Die Inschriften des Landkreises Schaumburg

1. Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Edition umfasst die Inschriften des Landkreises Schaumburg bis zum Jahr 1650. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften gilt das Provenienzprinzip, d. h. es wurden nur solche Stücke berücksichtigt, die sich im Bearbeitungszeitraum auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Schaumburg befunden haben. Aufgenommen wurden sowohl original erhaltene als auch kopial überlieferte Inschriften. Vollständigkeit wurde zwar angestrebt, ist aber nicht für jeden Ort des Landkreises mit Sicherheit zu erreichen, da sich bis zur Drucklegung gezeigt hat, dass immer wieder bislang unbekannte Inschriften durch Baumaßnahmen, in Magazinen oder in Archivalien hinzukommen können.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften.1) Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die auf dauerhaftem Material ausgeführt und nicht mit Feder auf Papier oder Pergament geschrieben, in Serienproduktion erstellt oder Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik und Numismatik sind. Unkommentierte Jahreszahlen, Kurzinschriften aus mindestens drei Buchstaben, nicht auflösbare Initialen und Kreuztituli, die nicht mit anderen Inschriften in Verbindung stehen, sind im Anhang 1 chronologisch aufgeführt.2) Im Anhang 2 sind alle Hausmarken, Meisterzeichen und sonstige Zeichen wiedergegeben, die mit den Inschriften in Zusammenhang stehen.

Der Katalogteil

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums angestrebt. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Katalogartikel vor oder nach dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Bei Grabdenkmälern, deren Anfertigungszeitpunkt nicht überliefert ist, orientiert sich die Datierung am Sterbedatum.

Jeder Katalogartikel fasst die Inschriften eines Objekts zusammen. Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die Kopfzeile enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standorts und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
(†) Ein Kreuz in Klammern steht, 1. wenn der Inschriftenträger zwar vorhanden, die Inschrift als ganze jedoch nicht im Original erhalten ist, 2. wenn der Gesamtträger eines Inschriftenensembles verloren, aber ein Teil der Inschrift(en) im Original vorhanden ist, oder 3. wenn ein erheblicher Teil der Inschriften eines erhaltenen Trägers nur kopial überliefert ist.
†? Ein Kreuz mit Fragezeichen steht bei fotografisch oder kopial überlieferten Inschriften, deren Original möglicherweise noch erhalten ist, aber nicht zugänglich war und folglich nicht nach Autopsie wiedergegeben werden kann.
15. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers, zu seinen früheren Standorten und gegebenenfalls zu den Verlustumständen. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus, nur für die Wappenbeschreibungen wird entsprechend den Gepflogenheiten der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger werden mit A, B, C etc. bezeichnet. Werden mehrere verschiedene, zusammengehörige Inschriftenträger in einem Artikel zusammengefasst, sind die Inschriften mit I, II etc. bezeichnet.

Für original überlieferte Inschriften werden die Maße des Inschriftenträgers,3) die Buchstabenhöhe (gemessen wurde im Regelfall N bzw. n) und die Schriftart angegeben. Bei kopial überlieferten Inschriften ist die für die Edition maßgebliche Quelle genannt.4) Entsprechendes gilt für fotografisch oder zeichnerisch überlieferte Inschriften. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Der Inschriftentext ist eingerückt. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern durch Schrägstriche bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

Befinden sich mehrere mit A, B, C etc. bezeichnete Inschriften auf einem Inschriftenträger, markiert ein Kreuz hinter dem jeweiligen Buchstaben eine im Unterschied zu anderen Inschriften desselben Trägers nicht erhaltene Inschrift.
[ ] Eckige Klammern kennzeichnen bei einer original überlieferten Inschrift Textverlust oder nicht eindeutig erkennbare Buchstaben und schließen die Ergänzungen der Bearbeiterin und aus der kopialen Überlieferung ein.
[ . . . ] Eckige Klammern mit Punkten darin bezeichnen Textverlust, bei dem sich die Zahl der ausgefallenen Buchstaben einigermaßen genau bestimmen lässt. Ein Punkt steht jeweils für einen ausgefallenen Buchstaben.
[ - - - ] Eckige Klammern mit Strichen darin stehen für Textverlust, dessen Umfang sich nicht bestimmen lässt.
( ) Abkürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U- oder V-Schreibung. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird bei AE nach klassischem Gebrauch verfahren, bei U nach dem Lautwert. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte nach Abkürzungen werden nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst. SS für S(ACRO)S(ANCTUS) oder S(ANCTISSIMUS) wird beibehalten.
〈…〉 In spitzen Klammern stehen spätere Nachträge in Inschriften oder für Nachträge frei-gelassene Stellen. Später auf dem Inschriftenträger hinzugefügte Inschriften sind mit einem zusätzlichen Datum in der Kopfzeile verzeichnet. In Einzelfällen, auf die besonders hingewiesen wird, weisen spitze Klammern auch die Textpassagen aus, die bei Restaurierungen ergänzt worden sind.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfelds.
AE Die Unterstreichung zweier oder mehrerer Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Wappenbeischriften werden im Zusammenhang mit den übrigen Inschriften wiedergegeben. Bei Ahnenproben wird dabei soweit möglich die Anordnung der Wappen beibehalten.

Fremdsprachigen Inschriften schließt sich eine Übersetzung an. Niederdeutsche Inschriften werden übersetzt, wenn sich ihr Verständnis nicht von selbst erschließt.

Im Anschluss an die Übersetzung wird bei metrischen Inschriften das Versmaß und gegebenenfalls die Reimform angegeben.

Die Wappenzeile verzeichnet die im Zusammenhang mit den Inschriften überlieferten Wappen. Bei Ahnenproben gibt, soweit möglich, das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder. Die Wappen werden im zugehörigen Anmerkungsapparat beschrieben. Wappen, die in der kopialen Überlieferung nur namentlich bezeichnet, aber nicht bildlich dargestellt sind, werden nicht blasoniert.

Der Kommentarteil enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Inschriftenüberlieferung. Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit diese relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen in der Inschrift hin. Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.5) Der am Schluss des Artikels folgende Absatz stellt – so vorhanden – in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen Überlieferungen sowie ältere Editionen und Abbildungen der Inschrift zusammen. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich abschriftlich, zeichnerisch oder fotografisch überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift ediert wird.

2. Der Landkreis Schaumburg – territoriale Gestalt und historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion

Der Landkreis Schaumburg liegt im mittleren Niedersachsen südwestlich von Hannover am Übergang vom Weserbergland zur norddeutschen Tiefebene. Im Süden durchfließt ihn die Weser, im Westen wird er vom Harrl und vom Schaumburger Wald begrenzt, im Norden reicht er fast bis ans Steinhuder Meer, im Osten stößt er an den Deister und den Süntel. Die Nachbarlandkreise sind im Uhrzeigersinn Nienburg/Weser, Region Hannover und Hameln-Pyrmont sowie die nordrhein-westfälischen Kreise Lippe und Minden-Lübbecke. In der Mitte des Landkreises Schaumburg erstreckt sich von Südwesten nach Nordosten der unbesiedelte Höhenzug der Bückeberge. Westlich davon liegt die ehemalige Residenzstadt Bückeburg, nordwestlich davon liegen die Städte Obernkirchen, Stadthagen und Sachsenhagen, östlich davon Bad Nenndorf und Rodenberg; südlich des Wesergebirgskamms an der Weser befindet sich Rinteln.

Der Landkreis Schaumburg wurde durch die niedersächsische Kreisreform des Jahres 1977 aus den ehemaligen Landkreisen Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg gebildet, ferner wurde ihm ein Teil des früheren Landkreises Springe zugeschlagen. Hingegen wurde die Stadt Hessisch Oldendorf mit ihren Eingemeindungen dem Landkreis Hameln-Pyrmont angegliedert. Abgesehen [Druckseite 12] von diesem Raum umfasst der heutige Landkreis Schaumburg weitgehend6) das Gebiet der historischen Grafschaft Schaumburg, wie sie vom Mittelalter bis zum Jahr 1647 Bestand hatte.

Die Grafen von Holstein-Schaumburg sind erstmals im Jahr 1110/1111 zu fassen, als Lothar von Süpplingenburg die Grafschaft Nordelbingen (Holstein) an Adolf I. übertrug.7) Im mittleren Weserraum hatte das Geschlecht aber bereits zuvor Besitzungen, wenn auch noch ohne den Grafentitel: Einer Nachricht bei dem Chronisten Hermann von Lerbeck zufolge soll die Grafschaft Schaumburg im Jahr 1030 ihren Anfang genommen haben. Dieses Datum wurde auch in Inschriften propagiert, die Ende des 14. Jahrhunderts entstanden sein dürften (Nr. 15 u. 16). Auch wenn sich Hermann von Lerbeck darin geirrt hat, dass im Jahr 1030 eine Belehnung durch Kaiser Konrad II. erfolgte, ist doch damit zu rechnen, dass die Vorfahren Adolfs I. bereits im 11. Jahrhundert im Raum Minden begütert waren.8) Die namengebende Schaumburg dürfte um 1100 erbaut worden sein (vgl. Nr. 15). Einen intensiveren Landesausbau betrieben die Grafen von Holstein-Schaumburg ab dem ausgehenden 12. und im 13. Jahrhundert.9) In diese Phase fällt die Gründung Stadthagens und (Neu-)Rintelns am südlichen Weserufer,10) die Hagenkolonisation,11) ferner die Verlegung des Klosters Bischoperode nach Alt-Rinteln und dann nach Rinteln.12) Zur Konsolidierung des Herrschaftsbereichs trug die Übernahme der fremden Gründungen Sachsenhagen und Rodenberg sowie später Bokeloh bei.13) Um 1300 erbauten die Grafen von Holstein-Schaumburg die Arensburg, die Bückeburg und die Hagenburg. Im Lauf des Spätmittelalters wurden diese befestigten Orte jeweils Sitz des gleichnamigen Amts.14) Zu den Ämtern Schaumburg,15) Arensburg, Bückeburg, Stadthagen, Rodenberg, Sachsenhagen, Bokeloh und Hagenburg kam 1364 das Amt Lauenau als Pfandbesitz hinzu, das 1512 durch Herzog Erich I. von Braunschweig-Lüneburg zurückgekauft wurde. Der Besitz des Amts Lauenau war in der Folgezeit, insbesondere auch während der Hildesheimer Stiftsfehde, strittig, bis Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg es 1565 von den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg als Lehen erhielt, ebenso wie das Amt Mesmerode.16) Das im Jahr 1559 säkularisierte Kloster Egestorf wurde in ein eigenständiges Amt umgewandelt. In dieser Form bestand die Ämterstruktur bis zum Aussterben des holstein-schaumburgischen Grafenhauses im Jahr 1640.

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Als eines der einschneidenden Ereignisse im 16. Jahrhundert kann sicherlich die Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg im Jahr 1559 gelten.17) Bereits zuvor hatten einzelne Geistliche die lutherische Lehre gepredigt und den Gläubigen das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht,18) doch die offizielle Einführung des lutherischen Bekenntnisses erfolgte verhältnismäßig spät. Dies dürfte vor allem dadurch bedingt gewesen sein, dass Adolf XIII. und Anton, die Brüder des regierenden Grafen Otto IV., nacheinander den Erzbischofsstuhl in Köln innehatten und somit für Otto eine Hinwendung zur Reformation aus reichspolitischer Sicht nicht opportun schien. Dieses Hindernis entfiel nach dem Tod Antons am 18. Juni 1558.19) Hinzu kam, dass Otto IV. nach dem Tod seiner ersten Ehefrau Maria von Pommern (vgl. Nr. 159) eine Heiratsverbindung mit Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg, der Tochter Ernsts des Bekenners, anstrebte. Bei den Heiratsverhandlungen wurde zur Bedingung gemacht, dass in Stadthagen ein lutherischer Hofprediger für Elisabeth Ursula bestellt wurde.20) 1559 trat der Celler Prädikant Jacob Dammann (Nr. 341) in Stadthagen seinen Dienst als Hofprediger an und wurde am 20. März auch Prediger an der dortigen St. Martini-Kirche. Am 5. Mai desselben Jahres führte Otto IV. die Mecklenburgische Kirchenordnung ein.21) 1564 erfolgte erstmals eine durch Otto IV. angeordnete Kirchenvisitation, die von einer mit Geistlichen und mit weltlichen Räten besetzten Visitationskommission durchgeführt wurde.22) Ihr gehörten neben Dammann u. a. Christoph von Landsberg (Nr. 309), Joachim und Johann Post (Nr. 289), der Kanzler Johann Gogreve (Nr. 241) und als Sekretär Heinrich Cropp (Nr. 328) an. Infolge der Einführung der Reformation kam es zur Aufhebung der Klöster in Stadthagen, Rinteln und Egestorf.23) Das Stift Obernkirchen, das der Einführung der Reformation großen Widerstand entgegengesetzt hatte, bestand als evangelisches adliges Damenstift fort.24) Das Augustinerchorherrenstift Möllenbeck trat unter dem Prior Hermann Wening (1563–1580) zur lutherischen Lehre über.

Hatte bereits die Regierungszeit Graf Ottos IV. für die Grafschaft Schaumburg eine Intensivierung der Territorialherrschaft bedeutet, so erfolgte unter Graf Ernst von Holstein-Schaumburg (reg. 1601–1622)25) ein systematischer Ausbau zum frühabsolutistischen Staatswesen. Ernst, der fünfte Sohn Ottos IV., gelangte 1601 nach dem Tod seines Bruders Adolf XIV. an die Regierung. Bereits 1595 hatte er die Ämter Sachsenhagen, Hagenburg, Mesmerode und Bokeloh erhalten26) und residierte nach seiner Eheschließung mit Hedwig von Hessen-Kassel zunächst in Sachsenhagen (vgl. Nr. 416). Während seiner Regierungszeit sorgte Ernst für eine Straffung der Verwaltung sowie des Wirtschafts- und Finanzwesens27) und für eine durchgreifende Regulierung aller Bereiche des öffentlichen Lebens. Hervorzuheben sind insbesondere seine Gesetzgebungswerke: die 1614 er-[Druckseite 14]lassene Kirchenordnung und die 1615 erlassene Polizeiordnung.28) Er förderte jedoch auch Wissenschaft, Musik und Kunst29) und führte die Grafschaft Schaumburg zu einer kulturellen Blüte. Auf Ernst geht die Universität Rinteln zurück, die zunächst in Stadthagen als Gymnasium illustre gegründet worden war und dann 1621 an die Weser übersiedelte.30) Bereits 1607 hatte der Graf seine Residenz von Stadthagen nach Bückeburg verlegt. Er unternahm große Anstrengungen, um den bis dahin verhältnismäßig unbedeutenden Flecken zur Residenzstadt auszubauen. Dazu gehörte nicht nur der Ausbau des Schlosses, das bereits Otto IV. im Renaissancestil erneuert hatte, sondern auch die Errichtung einer Reihe von Verwaltungsgebäuden, einer Lateinschule und nicht zuletzt der 1615 geweihten Stadtkirche.31) Ernst förderte auch die Ansiedlung adliger höfischer Funktionsträger in den Mauern Bückeburgs, indem er ihnen Adelshöfe überließ und sie von Abgaben befreite. Die junge Residenzstadt entwickelte in diesen Jahren eine danach nicht wieder erreichte Strahlkraft.32) Ernst erlangte 1619 vom Kaiser den Fürstentitel, den jedoch seine Nachfolger nicht mehr führten.33) Begraben wurde er 1622 in Stadthagen, wo er ein prachtvolles Mausoleum in Auftrag gegeben hatte, dessen Fertigstellung seine Witwe Hedwig veranlasste.34) Mit seinen von Adriaen de Vries geschaffenen Bronzeplastiken ist es ohne Zweifel das bedeutsamste Kunstdenkmal im Gebiet des Landkreises Schaumburg.

Kurze Zeit nach Ernsts Tod im Jahr 1622 erreichte der Dreißigjährige Krieg die Grafschaft Schaumburg, als ligistische Truppen durch das Wesertal zogen. 1623 besetzte Christian von Halberstadt Rinteln und dessen Umgebung. Das Territorium musste in der Folgezeit wiederholt Truppendurchzüge, Plünderungen und Einquartierungen über sich ergehen lassen; u. a. hielten sich dort die Truppen Tillys und die des kaiserlichen Obristen Jost Maximilian von Bronckhorst-Gronsfeld auf.35) In den Jahren 1625 bis 1627 führte eine Pestwelle zu zahlreichen Todesfällen, was sich in einer Häufung von Grabdenkmälern in der inschriftlichen Überlieferung niederschlägt; eine weitere Epidemie grassierte von 1636 bis 1638.36) Zu konfessionellen Konflikten kam es infolge des 1629 von Kaiser Ferdinand II. erlassenen Restitutionsedikts: Es sah die Rückgabe von Kirchengut vor, das nach 1552 reformiert worden war; aufgrund der späten Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg wurden die Klöster und Stifte somit Ziel von Rekatholisierungsbemühungen, begünstigt dadurch, dass kaiserliche oder ligistische Truppen das Land besetzt hielten. Die Mönche, die sich in den Klöstern und Stiften niederließen, wurden jedoch 1633 nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf wieder vertrieben.37) Zu schweren Zerstörungen kam es im Gebiet des Landkreises Schaumburg auch in den Folgejahren bis 1648 immer wieder; von einem der Trup-[Druckseite 15]pendurchzüge legt die 1649 gegossene Glocke der Hattendorfer Kirche Zeugnis ab (Nr. 635). Der Dreißigjährige Krieg bedeutete für die Grafschaft Schaumburg neben den Bevölkerungsverlusten durch Seuchen und durch Abwanderung38) einen starken finanziellen und wirtschaftlichen Einbruch, insbesondere aufgrund hoher Kriegskontributionen. In zwei Grabschriften werden die Kriegsbedrückungen angedeutet (Nr. 602 u. 625). In Rinteln führte der Krieg zum Abbruch von 106 Häusern, in Obernkirchen waren davon 57 Häuser betroffen, in Stadthagen 147.39) Der Verlust an sonstigen Kulturgütern (z. B. Kirchenausstattung) ist nicht näher zu beziffern.

Für die Territorialgeschichte der Grafschaft Schaumburg am folgenreichsten war das Aussterben des schaumburg-holsteinischen Grafenhauses im Mannesstamm durch den Tod Ottos V. im Jahr 1640. Seine Mutter Elisabeth zur Lippe, die Tochter Simons VII. zur Lippe und der Elisabeth von Holstein-Schaumburg, einer Tochter Graf Ottos IV., nahm das Land anschließend in Besitz. Sie stand jedoch in Konkurrenz zu Hedwig von Hessen-Kassel, der Witwe des Fürsten Ernst, und Katharina Sophie von Braunschweig-Lüneburg, Witwe des Grafen Hermann aus der Gemener Linie, die ebenfalls Erbansprüche erhoben.40) Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kam es im Jahr 1647 durch den Münsterschen Hauptteilungsrezess, den Schaumburger Exekutionsrezess und den Vertrag von Lauenau zu einer räumlichen Neuordnung. Die Ämter Lauenau, Bokeloh und Mesmerode sowie Teile der Vogtei Lachem wurden calenbergisch, ebenso Wiedensahl.41) Das übrige Gebiet der Grafschaft wurde den Landgrafen von Hessen-Kassel übergeben, die jedoch mit dem nordwestlichen Teil Graf Philipp zur Lippe, den Bruder der Elisabeth zur Lippe, belehnen mussten.42) Aus diesem Gebiet wurde die Grafschaft Schaumburg-Lippe, die die Ämter Bückeburg, Arensburg, Stadthagen, Hagenburg, Teile des Amts Sachsenhagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen umfasste.43) Der – flächenmäßig etwas größere – hessische Teil der Grafschaft Schaumburg mit den Ämtern Schaumburg und Rodenberg und mit Regierungssitz in Rinteln wurde in Personalunion vom Landgrafen von Hessen-Kassel regiert. Er wurde in den Napoleonischen Kriegen in das Königreich Westfalen eingegliedert. In diese Phase fällt die Schließung der Universität Rinteln. Im Zuge der Befreiungskriege wurde das Kurfürstentum Hessen wiederhergestellt, um aber schließlich 1866 an Preußen zu fallen. Der Kreis Rinteln (ab 1905 Kreis Grafschaft Schaumburg) gehörte bis 1932 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau, von da an zur Provinz Hannover.44) Die Grafschaft Schaumburg-Lippe hingegen, seit 1807 Fürstentum, blieb unabhängig und behielt nach der Abdankung des letzten Fürsten 1918 ihren Status als Freistaat. Erst 1946 verlor Schaumburg-Lippe seine Eigenständigkeit und wurde Teil des Landes Niedersachsen, ebenso wie die frühere preußische Provinz Hannover mit dem Kreis Grafschaft Schaumburg.

3. Standorte der Inschriften

Die Inschriften des Landkreises Schaumburg verteilen sich auf sechs Städte, vier Klöster und Stifte, ein Dutzend Burgen und Rittergüter sowie nur 34 Dörfer.45)

3.1 Städte

Die mit Abstand größte Zahl an Inschriften ist für Stadthagen überliefert: Die 165 Inschriften und Jahreszahlen machen mehr als ein Fünftel des gesamten Inschriftenbestands des Landkreises Schaumburg aus. Sie reichen bis in die Erbauungszeit der St. Martini-Kirche zurück (Nr. 4 u. A1 1). Der reiche Inschriftenbestand ist zum einen sicherlich darauf zurückzuführen, dass Stadthagen bis 1607 Residenzstadt der Grafschaft Schaumburg und auch danach noch Grablege des Herrscherhauses war.46) Zum anderen hatte der in den 1220er-Jahren gegründete und 1344 mit lippischem Stadtrecht ausgestattete Ort ein gewachsenes Bürgertum, das vor allem in Hausinschriften greifbar wird. Hinzu kommt, dass für Stadthagen mit 56 Inschriften eine im Verhältnis deutlich reichere kopiale Inschriftenüberlieferung vorliegt als für den übrigen Landkreis. Auf das Schloss selbst entfällt nur eine geringe Zahl von Katalogartikeln, weil das Interieur des jetzt als Finanzamt genutzten Gebäudes in den 1920er-Jahren zu weiten Teilen nach Bückeburg verbracht wurde, ebenso der Schlossbrunnen (Nr. 168). Verblieben sind die von dem Bildhauer Arend Robin geschaffenen Prunkkamine (Nr. 266, 267 u. 427). 64 Inschriftenträger aus der Zeit vor 1650 sind für die St. Martini-Kirche und das angebaute Mausoleum des Fürsten Ernst von Holstein-Schaumburg nachzuweisen, darunter 36 Denkmäler des Totengedächtnisses, insbesondere eine Reihe von Wandepitaphien. Sechs Grabdenkmäler sind außen an der Kirche aufgerichtet. Die meisten der Grabplatten, die Ende des 19. Jahrhunderts noch im Kirchenfußboden lagen,47) dürften verloren gegangen sein, ebenso die Grabsteine auf dem umgebenden Martini-Kirchhof.48) Die zentralen Kirchenausstattungsstücke der St. Martini-Kirche (Altar, Kanzel, Taufbecken) stammen aus der Zeit vor 1650; hinzu kommen vier Glocken (ursprünglich fünf). Von sieben nachweisbaren inschriftentragenden vasa sacra sind noch vier Kelche und eine Patene vorhanden.

Sehr viel magerer ist die Inschriftenüberlieferung für die reformierte Kirche, die zu dem 1486 gegründeten Franziskanerkloster gehörte (dazu Nr. 47). Als nach der Reformation die letzten Franziskaner das Kloster verließen, baten sie darum, die liturgischen Geräte nach Halberstadt mitnehmen zu dürfen, wo sich ihre Spur verliert. Weitere Kirchenausstattung ging im Dreißigjährigen Krieg verloren. Die Klostergebäude, von 1610 bis 1621 Sitz des von Graf Ernst gegründeten Gymnasium illustre, verfielen während des 17. Jahrhunderts. Seit 1732 dient die Kirche der reformierten Gemeinde als Gotteshaus. 1798 wurde das Langhaus der Kirche abgebrochen und der Chorbogen mit dem Abbruchmaterial zugemauert.49) Hier finden sich ebenso wie in der Wegepflasterung einige wenige Grabplattenfragmente (Nr. 166). Die nur noch aus dem Chor bestehende Kirche beherbergt abgesehen von zwei Weihwasserbecken (Nr. 47 u. 62) und einem Schlussstein (Nr. 63) sechs Grabplatten, eine weitere ist kopial überliefert. Noch dürftiger ist die Inschriftenüberlieferung für die ehemals in Stadthagen vorhandenen Kapellen, von denen nur noch die Johanniskapelle steht.

Fast ein Drittel des Stadthäger Inschriftenbestands machen die Fachwerkbauten aus, auch wenn dies dem Stadtbild nicht auf den ersten Blick anzusehen ist, da viele Häuser verputzt bzw. verkleidet oder durch Neubauten ersetzt sind. Die umfangreiche Überlieferung verdankt sich vor allem der Tatsache, dass bereits 1859, recht früh also, ein Inschriftensammler namens A. Conze zahlrei-[Druckseite 17]che Stadthäger Hausinschriften dokumentiert hat.50) Einige wenige Fachwerkbauteile aus Stadthagen sind davon abgesehen im Museum Bückeburg bewahrt worden. Über die Hälfte der rund 50 bekannten Stadthäger Fachwerkinschriften ist jedoch verloren.

Stadthagen wurde als Residenzstadt 1607 durch Bückeburg abgelöst. Der dortige Inschriftenbestand hat einen völlig anderen Charakter als der Stadthagens. Fachwerkinschriften fehlen hier fast gänzlich, vermutlich in erster Linie, weil Bückeburg nicht in gleichem Maße eine stadtbürgerliche Tradition vorweisen konnte wie die deutlich größeren Städte Stadthagen und Rinteln. Der Ort hatte zwar 1365 von Graf Adolf VII. Weichbildrecht nach dem Vorbild des Stadthäger Stadtrechts erhalten, blieb jedoch bis 1609 Flecken.51) Davon abgesehen fehlt eine kopiale Überlieferung. Die rund hundert Inschriften der Stadt Bückeburg verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Jetenburger Kirche, die Stadtkirche und das Schloss. Einige wenige andere Standorte wie das Museum fallen demgegenüber nicht ins Gewicht. Das erst 1923 eingemeindete Dorf Jetenburg war bis 1615 Kirchort für die Bevölkerung Bückeburgs, nachdem die Bückeburger Marienkirche 1541 einem Brand zum Opfer gefallen und nicht wieder aufgebaut worden war.52) Die Kirche in Jetenburg, auf die 34 Inschriften entfallen, wurde 1570 an Stelle eines romanischen Vorgängerbaus neu errichtet (Nr. 225), aus dem nur wenige Objekte erhalten blieben. Bis zur Einweihung der Stadtkirche 1615 war die Jetenburger Kirche Begräbnisort für die Einwohner Bückeburgs, insbesondere für die – zumeist bürgerlichen – Funktionsträger des Amts Bückeburg, ab 1607 aber auch für die Hofbediensteten. Drei Grabplatten für einen Barbier, einen Kammerdiener und einen Schneider sind für die Jetenburger Kirche nachweisbar (Nr. 437, 568 u. 615).

Aus der Stadtkirche haben sich Grabplatten aus den Jahren ab 1621 erhalten. Sie bedeckten bis 1895 den Kirchenboden53) und sind jetzt außen an den Kirchenwänden aufgestellt. Hier ist der Adel stärker vertreten als bei den Grabdenkmälern der Jetenburger Kirche. Für die höherrangigen Funktionsträger der Residenz und ihre Familienangehörigen war offenbar die durch Graf Ernst errichtete und sehr viel repräsentativere Stadtkirche54) der bevorzugte Begräbnisort. Hier finden sich Grabplatten für den Hofprediger Johannes Michelbach (Nr. 539), den Statthalter Dietrich vom Brinck (Nr. 557) und seine Ehefrau (Nr. 625), den Drosten Johann Hilmar von Haxthausen (Nr. 556), den Geheimrat Ahasver Luther von Amelunxen (Nr. 582), die Ehefrau des Hofstallmeisters Wilhelm von Fronhorst (Nr. 602) oder die Kinder des Geheimrats und Landdrosten Statius von Münchhausen (Nr. 601 u. 605). Insgesamt ist festzuhalten, dass der Bestand von 40 für Bückeburg überlieferten Denkmälern des Totengedächtnisses in starkem Maße durch die Residenzfunktion der Stadt geprägt ist.

Der Charakter Bückeburgs als Residenzstadt schlägt sich auch sonst im Stadtbild nieder, allerdings nicht so sehr in der Inschriftenüberlieferung, da Graf Ernst an den meisten der von ihm errichteten Gebäude wie dem Rentamt, der Kammerkasse, der Kanzlei oder der Lateinschule keine Inschriften anbringen ließ. Eine Ausnahme bildet die 1615 geweihte Stadtkirche, die zu den ersten und bedeutendsten nachreformatorischen Kirchenbauten in Norddeutschland gehört.55) Ähnlich wie ihr Pendant in Wolfenbüttel, die von Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel errichtete Kirche Beatae Mariae Virginis, ist die Bückeburger Stadtkirche eine Residenzkirche und somit Ort landesherrlicher Prachtentfaltung. Dies manifestiert sich im Kircheninneren vor allem in der Kanzel, der Orgel und dem Taufbecken (Nr. 480482). Für all diese Ausstattungsstücke beauftragte der Graf namhafte Künstler. Weniger Aufwand wurde für die Glocken betrieben: Sie wurden alle aus anderen Orten übernommen. Vorhanden ist nur noch die Uhrschlagglocke von 1369.56)

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Einen vielfältigen Inschriftenbestand birgt schließlich das Bückeburger Schloss. Besonders hervorzuheben ist die durch Graf Ernst in manieristischem Sinne umgestaltete Schlosskapelle (Nr. 452454). Einen Großteil des Inschriftenbestands machen Porträtgemälde aus; hinzu kommen verschiedenste Einzelobjekte wie beispielsweise die von Daniel Frese gemalte Landkarte der Grafschaft Holstein-Pinneberg (Nr. 323), ein Geschützmodell (Nr. 354), Bildteppiche des flämischen Teppichwirkers Jost II. van Herseele (Nr. 459) oder eine Hellebarde (Nr. 446). Oft ist nicht zu entscheiden, in welchem Schloss der Grafen von Holstein-Schaumburg sich diese Gegenstände vor 1650 befanden, da das Schloss Bückeburg im Lauf des 20. Jahrhunderts gewissermaßen zum Auffangbecken für das in jahrhundertelanger Sammeltätigkeit zusammengetragene Inventar der übrigen aufgegebenen Schlösser etwa in Stadthagen oder der Arensburg wurde. Eine Schwierigkeit für die Erfassung ergibt sich ferner daraus, dass nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, ob ein Objekt vor 1650 bereits vorhanden war oder ob es in späteren Jahrhunderten im Kunst- und Antiquitätenhandel angekauft wurde.

Die dritte bedeutende Stadt auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg ist Rinteln. Die Stadt an der Weser fungierte zwar nie als Residenz und auch nicht als Sitz eines Amts, hatte aber durch ihre Lage eine wichtige Funktion für Handel und Verkehr. Eine als Alt-Rinteln bezeichnete Siedlung entstand zunächst am rechten Weserufer. Von der Kirche des wüst gefallenen Dorfs ist jedoch nichts erhalten.57) 1238 ist erstmals die am südlichen Weserufer durch Graf Adolf IV. von Holstein-Schaumburg gegründete Stadt Rinteln bezeugt, die 1239 Lippstädter Stadtrecht erhielt.58) Bald nach der Gründung wurde auch die dem heiligen Nikolaus geweihte Hauptkirche errichtet, die den wichtigsten Inschriftenstandort innerhalb der Stadt darstellt. Von den 93 für Rinteln nachgewiesenen Inschriften und Jahreszahlen entfallen 33 auf die Nikolaikirche. Etwa zur Hälfte handelt es sich hierbei um Denkmäler des Totengedächtnisses: zehn Grabplatten und weitere Fragmente sowie sechs Epitaphien. Die Kirchenausstattung entstammt zu weiten Teilen der Renaissance; 1580 war der Chorraum neu eingewölbt worden, wie eine Jahreszahl am Schlussstein dokumentiert (Nr. 288). Das Taufbecken (Nr. 297) ist auf 1582 datiert, die Altarmensa auf 1583 (Nr. 300). Bereits 1581 hatte die Knochenhauerzunft einen Wandleuchter gestiftet (Nr. 293). Rund drei Jahrzehnte später entstanden die Kanzel sowie die aufwändig bemalte Emporenbrüstung (Nr. 502 u. 503), außerdem die Orgel (Nr. 519). An vasa sacra sind aus der Zeit vor 1650 lediglich drei Kelche vorhanden (Nr. 107, 125 u. 325). Möglicherweise fielen Teile des Kirchenschatzes den Plünderungen des Dreißigjährigen Kriegs zum Opfer.59) Glocken haben sich aus dem Bearbeitungszeitraum überhaupt nicht erhalten.

