa auf Ton- und Ofenplatten, Münzen, Siegeln etc.); Fragmente mit nur einem bis zwei Buchstaben, der Kreuztitulus inri sowie Runen, Steinmetz-, Meister-, Goldschmiede- und Beschauzeichen blieben von der Aufnahme ausgeschlossen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einer Inschrift stehen. Im Falle von Flurdenkmälern und Grenzsteinen wurden nur die auffindbaren und in der Literatur besprochenen, nur in begründeten Einzelfällen die in Archivalien leicht zugänglichen Stücke aufgenommen. Unberücksichtigt blieb dabei jedoch die Auswertung des reichen archivalischen Materials ehemaliger Grenzbegehungen und Absteinungsprotokolle. Kamen in einem Standort mehrere Jahreszahlen bzw. aus Initialen bestehende Inschriften gemeinsam vor, so wurden sie unter einer Katalognummer zusammengefaßt und unter dem frühesten Beleg eingeordnet.

Bei der Gliederung der einzelnen Katalognummern wurde folgendes Schema eingehalten:

Die Kopfzeile jeder Inschrift zeigt in der Mitte den letztbekannten Standort in seiner heutigen Schreibweise und Bezeichnung; ist die Herkunft eines Inschriftenträgers von einem anderen Standort bekannt, so wird dieser in Klammern hinzugefügt. Bei Verbandsgemeinden wurde der Name des Ortsteils als Standortbezeichnung gewählt. Im Register findet man einen entsprechenden Verweis auf die heutige Zugehörigkeit des Ortes zur jeweiligen Verbandsgemeinde. Ehemalige Klöster und Stifte werden mit ihrem gängigen Namen bezeichnet; vielfach befinden sich ihre Inschriftenträger in den heute als Pfarrkirchen genutzten Gebäuden und sind auch unter deren Namen aufgeführt.

1 In der Kopfzeile links fortlaufende Katalognummer.
Kennzeichen verlorener Inschrift.
(†) Kennzeichen verlorener Inschrift in Sammelnummer bzw. Hinweis auf erhaltenen Träger bei verlorener Inschrift.
1400 Datierung in der Kopfzeile rechts; es handelt sich in der Regel um das in der Inschrift mitgeteilte oder sonstig ermittelte Entstehungsjahr der Inschrift. Die Inschriften stehen in chronologischer Reihenfolge. Unter der stillschweigenden Annahme, daß Grabinschriften kurz nach dem Todesfall hergestellt wurden, sind alle Grabmäler unter dem Todesdatum eingeordnet, wenn nicht konkrete Informationen zur Herstellungszeit vorliegen. Bei bewußt konzipierter Wiederverwendung eines Inschriftenträgers werden die Inschriften unter dem frühesten Datum eingeordnet und gemeinsam ediert, bei zufälliger Wiederverwendung dagegen getrennt zum jeweiligen Entstehungsjahr unter Verweis auf den Träger eingeordnet. Bei undatierten Inschriften erfolgt die Bestimmung der Entstehungszeit aufgrund von paläographischen, stilistischen oder anderen Kriterien.
1400? Bei unsicheren Datierungen steht ein Fragezeichen. [Druckseite XII]
(1400) Von der Herstellungszeit abweichende Jahresangaben werden durch runde Klammern gekennzeichnet.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt in der Regel mit der Benennung der Inschriftenart und des -trägers. Es folgen Informationen zu möglichen Versetzungen innerhalb eines Standortes bzw. zur Herkunft, sofern diese zu ermitteln sind, sowie zum aktuellen Standort des Inschriftenträgers. Es folgen Hinweise auf Ikonographie und Gestaltung, zur Anbringung der Inschriften am Träger, zu Material und Erhaltungszustand. Die möglichst genauen Beschreibungen gehen stets vom Blickpunkt des Betrachters aus, ausgenommen sind Wappenblasonierungen. Bei verlorenen Inschriften schließen sich am Ende des Abschnittes der Nachweis der Textvorlage an, ansonsten die Maße (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (möglichst am N gemessen), schließlich die Schriftbezeichnung. Am Rand steht bei abgebildeten Inschriften die zugehörige Nummer des Tafelteils.

Bei der Wiedergabe der Inschrifttexte wurden folgende Zeichen verwendet:

A,B,C Kennzeichnung mehrerer Inschriften auf einem Träger durch Großbuchstaben. Texte werden fortlaufend wiedergegeben, wenn es sich nicht um metrische Inschriften handelt; diese werden versweise angeordnet.
/ Kennzeichnung des Zeilenendes auf dem Träger bzw. der Ecken bei Umschriften.
// Kennzeichnung des Übergangs in ein anderes Inschriftfeld.
( ) Kennzeichen für die Auflösung von Abkürzungen ohne Wiedergabe der Kürzungszeichen; bei nur abschriftlich bekannten Texten wird im Regelfall keine Markierung vorgenommen, es sei denn, daß dem Gewährsmann die korrekte Wiedergabe solcher gekürzten Texte zugetraut werden kann.
[ ] Kennzeichnung von rekonstruierbaren Textverlusten, Ergänzungen aus Buchstabenresten, aus kopialer Überlieferung oder mittels Konjekturen.
[...] Kennzeichnung von nicht mehr ergänzbaren Textverlusten durch Punkte auf der Zeile. Bei geringen Verlusten wird so in etwa der Umfang des verlorenen Teiles angezeigt, während bei größeren Verlusten nur drei Punkte mit weiterem Abstand gesetzt sind.
<...> Kennzeichnung von bei der Inschriftherstellung absichtlich freigelassenen Stellen, etwa für geplante, oft nicht ausgeführte Nachträge. Die Klammern können Punkte oder den tatsächlichen Nachtrag enthalten.
NE Kennzeichnung von Ligaturen durch kleine, unter die Zeile gesetzte Bögen.

Im Anschluß an den Text folgen, außer bei formelhaften und häufig wiederkehrenden Inschriften, die Übersetzung, gegebenenfalls separat die Auflösung des Tagesdatums, die Nennung der am Träger befindlichen Wappen und die Angabe der Vers- oder Reimform. Um die Abstammungslinien deutlicher zu machen, gilt folgendes Verfahren: An erster Stelle wird das Mittel- bzw. Allianzwappen genannt, darauf folgen, wiederum jeweils durch einen Strichpunkt getrennt, die Wappen der linken (meist Vaterseite), dann die der rechten Seite (meist Mutterseite). In der einschlägigen Literatur nicht nachweisbare oder nicht identifizierbare Wappen und Hausmarken werden blasoniert.

Der Kommentarteil umfaßt den paläographischen Befund, gegebenenfalls text- und gattungskritische Erläuterungen, Hinweise zur Biographie der inschriftlich genannten Personen, zu historischen Einordnungen und Hintergründen, zu Datierungen sowie zu philologischen und kunsthistorischen Fragestellungen.

Der Apparat nimmt in Buchstabenanmerkungen Stellung zu textkritischen Problemen, älteren Überlieferungen, abweichenden Lesungen und zu Formen der im Text vorkommenden Zeichen, während die Ziffernanmerkungen Zitat- und Literaturnachweise, gegebenenfalls auch ergänzende inhaltliche Erläuterungen enthalten.

Abschließend werden die erreichbaren, chronologisch geordneten Nachweise der Inschrift angefügt; sie berücksichtigen auch im Einzelfall zeichnerische oder fotografische Wiedergaben des Textes.

Im zehnteiligen Register am Ende des Bandes sind die edierten Texte und ihre Träger nach unterschiedlichsten Gesichtspunkten mit Verweisen auf die jeweilige Katalognummer erschlossen.

Angestrebt war die Abbildung möglichst vieler Inschriftenträger, um dem Benutzer angesichts ihrer Vielfalt und Vielschichtigkeit ein möglichst breites Spektrum vor Augen stellen zu können und um eine angemessene Auseinandersetzung mit der Materie zu ermöglichen. Den Schluß des Bandes bilden Pläne zu den heutigen Standorten von Inschriftenträgern in Eberbach und Kiedrich sowie Tafeln zu Steinmetz- und Meisterzeichen.

2. Kurzer historischer Überblick

Der Rheingau-Taunus-Kreis in seiner heutigen Form1) gliedert sich in zwei ehemalige, bis zur Änderung der hessischen Kommunalverfassung und Gebietsreform des Jahres 1977 eigenständige Landkreise, den Rheingau- und den Untertaunuskreis. Im Folgenden wird versucht, einen kurzen Überblick über die beiden so unterschiedlichen Kreisgebiete zu geben. Dabei ist zu bedenken, daß die naturräumlichen Einheiten nicht mit den kulturgeographischen Begriffen deckungsgleich sind. So erstreckt sich der „Rheingau von Biebrich bis Rüdesheim, während das Wispertal zum Hohen Taunus gerechnet wird”2), obwohl Lorch, das an der Wispermündung liegt, seit jeher territorial und kulturgeographisch zum Rheingau gehört. Walluf am Rhein, heute östlichste Gemeinde des Rheingaus, war hingegen ehemals Teil des benachbarten „Königssondergaus” und kam erst im 14. Jahrhundert zum kurmainzischen Rheingau.3) Über die Grenzen des heutigen Untertaunus greift die Idsteiner Senke hinaus bis nach Niederselters (Lks. Limburg-Weilburg) im Goldenen Grund.

2.1. Der Rheingau

Der ehemalige Landkreis4) erstreckt sich in seiner Ost-West-Ausrichtung auf dem Ufer- und Terrassenstreifen entlang des Rheins und wird im Norden von dem bewaldeten Taunushöhenzug, im Süden vom Fluß begrenzt. Im Westen rücken die Taunusberge nahe an den Rhein heran, der seine bei Mainz aufgenommene Westrichtung bei Bingen nach Norden ändert. Naturgegeben war der Strom seit der Römerzeit die wichtigste Verkehrsader. Für den Landverkehr war der Rheingau stets ein Durchgangsland nach Norden mit der von Oestrich und Eltville über Hausen nach Limburg verlaufenden Fernstraße. Eine schon frühe, dichte Besiedlung des Gebietes ist durch Ausgrabungen belegt;5) in fränkischer Zeit, vielleicht schon unter Chlodwig, dürfte es in Gaue eingeteilt worden sein.6) Die fünf Ortsnamen auf „-heim” entlang des Rheinufers deuten zumindest auf die fränkische Landnahme des 5. bis 7. Jahrhunderts hin.7) Der Rheingau selbst bildete einen eigenen Gau neben dem sog. „Königssondergau” um die „civitas Mattiacorum”, das 829 als „Wisibada” bezeugte heutige Wiesbaden.8) Mit der Zugehörigkeit des Rheingaus zum fränkischen Reich ging die Gründung christlicher Kirchen auf den königlichen Fiskalgütern einher, die von Anfang an in Beziehung zum Mainzer Erzbischof standen.9) Die Geschlossenheit der Gaugrafschaft blieb während der Ausbildung einer Verfassung unter dem Mainzer Erzbischof erhalten, der sicherlich bereits seit karolingischer Zeit Rechte im urkundlich 772 erstmals belegten10) Rheingau erworben hatte.11) In den alten Markorten Eltville, Winkel, Rüdesheim, Lorch, Geisenheim und Kiedrich bestanden erzstiftische Salhöfe als Mittelpunkte der Villikationen; zwar werden diese erst seit 1128 in den Urkunden greifbar,12) doch war der dazugehörige Grundbesitz älteren Ursprungs. Die ältesten Kirchen des Kreisgebietes befinden sich eben in diesen Gemeinden, was sich aus Patrozinien ablesen läßt: Um 1000 erscheint Eltville mit [Druckseite XIV] dem Patrozinium des hl. Petrus13), in Oestrich und Lorch ist der hl. Martin Patron, in Rüdesheim der hl. Jakobus.14)

Einflüsse fremder Grundherrschaften im Rheingau sind, bis auf wenige Besitzungen der auswärtigen Klöster Fulda und Lorsch in karolingischer Zeit, nicht nachgewiesen, so daß die geistliche Leitung weitgehend in der Hand des Erzbischofs, des Domstiftes und weiterer Mainzer Stifte gesammelt werden konnte.15) Dabei erwies sich die Abhängigkeit der alten Pfarrkirchen von Mainz als besonders wichtiges Fundament für die Aufrichtung der Mainzer Herrschaft im Rheingau, die auf den beiden Säulen der Grundherrschaft und der Ausbildung der Gerichtshoheit beruhte. So gehörte die Eltviller Kirche seit dem 10. Jahrhundert dem Mainzer Petersstift, in Oestrich besaß das Viktorstift Zehntrechte und die allerdings erst später belegten Zehntrechte des Domstifts in Geisenheim und Lorch dürften gleichwohl auf eine frühe Stabilisierung der Mainzer Machtposition im Rheingau hindeuten. Die Rechte des Erzbischofs wuchsen im 10. Jahrhundert bis zur weitgehenden Landesherrschaft, die in der sogenannten „Veroneser Schenkung” Kaiser Ottos II. von 983 ihre Bestätigung fand. In dieser Urkunde bestätigte er dem Erzbischof Willigis Mainzer Besitzungen in Bingen und übertrug ihm mit dem Königsbann über die Stadt zugleich u.a. das Geleitrecht von dem Elsterbach bei Winkel bis gegen Kaub.16)

Mit dem Ausbau der Pfarrorganisation im 12. Jahrhundert ging eine Reihe von Klostergründungen einher. Eine direkte erzbischöfliche Beteiligung ist dabei nur in zwei Fällen zu beobachten: Als erste Gründung wurde die Benediktinerabtei Johannisberg17) unter Erzbischof Ruthard (1088-1109) ins Leben gerufen,18) kurz vor der Besetzung des Klosters Eberbach19) um 1116 mit Augustinerchorherren. Nach einem kurzen, erfolglosen Zwischenspiel mit Johannisberger Benediktinern erwies sich in Eberbach erst die 1135 erfolgte Ansiedlung von Zisterziensern als überaus erfolgreich. Die Hilfestellung und Förderung der Erzbischöfe, zahlreicher Adeliger und Ministerialen ließ Eberbach zu dem bedeutendsten Zisterzienserkloster am Mittelrhein und weit darüber hinaus werden. Bei der Gründung der übrigen Klöster im Rheingau ist kein unmittelbarer Impuls von erzbischöflicher Seite festzustellen. Immerhin wurden diese Institute in die von Erzbischof Ruthard geprägte und von seinem Nachfolger Adalbert weitergeführte Freiheit der Mainzer Kirche („libertas Moguntina”) eingegliedert, d.h. diese Klöster, insbesondere im Mainzer Kernland, waren von der Gewalt adliger Vögte befreit.20) Dabei war die erfolgreiche Verdrängung des Rheingrafen Richolf, der als Inhaber des vom Reich zu Lehen gehenden Hochgerichtsbannes in Gegenposition zum Erzbischof stand, aus seiner führenden Stellung ebenso entscheidend für die weitere Konsolidierung erzbischöflicher Herrschaft wie die Gewinnung einer ministerialischen Gefolgschaft in den Rheingauorten.

Neben den beiden großen Männerklöstern Johannisberg und Eberbach, die gerade im Falle von Eberbach entscheidend zur Verbesserung der Landeskultur und der wirtschaftlichen Prosperität beitrugen, ist die Rheingauer Klosterlandschaft von kleineren Frauenklöstern geprägt: 1148 erfolgte die Gründung des Augustinerdoppelklosters in Eibingen, das später durch die hl. Hildegard mit Benediktinerinnen aus Rupertsberg bei Bingen besetzt wurde; in Winkel entstand vor 1129 eine Augustinerinnenniederlassung,21) die sich dann gegen Mitte des 13. Jahrhunderts dem Zisterzienserorden anschloß. Das 1151 als Prämonstratenserinnenkloster gegründete Rode bei Martinsthal, vor 1163 nach Tiefenthal verlegt, gehörte dem Benediktinerorden an, bis es sich 1242 ebenfalls dem Zisterzienserorden zuwandte.22) Im Kammerforst entstand vor 1180 das Zisterzienserinnenkloster Marienhausen, dessen Gebäude als einzige die Wirren der Säkularisation 1803 überstanden haben. Diese Rheingauer Klöster spielten als Grablegen für ordensfremde Personen aus Adel und Geistlichkeit insgesamt eine sehr beschränkte Rolle; allein Eberbach kommt in dieser Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu.23) [Druckseite XV]

Die Mainzer Diözese gliederte sich in einzelne Archidiakonate als Verwaltungseinheiten.24) 1146 ist erstmals ein erzstiftischer Archidiakon für den Rheingau belegt,25) seit 1224 war dieser Amtsträger zugleich Propst des Stiftes St. Moritz in Mainz. Zu diesem Archidiakonat gehörten der Rheingau einschließlich der sogenannten 15 „überhöhischen Dörfer”26) im Taunus sowie die nicht zum Rheingau zählende, linksrheinische Pfarrei Oberheimbach. Das Archidiakonat gliederte sich in einzelne Landkapitel (Dekanate), an deren Spitze ein Archipresbyter stand. Sitz der Landdechanten war Oestrich. Der Verwaltung der erzbischöflichen Grundherrschaft diente das 1217 erstbelegte Viztumamt, dessen Amtsinhaber die Stellvertretung des Erzbischofs oblag; der Viztum war Gerichtsherr und Führer der zur Heerfolge verpflichteten Mannschaft.27) Der Rheingauer Viztumsbezirk umfaßte jedoch nicht nur den eigentlichen Rheingau; die erwähnten „überhöhischen Dörfer” bis Kemel gehörten neben Frauenstein, Kastel und Schierstein bis hin zu linksrheinischen Ortschaften um Mainz bis ins Spätmittelalter dazu.28) Der in Eltville residierende Landschreiber war ein weiterer, hoher Beamter im Dienste des Erzbischofs. Zu seinen Aufgaben gehörte die Verwaltung aller erzbischöflichen Einkünfte aus dessen Grundbesitz.29)

Als erstaunliche Parallele zur Herausbildung einer vom Erzbischof unabhängigen Stadtgemeinde in Mainz seit dem Ende des 11. Jahrhunderts mag die im Rheingau früh feststellbare Entwicklung gemeindlichen Lebens zu werten sein. Die vom genannten Viztumsbezirk zu unterscheidende „Landschaft Rheingau” entwickelte sich als Landgerichtsbezirk und Waldmarkgenossenschaft.30) Die Rheingauer Landschaft dürfte vielleicht bereits seit fränkischer Zeit weitergehendere Rechte besessen haben als grundherrliche Fronbauern anderswo. Unter erzbischöflicher Förderung entwickelte sich im Rheingau eine einzigartige freiheitliche Position der Bewohner, die im Weistum vom 27. Mai 132431) und in den Bestätigungen dieser Privilegien seitens jedes neuen Erzbischofs ihren Ausdruck fand. Dabei fällt auf, daß sich im Landtag nur zwei Kurien herausbildeten: der landsässige Adel und die Bürger, während der Klerus keine eigene Vertretung erhielt.32) Die Entwicklung der Rheingauer Gemeinden war um die Mitte des 13. Jahrhunderts bereits recht weit fortgeschritten: 1235 besaß Lorch ein Gerichtshaus und führte 1277 ein Siegel; in Geisenheim läßt sich 1144, in Rüdesheim 1210 der Markt nachweisen.33) In der Führung von Siegeln und Wappen im Verlauf des 14. und 15. Jahrhunderts zeigt sich bei nahezu allen Gemeinden das Eigenleben der Rheingauer „Landschaft”. In dem erwähnten Weistum von 1324 werden die Rheingauer als „Bürger” bezeichnet; die „Rheingauer Luft” befreite den Zuzügler ebenso wie anderenorts die Stadtluft.34) Als wichtige Bindeglieder sind weiterhin „der Markwald, der Landtag und die gemeinsame Heerzugspflicht”35) zu erkennen. Ortsadel und Bürger waren in dem seit dem Ende des 14. Jahrhunderts als Behörde etablierten sogenannten Generalhaingericht zusammengeschlossen, dessen Wirksamkeit durch die örtlichen Haingerichte unterstützend entfaltet wurde. Gewerbe- und Markwesen, Aufsicht über Flur, Wald, Wasser und Wege waren die wichtigsten Funktionen dieser lokalen Institutionen. Ihre eigentlichen Aufgabenbereiche wurden jedoch im Verlauf des 16. Jahrhunderts mit zunehmender Emanzipation des Adels auf Kosten der kommunalen Verwaltung zugunsten lokaler Gerichte reduziert. Die selbständigen Verwaltungen in der Landschaft waren in vier Ämtern zusammengefaßt: im Oberamt Eltville, im Mittelamt Oestrich, im Unteramt Geisenheim mit Rüdesheim und im Amt Lorch. Diese Bezirke wurden von den Ortsschultheißen vertreten.36) [Druckseite XVI]

Seit 817 sind Weinbau und Weinhandel urkundlich belegt;37) die zunächst nur spärlich belegte Kultivierung des Landes nahm zwischen 1074 und 1226 in Form einer großen Erweiterung der Weinbergsgemarkungen in erheblichem Umfange zu. Eine von Erzbischof Siegfried I. (1060-1084) erteilte Rodungserlaubnis enthielt die strenge Auflage, im Rodungsgebiet („Rottland”) nur Weinberge anzulegen.38) Mit dieser planmäßigen und zielgerichtet auf den Weinbau konzentrierten Erweiterung landwirtschaftlich genutzter Flächen war zugleich die Gründung neuer Ortschaften verbunden: Hallgarten, Johannisberg, Mittelheim, Neudorf, Oberwalluf, Rauenthal.39) Die bis 1226 fortschreitende Bewirtschaftung weiter Teile des Landes in dieser Form40) brachte Mainz erheblich höhere Zehnterträge, als dies bei Acker- und Weideland der Fall war. Der gezielte Weinanbau und seine geschickte Vermarktung auf Weinmärkten und im Fernhandel verhalfen dem Rheingau, vor allem den Eberbacher Zisterziensern, zu einer andauernden wirtschaftlichen Prosperität.41)

Die Geschlossenheit des Rheingaus dokumentierte sich nach außen durch die Abschließung des Territoriums im Osten und Norden durch die wohl um 1200 begonnene, natürliche Landwehr aus miteinander verflochtenen Hainbuchen, das sog. „Gebück”42) mit seinen Toren und Bollwerken. Der Verlauf des „Gebücks” begann im Osten bei Walluf, verlief über Martinsthal (ehemals Neudorf) hinauf zur Taunushöhe bis Hausen v.d.H. („Hauser oder Kiedricher Bollwerk”, vgl. Nr. 542), wandte sich nach Westen und erreichte entlang des „Rennweges” die Mapper Schanze, deren Torbau von 1494 (Nr. 290) teilweise erhalten ist. Ab Stephanshausen verlief es in nordwestlicher Richtung; hier sicherte das 1816 niedergelegte Bollwerk „Weißenturm” von 1491 (Nr. 281) den Zugang. In westlicher Richtung zog sich das „Gebück” bis zum Tal der Wisper hinab, überschritt das Sauertal und erreichte bei Lorchhausen schließlich den Rhein.43) Sicherheit nach außen versprachen auch die im Rheingau vorhandenen Burgen. Eltville, dem als einziger mit Stadtrechten ausgestatteten Ortschaft und Sitz des Oberhofes der rheingauischen Ortsgerichte44) besondere Bedeutung zukam, diente seit Erzbischof Balduin von Trier (†1354) bis zum Bau der Martinsburg in Mainz (1477-1481) als Residenz der Metropolitane.45) Zum Schutz des von Eltville nach Norden verlaufenden Weges nach Limburg war die Burg Scharfenstein oberhalb Kiedrichs errichtet worden. Die sich nach ihr nennenden Adligen sind ab 1329 (Nr. 39) mit einigen Sepulturen in Eberbach und 1352 mit der Grablege des Gerhard von Scharfenstein und seiner Frau (Nr. 79) in der Kiedricher Valentinskirche nachgewiesen. Den Rheinübergang bei Rüdesheim schützten seit dem 11./12. Jahrhundert mehrere Burgen. Der Nordwesten des Rheingaus wurde durch das mit Mauern umwehrte Lorch gesichert. Entlang der Wisper befand sich eine Reihe von Burgensitzen: Nach der wohl spätestens im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts von den Rheingrafen erbauten46) Burg Rheinberg47) nannte sich ein Ministerialengeschlecht, das das Mainzer Erbtruchsessenamt innehatte.48) Sie wurde als wichtigste nördliche Grenzburg unterstützt durch die vor 1211 errichtete Burg Waldeck.49) Deren unterschiedliche Beinamen führenden Ganerben waren in Lorch ansässig und besaßen ihre Grablege in der dortigen Pfarrkirche. Die außerhalb des Gebücks im „Einrich” liegenden Burgen Geroldstein und Haneck versahen gleichfalls wichtige Wehrfunktionen entlang der Wisper.50) Nicht zur Landschaft des Rheingaus zählten hingegen die [Druckseite XVII] außerhalb des Gebücks liegenden Gemeinden Presberg und Stephanshausen, Ransel, Wollmerschied und Espenschied, die erst im Verlauf des 17. Jahrhunderts in den Rheingau aufgenommen wurden.51)

Mit der Beteiligung der auf Seiten des Mainzer Erzbischofs Adolf II. von Nassau (†1475) stehenden Rheingauer an der erfolgreichen Eroberung der Stadt Mainz während der Stiftsfehde von 1462 wurde dennoch eine Entwicklung hin zum Verlust der halbautonomen Stellung der Landschaft Rheingau eingeleitet, die sich unter Erzbischof Berthold von Henneberg (†1504) fortsetzte. Mit dem erfolglosen Bauernaufstand von 152552) und seiner Vorgeschichte war das Vordringen reformatorischer Ideen verknüpft, deren weitere Verbreitung durch die Niederschlagung des Aufstandes erfolgreich unterdrückt werden konnte. Durch die 1527 neu verabschiedete Landesordnung des Mainzer Kurfürsten wurde dessen Macht auf Kosten der Landschaft erheblich gestärkt. Deutlich wurden die Veränderungen auch in der Aufhebung des zerrütteten Klosters Johannisberg 1563, in der Übergabe des Klosters Marienthal an die Jesuiten 1612 und in der Übernahme des Klosters Nothgottes durch die Kapuziner 1620. Als tiefer Einschnitt in die Prosperität und das gesicherte Leben der Bürger unter dem erzbischöflichen Regiment erwies sich schließlich der Dreißigjährige Krieg, der 1631 den Rheingau erreichte. Nur fünf Jahre schwedischer Herrschaft53) bewirkten einen deutlichen Niedergang. So ist neben allgemein negativen Kriegsauswirkungen auch der Rückgang der Inschriftenproduktion während und im Gefolge des Krieges festzustellen. Die Verwüstungen der linksrheinischen Pfalz durch französische Truppen54) zogen auch die Klöster und Adelsfamilien mit linksrheinischem Besitz vorübergehend in Mitleidenschaft.

Die Jahre nach 1650 bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts sind durch eine langsam einsetzende, dann zunehmende Erholung des Wirtschaftslebens gekennzeichnet. Mit aufgeklärtem Absolutismus und starker Zentralmacht ließ sich freilich der freiheitliche Charakter der Rheingauer Landschaft nicht mehr vereinbaren: So bedeutet die Verabschiedung des allgemeinen kurmainzischen Landrechtes 1756 das Ende des Rheingauer Landrechtes. Ebenso löste die in der Gerichts- und Verwaltungsreform von 1770 festgeschriebene neue Ämterverfassung die alte Gliederung des Rheingaues ab, indem anstelle der erwähnten vier Amts- oder Oberschultheißen nunmehr zwei Amtskellereien die Verwaltung und zwei Amtsvogteien die Rechtssprechung übernahmen.55) Auf religiösem Gebiet behauptete sich der Rheingau dagegen bis zum Ende des 18. Jahrhundert als ein geschlossener katholischer Bereich, der in seinem Wallfahrts- und Prozessionswesen, in Bruderschaftsgründungen und speziellen Gebetsandachten ein reiches religiöses Brauchtum hervorgebracht hatte.

Mit dem Heraufziehen der Französischen Revolution war auch der Untergang des alten Kurstaates besiegelt: Als Folge der Revolutionszeit wurden nach dem Frieden von Lunéville 1801 mit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die territoriale Neuordnung Deutschlands unter dem Einfluß Napoleons vollzogen, zugleich das Ende der Klöster und Stifte eingeläutet und die „fast tausendjährige Verbundenheit des Rheingaues mit dem bisherigen Mittelpunkt der größten deutschen Kirchenprovinz [Mainz] gelöst”.56) Die nassauischen Fürsten meldeten Forderungen für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an. Der Fürst von Nassau-Usingen erhielt u.a. den Rheingau als Entschädigung für den Verlust des Fürstentums Saarbrücken und anderer Gebietsteile.57) Nach dem Wunsch der Staatsmänner sollte einer Neugliederung der Staaten die Neuordnung der Diözesen folgen. So wurde für Nassau am 7. März 1822 das Bistum Limburg ins Leben gerufen, dem der Rheingau, seit 1828 in die Dekanate Eltville und Rüdesheim eingeteilt, fortan angehörte.58) Der Übergang an Preußen im Jahre 186659) beendete die nassauische Herrschaft über den Rheingau. Mit der Verordnung vom 22. Februar 1867 schuf Preußen im neu eingerichteten Regierungsbezirk Wiesbaden mit der Bildung von zwölf Kreisen den Rheingaukreis mit Rüdesheim als Kreisstadt unter Einbeziehung des Amtes Braubach.60) Bis zur Neugliederung 1977 behielt der Kreis dann die Gestalt, die ihm durch die preußische Kreisordnung für die Provinz Hessen/Nassau vom 7. Juni 1885 unter Aufhebung der nassauischen Ämterverfassung zum 1. Juni 1886 gegeben worden war.

2.2. Der Untertaunus

Bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts durchzog der römische Limes das Gebiet des Untertaunus,61) der sich im wesentlichen auf den Taunushöhen jenseits des Rheingauer Gebücks bis zur Idsteiner Senke erstreckt.62) Von der Besatzung der westlichen Taunusstrecke des Limes zeugen u.a. die Numeruskastelle Adolfseck, Alteburg bei Heftrich und Kemel sowie die Kohortenkastelle Holzhausen und Zugmantel.63) Anders als im topographisch und klimatisch begünstigten Rheingau entwickelten sich im Untertaunus in frühmittelalterlicher Zeit nur kleine Siedlungen als Inseln in der Waldlandschaft. Dieser Prozeß dokumentiert sich beispielsweise in der Namengebung; Ortsnamen wie Kemel, Heftrich und die ehemals auf „-affa” endenden (Ober- und Unterauroff, Strinz) deuten auf frühgermanische Besiedlung hin.64) Auf spätere Rodungstätigkeit weisen die im Untertaunus mit 23 Beispielen vertretenen Namensendungen auf „-rod”, „-hain” oder „-schied” hin, während im Rheingau nur zweimal die Endung „-schied” vorkommt.65) Der Untertaunus war, anders als der eine eigene, geschlossene Gaugrafschaft bildende Rheingau, selbst nur Teilbereich zweier Gaue, nämlich des östlichen Teils mit Zentrum um Limburg und des zum Westen hin anschließenden Einrichgaus.66) Hier besaßen seit 772 die Klöster Lorsch und Prüm umfangreichen Besitz.67) Eine Einflußnahme des Mainzer Erzbischofs68) zeigt sich dabei allein in der Gründung des Klosters Bleidenstadt.69) An dessen nördlicher Grenze wurde das Chorherrenstift zu Kettenbach durch den Konradinergraf Gebhard ins Leben gerufen, jedoch schon vor 879 in den Westerwald verlegt.70) Hinzu kam Güterbesitz der Mainzer Klöster und Stifte St. Alban, Domstift, St. Stephan71), St. Viktor und Mariengreden im Taunusgebiet.72)

Anders als im Rheingau waren im mittelalterlichen Taunus die grundherrschaftlichen Verhältnisse durch die Abhängigkeit der Leibeigenen von ihren adligen Herren gekennzeichnet. Hinzu kamen adlige Vogteirechte über geistliche Güter, die die Zersplitterung des ohnehin schon kleinräumigen Bereiches zusätzlich förderten. Während Eltville als einzige Stadt des mittelalterlichen Rheingaus 1332 privilegiert wurde, erfolgte bereits im Jahre 1287 die Verleihung des Stadtrechtes an Idstein durch Graf Adolf von Nassau, den späteren König.73) An diese Stadtrechtsverleihung schloß sich 1323 die Erlaubnis an Graf Gerlach von Nassau zur Erhebung seines Dorfes Wehen zur Stadt an, womit dieser Mittelpunkt des von den Grafen von Nassau als Vögte des Klosters Bleidenstadt eingerichteten Gerichts- und Verwaltungsbezirkes gesichert und aufgewertet wurde.74) 1360 erhielten die Grafen von Katzenelnbogen für Laufenselden, 1367 die Grafen von Nassau-Idstein für Adolfseck, Heftrich und Steckenroth und 1418 für Breithardt die kaiserliche Erlaubnis zur Stadterhebung.75) Allerdings kamen alle diese Städtegründungen über eine regional sehr begrenzte Bedeutung kaum hinaus. [Druckseite XIX]

Fernstraßen verbanden den Taunus mit dem Rhein,76) wodurch sich engere Wirtschaftsbeziehungen nach Süden ergaben, die etwa in der Übernahme des Mainzer Getreidemaßes im Wehener Grund und in den Ortschaften des Amtes Idstein ihren Ausdruck fanden, wie auch in der Beschäftigung von Lohnarbeitern und Tagelöhnern zu Weinbergsarbeiten im Rheingau.77) Bedingt durch die Kargheit der Böden war der Untertaunus landwirtschaftlich nie in der Lage, mehr als seinen eigenen Bedarf zu decken; das Tuchgewerbe und sein Handel erlaubten allenfalls bescheidenen Wohlstand.78) Allein Langenschwalbach (Bad Schwalbach) konnte durch die Existenz heilkräftiger Quellen seit dem 17. Jahrhundert einen lebhaften Kurbetrieb entwickeln.79) Idstein, im 12. Jahrhundert Burgsiedlung,80) diente im 16. Jahrhundert als Sitz der Grafen von Nassau-Wiesbaden, die, ebenso wie die Landgrafen von Hessen als Nachfolger des 1479 ausgestorbenen Grafenhauses von Katzenelnbogen, zum evangelischen Glauben übergetreten waren und das Gesicht des Ortes und des Amtes entscheidend prägten.81)

Der Untertaunus wurde ebenso wie der Rheingau zwischen 1803 und 1866 Teil des Herzogtums Nassau mit der Landeshauptstadt Wiesbaden und später Preußens und Hessens. Mit dem 1974 beschlossenen und zum 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Kreise wurde der Zusammenschluß des Rheingau- und des Untertaunuskreises zum neuen Rheingau-Taunus-Kreis mit Sitz der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach vollzogen.82) Auf Gemeindeebene bedeutete dies die Reduzierung auf 17 Städte und Gemeinden: Im Rheingaukreis, der bisher insgesamt 24 Gemeinden zählte, blieben die Städte Eltville, Geisenheim, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim mit der Eingemeindung der übrigen Gemeinden bestehen und als eigenständige Gemeinden Kiedrich und Walluf, während im Untertaunus mit bisher 83 Gemeinden die Zahl der Städte und Gemeinden auf die Städte Bad Schwalbach, Idstein und Taunusstein sowie auf die Verbandsgemeinden Aarbergen, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Schlangenbad, Waldems und Niedernhausen83) reduziert wurde. Der Großkreis umfaßt insgesamt eine Fläche von 811,37 qkm.84)

Der ehemalige Untertaunuskreis bietet in seinen Inschriftenstandorten ein zum alten Rheingaukreis konträres Bild. Neben Kloster Bleidenstadt mit seinen frühen Ferrutius-Inschriften (Nrr. 2, 3) und den durchweg verschollenen Inschriften für einzelne Stiftsherren (Nrr. 334, 336, 365, 415, 421, 487, 492, 496, 503, 510-513, 560) kommt allein Idstein als ehemaliger Residenz und Grablege der Grafen von Nassau-Wiesbaden-Idstein und ihrer Gemahlinnen vornehmlich für das 16. und 17. Jahrhundert Bedeutung zu. Alle übrigen Standorte bieten allenfalls mit ihren erhaltenen Glocken eine Besonderheit bei sonst insgesamt stark reduziertem Grabinschriftenbestand.85) Demgegenüber stellt sich der Rheingau mit elf reich ausgestatteten Klöstern, zahlreichen Pfarrkirchen und etlichen Adelssitzen als inschriftenreiche Landschaft mit einer hohen Vielfalt an verschiedenen Trägergattungen dar. Eine solch reiche Überlieferung war vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Prosperität bedingt u.a. durch die lange Zeit weitgehend ungestört verlaufende Entwicklung der Landschaft unter Mainzer Herrschaft, durch die Vorbildwirkung der Eltviller erzbischöflichen Residenz und nicht zuletzt durch die reiche Stiftertätigkeit des hier ansässigen Adels, der Geistlichkeit und der vermögenden Bürgerschaft.

2.3. Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Standorte

Die folgenden Erläuterungen sollen als Überblick über die Baugeschichte der Inschriftenstandorte dienen. Zuerst werden die zahlreichen Klöster des Kreisgebietes vorgestellt, anschließend die wichtigsten Standorte in den Städten und Gemeinden.

Kloster und Stift Bleidenstadt86)

Am Nordhang des Taunus liegt die Ortschaft Bleidenstadt, heute ein Stadtteil von Taunusstein, eingebettet in die von Osten nach Westen verlaufende Talsenke des Flüßchens Aar. Nur wenige Quellen stehen für die Frühgeschichte des hier gegen Ende des 8. Jahrhunderts als älteste Klosterniederlassung des Untertaunus von Erzbischof Lul von Mainz gegründeten Eigenklosters zur Verfügung. Die ältesten Nachrichten wurden durch die von Wibel und Zedler aufgedeckten Fälschungen der aus der Feder des Archivars des Fürsten von Salm-Kyrburg, Georg Friedrich Schott, stammenden sogenannten „Bleidenstädter Traditionen” in Frage gestellt, die von diesem in die Überlieferungslücke Bleidenstadts zwischen der Gründung und dem 13. Jahrhundert eingeschoben worden waren.87) Lul hatte die einst in Kastel bewahrten Reliquien des römischen Märtyrers und Heiligen Ferrutius nach Bleidenstadt transferiert und damit den Grundstein für die dortige Ferrutiusverehrung und eine lokale Wallfahrt gelegt. Am 6. Juni 812 weihte sein Amtsnachfolger Richolf die Klosterkirche und barg die Reliquien in einem von ihm in Auftrag gegebenen Schrein. Diese Vorgänge werden in Versinschriften geschildert, die auf dem Reliquienschrein oder in seiner Nähe angebracht waren.88) Die erste Versinschrift (Nr. 2) berichtet von der Bergung der Gebeine des Heiligen; die beiden anderen, aus der Feder des Mainzer Erzbischofs Hrabanus Maurus stammenden Grabgedichte (Nr. 3) vereinen die Nachricht über die Reliquientranslation mit dem Lob des Märtyrers. Aus der in zwei Überlieferungen bekannten Bleidenstädter Grenzbeschreibung von um 81289) geht die territoriale Erschließung des Gebietes durch Mainz hervor. Die Absicht der Neugründung, sich - der Aar folgend - in nördlicher Richtung zu etablieren, wurde jedoch durch die Einrichtung des Klosters Kettenbach zunichte gemacht.90) Die Klostergründung in Bleidenstadt blieb zunächst relativ unbedeutend; die bereits seit der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts feststellbare, weitgehende Zerrüttung konnte unter Erzbischof Willigis aufgehalten und eine grundlegende Erneuerung und Wiederbelebung benediktinischen Lebens erreicht werden. Bei der Neuerrichtung Bleidenstadts dürfte der Einfluß des „Mainzer Kreises”, d.h. der Abteien St. Alban und St. Jakob in Mainz, Lorsch und Seligenstadt, eine Rolle gespielt haben. Diese Klöster pflegten enge Reformbeziehungen zu St. Maximin in Trier, vor allem aber zu St. Emmeram in Regensburg.91) Seligenstadt und St. Alban dürften in engerem Kontakt mit Bleidenstadt gestanden haben,92) was durch entsprechende Einträge im Bleidenstädter Codex (Nr. 6) erkennbar wird.93) 1058 wurden ein Abt und zwölf Mönche aus Hirsau nach Bleidenstadt entsandt, um die für das Kloster erforderlich gewordene Reform durchzuführen.94)

Bereits seit der Mitte des 12. Jahrhunderts unter der Vogtei der Grafen von Nassau stehend, hatte sich das Kloster - allerdings erfolglos - um die Loslösung von der Einflußnahme der Mainzer Erzbischöfe bemüht.95) In der Folgezeit verdichteten sich die Anzeichen des Niedergangs, bis es zu dem gegen Ende des 15. Jahrhunderts durch Erzbischof Berthold von Henneberg bei Papst Alexander VI. gestellten Antrag auf Aufhebung des Klosters und dessen Umwandlung in ein weltliches Ritterstift kam. Dies war der Endpunkt einer Entwicklung, die zu Beginn des Jahrhunderts eingesetzt hatte und durch den Verfall der Klosterordnung gekennzeichnet war. Am 10. Januar 1495 entsprach [Druckseite XXI] der Papst dem erzbischöflichen Wunsch.96) In der Reformationszeit wurde fast der gesamte Ort protestantisch, lediglich der Klosterbezirk bildete eine katholisch verbliebene Enklave. Die seit 1276 urkundlich bezeugte katholische Pfarrkirche St. Peter auf dem Berge wurde in eine evangelische Kirche umgewandelt. 1631 verließen die Stiftsherren Bleidenstadt und flüchteten nach Mainz, die nachrückenden Schweden plünderten die Stiftsgebäude und die umliegenden Höfe; 1637 fiel die gesamte Ortschaft einem Brand zum Opfer.97) Die Stiftsherren kehrten erst nach 1685 aus Mainz zurück; bis dahin wurde nur einmal im Jahr eine Kapitelssitzung in Bleidenstadt gehalten. Zwischen 1685 und 1718 wurde die Kirche in Bleidenstadt in barocken Formen wiederaufgebaut. Die endgültige Aufhebung des Ritterstiftes erfolgte 1802/03. Heute besitzt die kath. Pfarrkirche St. Ferrutius von der mittelalterlichen Ausstattung zwei Glocken aus dem 14. Jahrhundert bzw. von 1411 (Nrr. 142, 169), die seit der Barockzeit als Altarmensa zweckentfremdete Steinplatte wohl eines Heiliggrabes (Nr. 306) und die 1636 im Exil erworbene Turmmonstranz (Nr. 603). Als Bestattungsort ist Bleidenstadt mit elf 1615 kopial überlieferten Grabinschriften vertreten, die ausnahmslos zu Stiftsherren gehören. Die Verluste der 1881 vor dem Hochaltar befindlichen „Grabsteine älterer Zeit”98) sind entsprechend hoch, blieben doch allein die Figurengrabplatten des Plebans Hermann von Spangenberg (Nr. 94), des Abtes Heino von Geroldstein, heute in Bad Schwalbach (Nr. 128), sowie diejenige des ersten Stiftsdekans Eckart Klüppel von Elkershausen (Nr. 334) erhalten. Dieser Befund dürfte vor allem auf die weitgehenden Zerstörungen des Klosters im Dreißigjährigen Krieg zurückzuführen sein.

Kloster Johannisberg99)

Da ein direktes Zeugnis über die Klostergründung auf dem „Bischofsberge”100) fehlt, sind in der Literatur unterschiedliche Daten vorgeschlagen worden.101) Fest steht, daß der Bischofsberg zu Beginn des 12. Jahrhunderts dem Mainzer Albanskloster zur Einrichtung eines Benediktinerkonventes über- geben worden war. Besonderes Gewicht gewinnt dabei die politische und kirchliche Konstellation der späteren Regierungsjahre des Mainzer Erzbischofs Ruthard (1088-1109), vor allem vor dem von Ruthard territorialpolitisch geschickt genutzten Hintergrund der Lösungsbestrebungen des Benediktinerordens von weltlicher Vogtei.102) Durch Rheingraf Richolf, der seinen Sohn an das Mönchkloster übergab,103) wurde das junge Kloster mit Grundbesitz ausgestattet.

Die Betrachtung der historischen Entwicklung Johannisbergs vor allem im 13. und 14. Jahrhundert wird - ähnlich wie in Bleidenstadt - durch Fälschungen vornehmlich aus Schotts und Bodmanns Feder belastet. Doch läßt die zunehmend dichtere, unverdächtige Quellenüberlieferung die bereits im 11. und 12. Jahrhundert hohe Wertschätzung Johannisbergs bei den Mainzer Erzbischöfen und ihren Ministerialen, zugleich aber auch einen Niedergang um 1300 erkennen. Unter Abt Hildeger von [Druckseite XXII] Wallertheim (†1418), dessen 1417 gestifteter Kelch (Nr. 171) einen der wenigen vorhandenen Inschriftenträger Johannisberger Provenienz darstellt, scheint sich Johannisberg von den Krisen früherer Jahre erholt zu haben.104) Erste Anzeichen der Bursfelder Reformbewegung werden in der Regierungszeit des Abtes Emmerich Nauta (1439-1443) erkennbar; am 10. Mai 1457 schloß sich Johannisberg dann der Bursfelder Reform an.105) Die Regierungsjahre des Abtes Konrad von Rodenberg (1468-1486) führten dann zur großen Blütezeit des Klosters. 1469 zum Kommissar bei der Reform des Klosters Sponheim bestellt, widmete ihm dessen Abt Johannes Trithemius 1486 in Dankbarkeit einen nur kopial überlieferten Nachruf in Form eines langen Grabgedichts (Nr. 274). Bauliche Veränderungen, u.a. die Einwölbung und Ausschmückung des Klosterkreuzganges, werden von den Regierungsjahren des Abtes Johannes von Siegen (†1515) berichtet, dessen heute verstümmelte Grabplatte (Nr. 366) als einziges Zeugnis der Johannisberger Sepulkralkultur erhalten geblieben ist. Die unruhige Zeit des Bauernkrieges wird durch zahlreiche Quellen belegt; Johannisberg sollte mit der Unterzeichnung unter die Urkunde vom 10. Mai 1525, wie alle übrigen Rheingauer Klöster auch, seinen Untergang besiegeln.106) Die Verwüstung durch Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg 1552 versetzte dem Kloster einen weiteren Schlag; wirtschaftlicher Niedergang und monastische Ermüdung kennzeichnen seine letzten Jahre bis zur Aufhebung 1563 und der anschließenden Verwaltung durch einen weltlichen Ökonomen. Von Georg Helwich, der am 25. September 1614 die ehemalige Klosterkirche besuchte,107) wurden acht Grab- und Gedächtnisinschriften von Äbten und Konventsangehörigen aus der Zeit des 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts sowie zwei wohl als Wandmalerei ausgeführte Mahninschriften überliefert. Die Klosterkirche diente fortan der Gemeinde zum Gottesdienst; mit der Aufhebung ging das Patronat der Pfarrei auf die Rechtsnachfolger des Klosters - zunächst den Erzbischof, der Johannisberg 1635 und nochmals 1641 an den Reichspfennigmeister Hubert von Bleymann verpfändet hatte, später auf den Fürstabt (Fürstbischof) von Fulda - über,108) der das ehemalige Klostergut Johannisberg per Vertrag vom 20. Juni 1716 übernommen hatte.109) Noch in demselben Jahr begann die Errichtung des Schlosses Johannisberg und die Wiederherstellung der im Dreißigjährigen Krieg in Mitleidenschaft gezogenen, nunmehrigen Pfarrkirche St. Johannes Baptist.110) Nach der Säkularisation gehörte der Gebäudekomplex bis 1806 dem Prinzen von Oranien, bis 1813 dem französischen Marschall Kellermann und wurde 1816 von Kaiser Franz I. von Österreich dem Haus-, Hof- und Staatskanzler Clemens Lothar Fürst von Metternich-Winneburg für dessen Verdienste beim Wiener Kongreß als mit einem Weinzehnten belastetes Thronlehen übereignet. In der Nacht vom 12. auf den 13. August 1942 wurde der Johannisberg bombardiert; Schloß und Kirche wurden ein Raub der Flammen. Der Wiederaufbau erfolgte in den Jahren 1945-1952.111)

Kloster Eberbach112)

Am 13. Februar 1136113) begann am Ostufer des Kisselbaches,114) an der Stelle einer wohl zwischen 1116 und 1131 dort existierenden Augustinerchorherrenniederlassung und einer gleichfalls erfolglosen Propstei des Klosters Johannisberg, die Geschichte einer der bedeutendsten deutschen Zisterzienserabteien. Zwölf direkt aus Clairvaux geschickte Mönche begannen unter ihrem Abt Ruthard mit der [Druckseite XXIII] Errichtung des Klosters.115) Die junge Zisterze vermochte sich rasch zu etablieren; so dürften 1142/45 anläßlich der Gründung des Tochterklosters Schönau bei Heidelberg den Ordensvorschriften gemäß bereits mindestens 60 Mönche vorhanden gewesen sein.116) Bauhistorische Untersuchungen117) lassen zwei Phasen des mittelalterlichen Baufortschrifttes erkennen: Zunächst in burgundischem Stil (ähnlich Fontenay und Noirlac) geplant und ab ca. 1145 in den Fundamenten aufgerichtet (Eberbach I)118), wurden nach der durch die Auswirkungen der Kirchenspaltung um Papst Alexander III.119) erzwungenen Baupause zwischen 1160 und 1170 in einem zweiten großen Bauabschnitt bis 1186 die heute vor Augen stehenden Gebäudekomplexe mit der großen Basilika120) vollendet. Wie aus der mehrfach erneuerten Weiheinschrift (Nr. 7) hervorgeht, erfolgte die Gesamtweihe der Kirche am 23. Mai 1186 durch Erzbischof Konrad I. von Mainz und die drei ihm assistierenden Bischöfe Konrad von Worms, Heinrich von Straßburg und Hermann II. von Münster.121) Der Überlieferung zufolge steht die Errichtung der Kirche, deren Ostteile spätestens um 1178 mit der für dieses Jahr dokumentierten Weihe zweier Altäre (Nrr. 5, 100) als am weitesten fortgeschrittene Bauteile fertiggestellt gewesen sein dürften, in engem Zusammenhang mit dem Bau der übrigen Klausurgebäude. Vielleicht ist ihr Bauabschluß zeitlich auch etwas nach 1186 anzunehmen, da der große Zustrom von Konventualen vorrangig deren entsprechende Unterbringung, also die Schaffung der den Ordensregeln entsprechenden Baulichkeiten, erforderlich machte. Die Fertigstellung des romanischen Mönchsdormitoriums ist also etwa um 1180 anzunehmen.122) Im Laufe des 13. Jahrhunderts erfolgten im Klausur-Ostflügel bereits frühgotische Umbauten, verbunden mit einer Verlängerung des Mönchsdormitoriums von Norden nach Süden; dem Bericht Bärs über eine Stiftung von 1250 zufolge waren die Arbeiten um diese Zeit in vollem Gange.123) Sowohl der einmalig vorkommende Name HVNFRIDVS (Nr. 10) a einem Ökonomiegebäude (möglicherweise nicht am originalen Standort?) als auch der auf einem Quader des zweiten westlichen Dormitoriumsaußenpfeilers und nochmals dreifach auf dem Gewände des kreuzgangseitigen, gotischen Portals vorkommende Name HERMANNVS aus der Zeit zwischen 1250 und 1270 (Nr. 12) dürften auf am Dormitoriumsumbau beteiligte Mönche oder unbekannte Stifter zu beziehen sein. Die seit dem ausgehenden 15. bis ins 17. Jahrhundert auf den Außenpfeilern des Mönchsdormitoriums angebrachten Namen von Konventsangehörigen und Baudaten (Nr. 242) hingegen lassen sich in Einzelfällen vielleicht mit dem entsprechenden Profeßdatum in Verbindung bringen.

Als für die Baugeschichte wie auch für die Betrachtung der Bedeutung Eberbachs als Begräbnisstätte gleichermaßen relevant erweisen sich der päpstliche Entscheid von 1256, der Abtei die Annahme von ordensfremden Personen zur Bestattung zu erlauben,124) und die damit einhergehende Zunahme von Sepulturen von Laien. Die 1313 erfolgte, umfangreiche Stiftung des Ritters Siegfried von Dotzheim (Nr. 25) zum Bau seiner Grabkapelle St. Margarethe zog eine Reihe weiterer Stiftungen nach sich, die [Druckseite XXIV] zum Anbau gotischer Grabkapellen an das Südseitenschiff der Klosterkirche in drei weiteren Bauphasen zwischen 1331/32 und 1340/57 führten.125) Diese Kapellen beherbergten von adligen Familien gestiftete Altäre, vor denen sie ihre Grablege einzurichten pflegten. Georg Helwich, der Eberbach am 27. August 1612 und nochmals am 27. Juni 1614 besuchte und insgesamt 140 Grabinschriften verzeichnete, überlieferte in der Kirche allein 35 Altäre mit den entsprechenden adligen Sepulturen.126) Dem Beispiel des 1311 verstorbenen Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21), der als erster einer langen Reihe vornehmlich der jüngeren Linie der Grafenfamilie in Eberbach bestattet wurde, folgte eine große Anzahl von im näheren und weiteren Umkreis Eberbachs ansässigen Adeligen und geistlichen Würdenträgern. Das Begräbnis dreier Mainzer Erzbischöfe (Nrr. 102, 106, 246) zwischen 1371 und 1475, deren Residenz in dieser Zeit in der nahegelegenen Burg zu Eltville lag, steigerte die ohnehin im 14. Jahrhundert sprunghaft zunehmende Bedeutung der Zisterze als Bestattungsort. Dabei gilt es zu beachten, daß nicht wenige Frauen, ob Adlige oder Beginen, ihre Grablege in Eberbach nahmen, nachdem sie mitunter umfangreiche Stiftungen und Güterschenkungen an die Abtei vorgenommen hatten.127)

Der in der Westmauer noch romanischer Zeit (um 1186) und in den übrigen Flügeln dem 13. und 14. Jahrhundert entstammende Kreuzgang diente gleichfalls als Begräbnisstätte. Dabei ergab der Vergleich mit der Ortsangabe der Beisetzungen in den Inschriftenüberlieferungen Helwichs und des Eberbacher Anonymus von 1704/7,128) daß zwei der insgesamt zwölf nachgewiesenen Bestattungen „vor dem Konvent in der Ecke” lagen, d.h. sie befanden sich offensichtlich an der Ecke vom Mönchsdormitorium zu dem romanischen, 1719 abgebrochenen Mönchsrefektorium.129) Die zehn weiteren Gräber lagen im Anschluß daran im Kreuzgangsnordflügel, in etwa 8-10 m in westlicher Richtung vom Dormitorium zur Küche.130) Das Grabmal der ersten drei Eberbacher Äbte befand sich im sog. Nischengrab nahe des kreuzgangseitigen Eingangs zur Kirche, an hervorragendem Platze also, und war, seiner Bedeutung entsprechend, mit einer bis zum Ende des 18. Jahrhunderts vorhandenen Inschrifttafel (Nr. 8) versehen.131) Die nach 1346 in nahezu lückenloser Reihe bis ins 18. Jahrhundert erhaltenen 28 Abtsgrabplatten132) lagen ursprünglich, wie es den Gepflogenheiten der Zisterzienser entsprach, im Kapitelsaal.133) Sie wurden erst nach mehreren Umstellungen im 19. Jahrhundert schließlich 1937 unter Architekt Jakob Deurer an die heutige Stelle im Südseitenschiff verbracht. Ausgenommen von einer Bestattung im Kapitelsaal blieben solche Äbte, die vom Amte zurückgetreten waren (Nr. 65) oder Gäste des Klosters, die während ihres Aufenthaltes in Eberbach verstarben und ihre Grabstätten im Kreuzgang erhielten (vgl. Nrr. 138, 196, 291, 402, 612).