Sehr viel dürftiger ist die Inschriftenüberlieferung für das Jakobskloster, von dem nur noch die Kirche steht. Das Benediktinerinnenkloster war Anfang des 13. Jahrhunderts als Zisterzienserinnenkloster in Bischoperode bei Stadthagen gegründet und bereits um 1230 nach Rinteln verlegt worden. Wohl 1517 trat es der Bursfelder Reform bei. Vom Neubau der Klausurgebäude in den Jahren 1518 bis 1525 zeugen zwei Bauinschriften (Nr. 104 u. 114). Nach der Einführung der Reformation 1559 wurde das Kloster 1563 aufgehoben; Grund waren vor allem finanzielle Schwierigkeiten. In den Klostergebäuden war ab 1621 die Universität Rinteln untergebracht. Ein Versuch, das Kloster nach dem Restitutionsedikt 1629 wiederzubeleben, endete 1634. Seit 1656 wird die Kirche, von deren vorreformatorischer Ausstattung nichts erhalten geblieben ist, von der reformierten Gemeinde in Rinteln genutzt.60) Die vorhandenen Grabdenkmäler stammen alle aus der Zeit nach 1650. Die Klostergebäude wurden 1875 abgebrochen,61) so dass auch keine direkten inschriftlichen Zeugnisse der Rintelner Universität mehr vorhanden sind – vorausgesetzt, dass es welche gab. Die im Jahr 1621 nach Rinteln verlegte Universität hat bemerkenswert wenige Spuren [Druckseite 19] in der Inschriftenüberlieferung hinterlassen. Einige wenige Grabdenkmäler aus der Zeit vor 1650 erinnern an Universitätsangehörige oder deren Familienmitglieder, so die Grabplatte für den Medizinprofessor Johannes Ravius (Nr. 517), die Grabplatte und das Epitaph für den Theologieprofessor Josua Stegmann (Nr. 580 u. 589), die Grabplatte für die Ehefrau des Professors der Rechte David Pestel (Nr. 597), die Grabplatte für den Theologieprofessor Anton Mensching (Nr. 606) und das Epitaph für den aus Riga stammenden Studenten Bruno Samsonius (Nr. 630; Fragmente der Gruftplatte unter Nr. 629).

Rintelns Bedeutung für die Inschriftenüberlieferung im Landkreis Schaumburg liegt vor allem in seinem verhältnismäßig gut bewahrten Fachwerk-Baubestand. 34 Hausinschriften ließen sich nachweisen, von denen 26 erhalten sind. Im Gegensatz zu Stadthagen sind auch frühe Fachwerkinschriften aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erhalten. Allerdings gibt es eine kopiale Überlieferung erst sehr viel später und deutlich spärlicher als für Stadthagen. Neben den Ackerbürgerhäusern prägen das Rintelner Stadtbild mehrere Adelshöfe, insbesondere in der Ritterstraße. Inschriften aus der Zeit vor 1650 finden sich am Münchhausen-Hof (Nr. 197, 213 u. 369), dessen sogenanntes Archivhäuschen sicherlich als ein Juwel der Weserrenaissance-Architektur bezeichnet werden kann, sowie am Zerssen-Hof (Nr. 529). Hinzu kommt die Eulenburg, der ehemalige Stadthof des Stifts Möllenbeck (Nr. 340), der jetzt das Museum „Die Eulenburg. Universitäts- und Stadtmuseum Rinteln“ beherbergt. Zu dessen Beständen mit Rintelner Provenienz gehören ein Nachtwächterhorn und ein Richtschwert (Nr. 576 u. 656).

Die übrigen Städte des Landkreises Schaumburg sind für die Inschriftenüberlieferung von deutlich geringerer Bedeutung. Obernkirchen wurde 1615 durch Graf Ernst von Holstein-Schaumburg zur Stadt erhoben. Sieht man vom Stift ab (dazu unten im Abschnitt 3.2), verteilen sich auf das Stadtgebiet und das „Museum für Bergbau und Stadtgeschichte“ zwölf Inschriften. Darunter sind einige Inschriften auf Objekten, die aus dem in den Bückebergen gebrochenen Obernkirchener Sandstein gefertigt sind, sowie fünf Hausinschriften an Fachwerkgebäuden. Vieles dürfte den wiederholten Bränden (1450, 1503, 1554, 1665, 1711) zum Opfer gefallen sein.62) Ein Stadtbrand im Jahr 1859 ist auch der Grund für das Fehlen von Inschriften in Rodenberg, das wie Obernkirchen 1615 Stadtrecht erhielt. Die Überreste des Schlosses tragen keine Inschriften. Die jetzt noch vorhandenen Inschriften befinden sich alle in der Kirche des bis 1834 eigenständigen Pfarrdorfs Grove,63) darunter das älteste Altarretabel im vorliegenden Bestand (Nr. 36). Sachsenhagen schließlich, ursprünglich eine Gründung der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, wurde 1650 durch Landgräfin Amalie Elisabeth zur Stadt erhoben, zählt aber bis heute zu den kleinsten Städten Niedersachsens. Eine gewisse Bedeutung als Residenzstadt erlangte Sachsenhagen in den Jahren 1595 bis 1601 (s. oben Kap. 2). In der Inschriftenüberlieferung hat sich die Residenzfunktion der Stadt jedoch kaum niedergeschlagen. Die jetzt noch vorhandenen Gebäudeteile des Schlosses tragen keine Inschriften mehr; eine ehemals über der Turmtür angebrachte Inschrift ist kopial überliefert (Nr. 417). Erhalten haben sich zwei von Graf Ernst in Auftrag gegebene Wandbrunnenbecken, die zu einem einzigen Brunnenbecken zusammengesetzt wurden (Nr. 416), sowie eine Glocke, die vermutlich von der Schlosskapelle stammt (Nr. 362). Drei Fachwerkinschriften an Bürgerhäusern sind in der Stadt vorhanden, zwei davon sind nach dem großen Brand des Jahres 161964) entstanden. Die evangelische Kirche in Sachsenhagen wurde erst im dritten Viertel des 17. Jahrhunderts errichtet. Aus der Zeit vor 1650 findet sich dort lediglich eine einzelne Grabplatte (Nr. 593).

Rechnet man die für die genannten sechs Städte überlieferten Inschriften und Jahreszahlen zusammen, zeigt sich, dass sie etwas mehr als die Hälfte des Inschriftenbestands des Landkreises Schaumburg ausmachen.

3.2 Stifte

Neben den Städten sind die beiden Stifte Möllenbeck mit 42 Inschriften und Obernkirchen mit 43 Inschriften die wichtigsten Inschriftenstandorte innerhalb des Landkreises. Das südlich der Weser gelegene Stift Möllenbeck wurde vor 896 als Kanonissenstift gegründet. Als Stifter gelten die Edelfrau Hildburg und der Priester Folkart.65) Vermutlich ist es Hildburg, die auf dem Fragment einer figürlichen Tumbendeckplatte aus dem 12. Jahrhundert dargestellt ist. In ihren Händen hält sie ein Buch mit der Aufschrift [M]OLENBECH (Nr. 1). Hierbei handelt es sich um die älteste überlieferte Inschrift im Landkreis Schaumburg. Auf den Gründungsakt des Stifts wird erneut in einer Inschrift des Jahres 1479 am Eingang der Stiftskirche verwiesen (Nr. 44). Sie entstand im Zuge des Neubaus der Klosteranlage. Das Stift Möllenbeck war nach einer Zeit des Niedergangs im Jahr 1441 den Augustinerchorherren aus Böddeken im Bistum Paderborn übergeben worden. Sie gehörten der Windesheimer Reformkongregation an und führten das Stift Möllenbeck zu einer neuen Blüte. Der heute noch vorhandene Gebäudebestand zeugt von dieser Phase (Nr. 48, 53, 79, 8183 u. A1 8). Das Stift blieb auch nach der Reformation als nunmehr evangelisch-lutherisches Augustinerchorherrenstift erhalten. Unter dem Prior Hermann Wening (1563–1580) wurde mit Förderung des Landesherrn im Stift eine Lateinschule eingerichtet,66) die bis zum Jahr 1631 existierte (vgl. dazu Nr. 393). In dieser Zeit erhielt eine ganze Reihe von Innenräumen eine neue Ausmalung mit zum Teil umfangreichen Inschriftenprogrammen, von denen die meisten in den letzten Jahren nach und nach freigelegt und restauriert werden konnten. Im Lauf des Dreißigjährigen Kriegs erlebte das Stift seinen Niedergang. 1649 wurde es in eine Domäne umgewandelt,67) die Kirche wird seit 1673 (mit Unterbrechungen) von der reformierten Gemeinde genutzt.68) Nichts mehr vorhanden ist von den beweglichen Ausstattungsstücken des Stifts und der Stiftskirche. Sie wurden in napoleonischer Zeit verkauft, ebenso wie die Grabplatten, die als Baumaterial wiederverwendet wurden. Einzelne Spolien ließen sich im nahegelegenen Krankenhagen ausfindig machen (Nr. 43, 129 u. 651). Einige der spätgotischen Glasfenster erwarb der hessische Landgraf für seine ab 1793 errichtete Löwenburg im Park Wilhelmshöhe in Kassel (Nr. 84). Eine Bronzetafel zum Gedenken an die Mindener Bischöfe Adolf und Anton wurde ins Schloss Bückeburg in Sicherheit gebracht (Nr. 489). Die Klosteranlage dient jetzt als Jugendfreizeitheim.

Eine sehr viel stärkere Kontinuität besteht für das Stift Obernkirchen. Einer legendenhaften Gründungsgeschichte zufolge soll es ins frühe 9. Jahrhundert zurückreichen. Gesichert ist das Gründungsjahr 1167, in dem das Stift Obernkirchen durch Bischof Werner von Minden als Augustinerchorfrauenstift eingerichtet wurde.69) Die ältesten Inschriftenzeugnisse stammen aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, als die Stiftskirche als dreischiffige gotische Hallenkirche neu erbaut wurde (Nr. 8, 11 u. 13). Zu erneuten Baumaßnahmen vor allem an den Stiftsgebäuden kam es während der Amtszeit der Priorin Helena von Bennigsen (1492–1526), die sich der Klosterreform verpflichtet fühlte.70) Neben verschiedenen Bauinschriften (Nr. 93, 115 u. 132) zeugt von ihrem Wirken auch die Predella des von ihr in Auftrag gegebenen Hochaltars in der Stiftskirche (Nr. 116) und einige Möbelstücke, die jedoch nur teilweise Inschriften tragen (vgl. dazu Nr. 99). Das Stift Obernkirchen diente den Grafen von Holstein-Schaumburg im Spätmittelalter als bevorzugte Grablege.71) Erhalten geblieben ist die Deckplatte der Tumba für Graf Johann IV. aus dem Jahr 1527 (Nr. 133). Auch andere Adelsfamilien sicherten sich das Recht, ihre Angehörigen im Stift Obernkirchen bestatten zu dürfen, etwa die Familien vom Haus (Nr. 21), von Münchhausen72) oder im 17. Jahrhundert die Familie von Ditfurth (Nr. 564). Daneben wählten weitere Adelsfamilien das Stift Obernkirchen als Bestattungsort: Es finden sich Grabplatten für Angehörige der Familien von Zerssen, [Druckseite 21] Post, von Reden und von Rössing (Nr. 156, 163, 164 u. 541). Nach der Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg drang Graf Otto IV. darauf, auch im Stift Obernkirchen die neue lutherische Kirchenordnung in Kraft zu setzen. Er stieß auf erheblichen Widerstand insbesondere des Propstes Johann Kostken (Nr. 205); auch nach dessen Tod am 31. Dezember 1564 blieben die Konventualinnen zunächst unbeugsam, wählten einen neuen Propst und wandten sich an den Kaiser und das Reichskammergericht um Hilfe. Erst 1572 fügte sich der Konvent dem Landesherrn. Im Jahr 1603 erhielt das Stift eine neue Ordnung, die die Zahl der Stiftsdamen auf zehn begrenzte; das Stift war dem schaumburgischen Adel vorbehalten. 1629 kam es wie in den anderen Stiften und Klöstern der Grafschaft Schaumburg zu Rekatholisierungsversuchen, die jedoch 1633 endeten. Auch nachdem das Stift Obernkirchen 1647 unter hessische Herrschaft gelangte, bestand es als adliges Damenstift fort. Mit einer kurzen Unterbrechung von 1810 bis 1814 blieb es bis in die Gegenwart evangelisches Damenstift; der Adelsvorbehalt fiel 1962 weg.73)

3.3 Burgen und Rittergüter

Knapp ein Zehntel des Inschriftenbestands im Landkreis Schaumburg entfällt auf Burgen und Rittergüter. Wenn an erster Stelle hier die Schaumburg genannt wird, beruht dies auf ihrer Bedeutung als namengebende Burg für das Grafengeschlecht. Der Baubestand, mit dem sich die Schaumburg heute präsentiert, ist das Ergebnis umfassender Wiederaufbauarbeiten vom Beginn des 20. Jahrhunderts, nachdem das damals regierende Fürstenpaar die Schaumburg von Kaiser Wilhelm II. 1907 zur Silberhochzeit als Geschenk erhalten hatte. Im Zuge der Neugestaltung wurden auch die meisten Wappen- und Inschriftensteine nach altem Vorbild neu gemeißelt.74) Unweit der Schaumburg liegt an einem Wesergebirgspass die Arensburg, die ins 14. Jahrhundert zurückreicht, in ihrer jetzigen Form aber in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erbaut wurde. Fürst Georg-Wilhelm zu Schaumburg-Lippe und seine Ehefrau Ida von Waldeck-Pyrmont bauten die Arensburg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Sommersitz aus und statteten sie reich mit Kunstgegenständen, insbesondere Gemälden aus.75) Diese befinden sich jetzt im Schloss Bückeburg. Hierbei lässt sich nicht immer klären, ob die Gemälde bereits vorher im Familienbesitz waren oder im 19. Jahrhundert aus dem Kunsthandel erworben wurden. Vermutlich ebenfalls im 19. Jahrhundert gelangten eine steinerne Wange und eine Grabplatte auf die Arensburg, in deren Innenhof sie sich bis heute befinden (Nr. 34 u. 343). Bis vor kurzem waren außerdem Glasfenster mit Malereien aus dem 16. Jahrhundert in der seit einer Reihe von Jahren leer stehenden Arensburg eingebaut (Nr. 122, 260, u. 353). Einige davon konnten vom Museum Eulenburg in Rinteln erworben werden. Zu den gräflichen Burganlagen ist ferner das Schloss Lauenau zu zählen, das neben dem Fragment eines Wappensteins zwei Fachwerkinschriften beherbergt (Nr. 220 u. A1 37). Das Schloss Sachsenhagen wurde bereits oben im Kapitel über die Städte behandelt.

Von größerer Bedeutung als Inschriftenstandorte sind die Rittergüter des niederen Landadels, insbesondere in Apelern, Lauenau und Hülsede, ferner die Güter Brummershop, Dankersen, Echtringhausen, Remeringhausen und Wormsthal, die sich alle in Privatbesitz befinden. Dem Repräsentationsbedürfnis des Landadels dienten vielfach Wappensteine außen an den Gebäuden und Kaminstürze in den Wohnräumen. Hervorzuheben sind die Kaminstürze aus der Zeit der Renaissance auf dem Gut Hammerstein in Apelern, die antikes Spruchgut aus dem Bereich der Landwirtschaft aufgreifen (Nr. 335 u. 337; vgl. Nr. 336). Sie wurden im Auftrag des schaumburgischen Kanzlers Anton von Wietersheim vermutlich von dem Steinmetzen Johann Robin angefertigt. Derselbe Steinmetz war auch am Wasserschloss Hülsede, auf dem Gut Wormsthal und am Münchhausenschloss in Apelern tätig. Letzteres beherbergt als Besonderheit neun Grabplatten für Angehörige der Familie von Münchhausen. Dieses Ensemble von Grabdenkmälern verdankt sich der Sammeltätigkeit des früheren Besitzers Börries von Münchhausen d. Ä. († 1931). Die zum Teil [Druckseite 22] stark verwitterten Stücke, die sich am oder im 1915 erbauten Mausoleum im Schlosspark befinden, stammen zum Teil aus der Kirche von Apelern, zum Teil aus dem Stift Obernkirchen.76) Die hier erstmals publizierten Inschriften erlauben trotz ihrer Lückenhaftigkeit Ergänzungen und Korrekturen zu den von Gebhard von Lenthe und Hans Mahrenholtz erarbeiteten Stammtafeln der Familie von Münchhausen.

3.4 Dörfer

Gut ein Fünftel der Inschriften des Landkreises Schaumburg verteilt sich auf 34 Dörfer. Es sind dies hauptsächlich diejenigen Dörfer, die bereits im Mittelalter als Kirchorte existierten.77) Die meisten Inschriften in den Dörfern finden sich – abgesehen von den im vorhergehenden Kapitel behandelten Rittergütern – in den Kirchen, die vielfach im Kern noch den mittelalterlichen Baubestand aufweisen. Einige der Kirchen wurden im 19. oder frühen 20. Jahrhundert durch Neubauten ersetzt, so in Altenhagen (Neubau in Hagenburg), Hohnhorst, Lauenau, Meerbeck, Meinsen, Steinbergen und Vehlen. Häufig wurden Ausstattungsstücke aus dem abgebrochenen Vorgängerbau in die neue Kirche übernommen. Die Bandbreite der Inschriftenträger in den Dorfkirchen reicht von Glocken und vasa sacra über Kanzeln, Altäre und Taufbecken hin zu Emporen und Wand- und Deckenmalereien. Ein besonders herausragendes Beispiel einer Deckenmalerei mit reichem zweisprachigen Inschriftenprogramm enthält die Kirche in Hülsede, die in den 1570er-Jahren in reformatorischem Sinne umgestaltet wurde (Nr. 275; vgl. Nr. 249 u. 250). Rund 30 Denkmäler des Totengedächtnisses sind für die Dorfkirchen überliefert; sie erinnern zumeist entweder an Angehörige der in den jeweiligen Dörfern ansässigen Adelsfamilien oder an die Pfarrer bzw. Pastoren. Schwerpunkte der Inschriftenüberlieferung liegen im bereits erwähnten Hülsede mit 13 Inschriften, in der ehemaligen Archidiakonatskirche in Apelern mit elf Inschriften, in Deckbergen mit 15 Inschriften und in dem im Stiftsbezirk Loccum gelegenen Wiedensahl mit 13 Inschriften. In Wiedensahl entfällt allerdings ein großer Teil der aus der Zeit vor 1650 stammenden Inschriften auf bäuerliche Fachwerkhäuser. Im Landkreis Schaumburg ließ sich eine verhältnismäßig große Zahl an beschrifteten Luchtbalken aus den Dielen der Hallenhäuser ausfindig machen, neben Wiedensahl auch in Helpsen, Lauenhagen, Meinsen, Scheie und Volksdorf.78)

4. Chronologie der Inschriften

Die Inschriftenüberlieferung setzt im Landkreis Schaumburg im 12. Jahrhundert mit dem bereits erwähnten Fragment einer Tumbenplatte im Stift Möllenbeck ein. Vermutlich bereits dem 13. Jahrhundert gehört ein Grabplattenfragment im Stift Obernkirchen an (Nr. 2). Insgesamt vier Objekte sind für dieses Jahrhundert nachweisbar. Immer noch recht spärlich ist die Überlieferung für das 14. Jahrhundert mit 16 Inschriften und Jahreszahlen; einige Spuren hat der Neubau der Obernkirchener Stiftsgebäude hinterlassen (Nr. 8, 11 u. 13). Aus der zweiten Jahrhunderthälfte stammen die ältesten erhaltenen Glockeninschriften des Bearbeitungsgebiets (Nr. 12, 18 u. 20). Erst für das 15. Jahrhundert wird die Überlieferung mit gut 70 Inschriften und Jahreszahlen ein klein wenig dichter. Freilich sind nicht alle Objekte sicher zu datieren; die zeitliche Einordnung einiger Kelche erfolgte aufgrund schriftgeschichtlicher und stilkritischer Merkmale. Der Großteil der Inschriften des vorliegenden Bestands entstammt der Zeit nach 1500. Die 647 Inschriften und Jahreszahlen dieses Zeitraums verteilen sich folgendermaßen: Rund 100 Inschriften entfallen auf die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts, rund 270 auf die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts und rund 275 auf die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts. In dieser Hinsicht ist der Landkreis Schaumburg mit anderen [Druckseite 23] Landkreisen des südlichen Niedersachsen vergleichbar, deren Inschriftenbestände bereits in einer Edition vorliegen:79) Auch dort liegt der zeitliche Schwerpunkt deutlich auf der Zeit nach der Mitte des 16. Jahrhunderts.

Der ganz überwiegende Teil der vorreformatorischen Inschriften bis zum Ende des ersten Viertels des 16. Jahrhunderts findet sich an Kirchen- und Klostergebäuden und auf Stücken der Kirchenausstattung. Vertreten sind die städtischen und die Dorfkirchen genauso wie die Klöster und Stifte. Bei letzteren liegt der zeitliche Schwerpunkt auf den im Zusammenhang mit der Klosterreform stehenden Bauphasen Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts. In Möllenbeck wurde sie angestoßen durch die Augustinerchorherren der Windesheimer Kongregation (vgl. Nr. 44 u. oben Kap. 3.2). Für Obernkirchen war die Amtszeit der Priorin Helena von Bennigsen besonders fruchtbar (vgl. oben Kap. 3.2). Auch das Kloster Rinteln erlebte zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Bauphase unter seiner Äbtissin Mechthild Plette (Nr. 104 u. 114). Noch vor der Wende zum 16. Jahrhundert liegt die Errichtung des neu gegründeten Franziskanerklosters in Stadthagen (dazu Nr. 47).

Trotz dieser starken Konzentration der Inschriftenüberlieferung auf das kirchliche Umfeld beschränkt sich der Personenkreis, der in den spätmittelalterlichen Inschriften entgegentritt, nicht auf den Klerus. Bürger treten als Stifter von Kelchen in Stadthagen und Hülsede (Nr. 25 u. 69) und als Älterleute der Kirche in Deckbergen (Nr. 61) in Erscheinung.80) Auf neun der 17 Glocken hat sich der jeweilige Gießer mit seinem Namen oder mit seinem Meisterzeichen verewigt. Ferner begegnen die Namen von Laien auf den Grabdenkmälern. Aus der Zeit bis 1525 sind 23 Grabdenkmäler oder Fragmente, die mit ziemlicher Sicherheit von Grabdenkmälern stammen, überliefert. Elf davon erinnern an Angehörige des Adels, vier an Bürger, zwei an Geistliche; die übrigen sind in zu stark fragmentiertem Zustand erhalten, als dass sich Näheres über den Verstorbenen sagen ließe.

15 Inschriften aus der Zeit vor 1525 gehen auf die Grafen von Holstein-Schaumburg zurück oder lassen sich durch das Wappen mit ihnen in Verbindung bringen. Auf den Ursprung des Grafengeschlechts nehmen die beiden oben bereits erwähnten chronikalischen Inschriften vom Ende des 14. Jahrhunderts Bezug (Nr. 15 u. 16). In einer Bauinschrift an der Stadthäger Stadtbefestigung aus dem Jahr 1423 (Nr. 24) und auf einem vermutlich vom dortigen Rathaus stammenden Wappenstein aus dem Jahr 1430 (Nr. 26) treten die Grafen von Holstein-Schaumburg als Stadtherren auf. Als Gründer des Franziskanerklosters Stadthagen nennt sich Graf Erich im Jahr 1486 auf einem Weihwasserbecken mit Namen (Nr. 47). Keinem bestimmten Gebäude zuzuordnen ist ein auf der Arensburg erhaltener Stein, der die Inschrift Schowen[b]orch trägt (Nr. 34), wahrscheinlich der älteste erhaltene inschriftliche Beleg für diese Bezeichnung im Landkreis Schaumburg.

Nach den ersten zwei bis drei Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ist ein merklicher Einbruch der Inschriftenüberlieferung ungefähr bis zur Jahrhundertmitte zu konstatieren, insbesondere im Bereich der Kirchen und Klöster. Dies ist vermutlich auf eine gewisse Verunsicherung infolge der Reformation zurückzuführen;81) Stiftungen blieben aus. An kirchlichen Ausstattungsstücken sind nur eine Glocke in Bad Nenndorf (Nr. 149) und ein nicht mehr erhaltenes Weihwasserbecken aus Stadthagen sicher in diese Zeit zu datieren (A1 24). Als Bauinschriften an kirchlichen Gebäuden sind bloße Jahreszahlen in Bad Nenndorf, Obernkirchen, Stadthagen und Exten erhalten (A1 2123, A1 27 u. Nr. 161). Etwas mehr Bautätigkeit entfaltete der Niederadel (Nr. 138, 144, 160 u. 162). Vor allem aber fällt in die 1530er- und 40er-Jahre der Neubau des Schlosses in Stadthagen, das damit zum hauptsächlichen Residenzort der Grafschaft Schaumburg wurde (Nr. 147, 148, 152, 157 u. 159).

[Druckseite 24]

Stärker in Gang kam die Inschriftenproduktion auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg erst wieder nach der Jahrhundertmitte. Sie erreichte einen Höhepunkt in den 1570er-Jahren – fast 70 Inschriften und Jahreszahlen entstanden in diesem Jahrzehnt – und blieb dann konstant hoch, bis der Dreißigjährige Krieg die Grafschaft Schaumburg erreichte. Auch noch in den ersten Kriegsjahren bis 1626 entstanden zahlreiche Inschriften, vor allem Grabdenkmäler. Erst in der Folgezeit flaute die Inschriftenproduktion ab. Der Anstieg der Inschriftenproduktion ab den 1560er-Jahren steht in einem gewissen Zusammenhang mit der offiziellen Einführung der Reformation in der Grafschaft Schaumburg 1559 und einer damit einhergehenden Stabilisierung der konfessionellen Verhältnisse. In diesem Jahr ließen Graf Otto IV. und seine Ehefrau Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg in der St. Martini-Kirche in Stadthagen eine Prieche einbauen; ferner stifteten sie einen (allerdings nicht datierten) Kelch (Nr. 183). 1570 wurde die Jetenburger Kirche neu erbaut (Nr. 225), in den Jahren vor 1615 kam die Bückeburger Stadtkirche hinzu, einer der frühesten protestantischen Kirchen-Neubauten im norddeutschen Raum. Doch auch an bereits bestehenden Kirchengebäuden erfolgten Umgestaltungsmaßnahmen: In den Jahren 1574–1577 erhielt die Ägidienkirche in Hülsede ihr reformatorisches Ausmalungsprogramm (Nr. 249, 250 u. 275). Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts und zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurden in neun Orten neue Taufbecken angeschafft, auch neue Kanzeln und Altarretabel kamen in einigen Orten hinzu, die häufig das für lutherische Kirchen typische ikonographische Programm zeigen (s. unten Kap. 6.5). Mit der Reformation im Zusammenhang steht letztlich auch die Einrichtung eines Schulbetriebs im Stift Möllenbeck und die damit einhergehende Ausgestaltung der Innenräume mit Wandmalereien (vgl. Kap. 3.2).

Eine rege Bautätigkeit im Stil der sogenannten Weserrenaissance entfalteten ab 1560 sowohl die Grafen von Holstein-Schaumburg als auch die Städte und der landsässige niedere Adel. Zu nennen sind hier einerseits die Schlösser in Bückeburg und Sachsenhagen, die Schaumburg und die Arensburg, andererseits die Rathäuser in Rinteln (Nr. 301) und Stadthagen (Nr. 358), besonders aber die Rittergüter und die städtischen Adelshöfe (s. oben Kap. 3.3 u. 3.1). Die gute Auftragslage führte zu einer Blüte der Steinmetzkunst im Umkreis der Grafschaft Schaumburg und des benachbarten Minden, die insbesondere mit den Namen Jakob Kölling, Arend und Johann Robin sowie Werner Bartermann zu verbinden ist (zu ihnen Kap. 8.4). Die letzten vier Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts und die ersten beiden Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts brachten aber auch eine beachtliche Zahl von Hausinschriften an bürgerlichen und dörflichen Fachwerkbauten hervor. Gut 80 Hausinschriften sind verhältnismäßig sicher in diese Phase zu datieren, mit einer Massierung in den 1570er-Jahren. Die Vielzahl der erhaltenen Baudenkmäler lässt für die Phase vor dem Dreißigjährigen Krieg auf einen gewissen Wohlstand nicht nur beim niederen Adel, sondern auch beim Bürgertum und auf den größeren Hofstellen in den Dörfern schließen.

Während des Dreißigjährigen Kriegs wurden im Gebiet des Landkreises Schaumburg nur wenige und zudem sehr schlichte Häuser gebaut (z. B. Nr. 590, 595 u. 599). Offenbar begann man erst gegen Ende des Kriegs, die zerstörten Gebäude wiederaufzubauen. Der prächtigste inschriftengeschmückte Fachwerkbau dieser Jahre steht am Markt in Stadthagen (Nr. 631). Inwiefern es sich bei weiteren Objekten im vorliegenden Inschriftenbestand um Neuanschaffungen bzw. Neuanfertigungen infolge von Kriegsverlusten handelte, lässt sich in den seltensten Fällen bestimmen. Einzig eine Glocke in Hattendorf aus dem Jahr 1649 (Nr. 635) gibt in ihrer ausführlichen Inschrift Auskunft darüber, dass sie neu gegossen werde musste, weil ihre Vorgängerin bei einem von durchziehenden Truppen gelegten Brand zerstört worden war.

Verhältnismäßig konstant bleibt während des Bearbeitungszeitraums die Zahl der Grabdenkmäler; freilich sind aus früheren Jahrhunderten weniger Objekte erhalten als aus der Zeit ab 1550. Heraus sticht aber das dritte Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts: Von den 122 überlieferten Grabplatten des gesamten vorliegenden Inschriftenbestands stammen allein 21 aus den Jahren 1621 bis 1630. Vor allem die Pestwelle des Jahres 1626 ließ die Zahl der Todesfälle rapide ansteigen, was sich an einer Häufung der erhaltenen Grabplatten ablesen lässt. Auch in den Jahren 1631 bis 1640 bleibt die Zahl der Grabplatten hoch; eine weitere Seuche mag hier eine Rolle gespielt haben (vgl. oben [Druckseite 25] Kap. 2).82) Ein etwas anderer zeitlicher Schwerpunkt lässt sich bei den prachtvoll gestalteten Epitaphien feststellen. Die meisten der erhaltenen Objekte stammen aus den Jahren zwischen 1571 und 1590, einer Phase, in der sich ein gesteigertes Repräsentationsbedürfnis auch in der Architektur Ausdruck verschaffte. Erst in den letzten Jahren des Bearbeitungszeitraums am Ende des Dreißigjährigen Kriegs wurden die Epitaphien wieder aufwändiger (Nr. 630, 633, 636 u. 637).

5. Überlieferung der Inschriften

Von den 740 hier erfassten Inschriftenträgern des Landkreises Schaumburg sind rund 600 im Original ganz oder teilweise erhalten, also vier Fünftel.83) Die verbleibenden Inschriften konnten nur nach älteren Abschriften oder Fotografien ediert werden. Für einen Landkreis von der Größe Schaumburgs ist die Zahl von 600 verbliebenen Inschriftenträgern ganz enorm. Dass die kopial überlieferten Inschriften nur etwa ein Fünftel ausmachen, liegt aber nicht so sehr daran, dass von den ehemals vorhandenen Inschriften überdurchschnittlich viele bewahrt worden wären, sondern daran, dass eine systematische kopiale Überlieferung weitgehend fehlt. Hierin unterscheidet sich der Landkreis Schaumburg nicht von anderen Landkreisen des südlichen Niedersachsen.84) Die kopiale Überlieferung kann insbesondere in ländlich geprägten Regionen nur sehr punktuell die Verluste ausgleichen, die durch den Abriss von Gebäuden, durch die Entfernung der Grabplatten aus den Kirchen im 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts, durch die Räumung der Kirchhöfe und durch andere Modernisierungsmaßnahmen eingetreten sind. Noch viel weniger lassen sich die Verluste des Dreißigjährigen Kriegs beziffern. Beispielsweise wurden 1625 alle Dörfer des Amts Lauenau ausgeplündert;85) wie viele Inschriftenträger dabei zerstört oder geraubt wurden, darüber lassen sich nur Spekulationen anstellen.

Ältere Inschriftenaufzeichnungen für den Landkreis Schaumburg betreffen häufig nur einen bestimmten Ort, eine bestimmte Inschriftengattung oder eine bestimmte Personengruppe, oder Inschriften werden vereinzelt im Rahmen von übergreifenden historischen Darstellungen zitiert. Die älteste Aufzeichnung einer Inschrift findet sich bei Hermann von Lerbeck († um 1410), dessen Interesse der Frühzeit des Schaumburger Grafengeschlechts galt (Nr. 3; vgl. Nr. 15). Dem 16. Jahrhundert entstammt die Saxonia des David Chytraeus, die nur eine Inschrift bietet (Nr. 16). Nur an zwei Stellen gibt Cyriacus Spangenberg in seinem 1614 erschienenen Chronicon der Grafen von Holstein-Schaumburg Inschriften wieder (Nr. 16 u. 284). Wenig ergiebig ist auch die handschriftlich überlieferte, im Jahr 1643 begonnene Chronik des Stadthäger Notars und Sekretärs Lorenz Reineking86) (Nr. 16 u. A1 1). Vier Inschriften zitiert Johann-Just Winkelmann in seinem 1697 erschienenen Werk mit dem Titel Gründliche und Warhafte Beschreibung Der Fürstenthümer Hessen und Hersfeld.

Systematischere Aufzeichnungen finden sich erst im 18. Jahrhundert. Der schaumburgische Superintendent Eberhard David Hauber veröffentlichte 1728 seine Primitiae Schauenburgicae, ein histori-[Druckseite 26]sches Sammelwerk, dessen Schwerpunkt auf der Kirchengeschichte seit der Reformation liegt. Hauber gibt hauptsächlich Inschriften von Epitaphien für Pastoren und deren Familien wieder. Seine Textwiedergaben sind, soweit man es an den erhaltenen Inschriften ablesen kann, zuverlässig. Für sieben Inschriften stellen Haubers Primitiae Schauenburgicae die einzige Überlieferung dar.87) Die zweite bedeutsame Quelle aus dem 18. Jahrhundert sind die Werke des schaumburgischen Superintendenten Carl Anton Dolle aus den Jahren 1751–1756 (Bibliotheca Historiae Schauenburgicae, Vermischte Beytraege zur Geschichte der Grafschaft Schaumburg, Kurtzgefaßte Geschichte der Grafschaft Schaumburg). In der Bibliotheca und der Kurtzgefaßten Geschichte sind jeweils elf Inschriften wiedergegeben, zum Teil mit Überschneidungen; einige der Texte sind auch bereits bei Hauber nachgewiesen.88) In der Bibliotheca, einer Sammlung historischer Beiträge verschiedener Autoren, druckt Dolle u. a. das Kapitel über die Grafschaft Schaumburg aus Winkelmanns Beschreibung Der Fürstenthümer Hessen und Hersfeld ab, versieht es aber mit Anmerkungen, in denen er wiederholt Inschriftentexte zitiert. Dolles Lesungen sind in der Regel zuverlässig. Im vorliegenden Band werden drei Inschriften nach Dolle ediert.

Für die Inschriften des Stifts Möllenbeck ist neben den 1720 erschienenen Stricturae ad historiam coenobii Mollenbeccensis pertinentes von Christian Philipp Dohm (Nr. 44, 76 u. 489) vor allem auf die 1784 erschienene Geschichte des Möllenbecker Klosters von dem Möllenbecker Pastor Johann Conrad Paulus zu verweisen. Sie ist deshalb besonders wertvoll, weil Paulus noch die Kirchenausstattung kannte, die kurze Zeit später unter Napoleon verkauft wurde (dazu oben Kap. 3.2). Paulus überliefert die Texte auf der Kanzel (Nr. 511) und auf den Epitaphien von vier Prioren (Nr. 204, 500, 501 u. 523).89) Daneben verfasste Paulus Nachrichten von allen Hessen-Schaumburgischen Superintendenten, Kirchen, und den dabey von der Zeit der Reformation bis jetzo gestandenen und noch stehenden Predigern, die auf den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg beschränkt sind. Sie stellen die einzige Quelle für eine Bauinschrift am Rintelner Jakobskloster (Nr. 104) und für zwei Grabdenkmäler für Nenndorfer Pastoren dar (Nr. 282 u. 433).

Schließlich ist für die im Zusammenhang mit der Familie von Münchhausen stehenden Inschriften auf die Gründliche Geschlechts-Historie des Hochadelichen Hauses Der Herren von Münchhausen von Gottlieb Samuel Treuer (1740) zu verweisen. Für drei Grabinschriften bildet Treuers Familiengeschichte die einzige Überlieferung (Nr. 244, 302 u. 363). Das Werk erhielt eine Fortsetzung in der von A. F. von Münchhausen 1872 zusammengestellten Geschlechts-Historie des Hauses derer von Münchhausen von 1740 bis auf die neueste Zeit, in der weitere Inschriften abgedruckt sind (v. a. Nr. 55, 59, 210 u. 305). Familiengeschichtliche Interessen hatten auch der bereits erwähnte Börries von Münchhausen d. Ä. († 1931)90) und sein gleichnamiger Sohn († 1945), der als Balladendichter Bekanntheit erlangte. Sein Nachlass enthält Materialsammlungen zur Familiengeschichte, in denen zum Teil auch Inschriften wiedergegeben sind,91) insbesondere auch die Texte der Grabplatten am Mausoleum im Schlosspark Apelern (Nr. 176, 179, 251, 263, 271 u. 411). Da die Stücke aber bereits damals stark verwittert waren, ist für die Textherstellung nichts zu gewinnen, zumal Börries von Münchhausen den Wortlaut der Grabinschriften zum Teil verändert oder in der Orthographie normalisiert hat.

Die Aktenüberlieferung im Stadtarchiv Stadthagen enthält Unterlagen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts über den Verkauf von Grabsteinen des Martini-Kirchhofs und des Friedhofs vor dem Westerntor.92) Da die jeweiligen Nachkommen der Verstorbenen Besitzansprüche an den Grabsteinen geltend machen konnten, wurde eine Reihe von Grabinschriften dokumentiert, drei davon aus der Zeit vor 1650 (Nr. 514, 527 u. 538). Die übrigen sind entweder jünger oder ohne Datum überliefert; sie wurden hier nicht berücksichtigt. Ferner werden im Stadtarchiv Akten ver-[Druckseite 27]wahrt, die anlässlich des Verkaufs zweier Kelche der St. Martini-Kirche um 1816 angelegt wurden.93) In den zugehörigen Schriftstücken werden auch die Inschriften beider Kelche zitiert.

Für Stadthagen liegt, wie oben in Kap. 3.1 bereits erwähnt, eine frühe Dokumentation der Hausinschriften vor: 1859 veröffentlichte A. Conze seine Haussprüche aus Celle, Peine und Stadthagen. Obwohl er die Inschriften nicht immer vollständig wiedergibt und keine Standorte angibt, ist seine Sammlung angesichts der zahlreichen Verluste durch Abriss oder Umbaumaßnahmen von großem Wert. 16 Hausinschriften konnten im vorliegenden Band nach Conze ediert werden. Wertvolles Material steuert auch Albrecht Wehling bei, der von den 1920er-Jahren an eine Reihe von Zeitungsbeiträgen zu historischen Themen veröffentlicht und hierbei auch eine Dokumentation vieler Stadthäger Inschriften geliefert hat, die sich durch Zuverlässigkeit und Detailgenauigkeit auszeichnet.94) Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Hausinschriften Rintelns umfassend dokumentiert.95) Die wichtigste Publikation ist hier der 1951 erschienene Aufsatz von Nicolaus Heutger und Walter Maack, der für Nr. 108, 111, 609 u. 612 herangezogen wurde.96)

Für die Glocken des ehemals schaumburg-lippischen Gebiets liegen Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 1891 vor, die der Bückeburger Rechtsanwalt und Heimathistoriker Wilhelm Knodt angestoßen hatte. Die Antwortschreiben der Pastoren97) machen deutlich, dass die Zuverlässigkeit der Inschriftenwiedergabe stark von den paläographischen Fähigkeiten des jeweiligen Pastors abhängt. Zur Textherstellung tragen diese Materialien nichts bei. Dies gilt auch für die etwa 50 Jahre später entstandene, deutlich zuverlässigere Zusammenstellung des Pastors Hermann Heidkämper (Die Glocken in den luth. Kirchen Schaumburg-Lippes).98) Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts sind nur noch wenige Glocken aus dem Erfassungszeitraum verloren gegangen (vgl. unten Kap. 6.4).

Die erste übergreifende und systematische Erfassung der Inschriften des Landkreises Schaumburg erfolgte im Rahmen der Kunstdenkmälerinventarisierung im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert. Für das damalige Fürstentum Schaumburg-Lippe erfasste Gustav Schönermark von 1891 an die Bau- und Kunstdenkmäler (erschienen 1897). Schönermark spart nicht mit kunstkritischen Werturteilen.99) Für historische Zusammenhänge hat er sich nicht immer interessiert: Das Epitaph für Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg und seine Ehefrauen (Nr. 284) bezeichnet er lediglich als „das steinerne Grabmal eines, der zwei Frauen hatte“.100) Dementsprechend verwendet er auch [Druckseite 28] auf die Wiedergabe der Inschriften nicht immer gleich viel Sorgfalt. Bisweilen sind sinnentstellende Fehllesungen, falsche Auflösungen von Abkürzungen oder fehlerhafte Abtrennung der Wörter zu bemerken,101) manchmal fehlen Teile der Inschriften.102) Zu bedauern ist, dass Schönermark die damals noch auf den Fußböden der Kirchen liegenden Grabplatten in der St. Martini-Kirche und der reformierten Kirche in Stadthagen sowie in der Jetenburger Kirche und der Bückeburger Stadtkirche weitgehend ignoriert hat. Nur wenige Bemerkungen über die „künstlerisch nicht bedeutenden Grabsteine[n]“ in der Bückeburger Stadtkirche sind zu finden.103) Das Pendant für den ehemals hessischen Teil des Landkreises Schaumburg erstellten Heinrich Siebern und H. Brunner kurz nach 1900 im Rahmen der Kunstdenkmälerinventarisierung im Regierungsbezirk Kassel.104) Ein Vorzug liegt in der gegenüber dem schaumburg-lippischen Kunstdenkmälerinventar reicheren Bebilderung des Bandes.105) Die Transkription der Inschriftentexte krankt allerdings an ähnlichen Unzulänglichkeiten wie in dem Schaumburg-Lippe betreffenden Band.106) Grabinschriften werden manchmal nur in Regestform wiedergegeben;107) Grabplatten an der Rintelner Nikolaikirche fehlen völlig. Trotz alledem ist die vorliegende Inschriftenedition häufig ganz oder teilweise auf die Überlieferung in den Kunstdenkmälerinventaren angewiesen.108) Für die ehemals calenbergischen Orte des Landkreises Schaumburg (Lauenau, Hülsede, Wiedensahl) ist der erste Band der von Hector Wilhelm Heinrich Mithoff zusammengestellten Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen heranzuziehen. Dieser wird für Lauenau und Hülsede ersetzt durch die zwar sorgfältig erstellten Kunstdenkmale des Kreises Springe der Autoren Heiner Jürgens, Arnold Nöldeke und Joachim Frhr. von Welck (erschienen 1941); die Autoren geben aber die umfangreichen Inschriftenprogramme der Kirche in Hülsede (Nr. 249, 250 u. 275) und auch die Inschriften der dortigen Grabdenkmäler nicht wieder.

Ein für die Residenzstadt Bückeburg wichtiger Inschriftenkomplex, die Grabdenkmäler in der Jetenburger Kirche, die zum Teil verloren, zum Teil stark beschädigt sind, ist glücklicherweise großenteils in Fotografien des Bückeburger Fotografen Reinhold Mittendorf aus dem Jahr 1926 dokumentiert.109) Allerdings sind die bereits damals schlecht lesbaren Inschriften auf den Fotografien nicht restlos zu entziffern. Eine Edition veröffentlichte der Archivar Joseph Prinz im Jahr 1939. Der Vergleich von Prinz’ Transkriptionen mit den Fotografien zeigt leider, dass auf die Textwiedergaben von Prinz nur teilweise Verlass ist;110) auch hat er die Graphie der Inschriften zum Teil [Druckseite 29] normalisiert. Trotzdem blieb keine andere Wahl, als für die Textstellen, die weder am Original noch auf den Fotografien von Mittendorf gelesen werden können, auf Prinz zurückzugreifen.

Die meisten neueren Publikationen zu Schaumburger Inschriften haben keinen eigenen Überlieferungswert, da entweder die entsprechenden Objekte noch vorhanden sind oder aber die Texte nur nach älteren Abschriften ediert wurden.111) Ansonsten war noch Streuüberlieferung, insbesondere in heimatgeschichtlichen Zeitschriften und Dorfchroniken, zu berücksichtigen. Einen Sonderfall der Überlieferung stellen die Wappensteine auf der Schaumburg dar, die um 1910 nach alten Vorlagen neu angefertigt wurden.112) Die Originale sind nicht erhalten oder stark zerstört; die Kopien scheinen die Inschriftentexte aber originalgetreu wiederzugeben.

6. Inschriften und Inschriftenträger

6.1 Denkmäler des Totengedächtnisses

Rund ein Viertel der Inschriften des Landkreises Schaumburg aus der Zeit vor 1650 entfällt auf Denkmäler des Totengedächtnisses; sie machen 183 Katalognummern der vorliegenden Edition aus. Drei Viertel dieser Objekte sind erhalten, die übrigen Inschriften konnten anhand älterer Abschriften oder Fotografien wiedergegeben werden (vgl. oben Kap. 5). Bei den meisten Objekten handelt es sich um steinerne Grabplatten, die zur Abdeckung des unter dem Fußboden gelegenen Grabs dienten, während die aus Stein oder aus Holz gefertigten Epitaphien für eine Anbringung an einer Wand oder einem Pfeiler bestimmt, also nicht an den Begräbnisplatz gebunden waren. Allerdings wurden im 19. und im frühen 20. Jahrhundert im Zuge der Umgestaltung der Kirchenräume die meisten im Fußboden liegenden Grabplatten entfernt und entweder an der Wand aufgestellt oder als Baumaterial verkauft oder anderweitig verwendet, zum Beispiel als Treppenstufe (Nr. 634). In der Jetenburger Kirche liegt noch eine Reihe von Grabplatten im Mittelgang, doch ist nicht sicher zu entscheiden, ob das ihr originaler Standort ist oder ob sie innerhalb der Kirche versetzt wurden. Die meisten Grabplatten des Bestands sind aber jetzt an einer Wand aufgestellt, so dass eine klare Trennung von Grabplatte und Epitaph entsprechend ihrer einstigen Funktion häufig nicht mehr möglich ist. 42 Objekte des vorliegenden Inschriftenbestands lassen sich verhältnismäßig sicher als Epitaphien bestimmen. 15 von ihnen sind aus Holz, eines aus Bronze (Nr. 489), die übrigen sind in Stein ausgeführt.

Die wichtigsten Standorte der Grabdenkmäler stellen zum einen die Kirchen in Stadthagen, Rinteln und Bückeburg dar. Die Residenzstadt Bückeburg weist, wie bereits erwähnt (vgl. oben Kap. 3.1), mit der Jetenburger Kirche und der Stadtkirche sogar zwei Standorte mit reicher Grabinschriftenüberlieferung auf, die verschiedene Schichten von Angehörigen des holstein-schaumburgischen Hofs greifbar werden lässt. Zum anderen wählten die Grafen von Holstein-Schaumburg und verschiedene Familien des regional ansässigen niederen Adels zeitweise die Stifte Obernkirchen und Möllenbeck als Begräbnisstätte. Während im Stift Obernkirchen 14 von 17 überlieferten Grab-[Druckseite 30]denkmälern noch vorhanden sind, haben sich für das Stift Möllenbeck nur wenige Fragmente erhalten; acht Inschriften sind kopial überliefert. Im ländlichen Bereich sind bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 236, 343, 391 u. 660) nur Grabdenkmäler für die jeweils dort ansässigen Adelsfamilien oder für die Geistlichen der Kirchengemeinden überliefert. Eine größere Konzentration von Grabdenkmälern ist lediglich für Apelern festzustellen; die meisten der 16 Objekte erinnern an Angehörige der Familie von Münchhausen. Memorialdenkmäler für Personen aus dem bäuerlichen Stand sind aus der Zeit vor 1650 nicht überliefert.

Zeitlich verteilen sich die Grabdenkmäler relativ gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum vom Beginn der Inschriftenüberlieferung bis 1650. Noch im Hochmittelalter entstand die fragmentarisch erhaltene figürliche Tumbendeckplatte, die ein Frauengrab im Stift Möllenbeck bedeckte (Nr. 1). Wahrscheinlich stellt die Frauenfigur, die ein Buch mit der Aufschrift [M]OLENBECH in der Hand hält, die Stifterin Hildburg dar. Das Fragment enthält die einzige in romanischer Majuskel gestaltete Inschrift des Bestands. Bereits in einer Übergangsschrift von der romanischen zur gotischen Majuskel ist die Inschrift auf einem im Stift Obernkirchen aufbewahrten Fragment aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ausgeführt (Nr. 2). Die älteste vollständig erhaltene Grabplatte erinnert in Lauenhagen an den 1358 verstorbenen Pfarrer Heinrich Homburg. Sie zeigt eine umlaufende Inschrift in gotischer Majuskel, im Innenfeld ein flach reliefiertes nasenbesetztes Bogensockelkreuz (Nr. 9). Dieser Typus von Grabplatten mit Bogensockelkreuz ist nur noch ein weiteres Mal bei einer zweitverwendeten Platte mit einer Inschrift aus dem Jahr 1610 vertreten (Nr. 462). Die meisten der ganz erhaltenen Grabplatten aus dem Spätmittelalter zeigen in dem von einer umlaufenden Inschrift begrenzten Innenfeld ein oder mehrere Wappen, entweder in Ritzzeichnung oder im Flachrelief.113) Eine figürliche Darstellung des Verstorbenen enthält nur das kleinformatige Epitaph des Johan Duventacke in Stadthagen (Nr. 27).

Figürliche Grabdenkmäler lassen sich ansonsten im Landkreis Schaumburg erst ab dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts nachweisen. Der oder die Verstorbene ist in Ganzfigur zumeist im Flachrelief dargestellt, zunächst stehend,114) die Inschrift läuft auf dem Rand um. Erwachsene Verstorbene mit Ausnahme von Geistlichen werden später auch häufig auf Knien betend unter einem Kreuz abgebildet (erstmals Nr. 27, 155 u. 156). Besonders prägend wird dieser Typus für die zentralen Bilder der Wandepitaphien, auf denen in der Regel ein Ehepaar oder die gesamte Familie in Bethaltung unter einem Kruzifix kniet (z. B. Nr. 198, 290, 309, 317 oder 334). Dargestellt sind die Personen entsprechend ihrer sozialen Stellung. Männer aus dem Adel tragen auf den Grabplatten in der Regel eine Rüstung; das erste und zugleich eines der prominentesten Beispiele ist die Tumbendeckplatte für den 1527 verstorbenen Grafen Johann IV. von Holstein-Schaumburg aus der Werkstatt Jasper Robins (Nr. 133). Neben seinen Waffen hat Johann IV. einen Hund bei sich, der ebenfalls sein ritterliches Standesbewusstsein symbolisieren soll. Darstellungen von männlichen Verstorbenen in Rüstung sind im Gebiet des Landkreises Schaumburg bis Ende des 16. Jahrhunderts verbreitet (vgl. Nr. 376), danach findet sich nur noch ein vereinzelter Beleg auf dem vermutlich 1645 angefertigten Epitaph für Christian von Münchhausen, das ihn in einem Medaillon im Hüftbild zeigt (Nr. 623). Geistliche wurden in vorreformatorischer Zeit im Messornat und häufig mit Kelch und teils auch Hostie dargestellt (Nr. 136, 142, 155 u. 167), die evangelischen Pastoren fast immer im Talar mit einem Buch in den Händen (Nr. 341, 375, 458, 495, 589 u. 636). Bei den Kindergrabplatten ist je nach dem Alter des verstorbenen Kindes zu differenzieren. Säuglinge wurden als Wickelkinder auf einem Kissen abgebildet, wie auf dem Familienepitaph für Jobst Lüdersen (Nr. 290; vgl. auch Nr. 334); figürliche Einzelgrabplatten für Säuglinge sind im Landkreis Schaumburg nicht nachzuweisen. Kleinkinder, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen einigen Monaten und etwa vier Jahren alt waren, wurden unabhängig von ihrem Geschlecht im Kleidchen dargestellt (Nr. 263, 374, 377, 387 u. 637). Ältere Kinder sind wie Erwachsene gekleidet; unverheiratete junge Mädchen bis etwa 14 Jahre sind mit langem offenen Haar dargestellt (Nr. 143, 216 u. 271) und können mit einem Jungfernkranz bekrönt sein (Nr. 315 u. 594). Frauen tragen eine Haube. Bei Wit-[Druckseite 31]wen reichen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufig Bänder von den Schultern bis zum Boden herab.

Bemerkenswert ist, dass im Landkreis Schaumburg nach dem Jahr 1600 figürliche Grabdenkmäler in Stein bis auf wenige Ausnahmen (Nr. 423, 476, 541, 594 u. 623) kaum mehr vertreten sind. Dieses Phänomen hat offenbar nicht eine wirtschaftliche Not infolge des Dreißigjährigen Kriegs zur Ursache, die eine kostenaufwändige bildhauerische Gestaltung verboten hätte. Vielmehr setzte sich schon in den beiden Jahrzehnten zuvor ein textorientierter Typus von Grabplatten durch, der bis zum Ende des Erfassungszeitraums dominierte. Hierbei ist zu unterscheiden einerseits zwischen Grabplatten, auf denen nach wie vor eine am Rand umlaufende Inschrift in der Mitte ein Innenfeld frei lässt. Die umlaufende Inschrift beinhaltet meist die eigentliche Grabschrift115) mit den Angaben zum Verstorbenen und seinem Todestag. Das Innenfeld bot Raum für Zitate aus der Bibel (z. B. Nr. 436, 437, 485, 539 u. 614) oder für Versgrabschriften (z. B. Nr. 370, 483 u. 556). Ein extremes Beispiel ist die Grabplatte für den Hohnhorster Pastor Cordt Backhaus (Nr. 524), deren Innenfeld neben den Wappen des Verstorbenen und seiner Ehefrau zwei deutsche Bibelzitate und ein lateinisches Grabepigramm enthält. Besondere Erwähnung verdienen zwei als Gegenstücke gestaltete Grabplatten für Börries von Münchhausen d. J. und seine Ehefrau Anna von Bischofshausen; im Innenfeld beider Grabplatten ist jeweils eine Versparaphrase einer Bibelstelle zu lesen, die der Vorrede zu den Begräbnisliedern von Martin Luther entnommen ist (Nr. 366 u. 411). Bei einem zweiten Typus von Grabplatten fehlt die umlaufende Inschrift. Stattdessen ist die (abgesehen von gegebenenfalls vorhandenen Wappenbeischriften) einzige Inschrift zentriert angeordnet, häufig in einem achteckigen vertieften Feld. Diese achteckige Form dominiert an der Bückeburger Stadtkirche,116) ist aber auch andernorts anzutreffen.117) In den Bückeburger Fällen geht die einheitliche äußere Gestaltung auch mit einer einem bestimmten Muster folgenden sprachlichen Gestaltung einher (s. unten).

Während Grabplatten vom Beginn der inschriftlichen Überlieferung an über den gesamten Erfassungszeitraum hinweg entstanden, folgte die Anfertigung repräsentativer Wandepitaphien, sei es in Holz oder Stein, offenbar gewissen Konjunkturen. Sie kamen im Bearbeitungsgebiet verstärkt ab den 1560er-Jahren auf in einer Phase, in der auch die Architektur in Blüte stand. Aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs sind nur wenige Objekte überliefert; erst gegen Ende des Kriegs stieg die Produktion wieder an (vgl. oben Kap. 4). Im Landkreis Schaumburg sind Epitaphien sowohl für Angehörige des Grafenhauses118) und des niederen Adels119) als auch für Geistliche120) und für Bürger, meist Funktionsträger der landesherrlichen Verwaltung oder innerhalb des städtischen Gemeinwesens,121) sowie für einen Studenten der Rintelner Universität (Nr. 630) im Original erhalten oder in Abschriften überliefert.122) Die meisten der Renaissance-Epitaphien folgen in ihrer Gestaltung dem Grundtypus der Ädikula; mehrere Exemplare sind in der Stadthäger St. Martini-Kirche erhalten. Die von Säulen gerahmte Nischenzone wird meist von der Personendarstellung123) eingenommen, die sich um Christus gruppiert. Die Nische kann von einer Wappenreihe flankiert sein, die die Vorfahren des oder der Verstorbenen repräsentiert. Darstellungen von Gottvater und Heiligem Geist können im Obergeschoss hinzukommen, auch vollplastische Tugenddarstellungen sind möglich. Bei hölzernen Epitaphien nimmt in der Regel ein Tafelbild die Nischenzone ein, lediglich [Druckseite 32] der architektonische Aufbau ist plastisch geschnitzt und farbig gefasst. Als Dekor dienen die für die Zeit typischen ornamentalen Formen aus Roll- und Beschlagwerk, in späterer Zeit auch Ohrmuschelwerk (z. B. Nr. 636 u. Abb. 324).124) Raum für Inschriften bieten neben der Nische der Gebälkfries, die Sockelzone und gegebenenfalls ein Unterhang. Prominentestes Werk ist das von Arend Robin geschaffene Standepitaph mit lebensgroßen vollplastischen Figuren Graf Ottos IV. von Holstein-Schaumburg und seiner beiden Ehefrauen in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 284). Daneben sind aber auch andere Formen von Epitaphien anzutreffen, wie beispielsweise die Bronzetafel, die an die Mindener Bischöfe Hermann und Anton von Holstein-Schaumburg erinnert (Nr. 489). Zwei steinerne Gedenktafeln aus der Werkstatt Arend Robins gelten dem Musiker Petrus Pistorius und dem Tischler und Bildschnitzer Johann Grisendyck (Nr. 217) sowie dem Inhaber des Meinsener Krugs Sergius Sassenberg und dessen Ehefrau (Nr. 236). Der schaumburgische Kanzler Anton von Wietersheim ließ den Hauptaltar der St. Martini-Kirche in Stadthagen zu einem Epitaphaltar für seine erste Ehefrau umrüsten (Nr. 310). Ein Totengedächtnismal ganz eigenen Rangs stellt schließlich das von Graf Ernst von Holstein-Schaumburg in Auftrag gegebene Mausoleum an der Stadthäger St. Martini-Kirche dar.125)

Die Inschriften auf Grabplatten und Epitaphien folgen einem weitgehend festgelegten Grundformular, bestehend aus einem Datum, einem Ausdruck für „sterben“, standestypischen Attributen, dem Namen und gegebenenfalls der Amtsbezeichnung des Verstorbenen; beschlossen werden die meisten Grabschriften von einem kurzen Fürbittgebet. Die frühesten vollständig erhaltenen Belege für dieses Formular im Landkreis Schaumburg gehören dem 14. Jahrhundert an. Auf der Grabplatte für den Pfarrer Heinrich Homburg aus dem Jahr 1358 ist zu lesen: ANNO D(OMI)NI M CCC LVIII JN DIE BARTHOLOMEI APOSTOLI O(BIIT) DOMINVS HINRI[C]VS [H]O(M)BOR(CH) PLEBAN(VS) I(N) LOUWEN(HAGEN) (Nr. 9; vgl. Nr. 14). Hinzukommen kann ein Begräbnisvermerk, wie auf der Grabplatte für Wulbrand vom Haus aus dem Jahr 1403: Anno d(omi)ni m cccc iii circa festvm om(n)i(vm) s(an)c(t)orvm obiit Wvlbrandvs van dem hvs Miles hic sepvltvs cvivs a(n)i(m)a requiescat in pace ame(n).126) Das Formular ist in lateinischer und in deutscher Sprache gleichermaßen üblich. Die früheste deutschsprachige Grabinschrift des Bestands erinnert an den 1511 verstorbenen Johan Semmel: anno domini M° ccccc xi am dinxcedage na marie(n) entfanginge starff ioha(n) se(m)mel dem got gnedich si (Nr. 96). Insgesamt halten sich lateinische und deutsche Grabinschriften im vorliegenden Inschriftenbestand die Waage; zwölf Grabdenkmäler enthalten Inschriften in beiden Sprachen. Bei Grabdenkmälern des Landadels ist eine leichte Präferenz des Deutschen gegenüber dem Lateinischen (42 zu 30) festzustellen; allerdings sind die vor allem in der Residenzstadt Bückeburg anzutreffenden Grabdenkmäler für adlige Angehörige des Hofs und deren Familienmitglieder überwiegend auf Latein formuliert. Eindeutig überwiegt das Lateinische auf Grabdenkmälern Geistlicher; vor allem für die lutherischen Pastoren galt es, ihren humanistisch-gelehrten Bildungshintergrund durch die Sprache zu repräsentieren.

Das Grundformular der Grabschriften kann gewisse Erweiterungen erfahren. Bei der Angabe des Todeszeitpunkts wurde es im Lauf der Zeit zunehmend üblich, neben dem Tag auch die genaue Stunde zu nennen. Erstmals wird die Todesstunde bei der im Jahr 1586 verstorbenen Mette Desenis angegeben (Nr. 241). Schon etwas früher wurde auch eine Altersangabe des Verstorbenen gebräuchlich.127) Auf Wochen genaue Angaben finden sich zunächst nur bei früh verstorbenen Kleinkindern (z. B. Nr. 244), später auch bei älteren Verstorbenen: Über den 58-jährig verstorbenen Ahasver Luther von Amelunxen heißt es beispielsweise: TULITQVE SECVM ANNOS [L]VII[I] MENSES VII[I] DIES XVI (Nr. 582). Über Dietrich vom Brinck erfährt der Leser der Grabinschrift sogar, dass er 61 Jahre, sieben Monate, einen Tag und 15 Stunden gelebt habe (Nr. 557). Die Dauer der Amtszeit wird nur bei Geistlichen (z. B. Nr. 282, 458, 489 u. 501) und bei Lehrern bzw. Professoren (Nr. 221, 464 u. 606) angegeben. Bei der Formulierung von – meist euphemistischen – Ausdrücken für „sterben“ entwickelte sich vor allem im Lateinischen, wie schon [Druckseite 33] in der Antike, eine beachtliche Kreativität; das Verb mori findet sich nur ganz selten, stattdessen Wendungen wie discedere a vita (Nr. 236), rursus evocari (Nr. 634), transire (Nr. 129) oder pausam vitae facere (Nr. 575).128) Bei der letzteren Formulierung kommt die lutherische Vorstellung zum Tragen, dass der Verstorbene nach seinem Tod bis zur Auferstehung zum Jüngsten Gericht gewissermaßen sein Leben in einer Pause unterbricht, es jedenfalls nicht (nach altgläubiger Vorstellung) im Fegefeuer verbringt. Bei deutsch formulierten Grabschriften sind hingegen Formen der Verben „sterben“ oder „versterben“ weit verbreitet. Üblicher wird jedoch in nachreformatorischer Zeit die Wendung „ist entschlafen“, meist erweitert um „selig(lich)“ oder „in Gott selig(lich)“ u. ä.129) Dieses Verb soll betonen, dass der Tod lediglich eine Ruhezeit einleitet; ähnlich wird auch auf den Titelblättern vieler Leichenpredigten formuliert, wo dementsprechend das Grab häufig als „Schlaf“- oder „Ruhekämmerlein“ bezeichnet wird.130) Die Angabe der Todesursache bleibt auf den Grabdenkmälern die Ausnahme. Auf zwei Grabdenkmälern wird von einem gewaltsamen Tod berichtet: Levin von Zerssen wurde der Angabe auf seiner Grabplatte zufolge 1541 iemerlike(n) tom dode Gebroch (Nr. 156), Christian von Münchhausen wurde 1643 SCHELMISCHE[R] WEISE IAMERLICH ZV LINDHOST ERMORDET (Nr. 623). Krankheiten werden erst ab 1579 auf Grabdenkmälern thematisiert, quer durch die Altersgruppen, Geschlechter und sozialen Schichten bis hin zum Landesherrn (Nr. 284). Häufig ist nur pauschal von einem morbus – bisweilen auch im Plural – die Rede (Nr. 568, 582, 606, 625 u. 636), ansonsten reicht die Bandbreite von Fieber (Nr. 580 u. 601) über Blattern (Nr. 284), Pocken (Nr. 518) und Schwindsucht (Nr. 313) bis hin zur Pest (Nr. 597). Magdalena von Vechelde starb nach der Geburt ihres Kindes (Nr. 498).