Die weitere Geschichte Eberbachs verzeichnet im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts eine wirtschaftliche Prosperität ungeahnten Ausmaßes mit weitreichenden Fernhandelsbeziehungen,134) die Errichtung zahlreicher Wirtschaftshöfe, eine Konventsstärke von schätzungsweise 200-300 Mönchen und Laienbrüdern135) und die Oberaufsicht über gut 30 Mönchs- und Nonnenklöster des Ordens.136) Hinzu kommt eine durch die reiche Stiftertätigkeit und das nachhaltige Bestattungsbegehren adliger und klerikaler Kreise beförderte Grabdenkmalproduktion zwischen 1300 und 1500, die bislang allerdings noch einer monographischen Aufarbeitung harrt.137) Bauhistorisch war die Zeit um 1500 für Eberbach durch Veränderungen im Mönchsdormitorium, durch die Ausmalung der Kirche und Stiftungen von Glasgemälden im Kreuzgang belegt. Die Wirren des Bauernkrieges 1525 und der [Druckseite XXV] Raubzüge des Markgrafen Alcibiades wirkten sich hinderlich auf die Wirtschaftskraft der Abtei aus; ebenso zog der Einfall der Schweden 1631 einen vorläufigen Schlußstrich. Die Flucht der Mönche nach Köln und die Plünderung der Abteigebäude einschließlich der großen Bibliothek kennzeichnen die Jahre bis 1635. Doch scheint mit der „schwedischen Zeit” Eberbachs auch zugleich die Rettung der Gebäude einhergegangen zu sein, verhinderte der Überfall auf das Kloster doch die Realisierung der ehrgeizigen Pläne des Abtes Leonhard I. Klunckhard (†1632), der die mittelalterlichen Klosterräume durch einen zeitgenössischen Gebäudekomplex hatte ersetzen wollen.138) Erst unter Abt Alberich Kraus (1667-1702) konnten diese Kriegsschäden überwunden werden. Sein Nachfolger Michael Schnock (1702-1727) aus Kiedrich ließ den Chorbereich der Kirche umbauen, wobei die aufwendige Grabanlage für Erzbischof Gerlach von Nassau (Nr. 102f.) gravierend verändert wurde.139)

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts zeichnete sich das Ende Eberbachs ab, hatte Fürst Karl Wilhelm von Nassau zum 15. Oktober 1802 doch bereits eine die Aufhebung vorbereitende, eingehende Überprüfung des Zustands aller Rheingauer Klöster einschließlich Eberbachs in Auftrag gegeben. Schließlich wurde im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 seinem Nachfolger, Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen, u.a. auch die Abtei Eberbach als Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste zugesprochen. Vom 18. September 1803 datiert die Aufhebungsurkunde, die jedoch nur als Konzept erhalten ist.140) Wie aus Inventaren und den Säkularisierungsakten141) ersichtlich, verfügte Eberbach zum Zeitpunkt seiner Auflösung über eine äußerst reiche Ausstattung und einen Schatz von Reliquien von über 50 verschiedenen Heiligen.142) Die Kirchenausstattung wurde kurz nach 1803 zum Schätzwert versteigert, an bedürftige Gemeinden verschenkt oder vernichtet.143) Im März 1803 riß man den Süd- und Ostflügel des Kreuzgangs ab;144) die spätmittelalterliche Kreuzgangverglasung145) mit Stifterfiguren und ihren allerdings spärlich überlieferten Inschriften (Nrr. 328, 329) fiel der Zerstörung zum Opfer. In der Biebricher Mosburg wurde nachweislich eine Scheibe mit der Abbildung eines gerüsteten Ritters in Adoration in die Fenster der Südseite des Burgsaales eingebaut. Sie wird heute im Depot der SNA des Wiesbadener Museums aufbewahrt.146) Die meisten Grabmäler der insgesamt 16 Grafen und Gräfinnen des Hauses Katzenelnbogen, die in Eberbach beigesetzt worden waren, wurden zerschlagen;147) die verbliebenen sechs Rittergrabmäler brachte man gleichfalls in die Mosburg, wo sie als Wächterfiguren zum Zierat bis in die 1930er Jahre verblieben und dann nach Eberbach zurückgegeben wurden.148) Weitere Grabplatten wurden verschenkt,149) achtlos fortgeworfen150) oder als Baumaterial verwendet. Der seit 1803 nahezu um die Hälfte reduzierte Grabplattenbestand in Eberbach selbst wurde umgruppiert. Waren 1809 in der Kirche nur noch drei Grabplatten vorhanden, ausgenommen die an den Pfeilern aufgestellten und [Druckseite XXVI] dort 1818 entfernten Epitaphien, so wurde erst 1834 mit der Resolution Herzog Wilhelms von Nassau zur Rettung und Konservierung sämtlicher im Klosterbereich auffindbarer Grabdenkmäler diesem Treiben ein Ende gesetzt.151) Die 1834/35 zusammengetragenen Denkmäler wurden gewaschen, teilweise mit Gips ergänzt und mit Ölfarbe überstrichen und dann an den Wänden des Chores, im Quer- und Langhaus an Außenmauern und teilweise neu errichteten Innenwänden aufgestellt.152)

Den vereinzelten Bestrebungen zur Wiederbelebung des Klosters nach 1803 war kein Glück beschieden.153) Zwar blieben die Klostergebäude insgesamt erhalten und wurden nur teilweise durch An- und Umbauten entstellt, ihre Nutzung aber war in eine andere Richtung festgelegt worden. Seit 1813 bestand diese in der Unterbringung des nassauischen Korrektionshauses im Konversenbau und den Ostteilen der Klausur; die Kirche verkam zum Schafstall, nur der Chorbereich wurde 1834 als Simultankirche genutzt. In den übrigen Gebäuden wurde von 1815-1849 die Landes-Irrenanstalt bis zum Neubau des psychiatrischen Krankenhauses Eichberg eingerichtet.154) 1912-13 Militärgenesungsheim, unterstanden die Gebäude bis 1921 der französischen Besatzungsbehörde, seit 1922 dem preußischen, seit 1947 dem hessischen Landwirtschaftsministerium bzw. seit 1995 dem Ministerium des Innern. In Eberbach befindet sich die Kellerei der Staatsweingüter des Landes Hessen.

Mit der Entwicklung neuer Maßstäbe für die Wiederherstellung mittelalterlicher Bauten konnte die Denkmalpflege sich der vernachlässigten Klostergebäude annehmen; eine behutsame Restaurierung des mittelalterlichen Baubestandes war vorrangigstes Ziel. Neben baulichen Veränderungen, u.a. der Dächer der Südkapellenreihe, stand auch die Veränderung der 1834/35 vorgenommenen Denkmalanordnung durch Jakob Deurer im Jahre 1937. Die Grabplatten wurden mehrheitlich von den Wänden entfernt und in den Kirchenboden gelegt; diese Anordnung blieb im wesentlichen bis heute erhalten.155) 1953-1964 wurden die Restaurierungsarbeiten an den Klostergebäuden fortgeführt;156) der Auftrag des Landes Hessen für eine umfangreiche Generalsanierung des gesamten Gebäudekomplexes ging dann 1983 an das Staatsbauamt Wiesbaden.157) Um eine genaue Analyse des Schadenbildes der durch vielfältige Einflüsse schwer beschädigten Grabplatten zu erhalten, wurden einzelne Stücke restauratorisch voruntersucht und kartiert.158)

Die Klöster Gottesthal, Marienhausen, Rode und Tiefenthal

Die Wurzeln des seit 1251 dem Zisterzienserorden angehörigen Frauenklosters Gottesthal159) lagen in der 1129 erstmals urkundlich belegten Niederlassung von Augustinerchorfrauen in (Winkel)-Mittelheim, die von dem mit Erzbischof Ruthard von Mainz verwandtschaftlich verbundenen Ministerialen Wulverich auf dessen Eigengut gegründet worden war. Die 1131 von Eberbach exilierten Augustinerchorherren dürften nahe bei dem Stift Winkel eine vorübergehende Aufnahme gefunden haben. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts erscheinen die Augustinerinnen als Rechtsnachfolgerinnen der Chorherren mit Sitz im benachbarten Gottesthal. Klosterinterne Spannungen bestimmten die Folgejahre, bis eine Spaltung in der Jahrhundertmitte unvermeidlich wurde; zwischen 1247 und 1251 schloß sich ein Teil der Konventualinnen dem Zisterzienserorden an.160) Sicher seit 1251 war Gottesthal der Weisungsbefugnis von Eberbach unterstellt, während die in Mittelheim verbliebene Klostergemeinschaft der Augustinerchorfrauen bereits um 1263 eingegangen sein dürfte.161) Die Gottesthaler [Druckseite XXVII] Niederlassung erwies sich als wirtschaftlich stabiles, nach seinen Mitgliederzahlen im mittleren Bereich der anderen, unter Eberbacher Paternität stehenden Frauenzisterzen angesiedeltes Institut.162) Die in weitem Streubesitz verteilten, landwirtschaftlichen Besitzungen waren durchweg an Pachtbauern vergeben. Als Begräbnisort blieb Gottesthal allein Ordensangehörigen vorbehalten. Die früheste Sepultur, die des Beichtvaters Konrad von Münzenberg, datiert von 1363 (Nr. 105); ab 1499 bis 1609 sind fünf Grabinschriften von Äbtissinnen (Nrr. 299, 370, 404, 467, 554) kopial überliefert. Die dazugehörigen Träger gingen nach 1810 verloren, als der nur noch anhand archivalischen Materials rekonstruierbare Gebäudekomplex bis auf das heute noch erhaltene Pfortenhaus niedergerissen wurde.

Über die Geschichte des Kloster Marienhausen bei Rüdesheim - das bis ins 16. Jahrhundert hinein nach dem benachbarten, erstmals 1108 als Hausen erwähnten Ort Aulhausen benannt war - ist nur wenig bekannt.163) Die 1752/53 neu errichteten Klostergebäude einschließlich der noch romanischen Kirche blieben als einzige der drei Rheingauer Zisterzienserinnenklöster vollständig erhalten, sind jedoch kaum erforscht. Wohl von dem Mainzer Viztum Konrad (†vor 1181) gegründet, wird das Kloster erstmals 1189 bei der Ablösung der bisher von seinem Sohn Giselbert von Rüdesheim versehenen Vogtei durch den Erzbischof urkundlich erwähnt. Von Marienhausen aus soll das 1180 gegründete Nonnenkloster Kumbd im Hunsrück164) durch Abt Arnold von Eberbach (1173-1197) besiedelt worden sein. Die 1219 geweihte Kirche165) stellt ein schönes, wenngleich durch Umbauten unseres Jahrhunderts beeinträchtigtes Beispiel für die schlichten, einschiffigen Zisterzienserinnenkirchen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts dar; die ausführenden Bauleute dürften vom Mainzer Dom gekommen sein. Die Klosterkirche war - bis auf die 1332 gestorbene Lisa von Rüdesheim (Nr. 43) - durchweg nur den Äbtissinnen als Grablege (Nrr. 548, 608, 609) vorbehalten. Das durch Erzbischof Siegfried II. mit Grundbesitz im Kammerforst ausgestattete Kloster existierte bis 1810.

Die Ursprünge des Klosters Tiefenthal lassen sich auf eine dem Prämonstratenserorden zugehörige, von Kloster Langenselbold ausgehende Gründung im ausgegangenen Dorf Rode bei Martinsthal zurückführen.166) Vor 1163 zogen die Nonnen nach Tiefenthal um; in Rode ließen sich seit 1248 bis 1525 Ritter vom hl. Grab nieder,167) über deren Stift nur wenige Urkunden vornehmlich des 13. Jahrhunderts spärliche Auskünfte geben. Den aus Sicherheitsgründen um 1350 erfolgten Rückzug der Roder Einwohner hinter das Rheingauer Gebück168) machten die Stiftsherren nicht mit. Das Dörfchen verfügte über eine Kirche und einen eigenen Pfarrer, der wohl vom Orden bestellt wurde.169) Erst mit der Flucht der Stiftsherren im Bauernkrieg 1525 endet die Geschichte der Roder Ordensniederlassung.170) Der Gebäudekomplex verfiel in der Folgezeit, lediglich die Kirche diente bis zu ihrer Exsekration am 12. Mai 1804 und ihrem darauffolgenden Abriß noch als Wallfahrtskirche.171) In ihr befanden sich zu Helwichs Zeiten, der sie am 16. November 1614 besuchte, sieben Grabdenkmäler vorwiegend der von Glimmenthal, der Heppe von Rheinberg und der Breder von Hohenstein (Nrr. 92, 116, 158, 234, 235, 337).172) [Druckseite XXVIII]

Nach dem Wechsel zum Benediktinerorden trat Tiefenthal 1242 zum Zisterzienserorden über. In der 1572 nach einem Brand neu errichteten Kirche173) sind vier Sepulturen ab 1287 (Nr. 14) bis 1605 überliefert, darunter eine derer von Glimmenthal (Nr. 55); nur zwei spätere Inschriften von Äbtissinnen sind bekannt (Nrr. 494, 544). Das Kloster wurde zum Jahresbeginn 1803 aufgehoben.174)

Die Klöster Eibingen, Marienthal und Nothgottes

Das 1148 von Marcka von Rüdesheim gegründete Augustinerdoppelkloster Eibingen oberhalb des Ortes Rüdesheim wurde bereits 1165 durch die hl. Hildegard von Bingen mit Benediktinerinnen aus ihrem Kloster Rupertsberg bei Bingen besetzt.175) Das 1506 neu organisierte Kloster litt schweren Schaden im Bauernkrieg.176) Eine Blütezeit stellte sich erst nach 1641 ein, als die Nonnen des 1632 zerstörten Mutterklosters Rupertsberg die Reliquien der hl. Hildegard nach Eibingen überführten. Erst 1814 aufgehoben,177) diente die Klosterkirche anstelle der 1831/33 niedergelegten, ehemals dem Kloster inkorporierten Kapelle St. Johannes Baptist bis zur Zerstörung durch Brand im Jahre 1932 als kath. Pfarrkirche. 1904 wurde das neue Benediktinerinnenkloster St. Hildegardis errichtet, das die Tradition des alten Institutes fortführt.178) Als Inschriftenstandort besaßen offenbar weder das Kloster noch die Gemeinde Eibingen eine große Bedeutung; überliefert sind vom alten Kloster lediglich eine Glocke aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 68) und die heute in Nothgottes aufbewahrte Grabplatte eines Kaplans Sander (?) von 1511 (Nr. 353). Aus der Gemarkung sind einige Grenzsteine (Nr. 259) bekannt, im Ortsbild einige Bauzahlen (Nr. 340).

Die Ursprünge des Klosters Marienthal179) beruhen auf der Stiftung einer Wallfahrtskapelle von 1313 durch Hans Schaffrath von Eppelsheim, die 1330 durch Erzbischof Balduin von Trier geweiht wurde. In der Folgezeit entwickelte sich Marienthal trotz der Konkurrenz von Kloster Nothgottes180) zur bedeutendsten Wallfahrtsstätte des Rheingaus. 1463 oder 1466 an die Kugelherren übertragen und mit der nach 1468 eingerichteten Klosterdruckerei einen vorzüglichen Platz in der Geschichte des frühen deutschen Buchdrucks einnehmend,181) wurde Marienthal durch Erzbischof Johann Schweikard von Kronberg 1612 schließlich an das Mainzer Jesuitenkollegium übergeben. Im Zuge der Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. am 21. Juli 1773 kam das Kloster als Teil des Ex-Jesuitenfonds an die Mainzer Universität und sollte 1774 abgerissen werden, die Kirche wurde aber nur abgedeckt.182) Die 1857/58 wiedererstandene Wallfahrtsstätte wurde erst von Jesuiten, dann von Franziskanern versorgt.183) Als Grablege hatte die Kirche keine größere Bedeutung; nur zwei Grabinschriften sind 1614 von Helwich überliefert; davon hat sich die Figurengrabplatte des 1484 verstorbenen Ritters Johann von Hohenweisel (Nr. 269) erhalten.

Der Ursprung des Wallfahrtsortes und späteren Kapuzinerklosters Nothgottes184) liegt in einer historisch nur teilweise zu verifizierenden Gründungslegende.185) Ein Mitglied der Familie der Brömser von Rüdesheim gab infolge eines Gelübdes während eines Kreuzzuges den Anstoß zur Gründung [Druckseite XXIX] einer Not-Gottes-Wallfahrt am heutigen Ort und den Auftrag zur Erbauung einer kleinen Kreuzkapelle im Wald. 1390 wurde der größere Nachfolgebau konsekriert, der die heutige Kirche ohne die späteren Anbauten umfaßte. Rasch entwickelt sich die Wallfahrt zur „Noth Gottes” um das angeblich wundertätige Gnadenbild Christi am Ölberg; das Kloster wurde seit 1620 bis zur Aufhebung 1803 von Kapuzinern geführt. In der Folgezeit verfielen die Gebäude erheblich, seit 1903 wurden sie restauriert und die Kirche 1932 neu geweiht.186)

Bärstadt187)

Im Lehnsbuch Werners II. von Bolanden wird in den Jahren zwischen 1194 bis 1198 der Kirchsatz des Bärstadter Gotteshauses erstmalig genannt.188) Die Gründung des Ortes auf Königsgut geht auch aus dem alten, fränkischen Martinspatrozinium der Kirche hervor. Bärstadt war Hauptort der sog. „Überhöhe”, zu der fünfzehn Dörfer gehörten. Patronatsrechtlich war die Kirche zur Hälfte Eigentum der Herren von Bolanden, die um 1250 Giselbert Fuchs von Rüdesheim mit ihrer Hälfte belehnten. Mit dem Übergang der Rechte an Kurtrier wurde diese Hälfte des Bärstadter Patronats ab 1419 an die Herren von Rüdesheim vergeben. Es blieb im Besitz der Rüdesheimer, seit 1502 der Brömser von Rüdesheim bis zum Aussterben der Linie 1668, danach ging es an die von Metternich. Die restlichen Patronatsrechte hatten in wechselvoller Besitzgeschichte seit 1476 die Frei von Dehrn, nach 1551 die Grafen von Nassau-Saarbrücken und die von Cleeberg inne. Der romanische Westturm der Pfarrkirche189) bewahrt die älteste erhaltene Glocke des Bearbeitungsgebietes (Nr. 16).

Eltville mit Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul190)

Die etwa in der Mitte des alten Ortskerns nahe des Rheinufers gelegene Hallenkirche aus der Mitte des 14. Jahrhunderts ist nicht die erste kirchliche Niederlassung in der ältesten Pfarrei des Rheingaus.191) Von einem Vorgängerbau wohl des 10. Jahrhunderts wurden bei einer nicht zu Ende geführten Grabung 1933/34 Mauerreste festgestellt.192) In dieser Kirche dürfte sich bereits der sog. „Willigis-Stein” (Nr. 4) befunden haben. Im 12. Jahrhundert erfolgte ein Um- oder Neubau. Von dieser romanischen Kirche blieb bis zur Verlängerung des Seitenschiffes der heutigen Kirche im Jahre 1933 ein Turmstumpf erhalten; zudem sind heutzutage zahlreiche Werkstücke in den Neubau des 14. Jahrhunderts eingefügt. Diese zweischiffige, gotische Hallenkirche, die als schlichter Putzbau aus Bruchsteinmauerwerk gestaltet ist, wurde mit dem Chor begonnen. Für dessen Erbauung, die dem Mainzer St. Petersstift als Patronatsherrn193) oblag, liegt ein Ablaßbrief aus dem Jahr 1352 vor.194) Die Einwölbung des zunächst flachgedeckten Chores dürfte zeitlich durch das dort angebrachte Wappen des Mainzer Erzbischofs Gerlach I. von Nassau, der von 1353 bis zu seinem Tode 1371 in Eltville residierte, festgelegt sein; die auf dem Triumphbogen aufgemalten und 1961 wieder freigelegten Wappen des Mainzer Erzbischofs Johann II. von Nassau (†1419) und seiner Verwandten deuten auf den zeitlichen Rahmen der Entstehung der dortigen Wandmalerei (Nr. 139) hin. Auch die Wappen eines weiteren Mainzer Erzbischofs195) im Gewölbe von Hauptschiff und Marienkapelle weisen auf die Beteiligung der in der nahegelegenen Burg residierenden Mainzer Metropolitane196) am Kirchenbau hin. Das Schiff der Kirche war ausgemalt, die heute noch erhaltenen, teilweise beschrifteten und weitgehend ungestörten Fresken des Jüngsten Gerichts in der „Turmhalle” im Westen (Nr. 156) entstammen aus der Zeit um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert; das Allianzwappen Zum [Druckseite XXX] Jungen-Fürstenberg gibt Hinweise auf den Stifterkreis, der dem Mainzer Stadtpatriziat entstammte.197) Auch die gotische Sakristei, die 1450 den Allerheiligenaltar (Nr. 206) enthielt, zeigt in ihrem fünfteiligen Rippengewölbe Ausmalungen mit den flächenfüllenden Evangelistensymbolen (Nr. 203). Sie wurde 1933 zum Ostjoch des Seitenschiffes geöffnet und als Marienkapelle eingerichtet.198) Restaurierungsarbeiten im Jahre 1961 förderten auch an der Stirnseite der Westempore weitere szenische, auf 1522 datierte Wandmalereien (Nr. 389) zu Tage, deren Künstler mit der Person Matthias Grünewalds in Zusammenhang gebracht wurde; vermutlich dürften sie aber eher das Werk eines anonymen Mainzer Künstlers sein.199) Die Innenausstattung der Pfarrkirche umfaßt neben dem 1517 datierten Apostel-Taufstein (Nr. 373) weitere qualitätvolle Einzelbildwerke und Inschriftendenkmäler des 15. und 16. Jahrhunderts.200) Die spätmittelalterlichen Glasfenster wurden 1753 zerschlagen, da man das Blei zur Finanzierung der neuen Orgel benötigte; 1867/68 entstanden neugotische, szenische Glasfenster von dem gleichfalls in Kiedrich wirkenden Jean de Béthune. Dabei wurden die drei Fenster der Nordwand ausgespart und erst 1984-86 mit modernen Glasfenstern bestückt.201) 1884 berichtete Roth, daß „mehrere Grabsteinplatten noch vor dem Eingange zur Kleinkinderschule, der Kirche südlich gegenüber” lagen und daß an einem Stein „noch Schriftspuren im Charakter des 15. Jahrh. zu erkennen” seien.202) Sie sind verloren, ebenso wie das von Helwich überlieferte, gemalte Epitaph des Jakob von Sorgenloch gen. Gensfleisch d.J. (Nr. 254), die Grabplatten bzw. Epitaphien des Johannes Bechtermünz (†1483, Nr. 261), des Georg Frei von Dehrn (†1605, Nr. 545), des Johann Georg von Bicken (†1608, Nr. 550) sowie ein inschriftlich fixiertes Glaubensbekenntnis aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 526).

Im Weichbild der Stadt, zu der heute die einst selbständigen Gemeinden Erbach203), Hattenheim204) Martinsthal205) und Rauenthal206) gehören,207) haben sich einzelne Bauinschriften und Jahreszahlen mit und ohne Wappen an der ehemals kurfürstlichen Burg und an einzelnen Adelshöfen (Nrr. 251, 595) sowie Grenzsteine (Nr. 297) erhalten. In Rauenthal und Martinsthal befinden sich noch drei Glocken (Nrr. 455-457) von der Hand des Heinrich (auch des Gregor, Nr. 457) von Trier.

Geisenheim mit Kath. Pfarrkirche Zur Kreuzauffindung208)

In dem mit 774 ältestbezeugten Ort des Rheingaues, der seit 1200 über ein eigenes Gericht verfügte, wurde wohl schon im 8. Jahrhundert an heutiger Stelle eine erste Eigenkirche vermutlich vom Mainzer Erzbischof erbaut. Einer seiner Nachfolger übertrug sie 1146 dem Mainzer Domkapitel, dem fortan als Zehntherr die Baupflicht für Chor, Sakristei und Pfarrhof oblag.209) Der dreischiffige, dreijochige Neubau des Langhauses erfolgte von 1512-1518 durch die Gemeinde; zuvor war der Chor zwischen 1510 und 1512 mit einem vielgliedrigen Netzgewölbe errichtet worden. 1829 legte man die alten romanischen Türme zugunsten einer neuen Doppelturmfassade nieder; 1837-39 erfolgte die Einwölbung und Verlängerung des Langhauses unter Federführung des Architekten Philipp Hofmann.210)

Waren 1614 sechs Altäre und insgesamt noch 12 Bestattungen überliefert, so ist heute lediglich das große Renaissance-Epitaph Friedrichs d.Ä. von Stockheim und seiner Gemahlin Irmel von Karben von 1536 (Nr. 410) erhalten geblieben. Außer den drei Glocken von 1401 (Nr. 159), 1484 (Nr. 266) und [Druckseite XXXI] 1631 (Nr. 600) ist von der alten Ausstattung kaum noch etwas vorhanden, da die Barockzeit und das 19. Jahrhundert den Innenraum grundlegend veränderten.211)

Neben der Pfarrkirche lassen sich im Ortsbild seit dem 16. Jahrhundert einzelne Adelshöfe212), ferner das Gebäude des seit 1194/98 als Reichslehen belegten Geisenheimer Pfefferzolls213) von 1618 (Nr. 284) sowie das 1852 niedergelegte, mit Wandmalereien (Nr. 314) geschmückte alte Rathaus durch entsprechende Bauzahlen gesichert nachweisen.

Idstein mit ehem. Stiftskirche St. Martin, heute Unionskirche214)

Die 1102 urkundlich erstmals erwähnte und mit ihrem 1497 bezeichneten Torgebäude (Nr. 295) als ältestem Teil, baulich aber im wesentlichen erst dem 16. Jahrhundert entstammende Burg bildete die Keimzelle für die kleine Burgsiedlung mit der alten Kirche St. Martin.215) 1335-50 erfolgte der Neubau der dreischiffigen, gewölbten Basilika aus Anlaß der Einrichtung des Augustinerchorherrenstiftes St. Martin, dessen Kleriker für die Verwaltung des Stiftes, die Seelsorge in der Pfarrei und die Erteilung des Unterrichtes zuständig waren.216) 1355-1605 Residenz der älteren Linie der Grafen von Nassau-Wiesbaden-Idstein, war das 1287 durch Rudolf von Habsburg mit Stadtrechten ausgestattete Idstein zu einem Zentrum im Wörsdorfer Land geworden, in dem seit 1546 unter Graf Adolf IV. (†1556) lutherisch gepredigt wurde. Die Reformation hielt allerdings erst mit der Übernahme der lutherischen Kirchenordnung des Herzogs Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken nach dem Tode Graf Philipps I. (†1558, Nr. 449) raumgreifenden Einzug, womit zugleich das Ende des Stiftes besiegelt war. Die Kirche diente mit den unter dem hochgelegenen Chor und am Ostende des südlichen Seitenschiffes liegenden Grüften („Reiterchörlein”) der Grafenfamilie als Grablege. Sie bewahrt heute nur einen Rest der ehemals reich vorhandenen, durch den Altweilnauer Zeichner und Maler Heinrich Dors217) größtenteils zeichnerisch überlieferten Renaissanceepitaphien. Unter Graf Johann (1629-1677) erfolgte in den Jahren 1665-1677 ein grundlegender Umbau zur Predigt- und Hofkirche. Sie stellte die erste „kunstgeschichtlich beachtliche kirchliche Bauschöpfung in Nassau nach dem 30jährigen Krieg”218) mit einem reichen ikonographischen Ausmalungsprogramm dar. Die Gemälde an der Decke und an den Seitenwänden des Mittelschiffes zeigen auf 38 Bildern Szenen des Evangeliums, die von Rubensschülern angefertigt wurden.219) 1614 sind für Idstein weit über 20 Bestattungen und Inschriften kopial überliefert. Von diesen innerhalb der Zeitgrenze liegenden Grabmälern haben sich außer dem ältesten Grabdenkmal Adolfs II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (†1426) und seiner Ehefrau Margareta von Baden (Nr. 179) nur noch wenige Grabplatten, Reste der Epitaphien vornehmlich des 16. Jahrhunderts (Nrr. 443, 448-450, 515, 516) und ein Sarg von 1644 (Nr. 613) von Familienmitgliedern des Hauses Nassau-Wiesbaden-Idstein erhalten. Hinzu kommt die Rundtafel des 1572 verstorbenen Juristen Dr. Graf (Nr. 483) in der Unionskirche. Die einstigen Grabstätten der Idsteiner Stiftskleriker sind hingegen vollständig untergegangen. In der Unionskirche selbst sowie in heute eingemeindetenVororten befinden sich noch einzelne Grabmäler bürgerlicher Familien (Nrr. 557, 586, 589, 590, 592).

Die Vereinigung der Reformierten mit den Lutheranern zu einer gemeinsamen evangelischen Kirche erfolgte 1817 in der Stadtkirche, die seit 1917 den sich auf dieses Ereignis beziehenden Namen Unionskirche trägt und als solche im Katalog durchgehend bezeichnet wird.

Neben der Burg haben sich im Stadtbild etliche, durchweg mit Bauzahlen versehene Fachwerkbauten vornehmlich des 16.-18. Jahrhunderts erhalten, aus deren Reihe das sog. „Haus Killinger” von 1615 (Nr. 571) und der „Hoer-Hof” (Nr. 582) mit Bauinschriften versehen sind.

[Druckseite XXXII]

Kiedrich, Kath. Pfarrkirche St. Valentinus und Dionysius220)

Durch urkundliche Zeugnisse ist eine Kapelle vor 1200 belegt, die wohl bereits das alte Patrozinium des hl. Dionysus besaß und deren Fundamente durch Ausschachtungsarbeiten im Jahre 1962 erschlossen werden konnten.221) Das Datum des Baubeginns der ersten gotischen Kirche, die auf den Fundamenten des romanischen Vorgängerbaues errichtet wurde und über ein niedriges, dreischiffiges Hallenlanghaus verfügte, ist umstritten; sie dürfte aber spätestens um 1380 benutzbar gewesen sein. Aus dieser Zeit hat sich die älteste Kiedricher Grabplatte des 1352 verstorbenen Gerhard von Scharfenstein und seiner Ehefrau (Nr. 79) erhalten. Aus Quellen des 17. Jahrhunderts ist bekannt, daß eine Kopfreliquie des hl. Valentin von Eberbach an die Kiedricher Pfarrei übertragen wurde, womit der Grundstein für eine aufstrebene Wallfahrt gelegt war.222) Ab 1454 setzten infolge einer neuen Reliquienschenkung223) spätgotische Erweiterungen unter den Meistern Wilhelm und Hans Flücke von Ingelheim sowie einem Stethaimer-Schüler für den Chor und die beiden Sakristeien ein, die durch die datierten Schlußsteine in Chor und Langhaus gut belegt sind (Nr. 260). Bis 1493 erfolgte dann die Anhebung des Mittelschiffes auf die Höhe des älteren Chores, dabei 1490 der Einzug von Sternge- wölben von denselben Meistern, die auch in Rauenthal und in Bechtolsheim tätig waren. Der von der Frankfurter Schule des Madern Gerthener224) errichtete, mit einem 1601 im Rahmen einer Renovierung angebrachten Distichon am schauseitigen Verkündigungsportal (Nr. 539) versehene Westturm beherbergt noch heute mit drei aus dem Bearbeitungszeitraum stammenden Glocken (Nrr. 130, 363, 364) und einem Totenglöckchen (Nr. 309) ein bedeutendes Ensemble. Grabmäler225) vom 15.-17. Jahrhundert, drei bzw. zwei Epitaphaltäre (Nrr. 540, 580, 583), Reste spätmittelalterlicher Glasmalerei (Nr. 151), ein Altarantependium von 1643 (Nr. 610) haben sich in der Pfarrkirche erhalten, ferner mehrere auf die Wände der Südsakristei gemalte Mahninschriften (Nrr. 318, 319) aus der Zeit des ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts. An erster Stelle inschriftlicher Zeugnisse steht aber das einzigartige, 1510 datierte Laiengestühl des bayerischen Holzschnitzers Erhart Falckener mit etwa 50 Einzelinschriften (Nr. 349). Mit dieser in vielen Teilen originalen Ausstattung gehört die Kiedricher Wallfahrtskirche zu den wichtigsten Inschriftenstandorten im Bearbeitungsgebiet. Einschränkend ist jedoch dabei zu beachten, daß die Kirche unter dem englischen Baronet John Sutton (1820-1873) in neugotischem Stil umgebaut bzw. neu ausgestattet wurde. Sutton veränderte entsprechend seinen Vorstellungen die damals sanierungsbedürftige Kirche im Sinne eines gotischen Gesamtkunstwerks und kaufte daher stilgerechte Gegenstände an - so etwa den gesamten, heute vorhandenen Bestand an spätmittelalterlichen Paramenten und liturgischen Gerätschaften226) sowie einzelne Altäre.227). Hinzu kamen die Auftragsvergaben zur Anfertigung neuer Chor- und Seitenschiffsverglasungen, der Wandmalerei einer „Tota pulchra”-Darstellung im Südseitenschiff228), möglicherweise auch zur Neuherstellung, zumindest aber zur Überarbeitung der Orgelflügel.229) Bereits 1668 waren die Grabplatten bei der Einbringung eines neuen Fußbodens im Kircheninneren erstmals umgebettet worden; der Ausbau der vor allem im Chor- und Mittelschiffsbereich (vgl. auch Grundriß der Kirche im Anhang) und die anschließende Aufstellung der Steinplatten im Freien an der Kirchhofsmauer erfolgten 1962 anläßlich des Einbaus einer Heizung.

Die ehemalige Totenkapelle St. Michael230), deren Bau 1444 vollendet war, bewahrt im Obergeschoß das Epitaph des Peter Battenberg (Nr. 392) und den großen Marienleuchter (Nr. 361) auf, im Untergeschoß, dem ehem. Karner, vier Grabplatten von Kiedricher Geistlichen (Nrr. 209, 222, 226, 245).

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Lorch, Kath. Pfarrkirche St. Martin231)

Die auf der Terrasse über der Stadt gelegene Kirche232) mit ihrem erst 1401 bezeugten Martinspatrozinium233) wurde wohl im ausgehenden 13. Jahrhundert begonnen, obwohl Stiftungsnachrichten erst für 1304, für das nördliche Seitenschiff für 1398 vorliegen. 1364 war der Mainzer Dompropst Patron der Kirche, die 1498 dem Domkapitel inkorporiert wurde.234) Durch kriegerische Einwirkungen in Mitleidenschaft gezogen, wurde die Pfarrkirche 1698 als ruinös bezeichnet. Überlieferte Helwich 1614 insgesamt 17 Grabinschriften für die Martinskirche, so fielen der purifizierenden Restaurierung von 1819 insgesamt 38 unbekannte Grabplatten zum Opfer, ebenso die meisten Nebenaltäre sowie Einzelfiguren. Trotzdem hat sich in der Kirche immer noch ein reicher inschriftlicher Bestand erhalten: Neben dem Taufstein von 1464 (Nr. 224), dem monochromen Lindenholzaltar von 1483 (Nr. 263), den Glocken von 1559 (Nr. 452) und 1565 (Nr. 464), dem nicht mehr vollständigen, mit einer deutschen Spruchinschrift versehenen Laiengestühl (Nr. 342) stehen zahlreiche sepulkrale Zeugnisse von Lorcher Adelsfamilien.235) Unbekannt ist, ob sich einst in den innerhalb Lorchs vorhandenen sechs Kapellen236) noch weitere Grabstellen befanden.

Im ehemals stark befestigten237) Ortsbereich haben sich nur wenige Bauzahlen (Nr. 427) vornehmlich des 16. Jahrhunderts, an Grenzsteinen in der Gemarkung ebenfalls nur einzelne Exemplare (Nr. 199) erhalten.

Die Kath. Pfarrkirche zu Lorchhausen wurde 1879 als Nachfolgebau der Alten Pfarrkirche erbaut, die etwa um 1580 errichtet worden sein dürfte.238) Nur zwei Grabsteine haben sich erhalten; einer von 1618 (Nr. 577) und ein zweiter aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Rauenthal, Kath. Pfarrkirche St. Antonius Eremitus239)

Für eine erste noch zur Eltviller Mutterkirche gehörige Kapelle liegt das Testament des Ritters Berthold von Glimmenthal von 1314 vor sowie mehrere Ablaßstiftungen,240) die den Schluß zulassen, daß bis ca. 1324 an dieser Kapelle, deren Kollatur beim Mainzer St. Petersstift lag, Bauarbeiten vorgenommen wurden. Der auf den Mauern dieser offenbar durch Brand zerstörten Kapelle 1339 vollendete Nachfolgerbau wurde gegen Jahrhundertende ebenfalls eingeäschert. Die neue, kreuzrippengewölbte Pfarrkirche war ausweislich des datierten Schlußsteines (Nr. 286) im westlichen Joch des Schiffes 1492 im wesentlichen vollendet. Ein Brand 1558 vernichtete weite Bereiche des mittelalterlichen Ortskernes und machte auch umfangreiche Ausbesserungen an der Pfarrkirche notwendig; der zerstörte Turmhelm und der Glockenstuhl wurden 1560 wieder errichtet und neue Glocken gegossen (Nrr. 455, 456). Nicht nur in der nach 1558 entstandenen, im Februar 1945 vernichteten Glasmalerei, die von einigen Adelsfamilien gestiftet worden war,241) zeigte sich eine reiche bildlich umgesetzte Antoniusverehrung; vor allem die 1884 durch die Kirchenrenovierung, bei der zugleich alle vorher vorhandenen Grabplatten der Rauenthaler Pfarrer restlos und ohne Abschrift entfernt wurden, zu Tage geförderten, spätmittelalterlichen Wandmalereien stellten mit insgesamt 16 beschrifteten Bildern (Nr. 321) die Vita des Heiligen dar.242) Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde dieser am Mittelrhein und darüber hinaus wohl einzigartige Antoniuszyklus vernichtet. Auch die bei der 1919-21 durchgeführten Innenraumerneuerung zum Vorschein gekommenen Darstellungen eines Jüngsten Gerichtes, einer Marienkrönung und von Engeln mit nicht näher überlieferten Schriftbändern fielen der neugotischen Umgestaltung zum Opfer.243) Noch einschneidender erwiesen sich die Renovierungen der Jahre 1954 und 1956, bei denen die alte Innenausstattung (Gestühl, Rats- und [Druckseite XXXIV] Gerichtsstühle, Kanzel und das barocke Kircheninventar) zerstört oder stark verändert, ein modernes Seitenschiff an die alte Kirche angefügt und die nördlich der Pfarrkirche gelegene, baufällige Michaelskapelle mit ihrem Beinhaus niedergerissen wurden.244) In zwei Bauabschnitten erfolgte die jüngste Restaurierung der Kirche in den Jahren 1990 und 1991/92.

Rüdesheim, Kath. Pfarrkirche St. Jakob245)

Seit vorgeschichtlicher Zeit etablierte sich am Endpunkt des sogenannten „Kaufmannsweges” eine Siedlung, die 1090 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Die Ansiedlung von Ministerialen und der Aufschwung des Ortes wurden begünstigt durch die Errichtung des 1128 urkundlich bezeugten Salhofes sowie durch die verkehrspolitische Schlüsselstellung an der Rheinenge und einen umfangreichen Weinbau. Zunächst nur mit dem Namen „von Rüdesheim” versehen, ließen sich später einzelne Zweige und Wappen adliger Familien unterscheiden: die Brömser, die Fuchs und die Kind von Rüdesheim.246) Ihre ursprünglich vier Burgsitze prägten den ältesten Siedlungskern um den Marktplatz. Die erste Burganlage in Rüdesheim war der königliche Salhof, der dann zu nicht näher bekanntem Zeitpunkt an das Mainzer Erzstift überging und als sog. „Niederburg”247) und größtes Burgenbauwerk Rüdesheims zum Familiensitz des Adelsgeschlechtes der Brömser wurde. Mit dem 1385 verstorbenen Konrad Brömser von Rüdesheim (Nr. 125) ist diese Familie erstmals mit ihrer Grablege in der Pfarrkirche nachgewiesen. Diese wurde um 1390-1400 unter Beteiligung des Ortsadels als unsymmetrische Hallenkirche mit Haupt- und Nordseitenschiff neu erbaut.248) Das südliche Seitenschiff ist eine Zutat aus den Jahren 1912-13. Der Wiederaufbau des 1944 stark zerstörten Kirchengebäudes erfolgte in mehreren Abschnitten 1949-1960; lediglich die westliche gotische Giebelwand, das Westportal und das Nordseitenschiff blieben original erhalten. Dort sind heute die restlichen fünf der 12 im Jahre 1614 durch Helwich erstmals kopial überlieferten Inschriftenträger - meist figürliche Grabplatten und Epitaphien - aufgestellt. Die Glocken hingegen wurden 1944 ausnahmslos zerstört.

Im Stadtgebiet befinden sich noch einige Adelshöfe, von denen der Brömserhof in der Obergasse mit seinem im spätgotischen Kernbau befindlichen, 1559 mit Wappen, Beischriften und Szenen aus der Jonaslegende ausgemalten Ahnensaal (Nr. 453) an prominenter Stelle steht.249)

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Die umfangreichste und wertvollste Quelle zur Erfassung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften den Kirchen und Klöstern des Bearbeitungsgebietes stellt die Sammlung „Syntagma monumentorum et epitaphiorum” aus der Feder des Vikars an St. Alban und am Dom zu Mainz Georg Helwich (1588-1632) dar. In den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts entstanden,250) beruht die Reinschrift auf der Autopsie des Autors. Auf 474 Seiten finden sich für 68 Orte knapp 1100 Inschriftennachweise, die dem Bereich des Totengedächtniswesens entstammen.251) Hinzu kommen 90 andere, die Weihe-, Bau- und Glockeninschriften zum Gegenstand haben. Nach einer Überschrift, in der Helwich jeweils den Ort und den Tag seines Besuches der jeweiligen Kirche oder des Klosters notierte, folgen nach einer kurzen historischen Einleitung die Abschriften der Grabinschriften vorwiegend von Adelssepulturen, versehen mit zumeist tingierten Wappenabzeichnungen. Bei Familiengrablegen gab er oft nur bei der ersten erwähnten Inschrift das Familienwappen wieder.252) Es ist davon [Druckseite XXXV] auszugehen, daß auch bei nachgeordneten Belegen das Hauptwappen vorhanden war. Neben die Einzeleinträge setzte er im Regelfall marginal die Namen der Verstorbenen.

Die Rheingauer Kirchen und Klöster besuchte Helwich in den Jahren 1612 und 1614 bzw. 1615. Die entsprechenden Aufzeichnungen im „Syntagma” werden eingeleitet von Helwichs Besuchen der Abtei Eberbach am 27. August 1612 und nochmals am 27. Juni 1614. Auf Seite 146 stellt er seinen Grabinschriften die Abschrift der Weiheinschrift von 1186 (Nr. 7) voran; danach beginnen die „inscriptiones monumenti” mit der Grabinschrift des Erzbischofs Gerlach von Nassau (Nr. 102). Ihr folgt die dreiseitige Abschrift der „tabula ibidem iuxta tumulum”, d.h. die dem Hochgrab beigefügte Tafel mit dem langen Grabgedicht auf das Leben und den Tod des Erzbischofs (Nr. 103). Helwichs Rundgang durch die Klosterkirche ist anhand der mitgeteilten Altäre und der von ihm beigefügten Lageangaben rekonstruierbar: Nach dem Chor als dem Bestattungsort dreier Mainzer Erzbischöfe wandte sich Helwich zu den südlichen Querhauskapellen und zum südlichen Querhausarm mit der Grablege der Grafen von Katzenelnbogen, schritt das Südseitenschiff mit den Einzelkapellen entlang zum Westende der Kirche und kehrte über das Nordseitenschiff und die nördlichen Querhauskapellen zum Ausgangspunkt zurück.253) Außer weiteren Grabinschriften in Kreuzgang und Kapitelsaal notierte sich der Domvikar auch solche Texte, die in historisch relevantem Bezug zu dem besuchten Ort standen. Neben der erwähnten Weiheinschrift der Eberbacher Kirche sind dies Dedikationsinschriften verschiedener Altäre, die Helwich allerdings ausnahmsweise regestenartig zusammenfaßte.254) Hinzu kamen Nachrichten über den Nachbestattungsort der drei ersten Äbte im Kreuzgang (Nr. 8), vereinzelte inschriftliche Lobgedichte auf verstorbene Klostervorsteher an den Wänden des Kapitelsaals (Nr. 436) oder gemalte Spruchinschriften mit dem Lob der Gottesmutter über (Nr. 208) oder unter (Nr. 528) deren Bildnis sowie über Glasmalereien im Kreuzgang (Nrr. 328f.).

Die Seiten 241-260 des „Syntagma” sind den Grabinschriften in der Eltviller Pfarrkirche vorbehalten, die Helwich am 24. September 1614 besuchte. Insgesamt 20 Memorialtexten, vermischt mit Begräbnisnachrichten255) fügte er zusätzlich die ausführliche Beschreibung des damals im Eltviller Hospiz befindlichen Holzschnittes „Triumphzug des Kaisers Maximilian” an.256) Auf den Folgeseiten sind Grabinschriften der Pfarrkirchen zu Kiedrich, Oestrich, Winkel, Johannisberg, Geisenheim, Rüdesheim und Lorch aufgezeichnet. Versprengte Einträge zu Walluf, Martinsthal und Rauenthal, ferner Erbach, Mittelheim, Hattenheim und den Klöstern Gottesthal und Marienthal beschließen Helwichs Rheingauer Abschriften. Sie wurden in Auszügen 1856 von Heinrich Eduard Scriba veröffentlicht257) und 1880 von Ferdinand Wilhelm Emil Roth in seiner Sammlung „Geschichtsquellen des Niederrheingaus” allerdings in weiten Teilen fehlerhaft transkribiert.258) Die letzten für das Untersuchungsgebiet relevanten Einträge Helwichs betreffen Idstein und Kloster Bleidenstadt,259) die er beide am 20. Oktober 1615 besuchte.

Wichtig für die Abfolge der Eberbacher Äbte erweist sich der im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden aufbewahrte sogenannte „Catalogus (...) Abbatum Monasterii Eberbach”,260) der innerhalb der Schilderung der Amtsperioden der in chronologischer Reihenfolge aufgeführten Klostervorsteher bis zum Tod des Abtes Valentin Molitor im Jahre 1618 (Nr. 575) auch die jeweiligen Grabinschriften verzeichnet. Als mutmaßlicher Autor zumindest eines Teils der Handschrift hat der Konventuale und Prior Johann Schäfer (Schöffer) zu gelten. Gleichfalls zum Kreise der Konventualen gehörte Obersakristan Heinrich Hensel, der 1629 die vorhandenen Weiheinschriften einzelner Altäre in der Klosterkirche überlieferte.261)

1596 war dem Registrator Johann Andreae (um 1570-1645)262) als Hofhistoriograph die Ordnung des Archivs des Grafen Ludwig II. von Nassau-Saarbrücken (†1627) übertragen worden. Darüber hinaus verfaßte er im Auftrag des Grafen Wilhelm Ludwig (†1640) unter Verwendung zahlreicher Anniversarien, Chroniken und Geschlechterbücher eine Reihe von genealogischen Werken, in denen [Druckseite XXXVI] die Geschichte des walramischen Stammes des Hauses Nassau dargestellt wurde.263) Dabei war ihm die Materialsammlung des Altweilnauer Malers Henrich Dors hilfreich264), die er in der Mehrzahl einfach kopierte.265)

„Genealogia oder Stammregister der durchläuchtigsten hoch- und wohlgeborenen Fürsten, Grafen und Herren des uhralten hochlöblichen Hauses Nassau samt etlichen konterfeilichen Epitaphien” hatte der zumindest seit 1629 als Zeichner in den Diensten der Grafen von Nassau stehende Maler Henrich Dors266) seine Sammlung von Textüberlieferungen und Grabplatten- bzw. Epitaphienzeichnungen genannt, die als Auftragsarbeit auf Initiative des genannten Grafen Wilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken entstanden.267) Seit der Renaissancezeit befaßte sich vor allem die ottonische Linie des Hauses Nassau mit der Erforschung der eigenen Geschichte, der Aufarbeitung seiner historisch-dynastischen Bedeutung sowie mit genealogischen Forschungen und Dokumentationen.268) Von dem Dorsschen Werk sind zahlreiche Skizzen, genealogische Notizen, Inschrifttexte und Vorzeichnungen erhalten geblieben. Für das Bearbeitungsgebiet und den Untersuchungszeitraum enthält die insgesamt 79 Einzelpositionen umfassende Genealogia 17 relevante Grabmalszeichnungen, davon 12 in Idstein als Residenz der Nassauer Grafen und fünf in Kloster Eberbach. Für Eberbach kommt dabei der Zeichnung besonderes Gewicht zu, mit der Dors den Zustand des in der Klosterkirche befindlichen Wandgrabes für Erzbischof Gerlach von Nassau (Nr. 102) dokumentierte.269) Von dem Dorsschen Epitaphienbuch wurde 1768 durch den Archivar und Regierungssekretär Friedrich Ferdinand von St. George eine allerdings nicht durch Untersuchungen an den Orginaldenkmälern begleitete Kopie angelegt.270)

Von Dors’ Hand stammt höchstwahrscheinlich auch das sog. „Epitaphienbuch derer Zum Jungen” im Mainzer Stadtarchiv mit umfangreichem Mainzer Material.271) In diesem Epitaphienbuch sind mehrere Grabinschriften vornehmlich der mit den zum Jungen verschwägerten Mainzer Familie zum Rebstock überliefert. Für einen Fall beobachtete schon Fritz Viktor Arens in seiner Edition der Mainzer Inschriften eine Doppelüberlieferung272) Das Doppeldenkmal des Peter zum Rebstock und seiner Ehefrau Clara, einer geborenen zum Jungen, wird in dem betreffenden Epitaphienbuch gleich dreimal wiedergegeben, nämlich auf fol. 44 und 105, lokalisiert in der Mainzer Barfüßerkirche und mit Zeichnung der Vollwappen versehen, auf fol. 44 sogar als Wappengrabplatte mit umlaufender Inschrift; die dritte Zitatstelle auf fol. 86 gibt als Lokalisierung „Zwischen den Zweyen Capellen” und weiter von gleicher Hand in dunklerer Tinte „Zu Hattenheim”. Ähnliche Formulierungen mit dem jeweils nachgetragenen Ortsnamen Hattenheim stehen bei fünf weiteren Inschriftzitaten. Allen Belegstellen ist außer der unten angefügten Feinlokalisierung mit nachgetragenem Ortsnamen - in einem Fall (fol. 91) fehlt er sogar - eine von den übrigen Inschriftennachweisen im Epitaphienbuch abweichende Gliederung gemeinsam. Bei den angeblich Hattenheimer Grabinschriften folgt jeweils unter zwei nicht tingierten Wappen das Inschriftzitat in lateinischer, dann die Lokalisierung als Nachtrag in deutscher Schrift. Dieser Sachverhalt erklärt sich mit der Übernahme der Informationen aus einer von den anderen Vorlagen verschiedenen, allerdings unbekannten Quelle, die den Standort offenbar nicht eindeutig oder leicht auffindbar mitteilte. Daß die nachträgliche Zuordnung nach Hattenheim auf einem Irrtum beruhen könnte, läßt nicht nur die oben erwähnte Doppelzuschreibung vermuten, sondern auch die ungedeutete Zuordnung in der Kirchentopographie. Keine dieser Angaben zu Kapellen und Altären läßt sich für die Kirche in Hattenheim nachvollziehen, da sie weder zwei [Druckseite XXXVII] Kapellen besaß, noch eine Kreuz- oder eine Elisabethkapelle.273) Eine Zuordnung zu einer Mainzer Kirche, beispielsweise zu der einmal sicher als Standort belegten Barfüßerkirche, ist nicht möglich; immerhin fällt die relativ geringe Zahl von Grabinschriften der zum Rebstock in Mainz auf,274) was sich auch daraus erklären ließe, daß durch eine falsche Zuordnung des Epitaphienbuches nach Hattenheim fünf Mainzer Inschriften dieser Familie gar nicht als solche erkannt wurden. Ohne die genaue Aufarbeitung des Überlieferungsstranges kann eine verläßliche Zuordnung nicht vorgenommen werden. Hattenheim darf als Standort somit die geringste Wahrscheinlichkeit beanspruchen, zumal Helwich, der Hattenheim am 17. August 1615 besuchte, keinen einzigen Hinweis auf derartige Denkmäler verzeichnete.275) Da der Standort Hattenheim dennoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, werden die betreffenden Inschriftenzitate des Epitaphienbuches hier in verkürzter Form aufgeführt.

1405 März 30 - Grabinschrift der Justina zum Rebstock, „zwischen den zweÿen Capellen zu Hattenheimb in der Kirch” gelegen. Zwei Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 77.

Anno domini m cccc v feria secunda proxima post annunciationem virginis gloriosae obiit domina Justina vxor domini Nicolai Rebstock.

Wappen: Zum Rebstock (ein gegengezinnter Balken), Zum Jungen.

1415 Dezember 8(?) - Grabinschrift für Peter zum Rebstock, dessen Grab in einer Kreuzkapelle lag. Zwei Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 78.

Anno domini • m • cccc • xv • in die sancti Endomiti (sic) episcopi •. obiit • honorabilis • Petrus zum Rebstock.

Wappen: Zum Jungen?; ? (im geteilten Schild oben eine nackte weibliche Halbfigur mit Blume in der Hand). Nicht nachzuvollziehen ist die von Schrohe geäußerte Bemerkung, es handelte sich bei dem Standort um die Mittelheimer Kirche.276)

1418 - Grabinschrift für Katharina, Ehefrau des Heinrich zum Rebstock, „zwischen den zweyen Capellen”. Zwei Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 82.

Anno • domini m •cccc • xviii • obiit Catharina • filia • Johannis • zum • Dusburger • vxor Henrici • zum Rebstock • cuius anima • requiescat• in • pace • amen.

Wappen: Zum Rebstock, Zum Jungen Aben(d).

1430 - Grabinschrift des Peter zum Rebstock, dessen Grabstätte „vor der Capellen zur rechten handt” lag. Ein Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 83.

Anno domini m cccc xxx obiit honorabilis domicellus Petrus zum Rebstock cuius anima requiescat in pace amen.

Wappen: Zum Jungen.

1437 September 24 / 1438 August 20 - Doppelgrabplatte des Peter zum Rebstock und seiner Ehefrau Clara zum Jungen, „zwischen den zweyen Capellen”. Zwei Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 86.

Anno domini m cccc xxxvii feria tertia ante festum sancti Michaelis obiit domicellus Petrus zum Rebstock cuius anima requiescat in pace amen. Anno domini m cccc xxxviii feria [quarta] ante festum sancti Bartholomaei apostoli obiit domicella Clara zum Junckern cuius anima requiescat in pace amen.

Wappen: Zum Rebstock, Zum Jungen.

1443 März 12 - Grabinschrift des Nikolaus Guldenschaf „in der St. Elisabeth Capellen zur lincken handt”. Zwei Wappen. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 87.

Anno domini m cccc xxxxiii [..] die mensis martii in die sancti Gregorii obiit Nicolaus Guldenschaft cuius anima requiescat in sancta pace amen.

Wappen: Guldenschaf (ein Pfahl, belegt mit drei Königsbüsten).

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1444 Februar 8 - Grabinschrift des Christoph(orus) zum Rebstock in einer Kreuzkapelle,277) ohne Ortsangabe. Epitaphienbuch zum Jungen fol. 91.

Anno domini m cccc xxxxiiii dominica sequenti post festum purificationis obiit dominus Christophorus zum Rebstock cuius anima requiescat in pace amen.

Nicolaus Serarius publizierte 1604 in seinem Werk „Rerum Moguntiacarum ... libri quinque” vornehmlich Mainzer Inschriftenmaterial, das Georg Christian Joannis278) wortgetreu in den ersten Band seiner 1722 erschienenen gleichlautenden Sammlung aufnahm. Serarius verdanken wir zumindest die Kenntnis einer Inschrift am Ferrutius-Sarkophag in Kloster Bleidenstadt (Nr. 2) und der Memorialinschrift des in Eberbach bestatteten Mainzer Erzbischofs Johann von Luxemburg-Ligny (Nr. 107).

Der oldenburgische und bremische Rat Johann-Just(us) Winkelmann (1620-1699)279) veröffentlichte in seiner 1697 gedruckten Beschreibung der Fürstentümer Hessen und Hersfeld auch Grabinschriften der in Eberbach bestatteten Grafen von Katzenelnbogen, die er mit genauen Standortangaben der Denkmäler versah. Daraus gewinnt man einen über Helwich hinausgehenden Eindruck von der Anbringungsart einzelner Denkmäler in dieser Zeit: Sie werden als „liegt zur Erden”, oder „stehet aufrecht an der Wand” bezeichnet.

Für die Rekonstruktion der Eberbacher Grabinschriften und die Standorte ihrer Träger von großer Bedeutung ist die im Katalog mit dem Notnamen des sog. „Eberbacher Anonymus” bezeichnete Handschrift wohl aus dem beginnenden 18. Jahrhundert. Zur Autorschaft des von Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) 1880280) in seinem Sammelwerk der „Geschichtsquellen des Niederrheingaus” unter der Überschrift „Epitaphia monasterii Eberbacensis” abgedruckten Manuskriptes bemerkte dieser nur, daß er das nicht näher bezeichnete Schriftstück in einer Abschrift des 18. Jahrhunderts im Idsteiner Archiv gefunden habe.281) Da der Anonymus bei seinem Rundgang durch die Klosterkirche stets die Lage der einzelnen Grabmäler zueinander kennzeichnete, ohne jedoch die Veränderungen der erzbischöflichen Grablege von 1707 im Chorraum festzuhalten, dagegen die neue Orgelempore von 1704 am Westende des Mittelschiffes berücksichtigte, muß die Handschrift zwischen 1704 und 1707 entstanden sein.282)

Aus dem an alle Pfarreien des Erzstiftes gerichteten Aufruf vom 21. Januar 1765 zur Sammlung „aller mit Wappen und Inschriften versehenen Epitaphia und Grabsteine ...” des Mainzer Weihbischofs Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796)283) erwuchs ein umfangreiches, nach seinem Initiator benanntes, 394 Seiten starkes Epitaphienbuch, das bis in die jüngste Zeit als verloren galt, zufällig wiedergefunden wurde und mittlerweile im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden zugänglich ist. Die im Zusammenhang mit Würdtweins Aufruf angefertigten, originalen Zusendungen einiger Rheingauer Pfarrer befinden sich in Einzelbelegen gleichfalls im Wiesbadener Hauptstaatsarchiv.284) Da die meisten Zeichnungen je nach der Begabung und dem Geschick ihrer Urheber mehr oder weniger genau die entsprechenden Inschriftenträger mit Schrift, Wappen und Figuren abbildeten, gegebenenfalls auch die Lage in der Kirche und einzelne Besonderheiten wie Wappentingierung oder Fehlstellen bzw. Unleserlichkeit bei den Texten hervorhoben, gelten sie daher als direkte Quellenbelege. Ohne diese zusätzlichen Informationen in seiner Reinschrift - dem Epitaphienbuch - zu berücksichtigen, faßte Würdtwein die Inschriften der Standorte, die unsystematisch aneinandergereiht wurden, in chronolgischer Reihenfolge innerhalb eines Ortes zusammen.285) Dabei wurden etliche Inschriften unvollständig, mitunter fehlerhaft oder verkürzt angegeben, Wappen und Angaben zu Standort und Gestaltung des Inschriftenträgers nicht überliefert. [Druckseite XXXIX]

Im Hessischen Hauptstaatsarchiv wird gleichfalls ein Manuskript verwahrt, das laut eines anhängenden Zettels von der Hand des letzten Eberbacher Bursars Pater Hermann Bär (1742-1814),286) stammt. Dem Protokoll der Vorstandssitzung des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung vom 21. Juli 1825 zufolge hatte Hofkammerrat Pauly aus Höchst dieses Manuskript dem Verein per Sendung und Begleitbrief vom 26. Mai zustellen lassen.287) Die vier Folioseiten starke, unpaginierte und undatierte Handschrift trägt die Aufschrift: „Epitaphia Archi-Episcoporum et S. R. I. Principum Electorum Moguntinorum, Comitum, aliorumque Nobilium in Monasterio Eberbacensi in Rhingavia Sepultorum, quae quadratis incisa lapidibus ibidem conspiciuntur”. Neben die 72 Texte, die Bär säuberlich mit allen vorhandenen Abkürzungen wiedergab, stellte er 30 Wappenzeichnungen, wobei er stets den Grabinschriften mehrerer Mitglieder einer Familie nur einmal pauschal deren Wappen beifügte. Man hat dabei aber aufgrund zeitüblicher Gepflogenheiten von einem Vorhandensein des jeweiligen Familienwappens auf den dazugehörigen Grabplatten auszugehen, so daß im Katalog das zugehörige Wappen angegeben wurde, auch wenn es nicht im Einzelfall von den Gewährsleuten ausgewiesen wurde. Bereits mit der Wortwahl seiner Manuskriptüberschrift machte Bär seine Absicht klar. Ihm ging es ausschließlich um die dem Totengedächtnis in Eberbach beigesetzter Adelsfamilien gewidmeten Grabinschriften. Vergleicht man seine Abschriften mit dem Befund am erhaltenen Grabplattenbestand, so erweist sich Bär als ein genau hinsehender, sorgsam das Gesehene verzeichnender und zuverlässiger Gewährsmann. Die Bärschen Texte enthalten alle Kürzungen der Inschriften mit den entsprechenden Kennzeichnungen, wie sie am damals noch erhaltenen Objekt erkennbar waren. Fehlstellen oder Leseunsicherheiten markierte er in der Niederschrift durch Punkte oder freigelassene Stellen. Aus dieser Erkenntnis können Rückschlüsse auf den Zustand der ihm noch vor Augen stehenden, heute aber verlorenen Grabplatten gewonnen werden. Aufgrund der nachprüfbaren Zuverlässigkeit Bärs wurde im Katalog in Einzelfällen seiner Lesung gegenüber der älteren Helwich-Überlieferung der Vorzug gegeben und seine mit Kürzungen versehenen Lesungen wie ein Original behandelt und entsprechend transkribiert. Die Reihenfolge der Bärschen Inschriftennotizen ähnelt dem Rundgang Helwichs in der Klosterkirche. Bär begann wie sein Vorgänger des 17. Jahrhunderts im Chor der Kirche mit den drei Mainzer Erzbischöfen als vornehmste Verstorbene. Sodann folgen die Gedächtnistexte für die Grafen von Katzenelnbogen im Südquerhaus. Der Weg führte weiter über die Südkapellen nach Westen und zurück zum Chor. Legt man das Bärsche Manuskript neben die Würdtweinsche Textsammlung, ergibt sich bis auf einige Kleinigkeiten eine enge Übereinstimmung. Wencks Notiz zufolge, die er seinem Katalog der Katzenelnbogischen Grabinschriften voranstellte,288) bezog er seine Informationen aus einer Abschrift, die ihm von Würdtwein zur Verfügung gestellt worden war. Würdtwein wiederum hatte die Eberbacher Grabinschriften vom dortigen Abt erhalten. Es ist daher höchstwahrscheinlich, daß das Bärsche Manuskript eben diese Vorlage war, die er seinem Epitaphienbuch einfügte.

Als wertvoll für die Kenntis einzelner, sonst unbekannter Grabinschriften von nach 1803 verschollenen Äbtissinnengrabplatten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Marienhausen erweist sich die von einem Anonymus wohl um 1665 zusammengestellte, im Wiesbadener Hauptstaatsarchiv erhaltene Schilderung der Kirche.289)

Das dort gleichfalls verwahrte „Verzeichnis der Mobilien, welche in der Abtey Eberbach und in den Höfen pp. befindlich sind” vom Jahre 1803290) gibt allein Katzenelnbogener Grabinschriften, jedoch z.T. fehlerhaft und ohne Lagekennzeichnung wieder, so daß dieses Verzeichnis nur mit großen Einschränkungen im Vergleich mit den bekannten kopialen Überlieferungen herangezogen wurde.

Friedrich Gustav Habel (1793-1867), Archivar, 1829-51 Sekretär des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung und Direktor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz,291) ist im wesentlichen die Rettung einzelner Eberbacher Grabmäler nach 1803 zu verdanken.292) Aus eigenem Interesse durchstreifte er das Klosterareal und machte verstreut [Druckseite XL] umherliegende Grabplatten ausfindig, die er zwischen 1834 und 1850 in einer eigenen Übersicht zusammenfaßte.293) Der „Nachlaß Habel-Conrady” im Hessischen Hauptstaatsarchiv294) enthält in Einzelkonvoluten zahlreiche Notizen, die Habel zwischen 1827 und 1850 direkt vor Ort in den Kirchen von Eltville, Kiedrich, Kloster Marienthal, Neudorf/Martinsthal, Oberauroff, Rauenthal und Rüdesheim anfertigte. Neben Bemerkungen zu Baugeschichte und Topographie der jeweiligen Kirche kamen skizzenhafte Zeichnungen von Wappen und Grabplatten sowie gelegentliche Abschriften von Inschriften hinzu.

Ähnliches ist von (Johann Heinrich) Karl Rossel (1815-1872)295), dem Gymnasiallehrer, Historiker und Archivar, zu berichten, der 1869 als Leiter des Nassauischen Staatsarchivs zu Idstein Zugang zu zahlreichen Archivalien besaß und in seine Studien auch Grabinschriften einfließen ließ. In seinem in Wiesbaden befindlichen, ungedruckten Manuskript zur Geschichte der Kiedricher Michaelskapelle überlieferte er nicht nur einzelne Grabinschriften von im Karner bestatteten Klerikern (Nrr. 209, 245), sondern gab auch die Inschrift der mittlerweile längst verschollenen Glocke von 1633 (Nr. 602) wieder.

Aus jüngerer Zeit stammen die unpublizierten Abschriften einzelner, zumeist seit den 1960er Jahren verschollener und zerstörter Eltviller Grabdenkmäler von Hans Kremer. Ähnliches gilt von den Aufzeichnungen Josef Staabs zur Kiedricher Valentinskirche, der die in ihrer Lage seit 1668 unveränderten Grabplatten im Kirchenschiff erstmals aufgenommen, vermessen und beschrieben hat,296) ehe sie bei dem Heizungseinbau 1962 zerstört oder ins Freie verbracht wurden. Die dort aufgestellten Platten weisen heute kaum noch lesbare Resttexte auf.

Für die Wiedergabe nur kopial überlieferter Texte wurde grundsätzlich folgendes Verfahren gewählt: Soweit durch zuverlässige Nachzeichnungen oder Beschreibungen kein eindeutiger Hinweis auf das Aussehen der Originalschrift angezeigt ist, werden alle Texte in Normalschrift wiedergegeben, in lateinischen Texten werden nur Eigennamen groß geschrieben, in deutschen Texten auch alle Substantive. Abkürzungen werden in der Regel ungekennzeichnet aufgelöst,297) Interpunktion nicht berücksichtigt. Ansonsten wird die überlieferte Schreibweise übernommen. So konnte beispielsweise ß nicht in seine Bestandteile s und z zerlegt werden, weil u.a. Helwich mehrfach damit einfaches kapitales S transkribierte (vgl. etwa Nr. 450).

Hinweis: Das vorliegende Kapitel ist im Vergleich zu dem im gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. [Dorthin springen]

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

Die im weitgefächerten Bereich der Totenmemoria298) angesiedelten inschriftlichen Quellen stellen im Bearbeitungsgebiet den umfangreichsten Teil dar. Ein Grund für dieses Überwiegen gegenüber anderen Inschriften liegt sicherlich in der Dauerhaftigkeit des verwendeten Materials gegenüber rascher vergänglichen Zeugnissen wie etwa Wandmalereien, die, vielfach durch Umgestaltungen der Kircheninnenräume verändert, wenn nicht zerstört, so doch zumindest durch Übermalungen einem Zugang entzogen wurden. Dies gilt ebenso für Glasfenster, die vorwiegend dem veränderten Geschmack des 19. Jahrhunderts und oft auch finanzieller Not der Pfarrgemeinden zum Opfer fielen. Metallkunstwerke ebenso wie Kleindenkmäler (Grenz- und Gemarkungssteine) und Holzplastiken sind gleichfalls in erhöhtem Maße zerstört worden. Immerhin führte das gesteigerte Interesse am Quellenwert sepulkraler Zeugnisse - wie etwa im Falle der bereits erwähnten Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit der Grafen von Nassau im 16. Jahrhundert durch Genealogen und Archivare - zur Sammlung von Inschriftentexten, anhand derer die eingetretenen Verluste in etwa bestimmt werden können. Freilich kann eine Abschätzung der Größenordnung des ehemals vorhandenen inschriftlichen Bestandes und die Höhe der Verluste stets nur unter großem Vorbehalt vorgenommen [Druckseite XLI] werden.299) In Auftrag gegebene oder von Kopisten selbst verantwortete Abschriften waren stets von der Interessenlage der Initiatoren oder Abschreiber abhängig und bilden daher keine wirklich zuverlässige Materialbasis. Zeitbedingte Verluste durch Kriegsereignisse sind im Bearbeitungsgebiet mehrfach sicher nachzuweisen, doch läßt sich auch hier kein verläßliches Bild über das wirkliche Ausmaß der Zerstörung gewinnen.

4.1. Denkmäler des Totengedächtnisses

Da sich bislang in der Forschung erst allmählich eine einheitliche Terminologie für die vielschichtigen Aspekte des Totengedächtnisses und seiner konkreten Erscheinungsformen hinsichtlich des Grabplatzes und seiner Gestaltung herausbildet, seien an dieser Stelle einige Bemerkungen zu den verwendeten Termini300) vorangestellt.

Totenmal, Totengedächtnismal werden ebenso wie Grabmal, Grabdenkmal und Grabmonument als gleichbedeutende, übergeordnete Begriffe verwendet, wobei sie jedoch keine Aussagen über die jeweilige, spezifische Erscheinungsform oder die Funktion beinhalten. Sie wurden zur Kennzeichnung verlorener, nicht (mehr) eindeutig bestimmbarer Inschriftenträger herangezogen; die darauf angebrachten Inschriften wurden grundsätzlich als Grab- bzw. Memorialinschriften bezeichnet.

Bei den Trägern lassen sich folgende Unterschiede terminologisch deutlicher bestimmen:

Grabplatte bezeichnet grundsätzlich eine hochrechteckige Platte zur oberirdischen Abdeckung des in den Kirchenboden eingetieften Grabraumes. Die vielfach körper- oder überlebensgroße, zumeist mit einer auf dem Rand im Uhrzeigersinn umlaufenden Inschrift gekennzeichnete Grabplatte kann in Einzelfällen auch als besonders gestaltete Deckplatte eines Hochgrabes301) oder eines Sarkophages ausgebildet sein.

Epitaph302) bezeichnet das nicht notwendig mit dem eigentlichen Bestattungsort in Verbindung stehende, vielfach an der Wand senkrecht befestigte oder hängende, mitunter variantenreich gestaltete Denkmal.303) Die Sonderform des Kenotaphs erinnert hingegen an den an einem anderen Ort bestatteten Verstorbenen.

Grabstein bezeichnet ausschließlich das auf einem Friedhof an dem Bestattungsort senkrecht aufgestellte (Klein-)Denkmal, das durch seine unterschiedliche Ausführung bei nicht mehr bekanntem Aufstellungsort mitunter nur schwer von einem Epitaph unterschieden werden kann.304)

Totenschild305) bezeichnet den meist runden, in der Regel aus Holz gefertigten Schild des Verstorbenen, der mit dessen Wappen und einer Umschrift versehen ist und normalerweise vom eigentlichen Begräbnisplatz entfernt an einer Wand im Kircheninnenraum befestigt ist. Im Katalog wurde bei Indizien, die auf einen Totenschild als Inschriftenträger hinweisen, zugleich das Wappen des Verstorbenen angefügt, auch wenn die Gewährsleute dies nicht ausdrücklich überlieferten.

Die Inschriftenarten werden nach ihrem Inhalt, nicht nach ihren Trägern benannt. So finden sich etwa bei den aus dem Totengedächtniswesen stammenden Trägern Grab- und Memorialinschriften, Gedichte, Fürbitten, Bibelsprüche oder Spruchinschriften; insbesondere bei Glocken wird nicht mehr der Begriff Glockeninschrift verwendet sondern vielmehr in Meister- oder Herstellungs- sowie Spruchinschriften, Bibelsprüche etc. unterschieden.

4.1.1. Standort, Begräbnis und Stiftung

Die meisten mittelalterlichen Inschriften entstammen den Klöstern des Bearbeitungsgebietes, vorrangig Eberbach, dem in der Sicht der Zeitgenossen während des 14. bis zum 15. Jahrhunderts offenbar besondere Bedeutung als begehrte Begräbnisstätte zukam.

Die mit Augustinus zunehmend erkannte Bedeutung des Gebets für die Verstorbenen durch die Lebenden hatte sich als höchst einflußreich für Zeugnisse des Totengedenkens erwiesen.306) Seit Gregor dem Großen waren Messe und Gebet zu entscheidenden Sühnemitteln für die Sünden geworden, da mit ihnen eine Läuterung der Seelen und die Abkürzung ihrer Leiden im Fegefeuer verbunden war. Von entscheidender Bedeutung für die Bestattung innerhalb einer Kirche hatte sich gleichermaßen Gregors Auffassung erwiesen, daß diese Form der Beisetzung den Seelen der Verstorbenen nütze.307) In der Folgezeit wurde der Grabplatz in der Kirche zunehmend begehrter. Das Gebet der Hinterbliebenen oder der Mönche für die Verstorbenen und die Feier des Meßopfers am Altar waren entscheidende Faktoren für das Streben nach einem Grabplatz innerhalb einer Kirche, wohl auch vor dem Hintergrund der volkstümlichen Hoffnung, bei der Parusie erscheine Christus zuerst in den Kirchen.308) Gerade Klöster waren durch die Verpflichtung der Konventsgemeinschaft zu täglichem Gebet und zur liturgischen, fürbittenden memoria mortuorum prädestiniert, um als Grablegen wohlhabender sozialer Schichten zu dienen.309) Die Fülle von Quellenbelegen über materielle Zuweisungen, letztwillige Verfügungen und Schenkungen „pro remedio animae” spricht eine eigene Sprache.310) Vor allem in der Stiftung von Ausstattungsgut mittelalterlicher Kirchenräume, wie Altäre, Fresken, Glasfenster oder auch in Grabmälern und Wappen (Totenschilde), manifestiert sich das Bedürfnis des Stifters, die Erinnerung an ihn wachzuhalten.311)

Seit dem 13. Jahrhundert läßt sich für Eberbach als Ort mit der dichtesten Überlieferung ein Strom solcher frommen Stiftungen, mitunter in Verbindung mit einem Bestattungswunsch feststellen. Bei Seelgerätstiftungen ohne direkte Zweckbindung im Hinblick auf eine Sepultur stammt auffälligerweise eine große Anzahl der seit 1254 urkundlich belegten Stiftungen von Frauen, meist Beginen und Witwen, seltener von Ehefrauen allein.312)

Bei Eberbach und seinen Filiationen erwiesen sich die strengen Bestattungsvorschriften des Generalkapitels der Zisterzienser313) zunächst als einschränkend. Frühe Sepulturen Ordensfremder in Eberbach fehlen demgemäß, da die Bestattung auf Ordensangehörige beschränkt blieb: Aus der Frühzeit ist allein die mehrzeilige, leoninisch gereimte Memorialinschrift für die ersten drei Eberbacher Äbte (Nr. 8) überliefert, die, an bevorzugter Stelle nahe zum kreuzgangseitigen Kirchenzugang in einem Sammelgrab beigesetzt, durch das metrische Totenlob hervorgehoben wurden.314) Von entscheidender Bedeutung für die Annahme ordensfremder Personen zum Begräbnis innerhalb des Klosters erwiesen sich die Lockerungen der Bestattungsvorschriften seitens des Ordens und die Verfügungen Papst Alexanders IV. vom 11. Januar 1256, worin der Abtei Eberbach ausdrücklich die Annahme fremder Leichen zum Begräbnis gestattet wurde,315) sowie vom 27. Juni 1260 mit der Erlaubnis zur [Druckseite XLIII] Annahme der Erbschaften seiner Konventualen.316) Die bisher geltende Beschränkung auf einen engen, meist dem (Hoch-)Adel oder dem hohen und höheren Klerus entstammenden Personenkreis, der andernorts in Zisterzienserkirchen bereits zur Bestattung akzeptiert wurde, erfuhr damit eine entscheidende Erweiterung, die rechtliche Basis für zukünftige Sepulturen war geschaffen. Memoria und Jahrgedächtnis wurden vertraglich abgesichert gegen die zweckbestimmten Stiftungen und Zuweisungen von Seelgeräten, Liegenschaften, Zinsen, Pitanzen, liturgischem Gerät, Kleidung u.a. Eines der ältesten urkundlichen Zeugnisse dieser Art datiert vom 4. August 1269.317) In dieser Urkunde stiftete der Hofmeister und Konverse Werner Sackmann (Nr. 13) offenbar nicht lange vor seinem Tode dem Kloster einen Weinberg zu seinem Seelgerät. Allerdings ist hier der in ähnlichen Fällen belegte318) Bestattungswunsch nicht testamentarisch aufgenommen worden, da er nur dann Bestandteil des Testamentes werden durfte, wenn der Begräbnisplatz innerhalb des jeweiligen Kirchengebäudes liegen sollte.319) Angesichts der engen Verbindung des Testierenden zur Abtei320) stand die Bestattung im Kloster auch ohne dezidierte Bestimmung außer Frage; allein der für einen Konversen unübliche Begräbnisort im Kreuzgang als Teil der Mönchsklausur statt auf dem Klosterfriedhof mag an dieser Stelle verwundern.

Urkunden, aus denen der Personenkreis hervorgeht, der einen Bestattungswunsch in Eberbach schriftlich formulierte, liegen seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vor. Bei diesen frühen Belegen handelt es sich auffälligerweise zunächst um Personen niederadliger bzw. sogar bürgerlicher Herkunft: So stammt eine solche Quelle vom 25. Februar 1280,321) worin der Edelmann und ehemalige Rüdesheimer Schultheiß Wolf(in) und seine Frau Mechthild dem Kloster Eberbach, das sie zu ihrer Begräbnisstätte bestimmt hatten,322) Weinbergsbesitz zu Kiedrich als Seelgerät vermachten. Über die Begine und wohlhabende Mainzer Bürgerstochter Bechtradis zum Bornstab sind wir durch ihre Schenkung zweier Häuser zu Mainz 1308 und durch ihr Testament vom Jahre 1310 gut unterrichtet.323) Bechtradis setzte nicht nur den Eberbacher Konvent zu ihrem Universalerben ein,324) sondern erbat sich darüber hinaus ihr Begräbnis im Kloster. Die Begine Meckel gen. von Ehrenthal (Erencher) zu Boppard stiftete 1382 den Marien- und Apostelaltar und wurde gleichfalls vor ihm beerdigt.325)

Seit der Befreiung Eberbachs vom katzenelnbogischen Rheinzoll in St. Goar im Jahre 1219 bestanden engere Beziehungen zwischen der bedeutenden mittelrheinischen Grafenfamilie von Katzenelnbogen und der Abtei. Die sog. Jüngere Linie des Hauses begründete schließlich durch die Beisetzung Graf Eberhards I. (Nr. 21) ihr Erbbegräbnis in Eberbach. Der Grund für diese testamentarisch nicht zu belegende Entscheidung Graf Eberhards von Katzenelnbogen dürfte in persönlichen Motiven zu suchen sein. Zudem war mit dem Wechsel von dem mit der Bestattung des Grafen Diether V. 1276 letztmalig als Grablege dienenden Mainzer Klarissenkloster zu dem Rheingauer Zisterzienserkloster sicherlich die Überlegung verbunden, daß eine zuverlässige und ewige Memoria für die hochadligen Verstorbenen von dieser angesehenen Abtei in besonderem Maße gewährleistet schien. Eine Grablege an hervorragendem Ort wie in einer Dom- bzw. Stiftskirche326) oder in einem solchen Kloster wirkte neben allen theologischen Überlegungen zudem als eine Art familiärer Klammer, als versuchter „Kristallisationskern für das Familienbewußtsein”.327) In vergleichbarer Weise ließen sich etwa Mitglieder [Druckseite XLIV] der Grafenhäuser von Hanau und Ziegenhain in den Eberbacher Tochtergründungen Arnsburg in der Wetterau und Haina bestatten; die Grafen von Sponheim in Himmerod und Pfaffenschwabenheim, die Grafen von Sayn in Marienstatt im Westerwald.328)

Geht man der Frage nach dem zeitlichen Abstand solcher Stiftungen im Hinblick auf den Todeszeitpunkt nach, so läßt sich immerhin anhand einzelner Eberbacher Beispiele eine engere Beziehung zwischen dem Gesundheitszustand des Testierenden und dem Zeitpunkt der Stiftung selbst, die in diesen Fällen unmittelbar vor dem Tode erfolgte, ablesen. Bei Friedrich Stahl von Biegen (Nr. 22), Hanzelin von Geroldstein (Nr. 46) und Katharina von Planig (Nr. 89) lag lediglich ein Tag zwischen der Abfassung des Testaments und dem Sterbedatum; der am 21. September 1317 verstorbene Ritter Werner von Winterau (Nr. 26) machte sein Testament am 9. September 1317 testierrechtlichen Gepflogenheiten entsprechend in Gegenwart des Priors, der als geistlicher Beistand und wohl auch Fürsorger für die Hinterlassenschaft des Sterbenden fungierte. Im Falle des Johannes von Megelsheim (Nr. 74) hingegen verfügen wir über eine Stiftung im Mai 1350, anhand derer die unsichere Datierung des mutmaßlichen Todesdatums präzisiert werden kann. Neben der Stiftung angesichts unmittelbarer Todesnähe ergibt sich aber auch der Befund, daß Testamente als Eventualverfügungen noch zu Zeiten bester Gesundheit abgefaßt wurden, sich also ein größerer zeitlicher Abstand zum Todesfall ergab.329) So verfaßte Clara von Bechtolsheim (Nr. 77) beinahe 30 Jahre vor ihrem Tode entsprechende Legate und testamentarische Verfügungen; Ritter Gottfried Stahl von Biegen (Nr. 75) etwa traf bereits anläßlich des Todes seiner Ehefrau Vorkehrungen für seinen eigenen Todesfall; Ritter Kuno von Geroldstein (Nr. 91) bestimmte 1329 anläßlich seiner Eheschließung Eberbach als seinen Begräbnisort. Bei der Stiftung von Kapellen und Altären ist in der Regel eine längere Vorbereitungszeit festzustellen.330)

Bei der Frage nach dem ursprünglichen Standort von Inschriftenträgern muß man sich stets vor Augen halten, daß die Mehrzahl aller Grabplatten, Epitaphien und Denkmäler eines Bestandes kaum mehr am ursprünglichen Standort anzutreffen ist. Mitunter findet sich in kopialem Material eine genauere Standortangabe; so gab Georg Helwich im Regelfall den Standort des Inschriftenträgers innerhalb einer Kirche an, entweder in Relation zu dem jeweiligen Altar, vor dem er eine Bestattung vorfand, oder bei Abweichungen grob einteilend mit dem Hinweis etwa auf eine Wandanbringung. Geht man vom Regelfall aus, so lag der Grabplatz mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Bestattungen innerhalb einer Kirche ohne feste Belegungspläne331), es sei denn, eine Familie stiftete eine bestimmte Kapelle oder einen Altar mit der Maßgabe, dort bestattet zu werden oder ein Erbbegräbnis einzurichten. Solche Altäre dienten als Orte des Totengedächtnisses; Wünsche der Anniversarstifter bezüglich der abzuhaltenden Messen wurden vertraglich festgehalten und fanden Eingang in entsprechende Verzeichnisse. Daß solcherlei zweckbestimmte Stiftungen zur Erlangung des begehrten Begräbnisses auch bauliche Veränderungen nach sich ziehen konnten, belegen die an das Südseitenschiff der Eberbacher Klosterkirche angebauten Kapellen. Die 1313 gestiftete Grabkapelle des Ritters Siegfried von Dotzheim (Nr. 25), wurde neben dem Paradies direkt an das Südseitenschiff der Eberbacher Klosterkirche angefügt; zwischen 1331 und 1357 folgten insgesamt acht weitere Kapellen, die gleichfalls als Grablegen dienten.332) Sie waren durch die Altareinbauten nach Osten hin voneinander, im 18. Jahrhundert noch durch eiserne Türen vom eigentlichen Seitenschiff getrennt.333)

Innerhalb der Eberbacher Klosterkirche läßt sich anhand der überlieferten Grabplätze eine bestimmte Rangordnung entsprechend der Bedeutung und sozialen Stellung des jeweiligen Verstorbenen feststellen. War den drei Mainzer Erzbischöfen (Nrr. 102f., 106, 246) als besonderen Gönnern („fautores et benefactores”) und höchsten Würdenträgern der vornehmste Platz im Chor unmittelbar vor dem Hochaltar nahe zum Allerheiligsten vorbehalten, so besaßen die Grafen von Katzenelnbogen ihre Grablege im chornahen, südlichen Querhausflügel. Ob sie auch die dort befindlichen Altäre [Druckseite XLV] stifteten, ist urkundlich hingegen nicht mehr zu belegen. In den Kapellenanbauten und im übrigen Kirchenschiff verteilt befanden sich durchweg die Bestattungsorte des Niederadels, mitunter auch im Kreuzgang. Dieser diente verdienten Persönlichkeiten oder Gästen als Begräbnisort. Amtierende Äbte wurden in der Regel im Kapitelsaal bestattet, hingegen erhielten die vom Amt zurückgetretenen oder zufällig in der Abtei verstorbenen fremden Äbte ihr Begräbnis im Kreuzgang in der Nähe zum Kapitelsaal. Daher ist die von den Gewährsmännern mitgeteilte Lageangabe der jeweiligen Grabplatten im Kreuzgang zusätzlich zur inschriftlichen Information quondam abbas ein Indiz für die Resignation eines Abtes (vgl. etwa Nr. 65). Daß der Klosterfriedhof mitunter auch für Ordensfremde als Begräbnisplatz in Frage kommen konnte, beweist die Bestattung des 1386 verstorbenen Ulrich von Kronberg (Nr. 127); als Grabplatz eines im Seelbuch vermerkten, wenngleich inschriftlich nicht zu belegenden Johannes von Boppard, der dem Konvent drei Kelche stiftete, wird „in hospitale pauperum tumulatus” notiert.334)

In Pfarrkirchen läßt sich dieselbe Bevorzugung der Bestattung nahe beim Altar beobachten. Ungeachtet aller Beschränkungsversuche335) hatte im Laufe des 14. Jahrhunderts der Wunsch nach einer Bestattung in der Pfarrkirche weiter zugenommen.336) Dabei läßt sich - vergleichbar zum Kloster - der enge Zusammenhang zwischen Grabplatz, (gewähltem oder gestiftetem) Altar und sozialem Rang, Ansehen und Einfluß des Verstorbenen bzw. seiner Familie beobachten. In Kiedrich lagen beispielsweise von den insgesamt 45 nachzuweisenden Bestattungen alle bis auf zwei Ausnahmen vor den Altären.337)

4.1.2. Gestaltung und Form

Aus den kopialen Überlieferungen lassen sich durchweg nur spärliche Hinweise auf die Gestaltung der Grabdenkmäler des Bearbeitungsgebietes gewinnen; Ausnahmen liegen etwa in Form der Grabmalszeichnungen von Henrich Dors vor, mitunter weist auch ein Zusatz Helwichs auf „effigies”, auf gestaltete Denkmäler mit Grabbildern, hin. Anhand des erhaltenen Materials sind hingegen Entwicklungslinien aufzeigbar, die im Folgenden im Überblick vorgestellt werden.

Das älteste erhaltene Grabdenkmal des Bearbeitungsgebietes, die leicht trapezförmige Grabplatte der vor 1300 verstorbenen Elisabeth von Rheinberg (Nr. 15) in Eberbach, zeigt das erhaben gehauene Wappen des Ehemannes im Feld und die auf dem Plattenrand im Uhrzeigersinn umlaufende, von innen zu lesende Grabinschrift: Sie stellt also den im wesentlichen während des gesamten 14. Jahrhunderts vorherrschenden, schlichten, hochrechteckigen, mit oder ohne Wappen versehenen Typ der Grabplatte mit Umschrift dar. Hinzu kommen Grabplatten mit figürlichen Darstellungen, die allerdings nur im Rheingau mit besonderem Schwerpunkt in Eberbach nachzuweisen sind. Erste figürliche Darstellungen auf Grabplatten zeigen sich dort ab 1311: Die nach 1803 zerschlagene und nur in wenigen Fragmenten erhaltene Grabplatte des Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21) läßt sich in mühsamer Kleinarbeit anhand von Messungen der Buchstabengröße und -abstände, der Plazierung von Worttrennern, der Linierungen und der Körperumrisse rekonstruieren. Es handelt sich um die in Ritzzeichnung ausgeführte Darstellung eines Ritters mit Wappenschild. Auf dem Plattenrand ist die umlaufende Grabinschrift in flachen trogartigen Buchstaben ausgehauen. Offenbar waren alle vertieften Linien und Buchstaben mit einer Farbpaste ausgefüllt. Die bislang dem Grafen zugeschriebene, qualitätvolle Tumbendeckplatte von um 1320/30 dürfte vermutlich mit dieser Grabplatte zusammen eine Tumbenanlage gebildet haben.338) Die Darstellung des gerüsteten, mit seinen Standesrealien versehenen Ritters in seinem „Heergewäte”339) wird seit den ersten Dezennien des 14. Jahrhunderts zum Kennzeichen des ständischen Selbstbewußtseins und des Idealbildes des Adels340) und erweist sich bis ins 17. Jahrhundert als bestimmendes Element. So bleibt in den großen, [Druckseite XLVI] qualitätvollen Grabplatten und Epitaphien etwa der Grafen zu Eltz in Kiedrich, der von Nassau-Wiesbaden-Idstein in der Idsteiner Unionskirche, der Adelsfamilien der Brömser von Rüdesheim oder der Hilchen von Lorch der gerüstete Ritter als Grundtypus adligen Grabbildes bis zum Ende des Untersuchungszeitraums bestehen. Nur selten wird der Rosenkranz männlichen Verstorbenen beigegeben; auf dem verlorenen Denkmal für Graf Johann II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau Maria von Nassau-Dillenburg (Nr. 241) an der Schwelle des 15. zum 16. Jahrhundert erscheint dieses religiöse Attribut zum ersten Mal. Der Ritter wird meist in jugendlichem Alter als streitbarer Kämpfer (trotz seines möglicherweise in Wirklichkeit höheren oder gar hohen Lebensalters), oftmals mit einem oder zwei Löwen, gelegentlich auch einem Hund zu Füßen wiedergegeben.

Das Grabbild der adligen Frau341) oder Begine hingegen ist über die beigefügten Wappen hinaus kaum mit Standeskennzeichnungen versehen. 1313 (?) ist erstmals das Figurenbild einer in zeittypische Kleidung gehüllten Frau auf einer Doppelgrabplatte zu beobachten (Nr. 23); insgesamt 16 Grabplatten mit der figürlichen Abbildung einer Frau (Einzelbild oder in Verbindung mit ihrem Ehemann) sind allein für Eberbach nachgewiesen.342) In der Regel zeigen die Frauengrabbilder den Gestus der zum Gebet aneinandergelegten Hände, meist in Verbindung mit einem Rosenkranz, immerhin zweimal mit einem Buch, wohl der Bibel,343) als bei weiblichen Verstorbenen seltenes Attribut (Nrr. 61, 84). An Kindergrabmälern haben sich nur das schlichte Steindenkmal der Anna Eva aus Freirachdorf in Idstein (Nr. 586) von 1624 und die Steinplatte für die jung verstorbenen Geschwister Fort in Wörsdorf von 1626 (Nr. 590) erhalten, die ohne Figuren und schmückendes Beiwerk auskommen.344)

Wappen als Standes- und Familienkennzeichen sind durchweg den Grabplatten, später den Epitaphien beigegeben, wobei seit dem 16. Jahrhundert ausführliche Ahnenproben in Mode kommen. Die ersten Grabplatten mit vier Wappen datieren zwar schon von 1354 (Nr. 84), 1359 (Nr. 89) und 1364 (Nr. 97), doch kann nur die jüngste als Vierer-Ahnenprobe gelten.345) Noch gegen Ende des 15. Jahrhunderts ist mit dem Epitaph für Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken in der Klosterkirche zu Eberbach (Nr. 287) der Typus des zahlreiche Wappen als Ahnenprobe aufzeigenden Epitaphs des 16. Jahrhunderts vorweggenommen. Seit der Jahrhundertwende werden dann zunehmend Ahnenproben von 16 Wappen, wie etwa auf dem Epitaph der Elisabeth von Schöneberg von 1599 in Eltville (Nr. 524), sogar von 32 Wappen angebracht, wie bei dem großen Epitaphaltar der Familie von Schwalbach in Kiedrich (Nr. 583).

Ein im Denkmälerbestand des Untersuchungsgebiets häufig zu beobachtendes Phänomen ist die Kombination des figürlichen Grabbildes mit einem Architekturrahmen.346) In der Mehrzahl aller spätmittelalterlichen Figurengrabplatten wird die Gestalt des Verstorbenen unter einen von Fialen flankierten und krabbenbesetzten Kielbogen gestellt. Bei der qualitätvollen, aber weitgehend zerstörten Deckplatte eines Hochgrabes für den 1331 verstorbenen Grafen Wilhelm I. von Katzenelnbogen (Nr. 42) handelt es sich sogar um ein stark reliefiertes, offensichtlich durchbrochen gearbeitetes Maßwerk, das mit kleinen Kröten und Fabelwesen als Vanitassymbolen verziert ist.

Bei einzelnen Figurengrabmälern des 14. Jahrhunderts fällt eine eindeutige Unterscheidung zwischen Grab- und Tumbenplatte bzw. zur Wandanbringung vorgesehenem Epitaph schwer. So findet sich beispielsweise die „schräge Ebene” einer Standplatte für die Grabfigur, der in den vorhandenen Beispielen jedoch noch ein Symboltier beigegeben ist, 1330 beim Denkmal des Domkantors Eberhard von Oberstein (Nr. 41) oder bei dem heute inschriftlosen Baldachingrabmal des Grafen Johann II. von Katzenelnbogen (Nr. 86) von 1357. Das an der Wand des sog. „Reiterchörleins” in Idstein senkrecht aufgestellte, lebensgroße Denkmal für Graf Adolf II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau (Nr. 179) hingegen dürfte als Tumbendeckplatte konzipiert gewesen sein. Die dort realisierte, ungewöhnliche Anbringung der Grabinschriften auf den unterschiedlich abgeschrägten (auf der Mannesseite nach außen, auf der Frauenseite nach innen) Leisten trägt der ursprünglichen Raumaufstellung Rechnung. Folgt man Helwichs und Winkelmanns Angaben für einzelne katzenelnbogische Grabmäler in Eberbach, so befanden sich diese zwar durchweg auf dem oder im Boden - dürften also als [Druckseite XLVII] Grabplatten anzusprechen sein -, mitunter wurden sie mit dem Hinweis „ad murum” (Helwich) bzw. „ist in der Mauer aufgerichtet” (Winkelmann) versehen. Ob sich hieraus jedoch ergibt, daß sie von Anfang an für eine Wandanbringung konzipiert gewesen waren oder erst im Laufe des 15. bzw. 16. Jahrhunderts aufgerichtet wurden, läßt sich nicht immer entscheiden. Als eindeutig für die Wandanbringung gefertigtes Denkmal ist das verlorene Grabmal des Peter zum Jungen (Nr. 207) von 1450 anzusehen, das im Epitaphienbuch derer Zum Jungen abgebildet wurde und den knienden Verstorbenen zeigte.

Eine im Bestand seltene Grabmalsform stellt der Typ des als Epitaph zu bezeichnenden, mehrzeilig beschrifteten, steinernen Inschrifttäfelchens dar, das bei Geistlichen die segnende Hand über dem Kelch zeigt. Diese Tafeln sind in die Wände von Sakristei (Nr. 204) oder Kirche eingelassen (Nr. 214). Einen vergleichbaren Befund bietet die Außenwand der Oppenheimer Katharinenkirche, an der sich zahlreiche mehrzeilige, mit Linien umrahmte Grabinschriften aus der Zeit zwischen 1425 und 1500 für den dortigen Stiftsklerus finden.347) Entsprechendes kommt im Rheingau bei den mehrzeiligen Grabinschriften in Geisenheim (Nrr. 463, 517) vor, die in die Außenpfeiler der Kirche eingehauen wurden, um den Bestattungsort des (bürgerlichen) Verstorbenen auf dem die Pfarrkirche einst umgebenden Friedhof zu kennzeichnen.

Mit dem Grabdenkmal des Eltviller Pfarrers Leonhard Mengois (Nr. 248) ist dann das früheste Beispiel für ein bürgerliches Laienepitaph erhalten, das das neue Element des kleinfigurigen Stifters als Adorant vor dem Kruzifix mit der noch auf dem Rand auf nach innen abgeschrägten Leisten umlaufenden Grabinschrift vereint. Dieses Thema eines einzelnen Stifters oder eines Ehepaares im Anblick der Kreuzigungsszene wurde seit dem 16. Jahrhundert zu einem beinahe stereotyp verwendeten Motiv und durchzieht die Reihe der Epitaphien bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes. Jeweiligem Geschmack entsprechend tritt schmückendes Beiwerk in Form von Muschelnischen, Roll- oder Beschlagwerk, Kartuschen und anderen Versatzstücken zeittypischer Formensprache hinzu. Die Lorcher doppelfigurigen Denkmäler mit den Abbildern einzelner Ritter und ihrer Ehefrauen, entstanden an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert oder im 1. Viertel des 16. Jahrhunderts, sind gleichfalls noch den spätmittelalterlichen Umschriftplatten mit Figur, Wappen und Architekturbeiwerk verhaftet, doch ist mit dem (teilweisen) Verzicht einer Beschriftung im Fußbereich (Nrr. 294, 324, 359) die von vornherein geplante Wandanbringung erkennbar. Mit dem um 1512 zu datierenden Denkmal für Wigand von Heinsberg (Nr. 352) in Eberbach ist dann der Schritt hin zum Epitaph mit mehrzeiliger Grabinschrift vollzogen, wenngleich der Künstler immer noch die spätgotische Tradition des ganzfigurigen Abbildes des Verstorbenen unter einer Architekturrahmung beibehielt. In gleicher Tradition steht noch das Eberbacher Epitaph des 1518 verstorbenen Adam von Allendorf (Nr. 376), der mit seiner Ehefrau betend unter einer Heiligenfigur - hier der Anna Selbdritt - abgebildet wird. Dieses Epitaph zeigt eine mehrzeilige Inschrift im Fußbereich auf einer eigenen Inschriftplatte. Mit dem Aufkommen solcher Epitaphien ist im Regelfall das Vorhandensein eines zweiten Totengedächtnismals für eine Person anzunehmen, doch sind nur wenige Beispiele für das Bearbeitungsgebiet belegt. Helwich bemerkte beispielsweise zu einzelnen Mitgliedern der Familien von Greiffenclau oder Stockheim, daß die Verstorbenen unweit der Epitaphien unter Grabplatten mit weitgehend identischen Grabinschriften ruhten. In der Idsteiner Unionskirche haben sich sowohl die Grabplatten des Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seiner Gemahlin Adriana von Bergen hinter dem barocken Hochaltar erhalten als auch ihr verstümmeltes Epitaph; das Epitaph der Agnes von Koppenstein (Nr. 438) und ihre in Zweitverwendung eines älteren Stückes mehrzeilig beschriftete Grabplatte (Nr. 437) wohl noch in situ im Chorbereich der Eltviller Pfarrkirche sind hier gleichfalls zu nennen. Die Kombination Grabplatte/Totenschild hat sich zwar in keinem Beispiel in der Zeitgrenze erhalten, ihre einstige Existenz ist jedoch aus kopialem Material mehrfach zu belegen.

Im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts ist im Bestand eine Zunahme der Zahl von Epitaphien festzustellen. Häufig verwendete Bildtypen sind die Auferstehung oder die Kreuzigung mit der Darstellung des oder der Verstorbenen, gelegentlich mit ihren Kindern. Bei dem Holzepitaph für den Kiedricher Schultheißen Bartholomäus Thein und seine Frau von 1581 (Nr. 501) ist im unteren Bildteil die kleinfigurige Beterreihe der Kinder der Verstorbenen dargestellt, über der der auferstandene Christus schwebt. Der Giebel des Epitaphs ist oft der Wiedergabe inschriftlich formulierten Totenlobes vorbehalten, die eigentliche, mehrzeilig angeordnete Grabinschrift füllt dann die Sockelzone unterhalb des Mittelteiles aus. Ikonographisch selten und im Bestand singulär bleibt hingegen das Bildthema des knienden Verstorbenen im Angesicht des triumphierend auferstandenen Christus mit dem Kreuz (Nr. 489) in der Rüdesheimer Pfarrkirche. Ein gleichfalls seltener Denkmaltypus tritt in [Druckseite XLVIII] den erwähnten Kiedricher Epitaphaltären348) für Kaspar von Eltz (Nr. 580) und Gernand von Schwalbach (Nrr. 540, 583) entgegen.349) Die großformatigen, aufwendig gearbeiteten Altäre tragen reichen Figurenschmuck, Ahnenwappen, Beterreihen, Namensbeischriften und Bibelsprüche. Daß bei allem Variantenreichtum dieser Zeit jedoch der Typus der inschrifttragenden Grabplatte mit Wappen nicht verlorenging, beweist die lateinisch-deutschsprachige, mehrzeilig beschriftete, qualitätvolle Grabplatte für die 1649 verstorbene Anna Ursula von Ritter zu Groenesteyn (Nr. 619).

Im Bestand zeigt eine nicht geringe Anzahl erhalten gebliebener Abtsgrabplatten und Umschriftplatten Geistlicher gemeinsame, typenbildende Merkmale, wenngleich in der Gesamtschau auch geringfügige Varianten festzustellen sind. Die auf das Abbild des einzelnen (selten doppelten) Abtsstabes reduzierte, figurenlose Spielart beschränkt sich allein auf zwei erhaltene Abtsgrabplatten aus Eberbach (Nrr. 104, 409) und eine aus Johannisberg (Nr. 366). Mitunter erscheint bei infulierten Äbten zusätzlich die Bischofsmitra und eine zwei- bis dreizeilige Grabinschrift. Bis ins 16. Jahrhundert hinein ändert sich der spätmittelalterlichen Traditionen verhaftete Typus des ganzfigurig, meist in Flachrelief dargestellten Geistlichen im Ornat, unter Beigabe der Insignien Kelch, bei Äbten Buch und Stab, auf Umschriftplatten nur wenig.350) Das allein in Eberbach bis ins 18. Jahrhundert hinein mit insgesamt 28 Exemplaren vorhandene Abtsgrabbild folgt der traditionellen Darstellungsweise des hl. Bernhard von Clairvaux, der zumeist in dem langen, aus Kutte und Skapulier bestehenden Ordensgewand und seit dem Spätmittelalter mit dem Buch der Ordenssatzungen und dem Stab als Kennzeichen der Abtswürde abgebildet wird.351) Durchweg ist bei den Abtsgrabplatten auch das typische Architekturbeiwerk vorhanden. Ein Wandel läßt sich allenfalls in der den jeweiligen zeitüblichen Gepflogenheiten Rechnung tragenden Verwendung von Bogennischen, Rankenwerk, an der Hinzufügung von Engeln als Seelengeleiter352) oder von Prophetenfigürchen aufzeigen. Im Verlauf des 17. Jahrhunderts dringt in die Reihe der stereotypen Umschriftplatten die geteilte Platte mit dem Bild des verstorbenen Abtes in der oberen Hälfte und der darunter angebrachten, mehrzeilig beschrifteten Inschrifttafel ein, der bis ins ausgehende 18. Jahrhundert hinein Nachfolger findet.353)

Völlig aus dem Rahmen des bisherigen Betrachtung fällt die einzigartige Eberbacher Grabmalanlage für Erzbischof Gerlach I. von Nassau (Nr. 102).354) Die eigentliche Grabplatte mit dem Flachrelief des im Ornat, mit Mitra und Stab als Insignien seiner geistlichen Würde und Macht ausgestatteten Erzbischofs unter einfachem Kielbogen und den einst vorhandenen kleinen Engeln als Seelengeleiter zu Häupten der Grabfigur weicht in ihrer Schlichtheit von Vergleichsbeispielen der Würdenträger im Mainzer Dom355) ab, entspricht aber anderen zeitnahen Exemplaren flachreliefierter Bildgrabplatten. Hingegen ist das umgebende Wandnischengrab mit seinem ikonographischen Programm und dem architektonischen Erscheinungsbild einmalig.356) Es dient nicht nur der Betonung der Bedeutung und Selbsteinschätzung des Metropoliten als Kirchenfürst und der inschriftlich in einem ausführlichen Grabgedicht (Nr. 103) belegten Funktion als Gönner der Abtei, sondern ist darüber hinaus als sinnfälliges Zeichen seiner Memoria zu werten.

Die Grabdenkmäler bürgerlicher Personen sind, gemessen an den Grabmälern des Adels und des höheren Klerus, nur in relativ geringem Maße im Bearbeitungsgebiet erhalten geblieben. Die Grabplatte des Eltviller magister ecclesie und Bürgers Hamann Jussel d.Ä. (Nr. 200) weist in dem ganzfigurigen Abbild des in bürgerlicher Tracht unter dem zeitüblichen Kielbogen dargestellten Mannes und in der hexametrischen, auf dem Plattenrand umlaufenden Grabinschrift den Verstorbenen als selbstbewußten und wohlhabenden Vertreter seines Standes aus. Demgegenüber schlicht ist die zeitlich spätere Umschriftplatte für das bürgerliche Ehepaar Nikolaus und Margarethe Bruting (Nr. 228) in Eberbach gestaltet, das als Pfründner der Abtei eng verbunden war. Die Grabplatte kommt mit der nur in Umrissen eingeritzten Darstellung des betenden Paares ohne jedes Beiwerk aus; die umlaufende Grabinschrift nennt kein Sterbedatum, sondern verwendet schlicht das alte hic sunt sepulti-Formular. [Druckseite XLIX]

Ständisches Selbstbewußtsein und die bescheidene Nachahmung der Adelsdenkmäler durch die Verwendung eines eigenen (Voll-)Wappens lassen sich sowohl bei der Jussel-Platte als auch bei dem Rüdesheimer Epitaph von 1578 (Nr. 489), in schlichter Form etwa auch bei dem figurlosen Winkeler Epitaph für einen Schultheißen Nikolaus (Nr. 498) beobachten. Das Winkeler Epitaph des Wendelin Fraymett (Nr. 477) zeigt die kleinfigurige Darstellung des Mannes mit seinen beiden Ehefrauen, die unter dem segnenden Christus in der Wolke knien; alle drei Figuren sind durch ein kleines über ihren Köpfen eingehauenes Kreuz als verstorben gekennzeichnet. Allein mit Beschlagwerkrahmen und zwei Wappen kommt das mehrzeilige Epitaph des Eltviller Schöffen Hans Landvogt (Nr. 507) aus. Ebenfalls ohne figurale Abbildung, dafür aber mit drei Wappenschilden, Rollwerk und zeittypischen Vanitassymbolen ist das gemeinsame Epitaph der 1606 und 1616 verstorbenen Lorcher Räte Balthes Huter und Anthon Schlosser (Nr. 578) in der dortigen Pfarrkirche versehen, das wohl 1618 offenbar von der Ehefrau beider in Auftrag gegeben wurde.

Im ehemaligen Untertaunus, durchweg im Idsteiner Raum, finden sich Grabmäler vornehmlich aus dem ausgehenden 16. und aus dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts in Form hochrechteckiger, meist schmuckloser Platten mit mehrzeiligen Grabinschriften (Nr. 549, 557, 586). Während die Wörsdorfer Inschriftplatte nicht allein die mehrzeilige Grabinschrift für den an der Pest verstorbenen Pfarrer Sebastian Spangenberg und seine Frau Judith (Nr. 587) enthält, sondern darüber hinaus andere gleichfalls an dieser Krankheit verstorbene Vorfahren aufführt, wurde auf einer weiteren Platte derselben Werkstatt das Andenken an die jung verstorbenen Kinder des bürgerlichen Schultheißenehepaares Konrad und Juliana Fort (Nr. 590) verewigt. Bei allen diesen Denkmälern wurden durch mehrzeilige Inschriften mit unterschiedlichem Informationsgehalt das Gedenken an den oder die Verstorbenen zu Lasten gestalterischer Elemente oder der Verwendung von Vanitassymbolen in den Vordergrund gerückt. Die Gründe für eine solche schlichte Ausformung dürften neben dem zeitbedingten Geschmack des Auftraggebers nicht nur in dessen lutherischer Konfessionszugehörigkeit, sondern auch - und dies besonders im wirtschaftlich schwachen Untertaunus - in den begrenzten finanziellen Möglichkeiten zur Denkmalsgestaltung zu suchen sein. Bei dem 1612 in Langenschwalbach (Bad Schwalbach) verstorbenen Landschreiber Johann Matthias Schwab aus Gimmeldingen (Nr. 562) wiederum läßt sich sein sozialer Stand und sein Ansehen an dem qualitätvollen Epitaph ablesen, das neben der in einer sehr sorgfältig gehauenen Kapitalis ausgeführten Grabinschrift das Wappen des Verstorbenen und die zeitüblichen Vanitassymbole zeigt.