Die ehrenden Attribute, die den Verstorbenen beigelegt wurden, unterscheiden sich nach dem jeweiligen sozialen Stand und nach dem Geschlecht. Adlige Männer wurden häufig als edel (nobilis) und ehrenfest oder auch gestreng (strenuus) bezeichnet, Frauen und Mädchen, gleich welchen Standes, als (viel)tugendreich. Das Prädikat von Gottes Gnaden (dei gratia) blieb regierenden Fürsten und deren Ehefrauen vorbehalten, ebenso das Attribut illustrissimus (durchleuchtig). Geistliche werden typischerweise als reverend(issim)us, venerandus oder honorabilis tituliert. Daneben findet sich aber ein breites Spektrum weiterer, zum Teil auch individuellerer Begriffe, um die Verstorbenen zu charakterisieren und zu rühmen: Der Theologe Johann Jakob Bernhardi beispielsweise wurde auf seinem Epitaph als flos doctorum bezeichnet (Nr. 484), der Möllenbecker Prior Jodocus Stucken als Cultor, Defensor, Promotor, Fautor et Altor Musarum (Nr. 500), Lucia Maria von Steding als MAGNVM […] MATRONIS, QVAE VIRTVTES AFFECTANT, EXEMPLVM (Nr. 625). Die meisten Grabschriften werden von einer Fürbitte beschlossen, die im Lateinischen häufig die Form cuius anima requiescat in pace aufweist, im Deutschen „dem/der Gott gnade“, „der(er)/deren/des/dessen Seele Gott gnädig sei“ o. ä.131) Auch hier sind Erweiterungen möglich: Statt einfach in pace soll Ludolph Bulles Seele i(n) electoru(m) albo (Nr. 155) ruhen, der Seele Marias von Pommern soll DER ALMECHTIGER GNADE VN(D) BAR(M)HERTIGKEIT VERLEIHE(N) (Nr. 175). Der in nachreformatorischer Zeit häufig ausgesprochene Wunsch nach einer fröhlichen Auferstehung132) ist in den Prosagrabschriften des Landkreises Schaumburg nur selten anzutreffen (Nr. 317, 438); häufig wird aber in den Versgrabschriften die Hoffnung auf die Auferstehung und das Himmelreich zum Ausdruck gebracht.133)

Heraus sticht eine Gruppe von lateinischen Prosagrabschriften in Bückeburg aus den Jahren 1620 bis 1649, die alle an Funktionsträger am Hof oder in der landesherrlichen Verwaltung bzw. ihre [Druckseite 34] Familienangehörigen erinnern und sehr ähnlich formuliert sind.134) Verwandt mit diesen Grabschriften sind die Inschriften auf den Epitaphien im fürstlichen Mausoleum in Stadthagen (Nr. 545) und auf der Grabplatte für den Professor Josua Stegmann in Rinteln (Nr. 580). Neben den erhaltenen Grabplatten sind einige weitere Grabschriften als Entwürfe im Anhang von Leichenpredigten abgedruckt, die ebenfalls zu dieser Gruppe gehören. Ob die genannten Entwürfe tatsächlich in dieser Form als Inschriften ausgeführt waren, ist freilich nicht nachzuweisen.135) Die entsprechenden Leichenpredigten haben verschiedene Prediger zum Verfasser, daher lässt sich hieraus kein Aufschluss über den Autor der Grabschriften gewinnen. Da die Grabschriften über einen Zeitraum von 30 Jahren hinweg entstanden sind, käme am ehesten der Bückeburger Pastor Johann Prange mit seiner entsprechend langen Amtszeit in Frage (vgl. Nr. 559). Allerdings fällt auf, dass die Grabschrift für seine eigene Ehefrau von dem sonst üblichen Schema abweicht. Denkbar wäre auch, dass der Verfasser im Kreis der Rintelner Professoren zu suchen ist. Die fraglichen Grabschriften folgen weitgehend einem einheitlichen Formular: Die meisten der Texte beginnen mit der Widmung B(ONAE) M(EMORIAE) S(ACRUM) und enden häufig mit den Worten HAVE ET VALE, die meist an den Leser, zum Teil aber auch an den Verstorbenen gerichtet sind. Die biographischen Informationen sind in sehr kunstvoll stilisierter Prosa verfasst,136) die trotz wiederkehrender Textbestandteile einen großen Variationsreichtum zeigt. Die Grabschriften enthalten in der Regel Angaben zum Beruf des Verstorbenen, bei Frauen ein Lob ihrer Tugenden, bei jung Verstorbenen eine Klage über ihren frühzeitigen Tod. Beispielsweise heißt es über den 27-jährig verstorbenen Arzt Johann Steinmeier: ANTE TEMPUS INVIDA MORT[I]S EVITAVIT DESTINATIO (Nr. 509). Im Entwurf der Grabschrift auf den sechsjährigen Ernst von Amelunxen wird der Tod bezichtigt: ante tempus vivis exemit. Daraus wird die Lehre gezogen, dass das Schicksal, wenn es die Sterblichen rufe, sich nicht an die natürliche Reihenfolge halte (fata mortales citando, ordinem non servare).137) Mahnende Worte an den Leser finden sich häufiger, so auch auf der Grabplatte für Ahasver Luther von Amelunxen: TU NUNC VIDE VIATOR DE VITA ET FORTUNA TIBI QVID PROMITTAS AMPLIUS QVANDO INTER ORBIS HUIUS ASPERITATES TAM LUBRICA OPTIMORUM SUNT CURRICULA HAVE ET VALE (Nr. 582; vgl. Nr. 557). Exquisit sind einige der Formulierungen für Tod und Auferstehung wie ad suum fatum venire (Nr. 557), mortalitati se subducere (Nr. 625), lucem postremam habere (Nr. 602), ad illos, qui antecessere, ire (Nr. 605).138) Häufig sind Hinweise auf Krankheiten (Nr. 568, 582, 601, 605 u. 625); auch Klagen über die widrigen Zeitumstände sind zu finden (Nr. 582, 602 u. 625). Die Grabschriften enthalten in der Regel eine genaue Angabe der Lebensdauer, einen Begräbnisvermerk und oft einen Hinweis auf die Trauer der Hinterbliebenen,139) was den Texten zusammen mit den Klagen über das Schicksal einen höheren Grad an Emotionalität verleiht, als es in älteren Grabdenkmälern üblich war. Die Freiheit von metrischen Zwängen lässt die Texte weniger stereotyp erscheinen als Versgrabschriften, so dass ihre literarische Qualität letztlich höher einzuschätzen ist als die so mancher Grabepigramme. Ein vergleichbares Phänomen ist in Helmstedt in dem stark von der Universität geprägten Bestand an Grabdenkmälern zu beobachten.140)

Im letzten Drittel des 16. Jahrhundert wurde es üblich, Bibelzitate in Grabplatten und Epitaphien aufzunehmen, während vorher allenfalls das Zitat aus Ps 50 (Miserere mei, Deus bzw. „Erbarme dich [Druckseite 35] meiner, Herr“), meist in einem Spruchband, anzutreffen war. Zu den am häufigsten zitierten Versen gehören Hi 19,25 („Ich weiß, dass mein Erlöser lebt […]“; vgl. Nr. 302, 317 u. 615), Ps 31,6 („In deine Hände befehle ich meinen Geist.“ Vgl. Nr. 198, 334 u. 476), Jh 3,16 („Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“ Vgl. Nr. 304, 309, 310, 437, 460 u. 485) und Jh 11,25 („Ich bin die Auferstehung und das Leben […]“; vgl. Nr. 334, 348, 375 u. 391). Auf Grabdenkmälern für Kinder ist häufig das Zitat „Lasst die Kindlein zu mir kommen“ zu lesen (Mt 19,14 bzw. Mk 10,14; vgl. Nr. 315, 374, 377, 534 u. 593). Etwas individueller geprägt ist die Auswahl der Bibelzitate bei einigen Grabdenkmälern für Pastoren (Nr. 423, 458, 524, 539 u. 580). In zwei Fällen deckt sich das auf der Grabplatte angebrachte Bibelzitat mit dem Text, der in der dem jeweiligen Verstorbenen gewidmeten Leichenpredigt ausgelegt wurde (Nr. 539 u. 556); der schaumburgische Superintendent Johannes Michelbach hatte den von ihm als Grundlage der Leichenpredigt gewünschten Bibelvers noch zu Lebzeiten selbst ausgewählt.

Die Memorialkultur des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit verlangte schließlich auf Grabdenkmälern auch die Anbringung von Wappen, um die adelige Abkunft oder auch das bürgerliche Standesbewusstsein des Verstorbenen zu dokumentieren. Auf den Grabdenkmälern Adliger finden sich von Beginn der Überlieferung an Wappendarstellungen (vgl. Nr. 3 u. 10); auf den Typus der Wappengrabplatte wurde bereits hingewiesen. Ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts ziert meist eine vierteilige Ahnenprobe die Grabplatten Adliger; bisweilen sind auch nur die Wappen der Eltern dargestellt. Auf den großformatigen Epitaphien sind teils auch acht- oder sechzehnteilige Ahnenproben eines Verstorbenen oder zweier Ehepartner anzutreffen, so etwa auf dem Epitaph für Graf Otto IV. und seine beiden Ehefrauen mit seinen insgesamt 51 Wappen (Nr. 284). Auch die Münchhausensche Gruft an der Kirche von Apelern enthält an ihrem Fries zwei jeweils sechzehnteilige Ahnenproben ihrer Erbauer Claus von Münchhausen und Ursula von Quitzow (Nr. 493).141) Grabdenkmäler von Bürgern hingegen beschränken sich meist auf ein oder zwei Wappen; es handelt sich hierbei, soweit erkennbar, nicht um Elternwappen, sondern um die Wappen eines Ehepaars (Nr. 253, 290, 295, 296, 437, 460, 597 u. 660). Ähnliches gilt für die Grabdenkmäler evangelischer Pastoren (Nr. 524, 539 u. 636).

6.2 Bauinschriften an Steinbauten

Ein weiteres Viertel der in dieser Edition erfassten Inschriften datiert Neu- oder Umbaumaßnahmen an Steinbauten wie Kirchen, Klöstern, Schlössern und Rittergütern, Rathäusern und auch einigen bürgerlichen Privathäusern. Oftmals sind diese Inschriften die einzige Quelle für die zeitliche Einordnung eines Baus oder Umbaus. Die Inschriften sind auf Tür- oder Fensterstürzen, Schlusssteinen, Kaminstürzen oder eigens angefertigten Wappen- und Inschriftensteinen angebracht. An einer Stelle wurde im Stift Möllenbeck eine Inschrift in den frischen Putz geritzt (Nr. 105). Viele dieser Inschriften bestehen aus einer bloßen Jahreszahl (vgl. Anhang 1), häufig in Verbindung mit einem oder mehreren Wappen oder den Namen bzw. Namensinitialen der Auftraggeber oder bisweilen auch des Baumeisters. Zwei Bauinschriften an Kirchengebäuden nennen die Namen der Älterleute (Nr. 61 u. 209). In einigen Fällen wird ein genaues Tagesdatum angegeben (Nr. 58, 86, 101, 105 u. 224), ohne dass gesagt wird, ob es sich auf den Baubeginn oder die Fertigstellung bezieht. Nur eine Inschrift nimmt explizit auf den Baubeginn Bezug (Nr. 228), eine andere offenbar auf die Fertigstellung (Nr. 8). Längere Texte sind bei den Bauinschriften in Stein in der Minderzahl. Einige frühe Beispiele aus dem Spätmittelalter sind in lateinischen Hexametern abgefasst, so auch die früheste Bauinschrift aus dem Jahr 1355 an der Obernkirchener Stiftskirche.142) Zu erwähnen ist insbesondere die ausführliche, aus acht Hexametern bestehende Bauinschrift an der Möllenbecker Stiftskirche aus dem Jahr 1479, in der eine Traditionslinie von der [Druckseite 36] Gründung des Stifts durch Hildburg zu den Erneuerungsbestrebungen unter dem Prior Hermann von Stralen 600 Jahre später hergestellt wird (Nr. 44). Die zahlreichen Baumaßnahmen im Kontext der Klosterreform (vgl. oben Kap. 4) sind einer der Gründe, weshalb im vorliegenden Inschriftenbestand bis ins erste Viertel des 16. Jahrhunderts die Bauinschriften an kirchlichen Bauten dominieren. Die älteste erhaltene Bauinschrift an einem Profanbau aus dem Jahr 1423 findet sich an der Stadthäger Stadtbefestigung (Nr. 24). Deutlich verschiebt sich das Gewicht nach 1525 zugunsten der Bauten des Landesherrn (Schloss Stadthagen, Nr. 147, 148, 152, 157 u. 159) und dann auch des niederen Adels. Zahlreiche Wappensteine und Kaminstürze an und in den Rittergütern sowie an den städtischen Adelshöfen zeugen von der regen Bautätigkeit des landsässigen Adels vor allem in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Zu den am häufigsten beauftragten Baumeistern gehört Jakob Kölling, der sowohl für das schaumburgische Grafenhaus als auch für den niederen Landadel und an kirchlichen Bauten tätig war. Seine in den Jahren 1541 bis 1579 entstandenen Werke lassen sich anhand seines Meisterzeichens und/oder seiner Initialen identifizieren. Eine fruchtbare Phase landesherrlicher Bautätigkeit stellte dann erneut die Regierungszeit des Grafen Ernst von Holstein-Schaumburg dar. Er ließ in Bückeburg zahlreiche Neubauten errichten, die jedoch meist keine Bauinschrift tragen. Die wenigen von Ernst in Auftrag gegebenen Bauinschriften sind dafür umso monumentaler: Dies gilt für das äußere Schlosstor (Nr. 434) und noch mehr für die Fassade der Stadtkirche (Nr. 474). Auch an dem noch von Ernst begonnenen, dann von seiner Witwe vollendeten Mausoleum an der Stadthäger St. Martini-Kirche läuft außen am Fries eine großformatige Inschrift um. Das Vorbild für solche Fassadeninschriften dürfte in Italien zu suchen sein. Nach dem Tod des Fürsten im Jahr 1622 endete auch der Bauboom auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg: Mit Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs nahm die Bautätigkeit drastisch ab; nur noch 16 Bauinschriften sind zwischen 1620 und dem Ende des Erfassungszeitraums nachzuweisen.

Eine gewisse Entwicklung ist hinsichtlich der Ausgestaltung der Bauinschriften feststellbar: Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts ist eine zunehmende Neigung zu beobachten, in die Bauinschriften Sprichwörter, Zitate aus Bibel oder antiker Literatur oder sonstiges Spruchgut, teils in Form einer Devise, aufzunehmen. Bereits 1552, also sieben Jahre vor Einführung der Reformation, wurde an der Kirche von Petzen die protestantische Devise VDMIE (Verbum Domini manet in eternum) angebracht (Nr. 169). Bibelzitate mit protestantischer Stoßrichtung finden sich auch auf einem nur fotografisch dokumentierten Inschriftenstein in Rinteln (Nr. 191) und auf einem Wappenstein, der vom Stadthäger Rathaus stammen dürfte (Nr. 247). Das auch in Fachwerkinschriften verbreitete Zitat aus Psalm 127,1 („Wenn der Herr nicht das Haus baut, so arbeiten umsonst, die daran bauen.“) ziert das Alte Rathaus in Stadthagen und einen Fries, der wohl vom Schloss Bückeburg stammt (Nr. 358; vgl. Nr. 397). Im weiteren Sinne den Bauinschriften zuzurechnen sind auch zwei Beischlagwangen vom Landsbergschen Hof in Stadthagen, die den Sündenfall Adams und Evas und die Auferstehung Christi zeigen, ergänzt um entsprechende Bibelzitate.

Besonders sorgfältige künstlerische Gestaltung erfuhren vor allem die Kaminstürze. An das hohe künstlerische Niveau der von Arend Robin für die Residenzschlösser in Stadthagen und Bückeburg geschaffenen Kamine (Nr. 266, 267 u. 427) reichen die Kaminstürze in den Rittergütern des Niederadels und den Bürgerhäusern zwar nicht heran, aber zumindest für die Kamine, die der schaumburgische Kanzler Anton von Wietersheim in sein Gutshaus in Apelern einbauen ließ (Nr. 335338), hatten die Kamine im Schloss Stadthagen Vorbildcharakter. All den genannten Kaminstürzen gemeinsam ist die humanistisch geprägte Orientierung an der Antike; die Sprache der Inschriften ist dementsprechend Latein. Auf dem Landsitz in Apelern wurden, mit ganz handfestem Bezug auf die Landwirtschaft, Zitate aus Seneca und aus Varros Abhandlung über den Landbau (De re rustica) ausgewählt. Auf einem Kaminsturz, den der Bückeburger Bürgermeister Albrecht Sobbe in Auftrag gab, wird ein dem griechischen Philosophen Zenon zugeschriebenes Zitat in lateinischer Sprache wiedergegeben (Nr. 455). Die christlich geprägten Sprüche und Devisen auf Kaminstürzen auf dem Münchhausenschen Gut Brummershop (Nr. 461 u. 488) und in Bückeburger und Obernkirchener Bürgerhäusern (Nr. 456 u. 572) kommen hingegen eher dem nahe, was in Hausinschriften auf Fachwerkbauten in der Zeit üblich war. Zu erwähnen ist schließlich noch ein Kuriosum in Obernkirchen (Nr. 497): Eine zwischen die Wörter bzw. Silben [Druckseite 37] VIRTVS und CAT gesetzte Notenzeile verlangt vom Leser, dass er die Tonsilben der dargestellten Töne c, g und e einfügt, so dass sich die Inschrift VIRTVS (VT SOL MI)CAT ergibt.

6.3 Hausinschriften an Fachwerkbauten

Die bürgerlichen Bauten auf dem Gebiet des Landkreises Schaumburg wurden im Erfassungszeitraum ganz überwiegend in Fachwerkbauweise errichtet, in den Städten gleichermaßen wie auf den Dörfern. Mit Stadthagen und Rinteln weist der Landkreis zwei ausgeprägte Fachwerkstädte auf; auf diese beiden Orte entfallen fast zwei Drittel der Hausinschriften an Fachwerkbauten. Die dortigen Ackerbürgerhäuser boten vor allem auf den Schwellbalken der Obergeschosse und auf den Torstürzen Raum für geschnitzte Inschriften. Größere Inschriftenprogramme auf hölzernen Brüstungsplatten wie etwa in Hildesheim, Einbeck oder Alfeld143) finden sich hingegen nicht. Erhalten sind von den knapp 130 überlieferten Hausinschriften etwa 60 Prozent. Das muss aber nicht besagen, dass die Verlustrate hier im Vergleich zu anderen Inschriftenträgern im Landkreis Schaumburg höher ausfällt; die Hausinschriften wurden lediglich früher und umfassender dokumentiert als beispielsweise die Grabplatten.144)

Die Anbringung von Hausinschriften kam im Gebiet des Landkreises Schaumburg vor allem ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in Schwung, doch gibt es auch bereits vereinzelte frühere Beispiele. Die frühesten überlieferten Hausinschriften, die jedoch nur aus einer Jahreszahl bestanden, gehören dem ausgehenden 15. Jahrhundert an. Über ihr Aussehen ist nichts bekannt (Nr. 46 u. A1 10). Die älteste erhaltene Fachwerkhausinschrift aus dem Jahr 1516 ziert ein Haus am Marktplatz in Rinteln (Nr. 100). Es handelt sich hierbei um einen chronikalischen Text, der über eine Massenwallfahrt nach Wilsnack und über eine Epidemie berichtet, die zahlreiche Todesopfer forderte. Ein ähnlich gearteter Text ist auch aus dem Jahr 1553 überliefert, in dem an die Schlacht von Sievershausen erinnert wurde (Nr. 171). Solche historischen Nachrichten in Form historischer Merkverse sind aber an Hausfassaden die Ausnahme.145) Die Mehrzahl der Hausinschriften enthält Spruchgut (meist in Versform) oder Bibelzitate. In mehr als der Hälfte der Hausinschriften des Erfassungszeitraums nennen sich der oder die Erbauer mit Namen, manchmal auch der ausführende Zimmermeister (Nr. 451 u. 628); fast immer wird das Baujahr angegeben. Sprachlich dominiert in den Hausinschriften eindeutig das Deutsche; nur ein Fünftel der hier edierten Hausinschriften ist ganz oder teilweise lateinisch.146)

Der verbreitetste Hausinschriftenspruch, „Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut“, ist auch im Landkreis Schaumburg von allen Hausinschriftensprüchen am häufigsten belegt.147) Gottvertrauen und Gottesfurcht der Hausbesitzer wurden aber auch in verschiedener anderer Form zum Ausdruck gebracht, z. B. „Meinen Anfang und Ende befehle ich in Gottes Hände“ (Nr. 390, 478 u. 504) oder Holt gottes wort vor allen dingen so wirt dir nimmer miszlingen (Nr. 285). Typisch für Hausinschriften sind auch Sprüche, die um Gottes Segen für die Ein- und Ausgehenden bitten (Nr. 187; vgl. Nr. 265).148) Weitere Themen, die in Hausinschriften sehr präsent sind, sind Missgunst (Nr. 342, 384, 463, 631), Kritik (Nr. 238, 661) und Unzuverlässigkeit (Nr. 100, 285) der Mitmenschen. Die sonst in Hausinschriften häufig anzutreffende allgemeine Klage über die Zeitläufe spielt hingegen im vorliegenden Inschriftenbestand kaum eine Rolle (vgl. Nr. 174).149) Nur selten finden sich individuell für ein [Druckseite 38] Haus formulierte Inschriften; besondere Beachtung verdient eine Inschrift in Wiedensahl aus dem Jahr 1607, die erläutert, dass das Haus unter tätiger Mithilfe der Nachbarn neu errichtet werden musste, weil der Vorgängerbau durch einen Brand zerstört worden war (Nr. 442).

Die meisten der genannten Hausinschriften sind als deutsche Reimverse gestaltet. Lateinische Versinschriften tragen nur fünf Häuser (Nr. 294, 333, 513, 525 u. 664). Hervor sticht ein Zitat des römischen Epigrammatikers Martial in Sachsenhagen (Nr. 525), das auf einen humanistisch-gelehrten Hintergrund der Hausbewohner schließen lässt. Den Rintelner Lateinschulrektor hat ein elegisches Distichon an dessen Haus am Kirchplatz zum Urheber (Nr. 513). Dies ist jedoch die einzige Hausinschrift im Erfassungszeitraum, deren Verfasser bekannt ist.

Bibelzitate sind im Landkreis Schaumburg ab den 1560er-Jahren in Hausinschriften anzutreffen, ein Phänomen, das als Folge der Reformation zu begreifen ist. Da das lutherische Bekenntnis im Landkreis Schaumburg erst verhältnismäßig spät offiziell eingeführt wurde, finden sich in den Jahrzehnten zuvor nur vereinzelte Belege für dezidiert reformatorisch geprägte Hausinschriften. Immerhin ließ bereits 1539 ein Hausbesitzer die aus einer Textstelle des ersten Petrusbriefs (1 Pt 1,25) abgeleitete Devise „Gottes Wort bleibt ewig“ an einem Schwellbalken in Rinteln anbringen und stellte damit seine protestantische Haltung öffentlichkeitswirksam zur Schau (Nr. 153). Doch auch nach Einführung der Reformation waren Bibelzitate, wenn eine Hausinschrift in Auftrag gegeben werden sollte, im Landkreis Schaumburg nicht die erste Wahl. Sie verteilen sich auf nur 19 Fachwerkgebäude; besonders reich mit Bibelzitaten ist das Haus in der Rintelner Brennerstraße 18 geschmückt (Nr. 212). Zu den verbreitetsten Bibelzitaten gehört der auf den Hausbau Bezug nehmende Psalm 127,1 (vgl. Nr. 220, 401, 599 u. 631), aber auch die generell in Inschriften verbreitete reformatorische Devise aus Vers 8,31 des Römerbriefs („Wenn Gott für uns ist, wer kann dann gegen uns sein?“ Vgl. Nr. 258, 322, 333 u. 402) sowie Vers 3,16 aus dem Johannesevangelium („Denn also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“ Vgl. Nr. 311, 332 u. 398). Daneben sind an schaumburgischen Häusern aber vielfältige weitere Bibelzitate zu lesen, in denen sich die Hausbesitzer zumeist des durch Gott gewährten Schutzes versicherten. Nur eines dieser Bibelzitate fügt sich thematisch zum Hausbau (Nr. 631): WIHR WISSEN SO VNSER IRDISCH HAVS DIESER HVTTEN ZERBROCHEN WIRD DAS WIHR EINEN BAW HABEN VON GOT ERBAWET (2 Ko 5,1).

Im Erfassungszeitraum sind Hausinschriften hauptsächlich ein städtisches Phänomen. Immerhin etwa ein Fünftel der hier edierten Hausinschriften ist in den Dörfern zu lokalisieren (vgl. oben Kap. 3.4). Hier sind es nicht so sehr die Schwellbalken, auf denen Inschriften zu finden sind, sondern die Torstürze und besonders auch die Luchtbalken in den Dielen der Hallenhäuser: Einige von ihnen enthalten nur eine Jahreszahl (A1 47 u. 49); da die Balken in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts aber eine Höhe von rund 50 cm oder mehr aufweisen können, sind auch mehrzeilige Texte möglich (Nr. 257, 442 u. 451). Die Balken befinden sich zum Teil noch an ihrer ursprünglichen Stelle, andere wurden sekundär verbaut. Das älteste datierbare Beispiel einer – wenn auch unprofessionell ausgeführten – Luchtbalkeninschrift aus dem Jahr 1557 findet sich in einer Diele in Wiedensahl (Nr. 178).

6.4 Glocken

Für den Landkreis Schaumburg sind 26 Glockeninschriften aus der Zeit vor 1650 überliefert. 20 dieser Glocken sind erhalten. Die geringe Zahl alter Glocken steht zum einen in einem gewissen Zusammenhang mit der eher geringen Zahl an seit dem Mittelalter bestehenden Pfarrkirchen. Zum anderen ist mit zahlreichen Verlusten im Lauf der Jahrhunderte zu rechnen. Beispielsweise sind für Rinteln, für das Stift Möllenbeck oder für die Archidiakonatskirche Apelern, aber auch für die Dorfkirchen etwa in Deckbergen oder Hülsede, die durchaus reich an Inschriften sind, überhaupt keine Glockeninschriften überliefert. Ein Blick in die um 1900 entstandenen Kunstdenkmälerinventare zeigt, dass die meisten der damals erfassten Glocken auch heute noch am Ort sind. Opfer [Druckseite 39] des Ersten Weltkriegs wurde nur die Glocke aus Exten (Nr. 316); die im Zweiten Weltkrieg abgelieferten Glocken aus der Zeit vor 1650 kamen nach Kriegsende zurück (Nr. 94, 218, 324, 362, 424 u. 635). Hingegen waren bereits während des 18. oder 19. Jahrhunderts ältere Glocken durch Umguss zerstört worden.150)

Die Inschriftenüberlieferung beginnt mit einer verlorenen, vermutlich aus dem 13. Jahrhundert stammenden Glocke in Vehlen (Nr. 5). Dem 14. Jahrhundert entstammen drei oder vier Glockeninschriften, sechs sind ins 15. Jahrhundert datiert. Die hohe Zahl an Glockenneugüssen im 15. und im frühen 16. Jahrhundert erklärt sich aus gusstechnischen Neuerungen, die zu einem verbesserten Klang führten.151) Bis 1536 lassen sich sieben weitere Glocken nachweisen, anschließend ist eine Lücke bis 1561 zu konstatieren. Grund für diese Lücke ist vermutlich nicht allein ein Überlieferungszufall, denn für den Landkreis Schaumburg ist für die nachreformatorischen Jahrzehnte von etwa 1530 bis 1560 insgesamt ein Einbruch in der Herstellung von Kirchenausstattungsstücken festzustellen.152) Aus der Zeit zwischen 1561 bis 1603 sind sechs Glocken bezeugt, anschließend ergibt sich erneut eine Lücke bis 1644. Die letzten beiden Glocken im vorliegenden Inschriftenbestand sind infolge der Zerstörungen des Dreißigjährigen Kriegs angeschafft worden.

Drei der Glocken tragen Inschriften in gotischer Majuskel, darunter die bereits erwähnte undatierte Glocke in Vehlen (Nr. 5). Ihre spiegelverkehrt angeordnete Inschrift ist nur durch eine Zeichnung überliefert. Ebenfalls undatiert ist die Glocke aus Meerbeck (jetzt in Frille, Nr. 20). Sie lässt sich anhand von Vergleichsstücken aus Lemgo (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts einordnen und mit einiger Wahrscheinlichkeit einem Gießer namens Gereke zuschreiben. Die einzige mithilfe von aufgelegten Wachsfäden in Konturschrift gegossene Inschrift findet sich auf der Schlagglocke der Bückeburger Stadtkirche aus dem Jahr 1369 (Nr. 12). Wie bei den meisten übrigen Glocken der Bückeburger Stadtkirche ist die Provenienz der Glocke nicht sicher nachzuweisen. Die älteste datierte Glockeninschrift in gotischer Minuskel rührt von den niederländischen Gießern Joris und Gillis van Haerlebeke her, die im Jahr 1397 eine Glocke für die Kirche in Bad Nenndorf fertigten (Nr. 18). Ihre mittelniederländische Inschrift ist die älteste volkssprachige des Bearbeitungsgebiets. Möglicherweise ähnlich alt wie die Nenndorfer Glocke ist eine undatierte und nicht signierte Glocke in Stadthagen (Nr. 39). In der Folgezeit nennen sich aber auf den meisten der für den Landkreis Schaumburg überlieferten Glocken die Gießer mit ihrem Namen oder ihrem Meisterzeichen. Drei Glocken aus den 1440er-Jahren gehen auf den Hildesheimer Meister Hans Meiger zurück,153) zwei Glocken aus dem Jahr 1493 auf Hermann Vogel, einen Schüler des Gerhard de Wou (Nr. 51 u. 52), zwei Glocken aus dem Jahr 1511 auf Herbert von Bippen (Nr. 94 u. 95); die beiden Glocken aus den 1640er-Jahren stammen von dem Hannoveraner Gießer Ludolf Siegfried (Nr. 617 u. 635). Eine ganze Reihe von Gießern ist mit jeweils nur einer Glocke vertreten,154) von Hans Bethinck ist neben einer Glocke auch ein Geschützmodell erhalten (Nr. 354 u. 362). Bis 1561 wurde für die Inschriften die gotische Minuskel verwendet, 1567 erstmals Kapitalis auf einer Glocke von Tile Singraf (Nr. 218).155)

Zu den auf den frühen Glocken verbreiteten Inschriftentexten gehört das Gebet O rex glorie, Christe, veni cum pace (Nr. 12, 28, 31, 33), das noch einmal auf der Glocke der Jetenburger Kirche aus dem Jahr 1603 aufgegriffen wurde (Nr. 424). Vereinzelt sind auf den Schaumburger Glocken auch die sonst vielfach bezeugten Glockensprüche anzutreffen, die auf die Funktion der Glocke abheben, so [Druckseite 40] in hexametrischer Form auf einer Glocke aus dem Jahr 1460 in der Obernkirchener Stiftskirche: defunctos plangho, uiuos voco, fulgura frangho / vox mea vox vite, voco vos, ad sacra venite (Nr. 40). Eine sprachlich elaborierte Prosafassung fand in eine Glockeninschrift in Wiedensahl aus dem Jahr 1521 Eingang: iram dei mitigo et aeris inte(m)perie(m) conpello [ . . ] christicolasq(ue) uoco (Nr. 106). Ein entsprechendes mittelniederdeutsches Pendant trägt die Glocke in Lauenhagen aus dem Jahr 1493: de(n) leve(n)dige(n) rop ic de(n) dode(n) bescri ic hagel bixine donder brec ic (Nr. 52). 13 der Inschriften nennen den Namen der Glocke, meist den einer oder eines Heiligen, der in drei Fällen mit dem jeweiligen Kirchenpatrozinium übereinstimmt (Nr. 28, 40 u. 52).156) Dieses für die vorreformatorischen Glockeninschriften typische Phänomen verschwindet in lutherisch gewordenen Regionen im Lauf des 16. Jahrhunderts. Nach der Reformation fanden zunehmend Bibelzitate Eingang ins Repertoire der Glockeninschriften: Beispiele aus dem Landkreis Schaumburg sind die Glocken in Exten (Nr. 316) und Hattendorf (Nr. 635); die Glocke der Jetenburger Kirche (Nr. 424) enthält die protestantische Devise Verbum Domini manet in aeternum. Vor allem aber wurde es üblich, in den Inschriften neben dem Namen des Gießers auch den des Pastors und weiterer Funktionsträger, die mit der Herstellung der Glocke zu tun hatten, insbesondere der Älterleute, zu nennen (Nr. 195, 218, 316, 324, 424, 617 u. 635). Am ausführlichsten unterrichtet die Hattendorfer Glocke über die Umstände ihrer Herstellung: Der Neuguss erfolgte 1649 kurz nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs, weil die Vorgängerglocke sieben Jahre zuvor einem Brand zum Opfer gefallen war, den durchziehende Truppen gelegt hatten.