Gleichfalls dem memorialen Bereich zugehörig, ist das von dem Mainzer Kanzler Adolf von Breithardt 1490 dem Gedenken an seine verstorbenen Eltern und seine Schwester gestiftete Wandtabernakel im Chor der Breithardter Kirche (Nr. 278) zugleich seinem eigenen Seelenheil gewidmet. Mit der eigentlichen Memorialinschrift wird dabei eine Stifterinschrift verknüpft.

Von geschnitzten oder bemalten Totenschilden aus Holz haben sich im Bearbeitungsgebiet keine Exemplare erhalten. Die frühesten Belege für Memorialinschriften, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf solchen Totenschilden unter Beifügung des persönlichen Wappens des Verstorbenen bzw. seiner Familie angebracht waren, entstammen der Helwichschen Sammlung. Solche vom Gewährsmann als „insignia” bezeichnete Inschriftenträger sind seit vielleicht 1381 (Nr. 120) noch vereinzelt, in zunehmender Dichte vornehmlich dann seit dem 16. Jahrhundert,357) zu belegen. Da Helwich mit diesem Begriff von den von ihm sonst verwendeten Formulierungen „inscriptio tumuli” oder „epitaphium” abwich, dürfte „insignia” als Totenschild zu interpretieren sein. Das geht eindeutig aus der Überlieferung zu zwei Denkmälern für Johann von Stockheim in Geisenheim (Nrr. 405f.) hervor, bei denen das nicht als figürliche Grabplatte identifizierbare bei Helwich mit „insignia” bezeichnet ist. Auch die Memorialzeugnisse der Stockheimer in Idstein kennzeichnete Helwich mit „insignia ... ex alto suspensa” zweifelsfrei als Totenschilde (Nrr. 120, 172, 177, 233, 250, 527).358) Anders als etwa in Oppenheim verzichtete Helwich durchweg auf die Wiedergabe des oder der Wappen des Verstorbenen, deren Existenz freilich bei einem Totenschild vorauszusetzen ist und auch im Katalog hinzugefügt wurde. Die saubere terminologische Unterscheidung vom gemalten, mit Wappen und Memorialinschrift versehenen Holzepitaph, das bei ungenauer Überlieferung problemlos auch als „insignia” [Druckseite L] bezeichnet werden könnte, ist mitunter schwierig.359) Auch gibt es Fälle, die Helwich zwar mit dem genannten Begriff belegte, die aber trotzdem auch als Inschriften auf Grabplatten aufzufassen sein könnten, etwa bei der Inschrift für Kaspar Knebel von Katzenelnbogen von 1554 (Nr. 439). Dort schloß Helwich der Inschrift die Grab- oder Memorialinschrift für die 1564 verstorbene Ehefrau (Nr. 461) unmittelbar an und stellte die beiden Ehewappen an den Schluß des Textes. In diesem und einigen anderen, ähnlich gelagerten Fällen ist die Möglichkeit einer (gemeinsamen) Grabplatte statt Toten- schilde trotz der Bezeichnung „insignia” nicht auszuschließen.

Bei der singulären beschrifteten Metallscheibe für den gelehrten Dr. jur. Raymund Graf (Nr. 483) in der Idsteiner Unionskirche handelt es sich offenbar nicht um einen Totenschild, sondern um eine Rundtafel mit umlaufender Grabinschrift und Wappen, wie sie als Metallepitaphien in zahlreicher Weise etwa auf den Nürnberger Friedhöfen St. Johannis, St. Rochus und Wöhrd erhalten geblieben sind.360)

4.1.3. Sprache und Formular

Bei der Betrachtung des Inschriftenmaterials in seiner sprachlichen Gestaltung sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen,361) die jedoch für den Gesamtbestand des Kreisgebietes nur ansatzweise behandelt werden können.

Im Untersuchungszeitraum überwiegt Latein als Sprache der Grabinschriften bis ins 16. Jahrhundert hinein. Der lateinische Sprachstandard läßt sich anhand des vorhandenen Materials nur schwer beurteilen, da die Grabinschriften in der Regel formulartreu sind und mehrheitlich nicht von der knappen Anno domini ... obiit-Formel abweichen. Die spezifische Reimform des leoninischen Hexameters kommt im Bearbeitungsgebiet (auch aus Gründen der Überlieferung) im 9. Jahrhundert allein in Bleidenstadt (Nr. 2) vor und ist danach im wesentlichen auf Eberbach (Nrr. 8, 11, 21, 63f., 101-103) beschränkt.362) Dabei ist das Auftreten von leoninisch gereimten Hexametern durchweg mit Grabmälern hochrangiger Persönlichkeiten (Nrr. 21, 102f.), herausragender Äbte (Nrr. 8, 11, 101) oder bedeutender Konventsmitglieder (Nr. 63f.) verbunden.363)

Im Fall der Bleidenstädter Inschriften wurde das Lob des hl. Märtyrers Ferrutius zum Gegenstand des Grabgedichts gemacht, das man mit der Aufforderung an den Leser verband, des Verfassers selbst zu gedenken und ihn in seine Fürbitte einzuschließen. Spätere gereimte Grabinschriften, etwa die Memorialinschrift des 1311 verstorbenen Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen (Nr. 21), thematisieren die Verdienste des Verstorbenen oder schildern die Lebensumstände, verbunden mit einem ausführlichen Totenlob, wie etwa bei dem 56zeiligen Grabgedicht für den 1371 in Eberbach bestatteten Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau (Nr. 103). Dieses Gedicht wurde ihm zusätzlich zu seiner Grabplatte und deren stereotyp-schlichter Anno domini .. obiit-Umschrift gewidmet und entstammt wohl der Feder eines Eberbacher Konventualen. Mit diesem Grabgedicht wurde an die vor dem ausgehenden 12. Jahrhundert in variantenreichen Formen verwendeten metrischen Inschriften angeknüpft, die in der Folgezeit immer mehr zugunsten des Anno domini-Formulars zurückgedrängt worden waren und schließlich nur hohen geistlichen und weltlichen Würdenträgern vorbehalten blieben.364) Zusätzlich zu dem Grabgedicht erhielt Gerlach I. eine dritte Inschrift, die sich auf einer Pergamenttafel befand und konkret die Todesursache bezeichnete.365)

Im Laufe des 15. und vermehrt im 16. Jahrhundert ist der Wechsel von Latein zu Deutsch in den Grabinschriften nachzuweisen. Immerhin datiert der früheste erhaltene Beleg für die deutsche Sprache bereits 1381 auf der Grabplatte der Agnes von Scharfenstein (Nr. 119). Dabei wurden Datum und Fürbitte noch in Latein, der eigentliche Grabtext aber in deutsch abgefaßt. Auf Glocken ist die [Druckseite LI] deutsche Sprache seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 69, 72) noch vereinzelt und bis zum Jahrhundertende dann mehrfach (Nr. 142, 146, 147, 149) zu beobachten. Auf der Darstellung des Jüngsten Gerichts aus der Wende zum 15. Jahrhundert (Nr. 156) in der Eltviller Pfarrkirche begegnet die deutsche Sprache schließlich in einer anderen Trägergattung. Im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts wird Deutsch die bevorzugte Sprache sowohl in Grab- als auch anderen Profaninschriften. Trotzdem wurde das Lateinische nicht völlig aufgegeben. Dies zeigen etwa die Eltviller Inschriften für Elisabeth von Schöneberg von 1599 (Nr. 523, 524), für Johann Georg Bicken zum Hain (Nr. 551) von 1608 oder die Memorialinschrift für Kaspar zu Eltz auf dem Kiedricher Hochaltar (Nr. 580) von 1619. Fallweise wurden Bibelzitate noch in Latein abgefaßt, während die Grabinschriften deutsch waren. Üblich blieb das Lateinische auch in Spruchinschriften, die sich in einzelnen Rheingauer Klöstern nachweisen lassen, so etwa die Spruchinschriften in Eberbach366) und Gottesthal367). In diesen Sinnzusammenhang gehört auch das lateinisch abgefaßte Bekenntnis zum rechten, katholischen Glauben in der Eltviller Pfarrkirche (Nr. 526), das als öffentlich gemachte Kritik an den Lutheranern zu interpretieren sein dürfte.

Daß die späte Verwendung des Lateinischen vielfach auch einen gewissen Bildungsstandard suggerieren sollte und daher naturgemäß bei Geistlichen, aber auch bei etablierten Bürgerlichen zur Anwendung kam, beweisen die Grabinschriften etwa des Geisenheimer Schulmeisters Johannes Schultgen von 1597 (Nr. 517), der Elisabeth Lismann in Idstein von 1610 (Nr. 557), deren Ehemann promovierter Jurist war, die Grabinschrift des 1612 verstorbenen Landschreibers Johann Matthias Schwab (Nr. 562) in Bad Schwalbach oder gar die Memorialinschrift für die im Säuglingsalter 1624 verstorbene Anna Eva aus Freirachdorf (Nr. 586). Im profanen Bereich liegt bei der Kiedricher Stifterinschrift von 1601 (Nr. 539) dieselbe Absicht zugrunde wie auch bei einzelnen späten Idsteiner Hausinschriften (Nrr. 546, 571).

Allgemein ist seit dem Ende des 12. Jahrhunderts in Verbindung mit der Anbringung der Grabinschrift als Umschrift die Hinwendung zu dem in seinem Informationsgehalt knappen Anno domini ... obiit .. NN-Formular festzustellen, das sich an der Wende zum 14. Jahrhundert praktisch durchgesetzt hatte und vermutlich auf die „gesteigerte Sorge um den richtigen Vollzug der Totenmemoria” zurückgeführt werden kann.368) In dem bis ins 17. Jahrhundert hinein verwendeten Formular sind in knapper Form die Daten zum Sterbezeitpunkt und zur Identität des Verstorbenen enthalten. Damit wurde die Auffindung des Bestattungsortes innerhalb der Kirche und die Abhaltung der entsprechenden Totenmessen erleichtert. Die frühesten Belege für dieses Formular sind für 1269 (Nr. 13) und 1287 (Nr. 14) im Bearbeitungsgebiet nachzuweisen. Der vergleichende Blick in bereits bearbeitete Nachbargebiete zeigt ein zeitlich differenziertes, aber insgesamt recht einheitliches Bild in der Frühverwendung dieses Formulars: Die ältesten Belege in den Landkreisen Bad Kreuznach und weiter entfernt in Rems-Murr datieren in verlorenen Grabinschriften von 1264, 1290369) und 1280-89,370) in Oppenheim 1256371) und in den Bischofsstädten Mainz ab 1266372) und Worms in einem rudimentären Beispiel aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts373) bzw. dort sicher zwischen 1280 und 1300.374) Im Kreis Bergstraße liegt der Erstbeleg sicher erst zu 1333 vor.375) Für den Inschriftenbestand des Untersuchungsgebietes läßt sich am erhaltenen Material die Beobachtung nicht bestätigen, daß weitere Kennzeichnungen des Grabplatzes - etwa in Form eines oder mehrerer besonders hervorgehobener Buchstaben oder Namen, wie es beispielsweise für Grabplatten des Wormser Andreasstifts zu beobachten ist376) - vorgenommen wurden.

Die Begriffe „Sterben” und „Begraben” erfuhren mehrheitlich bis in das 16. Jahrhundert keine besondere Kennzeichnung im Inschriftenbestand des Bearbeitungsgebietes. „Sterben” blieb in den durchweg lateinischen Grabinschriften bis zum 16. Jahrhundert auf das schlichte Wort obiit beschränkt; für den Bestattungshinweis kamen die Formulierungen hic est sepultus, hic iacet neben der [Druckseite LII] gleichfalls kaum in Erscheinung tretenden gereimten Form in hac fossa requiescunt corporis ossa, so etwa in Variante bei der Hertwich-Inschrift (Nr. 11, spät nochmals bei Paul Crocius Nr. 531), nur selten zur Anwendung. In den vor 1300 entstandenen Eberbacher Grabinschriften für Werner Sackmann (Nr. 13) und für Elisabeth von Rheinberg (Nr. 15) wurde der Dualismus von Körper und Seele in der Kombination von hic est sepultus bzw. hic iacet mit der „modernen” Fürbittformel für den Seelenfrieden cuius anima requiescat in pace amen thematisiert,377) der noch in die Inschrift des 1353 verstorbenen Abtes Nikolaus I. (Nr. 83) aufgenommen wurde. Setzen diese Fürbitte und ihre Varianten in sancta pace, in Christo etc. in den ersten drei Dezennien des 14. Jahrhunderts in Verbindung mit dem Anno domini ... obiit NN- Formular in dem auf den Rheingau beschränkten Bestand erst zögernd ein und fehlen bei etlichen Inschriften sogar ganz,378) so gelangen sie seit der Jahrhundertmitte zu nennenswerter Dichte.379) Das vorwiegend frühe Auftreten des vollständigen Formulars mag eine Besonderheit des Erzbistums Mainz darstellen, lassen sich doch sowohl in der Stadt Mainz selbst als auch im Kreis Bad Kreuznach, der im wesentlichen dem Archidiakonat des Mainzer Domstiftes unterstellt war380), in Oppenheim sowie im ehemals erzstiftischen Fritzlar381) frühe Nachweise finden, während im benachbarten Bistum Worms eine späte Formularverwendung auffällig ist.382)

Seit der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt eine Veränderung des Fürbittwunsches am Textende wohl im Zusammenhang mit der häufigeren Verwendung der deutschen Sprache ein, die zwar bereits in frühen Beispielen 1381 (Nr. 119) und 1418 (Nr. 174) begegnet, doch erst nach 1500 allgemeine Verwendung findet. Die frühen deutschen Inschriften behalten dabei aber die gewohnte lateinische Fürbitte am Textende. 1459 wird in kopialer Überlieferung erstmals der Wunsch der Gott gnad (Nr. 216) formuliert, der sich in der Folgezeit in dem Gott gnädig wolle sein (Nr. 222) verändert bzw. zu gnädig und barmherzig sei erweitert (Nr. 255) wird, bis 1480 die Version der Seele Gott gnädig wolle sein (Nr. 258) erstmals, freilich in einer kopial überlieferten Inschrift, belegt ist. Über die einzelne Fürbitte für den Verstorbenen hinaus werden 1494 in der verlorenen Grabinschrift des Ludwig von Bünau alle glaubigen Seelen (Nr. 289) eingeschlossen. Der Hintergrund für diese Formulare ist die alte Auffassung, daß zur Erlangung des Himmelreiches bzw. zur Verkürzung der Läuterung der Seele im Fegefeuer Gottes Gnade unabdingbar sei.383)

Die für andere Bearbeitungsgebiete getroffene Feststellung einer unterschiedlichen konfessionellen Bevorzugung bestimmter Segensformeln bei Lutheranern und Katholiken384) läßt sich für unser Gebiet nur zögernd bestätigen. Im katholisch gebliebenen Rheingau findet sich 1494 und 1496 die erwähnte Formel dem Gott und allen gläubigen Seelen gnädig sei zunächst nur kopial belegt (Nrr. 289, 292). Die auf das Wohlergehen der Seele bezugnehmende Variante der Seel Gott gnad und barmherzig sei läßt sich ebenso auf Denkmälern katholischer Verstorbener nachweisen. Die andernorts bis auf wenige Ausnahmen lutherischen Personen zugeordneten Wendungen im Zusammenhang mit der bei Luther besonderes Gewicht besitzenden Auferstehungshoffnung und -erwartung (dessen Seel Gott gnädig sei und eine selige [fröliche] Auferstehung verleihen wolle etc.) sind im weitgehend reformierten Untertaunus ab 1558 durchweg auf Denkmälern der lutherisch gewordenen Grafen von Nassau-Idstein-Wiesbaden und ihrer Ehefrauen (Nrr. 449, 450, 472, 516, 561) sowie bei einem im Kindesalter verstorbenen Grafensohn (Nr. 521) zu belegen; auch bei wenigen adligen (Nr. 502) und bürgerlichen (Nrr. 587, 590, 592) Grabinschriften sind diese Formeln im Idsteiner Raum zu finden. Sie sind aber wenig später in acht Fällen auch bei katholischen, im Rheingau ansässigen Verstorbenen bis ins 17. Jahrhundert belegt (Nrr. 454, 478, 501, 522, 550, 568, 579, 583). In der für 1560 kopial überlieferten [Druckseite LIII] Kiedricher Inschrift deren frölig Ufferstehung wir mit allen Christglaubigen tröstlich wollen erwarden (Nr. 454) ist die Auferstehungshoffnung deutlich formuliert.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts lassen sich Tendenzen einer Zunahme an inschriftlich formulierten Informationen feststellen: So wird in der verlorenen, deutschen Grabinschrift des 1496 verstorbenen Wilhelm von Scharfenstein (Nr. 292) erstmals das Alter des Toten angegeben. Auf dem großen, 1536 entstandenen Prunkepitaph Friedrichs von Stockheim und seiner Gattin (Nr. 410) werden neben der Altersangabe des Verstorbenen und seiner überlebenden Ehefrau die Anzahl der gemeinsamen Ehejahre aufgeführt. Individualisierendes Charakter- und Totenlob als Kennzeichen weltlicher wie geistlicher Grabinschriften des 16. und 17. Jahrhunderts preist in ausführlicher Weise das Leben, den sozialen Status, die Fähigkeiten und Verdienste des jeweiligen Verstorbenen, meist mit der Nennung des Alters, bei Amtsträgern ihrer Funktionen und Amtsdauer, ihrer Kinder(zahl) und ihrer „heldenhaften” Taten, so beispielsweise bei dem 1550 verstorbenen Feldmarschall Johann Hilchen von Lorch (Nr. 433). Die Verbindung von Grabinschriften mit Bibeltexten ist ebenfalls eine Erscheinung, die sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts sowohl bei den Grabinschriften adliger als auch bürgerlicher Verstorbener beobachten läßt.385)

Mitteilungen über das individuelle Sterben und die Todesumstände sind vor dem 16. Jahrhundert im Bestand nicht anzutreffen. Die Vorstellung eines jähen und durch das Fehlen der kirchlichen Sakramentenspendung unvorbereiteten Todes war der Schrecken für jeden Lebenden und galt vielfach als Indiz für ein sündiges, von den Normen christlicher Lebensführung abweichendes Leben. Während in evangelischen Leichenpredigten diesem Thema breiter Raum eingeräumt wurde,386) beschränkten sich die entsprechenden Grabinschriften auf knappe Angaben zur Art eines gewaltsamen Todes, wie etwa im Falle des 1618 im Alter von 23 Jahren erstochenen Jakob Rosler (Nr. 577). Dem 1641 auf dem Heimweg erschlagenen Peter Imhof aus Kiedrich setzte man hingegen nur ein schlichtes Kreuz mit den Initialen seines Namens und dem Todesjahr (Nr. 276). Angaben zum Tod im Kindbett oder durch Krankheiten finden sich nur vereinzelt (Nrr. 414, 587, 617). In der Regel bezeichnete man in den Inschriften des 16. und 17. Jahrhunderts das Sterben mit Formeln, die einen „sanften”, seelsorgerisch vorbereiteten Tod vermuten lassen: Man ist in Gott (sanft und selig) entschlafen oder verschied in Gott und ist mit großer Geduld von dieser Welt (diesem Leben) abgeschieden. Dabei wurde das Lob des Toten mit der Mitteilung ruhmvoller Leistungen zum Bestandteil eben dieses Formelkanons, der die Ansicht vom guten, ordentlichen Leben, dem ein ebensolcher Tod folgte, inschriftlich darlegte.

Hinsichtlich der verwendeten Standesbezeichnungen und der beigefügten Epitheta ist festzustellen, daß in den Grabinschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts zunächst nur die jeweilige Standes- und Funktionsbezeichnung bei Adligen (armiger, comes, comitissa, dominus, domina, domicella, miles) und Geistlichen (abbas, archiepiscopus, cantor, diaconus, episcopus, pater, plebanus, praepositus, prior, rector, sacerdos), ferner bei Laien ihr Stand (laica) bzw. die Berufsbezeichnung (magister bzw. meyster, physicus) dem Namen hinzugefügt wird, teilweise unter Voranstellung von dominus/domina.387) Bei Adligen ist zudem nach Angehörigen des Hochadels (comes, comitissa) im Fall der Grafen von Katzenelnbogen und Nassau und dem Ritteradel zu unterscheiden, der fallweise als armiger, domicellus/domicella, miles gekennzeichnet wird.388) Miles, im Bearbeitungsgebiet erstmals 1311 auf der Eberbacher Grabplatte des Heinrich Schetzel von Lorch (Nr. 20) auftretend, kennzeichnete den ritterbürtigen389), der Ritterwürde teilhaftigen (Nieder)Adligen390), während mit armiger und der [Druckseite LIV] höherwertigen Bezeichnung domicellus/domicella391) diejenigen bezeichnet wurden, die keine Ritter- würde erhalten hatten oder eine solche noch anstrebten.392)

1311 findet sich bei der erwähnten Grabinschrift Heinrich Schetzels von Lorch (Nr. 20) auch die singulär auftretende Bezeichnung eines ritterbürtigen Adligen als vir zusammen mit dem lobenden Standesepitheton strenuus; die Verknüpfung von dominus oder miles mit diesem Epitheton ist im Verlauf des Jahrhunderts häufiger zu belegen.393) Dem Hochadel vorbehalten blieben das erstmals 1321 auf der Grabplatte des Grafen Berthold III. von Katzenelnbogen (Nr. 31) erscheinende, standeskennzeichnende Beiwort nobilis, später erweitert zu spectabilis et nobilis (Nr. 136), nobilis et (ac) generosus, so erstmals in dem verlorenen Grabgedicht für Erzbischof Gerlach (Nr. 103), bei Adligen dann erst zum Ausgang des 15. (Nr. 241) und zu Anfang des 16. Jahrhunderts (Nr. 346) in Idstein. Bei Angehörigen des Niederadels sind lobende Standesepitheta wie 1459 einmal robustus (Nr. 219), 1483/1500 ehrenfest, ehrsam (Nr. 262) und 1476 fest (Nr. 249) zu beobachten. Geistliche erhielten in der Regel die Beiworte venerabilis394), 1341 und 1373 devotus (Nrr. 56, 105) und honestus (Nr. 33), ab 1371 reverendus in Christo (Nrr. 102, 106, 190) oder gar im Superlativ reverendissimus (etwa Nr. 103). Äbte bzw. verstorbene Fremdäbte werden in frühen, verlorenen Grabinschriften durchweg allein in ihrer Funktion als abbas oder bei Amtsrücktritt als quondam abbas ohne Epitheta (Nrr. 65, 83, 138) bezeichnet. Seit dem frühen 15. Jahrhundert sind die standardisierten Versionen der Grabformulare venerabilis pater dominus (Nr. 168), ab 1436 reverendus in Christo pater et dominus venerabilis abbas (Nr. 190) oder venerabilis in Christo pater et (ac) dominus festzustellen, so etwa bei dem Johannisberger Abt Hilger von Wallertheim (Nr. 173).395)

Die Grabinschriften des 16. Jahrhunderts weisen durchweg die bekannten Standesepitheta für Adlige in Einzelverwendungen oder in Kombinationen von generosus mit nobilis auf, dreimal kommt dabei das sonst seltene Beiwort validus396) vor. In deutschen Grabinschriften werden hauptsächlich edel, ehrenfest, ehrentugendsam, ehrsam, fest, (ge)streng, tugendsam, tugendreich, wohlachtbar, wohlgeborn verwendet. Anhand des Materials ist eine Tendenz zur Auflösung der ständischen Bindung der Epitheta insofern zu beobachten, als zunehmend Bürgerliche sich im Gebrauch der Epitheta wie auch in der Gestaltung ihrer Grabdenkmäler mit Wappen immer mehr an die Adelsfamilien anlehnen.397) So begegnen die Wörter ehrsam und vornehm seit dem 16. Jahrhundert auch in diesem Personenkreis. Geistlichen bleiben hingegen die bekannten Beiworte erhalten, meist aber in gesteigerten Formen wie reverendissimus bei Erzbischöfen oder vigilantissimus bei Äbten und Weltgeistlichen.

Im Inschriftenbestand findet sich für den Untersuchungszeitraum des 13. bis 15. Jahrhunderts vor allem in Kloster Eberbach eine Anzahl von Frauengrabplatten. Am erhaltenen Material lassen sich bestimmte Merkmale adliger Frauen und (seit 1310 in Eberbach auch) Beginen im Grabbild, in der [Druckseite LV] Bezeichnung und in den verwendeten Epitheta ablesen. War die älteste Grabinschrift einer Frau 1287 in Kloster Tiefenthal nur kopial (Nr. 14) überliefert ohne Rückschlüsse auf die Gestalt der Trägerplatte, so weicht die Grabplatte Elisabeths von Rheinberg (Nr. 15) nicht von den zeitüblichen Wappengrabplatten ab. Ihre Grabinschrift enthält jedoch zumindest den Hinweis auf den Ehestand (uxor); ein Epitheton fehlt, am Schluß des Textes steht die übliche Fürbitte für den Seelenfrieden. Diese inschriftliche Kennzeichnung als verheiratete Frau erfolgt neben uxor mit Begriffen wie collateralis, coniunx oder conthoralis; der Witwenstand wird mit relicta bezeichnet. Domina wird im Bestand erstmals 1334 (Nr. 47) verwendet. Auf den Eberbacher Bestand beschränkt bleiben Grabinschriften, die mit hoher Sicherheit auf Beginen zu beziehen sind, die als Gönnerinnen der Abtei und Stifterinnen urkundlich zahlreich belegt sind. Sie tragen Bezeichnungen wie matrona, puella oder mater nostra fidelissima.398) So läßt sich matrona seit 1320399) belegen, möglicherweise ein Indiz für den Witwenstatus der betreffenden Frau.400) Mitunter findet sich dieser Ausdruck oder eine Variante innerhalb einer Inschrift in Kombination mit puella (Nrr. 61, 77)401): mater devotissima wird beispielsweise bei der 1345 verstorbenen Adelheid von Schöneck (Nr. 61) zusammen mit puella verwendet. Die Verbindung zwischen der verstorbenen Erblasserin und dem begünstigten Konvent wird bei der vielfach als Gönnerin Eberbachs belegten Oppenheimer Begine Clara von Bechtolsheim (Nr. 77) in der Formulierung honesta puella (...) mater nostra deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Stifterin zahlreicher Legate wurde auf ihren eigenen Wunsch in Eberbach begraben, Grabinschrift und Grabplatte ließ offensichtlich der Konvent anfertigen. Die Begine Metza von Boppard (Nr. 50) wurde 1337 deutlich als mater fidelis monachorum (Ebirbacensium) bezeichnet. Dieser Terminus läßt sich offenbar auf Beginen anwenden. Die zwischen diesen und dem Eberbacher Konvent mitunter lebenslang beste- hende Verbindung wurde also auch durch die Wahl des Titels und der Epitheta zum Ausdruck gebracht; die Art dieser Beziehungen ist dabei allerdings abgesehen von quellenmäßig belegten frommen Stiftungen seitens der Beginen bislang ungeklärt. So bleibt offen, ob sich die Beziehung dieser „Mütter” zur Abtei Eberbach allein auf den geschilderten Stiftungsbereich beschränkte, ob dies für eine Bestattung immerhin mehrerer Gönnerinnen innerhalb der Klausur ausreichte oder ob die Beginen weiterreichende Funktionen, vielleicht sogar innerhalb des Klosters oder außerhalb in dessen Auftrag zu übernehmen hatten. Für den städtischen Bereich ist immerhin die aufgrund ihrer karitativen Tätigkeiten bedeutsame Rolle der Beginen in der Sorge um Kranke, Sterbende und Hinterbliebene, in der Totenklage und allgemein im mittelalterlichen Bestattungswesen nachgewiesen worden.402) Diese Formulierungen dienten zugleich - wie dies vergleichbar mit der seit um 1269 bekannten, vorwiegend bei Laien und nur im Bezug auf Eberbach verwendeten Bezeichnung amicus fidelis huius monasterii403) der Fall ist - als Rechtfertigung einer solchen Bestattung gegenüber den Beschränkungen der Sepulturen auf bestimmte Personenkreise, zu denen aber Freunde und Gönner der jeweiligen Abteien gehörten.404)

4.1.4. Datierung

Jahresangaben folgen ausnahmslos der christlichen Ära; für Tagesangaben blieb im 14. und noch im 15. Jahrhundert die römische Datierungsweise nach Iden, Nonen und Kalenden üblich. Auffallend ist in diesem Zusammenhang die in Eberbach (Nrr. 40, 138) und in Rüdesheim (Nr. 131) auftretende Verwendung des abweichenden Kasus nonas statt nonis.405) Die gleichfalls bei einigen Grabinschriften [Druckseite LVI] überlieferte Form von idus statt idibus mag allerdings eine ungewöhnliche Kürzung darstellen (vgl. Nrr. 38, 100, 218, 291). Angesichts der unregelmäßig gehandhabten Flexion ist gelegentlich nicht zu entscheiden, ob Einerzahlen zum Jahr oder zur Tagesangabe gehören.

1316 wird in der Grabinschrift des Grafen Berthold von Katzenelnbogen (Nr. 24) erstmals der christliche Festkalender verwendet. Durchlaufende Zählung der Tage im Monat ist noch unsicher 1334 (Nr. 48) und 1351 (Nr. 78) belegt und wird nochmals 1382 in Eberbach greifbar (Nr. 122); dort fehlt jedoch die Angabe des Tagesdatums, der Platz vor der Monatsangabe wurde freigelassen. Möglicherweise deutet dies auf Unsicherheiten mit der neuen Tageszählung hin. Sicher nachweisbar ist die Datierung dann zu 1393 bei der verlorenen, aber durch eine zuverlässige Zeichnung von Dors überlieferten Grabplatte des Grafen Walram IV. von Nassau-Wiesbaden-Idstein in der Idsteiner Unionskirche (Nr. 136). Das Tagesdatum steht üblicherweise nach dem Jahr, gelegentlich auch am Ende der Inschrift wie 1364 in Lorch (Nr. 97).

Bei den Datierungen einzelner Grabdenkmäler der Grafen von Katzenelnbogen in Eberbach ergeben sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Verwechslung von Monatsangaben. Es ist das Verdienst von Karl Demandt, unter Zugrundelegung archivalischen Materials die bisherigen Datierungen einzelner Sterbenachrichten korrigiert zu haben.406) Das erste Beispiel dieser Art zeigt die Grabplatte des Grafen Berthold III. (Nr. 31) mit dem Datum M • CCC • XXI • VIII • KALENDAS JANUARII. Da sich aus Urkundenmaterial jedoch der Todestag 25. Dezember 1321 nicht halten läßt - starb doch der Graf tatsächlich am 25. Januar 1321 - so bietet sich durch den Blick in das Eberbacher Nekrolog die Lösung in Form einer Monatsverwechslung an. Aus dem Seelbuch notierte man wohl richtig den achten Tag vor den Kalenden, ignorierte aber, daß sich diese Angabe auf Februar statt auf den aktuellen Monat Januar bezog. Hieraus ist auf eine Ungewißheit über den tatsächlichen Sterbezeitpunkt und eine offenbar ungenaue Interpretation der Seelbucheinträge zu schließen. Ferner dürfte diese Beobachtung als Indiz auf eine Herstellung der Grabmäler zu einem späteren Zeitpunkt zu werten sein, als nämlich aktuelle Informationen zum Sterbedatum nicht (mehr) vorlagen bzw. ungenau übertragen worden waren.

Allgemein wird man stets Unsicherheiten und Doppeldeutigkeiten bei der Frage nach dem verwendeten Datierungsstil und seiner Umrechnung in moderne Daten in Kauf nehmen müssen. Dabei ist der Nachweis des Weihnachts- oder Neujahrsstils aus der Zuhilfenahme urkundlichen Materials mit zusätzlichen Datierungsmerkmalen und historischen Zusammenhängen zu führen. Benutzte die mainzische Kanzlei seit etwa 1280 in ihren Urkunden den Neujahrsstil, so wurde trotzdem der Weihnachtsstil nicht völlig aufgegeben.407) Gleichwohl zeigt auch der Blick in die Urkunden der Grafen von Katzenelnbogen, daß der Trierer oder Annunziationsstil mit dem Jahresanfang zum 25. März keineswegs regelmäßig, sondern vielmehr eingeschränkt verwendet und etwa seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts sogar durch einen entsprechenden Zusatz „secundum stilum Treverensium” kenntlich gemacht wurde.408). Urkundlichen Belegen zufolge datierten neben den Grafen von Katzenelnbogen auch einige Adelsfamilien innerhalb der Trierer Diözese, auch rechtsrheinisch, nach dem Annunziationsstil.409)

Ein eigener Fragenkomplex ergibt sich aus der von Grotefend nur kurz erwähnten, unterschiedlichen Datierungsgepflogenheit der einzelnen Orden. Der Zisterzienserorden verwendete demzufolge als Jahresanfang den 25. März.410) Neuland betritt man mit der bislang noch ungeklärten Frage, ob sich die Zisterzen nun nach dem im Mainzer Diözesansprengel geltenden Weihnachts- bzw. Neujahrsstil oder tatsächlich nach ihrem Ordensstil richteten. Dabei gewinnt die von Moßig vorgetragene Erkenntnis an Gewicht, daß das Gründungsdatum des Klosters Eberbach in den nur spärlich fließenden Quellen mit „idus februarii 1135” angegeben wird411) und in einem aus Eberbach selbst stammenden Verzeichnis der Gründung aller Zisterzen diese Abtei als letzte Gründung des Jahres 1135 mit dem hier [Druckseite LVII] angegebenen Datum eingetragen ist.412) Aufgrund des nach zisterziensischen Gepflogenheiten angesetzten Jahresbeginns zum 25. März ist allerdings nicht das aktuelle Jahr 1135, sondern nach unserer Zeitrechnung der 13. Februar 1136 gemeint. Ob das hier angeschnittene Problem auch Auswirkungen auf die Datierung von Grabinschriften in Zisterzienserklöstern insgesamt hat, ist bislang ungeklärt und kann ohne eingehende Bearbeitung der inschriftlichen Belege im Vergleich mit urkundlichen Quellenzeugnissen, ohne die Klärung der Verfasserschaft und der Datierungsgepflogenheiten des Auftraggebers oder Verfertigers der Inschriften nicht beantwortet werden. Im Katalog wurde daher dem jeweiligen inschriftlich angegebenen Todesdatum gefolgt und eine denkbare Umrechnung unterlassen.413)

Als wichtige Quelle zur Identifizierung von Verstorbenen und der Untersuchung von Datierungsfragen erweisen sich Seel- und Totenbücher, die für Eberbach und Kiedrich auszugsweise auch in gedruckter Form vorliegen.414) Allgemein gilt es festzuhalten, daß durch die Eintragung von Wohltätern, Stiftern bzw. der im Kloster Bestatteten in das Seelbuch für diese gleichermaßen die kollektive Memoria aller Konventualen galt. Das individuelle Gedenken am Todes- oder Anniversartag (bzw. zu dem im Seelbuch eingetragenen Datum) kam ergänzend hinzu.415) Die frühen Vorlagen für das Eberbacher Exemplar sind verschollen, wir verfügen heute nur über den 1753 von Pater Andreas Wollmerscheid angefertigten „Liber animarum”.416) Er wird durch den Tagesbuchstaben, die Tagesbezeichnung nach dem Römischen Kalender und Hinweise auf den Heiligenkalender zisterziensischer Prägung gegliedert. Als unzuverlässig wies Meyer zu Ermgassen jedoch die Einordnung einzelner Anniversarien in das Kalendarium des Seelbuchs nach,417) wobei sich die Einträge keinesfalls immer mit den tatsächlichen Sterbedaten der entsprechenden Personen korrelieren lassen. Mitunter wurden erhebliche Diskrepanzen zwischen tatsächlichem bzw. inschriftlich bezeugtem Todestag und dem Eintrag ins Seelbuch bzw. der Anniversarfeier festgestellt. Mitunter ist auch das Ausweichen auf die Vigil aufgrund hoher Festtage bei der Abhaltung der Anniversarfeiern zu beobachten.418)

Offensichtlich - und dies hat Struck bereits in seiner Regestensammlung des Zisterzienserklosters Marienstatt festgestellt419) - sprechen die Einträge mehrerer Angehöriger einer Familie zu einem Datum nicht dafür, daß es sich um ihren Todestag handelte, sondern um eine kollektive Memoria für diese Familie an einem bestimmten Datum.

4.2. Inschriften an Bauwerken und kirchlichen Ausstattungsstücken sowie sonstige Inschriftenträger

Außerhalb des Bereiches des Totengedenkens treten Inschriften in Form von Namen an Bauwerken auf. Ihre frühesten Beispiele aus dem 12. Jahrhundert haben sich an einzelnen Bauteilen Eberbacher Klostergebäude erhalten (Nrr. 10, 12). Ob die Namen als Bauinschriften auf den möglichen Baumeister hinweisen oder eine Stifterpersönlichkeit bezeichnen, muß angesichts der unzureichenden Quellenlage aber offen bleiben.

Seit dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts sind dann vermehrt Inschriften zu belegen, die sich mit Gebäuden und deren Erbauung beschäftigen. Im kirchlichen Bereich sind hier an erster Stelle die 1472 erstmals mit Datum versehenen und bis ins 17. Jahrhundert hinein vorkommenden Beschriftungen und Bauzahlen an den Außenpfeilern des Eberbacher Mönchsdormitoriums (Nr. 242) zu nennen. Eine Fülle von Jahreszahlen und Namen sowie kurzen Fürbitten kommen auf insgesamt vier Pfeilern in dichter Folge vor. Dabei lassen sich mit Hilfe der Seelbucheinträge und anderer Klosterquellen einzelne Namen und Daten bestimmten Konventualen zuordnen; vereinzelt werden Äbte erwähnt. Ob die namentlich genannten Konventsmitglieder als Stifter bei den um 1500 mehrfach belegten Umbau- und Erneuerungsarbeiten in Eberbach beteiligt waren, ob sich die angegebenen Jahreszahlen [Druckseite LVIII] möglicherweise auf die jeweiligen Eintrittsdaten von Novizen beziehen lassen oder den Zeitpunkt der erfolgreich abgelegten Profeß markieren, ist bislang noch ungeklärt.

In den Bereich der Nachweise einer Stiftung, der Beteiligung einer (stiftenden) Person an einem Bauvorgang und der inhaltlich damit verbundenen Stifterverewigung gehören die vielfach vorkommenden Namen bzw. Initialen in Verbindung mit einer Jahreszahl und/oder Wappen an einem Bauteil, wobei sich der Bezug zur Stiftung durch den Anbringungsort ergibt. So weisen die Namen des Plebans Wilhelmus Wilhelmi auf dem Gewölbeschlußstein mit der Jahreszahl 1492 in der Rauenthaler Pfarrkirche (Nr. 286) oder die vergleichbare Inschrift des Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein auf dem Schlußstein in der Sakristei der Idsteiner Unionskirche (1509, Nr. 347) die Stifter, Auftraggeber des Baues bzw. die Bauherrn aus. In denselben Stiftungszusammenhang gehören die erhaltene Namensinschrift des Plebans Helfricus (Nr. 151) im Nordfenster der Kiedricher Valentinskirche oder die verlorene Namensinschrift auf einem zerstörten Glasfenster der Erbacher Pfarrkirche (Nr. 313), wo das stiftende Ehepaar mit der Anbringung seines Namens nicht nur seine Beteiligung an der Bauausstattung dokumentierte, sondern zugleich in Verbindung mit dem Anbringungsort der allge meinen Fürbitte teilhaftig wurde. Gleiches gilt für die verlorenen, ausführlicheren Stifterinschriften des Eberhard Redwitz und des Georg Schruff im Eberbacher Kreuzgang, beide datiert 1501 (Nrr. 328, 329).

Weiheinschriften der Abtei Eberbach sind seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert überliefert. Sie dokumentieren die Weihe einzelner Altäre im Kircheninneren seit 1178 bis 1340/66 (Nrr. 5, 9, 52-54, 100) und nennen die näheren Umstände der Kirchweihe von 1186 (Nr. 7). Die beiden älteren Weihehandlungen von 1178 sind eingebunden in Baumaßnahmen am Chor der Klosterkirche. In ihrem Wortlaut weichen diese Überlieferungen allerdings von sonst üblichen Formulargewohnheiten420) ab. Nach dem römischen Pontifikale muß im Sepulcrum der Altarmensa stets eine Urkunde eingelegt werden, die den Wortlaut der vollzogenen Altarkonsekration zum Inhalt hat.421) Sie wurde stets nach einem festgelegten Formular abgefaßt, das das Datum der Weihe, den Namen des Konsekrators und seiner Diözese, den Altartitel, die im Sepulcrum eingelegten Reliquien und die Angabe der zum Tage der Kirchweih verliehenen Ablässe zum Inhalt hat;422) üblicherweise dürfte die inschriftliche Fassung dieser Weiheurkunde entsprochen haben. Bei den meisten Eberbacher Weiheinschriften hingegen werden nach der Angabe des Inkarnationsjahres und des Weihetages nicht der weihende Bischof, sondern zuerst die Titelheiligen bzw. die Dedikation des jeweiligen Altars an andere Heilige verzeichnet; danach folgt erst die Angabe des die Weihehandlung vollziehenden Würdenträgers. Ebenso fehlt durchweg eine Liste der in den Altar eingelegten Reliquien. Eine mögliche Erklärung könnte in einem Übertragungsfehler des Gewährsmannes Pater Hensel liegen, zumal Helwich bei dem Peter- und Pauls-Altar seinem Vermerk zur Weihe eine Reliquienliste hinzufügte, die bei Hensel fehlt. Ob eine solche Reliquienliste tatsächlich inschriftlich ausgeführt und an die eigentlichen Weihetexte angehängt war, läßt sich jedoch nicht klären, da die Texttreue der Überlieferung nicht nachgeprüft werden kann.

Stifter- und Bauinschriften lassen sich in Einzelfällen im 15. und 16. Jahrhundert beobachten, als deutsche Reimverse auf der teilweise verstümmelten Nachricht von wohl 1491 mit dem Bericht über die Erbauung eines Wachtores in Assmannshausen (Nr. 282), als lateinische Distichen am Eingangsportal der Kiedricher Valentinskirche von 1601 bzw. vor 1604 (Nrr. 539, 542).

Wandmalereien mit Bildbeischriften oder Bibelzitaten als Ausstattungen mittelalterlicher Kirchenräume sind selten erhalten. Gründe hierfür sind neben der Materialempfindlichkeit auch weitgehende Übermalungen und Zerstörungen durch Kirchenumbauten seit der Barockzeit, vor allem dann im 19. Jahrhundert. Das Bearbeitungsgebiet besitzt mit den weitgehend unverändert erhaltenen, spätmittelalterlichen Wandmalereien in Eltville und dem leider seit dem Ende des 19. Jahrhunderts verlorenen, sehr selten anzutreffenden Antonius-Zyklus in der Pfarrkirche zu Rauenthal im kirchlichen Bereich zwei überregional bedeutsame Beispiele dieser Gattung. Die Eltviller Wandmalereien entstammen verschiedenen zeitlichen Perioden. Während die Ausmalung des Jüngsten Gerichtes am westlichen Kirchenportal an der Wende des 14. zum 15. Jahrhundert lediglich ein einziges inschriftliches Bibelzitat enthält (Nr. 139), sind in der zeitlich späteren Ausmalung der Gewölbedecke der Marienkapelle die Evangelistensymbole und ihre Namen flächenfüllend wiedergegeben (Nr. 203). Auf 1522 datiert sind die Bildszenen der Emporenstirnwand mit der Verkündigung und der ikonographisch selten als Thema einer Wandmalerei auftretenden Kommunion des hl. Onuphrius (Nr. 389). Der verlorene Rauenthaler Antonius-Zyklus (Nr. 321) dagegen hatte die augenfällige Schilderung der [Druckseite LIX] Vita des Heiligen zum Inhalt. Jeder großflächigen Bildszene war eine mehrzeilige Beischrift beigefügt, die dem lesekundigen Betrachter die Szene näher erläuterte. Einem rein liturgischen Sinnzusammenhang entstammen dagegen die bis auf das Thema der thronenden Gottesmutter sonst bildlosen, an den Offizianten gerichteten Spruch- bzw. Mahninschriften auf den Wänden der Kiedricher Südsakristei aus der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert (Nrr. 318, 319). Offensichtlich waren sie inhaltlich auf die jeweils darunter stehenden Schränke und deren Inhalte (Meßbücher, Gewänder, liturgische Gerätschaften) bezogen und riefen den Priester zum sorgsamen Umgang mit den ihm anvertrauten Gegenständen sowie zur ordnungsgemäßen Abhaltung der Messe auf. Daß Ermahnungen zum rechten Gebet und zur inneren Sammlung der Kleriker auch andernorts anzutreffen waren, zeigen die zeitnahen Spruchinschriften in der Johannisberger Klosterkirche (Nrr. 315, 316). Dem ordenstypischen Marienlob dagegen galten die zerstörten Spruchinschriften in Eberbach (Nrr. 280, 528). Die Eltviller Spruchinschrift aus dem 16. Jahrhundert (Nr. 526) stellt ein Bekenntnis zum „wahren, rechten” Dreifaltigkeitsglauben dar gegen alle lutherische „Verfehlung”.

Neben vasa sacra und Glocken (s.u.) sind auch andere kirchliche Ausstattungsgegenstände beschriftet oder mit einer Jahreszahl bezeichnet worden. An Beispielen aus dem frühen, sicherlich ehemals reichen Bestand mit Inschriften versehener klösterlicher und kirchlicher Ausstattungsgegenstände haben sich nur verschwindend wenige Exemplare erhalten: So der noch in Einzelteilen erhaltene Einbanddeckel des Bleidenstädter Nekrologs (Nr. 6) aus dem ausgehenden 12. Jahrhundert. Hier wurden eingravierte Namensinschriften der Apostel und ein Bibelspruch neben dem namentlich genannten und durch sein Abbild in das szenische Geschehen eingebundenen Stifter verwendet. Kanzeln wurden im Verlaufe des 16. Jahrhunderts mit Bibelsprüchen und Ermahnungen bzw. Heiligenanrufungen versehen, wie etwa die von Erhart Falckener stammende Mittelheimer Kanzel von 1511 (Nr. 356) oder als späterer Beleg die der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zuzuweisende ehemalige Kiedricher Kanzel (Nr. 623). Der künstlerisch herausragende Eltviller Taufstein von 1517 (Nr. 373) trägt neben den Evangelistensymbolen auf seiner Schale die ganzfigurigen Darstellungen der Apostel mit den zugehörigen Namensbeischriften und dem Entstehungsdatum, während andere Taufsteine in der Regel nur mit Jahreszahlen versehen wurden. Zu den kirchlichen Ausstattungsstücken lutherischer Kirchen gehören auch die beiden Opferstöcke des ausgehenden 16. Jahrhunderts, die entweder nur mit einer Jahreszahl oder beim Idsteiner Exemplar (Nr. 509) mit der gereimten Aufforderung zur Armenspende versehen wurden. Eine aus demselben Geisteshintergrund, daß nämlich nur der für seine Mitmenschen wohltätige Mensch Gottes Gnade in besonderem Maße teilhaftig wird, formulierte Aufforderung zur Armenspende bietet das eigentlich zum Ausstattungsprogramm lutherischer Kirchen gehörende und in seiner Provenienz unbekannte Lorcher Ölgemälde (Nr. 429).

Ein über das Bearbeitungsgebiet hinaus für den gesamten deutschen Raum als in seiner Geschlossenheit und seinem Erhaltungszustand einmaliges Beispiel für Flachschnittechnik ist das 1510 geschaffene, reich ornamentierte Laiengestühl der Kiedricher Pfarrkirche mit über 50 Einzelinschriften in ausgefeilt ornamentaler Formensprache (Nr. 349). Ihre Inhalte beziehen sich vorwiegend auf die Passion Christi mit dem lokalen Hintergrund der (immer noch blühenden) Valentinus-Wallfahrt, dienen der Anrufung zahlreicher Heiliger, Pest- und Epilepsiepatrone und fordern zu einem gottgefälligen Leben auf. Das in der Lorcher Martinskirche fragmentarisch erhaltene Laiengestühl (Nr. 342) dagegen zeigt auf den Wangen in wesentlich schlichteren Formen ein verschlungenes Schriftband mit einer Spruchinschrift, die den zeitgenössischen Umgang mit Wahrheit und Gerechtigkeit und ein Rätsel zum Thema hat.

Seit dem 15. Jahrhundert haben sich im Bereich sakralen Geräts einzelne Stücke erhalten. Durchweg handelt es sich um silbervergoldete Meßkelche, die in der Mehrzahl den Namen Jesu (Nrr. 300, 302-304) auf Rotuli am Nodus tragen. Eine ausführliche, auf dem Sechspaßfuß des datierten Kelches von 1417 angebrachte Stifterinschrift belegt zusätzlich den Namen und Stand des Auftraggebers (Nr. 171); ebenso ließen sich auch weltliche Stifter von Kirchengerätschaften inschriftlich mit ihren Namen verewigen (Nrr. 302, 559, 593, 607). An Paramenten sind im Bearbeitungsgebiet nur wenige Stücke erhalten geblieben, so etwa das sog. Tiefenthaler Antependium mit reicher Stickerei aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 184) oder das Kiedricher Hochaltarantependium mit Jahreszahl 1643 und dem Marienmonogramm (Nr. 610).

Recht und Gerechtigkeit sind die Themen der verlorenen, profanen Wandmalerei im 1853 abgerissenen Rathaus zu Geisenheim (Nr. 314). Hier wurden in eindrucksvollen Szenen die Folgen eines Meineides vor Gericht und der Hinrichtung des Verurteilten bildlich und inschriftlich vor Augen geführt. Einen Rechtsinhalt belegt auch die frühe Urkunden- und Stifterinschrift des „Willigis-Steines” (Nr. 4). Sie verbindet die Schenkung von Grundbesitz des testierenden Ehepaares an die Kirche mit der Verpflichtung des dortigen Altaristen zur Abhaltung einer bestimmten Anzahl von Messen und Almosengaben. Die Stiftung erfolgte zum besonderen Seelenheil des Ehepaares und aller [Druckseite LX] übrigen Christen. Bei dieser Urkundeninschrift wird die Stiftung als Rechtsvorgang mit der Festschreibung einer bestimmten, bindenden Verpflichtung des Beschenkten bzw. der Kirche verknüpft vor dem Hintergrund mittelalterlicher Sorge um das Seelenheil. Sie diente zugleich als Beleg für das Zusammenwirken des Diözesanoberen mit einer führenden Familie in der Eltviller Pfarrei.423)

Rechtliche Strukturen in Form von Gebietsabgrenzungen und Markierungen von Besitzständen werden durch datierte, beschriftete und/oder mit Wappen versehene Klein- und Flurdenkmäler dokumentiert. Bereits seit 1422 haben sich im Bearbeitungsgebiet Landes- und Gemarkungsgrenzsteine erhalten (Nr. 176). In der Regel handelt es sich bei Grenzsteinen424) um quadratische, aus rotem Sandstein gefertigte Exemplare mit flachem Kopf, meist auf beiden Hauptseiten eingehauenen oder erhabenen aus dem Stein gearbeiteten Wappen (bei Rheingauer Klöstern einem Abtsstab statt Wappen) und Jahreszahlen, in Einzelfällen auch (gekürzten) Siedlungs- oder Kloster- und Stiftsnamen.425)

Abschließend sei ein Blick auf jene profanen Inschriften geworfen, deren Hintergründe in adligem Selbstverständnis und ständischem Selbstbewußtsein zu suchen sind. Wie eine Aufschwörung präsentiert sich die Ahnenprobe im ehemaligen Brömserhof zu Rüdesheim von 1559 (Nr. 453). In den Gewölbezwickeln des sogenannten „Ahnensaales” finden sich 32 mit Namensbeischriften versehene, tingierte Vollwappen der Vorfahren des Heinrich Engelbrecht Brömser von Rüdesheim. Gleichfalls dem Motiv adliger Selbstdarstellung und ständischem Repräsentationswillen, verbunden mit genealogischen Interessen, entstammt die zeitlich jüngere Brömsersche Ahnengalerie, in der acht beschriftete Ehepaarbildnisse enthalten sind (Nr. 506). Mit diesen Bildern wurde für die Stammfolge zugleich eine Ahnenreihe konstruiert, die sich in den ältesten Paarverbindungen nicht verifizieren läßt. Die Bilder zweier früh verstorbener Kinder des Johann Reichard Brömser (Nrr. 525, 535) gehören ebenso wie zwei Ölgemälde mit den wohl lebensnahen Porträts desselben Johann Reichard und seiner Ehefrau von 1613 (Nrr. 566, 567) in denselben Sinnzusammenhang. Auch der nur kopial überlieferte Wirkteppich mit den Figuren des Franz Konrad von Sickingen und seiner Familie von 1569 (Nr. 474) mit zahlreichen Wappen entstand vor diesem Hintergrund; hinzu kamen hier noch das Tatenlob und die Gedenkfunktion an den Dargestellten.

Hinweise zum Kapitel 4.3.

S. LXII: Die Datierung der Glocke (Nr. 170) zu 1413 muss überprüft werden, da bei Köster, Tilmann 138f. (= G 28) eine Datierung zu 1463 vorliegt.

S. LXIII, Hinweis zum Aufkommen der Gotischen Minuskel: Die frühesten Glocken mit Minuskelschrift sind die von 1377 in Erbach (Nr. 113) und von 1383 in Assmannshausen (Nr. 124), dann folgt die Glocke in Geisenheim (Nr. 159).

4.3. Glocken

Glocken und ihre Inschriften gehören mit zu den ältesten Inschriftenträgern des Kreisgebietes. Insgesamt 69 überlieferte, mit Inschriften versehene Glocken innerhalb des Bearbeitungszeitraums lassen das Kreisgebiet als eine vielschichtige Glockenlandschaft erscheinen, die sich im Vergleich durchaus den Landkreisen mit reichen Überlieferungszahlen annähert. So sind etwa aus den fränkischen Landkreisen Bamberg 75, Haßberge 101 oder Mosbach/Miltenberg 75 Glocken bekannt,426) während beispielsweise der benachbarte Landkreis Bad Kreuznach mit 58 nachgewiesenen Inschriftglocken eine mittlere Positition einnimmt.427) Die Verlustrate zwischen kopial überlieferten und erhaltenen Glocken beträgt im Bearbeitungsgebiet gut 50%, wobei die Ursachen in erster Linie in beiden Weltkriegen liegen. Im ersten Weltkrieg beließ man noch weitgehend die mittelalterlichen Glocken auf den Türmen, während im zweiten Weltkrieg nur solche Glocken in den Kirchen verblieben, deren hoher Denkmalwert (sog. D-Glocken) eine Einschmelzung verbot.428) Trotzdem entgingen zahlreiche mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken der Beschlagnahme als Metallreserve nicht. Sie wurden in Sammellagern zwischengelagert, wo sie den Krieg vielfach überstanden und nach Kriegsende zunächst katalogisiert und dann an die Heimatgemeinden zurückgegeben wurden.429)

Die älteste Glocke des Bestandes, eine Marienglocke aus dem 13. Jahrhundert mit ihren in Wachsfadentechnik gefertigten, frühen Majuskelbuchstaben und einer knappen Namensansage, ist auf dem Bärstadter Turm erhalten geblieben (Nr. 16), wie überhaupt die frühesten Glocken im Bereich des [Druckseite LXI] Untertaunus zu finden sind. Sie und die zeitnahe Dickschieder Glocke sind aufgrund ihrer stilistischen Ähnlichkeiten und der Schriftformen demselben unbekannten Wandergießer zuzuschreiben. Die Dickschieder Glocke gehört mit ihrer sich einer Deutung entziehenden Buchstabenreihe zu den Kryptogramm-Glocken, wie sie beispielsweise im Landkreis Jena mit allerdings späterer Zeitstellung mehrfach anzutreffen sind.430) Vor dem Hintergrund des Jenaer Befundes ist es notwendig, die Anordnung und Abstände der Buchstaben, ihre Ausbildung und die verwendete Sorgfalt zu prüfen. Ging man früher von der Unfähigkeit des Gießers bei der Erstellung eines sinnvollen Textes aufgrund mangelnder Bildung aus, so bestätigt sich im Vergleich der Dickschieder Glocke mit der Bärstadter Marienglocke die für den Jenaer Raum bereits vorgetragene Vermutung, daß ein Kryptogrammist sehr wohl in der Lage war, einen schlüssigen Text herzustellen, aber „dort, wo kein anderslautender Auftrag vorlag, seinen eigenen Intentionen folgte”431) und die Lettern frei und ornamentartig dekorativ zusammenfügte.432) Das Dickschieder Kryptogramm, dessen Anfang durch ein Volutenkreuz mit gespaltenen und aufgerollten Enden gekennzeichnet ist, kommt mit den Buchstaben A, C, I, O, R, S aus, die jedoch nicht in Vertretung für das Alphabet stehen, wenngleich der dem Alphabet zugeschriebene, magisch-mystische Wirkungsinhalt auch in diesem Fall den Hintergrund bilden könnte.

Es gehörte zu den Gepflogenheiten mittelalterlicher Gießer, ihre Werke mit ihrem Namen zu signieren. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts lassen sich einzelne Exemplare Mainzer Gießern zuweisen; hier ist an erster Stelle der wohl bis um 1340433) tätige Meister Johann von Mainz zu nennen, von dessen Hand drei Rheingauer Glocken stammen. Mit der sogenannten Schröterglocke in Hallgarten (Nr. 69) hat sich eines der bei diesem Gießer üblicherweise undatierten Exemplare erhalten. Ohne explizite Datumsangabe bleibt die Hallgartener Marienglocke aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 146), auf der sich mit Meister Peter ein weiterer Vertreter der Mainzer Zunft inschriftlich nannte. Erst auf der ehemals aus Eberbach stammenden und auf Umwegen nach Hattenheim verbrachten, nach 1927 verlorenen Glocke von 1538 (Nr. 412) wird mit deren Gießer Hans Schnee die Tätigkeit einer weiteren Mainzer Werkstatt bekannt.

Ohne sichere Standortzuweisung muß eine Gießerwerkstatt bleiben, der die beiden Majuskelglocken mit Evangelistennamen in Niedermeilingen (aus Zorn, Nr. 70) und Panrod (Nr. 71) aus dem 14. Jahrhundert zugewiesen werden können.

Johannes von Frankfurt, der als Hennekin Glockengießer 1354 Bürger der Reichsstadt wurde,434) signierte die Annenglocke von 1377 (Nr. 113) und die verlorene Evangelistenglocke (Nr. 114) in Erbach. Diese Glocken tragen erstmals längere Inschriften: Nach der Namensansage folgen der Gießername und das ausführliche Gußdatum, das mit in die beginnt und die Angabe aus dem Heiligenkalender beinhaltet. Mit diesem Meister, dem auch die Kiedricher Evangelisten- und die verlorene Dreikönigsglocke (Nrr. 130, 143) zugeschrieben werden, tritt der erste Vertreter der Frankfurter Gießerzunft entgegen, die in der Folgezeit bis ins 16. Jahrhundert aus Geisenheim (Nr. 266, Heinrich Moller), Hallgarten (Nr. 374, Stefan von Frankfurt), Hattenheim (Nr. 253, Martin Moller; Nr. 362, Hans von Frankfurt) und Kiedrich (Nrr. 363, 364, beide Hans von Frankfurt) Aufträge zum Guß größerer Glocken erhielt.

Aus dem 15. Jahrhundert sind insgesamt 13 Minuskelglocken und zwei vermutlich mit einer späten gotischen Majuskel bzw. mit einer frühhumanistischen Kapitalis beschriftete (verlorene) Glocken bekannt. Bereits von 1401 datiert die Geisenheimer Minuskelglocke (Nr. 159) mit ihrer ungewöhnlichen, deutschsprachigen Fürbitte hilf o got von hy(m)melrich amen und dem Gußjahr. Beinahe identisch im Inschriftwortlaut und in ihren Maßen ähnlich sind die Michelbacher (Nr. 161) und die erhaltene Bleidenstadter Marienglocke (Nr. 169) von 1402 bzw. 1411, die offenbar von demselben unbekannten Gießer stammen. Beide Glocken nennen selbst das Gußjahr und sagen ihren Namen mit vocor Maria an. [Druckseite LXII]

Bis zur Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert begegnet in Glockeninschriften neben dem Bezug auf Maria, verschiedene Heilige und die Evangelisten (Nrr. 70, 71, 123, 130, 152, späte noch 416, 417) der alte Friedensruf O REX GLORIE VENI CUM PACE (Nrr. 153, 155). Der zu den Glockentugenden zählende Wetterbann ist als VALDE DIES VIEDER [Wetter] in Verbindung mit den Evangelistennamen erstmals auf der deutschen Inschrift der Egenrother Glocke (Nr. 145) aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts und dann auf den ihr eng verwandten, zeitnahen Wetter- und Evangelistenglocken in Heftrich (Nr. 147) und Strinz-Trinitatis (Nr. 150) zu beobachten, die alle drei möglicherweise einer Werkstatt entstammen. Seit 1413 werden für den Wetterbann alle boße wedder verdriben ich (Nr. 170) oder Varianten verwendet; so finden sich diese Formeln auf der verlorenen Rüdesheimer Mittagsglocke (Nr. 149), auf der Wetterglocke zu Holzhausen ü. Aar (Nr. 170) oder auf der mit dem Neußer Pilgerzeichen (hl. Quirin) versehenen Niedermeilinger Stephansglocke von 1469 (Nr. 237). Letztere ist gemeinsam mit der signierten Breithardter Heiligkreuzglocke (Nr. 223) aus dem Jahre 1464 dem Werk des Andernacher Meisters Tilmann von Hachenburg435) zuzuweisen. Sie zeigt das Aachener Pilgerzeichen und dasjenige von Ste. Cathérine-du-Mont bei Rouen. Beide Glocken bilden die Vorreiter weiterer Glocken von Wandergießern aus dem Raum Andernach und Trier; so stammen die beiden Bärstadter Glocken aus dem Jahre 1468 (Nrr. 231, 232) von Paul von Andernach (Uedersdorf)436). In der Nachfolge des Tilman von Hachenburg stand auch der Trierer Gießer Clas von Enen,437) der die verlorene Gronauer Glocke 1490 (Nr. 279) goß.

Der singulär genannte Hans Srige von Weißenburg als Gießer der Osanna-Glocke zu Dickschied gleichfalls aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 307) ist bislang nicht mit anderen Werken zu belegen.

Die frühneuzeitlichen Glocken des 16. Jahrhunderts sind durch eine reiche ornamentale Glockenzier und länger werdende Texte charakterisiert; zugleich wird die Minuskelschrift weitgehend durch die Kapitalis abgelöst. Als eine der letzten datierten Minuskelglocken ist die in ihrer Gestaltung leider völlig unbekannte Marienglocke des Hans Fischer zu Bingen in Dickschied (Nr. 348) von 1510 zu nennen. Mit der 1513 von Hans von Frankfurt angefertigten Marienglocke zu Hattenheim (Nr. 362) folgt die erste in frühhumanistischer Kapitalis beschriftete Glocke des Bearbeitungsgebietes. Eine Mischung beider Schriftypen weist die große, von 1513 stammende Kiedricher Osanna-Glocke desselben Gießers auf (Nr. 363); die beiden Minuskelglocken in Martinsthal von 1561 (Nr. 457) und Lorch von 1565 (Nr. 464) sind die letzten, versprengten Beispiele für diese Schriftform im Rheingau-Taunus-Kreis. Die in der ersten Jahrhunderthälfte mit dem aus Butzbach in der Wetterau stammenden Wigand Kalwort, mit Hans von Winterberg und Simon Göbel nachgewiesenen Gießer entstammten vorwiegend dem Rhein-Main-Nahe-Raum. Neben sie traten in der zweiten Jahrhunderthälfte bis ins 17. Jahrhundert Meister aus dem Umkreis der im Trierer Land arbeitenden Glockengießerfamilie von Trier.438) Zu ihren Zeugnissen gehören die von Heinrich von Trier gegossene Lorcher Martinsglocke von 1559 (Nr. 452) und die in Rauenthal befindlichen Glocken von 1560 (Nrr. 455, 456). Ungewöhnlich ist es, daß Heinrich und Gregor von Trier gemeinsam den Guß der Martinsthaler Sebastiansglocke von 1561 (Nr. 457) durchführten; die große Lorcher Mittagsglocke von 1565 (Nr. 464) ist dagegen das eigenhändige, reich verzierte Werk Gregors von Trier.

Der Mainzer Gießer Christian Klapperbach d.Ä. ist nur mit der 1578 gegossenen, später zerstörten Mittagsglocke zu Assmannhausen (Nr. 490) nachgewiesen.

Im Bearbeitungsgebiet sind nur wenige Glocken aus dem 17. Jahrhundert vorhanden: Zusammen gehören die drei von Thomas Simon 1631 gegossenen, reich verzierten Glocken zu Geisenheim (Nrr. 598, 599) und Lorch (Nr. 600). Das späteste Werk im Bestand ist die mit einem Chronostichon und dem Meisternamen versehene, verlorene Glocke der Kiedricher Michaelskapelle von Christian Klapperbach d.J. aus dem Jahre 1633 (Nr. 602).

Zusammenfassend läßt sich festhalten: Auf die knappen, einzeiligen, mit weiten Buchstabenabständen gestalteten Inschriften des 13. Jahrhunderts, die im wesentlichen Namensansagen beinhalten, folgten im 14. und 15. Jahrhundert längere Glockeninschriften mit der Anrufung der Gottesmutter, der Evangelisten, singulär der Hl. Drei Könige (Nr. 143). Die ausführlicher werdenden Glockensprüche in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache in Prosa oder Reimform umfassen neben der Namensansage Bibelsprüche, Angaben des Gußdatums (Jahr, mitunter Tag), die Nennung des Gießers (ab 1. Hälfte 14. Jahrhundert, Nrr. 68, 69, 72, 113), seltener des Auftraggebers (Nrr. 146, 455, 456, 598, [Druckseite LXIII] 600). Hinzu kommen inschriftliche Hinweise auf die Signalfunktion einer Glocke wie bei der Rüdesheimer Schlag- oder Feuerglocke von 1522 (Nr. 391) oder bei der Alarmglocke von 1631 im Geisenheimer Rathausturm (Nr. 599).

Ein abschließender Blick sei auf die Schriftentwicklung bei Glocken geworfen, die im wesentlichen den bei der Lapidarschrift feststellbaren Phasen folgt. Bleiben die Wachsfadenmajuskeln der Bärstadter und Dickschieder Exemplare (Nrr. 16, 17) vereinzelt, so weist die bei den späteren Glocken verwendete gotische Majuskel vergleichbare Merkmale wie in der (gleichzeitigen) Lapidarschrift auf. Unterschiede ergeben sich durch die unterschiedliche Fertigungstechnik. Durch die längerfristig und immer wiederverwendeten Model innerhalb von Gießerfamilien und Werkstätten ergibt sich zugleich eine Schriftkontinuität. Im Vergleich zu Steininschriften und dem Befund im benachbarten Landkreis Bad Kreuznach, wo die Minuskel erst 1428 auf einer Glocke erscheint,439) setzt die gotische Minuskel im Bestand bereits mit der auf 1401 datierten Geisenheimer Glocke (Nr. 159) ein. Die ab dieser Zeit bis vereinzelt 1565 flach und bandartig oder gratig erhaben ausgebildeten Minuskelbuchstaben zeigen die üblichen Charakteristika dieser Schriftform mit Zierformen an Einzelbuchstaben bei späteren Minuskelglocken, die im übrigen die in Lapidarschriften feststellbare Übernahme von Versalien aus anderen Schriften440) an der Wende zur Renaissance nicht mitmachen. Der Übergang zur frühhumanistischen Kapitalis erfolgt dann 1513 in Kiedrich (Nrr. 363, 364). Reine Kapitalisformen sind auf der verlorenen Hallgartener Wächterglocke von 1517 (Nr. 374) erstmals festzustellen; im Bestand fehlen dagegen Fraktur und humanistische Minuskel.441)

4.4. Künstler und Werkstätten

Jeder Inschriftenbestand ist zu befragen, ob und inwieweit sich künstlerische Traditionen, Meisterzuschreibungen bzw. Werkstattzusammenhänge und Gestaltungsbesonderheiten anhand der Inschriften nachweisen lassen. Dabei spielt die Frage nach dem Selbstverständnis des Künstlers eine hier allerdings nicht zu lösende, aber jedem Werk immanente, besondere Rolle.442) Die Fragen nach Auftraggeber, Texthersteller und ausführender Werkstatt bzw. Künstlern lassen sich bei den älteren Denkmälern des Bestandes nicht klären. Es kann allenfalls der Versuch unternommen werden, durch Stilvergleich Werkstattzusammenhänge bzw. Vorbildwirkungen und Abhängigkeiten festzumachen. Von den frühen Inschriftenträgern lassen sich allein bei dem teilweise verlorenen Einbanddeckel des Bleidenstädter Nekrologs (Nr. 6) Vergleiche zu zeitnahen Werkstücken des Kölner und Lütticher Raumes ziehen.

Seit dem 14. Jahrhundert setzt eine größere Materialdichte mit den zumeist im Bereich des Klosters Eberbach aufbewahrten Grabplatten ein. Der gut dokumentierte Befund des Eberbacher Enkelklosters Disibodenberg zeigte bis zum Ende des 14. Jahrhunderts „auffallend viele Gemeinsamkeiten in der künstlerischen Behandlung der Buchstaben, ihrer Bestandteile und Zierformen”443), die als Merkmale einer Klosterwerkstatt zu werten sind. Dieser Befund einer künstlerischen Behandlung der Inschriften läßt sich beim Eberbacher Material insgesamt nicht bestätigen, doch dürfte auch hier im Regelfalle eine Steinmetztätigkeit von Konventualen bzw. Konversen zu unterstellen sein; dies gilt wohl vor allem für die Abtsgrabplatten. Hingegen ist für qualitativ hochwertigere Denkmäler in Eberbach - etwa für die Grabplatte des Domkantors Eberhard vom Stein (Nr. 41), das später entstandene Hochgrab Erzbischof Gerlachs (Nr. 102) mit dem Erfurter Severi-Meister oder für das Epitaph des Grafen Philipp II. von Nassau-Saarbrücken (Nr. 287) als mutmaßliches Oeuvre des „magister Valentinus lapicida”444) - die Arbeit auswärtiger Künstler als sicher anzusehen.

Nur durch überregionale Stilvergleiche läßt sich die Werkstatt des Meisters des Eltviller Jüngsten Gerichts und des Triumphbogens (Nrr. 139, 156) aus dem Zeitraum um 1400 erschließen, der auch die Interzessionsdarstellung der Lorscher Torhalle und die Ausmalungen des Heppenheimer Kurfürstensaales zugeschrieben werden.445) [Druckseite LXIV]

Zwar läßt sich der ausführende Steinmetz der ungewöhnlichen und weit über andere künstlerische Darstellungen hinausreichenden Grabplatte des Erzbischofs Adolf II. von Nassau in der Eberbacher Klosterkirche (Nr. 246) nicht genauer bestimmen, doch sind in seinem Werk Traditionsstränge erkennbar, die in den Einfluß- und Wirkkreis des Nikolaus Gerhaert von Leyden weisen. Die unbekannte Künstlerpersönlichkeit vermochte es, das alte Stand-Liege-Problem mittelalterlicher Grabmäler durch die überzeugend realistische Abbildung des liegenden Toten zu überwinden und in diesem Grabbild die ansatzweise bereits dieses Thema vorbereitenden, weitverstreuten Vorbilder zu bündeln und umzusetzen.446)

Im 16. Jahrhundert setzt eine Vielfalt künstlerischen Wirkens ein, bei dem vermehrt Inschriftendenkmäler außerhalb des sepulkralen Umfeldes entstehen. So zeigt sich in der in Limburg verwahrten sogenannten Pax- oder „Kußtafel” aus Eberbach von 1503 (Nr. 335) ein Werk der Kleinkunst, dessen unbekannter Verfertiger Vorbilder aus der zeitgenössischen Malerei und Stecherkunst, vornehmlich des Martin Schongauer, übernahm.

Abgesehen von den Meisternamen auf Glocken (s.u. Kap. 4.8.) nennt sich erstmals 1420 der ausführende Künstler auf dem zerstörten Rüdesheimer Chorgestühl (Nr. 175) selbst. Auch der Meister des Kiedricher Laiengestühls und des Kanzelkorbs in St. Aegidius zu Mittelheim (Nr. 356), Erhart Falckener, bezeichnet sich in einer ausführlichen Meisterinschrift als Hersteller des Kunstwerks (Nr. 349). In den Kiedricher Inschrifttexten thematisiert er Heils- und Leidensgeschichte vor dem Hintergrund von Volksglauben, lokaler Heiligenverehrung und Wallfahrtswesen. Dabei verarbeitete er unterschiedliche zeitgenössische Textvorlagen. Die eher handwerklich gearbeiteten Laiengestühle in den Untertaunuskirchen in Holzhausen (Nr. 333) und Panrod (Nr. 458) aus dem 16. Jahrhundert sind anhand der deutlichen Stilverwandtschaft den Händen der auf dem Panroder Gestühl inschriftlich genannten Meister Simon aus Limburg und Matthias aus Hahnstätten zuzuweisen. Die Gestühle, die Werkverwandtschaft auch zum allerdings später datierten Laufenseldener Gestühl (Nr. 333) zeigen, werden durch vorwiegend einfache Ornamente und Initialen sowie Jahreszahlen gestaltet.

Grundsätzlich bleibt aber der sepulkrale Bereich für die Inschriftenproduktion vorherrschend; aus Mainz kommende Vorbilder und Einflüsse wirken auf Rheingauer Denkmäler ein oder diese werden gar von Mainzer Künstlern angefertigt. So wies man das Epitaph des Friedrich von Stockheim und seiner Ehefrau Irmel (Nr. 410) in Geisenheim anhand auffälliger Formbeziehungen dem Mainzer Künstler Peter Schro zu.447) Das bisher in der Literatur angenommene Oeuvre eines Hans Backoffen mit zahlreichen Zuschreibungen im Bearbeitungsgebiet und darüber hinaus wird jüngst wohl zu Recht angezweifelt.448) Es dürfte sich vielmehr um (zwei?) Werkstätten unterschiedlicher Qualitätsstufen gehandelt haben, von denen eine um 1505-1510 und eine weitere später in den 1520er Jahren am Mittelrhein tätig waren.449) Auch die Frage nach den Werken Peter und Dietrich Schros450) ist nicht endgültig geklärt. Ihnen wurde bislang eine ganze Reihe von Einzeldenkmälern des 16. Jahrhunderts im Bearbeitungsgebiet zugeschrieben, wie etwa die Kreuzigungsgruppen in Eltville (Nr. 350), Erbach (Nr. 384), Oestrich (Nr. 383), die Gethsemane-Gruppe in Eltville (Nr. 382), der dortige Taufstein von 1517 (Nr. 373) oder die in Eberbach befindlichen Epitaphien Allendorf und Heinsberg (Nrr. 376, 352).451) Allen genannten Werken einschließlich der Kiedricher Doppelmadonna von um 1512-1520 (Nr. 361) ist zudem die Verwendung einer erhabenen Kapitalis auf den Gewandsäumen einzelner Figuren gemeinsam.452)

Sowohl bei einigen nur zeichnerisch überlieferten als auch bei einzelnen erhaltenen Idsteiner Grafenepitaphien dürften bisher noch unidentifizierte Mainzer Werkstätten tätig gewesen sein. Wohl nur bei dem einstigen Prunkepitaph für den Grafen Johann Ludwig I. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nr. 516) und demjenigen für seinen Sohn Johann Philipp (Nr. 521) läßt sich anhand engster Stilverwandtschaften eine namentlich allerdings nicht nachzuweisende Künstlerpersönlichkeit festmachen, [Druckseite LXV] die dem mit Berhard Falk genannten Meister der St. Arnualer Grablege453) als Vorbild gedient haben könnte.

Die vor allem in Idstein noch vorhandenen Hausinschriften befinden sich meist auf Balken und Türstürzen, beim sog. „Killingerhaus” (Nr. 571) etwa auf einer in das Gesamtbauwerk an der Schauseite integrierten Holztafel. Die Inhalte variieren von Anrufungen um Schutz vor Brandkatastrophen über die Angaben der Bauherren und Eigentümer bis zu lateinischen Versen wie bei der 1605 datierten Spruchinschrift (Nr. 546), die darauf aufmerksam macht, daß die Scheune sich nur mit der Gnade Gottes fülle, wenn der Besitzer gottesfürchtig „die Worte des Heils liebt”454). Zu den selten erhaltenen Inschriftenträgern gehören mit Jahreszahlen bezeichnete Wetterfahnen (Nrr. 239, 276, 379, 570) und Sonnenuhren (Nr. 486).

Meistermonogramme zeigen sich in Einzelfällen wie auf dem Geisenheimer Tisch mit dem Kürzel M • F (Nr. 519) oder auf der Figurenplatte für den Eberbacher Abt Philipp Sommer von 1600 (Nr. 537) mit S B. Ebenfalls nur mit seinem Kürzel signierte Gerhard Wolff, der in den Jahren nach 1581 in Mainz und Umgebung tätig war und einige Prunkepitaphien in Heidelberg, Marburg und Wertheim schuf, auch das große, zwischen 1599 und 1608 entstandene Epitaph der Elisabeth von Schöneberg (Nr. 524) in der Eltviller Pfarrkirche und wohl auch das Rüdesheimer Epitaph für Heinrich Engelhart Brömser (Nr. 518). Das Eltviller Epitaph des Philipp Frei von Dehrn von 1571 (Nr. 481) ist durch das Monogramm HRH als Werk des Trierer Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann bezeichnet.

Anhand von Steinmetzzeichen gelingen mitunter auch Meisteridentifizierungen. So konnte der Kiedricher Marktbrunnen455) von 1541 (Nr. 419) durch das Steinmetzzeichen als Werk des Heidelberger Meisters Moritz Lechler gesichert werden.456) In einem Einzelfall war eine um 1625 im Idsteiner Raum tätige Werkstatt sogar anhand der Verwendung einer speziellen Schlußvignette jeweils am Ende der Inschrift nachzuweisen (Nrr. 587, 589, 590, 592).

Über die Auftraggeber für Grabplatten und Denkmäler sind wir in den seltensten Fällen unterrichtet, doch entstammten sie in der Regel bis ins 15. Jahrhundert hinein dem Adel und der Geistlichkeit.457) Erst seit dem 16. Jahrhundert lassen sich Aufträge aus dem Bürgertum nachweisen.458) In der gereimten Inschrift des Geisenheimer Tisches von 1597 (Nr. 519) etwa nennt sich der Auftraggeber des Stückes und teilt zugleich den Anlaß für die Anfertigung mit, nämlich das Gedenken für ihn imTodesfalle. Handschriftliche Auftragsvergaben oder Testamente, die nähere Bedingungen zur Gestaltung der entsprechenden Grabdenkmäler enthalten,459) sind bisher für das Bearbeitungsgebiet nicht bekannt geworden. Ein vereinzeltes, wenngleich etwas anders zu gewichtendes Zeugnis liegt in der Urkunde von 1331 vor, worin der Eberbacher Konvent sich bereit erklärte, die Kosten für die Grableite und Bestattung Graf Eberhards III. von Katzenelnbogen (Nr. 38) zu übernehmen.460) Mit hoher Wahrscheinlichkeit war damit auch die Kostenübernahme für die Herstellung des erforderlichen Grabdenkmals verbunden, ein Hinweis auf eine ausführende Werkstatt fehlt jedoch.

5. Schriftformen

5.1. Frühe Schriften

Abgesehen von dem Oestricher Fundring des 7./8. Jahrhunderts (Nr. 1) fehlen frühchristliche Inschriften im Bearbeitungsgebiet, obwohl seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert fränkische Gräberfelder im Rheingau entdeckt und freigelegt werden konnten.461) Die wenigen Buchstaben des Ringes [Druckseite LXVI] erlauben nur ansatzweise eine Positionsbestimmung in der vorkarolingischen Schriftentwicklung.462)

Inschriften des 9. Jahrhunderts463) sind im Bearbeitungsgebiet nur abschriftlich für die Kirchenausstattung in Bleidenstadt überliefert (Nrr. 2, 3). Erst anhand der Eltviller Urkundeninschrift des „Willigis-Steines” (Nr. 4) von 975-1011?, also recht spät und isoliert, kann die Entwicklung aus den hochkarolingischen Formen beobachtet und mit Objekten aus der weiteren Nachbarschaft verglichen werden. Der Eltviller Stein erregte durch die auffälligen überhöhten Buchstaben den Verdacht einer Fälschung, der durch die Untersuchung der inneren und äußeren Merkmale des Textes ausgeräumt werden konnte. Reste der alten Formensprache sind in der ansatzweisen Durchführung einer Linksschrägenverstärkung bei A, M und V, in schwach ausgebildeten Sporen und leichten Bogenverstärkungen bei den aus dem Kreis konzipierten Buchstaben C, D, G, O und Q zu erkennen; auch das schwach trapezförmige A entspricht der seit dem Ende des 9. Jahrhunderts festzustellenden Art und Weise der Veränderung.

5.2. Romanische und gotische Majuskel

Fast gleichzeitig mit dem Eltviller Willigisstein setzte andernorts mit der verstärkten Aufnahme unzialer Buchstabenvarianten in das Monumentalalphabet eine neue Entwicklung ein,464) deren Umsetzung als relevant für die Datierung gelten kann. Sie ist im Bearbeitungsgebiet mangels entsprechender Objekte jedoch nicht nachzuvollziehen. Auf dem Weg zur gotischen Majuskel erweisen sich Goldschmiedearbeiten des 12. Jahrhunderts mit emaillierten Inschriften als wichtige Stufe, da hier die in der Lapidarschrift erst deutlich später feststellbaren Merkmale wie keilförmige Verbreiterung der Hasten, Bogenschwellungen und dreiecksförmige Abschlüsse der Hasten- und Bogenenden bis hin zur Abschließung von Buchstaben vorweggenommen werden.465) Im Bearbeitungsgebiet zeigt nur der teilweise erhaltene Vorderdeckel des „Codex Blidenstatensis” (Nr. 6) mit seinen ansatzweisen Bogenschwellungen und ausgeprägten Sporen eine Tendenz zu gotischen Majuskelformen.466) Entwicklungsschritte in der Lapidarschrift sind anhand des erhaltenen Materials, nämlich in den Namen HVNFRIDVS (Nr. 10) und HERMANNVS (Nr. 12), nicht wirklich nachzuvollziehen; die jüngere Inschrift weist im Abschlußsstrich des E und in der breiten Konturierung von Bögen und Hastenenden schon die konstituierenden Merkmale gotischer Majuskel auf. Deren Durchsetzung erfolgte nicht kontinuierlich und stringent. Wie den Inschriften in Schönau467) und Steinheim an der Murr468) fehlen auch der Eberbacher Grabplatte der Elisabeth von Rheinberg (Nr. 15) aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts noch zeitgemäße Buchstabenschwellungen.

Die erste sicher datierte gotische Majuskel liegt 1311 mit der Grabplatte des Heinrich Schetzel von Lorch (Nr. 20) vor. Die Fragmentstücke der dem 1311 verstorbenen Grafen Eberhard I. von Katzenelnbogen zuzuschreibenden Grabplatte (Nr. 21) stellen mit ihren trogartig breit ausgehauenen, ehemals wohl mit einer Farbmasse469) ausgefüllten Buchstaben einen Sonderfall dar: C ist noch offen, E feinstrichig abgeschlossen, Unterschiede zwischen Haar- und Schattenstrichen sind weniger stark ausgeprägt. Die in Eberbach ab 1311 dann in reicher Dichte aufeinanderfolgenden, datierten Steine weisen durchweg den Merkmalkatalog der gotischen Majuskel auf, verfügen jedoch alle nicht - auch nicht die späteren - über das eher spielerisch eingesetzte Mittel ornamentaler Ausformungen, wie es für das Enkelkoster Disibodenberg so reichhaltig belegt ist.470) Allein bei der sehr gleichmäßig gehauenen Eberbacher Grabinschrift des Hertwich von Lorch gen. von Leyen (Nr. 49) zeigt sich eine Variante des gewohnten Schriftbildes, indem beim E der Mittelbalken nicht wie zu erwarten am Bogen, sondern an dem feinen rechten Abschlußstrich ansetzt und dann nicht bis zum Bogen [Druckseite LXVII] durchgehauen wird. Dieses Phänomen läßt sich in ähnlicher, wenngleich erheblich ornamentalerer Weise sowohl bei den qualitätvollen Disibodenberger Heinzenberg-Grabplatten von 1302 bzw. 1308471) als auch bei der Platte für Hedwig von Oberstreit472) von 1339 beobachten. Die Neigung zu dekorativer Gestaltung wird in Eberbach hingegen allenfalls bei der Grabplatte des Peter von Grünberg von 1363 (Nr. 93) sichtbar. Ansonsten bieten die Majuskeln im Bearbeitungsgebiet keine nennenswerte Tendenz zur Entwicklung ornamental geprägter Schriftgestaltung. Die Schriftbehandlung und die Sorgfalt der Ausführung treten eher zugunsten der schon recht frühen Ausbildung figürlicher Denkmäler in den Hintergrund.473)

Starke, tief in den Stein eingehauene Bogenschwellungen mit teilweise dreiecksförmig-spitzer Form kommen 1363 bzw. 1364 erstmals bei den Grabplatten des Hermann von Spangenberg (Nr. 94) in Bleidenstadt und des Johannes III. Marschall von Waldeck (Nr. 97) in Lorch vor.474) Wurde von Rudolf M. Kloos noch die relative Streckung der Buchstaben bis zu einem angenommenen Verhältnis von 2:1 als Indiz für eine späte Entstehung gewertet475), so ergaben die epigraphischen Bestandsaufnahmen jüngerer DI-Bände476) eher das relativierende Ergebnis eines Nebeneinander sowohl breiter als auch hoher Buchstabenformen in regionaler Verschiedenheit. So folgen auf die relativ schlanken Majuskeln auf der Grabplatte der Katharina von Planig von 1359 (Nr. 89) bis 1371 noch mehrere Inschriften mit etwas breiterer Proportion (Nrr. 93, 94, 97, 98, 104). Die gestreckte Form setzt sich mit der Grabinschrift des Eberhard Kesselhut von 1376 (Nr. 111) durch. Die späten Majuskeln auf den Grabplatten der Agnes von Scharfenstein von 1381 (Nr. 119) und des Johannes von Schönburg (Nr. 122) zeigen zusätzlich, aber nicht durchgängig, dreieckig ausgeformte Bogenschwellungen. Trotz der offensichtlichen Platznot griff man bei diesen Inschriften jedoch nicht zur bereits seit 1341 in Eberbach etablierten Konkurrenzschrift der Minuskel, die mit dem Ende des Jahrhunderts die Majuskel vollständig verdrängte.477)

Erst mit dem 14. Jahrhundert lohnt ein Vergleich zwischen den Schriftformen auf Glocken478) und Steininschriften.

5.3. Frühhumanistische Kapitalis

Nach einem knappen Jahrhundert der Dominanz der gotischen Minuskel breitet sich vor allem in Süddeutschland seit der Mitte des 15. Jahrhunderts eine neue, sehr dekorative Auszeichnungsschrift des Zweilinienschemas aus. Die Wurzeln dieser kapitalen Schrift liegen offenbar im italienischen Raum des frühen 15. Jahrhunderts.479) Ihre Vermittlung nach Deutschland besorgten vornehmlich die Humanistenkreise an den Konzilsorten des 15. Jahrhunderts480) und die Denkmalproduktion um Kaiser Friedrich III.,481) weniger wohl der sonst innovative flämisch-burgundische Kunstkreis.482) Medium der Verbreitung waren Auszeichnungsschriften in Handschriften und im frühen Buchdruck [Druckseite LXVIII] des 15. Jahrhunderts, aber vermutlich auch Inschriftendenkmäler selbst. Die frühhumanistische Kapitalis als Schrift einer Übergangszeit, nicht als Übergangsschrift im Sinne einer konsequenten Fortentwicklung alter Majuskeln zur Renaissancekapitalis,483) vereinigt vielfältige Schrifteinflüsse. So vermischen sich neue Formvorstellungen einer Kapitalisschrift mit Buchstabenformen vor allem des 12. und 13. Jahrhunderts,484) auch mit solchen griechisch-byzantinischer Prägung und sogar mit Elementen der gotischen Majuskel. Sie fügen sich zu einer dekorativ geprägten Formensprache zusammen. Ihrer Genese als Auszeichnungsschrift und ihren Dekorationsabsichten entsprechend wurde diese Schrift vor allem bei Inschriften auf Tafel- und Wandmalerei, Holz- und Goldschmiedearbeiten angewandt. Ihre Charakteristika sind betonte Linearität der Buchstaben, Verzicht auf ausgeprägte Schwellungen und wichtige Leitformen wie zweibogiges E, H mit halbrunder Ausbuchtung am Balken, I meist mit Nodus und byzantinisches M mit zwei Hasten, Mittelbalken und an den Balken angehängter Mittelhaste. Abseits der Hauptverwendungsgebiete in Süddeutschland ist unter den vielfältigen Erscheinungsformen eine stärker gotisierende Variante zu beobachten.485)

Im Rheingau-Taunus-Kreis zeigt erst das sicher datierte Werkstück der Eberbacher Kußtafel von 1503 (Nr. 335) gravierte Kapitalisbuchstaben mit typischem frühhumanistischem Gepräge. Von den konstitutiven Schriftmerkmalen erscheinen hier das byzantinische M, retrogrades N und I mit Nodus; sie werden kombiniert mit einbogigen b, runden E und teilweise unzialen H. Hinzu kommen Formen, die einer frühen Kapitalis zuzuordnen sind.486) Gleichfalls nicht den Idealtypus der frühhumanistischen Kapitalis bieten die Inschriften auf den Werken Erhard Falckeners in Kiedrich (Nr. 349) und Mittelheim (Nr. 356). Trapezförmiges A, zweibogiges E, Nodi und Ausbuchtungen verknüpfte der Künstler mit mehrheitlich kapitalen Buchstabentypen und gotisierenden Verfremdungen wie Hastenverbreiterungen und Bogenschwellungen. Die dekorative Wirkung wird durch die fast regelmäßige Aufspaltung der Hastenenden betont. Die Abgrenzung zu frühen Kapitalisschriften ist sehr schwierig. So zeigen die Beschriftungen der Eltviller Wandmalerei von 1522 (Nr. 389) mit Ausbuchtungen und einem zweibogigen E nur noch wenig Einfluß frühhumanistischer Formengebung.

Die ersten erhaltenen Glocken mit frühhumanistischer Kapitalisschrift stammen von 1513 und befinden sich in Hattenheim (Nr. 362) und Kiedrich (Nrr. 363, 364); ihre gotisierenden Kapitalisbuchstaben sind möglicherweise typisch für die Verfremdungstendenzen des frühen 16. Jahrhunderts. Für die Rauenthaler und Martinsthaler Glocken von 1560 (Nrr. 455, 456) hingegen griff der Gießer Heinrich von Trier auf den älteren, fast idealtypischen Formenbestand der frühhumanistischen Kapitalis zurück. Auf Steindenkmälern wurde sie im Bearbeitungsgebiet nicht verwendet. Trotz mehrerer E, deren beide Bögen sich nicht berühren, und Nodi entstand die Kapitalis auf dem Schwellbalken in Laufenselden (Nr. 426) wohl kaum im bewußten Rückgriff auf eine frühhumanistische Schrift, sondern offenbart eher eine eigenwillige Gestaltung.487)

5.4. Kapitalis

Im Mittelrheingebiet beginnt in den beiden letzten Dekaden des 15. Jahrhunderts die Rezeption und Verbreitung einer an den Vorbildern der monumentalen römischen capitalis quadrata orientierten und diese umsetzende Schriftform, die zuvor in Italien im 15. Jahrhundert bereits entwickelt worden war und in den Buchdruck Eingang gefunden hatte.488) Vermittelnde Zentren waren im Gebiet des Mittelrheins Mainz mit dem Frühbeleg zu 1484 auf der Madonna der Palästinafahrer,489) Heidelberg490) und Worms mit der Stifterinschrift des Bischofs und Humanisten Johann von Dalberg von 1488.491) Die Rezeption dieser Schrift wurde von humanistisch gebildeten Personen getragen und befördert; in Gebieten ohne eine solche Bildungstradition setzte die Rezeption in der Regel verspätet ein.492) Betroffen davon ist freilich nicht nur die Übernahme des neuen Schriftstiles, sondern auch der Grad [Druckseite LXIX] der Annäherung an den Idealtyp. Eine Schriftbeschreibung der Kapitalis im 16. Jahrhundert wird sich daher vielfach auf die Beobachtung von Abweichungen konzentrieren.

Die dem antiken Vorbild in Proportion, Strichführung und -stärke, Sporenbildung sowie den kleinen Dreiecken als Worttrennern am meisten angenäherte Kapitalis zeigt sich im Rheingau-Taunus-Kreis in den ersten Dezennien des 16. Jahrhunderts; so weist die in Stein gehauene Kapitalis auf einem Türsturz von 1511 in Erbach (Nr. 355) eben jene charakteristischen Formen auf und zudem wenigstens in Ansätzen Linksschrägenverstärkung und Schattenachse des O.493) Der fast bis zur Grundlinie tief herabgezogene Mittelteil des M ist 1516 in Bleidenstadt (Nr. 367) und beim Eltviller Taufstein von 1517 (Nr. 373) aus der Backoffen-Schule belegt, bei letzterem sogar mehrfach in einem konischen M. Die Vermutung einer größeren Buchstabenvarianz mußte hier zugunsten einer verfälschenden Nacharbeitung aufgegeben werden, da etwa die Salvator-Seite nicht die sonst vorhandenen und schon für Erbach festgestellten Merkmale aufweist. Die erhabenen Gewandsauminschriften bei den zeitlich nicht weit entfernten Kreuzigungsgruppen von Eltville von um 1510 (Nr. 350), Erbach (Nr. 384) und Oestrich (Nr. 383) sowie bei dem Eltviller Ölberg (Nr. 382), dem Eberbacher Heinsberg-Epitaph (Nr. 352) und der Kiedricher Leuchtermadonna (Nr. 361) zeigen zwar große Bemühung um eine klare Linienführung der Kapitalisschriften, doch auch erhebliche Abweichungen von dem in den eingehauenen Inschriften erreichten Niveau: Eine Linksschrägenverstärkung wurde nur noch gelegentlich beim A verwirklicht. Allen diesen Inschriften gemeinsam ist jedoch der weit nach oben gerückte Mittelbalken bei sehr schmalen und spitzen A, schmale R mit kleinem Bogen und konvexer, am Schnittpunkt von Haste und Bogen ansetzender Cauda; auch die Dreiecke als Worttrenner sind verschwunden. Es deutet sich also in diesen Denkmälern schon der Übergang von ersten klassisch geprägten Kapitalisschriften zu regionalen Adaptationen an.494) Auch das Epitaph Allendorf von um 1518/1519 (Nr. 376) und die Grabplatte des Abtes Nikolaus IV. von Eltville von 1527 (Nr. 396), beide in Eberbach, weisen noch stärkere Anklänge an die klassizierende Variante auf. Bis zur Jahrhundertmitte streben die Inschriften der meisten anspruchsvollen Grabmäler nach diesem Duktus, so die Doppelgrabplatte zweier Eberbacher Äbte von 1535 (Nr. 409), das Stockheim-Epitaph von 1536 (Nr. 410), die gelehrte Inschrift des Adam Helsinger von 1539/40 (Nr. 414) mit dem M mit tief herabgezogenem Mittelteil, das Brömser-Epitaph von 1543 (Nr. 422) und das Allendorf-Epitaph von 1546 (Nr. 424). Es fällt auf, daß bis 1541 keine merkliche Abweichung von einem Mindeststandard eintrat; sogar Schattenachse, Linksschrägen- und Bogenverstärkungen sowie Serifenbildung sind immer mehrheitlich realisiert. Daß trotzdem bei diesen Inschriften und ähnlichen Ausprägungen anderenorts nicht der genaue Duktus römischer Inschriften festzustellen ist, liegt an den neuen Größenverhältnissen, an dem relativ zur Buchstabengröße gestiegenen Anteil der ausgehauenen Fläche und der veränderten Behandlung einzelner Buchstabenteile. Letztere äußert sich schon sehr früh in dem deutlichen Längenunterschied der Balken des E. Auf dem erwähnten Kiedricher Marktbrunnen von 1541 (Nr. 419) erhielt das R erstmals wieder eine konvexe Cauda, und die Platte des Abtes Johannes V. Bertram von Boppard (Nr. 418) aus demselben Jahr ist mit einer enggestellten, unregelmäßigen Kapitalis beschrieben, in der auch das R wie bei den erhabenen Schriften benutzt wird. Durch die schlanke Proportion entfallen Bogenkonstruktionen aus dem Kreis. Gerade dieses Merkmal, bedingt durch die sich verändernde Relation von Text und Raum, bestimmt vielfach die nachfolgenden Kapitalisanwendungen. Die hohe Qualität der erwähnten Schrift resultiert höchstwahrscheinlich aus dem Wirken entsprechend ausgebildeter Werkstätten am Mittelrhein und reicht sogar mit deutschsprachigen Texten bis an die Jahrhundertwende.495) Verstärkt kommen aber nach der Jahrhundertmitte auch andere Hersteller zum Zuge wie eine Werkstatt für die Grafen von Nassau in Idstein, deren schlankere Kapitalis (Nrr. 443, 448-450) all die typischen Merkmale der klassizierenden Variante vermissen läßt und mit teilweise offenen B und R sowie konvexen R-Cauden und Ausbuchtungen beim Balken des H werkstattinterne Fremdformen ausbildete. Bei dem Epitaph für Philipp Frei von Dehrn (Nr. 481) in Eltville wird die Kapitalis durch unterschiedliche Strichstärken, in der letzten Zeile weit unter die Grundlinie geführte, schnörkelartig aufgerollte Zierstriche an Schrägschäften und Cauden, überhöhte Versalien sowie durch die stark gebogene und unter die Zeile gezogene Cauda des R als eine von dekorativen Zierelementen bestimmte Schrift charakterisiert, deren Besonderheiten die Hand des im Trierer Raum tätigen Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann verraten.496) [Druckseite LXX]

Weniger kunstvolle, geradezu plumpe Ausführungen von Kapitalisschriften sind in der Regel vom Rang der Denkmäler her begründbar und schriftgeschichtlich nicht in irgendwelche Entwicklungsstränge einzuordnen. Zum 17. Jahrhundert hin häufen sich Denkmäler mit einer klar gestalteten Kapitalis, die noch quadratische Proportionen aufweist, aber keinesfalls mehr die klassischen Regeln der Buchstabengestaltung beherzigt. Geradezu als typisch für diese eher lokal geprägten Gestaltungsweisen erweist sich das Denkmal für Johannes Jäger in Strinz-Trinitatis von 1607 (Nr. 549) mit betont stark ausgeführten Sporen. Charakteristisch für die späten Kapitalisschriften ist auch die Verwendung überhöhter Buchstaben als Versalien oder für ganze Zeilen, die Einstreuung von Interpunktions- und Trennungszeichen, die Zunahme von Zierformen und Buchstabenverbindungen. Eine Mischung der Gestaltungsweisen wie bei den Tafeln des ehemaligen Eberbacher Hochaltars von 1613 (Nr. 565) rührt wohl von der mangelhaften Beherrschung der klassizierenden Kapitalis her.

5.5. Gotische Minuskel

Seit dem 14. Jahrhundert läßt sich in fast allen Beständen eine neue, der Textura verwandte Monumentalschrift nachweisen. Kennzeichen dieser aus der karolingischen Minuskel seit dem Ende des 11. Jahrhunderts entwickelten Schrift sind die Auflösung der Bögen in Hasten und Brechungen sowie die Brechung der Hasten auf der Grundlinie, die gewöhnlich als Quadrangel ausgebildet ist. Die Untersuchung der Rezeption dieser Schrift bedarf einer großräumigen Materialgrundlage, die bis heute noch nicht in ausreichendem Maße erarbeitet wurde.497) Wie ihre handschriftlichen Vorläufer nimmt auch die monumentale Minuskel offenbar ihren Ausgang vom nordostfranzösischen Raum: Die bisher bekannte Erstverwendung befindet sich in dem 1129 gegründeten Zisterzienserkloster Ourscamp und datiert von 1261.498) Nach den bisherigen Untersuchungen gilt das Erstauftreten dieser stilisierten Minuskel in Deutschland als ein Phänomen der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts. Inschriften, die auf einen Träger aufgemalt wurden, stehen ihrer künstlerischen Ausführungsform entsprechend geschriebenen Schriften näher und sind daher prädestiniert für eine frühe Übernahme dieser neuen Schriftform.499) Zu diesen Frühbelegen zählen u.a. Glasmalereien in Esslingen500) und Wienhausen501) sowie eine Goslarer Glocke von 1314.502)

Im Mittelrheingebiet galten lange die Grabdenkmäler zweier Mainzer Erzbischöfe als früheste Zeugnisse mit Minuskelbeschriftung,503) werden aber mittlerweile vor 1337 datiert504) und somit in eine Zeit, in der sich auch außerhalb des engeren Mainzer Einzugsbereichs die neue Schriftform zu verbreiten begann. Den bereits bekannten Belegen505) in Fritzlar 1340 und 1348,506) Göttingen von 1342507) und im ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Marienthal bei Netze von 1344508) sind die beiden erhaltenen Eberbacher Grabplatten von 1341 (Nr. 56) und 1346 (Nr. 66) hinzuzufügen. Sie zeigen die Schwierigkeiten des Steinmetzen mit der Umsetzung der noch ungewohnten, neuen Schriftform: Das konstitutive Merkmal der Schaftbrechung auf der Grundlinie wurde bei beiden nur [Druckseite LXXI] unvollkommen durchgebildet.509) Besonders deutlich wird dies an den fünf Fragmentstücken der Platte von 1346 (Nr. 66), die einen Wechsel von der gotischen Majuskel zur Minuskel innerhalb der Kopfzeile zeigt. In der Folgezeit gewann die Minuskel gerade in Eberbach schnell an Boden. Auch wurden die ersten Probleme mit der neuen Schrift offenbar rasch überwunden: So zeigen die anschließenden sieben Belege bis 1360, die bis auf die Denkmäler des Gerhard von Scharfenstein und seiner Ehefrau in Kiedrich (Nr. 79) und des Heinrich von der Spor in Rüdesheim (Nr. 80) in Eberbach konzentriert sind,510) ein durchweg ausgewogenes Verhältnis von Textlänge und zur Verfügung stehendem Platz. Bemerkenswert ist der durchweg schon gleichförmige Duktus des Schriftbandes und die Umsetzung des Vier-Linien-Prinzips.511) Seine Handhabung beruhte offenbar auf klaren Vorstellungen von ausgewogenen Proportionen von Ober- bzw. Unterlängen und Mittelband und von gleichmäßigen Abständen zwischen den senkrechten Teilen eines Buchstabens und denen seiner Nachbarn. Soweit nachprüfbar, ist bei den Eberbacher Belegen domini stets ausgeschrieben, d und o zumeist ligiert. In den beiden Dekaden nach 1360 geht dann der Anteil an Minuskelverwendungen zugunsten der wiederaufgenommenen gotischen Majuskel im gesamten Bearbeitungsgebiet zunächst zurück, die Minuskel wird aber dann nach 1380 wieder aufgenommen. Im Bestand bietet sich ab 1380 reiches Material zur Minuskel, doch lassen sich angesichts einer Vielfalt von Ausprägungen kaum noch Gesetzmäßigkeiten einer Entwicklung erkennen. Allgemein ist festzuhalten, daß die Neigung zu Zierformen wächst und bedingt durch Vergrößerung der Texte viele Umschriften sehr gedrängt erscheinen. Innerhalb einzelner Teilcorpora werden im 15. Jahrhundert wieder durchstrukturierte Gestaltungsweisen erarbeitet, insbesondere bei den Eberbacher Abtsgrabplatten, doch können nun zeitnahe Schriften völlig verschiedene Charaktere annehmen. Sehr deutlich wird das etwa für die Schriftproportionen bei den Denkmälern für Abt Nikolaus III. von 1442 (Nr. 194) und Graf Johann IV. von Katzenelnbogen von 1444 (Nr. 197); die Abtsplatte von 1442 gleicht in Schriftformen und noch stärker in der Architekturgestaltung der Grabplatte des Hamann Jussel von 1448 (Nr. 200). Eine Untersuchung geringfügiger Variationen von Grundformen einzelner Buchstaben kann hier nicht weiter ausgebreitet werden,512) hinzuweisen ist jedoch auf die besondere Form des m. Neben der Normalform aus drei Hasten stand schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts eine links geschlossene, einem unzialen M der Majuskel nachgebildete Ausprägung. Offenbar wieder in Anlehnung an Versalien fand man nun eine Formvariante, in der die rechte Haste mit einer oben nach links abknickenden Schwingung versehen wurde, so zuerst bei der Grabplatte des Abtes Richwin von Eberbach aus dem Jahre 1471 (Nr. 238) für das m in der Jahresangabe. Bei der Grabinschrift für den Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau (Nr. 246) aus dem Jahre 1475 wurde dieselbe Form an den Beginn des Wortes Maguntinensis gesetzt und, obwohl ebenfalls im Mittelband verbleibend, als Versal verstanden. Hier wie in Datierungen bis 1511 (Nr. 353) nimmt dieses M einen Platz ein, der sonst auch mit Versalien besetzt wurde; insofern kann man es als eine ihrer zahlreichen Varianten oder gar Alternativen bezeichnen.

Da die Minuskel nicht über ein eigenes Versalienalphabet verfügt, werden bei dem zunächst auf Anno beschränkten Einsatz von Großbuchstaben die aus der vertrauten, gotischen Majuskel entlehnten Versalformen übernommen und auch lange beibehalten. Während die Scharfenstein-Platte (Nr. 79) noch mehrere Versalien neben dem A, nämlich G, M und S aufweist, zeigen die nachfolgenden Minuskelschriften in der Regel einen äußerst spärlichen Einsatz von Großbuchstaben. Bei der metrischen Grabinschrift des Eberbacher Abtes Heinrich (Nr. 101) hingegen dienen die vier Majuskelversalien zur Kennzeichnung des Beginns der leoninischen Hexameter; gleiches gilt für den Stein des 1448 verstorbenen Eltviller Bürgers Hamann Jussel d.Ä. (Nr. 200). Schon außergewöhnlich früh, bei der Platte des 1353 verstorbenen Friedrich Brenner von Manubach (Nr. 82), erscheint ein rundes s im Mittelband, das im Prinzip die Gestaltung von später aus den Gebrauchsschriften übertragenen Versalien aufweist. Statt der Formen, die dem gotischen Majuskelalphabet entlehnt waren, treten ab den 1430er Jahren mit der Grabplatte des Johannes von Selheim (Nr. 188) in Eberbach erstmals im Bearbeitungsgebiet eigenwillige Großbuchstaben als neue Varianten auf. Die Buchstaben C, E, I und [Druckseite LXXII] R wurden den zeitgenössischen, gotischen Gebrauchs- und Buchschriften entnommen und zeigen das Phänomen der Bogenbrechung und Hastenverdoppelung.513) Durchweg weisen die meisten nachfolgenden Eberbacher Abtsgrabplatten und viele andere Inschriften ebenfalls diese den Gebrauchsschriften entnommenen Versalien auf, fast regelmäßig bei O(biit) und dem E im Klosternamen; herausgehoben werden üblicherweise Namen und Titel.

Die im wesentlichen gleichbleibenden Grundformen der Minuskel werden durch Zierstriche vorwiegend bei a, e, r und s, ferner durch in eingerollte Zierhäkchen auslaufende Schaftenden verändert. Insgesamt zeigen sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts dekorativere Formen. Bei den späten Minuskeln des Kiedricher Laiengestühls von 1510 (Nr. 349) und der 1511 datierten Mittelheimer Kanzel (Nr. 356) gelang es dem Künstler, in dem leicht formbaren Material Holz einen reichen, ornamentalen Formenschatz zu entwickeln. Die Minuskeln der Falckener-Werkstatt zeigen bei den über das Mittelband reichenden Buchstaben b, h und l durchweg die Spaltung der oberen Hastenenden, die in geschwungene Zierstriche auslaufen. Buchstaben mit Unterlängen wie g, p und das zweistöckige, oben spitze z werden mit gerollten Zierstrichen versehen, die jeweils unter die Grundlinie geführt und dort schleifenförmig verschlungen werden. Die Gemeinen a und e sowie das Schaft-r zeigen an den oberen Bogenabschnitten bzw. an der Fahne ansetzende, an den Enden aufgerollte Zierstriche. Bei den die gesamte zur Verfügung stehende Brüstungsfläche ausfüllenden, großen Minuskeln wird jeder Buchstabe aus einem breiten, mehrfach gefältelten und verschlungenen Band gebildet.

Letzte Verwendungen der Minuskelschrift in Stein sind mit den Grabplatten des Johannisberger Abtes Johannes von Siegen (Nr. 366) von 1515 und des Altaristen Peter Battenberg in Kiedrich (Nr. 392) nur bis in die ersten beiden Dezennien des 16. Jahrhunderts in einiger Dichte belegt; Nachzügler stellen die Platten für Johannes Kemel (Nr. 403) von 1531 und Abt Andreas (Nr. 435) von 1553 dar. Letzte Elemente der Minuskel finden sich auch noch bei der Grabplatte der Walsdorfer Äbtissin Margaretha Gräfin von Nassau von 1596 (Nr. 514).

Die Verdrängung der Minuskel durch die Kapitalis setzt also - wie etwa im Landkreis Bad Kreuznach - vergleichsweise recht früh ein.514)

Abgesehen von Glocken begegnen erhaben gearbeitete Minuskeln auf der Sohlbank des Eberbacher Elisabethaltars (Nr. 202) und bei dem Kiedricher Battenberg-Grabmal (Nr. 392). Die früheste Minuskelglocke datiert von 1377 (Nr. 113); diese Schrift wird aber bis weit ins 16. Jahrhundert auf Glocken weiterbenutzt, letztmalig 1565 in Lorch (Nr. 464).