6.5 Altäre, Taufbecken und Kanzeln

Altar, Taufbecken und Kanzel gehören im Luthertum zu den sogenannten Prinzipalstücken der Kirchenausstattung. Da alle drei für den Gottesdienstbesucher gut sichtbar waren, wurde auf ihre Gestaltung im Sinne der lutherischen Lehre besonderes Augenmerk gelegt, sowohl hinsichtlich ihres Bild- als auch ihres Inschriftenprogramms. Für die Ausgestaltung dieser Kirchenausstattungsstücke entwickelte sich ein gewisser Kanon wiederkehrender Texte und Bildthemen, der sich auch im Bearbeitungsgebiet wiederfindet, insbesondere bei den Taufbecken und Kanzeln: Sie sind alle erst in nachreformatorischer Zeit neu angefertigt worden, während von den zwölf Altaraufsätzen acht noch aus dem Spätmittelalter stammen. Einer Weiterverwendung dieser Altäre, die im zentralen Mittelteil in der Regel eine Passionsdarstellung zeigen (Nr. 36, 89, 116, 193, 310 u. A1 19), standen Heiligenfiguren, meist auf den Seiten- oder Außenflügeln, nicht im Wege.

Das wohl älteste Altarretabel, ursprünglich zu einem Seitenaltar gehörig, schmückt in der Kirche in Rodenberg (Grove) jetzt den einzigen Altar (Nr. 36). Seine vor Goldgrund gemalten Passionsdarstellungen enthalten als einzige Inschrift das auf einem Schriftband aufgemalte Zitat des Hauptmanns aus Mt 27,54: Vere vere filivs dei e(r)at iste. Bei den übrigen spätgotischen Altarretabeln handelt es sich um Schnitzaltäre, die wohl nur zum Teil in Werkstätten der näheren Umgebung hergestellt wurden. Das Retabel in der St. Martini-Kirche in Stadthagen (Nr. 310), für das Otto Bernstorf eine niederländische Herkunft vermutet, wurde 1585 auf Veranlassung des schaumburgischen Kanzlers Anton von Wietersheim zu einem Epitaphaltar für seine verstorbene Ehefrau umgestaltet. Zu diesem Zweck wurde es neu in einen Renaissancerahmen eingepasst und mit neuen Inschriften versehen (Nr. 310). Das Bibelzitat aus Jh 3,16, das aus diesem Anlass aufgemalt wurde, gehört zu den im protestantischen Raum verbreiteten Inschriftensprüchen, auch beispielsweise in Hausinschriften.157) Genuin nachreformatorische Altaraufsätze finden sich im vorliegenden Inschriftenbestand nur vier: das Retabel in der Rintelner Nikolaikirche aus dem Jahr 1583 (Nr. 300), die Predella in Deckbergen von 1589 (Nr. 328), sowie die Retabel in Hattendorf und Lauenhagen, die allerdings stark durch Restaurierung überformt sind (Nr. 425 u. 643). Sie alle zeigen – einer Empfehlung [Druckseite 41] Luthers folgend158) – das Letzte Abendmahl, zumeist nach druckgraphischen Vorlagen;159) ihre Inschriften nehmen direkt oder indirekt auf das Abendmahl und den Opfertod Christi Bezug.

Das zweite Sakrament, das im Luthertum neben dem Abendmahl bestehen blieb, ist die Taufe. Entsprechend der hohen Bedeutung, die Luther der Taufe beimaß, wurde es Usus, die Taufbecken im Altarraum der Kirche aufzustellen. Dies nahm man in vielen Fällen zum Anlass für eine Neuanfertigung.160) Möglicherweise spielten hierbei auch pragmatische Überlegungen eine Rolle: Ein gegebenenfalls noch vorhandenes romanisches oder gotisches Becken, das für eine Immersionstaufe geeignet war, hätte aufgrund seiner Ausmaße in den beengten Altarräumen vieler Dorfkirchen nicht ausreichend Platz gefunden.161) Alle dreizehn Taufbecken innerhalb des vorliegenden Inschriftenbestands gehören der nachreformatorischen Zeit an; das älteste stammt aus dem Jahr 1577. Der Befund, dass in den Jahrzehnten unmittelbar nach der Reformation keine Taufbecken angefertigt wurden, deckt sich mit den Beobachtungen von Ulrike Mathies in ihrer Untersuchung der protestantischen Taufbecken ganz Niedersachsens.162) Die Taufbecken im Landkreis Schaumburg bestehen bis auf drei Ausnahmen aus Stein. Lediglich die jeweiligen Hauptkirchen in den größeren Städten Stadthagen, Rinteln und Bückeburg besitzen ein Taufbecken aus dem edleren Material Bronze (Nr. 280, 297 u. 482). Alle Taufsteine und Taufbecken entsprechen einem einstützigen Grundtypus, bei dem das Becken auf einem verhältnismäßig schlanken Schaft aufruht. Bildliche Darstellungen und längere Inschriften, die dazu dienen, das lutherische Verständnis der Taufe vor Augen zu führen, konzentrieren sich auf die Beckenwandungen; bisweilen sind aber auch an Schaft oder Sockel kürzere Inschriften angebracht. Viele der Taufbecken tragen Namen oder Wappen der Auftraggeber und eine Jahreszahl.

Eine erste Gruppe von Taufbecken entstand innerhalb weniger Jahrzehnte zwischen 1577 und 1601.163) Sie zeigen vielfach die Evangelistensymbole (Nr. 280, 347, 360 u. 412) und/oder die Apostel (Nr. 272, 347 u. 412) mit entsprechenden Namensbeischriften.164) Der Taufstein in Hattendorf (Nr. 360) trägt drei Reliefdarstellungen von Szenen aus dem Leben Jesu, unter anderem die Kindersegnung. Auf diese Szene ist das Zitat aus dem Markusevangelium (10,14: LAST DIE KINDLEIN ZV MIR KOMEN etc.) am oberen Rand zu beziehen, eines der auf Taufbecken am häufigsten nachweisbaren Bibelzitate, das der lutherischen Theologie zur Rechtfertigung der Säuglingstaufe diente.165) Eine deutsche Versparaphrase dieses Textes findet sich auf dem Taufstein in Rodenberg (Grove) (Nr. 279). Ähnlich beliebt waren der Taufbefehl (Mt 28,19) und der Vers Mk 16,16166) (Nr. 281, 297 u. 344). Davon abgesehen zeigen aber die Texte auf den Schaumburger Taufbecken durchaus eine gewisse Vielfalt: Auf dem Taufstein der Jetenburger Kirche (Nr. 272) findet sich ein elegisches Distichon, das auf die Bedeutung des Taufsakraments für die Erlösung des Menschen abhebt, in Rinteln wurde eine lateinische Versparaphrase einer Stelle aus dem ersten Johannesbrief (1,7) ausgewählt (Nr. 297). Auch das Zitat aus dem Epheserbrief (5,26) in Deckbergen (Nr. 347) gehört nicht zu den auf Taufbecken häufig zitierten Bibelstellen.167) Eine weitere Gruppe von drei sich stark ähnelnden, sehr schlicht gehaltenen Taufsteinen entstand um 1627. Zwei dieser Taufsteine gaben die Pastoren Anton und Ernst Nothold für die Kirchen in Lindhorst und Steinbergen in Auftrag (Nr. 569 u. 570); das dritte, undatierte Taufbecken wurde von Graf Hermann von Holstein-Schaumburg für die Katharinenkirche in Bergkirchen gestiftet (Nr. 591). All diese Taufbecken tragen eine kurze Namensinschrift auf einer der Seiten des quadratischen Schafts. Vollkommen aus [Druckseite 42] dem Rahmen fällt das aufwändig gestaltete Bronzetaufbecken der Bückeburger Stadtkirche, das der Bildhauer Adriaen de Vries 1615 im Auftrag des Grafen Ernst von Holstein-Schaumburg schuf (Nr. 482). Außergewöhnlich ist es nicht nur im Hinblick auf seine manieristische Formsprache, sondern auch wegen seines zeituntypischen Bildprogramms: Mit seinem viergliedrigen Schema aus Tugenden, Paradiesflüssen und Evangelisten lehnt es sich an mittelalterliche Vorbilder an.

Von zentraler Bedeutung für den evangelischen Gottesdienst ist schließlich die Predigt. Im Bearbeitungsgebiet sind dreizehn nachreformatorische Kanzeln mit Inschriften nachweisbar, die mutmaßlich aus der Zeit vor 1650 stammen; sie sind aber oft nicht genau datierbar. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass die in fast allen Fällen aufgemalten Inschriften wiederholt durch Restaurierung überformt bzw. neu aufgetragen wurden. Es ist aber davon auszugehen, dass die jetzt sichtbaren Inschriften ältere wiedergeben. Die älteste Kanzel in der Petri und Andreae-Kirche von Hohenrode ist noch der Gotik zuzuordnen. Sie trägt aber bereits ein mittelniederdeutsches Zitat aus der Bibelübersetzung Johannes Bugenhagens, ist also auf die Zeit nach 1533 zu datieren (Nr. 91). Die erste Renaissancekanzel des vorliegenden Bestands befindet sich in der Jetenburger Kirche; sie ist mit der Jahreszahl 1564 beschriftet (A1 36). Auf den meisten Kanzelkörben sind die Evangelisten dargestellt,168) in der Regel verbunden mit einer Darstellung Christi am Kreuz oder als Erlöser. Die genannten Kanzeln entsprechen damit einem an lutherischen Kanzeln weit verbreiteten Bildprogramm.169) Ebenfalls weit verbreitet sind Szenen aus dem Leben Jesu,170) wie sie sich in Deckbergen (Nr. 457) und an der von Hans Wolf geschaffenen Kanzel der Bückeburger Stadtkirche (Nr. 480) finden. Viele der Inschriften auf den Kanzeln dienen als Bildbeischriften. Zu den Darstellungen der Evangelisten wird meist nur deren Name gesetzt; auf der nicht erhaltenen Kanzel in Möllenbeck, die aufgrund ihres komplexen Bildprogramms und ihrer zahlreichen Inschriften besondere Beachtung verdient (Nr. 511), war jedem Evangelisten ein elegisches Distichon zugeordnet, in dem das jeweilige Evangelistensymbol mit dem Leben Jesu in Beziehung gesetzt wird. Auffällig ist auf dieser Kanzel ferner ein Distichon, mit dem die Frage der Legitimität von Bildern verhandelt wird in Abgrenzung von der altgläubigen Bilderverehrung. Ferner enthielt sie neben einer Auftraggeberinschrift ein ebenfalls in Versform abgefasstes Gebet, in dem der Prediger vor seiner Predigt um göttlichen Beistand bittet. Einen Bezug zum Predigtamt haben auch viele der Bibelzitate, wie sie sich auf vier Kanzeln des vorliegenden Inschriftenbestands finden, so insbesondere auf der reich mit Inschriften geschmückten Kanzel in Hülsede (Nr. 250), aber auch in Hohenrode, wo mit Mt 23,3 empfohlen wird, die Lehren der Pharisäer und Schriftgelehrten zu beherzigen, nicht jedoch ihr Handeln zu imitieren (Nr. 91). In Probsthagen werden die Gläubigen dazu aufgefordert, Buße zu tun (Nr. 653). Auch solche paränetischen Inschriften gehören zum üblichen Repertoire der Inschriften auf Kanzeln.171) Von der Hattendorfer Kanzel ist die Tür erhalten, die neben einer Darstellung des Erlösers ein auf Kanzeltüren auch anderweitig nachweisbares Zitat172) aus dem Johannesevangelium enthält: ich bin die thur zu den schaffen so Jemandt durh mich eingehet der wirt selig werden (Nr. 547). Auf einer der Kanzeln ist die aus I Pt 1,25 abgeleitete protestantische Devise Verbum dei manet in aeternum zu lesen (Nr. 652).

6.6 Sonstige kirchliche Ausstattungsstücke

Im vorliegenden Inschriftenbestand sind 30 Kelche, vier Oblatendosen und drei Patenen nachgewiesen; abgesehen von drei Kelchen sind alle genannten Objekte noch vorhanden. Häufig sind sie undatiert und nur aufgrund stilkritischer Erwägungen zeitlich einzuordnen. Immer wieder ist bei Kelchen damit zu rechnen, dass sie aus älteren Einzelteilen neu zusammengefügt und ergänzt wurden (vgl. Nr. 128, 395 u. 552). Die allermeisten Kelche im vorliegenden Band tragen am Nodus oder am Schaft den Namen Jesu; vereinzelt wird auf den spätmittelalterlichen Kelchen auch Maria [Druckseite 43] genannt (Nr. 50, 69 u. 123). Ein auf dem Fußhals angebrachtes Kruzifix wird häufig mit dem Kreuztitulus bezeichnet. Sechs Kelche und zwei Oblatendosen sind auf der Unterseite mit einer Gewichtsangabe versehen,173) auf den zwei Oblatendosen sind zusätzlich der Name bzw. die Initialen des Küsters eingeritzt (Nr. 428 u. 429). An längeren Texten finden sich auf den vasa sacra des Bearbeitungsgebiets fast nur Stifterinschriften, die in vorreformatorischer Zeit noch mit einem Fürbittgebet für den oder die Stifter kombiniert sein können (Nr. 69 u. 192), so auch auf dem Kelch, den Hinrik Vischer und seine Frau Grete der Stadthäger St. Martini-Kirche gestiftet haben (Nr. 25). Der wohl in die Zeit um 1400 zu datierende Kelch trägt die älteste überlieferte deutschsprachige Inschrift des vorliegenden Bestands. Als Stifter traten sowohl Bürger (Nr. 25, 69, 262, 371, 600 u. 604) als auch Kleriker (Nr. 88, 107, 192 u. 618), Adlige (Nr. 38, 110 u. 561) und nicht zuletzt der Landesherr auf (Nr. 80 u. 183). Zum Teil haben die Stifter auch ihr Wappen anbringen lassen; auf zwei Kelchen findet sich eine Devise (Nr. 128 u. 561). Neben den Stifterinschriften sind andere zusammenhängende Texte auf den vasa sacra im Landkreis Schaumburg kaum zu finden. Ein Kelch aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts enthält den Text des Ave Maria (Nr. 38), auf der Wandung einer Oblatendose, die vermutlich aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt, ist ein Zitat aus dem ersten Korintherbrief eingraviert, das sich mit dem Brot des Abendmahls in Beziehung setzen lässt (Nr. 641).

Die übrige Kirchenausstattung lässt sich mit Ausnahme der Wand- und Deckenmalereien (dazu Kap. 6.7) nicht zu größeren Gruppen zusammenfassen. Aus dem Spätmittelalter haben sich drei Paramente mit Heiligendarstellungen erhalten. Dazu gehört ein Antependium im Stift Obernkirchen (Nr. 45) und ein weiteres, aus Dalmatikstäben zusammengesetztes in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 66). Besonders hervorgehoben zu werden verdient aufgrund seiner Seltenheit ein Substratorium oder „Mittelstück“ (Nr. 146) in der Jacobikirche in Rodenberg (Grove). Seine Inschriften stehen im Bezug zu seiner Zweckbestimmung als Unterlage für das Korporale während der Eucharistiefeier. Ebenfalls aus vorreformatorischer Zeit rühren die wenigen Glasmalereien des Bestands her, die sich jedoch nicht mehr in situ befinden. Teile eines Wurzel-Jesse-Zyklus aus der Möllenbecker Stiftskirche wurden bereits Ende des 18. Jahrhunderts vom hessischen Landgrafen erworben und nach Kassel gebracht (Nr. 84), drei Glasmalereien, die mutmaßlich aus dem Stift Obernkirchen stammen, verwahrt das Museum Eulenburg in Rinteln (Nr. 122).

Das innere Erscheinungsbild vieler lutherisch gewordener Kirchen hat sich durch den Einbau von Emporen nachhaltig verändert, deren Brüstungen Platz für Bild- und Inschriftenprogramme boten. Im Landkreis Schaumburg sind besonders die Fürstenprieche in Stadthagen mit ihrem Apostelcredo (Nr. 185) sowie die Emporenbrüstungen in Hülsede und Rinteln zu beachten. Während die biblische Szenenfolge in Rinteln (Nr. 503) nur wenige Inschriften enthält, gibt sich die 1574–77 entstandene Emporenbrüstung in Hülsede als Propagandainstrument für die lutherische Lehre und gegen die Papisten (Nr. 249). Möglicherweise waren noch mehr Emporenbrüstungen im Landkreis Schaumburg mit Bildern und Inschriften versehen, die durch Übermalung zerstört worden sein könnten. Hinzu kommt, dass viele Emporen im Lauf des 20. Jahrhunderts bei rückläufiger Zahl der Gottesdienstbesucher wieder entfernt wurden. Dadurch ging die Empore in Petzen verloren, die die Namen des Tischlers, des Pastors und eines Ältermanns zeigte (Nr. 622).

Zeugnis der nachreformatorischen Stiftertätigkeit geben neben den Altären und Taufbecken einige Altar- und Wandleuchter (Nr. 293, 553, 621 u. 627), aber auch der Armenkasten der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 382). Hinzuweisen ist schließlich noch auf zwei Orgeln in Bückeburg und Rinteln (Nr. 481 u. 519), von denen nur noch diejenige in Rinteln erhalten ist.

6.7 Wand- und Deckenmalereien

Aus dem Mittelalter haben sich Wand- und Deckenmalereien mit Inschriften im Landkreis Schaumburg nur fragmentarisch erhalten (Nr. 6, 7, 67, 74, 78 u. 124). Doch beinhaltet der vorlie-[Druckseite 44]gende Inschriftenbestand einige herausragende Beispiele für umfangreiche Wandmalereiprogramme aus der Frühen Neuzeit. An erster Stelle ist hier die St. Aegidien-Kirche in Hülsede zu nennen, deren Gewölbekappen im Jahr 1577 mit einem biblischen Bilderzyklus ausgemalt wurden (Nr. 275). Als geistiger Urheber des Bild- und Inschriftenprogramms ist der langjährige dortige Pastor Ludolf Busse anzusehen. Die Deckenmalereien, die elf alt- und neutestamentliche Szenen vereinen, gehören zu den bedeutendsten protestantischen Bilderzyklen im norddeutschen Raum. Besondere Beachtung verdienen sie vor allem wegen ihres zweisprachigen Inschriftenprogramms: Jedem Bild ist ein lateinischer (links) und ein mittelniederdeutscher Text (rechts) zugeordnet, zumeist in Versform, der dazu dient, die bildliche Darstellung zu erörtern und zu kommentieren. Die Deckenmalereien sind verhältnismäßig gut erhalten; wo Lücken entstanden sind, konnten viele der Texte nun anhand der Vorlagen rekonstruiert werden.

Ein weiteres bedeutsames Wand- und Deckenmalereiprogramm schuf der Hildesheimer Maler Johannes Hopffe zwischen 1603 und 1608 im Auftrag von Graf Ernst von Holstein-Schaumburg in der Bückeburger Schlosskapelle (Nr. 453). Es enthält aber nur wenige Inschriften, die zudem stark durch Restaurierung überformt sind.

Vor allem textzentriert sind die jüngst freigelegten Wandmalereien im Kloster Möllenbeck.174) Sie entstanden in den Jahrzehnten nach der Reformation, in denen der Gebäudekomplex einen Lateinschulbetrieb beherbergte (vgl. Nr. 393). Hierbei ist zu unterscheiden zwischen professionell ausgeführten Wandmalereien und eher graffito-artigen Inschriften, die von Laienhand, vermutlich von den Schülern, angebracht wurden. Es handelt sich aber bei letzteren nicht um bloße Namensinitialen, sondern durchaus um längere Texte, beispielsweise Bibelparaphrasen in Form elegischer Distichen (Nr. 408, 578 u. 579).175) Größere Inschriftenprogramme wurden bislang in drei Räumen entdeckt, deren ursprüngliche Nutzung aber nicht immer zweifelsfrei zu klären ist. Am ehesten lässt sich die Zweckbestimmung des Raums 44 im Ostflügel des Obergeschosses nachvollziehen (Nr. 393). Inschriften auf Hebräisch, Griechisch und Latein unterstreichen den Anspruch der Möllenbecker Schule, eine umfassende Ausbildung in allen drei Sprachen zu bieten; ein Zitat aus Ciceros Rede Pro Archia poeta betont den Wert der Bildung allgemein, weitere Inschriften wollen die Lernenden zu Arbeitseifer anhalten, so dass die Annahme naheliegt, dass es sich um einen Unterrichtsraum handelte. Der zuletzt restaurierte Raum 39 im Obergeschoss des Ostflügels wurde 1587 im Auftrag des damaligen Subpriors Hermann Wedemhoff ausgemalt (Nr. 319). Neben Zitaten aus Hiob (19,25–27) und dem Johannesevangelium (3,14–16) birgt er eine eher ungewöhnliche Deckeninschrift, die sich kreisförmig um eine ‚Schweigerose‘ windet und dazu aufruft, über das, was unter dieser Rose besprochen worden ist, Diskretion zu wahren.176) Besonders sticht das Inschriftenprogramm in Raum 22 des Erdgeschosses heraus, das von dem Prior Jodocus Stucken (1581–1596) in Auftrag gegeben wurde (Nr. 359). Im Zentrum stehen die Themen Tod und Auferstehung, die mit einer deutlich lutherischen Akzentsetzung entfaltet werden: einerseits mithilfe bildlicher Darstellungen, unter anderem einer Wandmalerei des Bildtypus von Gesetz und Evangelium mit den entsprechenden Bildbeischriften, andererseits mit einer Reihe von Bibelzitaten und lateinischen Epigrammen, die dem Leser die Vergänglichkeit alles Irdischen vor Augen stellen.

7. Sprache der Inschriften

Von den Inschriften des vorliegenden Bestands sind 224 durchgängig auf Deutsch verfasst, 214 auf Latein. Auf 66 Inschriftenträgern werden Deutsch und Latein kombiniert, entweder, indem die [Druckseite 45] Sprache innerhalb eines Textes wechselt177) oder indem beispielsweise auf ein und demselben Grabdenkmal eine lateinische Grabschrift und ein deutsches Bibelzitat zu lesen sind. Hinzu kommen vereinzelt hebräische und griechische Inschriften sowie eine mittelniederländische Glockeninschrift (Nr. 18) und eine nicht genau datierbare lateinisch-italienische Bauinschrift (Nr. 657). Nicht berücksichtigt sind in dieser Zählung Inschriften, die nur aus Namen, Zahlen oder Kreuztituli bestehen. Auch das sprachlich indifferente Anno domini wurde nicht eigens als lateinischer Textbestandteil gewertet.

Im deutschsprachigen Raum ist bis zum Spätmittelalter das Lateinische so gut wie alleinige Inschriftensprache. Erst um 1300 dringt die deutsche Sprache allmählich in die Inschriftenüberlieferung ein, im Süden tendenziell etwas früher als im Norden Deutschlands.178) Im Gebiet des Landkreises Schaumburg fehlen allerdings im 14. und 15. Jahrhundert deutschsprachige Inschriften fast völlig. Dies hängt damit zusammen, dass die Inschriftenüberlieferung in dieser Zeit stark von kirchlichen Institutionen geprägt ist, für die das Lateinische die repräsentative Sprache war (und es auch in nachreformatorischer Zeit blieb). Es fehlen Inschriften aus dem Milieu der städtischen Handwerkerschichten, die sich, wie Beispiele etwa aus Göttingen oder Braunschweig zeigen, früh des Mittelniederdeutschen bedienten.179) Einzig ein undatierter Kelch ist hier zu nennen, den ein gewisser Hinrik Vischer zusammen mit seiner Frau Grete wohl um 1400 an die Stadthäger St. Martini-Kirche stiftete (Nr. 25). Auf dem Fuß des Kelchs läuft ein niederdeutsch formuliertes Fürbittgebet um: biddet god vor hinrik vischer vor sin vif grete(n) vor ere mome(n) vn(de) vor al crste(n) sel. Deutsche Inschriften sind früh auch auf Glocken zu erwarten, auf denen sich häufig die Gießer in der Volkssprache verewigten.180) Doch ist die Zahl der Glocken im vorliegenden Inschriftenbestand, wie in Kap. 6.4 bereits erwähnt, nicht sehr hoch, und auf den meisten der frühen Glocken fehlt eine Meisterinschrift. Ziemlich isoliert steht hier die Bad Nenndorfer Glocke aus dem Jahr 1397, die die niederländischen Meister Joris und Gillis von Haerlebeke mit einer mittelniederländischen Inschrift versehen haben, der frühesten nicht-lateinischen im Landkreis Schaumburg (Nr. 18). Die älteste deutschsprachige Glockeninschrift und zugleich die zweitälteste deutschsprachige des Bestands überhaupt bietet eine von Hermann Vogel gegossene Glocke in Lauenhagen aus dem Jahr 1493 (Nr. 52): mar(ia) maddalena is ghena(n)t mi(n) ghelvt is gade beq(ua)me de(n) leve(n)dige(n) rop ic de(n) dode(n) bescri ic hagel bixine donder brec ic m cccc xc iii harman(n)e vogel.

Erst ab der Wende zum 16. Jahrhundert sind für das Bearbeitungsgebiet vermehrt Inschriften in niederdeutscher Sprache überliefert, sie bleiben aber bis 1540 deutlich in der Unterzahl: 21 rein deutschsprachige Inschriften stehen in diesen vier Jahrzehnten 41 rein lateinischen gegenüber. Nach 1540 schlägt das Verhältnis um, so dass in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts rund 70 Prozent der Inschriften in der Volkssprache verfasst sind. Es ist zu beobachten, dass das Grafenhaus und der Landadel für repräsentative Zwecke nun zunehmend das Deutsche nutzten. Davon zeugen die Grabdenkmäler für Johann IV. von Holstein-Schaumburg und seine Ehefrau Cordula von Gemen (Nr. 133 u. 137), aber auch Bauinschriften auf der Schaumburg (Nr. 135 u. 154) und am Schloss Stadthagen (Nr. 157 u. 159) ebenso wie die Grabdenkmäler für Angehörige der Familien von Münchhausen, von Zerssen, von Reden, von Landsberg, von Rottorp u. a.181) Das heißt aber nicht, dass diese Schichten das Lateinische für sich völlig ausgeschlossen hätten: Ganz oder teilweise lateinisch sind die Grabdenkmäler für Statius Post (Nr. 163), Adelheid von Langen (Nr. 176), Johannes von Münchhausen (Nr. 179), Maria von Münchhausen (Nr. 181), Henning von Reden (Nr. 198), Börries von Münchhausen (Nr. 305), Hedwig von Oer (Nr. 315) und Otto von Mengersen (Nr. 370). Nicht zuletzt wurden für das Epitaph Graf Ottos IV. von Holstein-Schaumburg und seiner beiden Ehefrauen bei dem renommierten Dichter Nathan Chytraeus lateinische [Druckseite 46] Versgrabschriften in Auftrag gegeben (Nr. 284). Das Lateinische war aber in dieser Phase eher die Sprache der bürgerlichen Funktionseliten, wie beispielsweise an den Grabepigrammen auf den Epitaphien des Kanzlers Johann Gogreve (Nr. 241), des Vogts Melchior Steven (Nr. 253), des Stadthäger Bürgermeisters Jobst Lüdersen (Nr. 290) oder des gräflichen Rats Johannes Crusius (Nr. 313) ablesbar ist. Auch der schaumburgische Kanzler Anton von Wietersheim, der ursprünglich bürgerlichen Standes war, stellte seinen humanistisch geprägten Bildungsanspruch durch lateinische Inschriften zur Schau (Nr. 310, 335338, u. 382). In einer Phase verstärkter Bildungsbestrebungen unter reformatorisch-humanistischem Vorzeichen wurden auch Inschriften im schulischen Umfeld lateinisch formuliert, wie sich vor allem am Beispiel Möllenbecks eindrucksvoll zeigt (vgl. bes. Nr. 319, 359 u. 393 sowie Nr. 349). Doch tut dies der Dominanz des Deutschen im vorliegenden Inschriftenbestand in der Zeit von 1540 bis in die ersten Jahre nach 1600 keinen Abbruch. Ein wichtiger Grund dafür ist in der großen Zahl von überlieferten Hausinschriften zu suchen, die im Allgemeinen öfter in deutscher Sprache abgefasst sind und im vorliegenden Bestand zu 80 Prozent deutsch sind (vgl. oben Kap. 6.3).

Auffällig ist, dass sich das Verhältnis von lateinischen und deutschen Inschriften innerhalb des hier dokumentierten Inschriftenbestands 1608 nochmals umkehrt. Ein vergleichbarer späthumanistischer „Rückfall“ ins Lateinische ist auch für einige städtische Inschriftenbestände wie Hannover, Hildesheim, Einbeck und Hameln zu konstatieren, der allerdings meist schon vor 1600 beginnt.182) Im Landkreis Schaumburg beträgt von 1608 bis 1650 der Anteil der deutschsprachigen Inschriften am Gesamtbestand nur noch etwa 45 Prozent, zwischen 1608 und 1622, dem Todesjahr des Fürsten Ernst, sogar weniger als 40 Prozent. Über ein Drittel der lateinischen Inschriften aus dieser Zeitspanne bis 1622 entfällt auf Bückeburg; möglicherweise handelt es sich also um ein Phänomen, das im Fall des Landkreises Schaumburg von der Residenzstadt ausgeht.183) Ein Zusammenhang zwischen der Häufung lateinischer Inschriften und der kulturellen Blüte der Grafschaft Schaumburg unter Graf Ernst wird dadurch bestätigt, dass sich in dieser Phase auch die besonders sorgfältig gestalteten Kapitalisbuchstaben nach klassischem Vorbild häufen (vgl. unten Kap. 8.4). Die Dominanz des Lateinischen besteht nach Ernsts Tod fort. Unter den lateinischen Inschriften der Zeit zwischen 1620 und 1650 sticht besonders eine Gruppe von Bückeburger Grabplatten heraus, die elaborierte lateinische Prosagrabschriften tragen (vgl. oben Kap. 6.1).