Die humanistische Minuskel mit ihren charakteristischen Einzelelementen wie runden Bögen und Hastenenden ohne Brechungen ist nur zweimal im Bearbeitungsgebiet nachzuweisen: nämlich auf dem Epitaph der 1641 verstorbenen Marienhauser Äbtissin Barbara Hess (Nr. 609) und auf der Grabplatte des 1648 verstorbenen Hieronymus Klunckhard in Rüdesheim (Nr. 617).

5.6. Fraktur

Aus den spätmittelalterlichen Bastarden, die in der Urkundenschrift und in Buchdrucken seit dem Ende des 15. Jahrhunderts verwendet wurden, entwickelte sich unter Zufügung kursiver Elemente die frühe Fraktur. Sie läßt sich zuerst in den Prachtdrucken für Kaiser Maximilian I., dem 1513 gedruckten Gebetbuch und dem 1517 erschienenen Theuerdank, beobachten;515) Verbreitung erfuhr sie außerdem durch Schreibmeisterbücher und möglicherweise auch durch exportierende Gießerwerkstätten Süddeutschlands. Charakteristische Kennzeichen der Fraktur sind sowohl bei Groß- als auch bei Kleinbuchstaben die Umformung der Minuskelhasten in an- und abschwellende Linien („Schwellzüge und -schäfte”), die spitzovalen Formen der geschlossenen Buchstabenbögen, ferner bei Versalien die Tendenzen zu S-förmigen Anschwüngen und zur Verdoppelung von Schäften und Bögen. Bei den [Druckseite LXXIII] Kleinbuchstaben h, x, y, z treten schlingenförmige Unterlängen in meist ornamentaler Ausprägung auf. Anders als bei der gotischen Minuskel ist das a oft einstöckig, reichen f und langes s unter die Grundlinie.516)

Von den insgesamt elf zwischen der Mitte des 16. Jahrhunderts und dem Ende des Untersuchungszeitraumes auftretenden Frakturverwendungen im Kreisgebiet wurden immerhin sieben als Tafel- oder Wandmalerei, zwei als Lapidarinschriften, eines in Holz, ein weiteres in Metall ausgeführt. Das wohl älteste Exemplar, das undatierte Almosenbild in der Lorcher Pfarrkirche (Nr. 429), entstammt vielleicht dem 2. Viertel des 16. Jahrhunderts; sicher datiert sind hingegen die 1559 angefertigten, in Fraktur beschrifteten und gemalten Wappen im Ahnensaal des Rüdesheimer Brömserhofes (Nr. 453) mit den definierenden Charakteristika der Schrift wie Hastenbeugung, unter die Zeile reichendem f und langem s; Schwellzüge sind nur ansatzweise vorhanden. Das gleichfalls als Ölmalerei ausgeführte, in der Kiedricher Valentinskirche befindliche Holzepitaph der Walburga Koeth von Wanscheid (Nr. 466) von 1566 stellt das älteste erhaltene Grabdenkmal mit einer voll ausgebildeten Frakturinschrift im Bearbeitungsgebiet dar. Frühbelege von Frakturverwendung zu vergleichen, wird durch die Vermischungen mit Elementen der gotischen Minuskel und Rotunda-Schriften erschwert; eine vollausgebildete Fraktur in ähnlichem Erscheinungsbild erscheint ebenfalls relativ spät, nämlich 1557, in Meisenheim517) und 1568 in Zwingenberg.518) In Material, Technik und szenischem Aufbau dem Wanscheidschen ähnlich gestaltet ist das 1582 entstandene Epitaph des Kiedricher Schultheißen Bartholomäus Thein (Nr. 501), das Kapitalis und Fraktur in einem Denkmal vereinigt. Für die in Süddeutschland verbreitete erhabene Fraktur in Metallguß steht nur die Rundtafel des Dr. Raymund Graf von 1572 (Nr. 483). Hier gilt, wie vielfach schon beobachtet, daß die Charakteristika von Inschriftenfrakturen auf gemalten und gegossenen Inschriftenträgern am besten wiedergegeben werden.

Auf Glocken ist die Fraktur im Bearbeitungsgebiet nicht nachzuweisen; sie gilt generell als für Glocken nicht geeignete Schrift.519)

5.7. Worttrennungs- und Kürzungszeichen

Anhand des erhaltenen Materials lassen sich einige Beobachtungen bezüglich der Verwendung von Worttrennungs- und Kürzungszeichen in Inschriften machen, die gegebenenfalls als Datierungskriterien gelten können.520) Grundsätzlich gilt es zu beachten, daß in mittelalterlichen Inschriften Worttrenner, Reim- und Verspunkte sowie Interpunktionszeichen als Zeichen identisch, in ihrer Funktion aber verschieden sein können. Eine Interpunktion in modernem Sinne erfolgt in epigraphischen Schriften erst seit der frühen Neuzeit.

Am Beginn des kurzen Überblicks über die im Bearbeitungsgebiet verwendeten Zeichen zur Trennung einzelner Wörter stehen die halbkugelig vertieften Punkte. Bei der Eltviller Willigis-Inschrift (Nr. 4) an der Wende zum 11. Jahrhundert trennen sie freilich noch nicht Worte, sondern dienen der Kennzeichnung von Sinnabschnitten. Auf dem Vorderdeckel des „Codex Blidenstatensis” (Nr. 6) rahmen sie die Apostelnamen und trennen bei den Bibelzitaten die einzelnen Wörter voneinander. In der Form der halbkugelig vertieften Punkte begegnen Worttrenner regelmäßig im 14. Jahrhundert bei Majuskeln.521) Bereits 1341 (Nr. 56) wird die erste gotische Minuskelschrift mit Quadrangeln als Worttrennungszeichen kombiniert. Diese charakteristische Verteilung - Punkte bei Majuskeln, Quadrangeln bei Minuskeln - ist, soweit sich die Formen zweifelsfrei beurteilen lassen, bei Steininschriften durchgehalten. Die Verwendung kleiner Kreise statt Punkte kommt einmal auf der Grabplatte für Elisabeth von Kronberg (Nr. 60) vor.522) Ab 1434 treten erstmals kleine Quadrangeln auf (Nr. 188), die zwei- oder vierseitig ausgezogen werden. Sie finden in einigen Modifikationen bis zum Jahrhundertende und darüber hinaus (Nrr. 190, 200, 207, 208, 222, 224, 265) Verwendung. Bei den Worttrennern auf Glocken wurde schon früher eine größere Vielfalt an Zierformen erreicht. [Druckseite LXIV]

Mit der Wiederaufnahme der an der klassischen capitalis quadrata orientierten Schrift werden auch die Worttrenner in Form kleiner Dreiecke übernommen, so zuerst auf dem Erbacher Türsturz von 1511 (Nr. 355) bzw. auf dem Eltviller Aposteltaufstein von 1517 (Nr. 373). Die bisher verwendeten Worttrenner bleiben jedoch durchaus - und dies vor allem wieder seit den 1550er Jahren - noch gebräuchlich.523) Die Verwendung von Interpunktionszeichen wie Kommata und auf die Grundlinie gestellten Punkten ist im Bearbeitungsgebiet - wie gemeinhin - ein Phänomen vorwiegend des ausgehenden 16. und des 17. Jahrhunderts. Mit der Einführung solcher „moderner” Satzzeichen ist zudem das Verschwinden der bisher gehandhabten Worttrennung durch Zeichen zu beobachten; allenfalls finden sich kleine Quadrangeln bei der Datumsangabe zur Abtrennung der Einzelziffern oder zur Hervorhebung von Jahreszahlen bzw. des gesamten Datums.

In mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften wurden die Kürzungen von Wörtern mittels bestimmter Zeichen kenntlich gemacht.524)

Bei dem in der Antike entwickelten Kürzungssystem der Suspension525) werden nur der erste oder die ersten Buchstaben eines Wortes niedergeschrieben, der Wegfall der übrigen Buchstaben mittels spezieller Zeichen in der Regel gekennzeichnet. Der schräge Kürzungsstrich für O(BIIT) kommt erstmals 1313 auf der Grabplatte des Friedrich Bucher von Laurenburg (Nr. 23) vor. Er kann in verschiedenen Varianten, als waagrechter, als Schrägrechts- bzw. Schräglinksstrich, durch den Buchstaben geführt werden und ist durchweg den Formen der benutzten Schrift angepaßt.

Die Kürzung durch Kontraktion, indem also im Wortinneren ein oder mehrere Buchstaben entfallen,526) läßt noch eine Flexionsendung erkennen und wird meist durch einen überschriebenen Strich unterschiedlicher Form gekennzeichnet. Die Kürzung DI für D(E)I oder D(OMIN)I läßt sich bereits bei dem Oestricher Fundring (Nr. 1) beobachten. Zunächst bei nomina sacra und Wörtern ihres Umfeldes (Nr. 4) weit verbreitet, bestand diese Kürzungsart bis in die Neuzeit fort.

Die hochgeschriebene, einer Neun ähnliche Kürzung für den Wegfall der Endsilbe VS/vs ist eine der häufigsten in mittelalterlichen Inschriften. Sie ist in den Inschriften des Bearbeitungsgebietes erstmals rudimentär beim „Willigis-Stein” (Nr. 4), dann voll ausgebildet bei dem Bleidenstädter Einbanddeckel (Nr. 6) zu beobachten.

Hochstellung von Endsilben527) als seit dem 13. Jahrhundert entwickeltes Kürzungssystem fand nur vereinzelt seit dem frühen 17. Jahrhundert Eingang in die epigraphischen Zeugnisse des Bearbeitungsgebietes. So zeigt etwa die als Rest eines großen Prunkepitaphs erhaltene Inschriftplatte des Johann Georg von Bicken in Eltville (Nr. 550) in verschiedenen Varianten die Hochstellung der in kleinerformatigen Buchstaben geschriebenen Endsilben. Früh wird nur das kleine, hochgestellte o als Endung lateinischer Zahlwörter verwendet, erstmals 1311 (Nr. 20); es kann sowohl am Ende als auch in der Mitte über den jeweiligen Zahlzeichen stehen.

Tachygraphische Zeichen,528) aus antiken Kurzschriften entwickelt, finden sich beispielsweise als tironisches et in der seltenen Form eines z mit Mittelbalken bei der 1377 datierten und in gotischer Minuskel beschrifteten Erbacher Anna-Glocke (Nr. 113) und nochmals bei der Bleidenstadter Minuskelglocke von 1411 (Nr. 169); die sonst üblicherweise verwendete, aus Balken und Schräghaste bestehende Form ähnelt einer 7.

5.8. Zahlen und Ziffern

Während die wohl älteste Verwendung arabischer Ziffern auf monumentalen Denkmälern in Deutschland bereits von 1388 datiert529), setzt ihre vermehrte Benutzung erst seit der Mitte des 15. Jahrhunderts ein. Im Bearbeitungsgebiet liegen die ersten sicheren Belege mit dem Rüdesheimer [Druckseite LXXV] Gemarkungsgrenzstein von 1480 (Nr. 259) und dem Kiedricher Chorgewölbe von 1481 (Nr. 260) vor.530) Dieser Befund stimmt im großen und ganzen mit Beobachtungen im weiteren Umfeld überein.531) Die Entwicklung der arabischen Ziffern von ihrer spätgotischen Schreibweise zur „moderneren” nachzuvollziehen, wird durch die Ausdünnung des sicher beurteilbaren Materials nach der Zeitenwende verhindert: So erscheinen die rechtsgewendete 5 spätestens 1509 (Nr. 347) in der Idsteiner Unionskirche, eine Vorform der aufgerichteten 7 1517 in Nothgottes (Nr. 372) und 1527 die für die Zukunft maßgebliche 7 in Eberbach (Nr. 396). Daß die aufgerichtete 4 erst 1535 (Nr. 409) zu belegen ist, resultiert höchstwahrscheinlich aus Lücken im Material.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Im Katalog fanden nicht alle Inschriften Aufnahme, die sich für den Rheingau-Taunus-Kreis nachweisen ließen. Abgesehen von den definitionsgemäß ausgeschlossenen, reproduzierbaren Inschriften, deren Erfassung durch Nachbardisziplinen abgedeckt wird,532) konnten solche Inschriften nicht berücksichtigt werden, die nach der Zeitgrenze von 1650 entstanden oder die aus fremden Gebieten nachträglich in das Kreisgebiet eingeführt wurden bzw. deren Herkunft aus dem oder Anfertigung für das Kreisgebiet nicht gesichert ist. So blieben auch sog. Patenglocken, die nach dem zweiten Weltkrieg aus den deutschen Ostgebieten in das Kreisgebiet gelangten, von einer Aufnahme ausgeschlossen. Eine Vollständigkeit der Übersicht über die ausgeschlossenen Inschriften ist jedoch im Folgenden nicht angestrebt.

6.1. Inschriften unsicherer Zuordnung, Zeitstellung und Herkunft

Die hl. Hildegard von Bingen soll vom hl. Bernhard von Clairvaux ein mit reichen Malereien verziertes Gebetbuch und einen Ring mit der (übersetzten) Aufschrift Ich leide gern erhalten haben, berichtete Eduard Schneegans 1839 ohne jeden Quellenbeleg.533) Beide Gegenstände sollen bis in seine Zeit im Kloster Eibingen aufbewahrt worden sein. Der Auskunft von Sr. Adelgundis Führkötter534) zufolge ist von den genannten Geschenken in der Hildegard-Forschung nichts bekannt; das in München verwahrte sog. Gebetbuch der hl. Hildegard entstand erst nach ihrem Tod, nach 1190. Möglicherweise floß Schneegans die Kenntnis einer Vision der hl. Hildegard in die Feder, derzufolge sie während eines Fieberleidens Heilige erblickte, die ihr sagten: „Den Schmerz, den du zu erdulden hast, mußt du gern tragen.”535)

In der Sammlung Nassauischer Altertümer des Museums Wiesbaden werden zwei Glasfenster aus dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts (um 1180) aufbewahrt, deren Provenienz nicht eindeutig zu klären ist.536) Die qualitätvollen Fenster, deren Thematik dem Neuen Testament (Auferweckung des Lazarus, Judas-Kuß) entnommen ist, wurden vermutlich im Zuge der Verschleuderung kirchlichen [Druckseite LXXVI] Inventars nach der Säkularisation offenbar aus einem unbekannten Kloster entfernt und gelangten auf nicht mehr rekonstruierbaren Wegen in die Schausammlungen des Museums. Da bisher kein Erwerbungsbericht aufgefunden wurde, ist eine mutmaßliche Herkunft aus Kloster Tiefenthal537) eher unwahrscheinlich, zumal die frühest nachweisbare Aufnahme eines figürlichen Glasgemäldes in eine Zisterzienserkirche erst 1300 in Kloster Haina entgegentritt538) und die Tiefenthaler Kirche 1572 durch eine Brandkatastrophe starke Schäden hinnehmen mußte, die vermutlich zur Zerstörung der Fenster geführt hätte. Im Gespräch war ferner eine mögliche Provenienz aus der Ingelheimer Pfalzkapelle539) oder aus dem Kloster Maria Laach.540) Das Lazarus-Fenster trägt die Aufforderung Christi an die Frauen SEQUITUR VEL UTRAQUE SORORES und REDIT A SPECTANTE COHORTE, ferner die Erweckungsworte Christi LAZARE VENI FORAS. In dem zweiten Fenster wurden offenbar Teile des Schriftbandes neu aneinandergefügt.

Wohl vom Ende des 12. Jahrhunderts stammt ein beschriftetes Teilstück einer aus diversen Resten neu zusammengesetzten Figurenscheibe, die im Diözesanmuseum Limburg aufbewahrt wird.541) Gezeigt ist eine weibliche Heilige mit einem Kirchenmodell, das die Inschrift HVSEN in romanischer Majuskel trägt. Die aufgrund dieses Ortsnamens mehrfach geäußerte Zuschreibung an Kloster Marienhausen542) gründet sich auf die Tatsache, daß die Klostergebäude 1803 von Hans Carl Freiherr von Zwierlein aufgekauft wurden und die Fragmente in seiner Glasgemäldesammlung auftauchten. Unsicher wird die Zuschreibung allerdings angesichts der Farbigkeit des Stückes, was für ein Zisterzienserinnenkloster bei der frühen Zeitstellung des Fragments unwahrscheinlich ist, sind doch nur vereinzelt seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts Ausnahmen vom zisterziensischen Farbigkeitsverbot für Glasfenster nachzuweisen. Zudem wurde die Klosterkirche erst 1219 geweiht, was für die stilistische Datierung des Glasgemälderestes zu spät ist.

Ebenfalls unsicherer Provenienz ist die in der 1778-81 erbauten Kath. Pfarrkirche St. Trinitatis zu Fischbach543) befindliche Glasmalerei wohl aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert, die den hl. Antonius zeigt und nach Lotz angeblich aus Kloster Eberbach stammen soll.544) Diese Provenienzhypothese läßt sich durch archivalisches Material nicht bestätigen; eher stammt das Glasfenster aus der 1830 abgebrochenen Gimbacher Wallfahrtskapelle.

Von Roth wurde für die Eltviller Pfarrkirche St. Peter u. Paul eine verlorene Alarmglocke mit dem angeblichen Gußjahr 1488/89 überliefert.545) Der Text soll Ich ruf mit meynem klang / arm und reich zusamm / zu feur und zu nöten / schedlich levt zu töten gelautet haben.546) Da der Eltviller Kirchturm infolge der fehlenden Trennung von Kirchen- und Zivilgemeinde beiden gehörte, hatte die Gemeinde das Recht auf eine eigene Glocke im Turm der Pfarrkirche. 1488 gab der Gemeinderat den Guß einer neuen Glocke bei Meister Heinrich aus Mainz in Auftrag. Die Inschrift dieser Alarm- oder sog. „Großen Glocke” ging 1564 unter, als diese zersprang. Sie wurde dann mehrfach umgegossen.547) Das 1515 erwähnte Vierergeläute fiel 1683 einem Brand zum Opfer wie auch das drei Jahre später gefertigte, neue Glockenensemble im Jahre 1782. Das noch im gleichen Jahr durch Wilhelm Heinrich Rincker neu gegossene Geläute hielt sich bis zum Zweiten Weltkrieg. Aufgrund dieser Zerstörungen und fehlender, eindeutiger Belege zur Authentizität des von Roth mitgeteilten Textes ist die Inschrift nicht in den Katalog aufgenommen worden. [Druckseite LXXVII]

In ihrer Fertigungszeit und Herkunft unbekannt bleibt die heute in Eppstein befindliche, angeblich aus dem Rheingau stammende Glocke mit der Inschrift In honorem passionis Dei.548) Unsicher in der Standortzuweisung bleibt ein 1888 beschriebenes, nur mit dem allgemeinen Herkunftsnachweis „aus dem Rheingau” bezeichnetes, taschenförmiges Gefäß aus glasiertem Ton, das die Inschrift A(N)NO 16L getragen haben soll.549)

In der Ev. Kirchengemeinde zu Niedergladbach wird ein Kelch mit der in unauffälliger Kapitalis ausgeführten Inschrift S(ANCTVS) • VICTORIS aufbewahrt, dessen Zeitstellung unbekannt ist.550)

Der Engel der Verkündigungszene des westlichen Portaltympanons an der Kiedricher Valentinskirche hält ein Schriftband mit den Worten Ave Maria gracia plena, die in einer neogotischen Minuskelschrift aufgemalt sind. Diese Beschriftung geht offenbar auf eine verloschene Inschrift zurück, da in einer Beschreibung aus dem Jahre 1763 der Wortlaut des Engelsgrußes erwähnt wird;551) unbekannt ist freilich, ob der Text original und mit der Entstehung des Portals verbunden ist oder erst zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt vor 1763 angebracht wurde.

Im Wald nahe bei Kloster Eberbach bezeichnet eine kleine Kapelle der Überlieferung zufolge den Platz, von dem aus der hl. Bernhard anläßlich seines Besuches den Ort erblickt haben soll, auf dem später das Kloster erbaut wurde. Pater Bär zufolge war der Name des Heiligen bzw. die Gemarkungsbezeichnung schon in früherer, allerdings nicht näher bekannter Zeit in eine Gedenkeiche eingeschnitten worden; nachdem diese abgestorben war, ließ der Konvent eine Schrifttafel anfertigen, die über dem Eingang zu der 1701 fertiggestellten Kapelle angebracht wurde.552) Bär bemerkte, daß die Verse dieses Chronostichons von 1701 den alten, in die Gedenkeiche eingeschnittenen Namen, der in einer Grenzbeschreibung von 1497 als „sant bernhartsruge” verzeichnet ist,553) als bekannt voraussetzten. Ob nun der Flurname oder bereits eine literarische Umformung in den alten Baum eingeritzt war, läßt sich nicht entscheiden.

6.2. Herkunft aus Fremdbeständen

Im Bestand befinden sich einige Inschriftenträger, die zwar noch innerhalb der Zeitgrenze entstanden, aber fremder Herkunft sind bzw. deren Herstellung für das Kreisgebiet nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.

Der Rektor der Kölner Universität, Segebodo Berswort (†1455),554) ließ zwischen 1415 und 1455 zwei von ihm gestiftete Kaseln sowie ein Altarantependium mit seinem Namen und seinem Titel legum doctor versehen;555) die Kaseln befinden sich heute in der Kath. Pfarrkirche zu Winkel.556) Das Altarantependium zeigt gleichfalls die Kölner Borte, die identische Namensinschrift und das Stifterwappen. Es wurde 1889 aus dem Frankfurter Kunstmarkt vom Kölner Museum für Kunsthandwerk erworben und einige Jahre später vom Schnütgenmuseum übernommen.557) Daß Berswort die Gewänder und das Antependium für Winkel gestiftet hätte, ist unwahrscheinlich;558) über einen Ankauf der Borten zu einem unbekannten Zeitpunkt ist bislang nichts bekannt geworden. [Druckseite LXXVIII]

Alle heute vorhandenen spätmittelalterlichen Paramente und Kaseln der Kiedricher Valentinuskirche559) mußten ebenso wie der dort auf der Südempore stehende, mit teilweise beschrifteten Bildern versehene Marienaltar von um 1480560) von der Katalogaufnahme ausgeschlossen werden, da diese Gegenstände erst in den 1860er Jahren aus Fremdbeständen für die Kirche angekauft wurden.561)

Aufgrund seiner Herkunft aus dem fränkischen Kunstkreis ist der ehemals in der Kunstruine Schwarzenstein bei Johannisberg befindliche, dann in die Kath. Pfarrkirche in Stephanshausen gestiftete, schmiedeeiserne Leuchter mit der Jahreszahl 1580 nicht aufgenommen worden. Die Geisenheimer Leuchterbank mit den Monogrammen Christi und Mariens562) dürfte aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammen.563)

Als nicht zweifelsfrei für den Rheingau hergestellt, mußte das erst 1909 unter einer Übermalung von 1559 freigelegte, auf dem Rahmen beschriftete, signierte und die „Maria lactans” darstellende Gemälde von der Hand des Petrus Christus,564) ehemals in den Sammlungen des Grafen Matuschka-Greiffenclau auf Schloß Vollrads, heute im Kunstmuseum Düsseldorf aufbewahrt,565) von der Aufnahme ausgeschlossen werden. Es trägt den Text des Marienhymnus AVE REGINA CELORV(M) MATER REGIS ANGELORV(M) / O MA(RI)A FLOS VIRGINV(M) VELVD ROSA VEL LILIV(M) / FVNDE PRECES AD FILIV(M) PRO SALVTE FIDELIVM / PETRVS XPI ME FECIT A(NN)O D(OMIN)I 1449.

Das in den neogotischen Hochaltar der Kath. Pfarrkirche zu Assmannshausen integrierte Gemälde zeigt die beschriftete Darstellung des Marientodes. Der Marienhymnus am oberen Bildrand, besonders hervorgehoben in goldenen Buchstaben auf rotem Schriftband, lautet in sorgfältig gemalter, frühhumanistischer Kapitalis AVE •. REGINA •. CELORVM •. MATER •. REGIS •. ANGELORVM •. O •. MARIA. Das Gemälde stellt eine Stiftung um die Mitte des 19. Jahrhunderts dar und entstammt fränkischen oder nürnbergischen Kunstkreisen.566)

Zum Neujahrstag 1549 schenkten Hartmut XII. von Kronberg und seine Frau Barbara von Sickingen Hartmuts Mutter Anna einen reich verzierten Tisch mit bemalter Platte. Breite Schriftbänder mit Ermahnungen zierten deren oberes Bilddrittel, Gottvater mit seinem Sohn saß zu Häupten der sieben Einzelfiguren; über ihren Köpfen befanden sich geschwungene Bänder mit den Namen der Dargestellten. Ein Narr und ein Greis im unteren Bildfeld hielten gleichfalls Schriftbänder.567). Die Tischplatte befand sich ursprünglich auf Schloß Kronberg im Taunus und geriet im Erbgang offenbar an Hermann I. von Kronberg (†1626), dessen Tochter Maria Margarethe (†1661) die Gattin des Obristleutnants Peter Johann Christoph von Bettendorf (†1642) war.568) Dieser hatte den Brömserhof in Rüdesheim geerbt;569) ob sich die Tischplatte bereits dort befand oder erst später über Sophia von Hatzfeld, verheiratete von Coudenhoven und Erbin der von Bettendorf,570) nach Rüdesheim gelangte, ist nicht mehr zu entscheiden. Jedenfalls verkauften die von Coudenhoven den Brömserhof an die Stadt Rüdesheim und schenkten den zwischen 1812 und 1814 dort nachgewiesenen Tisch an den Fürsten Metternich. Durch ihn gelangte die Tischplatte ins Schloß Johannisberg. Sie verbrannte bei dem Fliegerangriff auf das Schloß 1942 und ist nur durch ein Foto571) überliefert. [Druckseite LXXIX]

Die aus dem ehem. Benediktinerinnenkloster Rupertsberg bei Bingen stammende und in der Kath. Pfarrkirche zu Eibingen verwahrte Schädelreliquie der hl. Gudula zeigt auf der Stirnpartie den schreibschriftlich aufgetragenen Namen der Heiligen.572) Unter dem im 18. Jahrhundert geschriebenen Namenszug573) kam durch eine röntgenologische Untersuchung der ältere, gleichfalls schreibschriftlich ausgeführte Name Gvdvla zum Vorschein.

Von 1501 stammte ein verlorener Tragaltar mit lateinischer Weiheinschrift, der von den Minderbrüdern des Konvents zu Grünberg574) wohl für ihren eigenen Bedarf gestiftet worden war. Dieser Altar gelangte auf nicht geklärten Wegen nach Eberbach; seine Inschrift wurde von Hensel 1629 überliefert.575)

Wohl kaum auf Geisenheim zu beziehen ist die Abbildung einer Grabplatte576) von 1637 mit dem Allianzwappen Echter von Mespelbrunn/Rodenstein und weiteren Ahnenwappen (Rodenstein, Stein, Oberstein), die der Abzeichnung des unbekannten Gewährsmanns zufolge eine auf dem Rand umlaufende Grabinschrift577) für Anna Katharina Echter von Mespelbrunn, geb. von Rodenstein trug. Für Geisenheim ist in der fraglichen Zeit weder eine Bestattung einer Rodensteinerin belegt noch bestanden engere Beziehungen zwischen dem Adelsgeschlecht im Spessart und Geisenheim. Auch die Familiengenealogie liefert keinen brauchbaren Hinweis: Die einzige überlieferte Anna Katharina, Tochter des Jörg Otto von Rodenstein und der Anna Helena von Oberstein, heiratete 1608 Wolf Philipp Hund von Saulheim;578) eine weitere Eheschließung mit einem Echter von Mespelbrunn ist für sie nicht bekannt. Eine Anna Katharina Echter von Mespelbrunn ist in der fraglichen Zeit hingegen in der Aschaffenburger Stiftskirche beigesetzt worden.

In den evangelischen Pfarreien Panrod, Taunusstein-Neuhof und Oberauroff befinden sich aus Messing gefertigte Schalen, die alt- und neutestamentliche Szenen des Sündenfalles oder der Verkündigung und schmückende, freilich in ihrer Deutung keinen Sinn ergebende Buchstabenfolgen aufweisen.579) Der auf dem Panroder Exemplar erkennbare Wortlaut ALLZEIT GELVCKICH BARTH läßt sich in vergleichbarer Form auch auf anderen solcher Schalen nachweisen.580) Die Aufnahme dieser Inschriftträger unterblieb entgegen den Gewohnheiten anderer Bände des Inschriftenwerkes,581) da es sich offenbar um weitverbreitete, mit Stanzmodeln seriell hergestellte Schalen unbestimmten Zwecks handelt, deren wirkliche Herkunft mit Sicherheit nicht zu klären wie auch das tatsächliche Alter jeden Exemplars aufgrund der immer wieder verwendeten Model nicht zu bestimmen ist.

Die in der Kath. Pfarrkirche zu Hallgarten aufbewahrte Kasel von 1638 mit Spruch- und Namensbeischriften, Kreuztitulus und Initialen sowie Jahreszahlen gelangte aus dem zur Wormser Diözese gehörenden, ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Mariamünster nach dessen Aufhebung 1800/02 auf ungeklärten Wegen in den Rheingau.582)

6.3. Texte, deren Ausführung als Inschriften unwahrscheinlich ist; Inschriften außerhalb der Bearbeitungsgrenzen

In einem ungedruckten Verzeichnis über Ausstattungsgegenstände des Stiftes Bleidenstadt583) findet sich unter der Überschrift „Epitaphium tumuli Sancti Ferrutii martyris Christi” ein Text wohl aus [Druckseite LXXX] der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, in dem Versatzstücke aus den bekannten Versen des Ferrutius-Sarkophags und aus der Vita des Heiligen verwendet werden.584) Eine inschriftliche Ausführung dieses Textes ist ungewiß.

In Eberbach sollen sich auf einer nicht näher bezeichneten „tabula” die Namen aller Zisterzienserklöster befunden haben, zusammen mit einer Anrede der Gottesmutter an ihren Sohn in Form eines Distichons: Quae subiecta pii Bernardi claustra recondit / Tabula me matrem te genitumque colunt.585) Es dürfte sich sich bei dieser Tafel um eine Filiationstafel aus Pergament gehandelt haben.586) Möglicherweise war auch die Darstellung eines Klosterstammbaumes gemeint, wie er beispielsweise in einer späten Version von 1728 aufgrund einer Quelle aus dem ausgehenden 15. Jahrhundert für alle auf das Kloster Kamp zurückgehenden Zisterzen angefertigt wurde.587) Bei dem Kamper Stammbaum wächst aus dem Bild der Abtei ein Baum heraus, der auf Stamm und Ästen Tafeln mit den Namen und Daten aller Töchter- und Enkelgründungen Kamps trägt. Vielleicht geht die fragliche Eberbacher Klosterliste auf den 1631 von dem dortigen Prior Philipp Hoffheim in seine Sammelhandschrift mit dem Titel „Protocollum s. Ordinis Cisterciensis (...)” eingefügten Katalog aller Zisterzienserklöster zurück, der offenbar in Eberbach selbst entstand, später dem Kloster Heisterbach gehörte und heute in der Düsseldorfer Universitätsbibliothek verwahrt wird.588)

Von einer Aufnahme in den Katalog ausgeschlossen blieben die in ihrer Ausführung als Inschriften ungewissen Texte, die Paul Wagner in der Eberbacher Bursenrechnung von 1423 und 1427 fand.589) Einen der Texte bezog der Autor auf eine mutmaßliche Beischrift zu einem Kruzifix: Aspice, mortalis: pro te datur hostia talis! / Inspice, qui transis, cum sis mihi causa doloris: / Vulnere sto plenus pro te nimis / undique Iesus. / Sic homo, sto pro te; cum peccas / desine pro me. / Cum moriar pro te, videas, quid / agas modo pro me. In einem zweiten Text vermutete er zwar keine inschriftliche Ausführung, aber der Inhalt läßt zumindest den Schluß zu, daß hiermit eine Ermahnungsabsicht für den Offizianten beim Altardienst in ähnlicher Form gemeint war, wie sie in der Kiedricher Sakristei inschriftlich (Nr. 318) realisiert ist. Dieser Text lautet in der Wagnerschen Übertragung: Merito se tergit, cum ad altaria pergit, / sacerdos celebrans ad missam sive ministrans; / hoc ceteri vitent, tunc mappe clarius nitent. / Videat sacrista, ut singuli teneant ista, / laudet tenentes, proclamet transgredientes.

In unmittelbarer Nähe zum Hochgrab des Erzbischofs Gerlach von Nassau (Nr. 102) befand sich ein mit eisernem Flechtwerk verschlossener, steinerner Wandschrank, worin die Blasensteine des Erzbischofs in einem Kästchen aufbewahrt wurden; eine „tabula membranacea” erinnerte ausführlich an die Todesursache des Metropolitans. Der Wortlaut des aus typologischen Gründen von einer Katalogaufnahme ausgeschlossenen Tafeltextes wird im Eberbacher Catalogus590) wiedergegeben: Nota, quod sub anno natiuitatis domini MCCCLXXI die XII mensis februarii in castro Aschaffenburg reverendus in Christo pater dominus Gerlacus de Nassau ex regali prosapia ortus archiepiscopus Moguntinus felicis recordationis et devotus Mariae virginis gloriosae capellanus tumbatus591) propter acerbitatem doloris inexpressibilis et passionis intolerabiliter afflictione592) duorum videlicet lapidum oculatim hic positorum in ipsius vesica per anatomiam repertorum causati diem suum clausit extremum. Cuius anima requiescat in pace per saecula infinita. Pro quo omnes et singuli hos lapides593) intuentes humili corde et flexis poplitibus depromant, requiem aeternam dona ei Domine et lux perpetua luceat ei, [Druckseite LXXXI] Amen.594) Die Blasensteine waren um 1600 offenbar bereits verloren, während die Pergamenttafel noch vorhanden gewesen sein soll.595) Warum Helwich sie 1612, dem Jahr seines ersten Besuchs in Eberbach, nicht abschrieb, kann nur vermutet werden. Vielleicht war sie nicht zugänglich oder doch bereits zerstört.

Im Chor der Geisenheimer Pfarrkirche befinden sich Schlußsteine mit den Wappen des Mainzer Domkapitels des Jahres 1510 unter Erzbischof Uriel von Gemmingen (†1514).596) Helwich gab an, in seinem Manuskript die Namen der Domherren geordnet zu haben;597) Roth bemerkte dazu, die Namen seien „angeschrieben” gewesen.598) Die heute noch vorhandenen Wappen, die die Fertigstellung der Bauarbeiten im Chor dokumentieren, sind lediglich als dünne Steinplättchen dem Gewölbe aufgelegt und waren nie beschriftet.

Ein verschollenes Reliquienkästchen mit Reliquien einer der 11000 Jungfrauen, der hl. Konstanze, befand sich im Kloster Marienthal. Helwich berichtete von dieser Holzkapsel („capsula quaedam lignea”) 1614, daß sich an ihr ein beschriftetes Täfelchen („tabella”), vermutlich ein Pergamentzettel, befand, auf dem die Reliquie und deren Fundumstände in dem verwüsteten Kloster geschildert wurden.599)

Sicherlich nicht inschriftlich ausgeführt war das von Helwich in seine „Syntagma” aufgenommene, 1518 (erste Ausgabe 1522) von Albrecht Dürer angefertigte Holzschnittblatt „Triumphzug des Kaisers Maximilian”.600) Der Gewährsmann notierte unter der Überschrift „in Eltuil” als nähere Ortsangabe „in Hospitio quondam Joannis Appelmanni in dormitorio nostro”, wo er den Stich auf einer Tafel601) („in oblonga tabula depictum”) erblickte.602) Möglicherweise war der Holzschnitt auf eine Holztafel aufgezogen worden.

Einige Inschriften wurden aufgrund späterer Zeitstellung nicht in den Katalog aufgenommen, so etwa die reichen, erst ab 1658 erhaltenen Sarginschriften der Idsteiner Grafengruft oder die umfangreichen Ausmalungen des Pavillons (Gartensaal) im untergegangenen Idsteiner Schloßgarten, deren Entwürfe zwar noch vor 1650 entstanden, deren Ausführung jedoch erst nach 1652 vorgenommen wurde.603) Die Garten-Grotte war zwar bereits 1566 von Graf Balthasar von Nassau-Wiesbaden-Idstein erbaut worden, doch wurde darauf erst 1652/56 inschriftlich hingewiesen.604).

Nur an einer Stelle sind die Grisaille-Malereien mit Szenen aus der Passionsgeschichte in der Bad Schwalbacher Martin-Luther-Kirche auf 1651 datiert. Sie waren früher an den Wändes des Chores als Rückenlehnen der Bänke angebracht.605) Heute befinden sie sich unter der Holzempore im Kircheninneren. [Druckseite LXXXII]

Die Grabplatte für die beiden nicht aufeinanderfolgenden Eberbacher Äbte Johannes VII. Rumpel (amtierte 1642-1648, 1648 gestorben in Gottesthal) und seinen dritten Nachfolger606) Balthasar Bund (†1653) weist in der unteren Hälfte der mit doppelter Mitra, zwei Abtsstäben und den persönlichen Wappen verzierten Platte aus rotem Sandstein zwei beschriftete Tafeln auf; der Stein wurde beim Tode des später amtierenden Abtes angefertigt.

Zum Idsteiner Hexenturm wurde von „Schriften” berichtet, die wohl auf Schieferplatten gestanden haben sollen; die von Reuter in diesem Zusammenhang überlieferte Abbildung einer Tafel mit dem Rest einer im Verlies des Turmes vorgefundenen Buchstabenfolge A • TI INV607) konnte keiner bestimmten Zeitstellung zugeordnet werden. Allenfalls das spiegelverkehrte N könnte eine Entstehung im 16./17. Jahrhundert vermuten lassen.

Eine unsichere Entstehungszeit charakterisiert auch die Namensinschrift IOHA(N)N • REINHARD • ALBERTI am Kruzifix am Hochaltar in der Ev. Kirche in Hohenstein-Hennethal. Ein Anhaltspunkt für eine zuverlässige zeitliche Einordnung konnte bisher nicht gewonnen werden. Gleiches gilt auch für das heute vor der ehemaligen Alten Pfarrkirche in Lorchhausen im Boden liegende Grabplattenfragment eines Jakob.

6.4. Nicht mehr edierbare Inschriften

In der Pfarrkirche zu Breithardt befindet sich eine weitestgehend abgetretene Bildnisgrabplatte mit einer verderbten Umschrift in gotischer Minuskel, von der in der Fußleiste nur noch spärliche Hastenreste vorhanden sind. Sie sind nicht mehr zu sinnvollen Worten zusammenzufügen. Die Überlieferung, die diesen Stein dem 1491 verstorbenen Kanzler Adolf von Breithardt zuschrieb,608) ist aufgrund von dessen Grabstätte in Mainz609) nicht zu bestätigen. Nach einer knappen Notiz befand sich an der Ev. Martin-Luther-Kirche zu Bad Schwalbach ein verlorenes Grabmal aus schwarzem Marmor für Anna Köth von Wanscheid. Sowohl der Name als auch das Todesjahr 1607 können nur inschriftlich erschlossen sein.610) Die in den Boden der ehem. Johannisberger Klosterkirche eingelassene Grabplatte mit dem Abbild eines Geistlichen (infulierter Abt?), begleitet von zwei Adelswappen in den oberen Plattenecken wurde zwar beschrieben, eine Inschrift jedoch nicht mitgeteilt.611)

Roth berichtete 1884, daß die Grabplatten in der Eltviller Kirche seit 1820 unter einem Bretterboden verborgen, 1845-46 entfernt und „theils zerbrochen, theils ganz zu Weinbergsmauern in der Pfarrwingerten im Hanach und Sonnenberg verwendet”612) wurden. Einzelne Fragmentstücke lagen 1884 südlich vor der Kirche; auf einer Platte waren noch Reste einer gotischen Minuskelbeschriftung erkennbar, eine weitere Platte aus Schiefer zeigte einen Geistlichen mit Kelch.613)

An der Ruine der Wallufer Johanniskirche befand sich am südlichen Triumphbogenpfeiler ein beschrifteter Mauerquader, dessen in Kapitalis abgefaßte Inschrift durch starke Verwitterungsschäden bereits 1965 nicht mehr lesbar war.614)

Vor der Südfassade der Lorcher Martinskirche liegt eine Rotsandsteinplatte des 15. Jahrhunderts mit der stark abgetretenen Figur einer Frau. Die Umschrift in gotischer Minuskel ist bis auf wenige, nicht mehr lesbare Hastenreste verloschen.

Für die Ev. Kirche zu Niederseelbach615) ist lediglich bekannt, daß 1880 eine alte Glocke „mit noch nicht entzifferter Inschrift”616) vorhanden war.

6.5. Nachrichten zu Begräbnissen und Stiftungen

Verschiedene Begräbnisnachrichten bleiben ohne den konkreten Nachweis einer monumentalen Realisierung, sondern liegen allein in Form von Urkunden- und Aktenbelegen vor.617) Zahlreiche Bestattungsnachweise sind im Eberbacher Seelbuch enthalten, wobei in den entsprechenden Fällen der Vermerk sepultus apud nos die Grablege bestätigt.618) Zu einzelnen Äbtissinnen Tiefenthals und anderer Frauenklöster sind zwar die jeweiligen Amtszeiten und Sterbedaten überliefert, doch keine entsprechenden Grabinschriften.619)

Helwich vermerkte in seinem „Syntagma” mitunter Sterbe- bzw. Bestattungsnachrichten einzelner Personen, wie etwa die Eltviller Sepulturen von Konrad Weis zu Löwenstein und dessen Frau Katharina zum Jahr 1434 und deren beider Sohn Heinrich zum Jahre 1440620) oder die Bestattung des 1460 verstorbenen Konrad Brömser von Rüdesheim in der dortigen Pfarrkirche.621) Aus diesen verkürzten Hinweisen, die zwar das tatsächliche Vorhandensein von Grabplatten vermuten lassen, aus denen der Gewährsmann seine Informationen bezog, ist jedoch keine tragfähige Aussage zu einer entsprechenden Grabinschrift zu gewinnen. Im Manuskript des Eberbacher Anonymus von 1704/7 finden sich einzelne verkürzte Grabnachrichten, bei denen der Gewährsmann nach seiner Autopsie die zugehörigen Grabplätze und offensichtlich auch die noch lesbaren Namen wiedergab, jedoch eigene Zusätze beifügte, die wohl nicht inschriftlich realisiert waren. Da es sich eindeutig um Inschriftreste handelt, wurden diese in den Katalog aufgenommen, hingegen blieben die Zusätze ausgeschlossen. So ergänzte der Anonymus im Falle des Otto von Offenbach (Nr. 155a) und eines Johannes von Frankfurt (vgl. Nr. 221) die Inschriftfragmente jeweils mit dem Zusatz „cum coniuge sua”. Ob es sich hierbei um Textreste handelte, die er zusammenfassend hinzufügte oder ob er die Informationen aus der bildlichen Darstellung des Ehepaares gewann, ist nicht zu entscheiden.

Die Grabplatte des Heinrich Bechtermünz (†1467) glaubte Bodmann in der Eltviller Pfarrkirche gefunden zu haben, seine Information zum Todesjahr bezog er allerdings aus dem Nekrolog des Mainzer St. Agnesklosters.622)

Für die Pfarrkirche zu Erbach ist die Namens- oder Stifterinschrift eines Heinz Holzapfel bekannt geworden.623) Allerdings fehlen Indizien für eine mögliche Zeitstellung; so bleibt die Mutmaßung eines verwandtschaftlichen Bezuges zu der 1599 genannten Gemahlin des Johann Georg von Bicken, Agnes Holzapfel von Fetzberg (Nr. 551), hypothetisch.

In anderen Fällen sind nur Bestattungsnachrichten vorhanden, so etwa für die 1609 verstorbene Anna Margarethe von Kronberg, die der Überlieferung nach in Nothgottes bestattet wurde.624) Ähnliches gilt für den 1622 verstorbenen Johann Reichard Brömser von Rüdesheim. Einer Notiz in den Binger Annalen zufolge wurde er „in der Pfarrkirch, da auch der meiste theil seiner Voreltern ligen, begraben”.625) [Druckseite LXXXIV]

Die Nachricht von der angeblichen Bestattung des tatsächlich in St. Peter im Schönbuch nahe bei Tübingen gestorbenen und beigesetzten Mainzer Dompredigers und Rektors des württembergischen Kugelhauses Urach, Gabriel Biel, in Kloster Marienthal und die Überlieferung seines Grabgedichtes626) stammt von Bodmann.627)

Eventuell aus inschriftlichen Belegen gewonnen sind hingegen die Nachrichten über zwei Wandmalereien vielleicht des 15. oder 16. Jahrhunderts, die sich in der sog. „Burg”628) in Mittelheim in einer Kammer befanden. Sie stellten ein junges Paar aus dem Hause derer Zum Jungen dar, das zwischen sich das Familienwappen hielt und von den mit Beischriften versehenen Wappen der Gelthaus zum Jungen Aben(d), Humbracht, Zum Jungen und der Langwerth von Simmern umgeben war. Die andere Wandmalerei soll Wappen von weiblichen Mitgliedern des Hauses Fürstenberg gezeigt haben.629) Die „Burg” diente neben anderen Rheingauer Sitzen (Erbach, Geisenheim, Hattenheim, Oestrich) der aus Mainz ausgewanderten Patrizierfamilie Zum Jungen als Wohnsitz.630)

Vielleicht inschriftlich oder allenfalls aus Urkundenbelegen dürften auch eine Reihe von in der Literatur erfaßten Baudaten überliefert sein, so im Falle eines vor dem Brand der Mittelheimer „Burg” vorhandenen, 1435 entstandenen Wandschrankes631), des Geisenheimer Lettners von 1518632) oder bei der 1556 erbauten Wisperbrücke in Lorch633) oder dem auf 1590 datierten Eltviller Pfarrhaus.634)

6.6. Fälschungen

Als Fälschung Bodmanns ist die angebliche, allein von ihm ohne jeden Quellenbeleg 1819 überlieferte Grabinschrift für den demzufolge am 28. Januar 1223 verstorbenen und an unbekannter Stelle in der Johannisberger Klosterkirche beigesetzten Rheingraf Werner II. anzusehen.635) Die Inschrift lautete: + Anno •. domini • m • cc • xxiii • kalendas • februarii • obiit • dominus • Werinherus comes reni • cuius • anima • requiescat • in • pace. Der „Leichenstein” Werners soll im Jahre 1704 mit anderen auf dem Johannisberg entdeckt worden sein. Bedenklich stimmt, daß in der Klostertradition keinerlei Nachricht zu einer solchen, immerhin bedeutsamen Bestattung vorhanden war und daß die Mönche die Grabstätte des Grafen hätten verkommen lassen. Umfangreichere Baumaßnahmen, bei denen Grabplatten hätten zum Vorschein kommen können, wurden zudem erst während der barocken Umgestaltung im Zuge des Schloßbaues ab 1718 vorgenommen. Struck ließ in seiner gründlichen Aufarbeitung der Johannisberger Geschichte die mutmaßliche Bestattung Werners unerwähnt, zumal die „Entwicklung des Klosters in dieser Zeit [ausgehendes 12. und das 13. Jahrhundert] [...] geradezu von einem Wald von Fälschungen der darin wetteifernden Bodmann und Schott überdeckt”636) ist.637) Bodmann bezog seine Nachrichten über die Rheingrafen aus Georg Friedrich Schotts zum größten Teil erfundener „Geschichte des rheingräflichen Hauses” (um 1800). Bei dem Verstorbenen hätte es sich nach Bodmann um den letzten der altembrichonischen Linie des hattonischen Hauses, um den Sohn Werners d.J. (†vor 1194), gehandelt.638)

6.7. Kopien und Neuanfertigungen

In der Eltviller Pfarrkirche wurde in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts ein Wandfresko an der Nordwand dicht neben dem Triumphbogen entdeckt und später wieder zugestrichen.639) Die dargestellte Golgatha-Szene, dem ehemaligen Marienaltar, der an dieser Stelle stand, offenbar zugehörig, zeigte am Kreuzfuß rechts den knienden Stifter640), links einen Bettler, beide in Adoration. Zu Häupten Christi war der ausgeschriebene Titulus JES(US) NAZ(ARENUS) REX IUDEORUM auf einer querrechteckigen Schrifttafel angebracht. Der entscheidende Unsicherheitsfaktor ist durch die Überlieferung gegeben, da das Wandfresko allein in der kolorierten Zeichnung des in Kiedrich vielfach tätigen Fürther Malers Franz August Martin überliefert wurde.641) So stellt sich in diesem Falle die Frage, ob sich Martin an dem zu seiner Zeit aufgedeckten, möglicherweise beschädigten Original orientierte oder ob der ausgeschriebene Titulus eher seine eigene Zutat ist, zumal die dargebotene Version in einer zur mutmaßlichen Entstehungszeit (2. H. 14. Jh.) nicht gebräuchlichen Kapitalisschrift mit Verwendung von U wiedergegeben wurde.

In den Katalog aufgenommen wurden solche neuzeitlichen Kopien älterer Vorlagen, die als Ersatz für zerstörte oder stark beschädigte originale Inschriftenträger angefertigt wurden. Hingegen blieben Zweifelsfälle ausgeschlossen, wenn Vorlagen nicht zu erkennen oder nur fraglich waren. Dies trifft insbesondere für die Ausstattung der Kiedricher Valentinskirche und der dortigen Michaelskapelle zu. Hier ergeben sich durch die von Baronet John Sutton in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranlaßten neugotischen Ausmalungen und Restaurierungen mehrere solcher Zweifelsfälle. So ist trotz neuerer Untersuchungen immer noch nicht sicher zu entscheiden, ob die beschrifteten Flügel der Kiedricher Orgel, die bei der jüngsten Restaurierung des Stückes auftragsgemäß nicht restauriert wurden,642) von dem im Auftrage Suttons tätigen Maler Franz August Martin im Stile flandrischer Orgeln völlig neu entworfen wurden643) oder ob er den sichtbaren Altbestand lediglich auffrischte und Fehlstellen ergänzte. Die entsprechenden Angaben bei Zaun sind widersprüchlich,644) so daß allein durch röntgenografische Feinuntersuchungen Klarheit zu gewinnen wäre. Dagegen sind die auf Pergamentstreifen angebrachten Beschriftungen der alten Registerzüge jüngst der Restaurierung der Orgel im Jahre 1653 zugeschrieben worden.645) Auch die angeblich für das Jahr 1313 gesicherten Orgelpfeifen beruhen auf Fehlinterpretationen. Die bei den Pfeifen der Mixtur und Cymbel festgestellten angeblichen Jahreszahlen stellten sich als einzelne gotische Tonbezeichnungen heraus.646)

Das große, mehrbahnige Kreuzigungsfenster im Chor der Kiedricher Kirche mit den Wortresten flecte [. . .]mo auf einem eingeflickten Schriftbandrest stammt offenbar vollständig aus dem 19. Jahrhundert.647)

An der Südwand von St. Valentin befindet sich ein Andachtsbild (H. 81, B. 64, Bu. 2,8-3 cm) mit der Darstellung des hl. Jakob von Compostella aus dem 16. Jahrhundert.648) In den hölzernen Kasten ist die im 19. Jahrhundert neu farbig gefaßte Sitzfigur des Heiligen mit Schriftrolle, Tintenfaß und Feder in den Händen, den Pilgerhut über der Schulter hängend, vor der gemalten Kulisse einer Stadtansicht eingefügt. Die zu Häupten der Sitzfigur angebrachte Inschrift in Kapitalisbuchstaben lautet: S(ANK)T •. IACOB •. V(ON) •. COMPOSTEL(LA) •. Aufgrund der Tatsache, daß die Haste des L in den nachgemalten (oder übermalten) Nimbus des Heiligen hineinreicht und angesichts der erneuerten Farbfassung erscheint die Originalität der Inschrift zweifelhaft. Auch wäre bei einer Schriftentstehung [Druckseite LXXXVI] im 16. Jahrhundert durchaus noch eine Beschriftung innerhalb des Nimbus zu erwarten. Allenfalls könnte die Beschriftung auf einer älteren, jedoch nicht nachweisbaren Vorlage beruhen.

Als offenkundige Neuschöpfungen Martins sind hingegen die gemalte „Tota pulchra”-Darstellung an der inneren Südwand des Langhauses von St. Valentinus, die offenbar in Zusammenhang mit der erst 1854 vollzogenen Verkündigung des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis Mariens steht,649) ebenso anzusehen wie die große, wandfüllende Kreuzigungsdarstellung mit Beischriften in der Michaelskapelle. Auch die aufgemalten Beschriftungen der Schlußsteine im nördlichen Seitenschiff der Pfarrkirche gehören in diesen Zusammenhang. Die in Kapitalis ausgeführten Beischriften nennen die Evangelistennamen in moderner Schreibweise - so etwa S. LUKAS oder S. MARKUS.

Gleichfalls aus dem 19. Jahrhundert stammt die Farbfassung des Brustpanzers der hölzernen Standfigur des hl. Georg (ohne Drachen),650) die ursprünglich auf dem Hochaltar der Ev. Kirche in Strinz-Trinitatis stand und in den Schausammlungen der SNA im Museum Wiesbaden ausgestellt ist. Mit einiger Sicherheit läßt sich die ungedeutete Buchstabenfolge651) erkennen.652)

Aufgrund ihrer aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Fassung wurde die in der Kath. Pfarrkirche St. Michael zu Stephanshausen befindliche Figur der hl. Hildegard von Bingen mit einem Schriftband653) ausgeschlossen.654)

Nicht zu belegen ist bislang eine mögliche Vorgängerin der modernen Inschrift auf der Sonnenuhr am Hof der Grafen von Ingelheim in Geisenheim. In moderner Schreibweise wird der weit verbreitete Spruch HORAS NON NUMERO NISI SERENAS wiedergegeben.655)

Zitationshinweis:

DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Einleitung (Yvonne Monsees), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05e0003.

  1. Vgl. hierzu Wolf-Heino Struck, Zur staatlichen Entwicklung des Rheingaus. In: Nass. Heimatbll. 42 (1952) H. 2 (1953) 75-89; ders., Überblick 153-162; Anton Ph. Brück, Die kirchliche Entwicklung des Rheingaues. In: 75 Jahre Rheingaukreis 163-170; Struck, Bildung; Seufert, Ländlein; nicht zuletzt die Angaben aus dem Amtlichen Verzeichnis der Gemeinden in Hessen. Hrsg. v. Hessischen Statistischen Landesamt. Wiesbaden 1982, 95-103. »
  2. Struck, Bildung 135. »
  3. Seufert, Ländlein 35.  »
  4. Vgl. zur Rheingauer Geschichte u.a. Robert Haas, Rheingauer Geschichts- und Wein Chronik, aus vielen zuverlässigen Quellen bearbeitet. Nachdr. d. Ausg. Wiesbaden 1854, Walluf 1971; Richter, Geschichte; ders., Wanderung; Der Rheingaukreis; 75 Jahre Rheingaukreis; Schaefer, Begegnung; Seufert, Ländlein. »
  5. Kurzer Überblick von Helmut Schoppa, Vorgeschichte. In: Kdm. 6f. Hinweise finden sich in den von demselben herausgegebenen Fundberichten aus Hessen. Bonn 1961ff.; vgl. auch überblicksartig Seufert, Ländlein 23-26. »
  6. Struck, Überblick 153, auch zum folgenden. »
  7. Vgl. allgemein Siegfried Lehmann, Die Siedlungen der Landschaft Rheingau. Frankfurt a.M. 1934. »
  8. Vgl. Paul Wagner, Die Geschichte. In: Der ehemalige Landkreis Wiesbaden. Hrsg. v. A. Henche. Wiesbaden 1930, 91; Seufert, Ländlein 27. »
  9. Brück, Entwicklung (wie Anm. 1) 163. »
  10. In einer Quelle über Besitzschenkungen zu Geisenheim an das Kloster Fulda, vgl. Edmund Stengel, Urkundenbuch des Klosters Fulda. Bd. I. Marburg 1958 Nr. 57. »
  11. Vgl. Klötzer, Übergang 34. »
  12. Witte 96f. »
  13. Kleinfeldt-Weirich 85. »
  14. Ebd. 87, 89f. »
  15. Vgl. Witte 19f. »
  16. Klötzer, Übergang passim; Seufert, Ländlein 31f. »
  17. Vgl. unten Kap. 2.1. »
  18. Vgl. hierzu vor allem Struck, Johannisberg 7-9. »
  19. Vgl. Kap. 2.3. »
  20. Vgl. Falck, Klosterfreiheit 21-75; Henny Grüneisen, Die Klosterpolitik der Erzbischöfe von Mainz bis in das 13. Jahrhundert. Phil. Diss. Marburg 1942; auch Witte 23, 26; Struck, Johannisberg 9. »
  21. Hierzu Monsees, Gottesthal 9-29. »
  22. Vgl. Kunkel, Tiefenthal 3. »
  23. Monsees, Grabdenkmäler passim; dies., Totengedächtnis- und Bauinschriften passim, vgl. unten Kap. 2.3. »
  24. Kleinfeldt-Weirich passim. »
  25. NUB I,1 Nr. 219 zu 1146 November 20. »
  26. Vgl. Alfred Herber, Die 15 überhöhischen Dörfer. In: Nassovia 7 (1906); Sponheimer, Niedergrafschaft 119-126. »
  27. Witte 97f., 101-111, auch zum folgenden. »
  28. Das Urbar von 1390 enthält als Bezirk des Viztums die erzbischöflichen Herrschafts- und Besitzrechte in den genannten Orten, darüber hinaus in Laubenheim, Nieder- und Oberolm, Groß- und Kleinwinternheim, Gau-Böckelheim, Gau-Algesheim und Bingen, vgl. Struck, Überblick 158. »
  29. Vgl. Seufert, Ländlein 49 zu seinen Aufgaben. »
  30. Struck, Bildung 138. »
  31. Vgl. Wilhelm Sauer, Das Weistum des Rheingaus. In: Nass. Ann. 19 (1886) 3-42. Die Urkunde beinhaltet die Anerkennung des Erzbischofs als oberstem Herrn und Vogt des Rheingaues, dem Wildbann und Fischereirechte zustanden, vgl. Struck, Überblick 157; Karl-Heinz Spieß, Das Rheingauer Weistum. In: Nass. Ann. 96 (1985) 29-42. »
  32. Vgl. Alois Gerlich, „Der Mainzer Rheingau”. Festvortrag. In: Der Mainzer Rheingau. Vorträge in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, am 4. November 1987. Eltville 1988 (Beitr. z. Weinkultur i. Rheingau. 1.) 12-17, hier 16. »
  33. Struck, Überblick 156. »
  34. Vgl. Wolfgang Klötzer, Die Rheingauer Freiheit. In: Nass. Ann. 68 (1957) 41-57. »
  35. Struck, Überblick 157. »
  36. Vgl. hierzu umfassend Becker, Verfassung. »
  37. Vgl. die weingeschichtlichen Untersuchungen u.a. von Josef Staab, auch unten Katalog Nr. 4»
  38. Seufert, Ländlein 36. »
  39. Ebd. »
  40. Alle weiteren Rodungen wurden in diesem Jahr untersagt, vgl. ebd. 37. »
  41. Aus den Wurzeln solcher wirtschaftlichen Wohlhabenheit, gepaart mit starker Religiosität und Kunstsinnigkeit der adligen wie bürgerlichen Bewohner konnte sich zugleich ein Kunstgebiet (vgl. zum umstrittenen Begriff der „Kunstlandschaft” die Bemerkungen in: Kunst um 1400, 30-40; Goeltzer, Backoffen 1, 14-24) entwickeln, dessen - wenngleich reduzierte - Zeugnisse noch heute die einstige Bedeutung erahnen lassen. »
  42. Vgl. hierzu grundlegend Cohausen, Gebück, Luthmer (1902) 4-6, Lüstner, Gebück und Theis, Gebück. »
  43. Luthmer (1902) 4-6. »
  44. Vgl. dazu Dieter Werkmüller, Zur Geschichte des Eltviller Oberhofs. In: Rechtsgeschichte als Kulturgeschichte. Fschr. f. Adalbert Erler, hrsg. v. Hans-Jürgen Becker. Aalen 1976, 357-419. »
  45. Vgl. hierzu Heinrich Otto, Die Burg zu Eltville, eine Schöpfung des Erzbischofs Balduin von Trier und seines Gegners Heinrich von Virneburg. In: Nass. Heimatbll. 29 (1928) 117-129 auch zu Heinrichs Aufenthalten in Eberbach; vgl. auch Gerlich, Residenz passim. »
  46. Vgl. Wolfgang L. Roser, Die Burgen der Rheingrafen und ihrer Lehnsleute zur Zeit der Salier im Rheingau und im Wispertal. In: Nass. Ann. 103 (1992) 1-26. »
  47. Vgl. Wolfgang L. Roser, Die Burg Rheinberg im Wispertal. In: Nass. Ann. 102 (1991) 13-29. »
  48. Vgl. Nrr. 15, 28»
  49. Kdm. 53f. »
  50. Ebd. 48f. »
  51. Struck, Überblick 158. »
  52. In dem die Rheingauer allerdings gemäßigte Ziele verfolgten, vgl. insgesamt ausführlich Struck, Bauernkrieg. »
  53. Müller, Der schwedische Staat, auch zu Rheingauer Geschehnissen. »
  54. Vgl. überblicksartig Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz. Bd. 2: Neuzeit. Stuttgart 1992, 149-153. »
  55. Witte 225f, erw. bei Struck, Bildung 130f. »
  56. Struck, Überblick 161. »
  57. Vgl. ausführlich Wolf-Heino Struck, Die Gründung des Herzogtums Nassau. In: Herzogtum Nassau 1806-1866 (...) 1-17, hier 3. »
  58. Brück, Entwicklung 169; vgl. zum ganzen M. Höhler, Geschichte des Bistums Limburg. Limburg 1908. »
  59. Vgl. hierzu Wolf-Arno Kropat, Das Ende des Herzogtums (1850-1866). In: Herzogtum Nassau 1806-1866 (...) 37-52. »
  60. Struck, Bildung 132. »
  61. Vgl. dazu ausführlich Die Römer in Hessen. Hrsg. v. Dietwulf Baatz u. Fritz-Rudolf Herrmann. Stuttgart 1982, 375-385. »
  62. Struck, Bildung 135f; vgl. auch Gerhard Bartsch, Die Idsteiner Senke. In: Handbuch d. naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Hrsg. v. E. Meynen, J. Schmithüsen. Bad Godesberg 1953-62, Bd. I, 442; ders. Westlicher Hintertaunus. In: ebd., 442f. »
  63. Erfaßt in: Die Römer in Hessen (wie Anm. 61), zu Heftrich ebd. 343-345, Holzhausen 357-360, Kemel 372f., Zugmantel 501-504. »
  64. Vgl. Adolf Bach, Die Siedlungsnamen des Taunusgebiets in ihrer Bedeutung für die Besiedlungsgeschichte. Bonn 1927. »
  65. Vgl. Struck, Bildung 136f. »
  66. Vgl. Hellmuth Gensicke, Der Untertaunuskreis. Geschichte, Wirtschaft, Kultur. In: Heimat-Adreßbuch Untertaunus Jg. 1959, I 9-26, hier 10f. »
  67. Sponheimer, Niedergrafschaft 16ff.; vgl. auch Hellmuth Gensicke, Lahngebiet und Mittelrhein. In: Die Reichsabtei Lorsch. Fschr. z. Gedenken an ihre Stiftung 764. Hrsg. v. F. Knöpp. 2 Bde. Darmstadt 1973, 1977, Bd. I, 507-538. »
  68. Der Untertaunus gehörte zudem in Teilgebieten zur Diözese Trier. »
  69. Vgl. unten Kap. 2.3. »
  70. Vgl. Struck, Quellen Geschichte Klöster II Nr. 666, 667. »
  71. Vgl. Gerlich, St. Stephan. »
  72. Sponheimer, Niedergrafschaft 19. »
  73. Zu diesem ausführlich Gerlich, Adolf von Nassau. »
  74. Vgl. Eduard Wilhelmi, Wehen und sein Grund. Wehen 1957, 26f.; vgl. auch Paul Wagner, Neue Untersuchungen zur älteren Geschichte Nassaus und des nassauischen Grafenhauses. Die Erwerbungen der Grafen von Nassau im Taunusgebiet. In: Nass. Ann. 54 (1934) 185-209. »
  75. Struck, Bildung 140f. mit weiterer Literatur. »
  76. Vgl. Egon Eichhorn, Zur Topographie der mittelalterlichen Fern- und Landstraßen zum und vom Limburger Becken. In: Nass. Ann. 76 (1965) 63-152; Josef Heinzelmann, Der Weg nach Trigorium. Grenzen, Straßen und Herrschaften zwischen Untermosel und Mittelrhein im Frühmittelalter. In: Jb. f. westdt. Landesgesch. 21 (1995) 108-110. »
  77. Struck, Bildung 145. »
  78. Vgl. J. Mellinger, Die nassauische Wollindustrie im 16. Jahrhundert. In: Nass. Ann. 41 (1911/13) 325-336. »
  79. Genth 61f.; Denkmaltopographie Untertaunus. »
  80. Vgl. unten Kap. 2.3. »
  81. Vgl. oben Kap. 2.1. »
  82. Struck, Entwicklung (wie Anm. 1) 127 mit Anm. 22. »
  83. Es hatte bisher zum Main-Taunus-Kreis gehört und wurde aus den Gemeinden Engenhahn, Königshofen, Nieder- und Oberseelbach sowie Oberjosbach zusammengefaßt, vgl. Gemeindeverzeichnis (wie Anm. 1) 101. »
  84. Ebd. 95. »
  85. Der Frage, inwieweit an diesem Befund neben den wirtschaftlichen Gegebenheiten auch die Veränderung von Kirchenräumen durch die Einführung der Reformation bis hin zu Umgestaltungen in der Barockzeit beteiligt waren, kann hier nicht nachgegangen werden. »
  86. Vgl. zum folgenden Dahl 80-100; Böhmer/Will, Monumenta Blid.; Falk, Bleidenstadt; Roth, Bleidenstadt 389-397; Zedler, Untersuchungen; R. Zichner, Bleidenstadt im Taunus. In: Nass. Heimat 9 (1929) Nr. 3, 17-24; Kipke, Bleidenstadt 1f., 12ff.; 1200 Jahre Bleidenstadt; Silbereisen, Chronik I 18ff.; Susanne Schreier, Gründung und Entwicklung des Klosters Bleidenstadt. In: Wolfgang Fritzsche, Iris Lain, Susanne Schreier, Taunusstein im späten Mittelalter. Begleitheft z. Ausstellung. Taunusstein 1993, 28-35; Denkmaltopographie Untertaunus 521-523. »
  87. Hans Wibel, Die Urkundenfälschungen G. F. Schotts. In: Neues Archiv f. ältere Geschichtskde. 29 (1904) 655-765; Paul Wagner, Die gefälschten Bleidenstädter Traditionen und die nassauische Geschichtsschreibung. In: Nass. Ann. 46 (1925) 1-15; Zedler, Untersuchungen passim. »
  88. Vgl. Knoch, Namenforschung 58. »
  89. Vgl. zu dieser Gustav Lüstner, Rund um die Bleidenstädter Terminei von 812. Ein Beitrag z. Klärung ihrer strittigen Punkte. In: Nass. Heimatbll. 29 (1928), 16-28, darin auch 18, 25 mit Erwähnung der durchweg aus dem 18. Jh., meist von 1747, stammenden Grenzsteine mit der Bezeichnung S(TIFT) B(LEIDENSTADT); zur Grenzbeschreibung vgl. auch Kipke, Bleidenstadt 13-33. »
  90. 1200 Jahre Bleidenstadt 12. »
  91. Vgl. zu dem sog. „Mainzer Kreis” Kassius Hallinger, Gorze-Kluny. In: Studia Anselmiana Fasz. XXII-XXV. Rom 1950. »
  92. Kipke, Bleidenstadt 167f. »
  93. Ebd., auch zum folgenden. »
  94. Vgl. 1200 Bleidenstadt 15. »
  95. Fritz Geisthardt, Bleidenstadt. In: Hessen. Hrsg. v. Georg W. Sante. Stuttgart 1960 (Hb. Hist. Stätten. 4.) 51. »
  96. 1200 Jahre Bleidenstadt 18. »
  97. Vgl. Bericht des Philipp Ludwig Baron von Reifenberg in: Verzeichnisse Bleidenstadt 3f. Reifenberg besichtigte gemeinsam mit dem Domsänger und dem Bleidenstadter Dechanten im Juni 1642 die ruinösen Stiftsgebäude und fand in der Kirche „allda vor dem altar ein steinerne zerschlagene tumba S. Ferutii, da die heÿlige gebein und äschen gahr irreverenter gelegen.” Sie zogen die „steinerne leichkaht aus dem großen sarck” und fanden darin ein Bleikästchen mit den Reliquien, die sie mit nach Mainz nahmen. Seither sind die Reliquien verschollen. »
  98. Falk, Bleidenstadt 24. »
  99. Vgl. vor allem Anonymus in Schannat, Vindemiae I 154-159, gedr. auch in Roth, Geschichtsquellen IV 90-94; F. B. Schlereth, Der Johannisberg im Rheingau. In: Buchonia 3 (1828) H. 2, 1-44; Zaun, Landkapitel 233-238; Acht, Gründung Johannisberg; Wolfgang Klötzer, Zur Geschichte des Johannisbergs im Rheingau. In: Nass. Heimatbll. 44 (1954) 67-71; ders., Die Johannisberger Weistümer. In: Nass. Ann. 71 (1960) 26-55; Wolf-Heino Struck, Johannisberg. In: Hessen. (wie Anm. 95) 231f.; Kdm. 202f.; Struck, Aufhebung Johannisberg; umfassend Struck, Johannisberg mit weiterer Literatur; Laufs, Geisenheim 222-226; Staab, Johannisberg 2-14. »
  100. Vgl. zu dieser Bezeichnung Struck, Johannisberg 10-12. »
  101. Während der von Schannat 1723 veröffentlichte Anonymus von um 1578 das Jahr 1090/91 nannte, behauptete Bodmann, Johannisberg sei im Jahre 1106 gegründet worden; in der Eberbacher Abtschronik, deren auf Johannisberg bezogene Nachrichten wohl auf Kaspar Brusch zurückgehen, wird das Jahr 1107, bei Ab Johannes Trithemius von Sponheim und Domvikar Georg Helwich das Folgejahr 1108 genannt. Struck favorisierte aufgrund der Quellenlage eine Klostergründung zu 1106, die Weihe der Kirche (Patron war zunächst der hl. Nikolaus, seit 1130 der hl. Johannes Baptist) und Ausstattungsdotierung Johannisbergs dagegen zwei Jahre später, vgl. Struck, ebd. 9; Weihedatum 1130 bei Staab, Johannisberg 3. »
  102. Vgl. Büttner, Geschichte 57f.; zur Entwicklung der „Libertas moguntina” vor allem Falck, Klosterfreiheit. »
  103. Struck, Johannisberg 9. »
  104. Ebd. 24f. »
  105. Ebd. 37. »
  106. Vgl. Struck, Bauernkrieg 223f., 225f.; auch Brück, Säkularisationspläne passim. »
  107. Helwich, Syntagma 275-279. »
  108. Struck, Johannisberg 170f. »
  109. Vgl. hierzu ebd., 213ff. »
  110. Staab, Johannisberg 5f. zur Bauveränderung der Kirche bei der Errichtung des Schlosses. »
  111. Vgl. Christian Labonte, Der Wiederaufbau 1945-1952. In: Die Schloß- und Pfarrkirche auf dem Johannisberg im Rheingau. München u. Zürich 1977 (Schnell Kunstführer Nr. 1099.) 14-22; auch Kiesow, Romanik 223. »
  112. Aus der Fülle der Literatur vgl. zur Frühgeschichte bis ins 14. Jh. immer noch grundlegend Bär, Eberbach I u. Bär/Stoff, Eberbach III; Leopold Stoff, Die Abtei Eberbach im Rheingau. Ein kurzgefaßter Führer für die Benutzer derselben. Wiesbaden 1879; Schäfer, Eberbach; Smets, Eberbach; Struck, Eberbach 90f.; Hahn, Kirchenbaukunst; Einsingbach, Bemerkungen 51-79; Dehio Hessen (1982) 174-182; Einsingbach, Eberbach (1986); Zisterzienser, Eberbach; Kaspar Elm, Das Kloster Eberbach, ein Spiegel zisterziensischen Ordenslebens. In: Forschung u. Forum 1 (1986) 7-18; Kiesow, Romanik 230-232; Gottfried Kiesow, Europäisches Denkmal der Klosterbaukunst. In: Eberbach im Rheingau, 41-54; Sattler, Sanierung 1, 260f. mit Hinweisen zu weiterer Literatur. »
  113. Während Bär, Eberbach I 34ff. das Jahr 1131 nannte, ist das Datum 1135 in zahlreichen Belegen anzutreffen, u.a. in einem aus der Feder des Eberbacher Priors Philipp Hoffmann stammenden, heute in der Univ.-Bibl. Düsseldorf verwahrten Klosterverzeichnis von 1631, vgl. Moßig 71 mit Anm. 5; zu weiteren Belegen vgl. L. Janauschek, Originum Cisterciensium. Bd. 1. Wien 1877, 21f.; Struck, Eberbach 90; zum Gründungsdatum 1136 entsprechend dem Annunziationsstil vgl. Moßig 72. »
  114. Einsingbach, Bemerkungen 53. »
  115. Notitia fundationis Eberbacensis. In: MGH SS XV, 2 (Nachdr. 1963) 990-992; Zisterzienser, Eberbach 10-12. »
  116. Einsingbach, Bemerkungen 54. »
  117. Vgl. vor allem Hahn, Kirchenbaukunst; auch zusammengefaßt in Einsingbach, Eberbach (1986). »
  118. Vgl. hierzu die These von Einsingbach, Bemerkungen 54, der mutmaßte, daß „das erste romanische Kloster [...] mit der Kirche zusammen als einheitliche Anlage geplant wurde”. »
  119. Der zweite Eberbacher Abt Eberhard floh nach Rom, sein vakanter Sitz wurde von einem Prior versehen, vgl. Bär/Stoff, Eberbach III 316f. »
  120. Die Raumdisposition zeigt eine im Langhausbereich in gebundenem System gewölbte, dreischiffige Pfeilerbasilika mit geradem Chorschluß und je drei, fast quadratische Chorkapellen im Norden und im Süden, wobei auch in der Höhenproportion gegenüber der ursprünglichen Planung im Presbyterium und Querhaus Veränderungen eintraten, vgl. Einsingbach, Eberbach (1986) 4. »
  121. Vgl. zu diesem Hugo Stehkämper, Die reichspolitische Tätigkeit Bischof Hermanns II. von Münster. In: Westfäl. Zschr. 106 (1956) Nr. 1, 1-78. »
  122. So aufgrund der Klosterüberlieferung Einsingbach, Bemerkungen 55f. »
  123. Bär, Eberbach I 78; Schäfer, Eberbach 50ff. setzte den Beginn des Umbaus um 1245 an; vgl. Einsingbach, Bemerkungen 65. »
  124. Vgl. NUB II 1, Nr. 317 zu 1256 Januar 11; vom 27. Juni 1260 datiert die Urkunde, mit der Papst Alexander IV. dem Kloster die Annahme von Erbschaften seiner Konventualen erlaubte, vgl. unten Kap. 4.2. In den ersten Statuten des Gesamtordens von 1134 war noch auf Einkünfte aus dem Begräbniswesen verzichtet worden, vgl. Canivez, Statuta 1134 Nr. 9. »
  125. Einsingbach, Eberbach (1986) 12; Sattler, Sanierung 1, 271f. »
  126. Altarliste bei Helwich, Syntagma 173f., gedr. Rossel, Kirche 29; vgl. auch die Übersicht über die Kapellen und die darin befindlichen Denkmäler bei Sattler, Sanierung 2, 74-77. »
  127. Vgl. Monsees, Totengedächtnis- und Bauinschriften 29f., vor allem mit dem Beispiel der Clara von Bechtolsheim (Nr. 77), die als reichbegüterte Begine in Oppenheim lebte, vgl. auch Franck, Oppenheim 316f., vgl. unten Kap. 4.2. »
  128. Vgl. Anonymus, in Roth, Geschichtsquellen III 86 und unten Kap. 3. »
  129. Vgl. Ferdinand Kutsch, Das romanische Refektorium in Kloster Eberbach. I. Der Befund nach den Ausgrabungen. In: Nass. Ann. 71 (1960) 201-204; Herwig Spieß, Das romanische Refektorium. II. Die Rekonstruktion aus der geometrischen Maßordnung. In: Ebd. 204-211. »
  130. Anonymus (wie Anm. 128): „recto ordine culinam versus”; auch frdl. Hinweis von Herrn Hilmar Tilgner, Mainz. »
  131. Vgl. Arens, Nischengrab 110. »
  132. Vgl. ausführlich bei Monsees, Typologie. »
  133. Nikitsch, Sepulkralkultur 185. »
  134. Schnorrenberger passim. »
  135. Einsingbach, Eberbach (1986) 34. »
  136. Vgl. Wagner, Aufsichtsrecht; Monsees, Zisterzienserinnenklöster 9. »
  137. Vgl. nur übersichtsartig Monsees, Grabdenkmäler. »
  138. Einsingbach, Eberbach (1986) 37. »
  139. Vgl. Monsees, Bemerkungen 67f. »
  140. Vgl. HHStAW 22/556, Akten „betr. die Aufhebung der Abtei Eberbach überhaupt”; vgl. auch Zisterzienser, Eberbach 72f. Nr. 8.11. »
  141. Vor allem Acta Vertheilung und HHStAW 22/586. »
  142. Vgl. Acta Vertheilung; auch Zisterzienser, Eberbach 37f. »
  143. Nur wenige Ausstattungstücke sind auf ihren Wegen weiter zu verfolgen, in ihrer Herkunft eindeutig zu belegen bzw. heute noch als erhalten nachzuweisen. Im Falle der mindestens sechs Klosterglocken hat sich nur die Marienglocke im Dachreiter der Klosterkirche erhalten, vgl. Nr. 244. Zum Schicksal der übrigen Glocken vgl. die Auflösungsprotokolle von 1803: HHStAW 22/578, 22/587, 22/1779 Nr. 37, 223/1486. Eine Eberbacher Glocke wurde dem positiv beschiedenen Antrag der Gemeinde Kostheim vom 13. Dezember 1803 zufolge am 14. Januar 1804 dieser Gemeinde sicher zugewiesen, vgl. HHStAW 22/578, fol. 22, 25. Diese in ihrer Form und Inschrift unbekannte Glocke wurde im Ersten Weltkrieg zerstört, lt. frdl. Hinweis der Kath. Pfarrgemeinde Mainz-Kostheim. »
  144. Sattler, Sanierung 1, 295f. »
  145. Sie ist als aus dem 15. Jh. und im wesentlichen aus Köln stammend erwähnt bei G. H. Ritter, Denkwürdigkeiten der Stadt Wiesbaden und der benachbarten Gegenden (...). Mainz 1800, 164: „Wie hoch man’s einst (...) in der Glasmalerei gebracht habe, zeugen die Fenster des Kreuzgangs, wohin so mancher deutsche Ritter (...) sein Andenken stiftete”. »
  146. Frdl. Hinweis von Dr. Daniel Hess, CVMA Freiburg i.Br., auf diese bisher völlig unbekannte Scheibe; auf der Verpackung SNA: „Eberbacher Scheibe aus der Mossburg/Biebrich 10.2.45 aus ausgeblasenem Fenster entnommen”. »
  147. Die Grablege dürfte derjenigen der hessischen Landgrafen in Marburg vergleichbar gewesen sein; vgl. zu dieser Friedrich Küch, Die Landgrafendenkmäler in der Elisabethkirche zu Marburg. Ein Beitrag z. hess. Kunstgesch. In: Zschr. d. Vereins f. hess. Gesch. u. Landeskde. NF 26 (1903) 145-225. »
  148. Vgl. Sattler, Sanierung 2, 52 m. Anm. 18, 19, 54f. m. Abb. 6 u. 7. »
  149. Vgl. HHStAW 22/582 über die Verbringung von Grabsteinen nach Eltville im Jahre 1809/10. »
  150. Vgl. Bericht Habel mit der Liste der erst wohl um 1850 im Gelände aufgefundenen Platten. »
  151. Monsees, Grabdenkmäler 121f.; Sattler, Sanierung 2, 48-53. »
  152. Sattler, ebd. 52. »
  153. Vgl. Hermann Josef Roth, Versuche zur Wiederbelebung des Klosters Eberbach. In: Eberbach im Rheingau. Zisterzienser, Kultur, Wein. Eltville 1986, 131-134. »
  154. Vgl. Hartmut Heinemann, Ende und Neubeginn: Eberbach nach 1803. In: Eberbach im Rheingau [...] 123-130; Einsingbach, Eberbach (1986) 38f., auch zum folgenden. »
  155. Sattler, Sanierung 1, 270. »
  156. Vgl. Hans Feldtkeller, Kloster Eberbach. Instandsetzungen seit Kriegsende. In: Hess. Heimat 13 (1963) H. 3, 8-12. »
  157. Vgl. ebd. 257. »
  158. Vgl. Drewello/Schamberger, Dokumentation 14ff., 17. 1996 wurde mit der Sanierung der Grabplatten begonnen; einzelne Steine, diejenigen der Äbte im Südseitenschiff zuerst, wurden von ihrem Standort entfernt, um einer Sanierung zugeführt zu werden, vgl. Sattler, Sanierung 2, 53-74 zu Schadensbildern, Sanierungsmaßnahmen und Kosten. »
  159. Vgl. ausführlich Monsees, Gottesthal, dort auch weitere Literatur. »
  160. Sie folgten darin dem Beispiel anderer Frauenklöster des näheren Umkreises. So waren Altmünster in Mainz seit 1242, Tiefenthal zwischen 1237 und 1242, Maria Dalheim 1265 dem Eberbacher Abt unterstellt worden,vgl. Wagner, Aufsichtsrecht 161f., 168ff. »
  161. Monsees, Gottesthal 28. »
  162. Vgl. Wagner, Aufsichtsrecht 166f.; Monsees, Gottesthal 78f.; dies., Zisterzienserinnenklöster 10 mit weiteren Insassinnenzahlen. »
  163. Vgl. Roth, Culturbilder XXII 41f., XLI, 80f.; Wolf-Heino Struck, Marienhausen. In: Hessen (wie Anm. 95) 297; Stöffler, Marienhausen o.S.; Wolfgang Klötzer, Die Fundierung des Klosters Marienhausen im Rheingauer Kammerforst. In: Nass. Ann. 73 (1962) 17-26; Kdm. 60f. »
  164. Vgl. Wagner, Kumbd passim. »
  165. Zu ihr vgl. Coester, Cistercienserinnenkirchen 280-283. »
  166. Vgl. Bodmann 1, 310f.; Vogel, Tiefenthal 73-94; Zaun, Landkapitel 105f.; Zedler, Untersuchungen 172-176; Wolf-Heino Struck, Tiefenthal. In: Hessen (wie Anm. 95) 399f.; Kunkel, Tiefenthal. »
  167. Vgl. hierzu Zaun, Landkapitel 106; Kunkel, Martinsthal 60-62. Der „Orden vom hl. Grab in Jerusalem” war nach dem 1. Kreuzzug und der Eroberung Jerusalems (1096-99) gegründet worden. Zu dem weiter entfernten Streubesitz des kleinen, vornehmlich im Württembergischen begüterten Ritterordens mit Hauptsitz in Denkendorf bei Esslingen gehörte u.a. ein Kloster in Speyer. »
  168. Vgl. Zaun, Landkapitel 105. »
  169. Ebd. 106; 1424 Erwähnung eines Pfarrers „zum Rodechin”, vgl. Bodmann 1, 123. »
  170. Der Erwerb des Klosters mit seinen Liegenschaften durch den Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg wurde mit Einwilligung Herzog Ulrichs von Württemberg als Schirmherr des Klosters Denkendorf vom 11. September 1536 vollzogen. »
  171. Vgl. Zaun, Landkapitel 106 zur Wallfahrt. »
  172. Roth, Geschichtsquellen IV 160 berichtet nach Schunk: „In der Rödcher Kirche (...) lagen 6 Grabsteine, 3 im Chor vor dem Hochaltar auf dem Boden, in der Kirche lag auch noch ein Stein eines 1569 dahin beerdigten Rheingauer Landschreibers, klein, Inschrift unlesbar.” »
  173. Vgl. Wolfgang Riedel, Vue du Couvent de Tiefenthal. Eine romantische Ansicht des Klosters von Christian Georg Schütz, dem „Vetter”. In: Rheingau-Forum 3 (1994) H. 4, 57-63, dort auch Übersicht über Kunstgegenstände Tiefenthaler Provenienz. »
  174. Vgl. Acta Commissionis (1803); auch HHStAW 87/697. »
  175. Vgl. Adelheid Simon, Bilder aus dem alten Eibinger Kloster in der Rochuskapelle. In: Kirchenkalender Bingen, Jg. 1939, 16-18; Dies., Aus der Baugeschichte des ehemaligen Eibinger Klosters. In: Jb. f. d. Bistum Mainz 2 (1947) 151-160; Wolf-Heino Struck, Eibingen. In: Hessen (wie Anm. 95) 95; Kdm. 339f.; Kratz, Rüdesheim 111-114; Dehio Hessen (1982) 189. »
  176. Vgl. Struck, Bauernkrieg. »
  177. Vgl. R. Domarus, Die Säkularisation der Benediktinerinnen-Abtei Eibingen. In: Nass. Heimat 9 (1929) Nr. 12, 91-96. »
  178. Vgl. M. Eiden, Zur Geschichte der Wiedererrichtung der Benediktinerinnenabtei St. Hildegard/Eibingen 1898-1904. In: AmrhKG 43 (1991) 303-323. »
  179. Vgl. u.a. Bodmann 1, 210ff.; Th. Spengler, Geschichte der Kirche und des Hauses zu Marienthal im Rheingau. Mainz 1858, 2. Aufl. 1860; Kellermann; Wehrhan, Votive 92-98; Zedler, Untersuchungen 219ff.; Kdm. 179f.; Struck, Geisenheim 323-349; Dehio Hessen (1982) 314; Schulz, Marienthal passim, auch mit weiterer Literatur. »
  180. Vgl. zu diesem Triller, Nothgottes 7-37. »
  181. Struck, Geisenheim 330ff., 346 Anm. 66 mit weiterer Literatur zur Marienthaler Druckerei. »
  182. Struck, Geisenheim 338. »
  183. Vgl. Hb. d. Diözese Limburg 1956, 295. »
  184. Vgl dazu Kilian, Aufhebung Nothgottes. »
  185. Vgl. Triller, Nothgottes 15-28. »
  186. Dehio Hessen (1982) 189f. »
  187. Vgl. Sponheimer, Niedergrafschaft 119-126; ausführlich Gensicke, Bärstadt passim; Denkmaltopographie Untertaunus 459ff. »
  188. Vgl. Kleinfeldt-Weirich 84. »
  189. Vgl. Dehio Hessen (1982) 65. »
  190. Zaun, Landkapitel 30-70; Fschr. zum 600jährigen Jubiläum der Pfarrkirche (s.d.); Wolf-Heino Struck, Eltville. In: Hessen (wie Anm. 95) 99; Kratz, Eltville Bde. I und II; Kdm. 129-140; Einsingbach, Eltville; Kremer, Bausteine; Kremer, Pfarrei; Dehio Hessen (1982) 199-201; Kiesow, Gotik 194-196. »
  191. Nach einer allerdings gefälschten Urkunde von 1069 bestand die Eltviller Pfarrei aus den Orten Erbach, Hattenheim, Kiedrich, Martinsthal, Rauenthal, Steinheim und Walluf, vgl. Kremer, Pfarrei 49; zu den ältesten Urkunden vgl. Gerlich, St. Peter. »
  192. Kdm. 132. »
  193. Vgl. Kleinfeldt-Weirich 85. »
  194. Kdm. 132. »
  195. Adolf I. (†1390) oder Johann II. von Nassau sind genannt worden, vgl. Kremer, Pfarrei 56. »
  196. Vgl. Gerlich, Residenz. »
  197. Vgl. Schrohe, Zum Jungen passim. »
  198. Kremer, Pfarrei 57; vgl. Hermann Karl Zimmermann, Erweiterung der Kath. Pfarrkirche zu Eltville. In: Denkmalpflege im Regierungsbez. Wiesbaden, Jg. 1929/31, 81-84. »
  199. Vgl. Feldtkeller, Wiederaufdeckung; Dehio Hessen (1982) 200. »
  200. Ihre Entstehung stand mitunter in Zusammenhang mit der Eltviller Marienbruderschaft, vgl. Kremer, Pfarrei 60. »
  201. Vgl. Leo Gros, Fülle des Lebens und enttäuschte Liebe. Die Beziehung zwischen Gott und seinem Volk in der Bildersprache der Eltviller Kirchenfenster. In: Rhg.-Forum 3 (1994) Nr. 4, 23-36. »
  202. Roth, Geschichtsquellen IV 160 zu p. 237; vgl. auch unten Kap. 6. »
  203. Kaspar Kloos, Überblick über die Geschichte von Erbach. In: 650 Jahre Eltville 30-32. »
  204. Sebastian Schaub, Überblick über die Geschichte von Hattenheim. In: Ebd. 33f. »
  205. Kunkel, Martinsthal. »
  206. Vgl. Klein, Überblick 39-42 u. unten XXXIIIf. »
  207. Vgl. Ilse Seufert-Simons, Eltville und seine Stadtteile. In: Seufert, Ländlein 182-196. »
  208. Zaun, Landkapitel 242-270; Roth, Geisenheim; Luthmer (1907) 75-80; Kdm. 170-177; Dehio Hessen (1982) 311f.; Struck, Geisenheim; Laufs, Geisenheim 214f.; Laufs, Rheingauer Dom. »
  209. Struck, Geisenheim 161. »
  210. Ebd. 161-174, 196ff. »
  211. Kdm. 176f. zu den Barockepitaphien. »
  212. Kdm. 162f. zum Stockheimer, 164 zum Zwierleinschen Hof. »
  213. Vgl. hierzu Struck, Geisenheim 147-159. »
  214. Vgl. Luthmer (1914) 153-165; Ziemer, Beiträge Idstein; Dehio Hessen (1982) 455-457; Geisthardt, Idsteins Geschichte; Einsingbach, Unionskirche; Faber, 700 Jahre; Bernhard/Fromme/Garkisch, Baugeschichte; Struck, Stifte 405-563. »
  215. Einsingbach, Unionskirche 31. »
  216. Vgl. hierzu umfassend Struck, Stifte, auch zum folgenden. »
  217. Zu ihm vgl. unten Kap. 3. »
  218. Dehio Hessen (1982) 455. »
  219. Vgl. hierzu im Überblick Einsingbach, Unionskirche 18-22; Karl Heinz Schmidt, Das Programm in der Bilderdecke der evangelischen Predigt- und Hofkirche zu Idstein. In: Nass. Ann. 98 (1987) 123-142; die auf der Empore von 1673-75 schauseitig angebrachten Bibelzitate konnten aufgrund der für den vorliegenden Band festgesetzten Zeitgrenze ebensowenig aufgenommen werden wie die Sarginschriften in der Chorgruft. »
  220. Vgl. u.a. Zaun, Beschreibung; Ders., Geschichte Kiedrich; Luthmer (1902) 184ff., (1907) 188-202; Wille, Glasmalereien; Kdm. 218-232; Fischer, Kirchenbaukunst 67ff.; Staab, Baudenkmäler 28-38; Dehio Hessen (1982) 494-497; Staab, Kiedrich 201f.; Einsingbach, Kiedrich; Jöckle, Kiedrich; Staab, Baugeschichte. »
  221. Zusammenfassend Staab, Baugeschichte 55f. auch zum folgenden. »
  222. Vgl. u.a. Hermann Göbel, Zur Geschichte der St. Valentinus-Wallfahrt in Kiedrich. In: Nass. Heimat 6 (1926) Nr. 21, 103; Jöckle, Kiedrich 4. Bei Zaun, Geschichte Kiedrich 173-176 zu den Reliquien, 176-178 zur Wallfahrt wird über diese Herkunft nichts berichtet. »
  223. Zaun, Geschichte Kiedrich 174. »
  224. Vgl. hierzu Fischer, Kirchenbaukunst. »
  225. Vgl. überblicksartig Monsees, Inschriften St. Valentinus. »
  226. Vgl. Karen Stolleis, Die historischen Paramente in der Pfarrkirche Kiedrich. In: St. Valentinus in Kiedrich 1494-1993. Zur 500-Jahrfeier ihrer Vollendung. Kiedrich 1993, 91-104, hier 92. »
  227. So erwarb Sutton den auf der Südempore stehenden Flügelaltar von um 1480, vgl. Staab, Baudenkmäler 35. »
  228. Vgl. hierzu Gros, Tota pulchra 132-137. »
  229. Vgl. unten Kap. 6. »
  230. Vgl. hierzu Zaun, Michaelskapelle; Dehio Hessen (1982) 497; Staab, Michaelskapelle. »
  231. Zaun, Landkapitel 312-351; Luthmer (1907) 98-114; Lorch im Rheingau; Kdm. 237-259; Dehio Hessen (1982) 573f.; Kiesow, Gotik 231f.; Struppmann, Chronik Lorch; Struppmann, Lorch 238-251. »
  232. Vgl. Zaun, Landkapitel 316-323; Kdm. zur Pfarrkirche und ihrer Ausstattung 247-258. »
  233. Kdm. 247, auch zum folgenden. »
  234. Kleinfeldt-Weirich 87. »
  235. Vgl. zu diesen auch A. Keuchen, Lorch und seine Adelsgeschlechter. In: Rheing. Bll. 1 (1856) o.S. »
  236. Kleinfeldt-Weirich 88. »
  237. Die Stadtmauern waren im 17. Jh. bereits verfallen und wurden 1816 endgültig abgebrochen, vgl. Kdm. 239. »
  238. Vgl. Nies, Chronik 8. »
  239. Zaun, Landkapitel 106-119, Kirche 107-111; Kdm. 306-309; Dehio Hessen (1982) 729f.; vor allem Wagner, Baugeschichte 20-36. »
  240. Aufgezählt bei Wagner, Baugeschichte 21. »
  241. Vgl. Helwich, Syntagma 327 und unten Nr. 465»
  242. Wagner, Baugeschichte 27. »
  243. Ebd. 28f. »
  244. Vgl. ebd. 29-31. »
  245. Vgl. Zaun, Landkapitel 271-296; Luthmer (1907) 16-24; Kdm. 310-334; Dehio Hessen (1982) 761-765; Kratz, Rüdesheim 51ff.; Anton Schmitt, Rüdesheim und seine Stadtteile. In: Seufert, Ländlein 228-37. »
  246. Bodmann 1, 344-350. »
  247. Vgl. Wolfgang L. Roser, Die Niederburg in Rüdesheim. Ein Befestigungsbau des Erzbistums Mainz im Rheingau. In: Nass. Ann. 101 (1990) 7-29. »
  248. Dehio Hessen (1982) 761. »
  249. Ebd. 763. »
  250. Vgl. Einleitung DI 2 (Mainz) 18f.; ausführlich Fuchs, Helwich passim. »
  251. Fuchs, Helwich 77. »
  252. So zu beobachten etwa bei der Grablege der Grafen von Katzenelnbogen in Eberbach; ebenso verfuhr Pater Bär, vgl. unten S. XXXIX. »
  253. Vgl. Rekonstruktion des Rundganges bei Rossel, Kirche 29. »
  254. Ihr genauer Wortlaut wurde 1629 vom Eberbacher Sakristan Hensel überliefert. »
  255. So vermerkte er beispielsweise zu der mitgeteilten Grabinschrift für die 1572 verstorbene Loretta von Breitbach, daß ihr Ehemann Heinrich Engelbert Brömser war, der in Rüdesheim bestattet liege, vgl. Helwich, Syntagma 243. »
  256. Ebd. 251-260; vgl. unten Kap. 6. »
  257. Vgl. Heinrich Eduard Scriba, Grabdenkmäler aus dem literarischen Nachlaß des Georg Helwich, weiland Vicar zu St. Martin in Mainz. In: Arch. f. hess. Gesch. u. Alterthumskde. 8 (1856) 291-345. »
  258. Im Katalog wird an entsprechender Stelle der Abdruck Roths angezeigt. »
  259. Ediert von Roth, Bleidenstadt. »
  260. Vgl. Literaturverzeichnis. »
  261. Kurz erwähnt bei Bär, Eberbach I 317 Anm. 5; im Konvolut Liber seniorum. »
  262. Vgl. zu diesem Renkhoff, Nass. Biographie (1992) 14. »
  263. Vgl. HHStAW 1002/1-18, Nachlaß Andreae, darin Bd. 2 betr. Nassau-Wiesbaden-Idstein. »
  264. Im Vorwort seines ersten nassau-saarbrückischen Genealogiebuches hob Andreae deutlich Dors’ Verdienste hervor, vgl. einleitende Bemerkungen in Dors, Genealogia 32. »
  265. Ebd. 35f. »
  266. Vgl. zu seiner Biografie ausführlich Dors, Genealogia 20-30. »
  267. Ebd. 25. »
  268. Ebd. 15ff. »
  269. Ebd. 108 Abb. 26; auch Monsees, Bemerkungen 66 mit Abb. 1. »
  270. Heute in der Hess. Landesbibliothek Wiesbaden, Hs. 141; diese Kopie wurde dann von Roth in seiner Edition des Epitaphienbuches (1891) benutzt, da er das Original nicht auffinden konnte, vgl. Ferdinand Wilhelm Emil Roth, Das Nassauer Epitaphienbuch des Malers Dorsen von Altweilnau, nach amtlicher Kopie herausgegeben. In: Vjschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 19 (1891) 537-576. Das Werk von St. George wurde für den vorliegenden Katalog nur dann benutzt, wenn dadurch vorhandene Lücken bei Dors geschlossen werden konnten, vgl. Nr. 472»
  271. Genealogia 50-57, hier 54 mit einschränkender Anm. 111. »
  272. DI 2 (Mainz) Nr. 865; vgl. ebd. [20] skeptisch zur Zuverlässigkeit des Epitaphienbuches. »
  273. Vgl. Zaun, Landkapitel 152f. Einen Kreuzaltar überlieferte Helwich, Syntagma 270 allein für die Oestricher Pfarrkirche, wo er als einzige Sepultur diejenige des 1450 verstorbenen Peter zum Jungen (Nr. 207) überlieferte, jedoch keinen Hinweis auf eine angebliche Grablege weiterer Familienmitglieder gab; der in der Mittelheimer Pfarrkirche befindliche Kreuzaltar wurde hingegen erst 1740 geweiht, vgl. Zaun, Landkapitel 194. »
  274. DI 2 (Mainz) Nr. 709, 721, 871, 1597? »
  275. Hinweise auf eine mögliche Rheingauer Grablege fehlen auch bei Nassau’s ausgestorbene Adelsfam. XVIII, 4; allein die Grabinschrift Peters zum Jungen ist zitiert. »
  276. Schrohe, Zum Jungen 101 mit Anm. 3. »
  277. Vgl. zur Vermutung Mittelheim oben Anm. 272. »
  278. Vgl. Karl Anton Schaab, Geschichte der Stadt Mainz. 2 Bde. Mainz 1841, 1844, hier I, XII. »
  279. Vgl. zu ihm Bonnet 107. »
  280. Vgl. zu ihm Renkhoff, Nass. Biographie (1992) 659. »
  281. Roth, Geschichtsquellen III, VI. Roth, dem Privatgelehrten und zeitweiligen Archivar der Grafen von Eltz, kommt das Verdienst zu, in seinen zahlreichen, leider zum Teil unzuverlässigen Arbeiten zur nassauischen Geschichte zahlreiche Grabinschriften der Öffentlichkeit im Druck vorgestellt zu haben. »
  282. Vgl. Sattler, Sanierung 1, 272 Anm. 65. »
  283. Vgl. zu seiner Person ausführlich Anton Philipp Brück, Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796). Eine Lebensskizze. In: AmrhKG 2 (1950) 193-216. »
  284. Vorarbeiten zum Würdtweinschen Epitaphienbuch, Hefte von verschiedenen Händen mit Einzelzeichnungen, im Katalog als Würdtweinsche Epitaphiensmlg. zitiert. »
  285. Auszüge aus diesem Epitaphienbuch veröffentlichte Zais 1880 in seinen Beiträgen zur Geschichte des Mainzer Erzstifts, vgl. Beitr. Gesch. Erzstift V, wobei er mit Ausnahme von Eberbach die Zeitgrenze von 1500 nicht überschritt. »
  286. Seit 1760 im Kloster, legte er 1761 die Ordensgelübde ab, vgl. zu ihm die Einleitung von Karl Rossel, in: Bär, Eberbach I, 5-7, II 4-6; v. Stramberg, Rheinischer Antiquarius II 11 wie bei Nr. 565; Johannes Hau, Hermann Johannes Bär. In: Nass. Lebensbilder. Hrsg. v. Karl Wolf. Bd. 3, Wiesbaden 1948 (Veröff. Hist. Komm. f. Nassau. X,3.) 165-170; Hedwig Witte, Im Strudel der Säkularisation: Der Eberbacher Pater Hermann Bär (1742-1814) war unermüdlicher Chronist. In: Rheingauer Gestalten gestalten den Rheingau. Geisenheim (1991) 19-26; Renkhoff, Nass. Biographie (1992) 26. »
  287. HHStAW 1098 III 1. »
  288. Wenck, Hess. Landesgesch. I UB, Grabschriften 271 Anm. 1. »
  289. HHStAW 73 III 1. »
  290. HHStAW 22/586. »
  291. Renkhoff, Nass. Biographie (1992) 263. »
  292. Vgl. Monsees, Grabdenkmäler 121f. »
  293. Enthalten in HHStAW 1163/813. »
  294. Vgl. Abt. 1163, Nachlaß Habel-Conrady. Bearb. v. Hellmuth Gensicke. Wiesbaden 1978 (Repertorien d. Hess. Hauptstaatsarchivs Wiesbaden.). »
  295. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie (1992) 659. »
  296. Erst 1993 publizierte er diese Aufzeichnungen, vgl. Staab, Baudenkmäler, ders., Baugeschichte 56 m. Anm. 11 und ders., Grablege; diese Pläne wurden Bearb. freundlicherweise zur Publikation im vorliegenden Band überlassen. »
  297. Im Fall der Überlieferungen von Hermann Bär (s.o.) kann man davon ausgehen, daß er ihm sichtbare Abkürzungen konsequent und für die Edition verwendbar wiedergegeben hat. »
  298. Vgl. ausführlich DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXIVff. »
  299. Darauf wies R. Fuchs in DI 29 (Worms) XXXIIIf. überzeugend hin. »
  300. Vgl. vor allem die von der Funktion der Grabmäler ausgehenden, methodischen Vorschläge zur Begriffsdefinition von Anneliese Seeliger-Zeiss in DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXX-XXXIII; auch dies. Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals (Grundsatzreferat); Schmidt, Mittelalterliche Grabmalstypen und Eberhard J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?” (Diskussionsbeitrag), alle in Epigraphik 1988 (s.d.) 283-312; eingehend auch DI 29 (Worms) XXXIVff. und 31 (Aachen Dom) XXVIII. »
  301. Hierunter versteht man ein meist mehrteiliges Grabmal in der Form eines sich über dem Boden erhebenden, mitunter auch den Sarg bergenden Unterbaus mit einer glatten oder figürlichen Deckplatte. Diese trägt in der Regel eine auf dem nach außen oder innen abgeschrägten Rand umlaufende Inschrift, vgl. Weckwerth passim; Schmidt, Mittelalterliche Grabmalstypen 302f. »
  302. Grundlegend RDK V 872-921. Zu der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs als lyrische Gattung und literarisches Denkmal vgl. Rädle, Epitaphium; vgl. auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXV mit Anm. 67. »
  303. Vgl. etwa Anne-Dore Ketelsen-Volkhardt, Schleswig-Holsteinische Epitaphien des 16. und 17. Jahrhunderts. Neumünster 1989 (Studien zur schleswig-holsteinischen Kunstgesch. 15.). »
  304. Vgl. DI 29 (Worms) XXXVIIf. »
  305. Vgl. hierzu DI 2 (Mainz) 37; DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXII. »
  306. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXIVf. auch zum folgenden. »
  307. Vgl. ebd. XXVf. mit entsprechenden Belegen. »
  308. Illi 17. »
  309. Vgl. Stutz, Benefizialwesen 272 mit Anm. 41, 42., 278 mit Anm. 65. »
  310. Vgl. u.a. Karl Stüber, Commendatio animae. Sterben im Mittelalter. Bern, Frankfurt a.M. 1976 (Arbeiten aus d. Hist. Sem. d. Univ. Zürich. 48.), bes. 22-36; Brandt, Bürgertestamente 22-25; Schulz, Testamente 36-112, zu den Formen der Seelgerätstiftung 39-96; Jaritz, Seelenheil 60f.; Gerhard Jaritz, Seelgerätstiftungen als Indikator der Entwicklung materieller Kultur im Mittelalter. In: Materielle Kultur und religiöse Stiftung im Spätmittelalter. Internat. Round-Table-Gespräche, Krems a.d. Donau. Wien 1990 (Österr. Akad. d. Wiss., Phil.-hist. Kl., Sitzungsber. 554., Veröff. Inst. f. Mittelalterl. Realienkde. Österr. 12.) 13-35. »
  311. Vgl. Jaritz, Seelenheil 69f.; vgl. auch Elisabeth Vavra, Pro remedio animae - Motivation oder leere Formel. Überlegungen zur Stiftung religiöser Kunstobjekte. In: Materielle Kultur (...) 123-156. »
  312. Eine Witwe Luckardis wies 1254 beispielsweise dem Kloster Weinbergsbesitz und Geld zur Förderung ihres Seelenheils zu, vgl. UB Eberbach II 1 Nr. 44; 1308 bekannte Abt Peter von Eberbach, daß man die Begine Mentha von Osterspai gegen eine Rente in die Bruderschaft des Klosters aufgenommen habe. Dafür verpflichtete sich Eberbach, die Begine und ihren Onkel in das Seelbuch einzutragen, vgl. UB Eberbach II 2 Nr. 642, zum Seelbucheintrag zum 14. August (Roth, Geschichtsquellen III 44) vgl. Meyer zu Ermgassen, Untersuchungen 52 mit Anm. 90. »
  313. Vgl. Nikitsch, Sepulkralkultur passim. »
  314. Nur außergewöhnliche Gründe dürften die von der Haupthand des Eberbacher „Oculus memorie” nach 1206 verzeichnete Bestattung des klosterfremden Dekans Dieter von Bingen in Eberbach gerechtfertigt haben, vgl. Ocul. mem. I 305. »
  315. UB Eberbach II 1 Nr. 317. »
  316. HHStAW 22/231. »
  317. UB Eberbach II 1 Nr. 414. »
  318. Vgl. beispielsweise zum Bestattungswunsch von nieder- oder nichtadligen Laien in den Klöstern Altenberg, Himmerod und Marienstatt Schulz, Testamente 53. »
  319. Vgl. ebd. 51. »
  320. Vgl. zur Bedeutung des „magister grangie” Heinrich Meyer zu Ermgassen, Congregatio Eberbacensis. Die Eberbacher Klostergemeinde 1136-1250. In: Hess. Jb. f. Landesgesch. 33 (1983) 18f. »
  321. HHStAW 22/326; zum späteren Datum 1286 März 1 vgl. NUB I,2 Nr. 1051. »
  322. Bär, Eberbach II 254. »
  323. Bär, Eberbach II 296f.; Struck, Beginen 187. »
  324. Sie stiftete aus ihren umfangreichen Besitz darüberhinaus Legate an das Mainzer Frauenkloster St. Agnes, die zweckbestimmt für die Anschaffung von Büchern auszugeben waren, vgl. allgemein zur selten bei Laien nachgewiesenen Stiftung von Büchern und Bibliotheken Brandt, Bürgertestamente 5, 10; auch Schulz, Testamente 112f. »
  325. HHStAW 22/1178 zu 1382 Mai 11. »
  326. Daß die Bestattung in einer Domkirche von besonderem Wert für das adlige Selbstverständnis war, wies Stefan Weinfurter, Herrschaftslegitimation und Königsauthorität im Wandel: Die Salier und ihr Dom zu Speyer. In: Die Salier und das Reich. Hrsg. v. S. Weinfurter. Bd. 1: Salier, Adel und Reichsverfassung. Sigmaringen 1991, 55-96, hier 66f. überzeugend nach; vgl. für bestimmte Bestattungsbereiche in Stiftskirchen auch Fritz V. Arens, Kapitelsaal und Sepultur bei deutschen Dom-und Stiftskirchen. In: Würzburger Diözesangeschbll. 18/19 (1956/57) 62-73. »
  327. Vgl. Spieß, Familie 481 Anm. 129. »
  328. Für weibliche Familienangehörige war ein Zugang zu diesen Instituten nur mit päpstlicher Dispens zu erreichen, vgl. ebd. 488 Anm. 170. »
  329. Vgl. aus der Fülle der Literatur etwa für den hohen Adel Alois Gerlich, Seelenheil und Territorium. Testamentsrecht von Fürsten und Grafen im Spätmittelalter. In: Land und Reich, Stamm und Nation. Festgabe f. Max Spindler z. 90. Geb. Bd. I, München 1984, 395-414. »
  330. Siegfried von Dotzheim (†1316, Nr. 25) stiftete die älteste Grabkapelle in Eberbach drei Jahre vor seinem Tode, bei Walter V. von Kronberg (†1353, Nr. 81) liegen 13 Jahre zwischen der Stiftung des Altars, vor dem die Grablege gewünscht wurde, und dem Todeszeitpunkt. »
  331. Vgl. Frank, Totenbuch 37. »
  332. Vgl. Übersicht bei Sattler, Sanierung 1, 272-274 und 267 Abb. 3 mit Plan des Grundrisses und Eintragung der Bauphasen. »
  333. Anonymus ed. Roth, Geschichtsquellen III 81; Rossel, Kirche 15. »
  334. Roth, Geschichtsquellen III 24. »
  335. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII. »
  336. Vgl. Otto G. Oexle, Die Gegenwart der Toten. In: Death in the Middle Ages. Ed. H. Braet, W. Verbeke. Leuven 1983 (Mediaevalia Lovaniensia Series 1,9.) 19-77, hier 65-68. »
  337. Vgl. Staab, Grablege 109. »
  338. Möglich wäre auch eine Wandanbringung des jüngeren Figurensteines. »
  339. Vgl. Horst, Rittergrabmäler passim. »
  340. Vgl. zu vorwiegend österreichischem Material Helfried Valentinitsch, Die Aussage des spätmittelalterlichen Grabmals für die adelige Sachkultur. In: Adelige Sachkultur des Spätmittelalters. Wien 1982 (Österr. Akad. d. Wiss., Phil.-hist. Kl., Sitzungsber. 400; Veröff. d. Inst. f. mittelalt. Realienkde. Österr. 5.) 273-292, hier 278-288. Der Autor kam zu dem Schluß, daß gegenüber der Darstellung mit Waffen und Rüstung die religiöse Aussage des Denkmals in den Hintergrund trete, vgl. 278-282. »
  341. Vgl. allgemein Greska. »
  342. Monsees, Grabdenkmäler 118. »
  343. Als Attribut des Gebetes gedeutet von Greska 102. »
  344. Vgl. zu Kindergrabmälern im 16. und 17. Jh. Anneliese Seeliger-Zeiss, Das Grabmal des Prinzen Heinrich von Sachsen in Weikersheim - Überlegungen zur Gattung des Kindergrabmals im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Denkmalkunde und Denkmalpflege. Wissen u. Wirken. Fschr. f. Heinrich Magirius z. 60. Geb. Dresden 1995, 255-274. »