Die deutschen Inschriften im Bearbeitungsgebiet weisen bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts niederdeutschen Lautstand auf. Berücksichtigt werden für die vorliegende Auswertung nur die Inschriften, die im Original erhalten oder fotografisch dokumentiert sind, da bei abschriftlicher Überlieferung häufig die Graphie normalisiert wurde, so dass keine zuverlässigen Aussagen über den ursprünglichen Sprachstand möglich sind. Der Landkreis Schaumburg gehört zum ostfälischen Dialektgebiet, grenzt aber unmittelbar an das westfälische, so dass mit westfälischen Einflüssen zu rechnen ist. Zu beobachten ist, dass die für das Ostfälische typischen Formen mik/dik deutlich seltener vertreten sind als die sonst üblichen Formen mi/di, das Personalpronomen „ihn“ ist sowohl in der Form en (Nr. 275, 460) zu finden als auch in der ostfälisch gerundeten Variante öne (Nr. 212, 248).184) Allerdings darf der Quellenwert von Inschriften für die Regionalsprache nicht zu hoch veranschlagt werden, da vielfältige überregionale Ausgleichstendenzen wirksam werden konnten, beispielsweise wenn einzelne Werkstätten ihre Arbeiten in ein größeres Gebiet lieferten oder wenn die Verfasser der Inschriften aus einer anderen Gegend zugezogen sind oder zumindest einen Teil [Druckseite 47] ihres Lebens andernorts verbracht hatten, etwa während des Studiums. Auch können gegebenenfalls verwendete Vorlagentexte den Sprachstand beeinflussen.185)

Hochdeutsche Formen sind im Landkreis Schaumburg zunächst nur sehr vereinzelt zu finden, wie hat statt heft in einer Hausinschrift aus dem Jahr 1539 (Nr. 153), zu statt to sowie der Diphthong in fleisch auf der 1559 entstandenen – allerdings stark restaurierten – Fürstenprieche in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 185) oder die Form bauwen in einer 1565 entstandenen ansonsten niederdeutschen Hausinschrift (Nr. 212). Fast vollständig hochdeutsch sind die Inschriften auf dem Epitaph für Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg und seine 1563 verstorbene Ehefrau (Nr. 200); allerdings war dieses Epitaph sicherlich nicht für eine Aufstellung in Schaumburg bestimmt und ist daher für die Frage nach dem Übergang vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen im Bearbeitungsgebiet nicht aussagekräftig. Ab etwa 1575 dringen hochdeutsche Formen immer stärker ein, z. B. in die Herrschertitulaturen auf den Kaminen im Schloss Stadthagen aus dem Jahr 1576 (Nr. 266 u. 267) oder in das Epitaph für die Familie von Landsberg aus dem Jahr 1584 (Nr. 309). Vollständig hochdeutsch ist die in Verse gefasste Bibelparaphrase auf dem von Johann von Schaumburg gestifteten Taufstein in der St. Jacobi-Kirche in Rodenberg (Grove) aus dem Jahr 1579 (Nr. 279), fast vollständig hochdeutsch die Stifterinschrift des im selben Jahr gegossenen Taufbeckens in der Stadthäger St. Martini-Kirche (Nr. 280). Bereits ab den 1580er-Jahren dominiert das Hochdeutsche eindeutig in den Inschriften. Rein mittelniederdeutsche Inschriften sind kaum noch anzutreffen,186) aber einzelne mittelniederdeutsche Formen können noch bis zum Ende des Erfassungszeitraums in die hochdeutschen Texte eingestreut sein, wenn auch immer seltener. Charakteristisch sind für die Zeit um 1600 verschiedene Mischformen wie z. B. in einer Obernkirchener Hausinschrift aus dem Jahr 1590, deren Reimsilben noch niederdeutschen Lautstand zeigen: Wer Godt Vortrvwet Hadt Wol Gebvwet (Nr. 332). Auf einer 1597 entstandenen Glockeninschrift führt das Nebeneinander von hochdeutschen und niederdeutschen Formen zu einem unreinen Reim: ANNO 1597 MEISTER HANS BETHINCK ZV MINDEN HAT MIC GEGOSSEN IN GADES NAMEN GEFLATEN (Nr. 362). Symptomatisch für den erfolgten Sprachwechsel ist der Gießerspruch des Bückeburger Gießers Heine von Damme: Auf dem Taufbecken der Rintelner Nikolaikirche brachte er ihn 1582 noch in mittelniederdeutscher Form an: HERRE GODT GIF FREDE IN DINEM LANDDE GELVCKE VNDE HEIL THO ALLEN STANDE (Nr. 297). Daraus wurde 1603 auf der Glocke der Jetenburger Kirche: GOT GIB FRIEDE IN DEINEM LANDE GLVCK VND HEIL ZV ALLEM STANDE. Auffällig ist allerdings, dass noch bis 1615 wiederholt auf Grabdenkmälern mittelniederdeutsche Bibelzitate angebracht wurden, auch wenn die eigentliche Grabschrift hochdeutsch formuliert ist.187)

Da der Übergang vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen zwischen etwa 1580 und 1600 verhältnismäßig rasch und durchgreifend vonstattengegangen zu sein scheint, lässt sich kaum eine sprachsoziologische Auswertung vornehmen: Ob sich etwa in den Inschriften bestimmter sozialer Schichten das Niederdeutsche länger halten konnte als in denen anderer, lässt sich anhand der vorliegenden Überlieferungslage nicht zuverlässig beurteilen, zumal ohnehin die Zahl der deutschsprachigen Inschriften nach 1608 nicht mehr so hoch ist wie zuvor: Wer etwas auf sich hielt, scheint Latein bevorzugt zu haben. Immerhin ist zu beobachten, dass das schaumburgische Grafenhaus bei seinen deutschsprachigen Inschriften verhältnismäßig früh und konsequent das Hochdeutsche verwendet hat. Schließlich holte Graf Ernst 1604 mit dem aus Marburg stammenden Pastor Johann Jakob Bernhardi einen Sprecher des Hochdeutschen an die Stadthäger St. Martini-[Druckseite 48]Kirche, so dass ab dieser Zeit auch die Gottesdienste in Hochdeutsch gefeiert wurden. Eberhard David Hauber, der davon in seinen 1728 erschienenen Primitiae Schauenburgicae berichtet, meint, der Graf habe am Beginn des neuen Jahrhunderts his aliisque modis culturam populi sui fördern wollen.188)

8. Schriftarten und Werkstätten

8.1 Romanische und gotische Majuskel

Die romanische Majuskel ist gekennzeichnet durch ein wesentlich von Formen der Kapitalis bestimmtes Schriftbild, in das zusätzlich runde Formen, vor allem aus der Unzialis, aufgenommen werden.189) Sie wird im Allgemeinen um die Mitte des 13. Jahrhunderts von der gotischen Majuskel abgelöst. Bei der gotischen Majuskel handelt es sich um eine Mischmajuskel aus kapitalen und runden Formen mit einem zunehmenden Anteil runder Formen, worin sich die Entwicklungslinien der romanischen Majuskel fortsetzen. Charakteristisch sind Bogenschwellungen sowie keilförmige Verbreiterungen an den Enden von Schäften, Balken und Bögen. Hinzu kommt eine Tendenz zur Vergrößerung der Sporen an Schaft-, Balken- und Bogenenden, die insbesondere bei E und C zusammenwachsen und damit den Buchstaben vollständig abschließen können. Als Textschrift wird sie um die Mitte des 14. Jahrhunderts von der gotischen Minuskel abgelöst, nach 1400 wird sie normalerweise nur noch für Versalien und besondere Zierschriften verwendet.

Im vorliegenden Inschriftenbestand finden sich lediglich zwei in Stein gehauene Beispiele, die der Schriftform der romanischen Majuskel entsprechen (Nr. 1 u. Abb. 73). Beide Inschriften weisen nur einen geringen Buchstabenbestand auf. Sie sind auf dem Fragment einer nicht näher datierten Tumbendeckplatte angebracht und konnten aufgrund ihrer Schriftmerkmale in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts eingeordnet werden: Die eine Inschrift weist weit offene C und unziale E auf, wobei das E ausgeprägte Sporen erkennen lässt. Die andere Inschrift zeigt einen etwas anderen Duktus: Das C ist nicht ausgeprägt weit offen, an runden Formen sind N und T zu verzeichnen. Den Übergang zur gotischen Majuskel markiert eine mit feinem Strich in Stein gehauene, ebenfalls undatierte Inschrift (Nr. 2 u. Abb. 77). Das geschlossene unziale E steht mit der kapitalen Form im Wechsel, ebenso das links geschlossene unziale M mit dem Kapitalis-M. Bedingt durch die feinstrichige Ausführung ist das für die gotische Majuskel charakteristische Prinzip der flächigen Ausführung des Buchstabenkörpers nicht besonders ausgeprägt, gleichwohl sind Bogenverstärkungen beim B, dem runden E und O zu erkennen. Die Tendenz zur Ausrundung ist vor allem beim B zu beobachten, dessen Bögen stark gerundet am Schaft ansetzen.

Das früheste Beispiel einer in Stein gehauenen gotischen Majuskel (Nr. 4 u. Abb. 76) zeigt diese Schriftform zwar bereits mit geschlossenen E und C, ein Wechsel zwischen eckigen und runden Formen ist aber aufgrund des geringen Buchstabenbefunds ebenso wenig zu erkennen wie eine Tendenz zur Flächigkeit der Buchstabenkörper. Der früheste datierte Beleg stammt von einer 1358 entstandenen Grabplatte aus Lauenhagen (Nr. 9 u. Abb. 83). Die mit feinem Strich eingehauene Schrift ist gekennzeichnet durch ein ausgeprägtes Nebeneinander von kapitalen und runden Formen sowie eine Vielzahl von Zierelementen, die den Eindruck von Variation noch verstärken. Insgesamt dominieren die runden Formen, abgeschlossen sind E und C sowie das unziale M und das runde U. Eine gewisse Flächigkeit des Buchstabenkörpers wird durch Bogenschwellungen und keilförmige Verbreiterungen der Schaftenden erreicht. Das Phänomen der Abschlussstriche an eckig-spitzen Formen ist an einem M auf einem Zierstein in Obernkirchen zu beobachten, dessen am oberen Ende der Schäfte angebrachte Sporen zu einem Abschlussstrich verbunden sind (Nr. 11 u. Abb. 79).

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Drei sehr qualitätvolle gotische Majuskeln sind von Glocken überliefert: Die älteste, wahrscheinlich noch ins 13. Jahrhundert zu datierende ist nur noch in einer Zeichnung bekannt, aus der hervorgeht, dass die Inschrift spiegelverkehrt ausgeführt war (Nr. 5 u. Abb. 78). Die jüngere, 1369 entstandene Glocke (Nr. 12 u. Abb. 80/81) zeigt zwar eckige und runde Buchstaben, aber sie sind jeweils entweder nur in runder oder nur in eckig-spitzer Form vertreten. Die flächigen Elemente wie Bogenschwellungen und keilförmige Enden der Buchstaben sind durch doppelte Kontur angedeutet. Die auf der dritten, aus Meerbeck stammenden Glocke (Nr. 20 u. Abb. 82) angebrachten Buchstaben zeigen an den Enden eher asymmetrische tropfenförmige Verdickungen und wirken im Gesamtbild wenig durchgeformt. Ihre Zierformen wie Blättchen, Binnenstriche und Dreipässe an den Bogenenden lassen aber das Vorbild von Auszeichnungsschriften in älteren Handschriften durchscheinen. Dank auffälliger Gemeinsamkeiten in den Buchstabenformen mit zwei weiteren Glocken in Lemgo und Brake konnte diese ehemals Meerbecker Glocke einem Meister GEREKE zugeordnet werden. Eine frühestens 1340 entstandene Deckenmalerei ist mit Beischriften in einer ausgeprägt ornamentalen gotischen Majuskel versehen. An ihr fallen insbesondere Zierstriche auf, die einzelne Elemente der Buchstaben (Bögen und Balken) begleiten (Nr. 6). Das späteste Beispiel für die gotische Majuskel sind die sechs Zierbuchstaben IHESVS auf dem Nodus eines Kelchs aus der Zeit um 1400 (Nr. 25).

8.2 Gotische Minuskel

Die gotische Minuskel entspricht im Idealfall der Textualis der Buchschrift, aus der sie in die epigraphischen Schriften übernommen wurde. Kennzeichen dieses Schrifttyps ist die Brechung der Schäfte und Bögen. Die im Mittelband stehenden Schäfte (z. B. von i, m, n, u, v etc.) werden an der Oberlinie des Mittelbands und an der Grundlinie gebrochen, die Bögen durch stumpfwinklige Brechung oder spitzwinkliges Abknicken in senkrechte und schräge Bestandteile umgeformt. Die Umformung der Bögen in schräge und parallel ausgerichtete senkrechte Elemente gibt der Schrift einen von der Vertikalen dominierten, gleichförmigen Charakter, der in vielen Fällen den Eindruck einer gitterartigen Buchstabenfolge vermittelt. Typische Formen sind d mit nach links abgeknicktem Schaft und zweistöckiges a. In späten Belegen tritt auch kastenförmiges a auf (vgl. Nr. 53, 61, 62 u. ö.).

Im niedersächsischen Raum setzt die gotische Minuskel um die Mitte des 14. Jahrhunderts ein190) und ist bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts im Gebrauch. Das früheste Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg bietet eine Bauinschrift an der Obernkirchener Stiftskirche aus dem Jahr 1355 (Nr. 8). Es folgen drei Grabplatten an der Stadthäger St. Martini-Kirche aus dem letzten Drittel des 14. Jahrhunderts, ferner eine farbig gefasste hölzerne Schnitzfigur mit aufgemalter Inschrift auf einem Spruchband; sie ist undatiert, gehört aber wohl ins dritte Viertel des 14. Jahrhunderts. Bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts überwiegen im Landkreis Schaumburg die Inschriften in gotischer Minuskel diejenigen in gotischer Majuskel. Die gotische Minuskel bleibt dominierend bis etwa 1530, und noch bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts gibt es zahlreiche Belege. Einzelbeispiele sind bis etwa 1580 zu finden, zuletzt hauptsächlich in Holz. Auch über 1580 hinaus treten einzelne Formen der gotischen Minuskel in Frakturinschriften auf (Nr. 294 u. Abb. 15, Nr. 332 u. Abb. 250).

Insgesamt sind aus dem Erfassungszeitraum rund 150 Inschriften in gotischer Minuskel erhalten oder zeichnerisch bzw. fotografisch überliefert, davon mehr als 90 auf Stein. Der weitaus überwiegende Teil dieser Steininschriften ist – wie es in norddeutschen Inschriftenbeständen der Normalfall ist – erhaben ausgehauen. Sie entsprechen zumeist dem üblichen Formenrepertoire der Schrift, auch wenn von den buchschriftlichen Vorlagen nicht immer alle Merkmale gleichermaßen übernommen wurden und die Qualität der Ausführung schwankt. Bei einigen frühen Belegen stehen die [Druckseite 50] Buchstaben nicht in dem für Minuskeln üblichen Vierlinienschema, sondern, wie für Großbuchstabenschriften charakteristisch, im Zweilinienschema, d. h. die Ober- und Unterlängen ragen nicht191) oder nur wenig über das Mittelband hinaus.192) Allerdings ist dieses Phänomen vereinzelt auch bei späten Belegen anzutreffen, etwa auf der Grabplatte für die im Jahr 1533 verstorbene Alheit von Münchhausen (Nr. 145 u. Abb. 176). Zwei frühe Minuskel-Inschriften im vorliegenden Bestand sind ferner dadurch charakterisiert, dass an einigen Buchstaben die Brechungen fehlen. Bei der Obernkirchener Bauinschrift aus dem Jahr 1355 (Nr. 8 u. Abb. 75) betrifft dies o und y, bei einer fragmentarisch erhaltenen Grabplatte in Bergkirchen, die aufgrund der Schriftmerkmale und der Wappendarstellung im Innenfeld ebenfalls der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts zugewiesen werden kann, fehlen bei b, o und u die Brechungen an der Grundlinie (Nr. 19 u. Abb. 90). Ebenfalls ein Merkmal einer frühen gotischen Minuskel in Inschriften ist ein schräggestellter linker Schaft bei w und v;193) auch hierin liegt eine Abweichung von der idealtypischen Form.

Einige sehr qualitätvoll ausgeführte Beispiele für die gotische Minuskel in Stein sind für das Stift Möllenbeck zu verzeichnen, sowohl in erhabener als auch in vertiefter Form. Die eingehauenen Buchstaben auf der Ende des 15. Jahrhunderts entstandenen Grabplatte für Conrad Repeller (Nr. 54 u. Abb. 102) fügen sich in ein Vierlinienschema, zeigen Zierstriche und -häkchen an den Unterlängen und an der zum Quadrangel reduzierten Fahne des r. Hinzuweisen ist auch auf ein Fragment aus dem Jahr 1479, das aufgrund der in der Inschrift verwendeten Kürzungszeichen wie beispielsweise cc-a eine Vertrautheit mit buchschriftlichen Formen erkennen lässt (Nr. 43). Ähnliches gilt für die Inschrift an einem Türsturz der Kirche in Deckbergen aus dem Jahr 1500 (Nr. 61 u. Abb. 107). Ein Merkmal, das zwar nicht den kanonischen Formen der Textualis entspricht, aber dennoch von einem bewussten Gestaltungswillen zeugt und häufig in besonders sorgfältig gehauenen Minuskelinschriften begegnet, ist der Verzicht auf Brechungen an den oberen Schaftenden des u oder zumindest am rechten der beiden Schäfte. Er bezweckt eine leichtere Unterscheidbarkeit des u von n und somit insgesamt eine bessere Lesbarkeit. Beispiele dafür finden sich am und im Möllenbecker Stiftsgebäude,194) aber auch andernorts und auch auf anderen Materialien als Stein.195) Auf einem am Hattendorfer Altarstipes sekundär vermauerten Stein endet analog dazu der rechte Schaft des w (zur Unterscheidung von m) oben stumpf (Nr. 103). Das Stift Möllenbeck birgt jedoch vor allem einige herausragende Beispiele für eine in Stein ausgeführte Bandminuskel, die durch ihre Plastizität den Eindruck erweckt, als bestünden die Buchstaben aus gefalteten und umgeknickten Bändern. Diese Art der Schriftausführung ist sonst vor allem auf Goldschmiedearbeiten verbreitet. In Möllenbeck ist sie auf den Schlusssteinen des Kreuzgangs und der Stiftskirche sowie auf Ziersteinen an den Außenmauern des Gebäudekomplexes zu beobachten; auf die dort meist in abgekürzter Form angebrachten nomina sacra wurde besondere Sorgfalt verwendet. An einzelnen Stellen scheint das Band durch andere Buchstabenteile hindurchgesteckt, etwa der Kürzungsstrich durch den Schaft des h oder die beiden Bogenabschnitte der schlingenförmigen 4. Beim runden s durchbohrt ein Diagonalstrich in Form eines Dolchs den Mittelteil des s, die Bogenenden schlingen sich bandartig um den Dolch (Nr. 53 u. Abb. 119–126). An einigen Stellen ist die Oberfläche der erhaben gearbeiteten Schäfte nicht plan, sondern weist einen längs verlaufenden Knick auf, der eine Schattenwirkung erzeugt.196) Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Zierelemente, z. B. Zackenreihen oder rankenartige Zierstriche.

In der Zeit nach 1500 stehen einige eher unregelmäßig gehauene Inschriften (Nr. 86, 98, 114, 145, 154 u. 180) einer ganzen Reihe von sehr sorgfältig gestalteten gotischen Minuskeln gegenüber (z. B. Nr. 93, 101, 121, 136, 138 u. 167). Besonders auf den Mindener Bildhauer Jasper Robin ist hier hinzuweisen, dessen Steinmetzarbeiten im Landkreis Schaumburg in den Jahren 1527 bis 1559 nachweisbar sind. Da er neben der gotischen Minuskel auch eine frühhumanistische Kapitalis [Druckseite 51] verwendet hat, ist ihm in Kapitel 8.3 ein eigener Exkurs gewidmet. Im 16. Jahrhundert hielt die gotische Minuskel auch Einzug in die Hausinschriften an Fachwerkbauten. Da die ausnahmslos erhaben geschnitzten Inschriften jedoch in aller Regel durch Verwitterung und wiederholte Restaurierungen stark überformt sind, lassen sich aus ihnen kaum schriftgeschichtliche Aussagen gewinnen.197)

Eine weitere Gattung von Inschriftenträgern, auf denen die gotische Minuskel lange Zeit dominierend bleibt, sind die Glocken. Die 15 Belege für ausschließlich erhaben gegossene Inschriften in gotischer Minuskel erstrecken sich im Landkreis Schaumburg auf die Jahre 1397 bis 1561. Die älteste Glocke in Bad Nenndorf (Nr. 18 u. Abb. 96) entstand in der Werkstatt der niederländischen Gießer Joris und Gillis van Haerlebeke. Ihre Schrift ist durch eine Vielzahl von Zierhäkchen an den Balken- und Bogenenden gekennzeichnet, als Worttrenner werden Rosetten verwendet. Deutlich weniger manieriert sind die Buchstabenformen des Hildesheimer Gießers Hans Meiger, der mit drei Glocken aus den Jahren 1434 bis 1448 vertreten ist.198) Für seine Buchstaben, die nur wenig über das Mittelband hinausragen, sind folgende Merkmale charakteristisch: Beim p durchschneidet der untere Bogenabschnitt den Schaft, der nicht unter die Grundlinie reicht. Der obere Bogen des g reicht oben und unten nach rechts über den Schaft hinaus; oben setzt ein schräger Zierstrich an. Der Balken des e besteht aus einem bis fast auf die Grundlinie herabreichenden Zierstrich. Beim a reicht der linke Teil des gebrochenen oberen Bogens bis zum Schaft. Neben den Buchstabenformen ist für Meigers Werkstatt vor allem auch die Kombination mehrerer verschiedener Pilgerzeichen kennzeichnend.199) Eine gleichmäßig und formbewusst gestaltete gotische Minuskel zeigt eine Glocke des Gießers Hermann Vogel aus dem Jahr 1493 in Lauenhagen (Nr. 52 u. Abb. 135). Die Schriftmerkmale gleichen denen des Gießers Gerhard de Wou d. Ä., zu dessen Schülern Vogel zu zählen ist. Auffällig ist vor allem das nach innen gegabelte a. An vielen Buchstabenenden setzen Zierstriche und -häkchen an. Zwei Glocken fertigte Herbert von Bippen 1511 für die Stadthäger St. Martini-Kirche, von denen eine erhalten, die zweite durch eine Zeichnung überliefert ist (Nr. 94 u. Abb. 136 sowie Nr. 95). An seiner Schrift fallen die spiegelverkehrten Brechungen beim a an der Grundlinie und beim i auf. Typisch für Herbert von Bippen sind seine der frühhumanistischen Kapitalis entnommenen Versalien; ungewöhnlich ist vor allem das A mit breitem beidseitig überstehendem Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken, dessen Enden nach links und rechts abgeknickt über die Schrägschäfte hinausragen. Die übrigen Glocken des Landkreises, die alle in unterschiedlichen Werkstätten entstanden sind, zeigen meist eine normgerechte Schriftgestaltung, auch wenn unter Umständen einzelne Buchstaben beim Guss etwas verrutscht sind. In ein ausgeprägtes Vierlinienschema fügt sich die sorgfältig gestaltete gotische Minuskel auf einer 1524 von Heinrich de Borch ursprünglich für Lüneburg gegossenen Glocke, die 1574 nach Stadthagen verkauft wurde (Nr. 112 u. Abb. 157). Hier ist ebenso wie auf den oben bereits erwähnten Steinmetzarbeiten der rechte Schaft des u oben abgeschrägt, um es von n zu unterscheiden (vgl. auch Nr. 40 u. Abb. 101).

Eine ähnlich große Gruppe wie die Glocken bilden die Kelche. Hier ist zu unterscheiden einerseits zwischen eingravierten Inschriften und andererseits solchen, die glatt erhaben vor einem irgendwie bearbeiteten, z. B. schraffierten oder mit einer Masse verfüllten Hintergrund erscheinen, oder die überhaupt nur in Kontur ausgeführt sind. Je nach Ausführungsart unterschieden sich die Gestaltungsmerkmale. Die glatt erhaben gearbeiteten Inschriften sind häufig in einer Bandminuskel gestaltet; mithilfe von Einkerbungen und Schraffuren wird eine plastische Wirkung erzielt, so dass die aus den Brechungen resultierenden Quadrangeln gewissermaßen vor die Schäfte gelegt scheinen oder der Eindruck entsteht, dass Buchstabenteile durch andere hindurchgesteckt sind.200) Bei eingravierten Inschriften sind häufig die Quadrangeln spitz ausgezogen, besonders eindrücklich bei einer Stifterinschrift auf einem Kelch in Rodenberg (Grove) (Nr. 50 u. Abb. 95; vgl. A1 15). Ähn-[Druckseite 52]liche zackenartig geformte Brechungen finden sich im Übrigen auch auf Glasmalereien aus der Zeit um 1575 (Nr. 260 u. Abb. 47–50).

8.3 Frühhumanistische Kapitalis

Die Bezeichnung „frühhumanistische Kapitalis“ bezieht sich auf eine Mischschrift, die sich am Formenrepertoire verschiedener Majuskelschriften bedient, bisweilen aber auch Buchstaben aus Minuskelschriften aufnimmt. Die verschiedenen Grundformen der verwendeten Buchstaben, z. B. epsilonförmiges E neben kapitalem E, führen zu einer dekorativen Formenvielfalt. Diese wird durch zahlreich eingesetzte Zierelemente wie keilförmig verbreiterte Schaft- und Balkenenden, Nodi und Halbnodi sowie Ausbuchtungen (insbesondere am Schaft des I, am Schrägbalken des N und am Balken des H) gesteigert. In ihrer idealtypischen Ausprägung wurde diese Schriftart in den niedersächsischen Inschriftenbeständen insbesondere für die besonders dekorativen, oft auf Goldgrund ausgeführten Inschriften der spätgotischen Altäre und Goldschmiedearbeiten vom Ende des 15. bis in das erste Drittel des 16. Jahrhunderts gewählt.201) Auch in später entstandenen Kapitalisinschriften werden häufig noch Elemente der frühhumanistischen Kapitalis integriert.

Typische Merkmale der Schrift sind, abgesehen von den bereits erwähnten Zierelementen: epsilonförmiges E, A mit Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken, konisches M mit oberhalb der Mittellinie endendem Mittelteil, retrogrades N, spitzovales O, weit offenes C, eingerolltes unziales D, das gelegentlich spiegelbildlich zum G gestaltet ist. In so ausgeprägter Form ist die frühhumanistische Kapitalis im Landkreis Schaumburg nicht sehr zahlreich vertreten. Dies liegt unter anderem daran, dass die genannten in Goldgrund ausgeführten Inschriften fehlen. Der einzige Beleg für die Verwendung der frühhumanistischen Kapitalis auf einem Altarretabel ist eine in Gold aufgemalte Gewandsauminschrift in Lindhorst (Nr. 89; vgl. Abb. 155 u. 156). Die meisten frühen Belege für die frühhumanistische Kapitalis im Landkreis Schaumburg bestehen aus nur wenigen Buchstaben.202) Auf manchen Kelchen sind die Einzelbuchstaben auf dem Nodus in dieser Schriftform gestaltet (Nr. 117 u. 192 mit epsilonförmigem E; vgl. Nr. 107 u. 123). Größere zusammenhängende Texte in frühhumanistischer Kapitalis finden sich erst auf einer Gusseisenplatte am Schloss Stadthagen aus dem Jahr 1541, die aber in einer hessischen Werkstatt entstanden ist. Sie zeigt die für den Bildhauer Philipp Soldan typischen Buchstabenformen (Nr. 157 u. Abb. 181). Hinzuweisen ist ferner auf einen fotografisch überlieferten Fachwerkbalken aus Wiedensahl (Nr. 158) aus dem Jahr 1542; in das Buchstabenrepertoire dieser Hausinschrift haben Minuskeln (e, t ) und unziale Formen Eingang gefunden. Ebenfalls in frühhumanistischer Kapitalis wurde eine undatierte Wandmalerei im Kloster Möllenbeck gestaltet (Nr. 577 u. Abb. 269).

Exkurs: Die Werkstatt des Bildhauers Jasper Robin

Stark der frühhumanistischen Kapitalis verpflichtet ist die Kapitalis der Werkstatt des Bildhauers Jasper Robin, in der Forschung bislang häufig als Meister des Mindener Simson-Reliefs bezeichnet. Von ihm stammt eine Reihe von Steinmetzarbeiten im Gebiet des heutigen Landkreises Schaumburg und darüber hinaus. Signiert mit den Initialen IR sind allerdings lediglich die Seitenwände einer Grabtumba (Nr. 141 u. Abb. 167) und der jetzt vor dem Schloss Bückeburg aufgestellte Tugendbrunnen (Nr. 168 u. Abb. 172). Anhand der archivalischen Überlieferung zur Herstellung des Tugendbrunnens konnte Thorsten Albrecht zeigen, dass IR für Jasper Robin steht.203) Die Werke, die ihm anhand epigraphischer und stilistischer Kriterien mit einiger Wahrscheinlichkeit zugeschrieben werden können, datieren aus den Jahren 1527 bis 1559. Reinhard Karrenbrock nennt folgende Bildhauerarbeiten:204) die Tumbendeckplatte für Johann IV. von Schaumburg (1527, [Druckseite 53] Nr. 133 u. Abb. 164), das Epitaph für Cordula von Gemen (1528, Nr. 137 u. Abb. 162), die Grabplatte des Abts Cordt von Mandelsloh in der Stiftskirche von Wunstorf (Region Hannover), die Grabtumba des Grafen Jobst II. von Hoya und seiner Frau Anna von Gleichen in der Nienburger St. Martinskirche (1545) und das Mindener Simson-Relief.205) Bereits Bruno Lange hat auch eine fragmentarisch erhaltene Darstellung des Sündenfalls, ebenfalls aus Minden, demselben Meister zugewiesen.206) Ferner hat Gustav André in seinem Aufsatz über Beischlagwangen auf Werke in Loccum und Drakenburg (Lkr. Nienburg/W.) aufmerksam gemacht.207) Nicht ganz klar ist, ob auch der Steingang im Schloss Detmold auf Jasper Robin zurückgeht.208) Folgende weitere Bildhauerarbeiten aus dem Landkreis Schaumburg können wohl der Werkstatt des Jasper Robin zugeschrieben werden: ein Wappenstein am Schloss Stadthagen (1544, Nr. 159 u. Abb. 170), die Beischlagwangen vom Landsbergschen Hof in Stadthagen (Nr. 215 u. Abb. 174 u. 175), die Grabplatten für Levin von Zerssen (1541, Nr. 156 u. Abb. 163), Statius Post (1549, Nr. 163 u. Abb. 165) und Hinrick von Reden (1550, Nr. 164 u. Abb. 166),209) wahrscheinlich auch das Epitaph und der Totenschild für Christoph von Münchhausen (1559, Nr. 188 u. 189, Abb. 168 u. 169) und vermutlich auch die Grabplatten für Adelheid von Langen (1555, Nr. 176), Johannes von Münchhausen (1558, Nr. 179) und Maria von Münchhausen (1558, Nr. 181 u. Abb. 173).210)

Die Zuschreibung wird dadurch erschwert, dass in der Werkstatt Jasper Robins neben der mal mehr, mal weniger von der frühhumanistischen Kapitalis geprägten Kapitalis auch die gotische Minuskel verwendet wird. Für diese Schriftart sind bei Robin das kastenförmige a, das Bogen-r in Form eines Kurzschafts mit senkrecht darübergesetztem Quadrangel und am Wortende ein rundes s ohne die für die gotische Minuskel typischen Brechungen charakteristisch. Freilich bleiben die Buchstabenformen über die Jahrzehnte hinweg nicht völlig gleich; auch ist die Ausführung bei höherstehenden Auftraggebern sorgfältiger und die Buchstaben weisen mehr Verzierungen auf. Besonders auffällig ist der reich verzierte Versal A in der Grundform des pseudounzialen A; sein linker Schrägschaft weist eine mitunter tropfenförmige Schwellung auf, der Deckbalken ist am linken Ende umgebogen.211) Die übrigen Versalien entstammen der Kapitalis und zeigen die typischen Merkmale von Robins Kapitalis. Ihr deutlichstes Erkennungsmerkmal ist das L, dessen Balken keilförmig verbreitert ist; meist liegt der Balken nicht auf der Grundlinie, sondern weist rechtsschräg leicht nach oben.212) Ferner sind folgende Merkmale zu beobachten: In den allermeisten Fällen wird kapitales E mit drei gleich kurzen Balken verwendet, nur vereinzelt epsilon-[Druckseite 54]förmiges E am Wortanfang.213) Das O ist in der Regel spitzoval und weist eine (linksschräge) Schattenachse auf. Das G ist eingerollt, bisweilen läuft es unten spitz zu; das D kann spiegelbildlich dazu gestaltet sein. Beim S sind die Bogenenden keilförmig verbreitert und in einigen Fällen leicht einwärts gebogen. Die Schrägschäfte des V sind keilförmig verbreitert. Ein Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen ist kaum vorhanden. Am deutlichsten sind die Schriftmerkmale auf den Beischlagwangen vom Landsbergschen Hof (Nr. 215 u. Abb. 174 u. 175), auf dem Wappenstein in Petershagen und auf der Grabtumba für Jobst II. von Hoya und Anna von Gleichen ausgeprägt.214) Als Worttrenner werden in den Kapitalisinschriften zuweilen Kleeblätter215) verwendet, bei der gotischen Minuskel Quadrangeln oder runde Hochpunkte.

8.4 Kapitalis

Die (Renaissance-)Kapitalis tritt im Bearbeitungsgebiet – abgesehen von einigen früheren, aufgrund ihres geringen Buchstabenbestands aber nicht aussagekräftigen Belegen216) – kurz nach der Mitte des 16. Jahrhunderts auf. Sie bleibt bis zum Ende des Erfassungszeitraums dominierend: Auf rund 400 Objekten finden sich kürzere oder längere Inschriften in Kapitalisbuchstaben.

Von den in Stein ausgeführten Kapitalisinschriften der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind etwa vier Fünftel erhaben ausgehauen. Die hohe Qualität des renommierten Obernkirchener Sandsteins ließ eine solche Ausführungsart mühelos zu. Vertiefte Buchstaben sind auf Objekten mit ansonsten erhaben ausgehauenen Inschriften für nachrangige Inschriften – wie Wappenbeischriften oder Bibelstellenangaben – verwendet worden. Die Kapitalisinschriften aus der zweiten Hälfe des 16. Jahrhunderts lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen unterteilen: Die eine Gruppe ist in breiter Strichstärke ausgeführt und lässt fast keinen Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen erkennen, Sporen fehlen häufig. Die andere Gruppe zeigt Bogen- und Linksschrägenverstärkung sowie Sporen; eine große Zahl dieser Inschriften ist in einer schrägliegenden Kapitalis gestaltet.

Zur Gruppe der in breiter Strichstärke ausgeführten Kapitalis gehören neben einer Reihe von Einzelwerken, die meist keiner bestimmten Werkstatt zugeordnet werden können,217) die Arbeiten des Steinmetzen und Baumeisters Jakob Kölling (zu ihm Nr. 225). Seine unregelmäßig ausgeführte Schrift ist zum Teil von der frühhumanistischen Kapitalis beeinflusst (spitzovales O, konisches M mit oberhalb der Mittellinie endendem Mittelteil, retrogrades N, teilweise offenes unziales D). Die Cauda des R ist verkürzt; Entsprechendes ist am unteren Schrägbalken des K zu beobachten. Charakteristisch sind vor allem Köllings balkenartige Sporen an allen senkrechten Elementen, also an den Schäften sowie an der Cauda des G. Ferner sind an seinen Ziffern Gemeinsamkeiten festzustellen: Die 1 endet oben in einem Quadrangel, unten läuft sie spitz zu. Die 5 besteht aus Deck-[Druckseite 55]balken und Bogen; der Schrägschaft der verhältnismäßig spitzwinkligen 7 ist nach rechts durchgebogen.218)

Von einem nicht namentlich bekannten Steinmetzen stammen die beiden für die Familie von Münchhausen angefertigten Grabplatten Nr. 263 und 271 (Abb. 231). Die unbeholfen wirkende Schrift aus schmalen, hohen Buchstaben zeichnet sich durch eine eigenwillige Formgebung einiger Buchstaben aus sowie dadurch, dass einzelne Buchstaben der gotischen Minuskel (c, o und d ) Eingang finden. Das N ist meist retrograd; der Schrägschaft zum Teil geschwungen. Die Balken des E sind sehr kurz. Das k besteht aus einem Schaft, einem oberen Schrägbalken, der zum Schaft hin gebogen ist, und einem unteren Schrägbalken.

Einen umfangreichen Komplex innerhalb des vorliegenden Inschriftenbestands bilden die Inschriften in schrägliegender Kapitalis, die insbesondere im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts dominierten. Diese Schriftart ist insbesondere mit den Namen dreier Steinmetzen verbunden, von denen zahlreiche Arbeiten im Landkreis Schaumburg und in dessen Umkreis erhalten geblieben sind: Arend Robin, Johann Robin sowie Werner Bartermann.

Auf den flämischen Bildhauer Arend Robin, der allerdings seine Kapitalis nicht ausschließlich schrägliegend gestaltet, gehen zahlreiche Steinmetzarbeiten im Bereich der Mittelweser zurück, insbesondere Epitaphien und Kaminstürze. Vermutlich war Robin eine gewisse Zeit in Stadthagen ansässig, wo er vor allem für das Schaumburger Grafenhaus tätig war. 1580 erhielt M. Arnd der Bildhauer 219) für seine Tätigkeit ein seidenes Wams. 1588 ist er im Schossregister von Minden bezeugt.220) Arend Robin hat einige seiner Werke mit seinen Initialen AR signiert: einen der Prunkkamine im Schloss Stadthagen (Nr. 266 u. 267, Abb. 207 u. 208),221) die Epitaphien für Hans von Oberg in der Rintelner Nikolaikirche (Nr. 242 u. Abb. 204), für den Bückeburger Vogt Melchior Steven in der Jetenburger Kirche (Nr. 253 u. Abb. 206) und für den Stadthäger Bürgermeister Jobst Lüdersen an der St. Martini-Kirche (Nr. 290). Sein prominentestes Werk im Landkreis Schaumburg, das Epitaph für Graf Otto IV. und seine beiden Ehefrauen (Nr. 284 u. Abb. 211–213), hat Robin mit seinem vollen Namen signiert. In Meinsen ist eine Gedenktafel für Sergius Sassenberg aus dem Jahr 1572 erhalten (Nr. 236 u. Abb. 203), das früheste signierte Werk Robins im Landkreis Schaumburg. Mit großer Sicherheit lässt sich auch die Gedenktafel für Petrus Pistorius († 1566) und Johann Grisendyck († 1567) (Nr. 217 u. Abb. 202), die in ihrer Gestaltung der Gedenktafel in Meinsen gleicht, Arend Robin zuschreiben; sie dürfte das früheste einigermaßen sicher von Robin stammende Werk im Landkreis Schaumburg sein. Sein letztes bislang nachgewiesenes Werk ist ein für das Schloss Bückeburg angefertigter Kamin aus dem Jahr 1604 (Nr. 427). Wahrscheinlich schuf er oder seine Werkstatt auch den Taufstein der Jetenburger Kirche (Nr. 272 u. Abb. 209) und möglicherweise auch die beiden Grabplatten für Melchior und Adolf Steven (Nr. 252 u. 295). Frühere signierte Arbeiten finden sich im Landkreis Hildesheim: ein Epitaph für den Oberamtmann Heinrich Heinemeier und ein Epitaph für Katharina von Hanstein, beide vermutlich 1568 entstanden.222) Ein Epitaph aus dem Jahr 1577 für Hermann von Westorp ist in der Andreaskirche von Lübbecke (Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen) erhalten.223) Als relativ sicher kann die Urheberschaft Arend Robins auch für folgende Werke gelten: die Grabplatte für Sieverdt von Steinberg in Lamspringe aus dem Jahr 1550,224) das Epitaph des Rudolf Vogt in der Mindener Simeoniskirche,225) das Epitaph für Katharina Vogedes in Hameln aus dem Jahr 1570,226) ein Sturzstein im Mindener [Druckseite 56] Museum aus dem Jahr 1571227) sowie ein Oberlichtsturz und Brüstungstafeln am sog. Hexenbürgermeisterhaus in Lemgo aus dem Jahr 1571.228)

Bei der Betrachtung der genannten Werke lässt sich eine gewisse Entwicklung von Arend Robins Schriftform feststellen: Während die früheren Arbeiten eine sehr eng spationierte Kapitalis mit extremer Bogenverstärkung und sehr breiten Schattenstrichen aufweisen, verwendet Robin bei den meisten seiner Arbeiten im Landkreis Schaumburg schlankere Buchstabenformen. Noch am ehesten ist der früheren Form das Epitaph für den im Jahr 1575 verstorbenen Melchior Steven (Nr. 253 u. Abb. 206) verpflichtet. Die bei früheren Arbeiten auftretenden I-Punkte229) sind bei den Arbeiten im Landkreis Schaumburg nicht zu finden. Kennzeichnend sind folgende Schriftmerkmale: spitzovales O mit Schattenachse, G mit weit nach oben gezogener Cauda, R mit kleinem Bogen und geschwungener Cauda, B mit kleinem oberen Bogen, P mit weit herabreichendem Bogen, X mit geschwungenem Rechtsschrägschaft. Der Schrägschaft der 7 ist nach rechts durchgebogen. Immer wieder sind Ausbuchtungen, wie sie für die frühhumanistische Kapitalis typisch sind, anzutreffen (z. B. in Nr. 266 u. 284). Die Sporen sind als Strichsporen ausgeführt.

Eine Gruppe weiterer Steinmetzarbeiten aus dem Landkreis Schaumburg zeigt ganz ähnliche Schriftmerkmale, wenngleich der Neigungswinkel der schrägliegenden Kapitalisbuchstaben stärker schwankt. Auch dieser Steinmetz, der vermutlich mit Johann Robin zu identifizieren ist, verwendet daneben eine Kapitalis aus senkrecht stehenden Buchstaben. Johann Robin schuf 1596 den Giebel einer Utlucht am Stadthäger Rathaus und ist dafür auch archivalisch bezeugt (Nr. 358 u. Abb. 243). In welchem Verwandtschaftsverhältnis Arend und Johann Robin zueinander standen, ist unklar; eine „künstlerische Verwandtschaft“ (Jürgen Soenke) zwischen den beiden Bildhauern ist unbestritten.230) Möglicherweise benutzten Arend und Johann Robin dieselben Vorlagenmuster. Auch bei Johann Robins Kapitalis ist ein deutlicher Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen erkennbar. Das spitzovale O weist eine Schattenachse auf. Bei R, B und auch (im Unterschied zu Arend Robin) bei P ist der obere Bogen recht klein. Die Cauda des R ist geschwungen. Das untere Bogenende des C ist leicht einwärts gebogen. Der Mittelbalken beim E und F ist keilförmig verbreitert. Beim N ist der Schrägschaft als Schattenstrich, die äußeren Schäfte als Haarstriche ausgeführt. Die 6 und die 9 sind eingerollt. Diese für den Giebel der Utlucht am Stadthäger Rathaus beschriebenen Eigenschaften teilt eine Gruppe weiterer Inschriften auf Gut Wormsthal (Nr. 276, eines der wenigen Werke mit Steinmetzzeichen (M32)), im Wasserschloss Hülsede (1589, Nr. 329, 330 u. A1 52), im Gut Hammerstein in Apelern (um 1590),231) in der Kirche von Meinsen (Nr. 344 u. Abb. 230), am Schloss Stadthagen (Nr. 345 u. Abb. 240), an der dortigen Lateinschule (Nr. 349 u. Abb. 241), am Münchhausenschloss in Apelern (Nr. 350 u. Abb. 242), auf dem Rittergut Remeringhausen (Nr. 356 u. Abb. 248) und an der Kirche in Hattendorf (Nr. 391 u. Abb. 257). Möglicherweise stammen auch die beiden halbrunden Brunnenbecken am Schloss Sachsenhagen vom selben Steinmetzen (Nr. 416).232) Einige der genannten Werke verbindet die Gestaltung des Versals A, dessen linker Schrägschaft unten eingerollt und nach links durchgebogen ist (Nr. 329, 344, 345, 350 u. A1 53). Bei einigen anderen Inschriften sind manche Schaft- und Bogenenden gegabelt (Nr. 276, 335, 336, 345, 350 u. 391).

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Schließlich ist noch auf die Werke des in Stadthagen ansässigen Bildhauers Werner Bartermann einzugehen, der den Taufstein in der Martinskirche in Hohnhorst mit seinem vollen Namen signiert hat (Nr. 412 u. Abb. 264). Anhand der Schriftmerkmale können ihm folgende weitere Werke aus den Jahren unmittelbar um 1600 zugeschrieben werden: die Grabplatten für Anna von Bischofshausen, Ernst Julius von Münchhausen, Nicolaus Kleisen und Börries d. J. von Münchhausen (Nr. 366, 374, 375 u. 411; vgl. Abb. 260), drei Wappensteine am Landsbergschen Hof in Stadthagen (Nr. 385 u. Abb. 246/247, Nr. 386), der Sockel des Armenkastens in der dortigen St. Martini-Kirche (Nr. 382 u. Abb. 261) sowie drei von Otto von Münchhausen in Auftrag gegebene Arbeiten in Lauenau (Nr. 379, 380 u. 388; vgl. Abb. 262 u. 263). Für die von Bartermann verwendete eng spationierte schrägliegende Kapitalis sind schmale Strichstärke sowie zahlreiche Ligaturen kennzeichnend, ferner folgende Merkmale: Der untere Schrägschaft des K und die Cauda des R sind geschwungen und weisen eine starke Bogenverstärkung auf; beim K, manchmal auch beim R, ist die obere Wölbung meist eigenwillig abgeknickt und spitz ausgezogen (Nr. 374, 375, 385, 388 u. 412). Das S hat einen langgestreckten Mittelteil. Beim B ist der untere Bogen weit nach rechts gezogen. Das untere Bogenende des C ist leicht einwärts gebogen. Der kurze Mittelbalken des E hat die Form eines Keils. Die Cauda des G ist unten gegabelt, wie auch der Schaft der 1, wobei hier das nach rechts weisende Ende oberhalb der Grundlinie ansetzt.

Die dominierende Stellung, die die schrägliegende Kapitalis im Gebiet des Landkreises Schaumburg kurz vor 1600 bei den Steinmetzarbeiten erlangt hatte, verlor sie nach der Wende zum 17. Jahrhundert. Die Formen der Kapitalis werden danach vielfältiger und lassen keine größeren Werkstattkomplexe mehr erkennen. Auch steigt der Anteil der vertieft gearbeiteten Kapitalisinschriften nach 1600 signifikant an, so dass sich bei den Steininschriften erhaben und vertieft ausgeführte nun die Waage halten. Vor allem aber nehmen die mit Sporen und wechselnden Strichstärken gestalteten Inschriften deutlich zu. In einigen Fällen sind die Sporen nach dem Vorbild der antiken Monumentalinschriften als Serifen ausgeformt, hinzu kommt eine regelgerechte Bogen- und Linksschrägenverstärkung. Das O ist weitgehend rund, nicht spitzoval wie in der frühhumanistischen Kapitalis und in den von der frühhumanistischen Kapitalis beeinflussten Inschriften des 16. Jahrhunderts. Allerdings ist der untere Balken des E im Gegensatz zum antiken und zum karolingischen Vorbild häufig breiter als der obere, ferner wird zum Teil rundes U verwendet. Prominentestes Beispiel für eine solche sich am klassischen Ideal orientierende Kapitalis ist die unter Graf Ernst entstandene Fassadeninschrift an der Bückeburger Stadtkirche mit ihren monumentalen Buchstaben von über 40 Zentimetern Höhe (Nr. 474 u. Abb. 278). Das Vorbild für diese Fassadeninschrift lieferten wahrscheinlich italienische Kirchenbauten. Die Inschrift, deren Anfangsbuchstaben das Wort ERNST ergeben, dient in besonderer Weise der landesherrlichen Repräsentation in der Residenzstadt; die Buchstaben sind mit entsprechend großer Sorgfalt ästhetisch durchgeformt. Verwiesen sei auch auf die Meisterinschriften des Adriaen de Vries auf den von ihm für Graf Ernst geschaffenen Bronzeplastiken, die freilich als Importware gelten müssen.233) Allerdings konnten die Werke auswärtiger Künstler, die dank Ernst in die Grafschaft Schaumburg gelangten, die Produktion lokaler Werkstätten beeinflussen.

Die in Stein ausgeführten Kapitalisinschriften der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nähern sich dem klassischen Formideal mal mehr, mal weniger an; zu nennen sind beispielsweise die Inschriften Nr. 506, 509 (Abb. 316), 532, 539, 540, 556, 557, 566, 606, 614 und 615. Die Grabplatten Nr. 532, 539 (Abb. 306), 540 und 566 für Gese Ianes, Johannes Michelbach, Janna Schulen und Elisabeth Juliane von Mengersen stammen aus derselben, nicht namentlich bekannten Werkstatt. Die Schrift auf den in den Jahren 1623 bis 1626 entstanden Objekten ist nur sehr flach erhaben ausgehauen. Die breit angelegten Buchstaben zeigen einen deutlichen Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen. Auffällig ist das breite runde U mit eher kantig ausgeführten Rundungen. Beim G in der kapitalen Grundform läuft das untere Bogenende in die Cauda aus. Die Cauda des R ist gerade.

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Vermutlich ist auch die Grabplatte für Johann Hilmar von Haxthausen (Nr. 556 u. Abb. 307) mit eingehauener Kapitalis dieser Werkstatt zuzurechnen. Auffällig ist, dass die meisten der in einer nahezu klassischen Kapitalis ausgeführten Inschriften234) auf Bückeburg entfallen oder sonstwie mit Fürst Ernst in Verbindung stehen. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um ein residenzstädtisches Phänomen handelt. Ein Zusammenhang zwischen einer besonders sorgfältigen, repräsentativen Schriftgestaltung mit der kulturellen Blüte der Grafschaft Schaumburg unter Ernst ist sicher anzunehmen.

Einer weiteren Werkstatt lassen sich drei Grabplatten an der Bückeburger Stadtkirche aus den Jahren 1638 und 1639 für Johann Hermann von Münchhausen, Anna Catharina Gans und Amalia Lucia von Münchhausen zuordnen (Nr. 601, 602 u. 605; vgl. Abb. 312 u. 313). Sie zeigen eine sehr gleichmäßig ausgeführte eingehauene Kapitalis. Die breiten Schattenstriche sind mit rechtwinkliger, teils leicht u-förmiger Kerbe eingehauen. Die Strichsporen sind insbesondere an der Oberlinie sehr ausgeprägt; dort sind sie in der Regel schräggestellt und reichen über die Oberlinie hinaus. Auffälligste Besonderheit ist das Q, dessen raumgreifende geschwungene Cauda die Bogenlinie zweifach durchschneidet. Das M ist konisch. Beim runden U sind linker und rechter Bogenabschnitt leicht schräg nach außen gestellt. Der rechte Schrägschaft des V ist über die Oberlinie ausgezogen und umgebogen; er endet in einer leichten tropfenförmigen Verdickung. Die geschwungene Cauda des R weist eine ausgeprägte Bogenverstärkung auf. In der Schrift werden I-Punkte, Interpunktionszeichen und Diakritika verwendet. Vermutlich stammen aus derselben Werkstatt auch die Grabplatten für Josua Stegmann (Nr. 580) und für Ahasver Luther von Amelunxen (Nr. 582; vgl. Abb. 310 u. 311). Auf diesen etwa fünf bis sechs Jahre früher als die oben genannten Grabplatten entstandenen Stücken ist die gleiche Schriftform erhaben ausgeführt. Da hier die Strichstärke verhältnismäßig breit ist ohne ausgeprägten Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen, wirkt die eng spationierte Schrift sehr gedrungen.

Schließlich sind vor 1650 auch bereits vereinzelt Kapitalisformen anzutreffen, die auf „barock“ anmutende Formen vorausweisen, wie sie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts üblich werden. Der Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen ist meist sehr ausgeprägt, ebenso die Sporen. Dazu können zwei Grabplatten aus den Jahren 1633 an der Bückeburger Stadtkirche (Nr. 583 u. 584; vgl. Abb. 308) und ein Epitaph aus dem Jahr 1645 in Heuerßen (Nr. 623; vgl. Abb. 318) gerechnet werden. Auf diesen drei Stücken wird eine Folge von zwei t in Minuskeln ausgeführt; eine weitere Gemeinsamkeit ist das Z mit geschwungenen Balken. Beachtung verdient darüber hinaus ein aus Obernkirchen stammender Kaminsturz (Nr. 572), dessen Buchstaben vermehrt Zierhäkchen tragen. Es ist denkbar, dass die Steinmetzkunst in Obernkirchen, dem Ort, an dem der Obernkirchener Sandstein abgebaut wurde und der hochqualifizierte Steinmetzen anzog, gewissermaßen ihrer Zeit ein Stück voraus war.235)

Die Hälfte der im vorliegenden Inschriftenband versammelten Kapitalisinschriften befinden sich auf Stein. Ein weiteres Viertel machen die Objekte aus Holz aus, die Mehrzahl davon Hausinschriften. Sie sind jedoch meist so stark durch Verwitterung und wiederholte Restaurierungen überformt, dass sie für eine schriftgeschichtliche Analyse ausfallen.236) Ähnliches gilt für die meisten aufgemalten Inschriften. Eine Ausnahme bilden die erst in jüngster Zeit freigelegten Wandmalereien im Stift Möllenbeck. Einige von ihnen sind in einer regelmäßig ausgeführten Kapitalis mit deutlicher Bogen- und Linksschrägenverstärkung sowie Strichsporen gestaltet (insbesondere Nr. 319, 359, 393 u. 394; vgl. Abb. 53–56).

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Beachtung verdienen noch einige Bronzegussarbeiten, deren Schöpfer zum Teil namentlich bekannt sind. Die Plastiken des in Prag tätigen Bildhauers Adriaen de Vries mit ihren klassischen Kapitalisbuchstaben wurden oben bereits angesprochen. Ebenfalls an der klassischen Idealform orientiert sich die Bronzetafel, die Graf Ernst zum Gedenken an die Mindener Bischöfe Hermann und Anton von Holstein-Schaumburg anfertigen ließ (Nr. 489 u. Abb. 302).

Die früheste erhaltene Glocke mit einer Kapitalisinschrift stammt im vorliegenden Inschriftenbestand aus dem Jahr 1567 (Nr. 218 u. Abb. 188). Sie rührt von dem Gießer Tile Singraf her, von dem bislang keine weiteren erhaltenen Arbeiten bekannt sind. Während Singrafs sporenlose Buchstaben unregelmäßig ausfallen, orientiert sich die mit Strichsporen versehene Kapitalis auf der Glocke des Gießers Christoffer Horenbarch in Hohnhorst deutlich stärker am klassischen Ideal (Nr. 324 u. Abb. 189).

Eine schrägliegende Kapitalis verwendeten der Bückeburger Gießer Heine von Damme und Hans Bethink aus Minden. Auf dem von Heine von Damme geschaffenen Taufbecken in der Rintelner Nikolaikirche aus dem Jahr 1582 (Nr. 297 u. Abb. 227) sind die Buchstaben sorgfältig geformt und mit dreieckigen Sporen verziert. Sehr viel unregelmäßiger ist die sporenlose Kapitalis auf der gut zwanzig Jahre später entstandenen Glocke der Jetenburger Kirche (Nr. 424 u. Abb. 238). Dennoch sind einige Gemeinsamkeiten in den Buchstabenformen festzustellen, insbesondere bei A, V, G und S. Der linke Schrägschaft des A reicht nicht immer ganz bis zur Grundlinie herab. Der rechte, auf dem Taufbecken extrem dünne Schrägschaft des V ist leicht gebogen und reicht in einigen Fällen über die Oberlinie hinaus. Beim G ist die Cauda nach links unter den unteren Bogenabschnitt geführt. Das S weist einen langgestreckten, als Schattenstrich gestalteten Mittelteil auf. Aus der Werkstatt Hans Bethinks stammen eine Glocke (Nr. 362 u. Abb. 237) und ein Geschützmodell (Nr. 354; vgl. Abb. 258 u. 259). Bethink verwendet ebenfalls eine schrägliegende Kapitalis, die entweder sporenlos ist oder dreieckige Sporen aufweist. Ein Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen ist nicht erkennbar. Charakteristikum von Bethinks Schrift ist eine tropfenförmige Schwellung am linken Schrägschaft des A.

Die jüngste Glocke des Erfassungszeitraums aus dem Jahr 1649 wurde von dem Hannoveraner Gießer Ludolf Siegfried (zu ihm Nr. 635 u. Abb. 239) hergestellt. Für ihn ist eine gleichmäßig ausgeführte Kapitalis mit Bogen- und Linksschrägenverstärkung sowie sorgfältig gestalteten Sporen, die sich Serifen annähern, charakteristisch. Typisch für Siegfried sind ferner das konische M, der geschwungene untere Schrägschaft des K analog zur Cauda des R sowie das U, das aus einem ausgeprägten Bogen und davon deutlich abgesetztem Schaft besteht, der unten nach rechts umgebogen ist. Rechteckige Umrisse um die Buchstaben zeigen, dass sie mithilfe von Matrizen hergestellt wurden.

8.5 Fraktur und humanistische Minuskel

Für die Fraktur sind Schwellzüge und Schwellschäfte sowie eine spitzovale Grundform der geschlossenen Bögen kennzeichnend. Die Schäfte des f und des Schaft-s reichen unter die Grundlinie, die Oberlängen enden in der Regel nicht stumpf, sondern sind umgebogen, ausgezogen oder anderweitig verziert.237) Das a ist meist einstöckig ausgeführt. Der Schrifteindruck wird besonders auch durch die Versalien geprägt, die meist in viele Schwellzüge oder Brechungen aufgelöst sind.

Im Landkreis Schaumburg finden sich auf 40 Objekten Inschriften in Fraktur. Drei Viertel der Frakturinschriften sind gemalt; mit einer Überformung der Buchstaben durch Restaurierungen ist also stets zu rechnen. Erstmals tritt die Fraktur auf einer undatierten Glasmalerei aus dem Stift Möllenbeck auf (Nr. 84 u. Abb. 51). Allerdings gehören den Analysen im Corpus vitrearum medii aevi zufolge nur vier der Buchstaben (davon zwei Versalien) zum originalen Bestand, der Rest stammt aus dem 19. Jahrhundert. Aus schriftgeschichtlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob nicht auch die Echtheit der fraglichen vier Buchstaben angezweifelt werden muss. Die Fraktur wird [Druckseite 60] dann erst ab 1559 auf der Brüstung der Fürstenprieche der Stadthäger St. Martini-Kirche verwendet (Nr. 185); die Inschriften wurden jedoch erneuert. Vier der gemalten Frakturinschriften im Landkreis Schaumburg lassen sich der Werkstatt des Stadthäger Malers Hermann Moller zuordnen: Sie finden sich auf den beiden Epitaphien für die Familie von Landsberg (Nr. 309 u. 334; vgl. Abb. 31 u. 33), dem Altarretabel der St. Martini-Kirche (Nr. 310 u. Abb. 58) und dem Gerechtigkeitsbild im Stadthäger Rathaus (Nr. 533 u. Abb. 59). Auffällig an Mollers Frakturbuchstaben ist vor allem die Gestaltung der Bögen der Gemeinen, also der Kleinbuchstaben, die in einzelne Abschnitte aufgelöst sind (insbesondere bei a, o und g, die gewissermaßen aus einem unteren und einem oberen Teil bestehen).

Die Verwendung der Fraktur in Steinmetzarbeiten beschränkt sich im vorliegenden Inschriftenbestand auf die Jahre 1574 bis 1613. Nur vier Objekte ließen sich eruieren; sie alle tragen Inschriften in erhaben ausgehauenen Frakturbuchstaben.238) Dazu gehört eine Grabplatte für das Kind Henning von Münchhausen aus dem Jahr 1600 (Nr. 377 u. Abb. 267), deren Buchstabenformen der Werkstatt Ebert Wolfs d. J. nahestehen.239) Erwähnung verdient schließlich noch eine Goldschmiedearbeit mit einer erhaben ausgeführten Frakturinschrift, die vermutlich mithilfe eines Models geprägt wurde (Nr. 561).

Die humanistische Minuskel, die der Antiqua in der Buchschrift entspricht, wird in Inschriften im Allgemeinen ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verwendet. Die Schrift ist durch runde Bögen und ohne Brechung endende Schäfte gekennzeichnet. Schaft-s und f stehen auf der Grundlinie, auch der Bogen des h ist nicht unter die Grundlinie verlängert. Das a kann einstöckig oder zweistöckig ausgeführt sein. Das g ist rund.240) Im Landkreis Schaumburg tritt die humanistische Minuskel erstmals in den 1570er-Jahren auf dem Epitaph für Johann Gogreve und Mette Desenis auf (Nr. 241), findet aber bis 1650 keine große Verbreitung. Von den zehn Belegen sind sieben gemalt (Nr. 241, 310, 328, 495, 630, 636 u. 639; vgl. Abb. 32, 289, 322 u. 324), einer in Stein erhaben ausgehauen (Nr. 423 u. Abb. 274) und ein weiterer in Glas geschliffen (Nr. 554). Ein weiterer Beleg ist nur durch eine Fotografie überliefert, auf der die Ausführungsart nicht zu erkennen ist (Nr. 498). In der schrägliegenden Erscheinungsform der humanistischen Minuskel können Schaft-s und f unter die Grundlinie reichen (Nr. 310). In Reinform wird die humanistische Minuskel nur für lateinische Texte verwendet.

9. Nicht aufgenommene Inschriften

Apelern, Kirche: Ein vergoldeter Silberkelch, der laut Inschrift 1692 in die Kirche von Apelern gestiftet wurde, jedoch auch Inschriften aus älterer Zeit trägt, lässt sich anhand eines eingeritzten Besitzvermerks auf der Unterseite als dem ehemaligen Kloster Clus bei Gandersheim (Lkr. Northeim) zugehörig erweisen. Die Inschriften wurden in DI 96 (Lkr. Northeim) als Nr. G27a ediert.

Bückeburg, Stadtkirche: Die nicht mehr vorhandene Glocke aus dem Jahr 1587241) dürfte aus Hemeringen (Lkr. Hameln-Pyrmont) gestammt haben.242)

Bückeburg, Stadtkirche: Die Grabplatte für den 1621 verstorbenen Kanzler Werner von König, die außen an der Nordseite der Kirche aufgerichtet ist, wurde im ausgehenden 19. oder beginnenden 20. Jahrhundert mit einer neuen Inschrift versehen, deren Wortlaut nicht der Originalinschrift ent-[Druckseite 61]spricht:243) WERNER VON KÖNIG / DES FVRSTEN ERNST ZV / HOLSTEIN VND SCHAVMBVRG / CANTZLER . / EHEDEM CANTZLER / DES HERZOGS HEINRICH JULIVS / ZV BRAVNSCHWEIG V(ND) LVNEBVRG . / ERBHER ZV LOCHTVM / VND VIENENBVRG / NAT(VS) 1561 † 1621.

Bückeburg, Schloss: Die in Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe genannte Jahreszahl MDCV im sogenannten Weißen Saal244) lautet in Wirklichkeit MDCVC, also 1695. Nicht aufgenommen wurden außerdem Gemälde, die nach den Angaben des Gemälde-Inventars des Bückeburger Schlosses erst in jüngerer Zeit angekauft wurden.

Bückeburg, Lange Straße 4 u. 5: Drei Scherben eines bei einer Ausgrabung in der Langen Straße 4 und 5 gefundenen Keramiktellers tragen eine in Glasur aufgemalte Jahreszahl, deren Jahrhundertangabe mit 16 beginnt. Durch die Minderzahl läuft die Bruchkante, vermutlich ist 22 zu lesen.245) Da es sich um serielle Fertigung handelt,246) wird das Objekt nicht berücksichtigt.

Deckbergen, St. Petri: Die Inschrift ANNO 6016 über einem Fenster der Nordseite stammt wohl aus dem Jahr 1660.

Hattendorf, St. Eligius: Für den Eck-Strebepfeiler des nördlichen Querhauses fanden Steinfragmente Verwendung, die Inschriftenreste tragen. Da unklar ist, von wann sie stammen, wurde auf eine Aufnahme verzichtet.

Kathrinhagen, St. Katharinen: Ein Tafelbild, das eine Kreuzigungsgruppe mit den Schächern zeigt, ist vermutlich erst nach 1650 entstanden. Abgesehen von einem Kreuztitulus zeigt es in einem Schriftband am oberen Rand die in Frakturbuchstaben ausgeführte Inschrift Den Fürsten des lebens habt Ihr getödtet. Act: 3.

Meinsen (Bückeburg), Kirche: Die Glocke aus dem Jahr 1509 wurde im 20. Jahrhundert aus Beiseförth (Schwalm-Eder-Kreis, Hessen) angekauft.247)

Möllenbeck, Wald: Die Zeichen auf dem Stein am sog. Paternbrunnen sind wohl als ANNO · + 70 IO · zu lesen. Die Zahl dürfte sich auf das Jahr 1670 oder 1770 beziehen; eine Datierung ins Jahr 1570 ist aufgrund der Buchstabenformen unwahrscheinlich.248)

Obernkirchen, Stiftskirche St. Marien: Die in den Kunstdenkmälerinventaren auf die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts datierte Kanzel249) gleicht den Kanzeln in Wiedensahl (1675), Bergkirchen (1681/82) und Meerbeck (undatiert).250) Auch bereits Suckale hat die Obernkirchener Kanzel der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zugewiesen.251)

Petzen, St. Cosmas und Damian: Die in den Kunstdenkmälerinventaren ins 16. Jahrhundert datierte Glocke mit der Inschrift IOST HINRICH KOHLER GOS MICH NACH BECEN GEHOR IC ICH BIN EINE STIM ZV RVFFEN ALLE DIE GOTT LIEBEN AN[NO - - - ] 252) muss aufgrund anderer bekannter Werke des Gießers Jost Hinrich Kohler253) ins beginnende 18. Jahrhundert gesetzt werden.

[Druckseite 62]

Rinteln, Kirchplatz 1: Das Gebäude, das auf dem Tor die Namen PETER MEINEKER CATRINE BOCKMER zeigt, ist nach dem bei Sprenger referierten dendrochronologischen Befund auf 1652 zu datieren.254)

Schaumburg: Die Fachwerkbauteile am sog. Amtshaus stammen aus Osnabrück;255) sie wurden Anfang des 20. Jahrhunderts auf die Schaumburg verbracht.256)

Stadthagen, Museum Amtspforte: Auf der zinnernen Weinkanne der Bäckerzunft ist auf dem Deckel eine Brezel eingraviert, darüber eine Krone, darunter ein Zeichen, das möglicherweise als Kürzungszeichen gedeutet werden kann, bisher aber als 1 gelesen wurde, anschließend die Ziffern 439. In der älteren Literatur wurde diese Angabe als Jahreszahl 1439 gedeutet.257) Gegen eine solche zeitliche Einordnung sprechen jedoch die Ziffernformen. Vermutlich sind die Kanne und die Gravuren auf dem Deckel ins 17. oder 18. Jahrhundert zu datieren.

Steinbergen, St. Agnes-Kirche: Hugo und Bentrup erwähnen zwei nicht mehr vorhandene Backsteine mit der Jahreszahl 1467.258) Da es sich vermutlich um serielle Fertigung handelte, wurden sie nicht aufgenommen.