  345. Vgl. hierzu DI 29 (Worms) XXXVII u. Nr. 145»
  346. Vgl. etwa die Beispiele im Mainzer Dom, so DI 2 (Mainz); DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXI. »
  347. Vgl. DI 23 (Oppenheim) XX Anm. 73. »
  348. Vgl. allgemein zu diesem Denkmaltypus RDK V Sp. 921-932. »
  349. Vgl. zu der in Trier häufigeren Existenz dieser Epitaphaltäre zukünftig DI Trier. »
  350. Vgl. hierzu Monsees, Typologie passim. »
  351. Vgl. Braun, Tracht 129-132 zu Bernhard von Clairvaux. »
  352. Erstmals im Bearbeitungsgebiet 1357 bei Nr. 86 nachgewiesen. »
  353. Vgl. Monsees, Typologie 33f. »
  354. Vgl. allgemein Monsees, Bemerkungen. »
  355. Vgl. grundlegend Kniffler passim; Arens, Goldenes Mainz; Kunst um 1400, 41 zu den Grabmälern ab 1390; Kessel, Memorialfunktionen passim. »
  356. Ob hier Werkleute des Umkreises des Severi-Meisters, dieser selbst oder andere Hände tätig waren, die in Zusammenhang mit den Figurenkonsolen des Eberbacher Kreuzganges um 1380 standen, so Zisterzienserkatalog 552, bedarf noch einer eingehenden Untersuchung. »
  357. Nrr. 172, 177, 227, 229, 233, 235, 250, 264, 275, 331, 332, 337, 341, 381, 385, 388, 398, 400, 406, 420, 423, 425, 434, 439, 451, 454, 459, 461, 462, 468, 469, 475, 487, 496, 527»
  358. So bezeichnete Helwich auch die Memorialzeugnisse für einzelne Mitglieder der Familie Kämmerer von Worms gen. von Dalberg in der Oppenheimer Katharinenkirche als „insignia (...) ex alto suspensa” und machte klar, daß die Verstorbenen außer diesen Totenschilden zusätzliche Epitaphien besaßen, die er in bewährter Weise dann als solche kennzeichnete, vgl. DI 23 (Oppenheim) Nrr. 103 und 104 oder Nrr. 129 und 130. Daß es sich zweifelsfrei um Totenschilde handelte, beweist etwa derjenige für Georg Kämmerer von Worms gen. von Dalberg von 1561 in Oppenheim, das 1823 noch erhalten war, vgl. ebd. Nr. 164»
  359. Vgl. etwa DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 380 m. Abb. 182. »
  360. Vgl. DI 13 (Nürnberg). »
  361. Sie reichen von der sprachlichen Gestaltung, dem Sprachniveau bis hin zur Verwendung von Latein und Volkssprache, vgl. dazu Christine Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften. In: Epigrapik 1988 (...) 127-138 und DI 29 (Worms) LXXXVIIff. »
  362. Vgl. Katalog Nr. 2 Anm. 12. »
  363. Vgl. zu dieser Beobachtung für das 16. und 17. Jh. Fidel Rädle, Literarische Typik und historischer Einzelfall. In: Quellenwert 239-251. »
  364. Vgl. etwa die Grabdenkmäler der Mainzer Erzbischöfe Peter von Aspelt (†1320), Mathias von Bucheck (†1328), Adolf I. von Nassau (†1390) alle in DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37, 56. Zur Verwendung hexametrischer Dichtung vgl. unten Nr. 64 mit Anm. 1, auch Nr. 103. Die dort mitgeteilten Ergebnisse sind den Untersu-chungen von Dr. Sebastian Scholz zu verdanken. »
  365. Vgl. unten Kap. 6. »
  366. Vgl. Nr. 528»
  367. Vgl. Nr. 534»
  368. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII. »
  369. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXIX. »
  370. DI 37 (Lkr. Rems-Murr) Nr. 6»
  371. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 1a; vgl. auch Rüdiger Fuchs, Die Katharinenkirche zu Oppenheim als Grablege. In: St. Katharinen zu Oppenheim. Lebendige Steine - Spiegel der Geschichte. Hrsg. v. C. Servatius, H. Steitz, F. Weber. Alzey 1989, 129-157, hier 139. »
  372. Vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 670. »
  373. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 38»
  374. Ebd. Nr. 51»
  375. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 19»
  376. Vgl. DI 29 (Worms) XCVIIff. »
  377. Vgl. zu dieser Schlußformel Hans J. Rieckenberg, Über die Formel „Requiescat in pace” in Grabinschriften. In: Nachrichten d. Akad. d. Wiss. in Göttingen, Phil.-hist. Kl. 12 (1966) 449-452. »
  378. So bei Nrr. 19, 20, 23-25, 27, 29, 32, 33, 36, 39, 40-42, 346, 49-51, 57, 59, 60, 73-75, 84, 89, 94; übrigens durchgängig bei allen Sepulturen der Adelsfamilie der von Lorch gen. von Leyen (vgl. Nrr. 40, 49, 51). »
  379. Beispielsweise tritt die Verbindung von Anno domini ... obiit NN mit der Fürbitte cuius anima requiescat in pace im Kreis Bergstraße erst mit dem Jahr 1400, regelmäßig dann ab 1427 auf, vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX, auch dort Nr. 40, während man für den benachbarten Kreis Bad Kreuznach diese Kombination schon 1313 nachweisen kann, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 20, sicher und vollständig in Nr. 27 von 1340. Anders gelagert ist der Fall in Worms, wo die Fürbittformel, abgesehen von zwei früheren, unsicheren Verwendungen 1332, erst nach 1400 einsetzt, vgl. DI 29 (Worms) LXXXIX. »
  380. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XV. »
  381. Dort 1348, vgl. DI 14 (Fritzlar) Nr. 16. »
  382. Vgl. DI 29 (Worms) LXXXIXf. und DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX. »
  383. So auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXf.; DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX mit dem Auftreten dieser Formeln erst an der Wende zum 16. Jahrhundert. »
  384. Etwa DI 29 (Worms) XC; DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX. »
  385. Anders die Beobachtung in DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXX, demzufolge dort eine Verbindung von Bibeltexten mit Grabinschriften nur bei Pfarrern und Bürgerlichen entgegentritt und dies grundsätzlich auf Epitaphien. »
  386. Vgl. Rudolf Mohr, Der unverhoffte Tod. Theologie- und kulturgeschichtliche Untersuchungen zu außergewöhnlichen Todesfällen in Leichenpredigten. Marburg/Lahn 1982 (Marburger Personalschriften- Forschg. 5.) »
  387. Vgl. den ähnlich gelagerten Befund in DI 34 (Lkr. Bad. Kreuznach) XXXI. »
  388. Vgl. hierzu Spieß, Ständische Abgrenzung 186 und 203f. »
  389. Vgl. umfassend Volker Rödel, Reichslehnswesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel. Studien zur Rechts- und Sozialgeschichte des Adels in den Mittel- und Oberrheinlanden während des 13. und 14. Jahrhunderts. Darmstadt u. Marburg 1979 (Quellen u. Forschgn. z. hess. Gesch. 38.) hier 463ff., 467. »
  390. Spieß, Ständische Abgrenzung 186. »
  391. Die weibliche Variante domicella tritt im Bearbeitungsgebiet deutlich früher und häufiger auf: 1399 Gräfin Agnes von Katzenelnbogen (Nr. 141): nobilis domicella; 1432 eine unbekannte Agnes (Nr. 185): honesta domicella; 1434 Margarethe von Scharfenstein (Nr. 189): venerabilis domicella als Ehefrau des Konrad von Erlen (armiger); 1446 Christina von Buches (Nr. 198): honorabilis domicella; 1459 Elisabeth Stump von Waldeck (Nr. 217) domicella. Anders als bei diesen steht domicellus meist ohne Epitheton, erstmals 1438 bei Johannes Gelthaus zum Jungen Aben(d) (Nr. 191); 1444 Graf Johann IV. von Katzenelnbogen (Nr. 197); 1453 Graf Philipp d.J. von Katzenelnbogen (Nr. 210); 1459 Tilmann von Schönburg auf Wesel (Nr. 218); 1454/71 Adam von Allendorf (Nr. 212): nobilis domicellus, ebenso letztmals im Bestand 1479 bei Graf Philipp d.Ä. von Katzenelnbogen (Nr. 256), hier aber in Verbindung mit comes und dominus. »
  392. Vgl. auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXII. »
  393. Bis 1400 Nrr. 22, 29, 37, 78, 81, 82, 133, 134, 137, 157»
  394. Bereits 1178, 1186 in Weiheinschriften als Bezeichnung für einen Bischof, vgl. Nrr. 5, 7, 9, 52-55, 64, 100, erhaltene Grabplatte von 1381 vgl. Nr. 118. Diese Kombination von venerabilis mit pater oder dominus läßt sich in Worms erst 1410 bei der Grabinschrift des Bischofs Matthäus von Krakau belegen, vgl. DI 29 (Worms) Nr. 211, während die Verbindung reverendus in Christo pater 1405 bei Bischof Eckhard von Ders zu beobachten ist, vgl. ebd. Nr. 207. In Mainz seit 1396 belegt, vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 61, ist diese Formel auch in Würzburg standardisiert bei Bischofsgräbern nachzuweisen, vgl. DI 27 (Würzburg) Nrr. 47, 53, 161, 221, 241, 266, 305. »
  395. In Kloster Bebenhausen wurde 1223 dominus [...] abbas ohne Epitheton verwendet, vgl. Grabdenkmale Bebenhausen 30 Nr. 5, die Formel reverendus dominus dort seit 1412, vgl. ebd. 40 Nr. 19, reverendus in Christo pater et dominus dominus dann 1460, ebd. 46 Nr. 23; in Kloster Herrenalb ab 1403 venerabilis dominus [...] quondam abbas, vgl. DI 30 (Lkr. Calw) Nr. 70; in Kloster Maulbronn tritt die Form venerabilis abbas zwar erstmals bereits 1273 entgegen, doch wird in nennenswerter Dichte erst ab 1402 venerabilis pater dominus stereotyp verwendet, vgl. DI 22 (Enzkreis) Nrr. 7, 49, 96, 156»
  396. Nrr. 254 zu 1478, 261 zu 1483, 341 zu 1507. Dieses Epitheton ist bislang nur einmal nachgewiesen in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 245 zum Jahr 1515. »
  397. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXV. »
  398. So auch im Seelbuch bei Jutta von Bechtolsheim anläßlich ihrer Seelgerät-Stiftung von 1800 Gulden lt. Eberbacher Seelbuch, ed. Roth, Geschichtsquellen III 31, oder der Bopparder Begine Meckela von Ehrenthal, ebd. 37f. »
  399. Nrr. 28, 58 mit dem Epitheton honesta und domina. »
  400. Vgl. zur Witwenrolle Illi 69; als Kennzeichen trugen Beginen den weißen Schleier als Anlehnung an die Witwentracht. Offenbar floß diese Kennzeichnung auch in das Grabbild der Beginen ein. »
  401. Im Seelbuch erscheint die Formel „devota puella” etwa bei Adelheid von Schöneck, vgl. Eberbacher Seelbuch ed. Roth, Geschichtsquellen III 16. »
  402. Vgl. Illi 68-74; vgl. auch Artikel „Beginen” in Lexikon Mönchtum 82-84. »
  403. Das entsprechende, im Kreisgebiet nicht nachgewiesene Pendant findet sich auf Laiendenkmälern etwa in dem Gebrauch von amicus huius ecclesiae, vgl. DI 29 (Worms) XCI für Angehörige der Familie der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg. Hier dürfte allerdings die Begründung des Grabplatzes in einer Stiftskirche kaum notwendig gewesen sein; eher wird damit auf die Gönnerschaft des Verstorbenen für die jeweilige Kirche abgehoben. »
  404. Vgl. Nikitsch, Sepulkralkultur 187ff. »
  405. Vgl. zu diesem Phänomen in der Eberbacher Enkelgründung Disibodenberg DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXIX Anm. 86. »
  406. Vgl. Reg. Katz. an entsprechender Stelle, im Katalog die Nrr. 31, 162, 163, 167, 210, 256»
  407. Demandt, Frage 80. Dabei dürfte sich die Reichsstadt Frankfurt mit ihrem Kanzleigebrauch als vorbildgebend erwiesen haben, die bereits seit der 1. Hälfte des 13. Jh. den Jahresanfang mit dem 1. Januar gleichsetzte. »
  408. Demandt, Frage 81. Dieser Stil war spätestens seit der Mitte des 13. Jh. in der Trierer Diözese in Gebrauch, vgl. hierzu ausführlich Schmidt, Mos Treverensis 255. Auch beim Mainzer Stil ist ein entsprechender Zusatz hin und wieder nachzuweisen, vgl. etwa Reg. Katz. Nrr. 1161, 1162, 2146, 2605, 2606, 2681. »
  409. Schmidt, Mos Treverensis 257f. »
  410. Grotefend, Taschenbuch 14. »
  411. Vgl. den auf 1131 datierten, in seiner Echtheit aber angezweifelten Gründungsbericht in MUB I Nr. 575, hierzu die eingehenden Bemerkungen Moßigs 58-65, 71f. »
  412. Ebd. 72 mit Anm. 5; dieses Klosterverzeichnis wurde 1631 von Prior Philipp Hofheim in seine Sammelhandschrift „Protocollum s. Ordinis Cisterciensis (...)” aufgenommen, die sich heute in der Universitätsbibliothek Düsseldorf befindet. »
  413. Dies bezieht sich auf die Nrr. 14, 19, 23, 30, 35, 36, 40, 43, 44, 55, 58, 61, 81, 84, 86, 91, 99, 102, 105, 117, 129, 137, 144, 160, 166, 167»
  414. Enthalten in Roth, Geschichtsquellen III 1-61 Eberbach, 61-69 Kiedrich. »
  415. Frank, Totenbuch 59. »
  416. Vgl. Meyer zu Ermgassen, Untersuchungen 52-56, hier 53f. »
  417. Ebd. 54f. mit Anm. 108. »
  418. Beispielsweise bei Peter Battenberg Nr. 392; vgl. auch DI 29 (Worms) XCIX. »
  419. Das Cistercienserkloster Marienstatt im Mittelalter. Urkundenregesten, Güterverzeichnisse und Nekrolog. Bearb. v. Wolf-Heino Struck. Wiesbaden 1965 (Veröff. Hist. Komm. f. Nassau 18.) 621f. »
  420. Vgl. Fuchs, Weiheinschriften passim. »
  421. Vgl. Braun, Altar 631. »
  422. Ebd. Anm. 1 mit dem Formular. »
  423. Vgl. Gerlich, Pfarreien 63. »
  424. Vgl. oben Vorbemerkung; aus der archivalischen Überlieferung, die hier im wesentlichen unberücksichtigt bleiben mußte und nur in Einzelfällen herangezogen werden konnte, seien an dieser Stelle genannt: Absteinungs-, Grenzbegehungs- und Grenzerneuerungsprotokolle, Gütervermessungen für einzelne Rheingauer Gemeinden und Klöster in reicher Anzahl und verschiedener Zeitstellung, vor allem in den HHStAW-Abt. 101 und 108 (Rheingau) und den Gemeindearchivalien in Abt. 360. Es würde angesichts der Materialfülle zu weit führen, diese hier auflisten zu wollen. »
  425. Etwa Nr. 176; vgl. auch die entsprechenden Bemerkungen in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXVII. »
  426. Vgl. DI 18, 17 und 8. »
  427. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXIX. »
  428. Vgl. Sauermann, Glocke. »
  429. Vgl. ebd. »
  430. Vgl. DI 39 (Jena Land) XXXIX-XLII. An dieser Stelle ist Herrn Dr. Klaus Hallof, Berlin, für die frdl. Bereitstellung seiner diesbezüglichen Unterlagen zu danken. Eine gleichfalls nicht zu entschlüsselnde Aneinanderreihung trug die Winkeler Evangelistenglocke von 1382 zusätzlich zu der Anrufung der Gottesmutter und der Aufzählung der Evangelistennamen, s.u. Nr. 123»
  431. DI 39 (Jena Land) XLI. »
  432. Aus diesem Grund wird man die Interpretationen solcher Kryptogramme mit größten Vorbehalten zu betrachten haben, zumal sie sich vielfach unwissenschaftlicher Methodik bedienen, vgl. die entsprechende Kritik an Fritz Hugo Schlippes Deutungsversuchen in DI 39 (Jena Land) XXXIXf. »
  433. Vgl. zu diesem Datierungsvorschlag bei den beiden von seiner Hand stammenden Glocken in St. Leonhard zu Frankfurt Bund, Frankfurter Glockengießer 156 Abb. 2, 157 Abb. 3. »
  434. Vgl. ebd. 160. »
  435. Vgl. umfassend Köster, Tilmann von Hachenburg passim. »
  436. Vgl. zu ihm Poettgen, Andernacher Gießerwerkstatt 39. »
  437. Zu ihm und dem mit ihm verwechselten Clas von Echternach vgl. Poettgen, Trierer Glockengießer 87-95. »
  438. Vgl. dazu Dorgelo, Klokkengieters; Poettgen, Studien. »
  439. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLIII. »
  440. Vgl. Kap. 5.4. »
  441. Dieser Befund ist deckungsgleich mit dem Ergebnis des Landkreises Bad Kreuznach, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLIII; vgl. auch Kap. 5. »
  442. Vgl. u.a. H. Keller, Künstlerstolz und Künstlerdemut im Mittelalter. In: Fschr. d. wiss. Gesell. an d. Johann Wolfgang Goethe-Univ. Frankfurt a.M. Wiesbaden 1981, 191-219. »
  443. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXVI. »
  444. Vgl. zu diesem Klingelschmitt, Magister passim. »
  445. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXVII und Nr. 39; Schupp, Wandmalereien 136, 140-143. »
  446. Vgl. ausführlich Beeh, Typus. »
  447. Lühmann-Schmid 2, 80-82. »
  448. Vgl. hierzu Winfried Wilhelmy, Hans Backoffen, ein Künstler ohne Oeuvre. In: MzZschr. (im Druck). »
  449. Frdl. Information von Dr. Wilhelmy, Mainz. Im Katalog wurden die bisherigen Zuschreibungen an Hans Backoffen und seinen Umkreis übernommen, da eine eingehende Diskussion der Werkstattfragen noch aussteht. »
  450. Zu beiden vgl. Lühmann-Schmid 1 und 2. »
  451. Vgl. Goeltzers kritische Bemerkungen zu Backoffen und seinem Schülerkreis, der fallweise alte Zuschreibungen ablehnte bzw. Neuzuschreibungen an unbekannte Künstler ohne oder nur mit vorsichtigem Bezug zu Backoffen vornahm. »
  452. Vgl. Kap. 5.4. »
  453. Vgl. Hauck, Grabdenkmäler passim. »
  454. Vgl. zu Hausinschriften vor allem DI 28 (Hameln). »
  455. Vgl. zu diesem Monsees/Staab, Marktbrunnen. »
  456. Vgl. Krebs, Lechler. »
  457. Vgl. DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXIII mit vergleichbarem Befund. »
  458. Bei Glocken ist dieser Auftraggeber- bzw. Eigentümerkreis bereits in der 2. Hälfte des 14. Jh. in der entsprechenden Inschrift belegt (Nr. 146). »
  459. Wie dies beispielsweise bei den Denkmälern der Trarbach-Werkstatt der Fall war, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXVIIf. »
  460. Vgl. Reg. Katz. I Nr. 760 zu 1331 April 23. »
  461. Vgl. Helmut Schoppa, Der fränkische Friedhof bei Eltville im Rheingau-Kreis. In: Nass. Ann. 61 (1950) 1-105. »
  462. Zur Paläographie frühchristlicher Inschriften am Mittelrhein vgl. allgemein Boppert, mit Schrifttafel. »
  463. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXXIXf. und Scholz, Karolingische Buchstaben. »
  464. So etwa bei den Grabinschriften der Äbtissin Ruothildis von Pfalzel und des Abtes Gumbert von Limburg, vgl. Bauer, Mainzer Epigraphik 26f. »
  465. Vgl. zu dem geschlossen unzialen E auf dem Kölner Marinus-Schrein von um 1170 den Ausstellungskatalog Rhein-Maas 217 mit Taf. 18; zum Klosterneuburger Altar von 1181, der bislang als frühester Beleg für diesen Leitbuchstaben galt, vgl. Kloos 131. »
  466. Vgl. zur Übergangszeit allgemein Bauer, Mainzer Epigraphik 34f. »
  467. Vgl. DI 12 (Heidelberg) Nr. 22. »
  468. Vgl. DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) Nr. 23»
  469. Es handelt sich bei dieser mit farblosen Partikeln durchsetzten Füllmasse um mit Pflanzenschwarz pigmentiertes Kolophonium, vgl. dazu Eberhard J. Nikitsch, Neu entdeckte Grabdenkmäler in Koblenz, St. Kastor. In: Forschungsberichte z. Denkmalpflege Bd. 3, hrsg. v. Landesamt f. Denkmalpflege Rheinland-Pfalz, Anm. 16 (im Druck). »
  470. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLV. »
  471. Ebd. Nrr. 18, 19»
  472. Ebd. Nr. 25»
  473. Daß solche figürlichen Platten sich auch in anderen Zisterzienserkirchen bereits im 13. Jh. antreffen lassen, zeigt der Blick etwa nach Westfalen, vgl. Jochen Luckhardt, Grabdenkmäler in Zisterzienserkirchen. Eine Studie z. d. Werken in Marienfeld, Gravenhorst u. Fröndenberg. In: Monastisches Westfalen, Klöster u. Stifte 800-1800. Ausstellungskatalog, hrsg. v. Géza Jászai. Münster 1982, 459-472, hier vor allem 461f. »
  474. Eine solche Tendenz zeigt sich bei der Oberstreit-Platte bereits 1339, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 25 und XLV Anm. 150; ebenfalls frühe Belege in DI 27 (Würzburg) Nrr. 57, 66. In DI 1 (Taubergrund) begegnet dieses Phänomen ähnlich spät wie in den Eberbacher Beispielen, nämlich 1361, vgl. dort Nr. 113. »
  475. Vgl. Kloos 131: „Im Laufe des 14. Jh. strecken sich die Buchstaben wieder”; vgl. auch DI 23 (Oppenheim) XLIII. »
  476. Vgl. die einleitenden Bemerkungen in DI 29 (Worms) LXI; DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLVf., DI 37 (Rems-Murr-Kreis) XLVf. Frühe Belege für Streckung auch in DI 27 (Würzburg) Nrr. 57, 66. »
  477. So in den meisten mittelrheinischen Beständen, Ausnahmen in Weißenburg und im Bereich der alten Diözese Worms, vgl. DI 29 (Worms) LXIf. »
  478. Vgl. Kapitel 4.7. »
  479. Umfassend zum Begriff und mit Frühbelegen Renate Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit. In: Epigraphik 1988, 315-328, hier 315 zum „Verwirrspiel” der alten Nomenklatur; vgl. auch Koch, Frühhumanistische Kapitalis passim und Bornschlegel, Renaissancekapitalis. »
  480. Vgl. Neumüllers-Klauser und Koch, ebd.; Martin Steinmann, Die humanistische Schrift und die Anfänge des Humanismus in Basel. In: Archiv f. Dipl. 22 (1976) 376-437. »
  481. Zur Verwendung dieser Schrift am Hofe Kaiser Friedrichs III. vgl. DI 20 (Karlsruhe) XXIX; Friedrich W. Leitner, Die Inschriften im Langhausgewölbe von Maria Saal. Ein Beitrag zur Darstellung der frühhumanistischen Kapitalis in Kärnten. In: Epigraphik 1982, 68. »
  482. So Neumüllers-Klauser (wie Anm. 478) gegen Bauer, Mainzer Epigraphik 7f. »
  483. Koch, Frühhumanistische Kapitalis 338. »
  484. Ebd. 340. »
  485. Vgl. Fuchs, Übergangsschriften. »
  486. Vgl. Bornschlegel, Renaissancekapitalis. »
  487. Vgl. zu späten Verwendungen u.a. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nrr. 148, 153»
  488. Vgl. zur Entwicklung in Augsburg paradigmatisch Bornschlegel, Renaissancekapitalis. »
  489. DI 2 (Mainz) Nr. 206. »
  490. Zu Dossenheimer Bauinschriften nach 1485 und dem sicheren Erstbeleg von 1508 in Heidelberg vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 138f., 194. »
  491. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 316»
  492. Eine eingehende Untersuchung dieses Phänomens steht bislang noch aus, vgl. zur verzögerten Rezeption gegenüber Heidelberg den Bestand im Rhein-Neckar-Kreis DI 16 (Lkr. Mannheim/Sinsheim) XIXf. »
  493. Mit den gleichen Typen ist eine Bauzahl in Eltville von 1510 (Nr. 251) geschrieben. »
  494. Vgl. etwa DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XLVIII zu zeitgleichen unterschiedlichen Ausprägungen in der ersten Jahrhunderthälfte. »
  495. Letztes Vorkommen 1596 und 1610 in Idstein, Nrr. 516, 557 und 1612 in Bad Schwalbach, Nr. 562»
  496. Vgl. künftig DI Trier mit ausführlicher Schriftdiskussion. »
  497. Vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift 62f. »
  498. Ebd. 64 mit Anm. 12, vgl. auch 65 mit Übersichtskarte 4 und weiteren Belegen aus demselben Raum. »
  499. Ebd. 64. »
  500. Hans Wenzel, Die Glasmalereien in Schwaben von 1200-1350. Berlin 1958 (CVMA I,1.) 135ff. und Abb. 256ff. »
  501. Neumüllers-Klauser, Schrift 64 mit Abb. 2. »
  502. Dem Gußjahr entsprechen die Glockenform und die Gestaltung der Glocke, so daß an dem Entstehungsjahr nicht zu zweifeln ist, lt. frdl. Hinweis von Herrn Claus Peter, Hamm-Rhynern, vgl. auch die Umzeichnung in: Peter/Bund, Glockeninventarisation 137. »
  503. Die Tumbenplatten des Peter von Aspelt (†1320) und des Mathias von Bucheck (†1328), beide im Mainzer Dom, vgl. DI 2 (Mainz) Nrr. 33, 37. Andere Mainzer Frühbelege sind nicht sicher zu datieren, vgl. ebd. Nrr. 706 von 1324? und 718 von um 1330. »
  504. Vgl. Kessel, Memorialfunktionen 16-18 zu 1340-50, auch Suckale 9 mit Vorschlag „um 1353” und Begründung 171 Anm. 2. Die neueste Datierung bei Verena Kessel, Sepulkralpolitik. Die Krönungsgrabsteine im Mainzer Dom und die Auseinandersetzung um die Führungsposition im Reich. In: Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler. (...). Hrsg. v. Peter Claus Hartmann. Stuttgart 1997 (Gesch. Landeskde. 45.) 9-34. »
  505. Vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift 66-70. »
  506. DI 14 (Fritzlar) Nrr. 13, 16. »
  507. DI 19 (Göttingen) Nr. 5»
  508. Lkr. Waldeck-Frankenberg, vgl. Schaum-Benedum 197. »
  509. So auch bei der erwähnten Goslarer Glocke von 1314 und der Weiheinschrift von 1342 in Frauenburg, vgl. Bernhard Schmidt, Die Inschriften des deutschen Ordenslandes Preußen bis zum Jahre 1466. Halle/Saale 1935 (Schriften d. Königsberger Gelehrten Gesell., Geisteswiss. Kl. 11,3.) Nr. 14»
  510. Die Zahl der frühen Belege läßt sich sogar vermehren durch Rückschlüsse auf Minuskelschrift anhand von Verlesungen in kopialer Überlieferung, vgl. dazu Nrr. 63, 64, 90»
  511. Reduzierte Ober- und Unterlängen können also nicht vorbehaltlos für eine Frühentstehung in Anspruch genommen werden. »
  512. Im Rahmen spezieller Untersuchungen müßte man etwa die Gestaltung des oberen Bogenendes des a weiterverfolgen. »
  513. Vgl. Bischoff, Paläographie 181; Kloos 137; mit diesem Beleg wird der für den Landkreis Bad Kreuznach erhobene Befund in der 1. Hälfte des 15. Jh. bestätigt, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LI. »
  514. Dort letzter Beleg 1523, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 260; die Minuskel kommt letztmalig 1539 in Worms, DI 29 Nr. 428, 1558 an der Bergstraße, DI 38 Nr. 144, und wohl noch 1551 in Mainz, DI 2 Nr. 416, vor; in der Mischung mit Frakturelementen gibt es Minuskeln bis 1571 und 1572 in Neckarsteinach, DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 159f., in Johannisberg sogar bis 1601, DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 431. Gemessen an den jeweiligen Überlieferungsdichten sind alle jüngeren Belege ebenfalls Nachzügler.  »
  515. Vgl. Rudolf Kautzsch, Die Entstehung der Frakturschrift. Mainz 1922 (Beilage z. zwanzigsten Jahresber. d. Gutenberg-Gesell.); Hans A. Genzsch, Kalligraphische Stilmerkmale in der Schrift der luxemburgisch-habsburgischen Reichskanzlei. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Fraktur. In: Mitt. d. österr. Inst. f. Geschichtsforschg. 45 (1931) 205-214; Heinrich Fichtenau, Die Lehrbücher Maximilians I. und die Anfänge der Frakturschrift. Hamburg 1961; Zahn, Beiträge passim; auch Bischoff, Paläographie 179. »
  516. Zahn, Beiträge 14ff.; Bischoff ebd. »
  517. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 313, zu Mischformen s.a. ebd. LII u. DI 29 (Worms) LXXII. »
  518. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 155»
  519. Vgl. auch DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LIII und die wenigen Belege in den vier Bänden des DGA. »
  520. Die hier folgenden Beobachtungen wurden angeregt von der Untersuchung im Lkr. Bad Kreuznach, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LIII-LVI. »
  521. Wenn wie bei der zerstörten Grabplatte Graf Eberhards I. in Eberbach (Nr. 21) die Schrift in trapezförmiger Kerbe ausgehauen ist, wird die halbkugelige Vertiefung zugunsten der flachen aufgegeben. »
  522. Anders der Befund in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LIIIf. mit der mehrfach belegten, gleichzeitigen Verwendung kleiner Kreise und vertiefter Punkte. »
  523. Dieser Befund ist im wesentlichen deckungsgleich mit den Ergebnissen in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LIVf. »
  524. Die häufigsten allgemeinen Kürzungszeichen sind der waagrechte Strich, der Schräg(rechts)strich, der Apostroph, der Punkt, der Doppel- und Strichpunkt, das aus dem Strichpunkt entwickelte Zeichen in Form einer arabischen Drei sowie als Endungskürzel eine Schleife mit Abschwung am Wortende. An speziellen Silbenkürzungen kamen „us”- und „ur”-Haken, der „con”-Bogen, der „et”-Haken, das „pre”-, „per”- und „pro”-Kürzel in seinen Formvarianten und schließlich hochgestellte Buchstaben in den epigraphischen Schriften zur Anwendung. »
  525. Vgl. Kloos 111f. »
  526. Vgl. Kloos 111f.; zur Entstehungsgeschichte vgl. Ludwig Traube, Nomina sacra. Versuch einer Geschichte der christlichen Kürzung. München 1907 (Quell. u. Untersuchgn. z. lat. Philol. d. Mittelalters. 2.). »
  527. Vgl. Kloos 112. »
  528. Kloos 113. »
  529. Vgl. Hill 63 Nr. 1. »
  530. Zu 1447 (Nr. 199), 1464 (Nrr. 224, 225), 1471 (Nr. 239) und 1477 (Nr. 251) überlieferte arabische Ziffern sind nicht sicher als solche ausgewiesen oder gar modern. »
  531. 1478 und 1483 in DI 29 (Worms) Nrr. 280, 297; 1484 in Kirn, vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) Nr. 163; 1464 und 1477 in DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nrr. 58, 62»
  532. Vgl. Kloos, Einführung 2f. und oben Kap. 1. »
  533. Eduard Schneegans, Historisch-topographische Beschreibung Kreuznachs und seiner Umgebungen (...). Koblenz 1839, 377 Anm. 139; frdl. Hinweis von Dr. Eberhard J. Nikitsch, Mainz. »
  534. Ihr und Sr. Teresa Tromberend OSB, Kloster St. Hildegardis, Eibingen, sei an dieser Stelle herzlich für die Auskunft vom 14. Mai 1991 gedankt. »
  535. Frdl. Hinweis von Sr. Adelgundis Fuhrkötter auf lat. Beleg bei Migne, Patrologia Lat. Tom. 197, col. 112 A. In den Bereich der Legenden um die hl. Hildegard hingegen gehört die literarische Mitteilung einer Buchstabenfolge, die ein sündiger Priester sieben Tage lang auf dem Altartuch in seiner Kirche in Rüdesheim erblickte, sie jedoch nicht zu deuten vermochte. Sechzehn Jahre später bat er schließlich die Heilige um Rat. Sie löste das Rätsel, indem sie die Buchstaben als Wortanfänge des Spruches K(YRIUM) P(RESBYTER) A(SCENDAT) P(OENITENS) H(OMO) deutete, vgl. Ludwig Clarus, Leben und Schriften der hl. Hildegard. Bd. 1, Th. 1. Regensburg 1854, 84-86. Zu vergleichbaren literarischen Belegen vgl. Nikolaus Henkel, Die Stellung der Inschriften des deutschen Sprachraums in der Entwicklung volkssprachlicher Schriftlichkeit. In: Quellenwert 161-187. »
  536. Vgl. eingehend Rita Otto, Zu vier mittelrheinischen Glasfenstern des 12. Jahrhunderts. In: MzZschr. 66 (1971) 1-8. »
  537. So erstmals 1888 in einem Museumsführer erwähnt, vgl. Otto 1. »
  538. Vgl. Brigitte Lymant, Die Glasmalerei bei den Zisterziensern. In: Die Zisterzienser. Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Katalog (...) Köln 1981, 345-356, hier 350. »
  539. So A. Jungjohann, Zwei mittelrheinische Glasgemälde der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Wiesbadener Landesmuseum. In: Nass. Heimatbll. 35 (1934) 25ff. »
  540. Frdl. Hinweis von Dr. Günther Kleineberg, Museum Wiesbaden SNA, auf diese Vermutung seitens Herrn Prof. Rüdiger Becksmann, CVMA Freiburg i.Br. »
  541. Diözesanmuseum Limburg Inv.-Nr. 98, frdl. Hinweis von Dr. Daniel Hess, CVMA Freiburg i.Br. »
  542. Vgl. Die freiherrlich von Zwierlein’schen Sammlungen von gebrannten Glasfenstern, Kunstsachen und Gemälden etc. zu Geisenheim. Auktionskatalog J. M. Heberle, Köln 1887, 11 Nr. 122; Ernst aus’m Weerth, Die von Zwierlein’sche Kunstsammlung in Geisenheim. In: Repertorium f. Kunstwiss. 11 (1888) 263; Eberhard Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Führer durch das bischöfliche Diözesan-Museum zu Limburg a.d.Lahn. 2. Aufl. Limburg 1967, 41 Nr. 326. »
  543. Heute Stadt Kelkheim, Main-Taunus-Kr., vgl. Dehio Hessen (1982) 227. »
  544. Lotz (1880) 114, Luthmer, Östl. Taunus (1905) 136 mit Abb. 145 und S. 137. »
  545. Solche Alarm- oder Gemeindeglocken wurden noch bis zum 2. Weltkrieg bei drohenden Gefahren, Gewitter, Brand, Steuererhebungen, Versteigerungen und zum Beginn der Weinlese geläutet, vgl. Kremer, Pfarrei 56. »
  546. Roth, Geschichtsquellen I 266 Nr. 194. »
  547. Kratz, Eltville I 24. Die Inschriften hat Zaun, Landkapitel 38 überliefert, demzufolge die große Glocke im Jahre 1821, die Sebastiansglocke 1819 von Zechbauer/Schott in Mainz neu gegossen wurden. Dem entgegnete Kratz, ebd. und 194 Anm. 39, die große Glocke sei 1564, 1740 und 1819 umgegossen worden. »
  548. Frdl. Hinweis von Herrn Dr. Pickart, Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main. »
  549. Vgl. Nass. Ann. 20 (1888) 282 Nr. 64. »
  550. Frdl. Hinweis von Herrn Wolfgang Riedel, Hallgarten; der Kelch könnte sowohl aus dem 17. als auch aus dem 18. Jh. stammen; die Form der Buchstaben läßt keine eindeutige Aussage zu; weiterführende Hinweise auf die Provenienz fehlen. »
  551. Vgl. Zaun, Kiedrich 88: „auf einem blatt diese Wort vor sich hat: ave Gracia plena Dns tecum”. »
  552. Vgl. v. Stramberg, Rheinischer Antiquarius II 10 wie bei Nr. 427; Bär, Eberbach I 41f.; Gerd Hagenow, Die Bernhardskapelle beim Kloster Eberbach. In: Rheing. Heimatbll. 1 (1974) 1f., Wortlaut: Divus Bernardus fessos hic sarcuit artus / iuxta Eberbaci claustra locare celebrans./ hVnC preCIbVs pVrIs CVra CeLebrare VIator, ILLIVs Vt MerItIs sIt tIbI sanCta qVIes. und die modernere Inschrift des 18. Jh.: Allhier es heißt Bernhardiruh’ / Lieb geb der Ruh die Werk hinzu. »
  553. Vgl. Bär, Eberbach I 41f.; auch Roth, Geschichtsquellen I 181 Nr. 1347 zur Anlage einer Eberbacher Wasserleitung „geyn sant Bernardtruge”. »
  554. Vgl. Die Kölner Kartause um 1500. Aufsatzband. Hrsg. v. Werner Schäfke. Köln 1991, 73 Nrr. 48 zum älteren, Nr. 49 zum jüngeren Berswort. »
  555. Kdm. 361 Nr. 2 mit Abb. 747, 753. »
  556. Vgl. zu beiden Monsees, Berswort 67-71. »
  557. Vgl. Heribert Wolf, Schmuckverkleidung des Hochaltares der Pfarrkirche St. Walburga in Winkel im Kölner Schnütgen-Museum. In: St. Walburga Winkel 1684-1984. Fschr. z. Kirchweihjubiläum. Oestrich-Winkel 1984, 37-42, hier 37. »
  558. Vgl. Monsees, Berswort 70. »
  559. Vgl. zu diesen den Katalog bei Stolleis, Paramente passim. »
  560. Vgl. Kdm. Abb 529 u. 530. »
  561. Vgl. oben Kap. 2.1. So muß auch der Abendmalskelch mit der auf Rauten am Nodus angebrachten Aufschrift Ihesvs in gotischer Minuskel und mit dem auf dem Fuß in einem Schriftband befindlichen, neueren Text In usum fundationis choralis in Ecclesia ss: Valentini Dionisii Kiederaci in pseudogotischer Minuskel unberücksichtigt bleiben. »
  562. Vgl. Kdm. 177 u. Abb. 723. »
  563. Frdl. Hinweis von Frau Dr. Anneliese Seeliger-Zeiss, Heidelberg. »
  564. Vgl. zu diesem Burkhard Richter, Untersuchungen zum Werk des Petrus Christus. Phil. Diss. Heidelberg 1974, darin auch 289-291. »
  565. Vgl. Walter Cohen, Ein neuaufgefundenes Werk von Petrus Christus. In: Zschr. f. Christl. Kunst 22 (1909) Nr. 8, 226-230; Erwin Hensler, Kunstwerke in nassauischem Privatbesitz: Die Madonna des Petrus Christus auf Schloß Vollrads. In: Mitt. Verein f. Nass. Altertumskde. u. Gesch.forschg. 14 (1910) Nr. 2/3, 84-87. »
  566. Zaun, Landkapitel 303 mutmaßte als ausführenden Maler Matthias Grünewald; das Gemälde war Bestandteil der Baron von Kleinschen Gemäldesammlung und gelangte im Erbgang an den Gutsbesitzer Anton Brandscheid, der es dann der Pfarrei stiftete; vgl. auch Kdm. 58. »
  567. Vgl. Beschreibung bei Ompteda 379-384; abgebildet bei Ronner, Die von Kronberg 54 Abb. 32. »
  568. Frdl. briefl. Hinweis von Herrn Wolfgang Ronner, Kronberg, vom 17. Mai 1992, auch zum folgenden; vgl. Gensicke, Die von Kronberg 311 Nr. 53d. »
  569. Vgl. Kratz, Rüdesheim 91. »
  570. Vgl. ebd. zum weiteren Erbgang des Brömserhofes. »
  571. Es befindet sich im Nachlaß Dr. Wiederspahn, Kronberg, und wurde Bearb. dankenswerterweise von Herrn Ronner zur Verfügung gestellt. »
  572. Vgl. Peter Riethe, Der Schädel der heiligen Gudula aus der Pfarrkirche von Eibingen. Eine historisch-anthropologische Studie. In: Nass. Ann. 67 (1956) 233-235 mit Abb. 2. »
  573. Wortlaut: S(anctae) Gudulae Virg(inis). »
  574. Vgl. dazu Küther, Das kirchliche Leben passim. »
  575. Vgl. Abdruck bei Roth, Geschichtsquellen III 170. »
  576. LfD Nr. B 3467. »
  577. Wortlaut: Anno 1637 den 29 Marty starb / die hochedle geborne Fraw Fraw Anna Catharina Echterin freÿ (...) geborne von Rodenstein deren / Seelen Gott genade Amen. »
  578. Humbracht Taf. 66. »
  579. Vgl. Kloos 85f. »
  580. Vgl. DI 9 (Lkr. Naumburg) Nrr. 397, 400 und DI 33 (Jena Stadt) Nr. 36»
  581. Diese zwar als „Taufschalen” bezeichneten und verwendeten, jedoch in ihrer ursprünglichen Funktion bisher noch nicht eindeutig bestimmten Träger finden sich in DI 9 (Lkr. Naumburg) Nrr. 397-400 mit weiteren Beispielen; DI 10 (Niederösterreich) Nr. 234; DI 16 (Lkr. Mannheim/Sinsheim) Nrr. 244, 245; DI 33 (Jena Stadt) Nrr. 35, 36»
  582. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 698 mit Abb. 165. »
  583. Vgl. Verzeichnisse Bleidenstadt 1v. »
  584. Wortlaut nach ebd.: “Meritis namque suis Ferrutii hic condita ossa militiae cingulum donavit altario Christi armaque deposuit saeculi, Dei ut semper haberet hunc comes ad poenas etiam sanctire volebat, sex namque menses catenis et carcere trusit, trans Rhenoque amni castello relegavit exilio aethereo raptaque anima in pace Christi quiescit condidit hunc titulum pariter et ossa Eugenius presbyter.” »
  585. Nach Roth, Geschichtsquellen III 171; dieser Katalog enthielt alle Klöster des Ordens von 1048 bis einschließlich 1253. »
  586. Wie sie beispielsweise für das Kloster Altenberg als Buchmalerei (A. 16. Jh., Rituale Ordinis Cisterciensium C 38, 1r) erhalten ist, vgl. 800 Jahre Haina 17 Nr. 26 m. Abb. »
  587. Vgl. Zisterzienserkatalog 523f. E 19, auch zum folgenden. »
  588. Vgl. Moßig 72 mit Anm. 5. »
  589. Vgl. Paul Wagner, Aus einer Eberbacher Handschrift. In: Nass. Heimatbll. 18 (1915) Nr. 4, 107f. Es handelt sich bei der Quelle um die Handschrift „Computationes et conductiones familiae Eberbacensis in monasterio et grangiis” von 1423-52 im HHStAW. »
  590. Der Text ist 1605 überliefert von Serarius, Mog. Rer. V 860; Joannis, Rer. Mog. I 680 Nr. X nach Serarius; Catalogus Abbatum fol. 19v-20v, ed. Roth, Geschichtsquellen III 108; IV 144f.; Annales episcoporum, in: Bodmann-Habelsches Archiv Nr. 32, Bd. 2, fol. 519; Bär/Stoff, Eberbach III 138f. Anm. 20; REM II 1, 630 Nr. 2795. Joannis überlieferte den Text in der Anmerkung 2 aus dem Catalogus. »
  591. Aurea Moguntia, in: Bodmann-Habelsches Archiv I Nr. 519, nach REM hic tumulatus. »
  592. Ebd. ex passione et intollerabili afflictione. »
  593. Ebd. hosce lapides. »
  594. Bemerke, daß im Jahre 1371 nach der Geburt des Herrn, am 12. Tag des Monats Februar im Schloß zu Aschaffenburg der ehrwürdige Vater in Christo, Herr Gerlach von Nassau aus königlichem Geblüt entsprossen, Erzbischof von Mainz, der glückliche, fromme und bescheidene Diener der glorreichen Jungfrau Maria, begraben ist, der nach unaussprechlichen und unerträglich heftigen Schmerzen, die ihm zwei bei der anatomischen Obduktion gefundene und hier vor Augen gestellte Blasensteine verursachten, sein Leben beendete. Seine Seele möge für unendliche Zeit in Frieden ruhen. Mögen alle und jeder, die diese Steine erblicken, mit demütigem Herzen und gebeugten Knien sprechen: Die ewige Ruhe gibt ihm, o Herr, und das ewige Licht leuchte ihm. Amen. Frdl. Übersetzung Dr. Sebastian Scholz. »
  595. Bär/Stoff, Eberbach III 139. »
  596. Helwich, Syntagma 280 zur Anbringung der Wappen: „Insignia supra in fornice affixa”; vgl. auch Roth, Geisenheim 110f. »
  597. Helwich: „nomina autem eorum sunt hoc ordine adlocanda”; richtige Anordnung bei Fritz Viktor Arens, Rezension zu Max Herchenröder, Der Rheingaukreis. In: Nass. Ann. 77 (1966) 413-417. »
  598. Roth, Geisenheim 110f. ohne Quelle. »
  599. Helwich, Syntagma 379: Hic pausat et continetur corpus et reliquiae S. Constantiae Virginis et martyris Vna ex societate sanctarum Virginum vndecim millium. Translatum et collectum est corpus illud ex partibus Lutheranorum ex quodam deuastato loco per venerabilem virum D. Adamum de Lauffenselden patrem huius coenobii cum magna diligentia, vigilantia et solicitudine. »
  600. Abb. des Originals in: Albrecht Dürer. Sämtliche Holzschnitte. Vollständiges Verzeichnis des Holzschnittwerkes. Bearb. v. Monika Heffels. Ramerding 1981, Abb. auf S. 82f. »
  601. Vgl. zur Wortbedeutung als Gemälde Grimm. »
  602. Helwich, Syntagma 251-259. »
  603. Vgl. Schmidt, Grüfte; Christel Lentz und Martina Nath-Esser, Der Schloßgarten zu Idstein. In: Die Gartenkunst 2 (1990) H. 2, 165-216. »
  604. Lenz u. Nath-Esser 170f. »
  605. Vgl. Luthmer (1914) 152. »
  606. Die beiden unmittelbaren Amtsnachfolger Johann VIII. Hofmann und Christoph Hahn wurden ihres Amtes enthoben bzw. resignierten, vgl. Nachlaß Rossel, Manuskr. Bär 344-350. Von ihnen sind keine eigenen Grabinschriften überliefert. »
  607. Vgl. Reuter, Hexenturm Abb. 7. »
  608. Lotz (1880) 46, Luthmer (1914) 173; Datierung 1491 immer noch bei Dehio Hessen (1982) 108, obwohl das Datum nicht lesbar ist. »
  609. Vgl. DI 2 (Mainz) Nrr. 943, 966. »
  610. Vgl. Kläre Kluge, Von alten Bauernhöfen, Huben genannt. In: Heimatjb. Rheingau-Taunus-Kr. 29 (1978) 111-115, hier 111. »
  611. Vgl. Beschreibung von Pfarrer Placidus Erthel nach 1765, in Würdtweinsche Epitaphiensmlg. H. 5, Bl. 1r. »
  612. Roth, Geschichtsquellen III 237 in der Anm. »
  613. Roth, Geschichtsquellen IV 160 zu 237. »
  614. Kdm. 282. »
  615. Vgl. Dehio Hessen (1982) 671. »
  616. Lotz (1880) 343. »
  617. So erwählten neben dem im „Oculus memoriae” erwähnten Binger Dekan 1280 der Rüdesheimer Schultheiß Wolf (oben Kap. 4.2.), ebenso die Beginen Bechtradis zum Bornstab 1310 und Hyldemudis aus Limburg 1327 ihre Grabstätten in Eberbach, vgl. zu letzterer Struck, Quellen Klöster I 628 Nr. 1431 zu 1327 Juni 8. »
  618. Daß bei der am häufigsten vertretenen Personengruppe der Konventualen hingegen keine Grabinschriften zu vermuten sind, liegt durch deren vermutlich inschriftlose Bestattungen auf dem Klosterfriedhof auf der Hand. »
  619. Beispielsweise ist von den beiden Vertreterinnen des Vornamens Guda aus dem Hause von Kronberg (Kronenstamm) bekannt, daß die ältere Guda bis 1413 Äbtissin, die jüngere wohl seit 1438 Nonne, später vor 1487 Äbtissin zu Tiefenthal waren, vgl. Gensicke, Kronberg 304 Nr. 29f und 305 Nr. 33f. »
  620. Helwich, Syntagma 249: Nach „sepulti ibidem” folgen nur die Namen und die Jahresangaben; vgl. auch Zaun, Landkapitel 43. »
  621. Helwich, Syntagma 290. »
  622. Bodmann 1, 134 Anm. r; vgl. auch Roth, Geschichtsquellen III 238 in der Anm., der aufgrund der Bodmann-Nachricht von der Existenz der Grabplatte für Heinrich Bechtermünz überzeugt war. Roth führte die Negativmeldung Schunks, der die Grabplatte vergeblich gesucht hatte, darauf zurück, daß in der Pfarrkirche seit 1820 ein Bretterboden verlegt war. »
  623. Überliefert von Richter, Rheingau 175f. »
  624. Gensicke, Kronberg 318 Nr. 82a. »
  625. Nach Oidtman, Die adeligen Geschlechter 287; vgl. auch Kratz, Rüdesheim 139 Anm. 287. »
  626. Wortlaut nach Roth, Geschichtsquellen III 299: Heu Gabriel cecidit cui vix Germania magna / Et cui vix aluit Itala terra parem./ Consilio, scriptis, cathedra, certamine sacra / In sophia, laudem dignus habere fuit. / Abstenius, mitis, castus, dans sepe fideles / Suasus et sanctos, dux Eberharde, tibi / Et quia divinam studiose exercuit artem / Det tibi defuncto praemia digna deus, so auch überliefert von Liedke, Marienthal 16; Schulz, Marienthal 26, die offensichtlich die Korrektur Roths übersahen. »
  627. So in Korrektur seiner eigenen Edition und gegen Bodmann Roth, Geschichtsquellen IV 161 zu 297. »
  628. Anwesen am Rhein von der Kirchstraße zur Backhausgasse, vgl. Kratz, Oestrich 43. »
  629. Kratz ebd. mit Anm. 1. »
  630. Zu den Grabinschriften im Mainzer Epitaphienbuch derer Zum Jungen mit angeblichen Begräbnisnachrichten für Hattenheim vgl. oben Kap. 3. »
  631. Kratz, Oestrich 44. »
  632. Vgl. Richter, Wanderung 177. »
  633. Kdm. 246. »
  634. Ebd. 141. »
  635. Bodmann 2, 596 Anm. a; nach ihm Kraus, Christl. Inschriften II, Nr. 276, der offenbar in Unkenntnis von Bodmanns Fälschertätigkeit die Inschrift in sein Corpus aufnahm. »
  636. Struck, Johannisberg 19. »
  637. Zu den unechten Urkunden für Johannisberg vgl. auch ebd. 13; mit den Fälschungen setzte sich u.a. Zedler, Kritische Untersuchungen, 95f. auseinander. »
  638. Bodmann 2, 572 und 570, Stammtafel I. »
  639. Vgl. Kratz, Eltville I 27 mit Abb. nach S. 40. »
  640. Kremer, Bausteine 40 sah in ihm den erzbischöflichen Steinmetz und Baumeister Merkelin, angezweifelt von Kratz, Eltville I 28. »
  641. Frdl. Hinweis von Herrn Hans Kremer, Eltville. »
  642. Vgl. Jakob, Orgel 72f. »
  643. So Einsingbach, Kiedrich 16. »
  644. Ebd.; Zaun, Kiedrich 114f. zur Orgel, hier 115: „die noch erkennbare alte Malerei wurde beibehalten”. »
  645. Vgl. Jacob, Orgel 76 mit Abb. 27. »
  646. Ebd. 9f. »
  647. Frdl. gewährte Auskunft von Herrn Dr. Daniel Hess, CVMA Freiburg vom 20. Juli 1995, aufgrund von Untersuchungen der Verglasung des Fensters. Köck, Gedanken 84 Abb. 40 datierte es in Teilen ins frühe 16. Jh., allerdings ohne eindeutigen Beweis. »
  648. Als ausführender Künstler der Sitzfigur wurde der im Rheingau und am Mittelrhein an mehreren Orten um/nach 1500 tätige „Meister mit dem Brustlatz” genannt, vgl. Wolfgang Riedel, Der Meister mit dem Brustlatz. In: St. Valentinuskirche (s.d.) 64-82, hier 77. Die von Kdm. 230 und Dehio Hessen (1982) 496 vorgeschlagene Datierung des Stückes auf 1530 wurde von Riedel als zu spät zurückgewiesen, vgl. ebd. 81 Anm. 28. »
  649. Vgl. Gros, Tota pulchra 137. »
  650. Von Lotz (1880) 414 als hl. Viktor bezeichnet. »
  651. Der Befund lautet GOLS + ARW + EN + H + IOAG + VISE + LW. »
  652. Vgl. Religiöse Kunst aus Hessen 63 Nr. 90. »
  653. Text: alma redemptoris. »
  654. Vgl. Georg Roedler, Im Waldgebiet am Westende des Taunus. In: Nass. Heimat 7 (1927) 141 Nr. 18. »
  655. Vgl. Lob des Rheingaus 94 m. Abb. »