Volksdorf: In einem Zeitungsbericht aus dem Jahr 1938 wird eine angeblich aus dem Jahr 1554 stammende Hausinschrift erwähnt: Des Herrn Name sei und bleibe bei uns allezeit Von nun an bis in Ewigkeit.259) Der hochdeutsche Sprachstand der Inschrift spricht gegen diese Datierung.

Wiedensahl, St. Nicolai: Die in den Deckenmalereien unterhalb einer Prophetendarstellung angebrachte Inschrift Hesekiel stammt aus jüngerer Zeit, könnte aber möglicherweise eine ältere Inschrift aufgreifen. Die auf den Büchern der Propheten angebrachten, nur noch teilweise lesbaren Stifterinschriften lassen sich aufgrund der Buchstabenformen und aufgrund ihres Formulars260) außerhalb des Erfassungszeitraums datieren.

Graffiti werden nur berücksichtigt, wenn sie aufgrund einer enthaltenen Jahreszahl sicher in die Zeit vor 1650 datiert werden können. Nicht aufgenommen wurden Bucheinbände, in die mit Stempeln Initialen und Jahreszahlen eingeprägt sind, insbesondere bei Büchern aus der Bibliothek Ludolf von Münchhausens.261)

Zitationshinweis:

DI 104, Landkreis Schaumburg – Einleitung (Katharina Kagerer), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di104g020e008.

  1. Vgl. www.inschriften.net/projekt/richtlinien/edition.html»
  2. Wenn sie in Verbindung mit einem oder mehreren Wappen stehen, haben sie in der Regel einen Katalogartikel im Hauptteil erhalten. »
  3. Bei Glocken wird die Höhe ohne die Krone angegeben. »
  4. Bei der Edition kopial überlieferter Inschriften wird die in der Überlieferung ggf. vorhandene Interpunktion i. d. R. nicht übernommen, es sei denn, sie stellt eine wichtige Verständnishilfe dar. »
  5. Deutsche Bibelzitate folgen der Ausgabe der Lutherbibel aus dem Jahr 1545 (D. Martin Luther, Die gantze Heilige Schrifft Deudsch, Wittenberg 1545, hg. von Hans Volz, 2 Bde. u. Anhang, München 1972). »
  6. Die historisch gesehen schaumburgischen Orte Großenheidorn, Steinhude und Idensen wurden bereits vor der Kreisreform nach Wunstorf eingemeindet und gehören dadurch nun zur Region Hannover. Das früher zum Lkr. Nienburg/Weser gehörige Wiedensahl wurde 1974 der Samtgemeinde Niedernwöhren (damals Kreis Schaumburg-Lippe) zugeschlagen. Das ehemals geteilte Frille liegt jetzt vollständig im Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen). »
  7. Bei der Wieden, Schaumburgische Genealogie, S. 8–11; Kruppa, Überlegungen zu der Herkunft, S. 119f., 122. Vgl. Nr. 15»
  8. Kruppa, Überlegungen zu der Herkunft, bes. S. 125–127, 139, u. 146; vgl. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 15. »
  9. Vgl. Gärtner, Siedlungskontinuität, S. 72–75; Vogtherr, Städtegründer, S. 332. »
  10. Dazu Vogtherr, Städtegründer, S. 329–337. Vgl. J. Prinz, Die Grafen von Schaumburg und die Anfänge der Stadt Stadthagen, in: Bernstorf (Hg.), Das alte Stadthagen und seine höhere Schule, S. 25–41, dort S. 33. »
  11. Dazu Werner Rösener, Agrarstrukturen und ländliche Gesellschaft im Herrschaftsbereich der Grafen von Schaumburg während des Hochmittelalters, in: Brüdermann (Hg.), Schaumburg im Mittelalter, S. 246–264, dort S. 252–255. »
  12. Dazu Steinwascher, Zur Geschichte des Klosters St. Jakobi, S. 18–22; vgl. Vogtherr, Städtegründer, S. 334f. »
  13. Vgl. dazu Geschichte Niedersachsens, Bd. 2,1, S. 554f. (Ernst Schubert); Vogtherr, Städtegründer, S. 337–341; Bei der Wieden, Landesherr und Stände, S. 426. – Kurze Zeit gehörte die Grafschaft Sternberg zum Besitz der Grafen von Holstein-Schaumburg; sie wurde jedoch bereits im Jahr 1400 an die Edelherren von der Lippe verpfändet (Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 43). »
  14. Bei der Wieden, Landesherr und Stände, S. 426. Ausführlich zur Entstehung der Ämter Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 19–44. Die Ämterstruktur in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zeigt Tafel 3 ebd. Vgl. jetzt auch Husmeier, Ortsverzeichnis, S. 44f., 100–102, 203f., 319f., 464, 492f., 499–501, 546f. »
  15. Das Amt Schaumburg bestand aus den Vogteien Exten, Weservogtei, Fischbeck, Lachem und Hattendorf (Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 24–33 u. 44–48). »
  16. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 41f.; Husmeier, Graf Otto IV., S. 233–241. »
  17. Dazu Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 21–23; Dörner, Einleitung, S. 29–31. »
  18. Z. B. Johannes Weber (Textor) in Probsthagen (vgl. Nr. 190). 1553 beklagte sich die Äbtissin des Rintelner Klosters über die utraquistische Abendmahlspraxis einiger Rintelner Bürger (Bei der Wieden, Einführung der Reformation, S. 39). – Zu reformatorischen Bestrebungen vor Einführung der Reformation vgl. auch Nr. 188»
  19. Vgl. Husmeier, Graf Otto IV., S. 193 zu weiteren Beweggründen Ottos IV. »
  20. Vgl. Husmeier, Graf Otto IV., S. 188; Dahl, Dammann, S. 43. »
  21. Dörner, Einleitung, S. 31f.; vgl. Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 21; Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 375. »
  22. Husmeier, Graf Otto IV., S. 197f.; vgl. Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 382f.; ders., Geschichte der Reformation, S. 32f.; Dörner, Einleitung, S. 36f. »
  23. Vgl. dazu Nr. 550; Husmeier, Graf Otto IV., S. 206–208. »
  24. Dazu Husmeier, Graf Otto IV., S. 199–201; Dörner, Einleitung, S. 37f. Vgl. zum Stift Fischbeck (Lkr. Hameln-Pyrmont) ebd., S. 201–203. »
  25. Eine Überblicksdarstellung bietet die Monographie von Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst. »
  26. Als Ernst beabsichtigte, Hedwig von Hessen-Kassel zu heiraten, machte es ihr Vater, Landgraf Wilhelm IV., zur Bedingung, dass Ernst einen eigenen Herrschaftsbereich erwarb und sich mit seinem Bruder Adolf XIV. über eine Teilung der Grafschaft verständigte (Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 19). »
  27. Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 20–27 u. 109–116; zur Wirtschaft vgl. Helge Bei der Wieden, Fürst Ernst Graf von Holstein-Schaumburg und seine Wirtschaftspolitik (Schaumburg-Lippische Mitteilungen 15), Bückeburg 1961, S. 67–182. »
  28. Vgl. Nr. 528; Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 79–82. Zu den Gesetzgebungswerken fand im Oktober 2015 in Bückeburg eine Tagung unter dem Titel „1615 – Recht und Ordnung in Schaumburg“ statt. Der von Stefan Brüdermann herausgegebene Tagungsband soll in der Reihe „Schaumburger Studien“ 2018 erscheinen. »
  29. Zur Hofkapelle und zur Geschichtsschreibung unter Ernst von Holstein-Schaumburg vgl. Bei der Wieden, Ein norddeutscher Renaissancefürst, S. 71–77. »
  30. Zur Universität Rinteln Schormann, Academia Ernestina. »
  31. Vgl. dazu Bruckhaus, Bückeburg, S. 3–16 u. 188–192. Zur Stadtkirche Albrecht, Bückeburger Stadtkirche. »
  32. Dazu Habich, Residenz Bückeburg; Borggrefe, Residenz Bückeburg; vgl. auch Albrecht, Adelshöfe in Bückeburg. »
  33. Zur Erhebung Ernsts in den Fürstenstand Bei der Wieden, Erhebung. Die Verleihung des Fürstentitels war nicht auf Ernst beschränkt, sondern bezog auch seine Nachkommen mit ein (ebd., S. 54f., auch zu möglichen Gründen, weshalb die Nachfolger den Titel nicht führten). »
  34. Vgl. bes. Nr. 544»
  35. Piderit, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 124–130; Wiegmann, Heimatkunde, S. 245–253; Wagenführer, Heimatkunde, S. 78–83; Maack, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 59–69. Zu Jost Maximilian von Bronckhorst-Gronsfeld vgl. Nr. 571 u. 573»
  36. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 96. In Rinteln fiel 1626 schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung der Pest zum Opfer (ebd., S. 97). Vgl. Dieter Arnold, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt Rinteln im 17. und 18. Jahrhundert, Rinteln 1966 (Schaumburger Studien 16), S. 30–33. »
  37. Vgl. Bei der Wieden, Grafschaft Schaumburg zwischen den Konfessionen, S. 35–38; Heidkämper, Die schaumburg-lippische Kirche, S. 392–397. »
  38. Zur Abwanderung Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 98f. »
  39. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 104. »
  40. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 146 (Gerd van den Heuvel). »
  41. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 146f. (Gerd van den Heuvel); zu Wiedensahl s. Petke, Ausbildung des Pfarreiwesens, S. 188 Anm. 5. »
  42. Vgl. dazu Nr. 632. Ausführlich zur Teilung Piderit, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 132–150 u. Schmidt, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 61–74; vgl. Bei der Wieden, Schaumburg-Lippische Genealogie, S. 5–7. »
  43. Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 147 (Gerd van den Heuvel). »
  44. Wagenführer, Heimatkunde, S. 3, 85–90; U. Brüdermann, Schaumburger Land, S. 8f. »
  45. Bad Nenndorf wurde erst im Jahr 2000 zur Stadt erhoben und wird im Folgenden nicht zu den Städten gerechnet. In Städte eingemeindete Dörfer (z. B. Deckbergen, Hohenrode, Probsthagen) werden als Dörfer gezählt. »
  46. Die St. Martini-Kirche diente von 1554 bis 1918 als Grablege der Grafen von Holstein-Schaumburg bzw. Schaumburg-Lippe, von 1625 an in der unter dem Mausoleum gelegenen Gruft, die jedoch nicht zugänglich ist. Über Inschriften auf den dort befindlichen Särgen aus der Zeit vor 1650 ist nichts bekannt. Die Särge für Otto IV. und für Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg wurden anlässlich ihrer Umbettung in die Gruft laut einer Rechnung mit gemalten Inschriften versehen (Suermann, Mausoleum, S. 141); diese Särge sind jedoch laut einem Belegungsplan der Fürstlichen Hofkammer (abgedruckt bei Bei der Wieden, Schaumburg-Lippische Genealogie, S. 79f.) nicht mehr vorhanden. »
  47. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 64. »
  48. Aus Archivalien des Stadtarchivs Stadthagen geht hervor, dass bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Grabsteine vom Martini-Kirchhof und vom Friedhof vor dem Westerntor als Baumaterial verkauft wurden (vgl. Nr. 514, 527 u. 538). »
  49. Dieter Brosius, Das Ende des Franziskanerklosters in Stadthagen, in: Schaumburg-Lippische Heimat-Blätter 20 (1969), Nr. 2, ohne Seitenzählung; Jobst, Franziskanerkloster, S. 77–82. »
  50. Conze, Haussprüche; vgl. dazu und zu weiteren Arbeiten zu den Stadthäger Hausinschriften unten Kap. 5»
  51. Bruckhaus, Bückeburg, S. 3; Keyser, Niedersächsisches Städtebuch, S. 78. »
  52. Keyser, Niedersächsisches Städtebuch, S. 78; vgl. Bruckhaus, Bückeburg, S. 4. »
  53. Albrecht, Bückeburger Stadtkirche, S. 159. Bei der damaligen Renovierung wurden nur die gut erhaltenen Grabplatten bewahrt. »
  54. Zur Baugeschichte vgl. Nr. 474»
  55. Vgl. dazu Bruckhaus, Bückeburg, S. 3–16 u. 188–192. Zur Stadtkirche Albrecht, Bückeburger Stadtkirche. »
  56. Nr. 12, 51 u. 97 sowie unten Kap. 9 s. v. Bückeburg; vgl. Albrecht, Bückeburger Stadtkirche, S. 166–171. »
  57. 1862 wurden bei Planierungsarbeiten u. a. „unleserliche Grabsteine ausgegraben“ (Gärtner, Siedlungskontinuität, S. 80), die aber damals vermutlich nicht geborgen wurden. »
  58. Vogtherr, Städtegründer, S. 334f. »
  59. Rinteln wurde 1644 ausgeplündert (Maack, Geschichte der Grafschaft Schaumburg, S. 69). »
  60. Jarck, Rinteln, S. 1321–1323; vgl. Steinwascher, Die frühe Geschichte des Klosters Rinteln; ders., Zur Geschichte des Klosters St. Jakobi. »
  61. Schormann, Academia Ernestina, S. 301. »
  62. Keyser, Niedersächsisches Städtebuch, S. 260f. »
  63. Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 99f. »
  64. Vgl. Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 101. »
  65. Brosius, Möllenbeck, S. 1060. »
  66. Dazu Heutger, Stift Möllenbeck, 21987, S. 127–132; Husmeier, Graf Otto IV., S. 213f. »
  67. Brosius, Möllenbeck, S. 1061. »
  68. Heutger, Stift Möllenbeck, 21987, S. 179. »
  69. Brosius, Stift Obernkirchen 1167–1565, S. 1–16. »
  70. Sie bezeichnete sich als priorissa moderna (Brosius, Obernkirchen, S. 1110). »
  71. Brosius, Stift Obernkirchen 1167–1565, S. 37f. mit Anm. 49. »
  72. Brosius, Stift Obernkirchen 1167–1565, S. 113f. »
  73. Brosius, Obernkirchen, S. 1110f.; ders., Stift Obernkirchen 1167–1565, S. 149–183. »
  74. Dazu Wehrhahn, Schloß Schaumburg. »
  75. Vgl. Stefan Meyer, Georg Wilhelm Fürst zu Schaumburg-Lippe (1784–1860). Absolutistischer Monarch und Großunternehmer an der Schwelle zum Industriezeitalter (Schaumburger Studien 65), Bielefeld 2007, S. 140. »
  76. Ursprünglich hatte Börries von Münchhausen sogar elf Grabplatten hier versammelt, von denen zwei aber wieder zurück nach Obernkirchen gebracht wurden. »
  77. Eine Karte der Pfarreien bei Petke, Ausbildung des Pfarreiwesens, S. 215. »
  78. Dazu unten Kap. 6.3. Auf diese Inschriften hat mich Ulrich von Damaros (Rinteln) aufmerksam gemacht. »
  79. Lkr. Göttingen (DI 66), Holzminden (DI 83), Hildesheim (DI 88), Northeim (DI 96)»
  80. Auch bei den auf einer Glocke in Stadthagen genannten Bürgern Godfrid Schonehaghen und Hannes Bolting (Nr. 39) dürfte es sich um Kirchenvorsteher gehandelt haben. »
  81. Vgl. DI 96 (Lkr. Northeim), Einleitung, S. 26»
  82. Freilich könnte hier ein Überlieferungszufall die Statistik verfälschen, denn eine Reihe der Grabplatten aus den 1620er- und 1630er-Jahren steht an der erst 1615 geweihten Bückeburger Stadtkirche. Als man Ende des 19. Jahrhunderts die Grabplatten aus dem Kirchenboden entfernte und dabei eine Auswahl traf, welche aufbewahrt werden sollten, wird ein entscheidendes Kriterium sicherlich das Alter der Grabplatten gewesen sein, und ältere als die jetzt noch vorhandenen gab es schlichtweg nicht. »
  83. Abziehen müsste man allerdings rund 20 Inschriften, die auf dem noch originalen Inschriftenträger nach altem Vorbild neu angefertigt worden sind. Nicht mitgezählt sind diejenigen Inschriftenträger, die mutmaßlich noch vorhanden, aber nicht zugänglich sind. Bei einigen Objekten ließ sich nicht überprüfen, ob sie noch existieren. »
  84. In den Landkreisen Göttingen und Holzminden liegt der Anteil der kopialen Überlieferung bei etwa 28 Prozent, im Landkreis Hildesheim bei nur 18 Prozent; vgl. DI 96 (Lkr. Northeim), Einleitung, S. 28; DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung, S. 22»
  85. Bei der Wieden, Der Dreißigjährige Krieg, S. 94. »
  86. Stadtarchiv Stadthagen, B Ia, Nr. 11. »
  87. Nr. 298, 348, 458, 464, 484, 486 u. 575, z. T. auch Nr. 341»
  88. Dolle gibt die Inschriften des Mausoleums in Stadthagen (Nr. 545) nach Hauber wieder. »
  89. Ferner gibt er die Inschriften Nr. 44 u. 489 wieder. »
  90. Vgl. Nr. 373 u. 494»
  91. SUB Göttingen, Cod. Ms. B. v. Münchhausen 167 u. 174. »
  92. Stadtarchiv Stadthagen, K Nr. 416 u. 421. »
  93. Stadtarchiv Stadthagen, K Nr. 206. »
  94. Insbesondere [Wehling], Stadthagens alte Bauten, aus den Jahren 1926/27. Die Zeitungsartikel Wehlings sind bequem greifbar im Stadtarchiv Stadthagen, das seinen Nachlass aufbewahrt. Wehling war bislang auch der einzige, der die Inschriften auf den Grabplatten der reformierten Kirche in Stadthagen publiziert hat (Wehling, Franziskanerkirche, aus dem Jahr 1933). Bis auf eine Grabplatte (Nr. 571) sind sie aber alle noch vorhanden. – Eine Reihe von Hausinschriften bietet auch Wilhelm Weiland, Die alten Häuser in Stadthagen, und ders., Die Häuser und deren Eigentümer. »
  95. Einiges immerhin in Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 22–24. »
  96. Heutger/Maack, Rintelner Hausinschriften; überarbeiteter Nachdruck: Maack, Hausinschriften der Stadt Rinteln. Wenig Neues bieten demgegenüber Paul Erdniß in seinem Gang durch Rinteln (1960) und Ullrich Künkel in seinem Stadt Rinteln Lexikon (2001). Für Stadthagen hat Kurt Steinicke im Jahr 2007 eine Monographie mit dem Titel Hausinschriften in Stadthagen publiziert, in der er auch einige der kopial überlieferten Inschriften berücksichtigt (S. 63–65). »
  97. Archiv des Museums Bückeburg, Signatur M 75. »
  98. NLA BU, Dep. 22 Nr. 610, fol. 250ff. »
  99. Das Epitaph für Henning von Reden und seine Ehefrau (Nr. 198) beschreibt er als „nur handwerklich“ (Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 104), ebenso das Taufbecken in der Stadthäger Martinikirche (Nr. 280; ebd., S. 66). Über Gemälde auf der Arensburg urteilt er: „Eine Himmelfahrt Mariä aus dem Ende des 15. oder Beginne des 16. Jahrhunderts ist gut. Eine Verkündigung Mariä darunter ist häßlich“ (ebd., S. 91). Immerhin erhält das mutmaßlich von Jasper Robin stammende Epitaph für Christoph von Münchhausen (Nr. 188) das Prädikat „nicht übel“ (ebd., S. 64). »
  100. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 62. Bei der Beschreibung des Epitaphs für Herzog Magnus von Sachsen-Lauenburg und seine Ehefrau (Nr. 200) nimmt Schönermark ebenfalls keine Identifizierung vor und gibt an, die (gut erhaltene) Inschrift sei „nicht mehr leserlich“ (ebd., S. 39). Von mangelnder Sorgfalt zeugt auch die Beschreibung des für den Kleriker Ludolph Bulle errichteten Grabmals: Schönermark bezeichnet den im Messornat dargestellten Verstorbenen als „Rittergestalt“ (ebd.). »
  101. Z. B. Nr. 62 (constructum atque finitum statt (con)su(m)mat(um) fuit), Nr. 192 (PORRÖ statt PORRO(CHIA)LI), Nr. 284 (FILIAM statt VIVAM), Nr. 522 (MINSCH ADEN statt MIN SCHADEN). »
  102. Z. B. Nr. 155, 344 u. 582»
  103. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 28. Schönermarks Angabe, sie hätten „gewöhnlich […] eine lange Schrift inmitten, sind aber meist abgetreten“, „von einigen“ lasse sich „die Schrift noch zum Theil angeben“, worauf er kleine Teile von fünf Grabinschriften wiedergibt (ebd.; vgl. dazu Nr. 558, 582, 607, 634; die fünfte Inschrift stammt aus dem 18. Jahrhundert), erweckt den Eindruck, als habe ihm die Zeit oder Lust gefehlt, sich näher mit den Objekten zu befassen. – Zu den Grabplatten in der Stadthäger Martini-Kirche vgl. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 64: „Auf dem Kirchenfußboden sieht man zahlreiche Grabsteine, die bis in das 15. Jahrhundert (1440) zurückgehen. Die hölzernen Epitaphien an den Pfeilern seit dem 16. Jahrhundert sind von geringerer Bedeutung.“ – Zur reformierten Kirche ebd., S. 79: „Grabsteinplatten, die den Fußboden des Inneren bedecken und der Zeit um 1500 angehören“. »
  104. Die Bau- und Kunstdenkmäler im Regierungsbezirk Cassel, Bd. III: Kreis Grafschaft Schaumburg, Marburg 1907. »
  105. Die damals entstandenen hochwertigen Fotografien sind auf der Online-Plattform Bildarchiv Foto Marburg zugänglich und stellen oft eine wertvolle Quelle für die Restaurierungsgeschichte der Objekte und vereinzelt auch für die Inschriftenüberlieferung dar (vgl. Nr. 174 u. A1 5). »
  106. Sinnentstellende Fehllesungen: Nr. 40 (ter statt sex), Nr. 135 (Anna statt Graue), Nr. 156 (Lenin statt Leuin); falsch wiedergegebene Jahreszahlen: Nr. 33, 133; fehlende Teile von Inschriften: Nr. 97, 512»
  107. Z. B. Nr. 176, 181, 230; vgl. Nr. 589 (Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 15), Nr. 630 (ebd.), Grabplatte eines 1565 verstorbenen Jost von Zerssen (ebd., S. 87). »
  108. Nr. 5, 21, 41, 68, 75, 95, 112, 137, 190, 195, 239, 316, 558, 607, 613, 622, A1 7, A1 24, A1 45, A1 54, A1 67»
  109. Prinz, Grabdenkmäler, S. 5. Die Fotografien befinden sich im Museum Bückeburg, Bildarchiv VI,37 u. Bildordner (BO) 1. »
  110. Vgl. z. B. Nr. 295: Prinz gibt ein Textstück wieder, das auf der Grabplatte gar nicht Platz gefunden hätte; vgl. auch Nr. 615. Für den Pentameter in Inschrift D von Nr. 295 bietet er eine völlig unmetrische Lesung. – Nr. 614: Statt WANDEL / IS DEM HI[M]MEL ediert Prinz Wille ist im Himmel»
  111. Die (auch heute noch vorhandenen) Grabplatten an der Bückeburger Stadtkirche hat erstmals Wilhelm Michel in den Jahren 1957 bis 1959 in den Schaumburg-Lippischen Heimat-Blättern publiziert (Michel, Grabsteine). – Zum Stift Obernkirchen s. Mahrenholtz, Grabsteine (erschienen 1978/79). Während Mahrenholtz offenbar nach Autopsie ediert, gibt Tebbe in ihrer Monographie zu den Epitaphien in der Grafschaft Schaumburg viele der Inschriften nach älteren Editionen wieder und selbst dann nicht immer zuverlässig (vgl. Nr. 181, 200, 284, 341, 500, 534, 580). Auch ihre eigenen Transkriptionen, einige davon Ersteditionen, enthalten Fehler (z. B. Nr. 136, 241, 304, 309, 376, 476, 495, 512, 660). – Eine Reihe von Inschriften an und in den Kirchen des Landkreises Schaumburg bietet Werner Bentrup in seiner Publikation Kirchen in Schaumburg aus dem Jahr 1987. Für die Zeit vor 1650 sind etwa 30 Inschriften wiedergegeben, teils allerdings nur in deutscher Übersetzung. Die meisten dieser Objekte befinden sich noch an Ort und Stelle. Wenn Bentrup die Aktenüberlieferung etwa der Pfarrarchive ausgewertet hat, liefert er leider keine Quellenangaben. »
  112. Nr. 15, 135, 320 u. 357. Vgl. dazu oben Kap. 3.3»
  113. Nr. 10, 14, 17, 19, 21, 22, 23, 41, 42 u. 96»
  114. Nr. 133, 136, 137, 142, 143 u. 145»
  115. Während sich der speziellere Terminus „Grabschrift“ auf eine Textgattung bezieht, bezeichnet „Grabinschrift“ sämtliche auf Inschriftenträgern aus dem Bereich Begräbnis und Totengedenken angebrachten Texte. »
  116. Nr. 557, 582, 601, 602, 605, 625 u. 634; vgl. auch Nr. 539 u. 556 mit achteckigem Innenfeld bei zusätzlicher umlaufender Inschrift. »
  117. Nr. 559, 566, 580, 597, 606 u. 619»
  118. Nr. 175, 237, 284, 489 u. 545»
  119. Nr. 188, 198, 242, 278, 309, 315, 317, 334, 498, 512, 623, 633 u. 637»
  120. Nr. 204, 341, 423, 458, 486, 495, 500, 501, 523, 589 u. 636»
  121. Nr. 211, 241, 253, 290, 296, 310, 313, 391, 594 u. 660»
  122. Zu den Epitaphien der ehemaligen Grafschaft Schaumburg vgl. insbesondere Tebbe, Epitaphien. »
  123. Bei den Epitaphien für Christopher Bohne und seine Ehefrauen (Nr. 498) und für Bruno Samsonius (Nr. 630) füllt eine Schrifttafel die Nischenzone. »
  124. Häufig geht die Gestalt der Epitaphien auf Stichvorlagen zurück; vgl. Tebbe, Epitaphien, S. 94–117. »
  125. Nr. 544, 545 sowie Nr. 505, 546 u. 567»
  126. Nr. 21; vgl. Nr. 10, 22, 54, 55, 59, 109, 210 u. ö. »
  127. Nr. 242, 244, 263, 271, 278, 284, 290 usw. »
  128. Vgl. Reg. 6 s. v. „sterben“. »
  129. Vgl. Reg. 6 s. v. „sterben“. »
  130. Titelblätter der Leichenpredigten für Franz von Ditfurth, Christian von Münchhausen, Ludolf von Münchhausen, Ernst Nothold, Johannes Statius von Westphalen, Tönnies von Zerssen sowie der von Johannes Michelbach verfassten Exequiae Ernestinae. Vgl. DI 85 (Stadt Halle an der Saale), Einleitung S. XLIII»
  131. Vgl. Reg. 6 s. v. „Fürbitte“. Vgl. Wulf, Versuch einer Typologie, S. 135. »
  132. Vgl. z. B. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 185, 245, 297, 302, 332 u. 381; DI 96 (Lkr. Northeim), Nr. 232, 254, 281, 297 u. G37»
  133. Vgl. Reg. 6 s. v. „Auferstehung, Jenseits, Erlösung“. »
  134. Nr. 509, 517, 557, 568, 582, 601, 602, 605, 619, 625 u. 634»
  135. Einige dieser Entwürfe sind in den Anmerkungen zu den Inschriften Nr. 447, 582 u. 602 abgedruckt. »
  136. Die Satzstruktur ist komplex (z. B. Nr. 509, 545 u. 557), die Wortstellung beinhaltet zahlreiche Hyperbata. Am extremsten sind in dieser Hinsicht die Inschriften im Mausoleum in Stadthagen gestaltet (Nr. 545). »
  137. Nr. 582, Anm. 16. »
  138. Vgl. die Wendung inducta vitae pausa im Entwurf der Grabschrift für Ernst Friedrich von Kerssenbrock (unter Nr. 447, Anm. 5) und glorioso mature adscita caeli contubernio animula im Entwurf der Grabschrift für Ernst von Amelunxen (unter Nr. 582, Anm. 16). »
  139. Z. B. SEQUENTE SUORUM DESIDERIO (Nr. 557), DESIDERABILIS (Nr. 568), OBIIT … INTER FILIARVM AMICORVMQVE LACRIMAS; MAXIMVM SVI DESIDERIVM RELINQVENS BONIS OMNIBVS (Nr. 580), PARENTES MOESTISSIMI (Nr. 601 u. 634), PARENTUM DOLOR (Nr. 605). »
  140. Vgl. DI 61 (Stadt Helmstedt), Einleitung S. 33ff. »
  141. Vgl. auch Reg. 10 s. v. „Ahnenprobe“. »
  142. Nr. 8; s. auch Nr. 11, 16, 44, 93 u. 121»
  143. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 578, 632 u. 658; DI 42 (Stadt Einbeck), Nr. 133; DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 311»
  144. Vgl. oben Kap. 5»
  145. Einige Beispiele aus Hameln erwähnen Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 195; vgl. z. B. DI 28 (Stadt Hameln), Nr. 40»
  146. Vgl. dazu Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 190f. »
  147. Nr. 182, 257, 332, 342, 398, 432, 522, 562, 588, 590, 608 u. 620»
  148. Vgl. dazu Robert Favreau, Le thème épigraphique de la porte, in: ders., Études d’épigraphie médiévale. Recueil d’articles de Robert Favreau rassemblés à l’occasion de son départ à la retraite, Bd. 1, Limoges 1995, S. 547–567. »
  149. Zu den üblichen Themen in Hausinschriften vgl. Wehking/Wulf, Hausinschriften, S. 192–194. »
  150. Nr. 51 u. 617; vgl. Nr. 195, Anm. 1. Häufig ist die Inschrift der älteren Glocken nicht überliefert. »
  151. Vgl. Jörg Poettgen, Glocken der Spätgotik. Werkstätten von 1380 bis 1550 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Beiheft XII/4. Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII 1b N.F., 6. Lieferung), Köln 1997, S. 6f. »
  152. S. oben Kap. 4. Eine ähnliche Lücke im Bereich der Glockeninschriften besteht auch in den Landkreisen Göttingen, Holzminden und Northeim, und auch für andere Regionen Deutschlands gilt, dass etwa ab dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts deutlich weniger Glocken gegossen wurden als zuvor; vgl. das Material bei Walter, Glockenkunde, S. 155–361 sowie z. B. DI 41 (Lkr. Göppingen), Einleitung S. XL»
  153. Nr. 28 (mit weiteren Informationen zu Meiger), 31 u. 33. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 24 mit Anm. 5. »
  154. Nr. 97, 112, 149, 195, 218, 316, 324 u. 424»
  155. Zu den Schriften der einzelnen Gießer s. unten Kap. 8.2»
  156. Vgl. Register 7a: Texttypen s. v. Glockenname. »
  157. Vgl. Register 7b: Zitate s. v. Bibel, Jh 3,16. »
  158. Luther, WA, Bd. 31,1, S. 415 (Predigt über Psalm 111). »
  159. Vgl. Oertel, Das protestantische Abendmahlsbild, bes. S. 260–266. »
  160. Mathies, Taufbecken, S. 13f. »
  161. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung S. 33. Solche romanischen Becken werden noch in den Kirchen von Hülsede und Beckedorf (aus Deckbergen; vgl. Bentrup, Kirchen in Schaumburg, S. 19) sowie im Museum Bückeburg aufbewahrt. »
  162. Mathies, Taufbecken, S. 88f. »
  163. Nr. 272, 279, 281, 344, 347, 360 u. 412»
  164. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 95. »
  165. Mathies, Taufbecken, S. 33. »
  166. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 98. »
  167. Vgl. die Aufstellung bei Mathies, Taufbecken, S. 264. »
  168. Nr. 250, 502, 511, 551, 586, 650 u. 653»
  169. Vgl. Poscharsky, Kanzel, S. 112–115. »
  170. Poscharsky, Kanzel, S. 117f. »
  171. Poscharsky, Kanzel, S. 144. »
  172. Poscharsky, Kanzel, S. 139. »
  173. Nr. 110, 395, 428431, 552 u. 618»
  174. Vgl. dazu Finck, Gemalte Gelehrsamkeit. »
  175. Sie sind mit einigen der Wandmalereien im Kloster Alpirsbach vergleichbar, die ebenfalls im Kontext eines Schulbetriebs entstanden sind; vgl. DI 94 (Lkr. Freudenstadt), Nr. 334, bes. Nr. 334/107–109. »
  176. Ein ähnlicher Text ist in einem Bürgerhaus in Lüneburg nachgewiesen; vgl. DI 100 (Stadt Lüneburg), Nr. 626»
  177. Z. B. Nr. 61: Anno d(omi)ni M ccccc D(omi)n(v)s Conradvs de svlbeke pl(e)b(a)n(vs) in decber reneke kaerbri(n)c joha(n) krvl herme(n) scrvckmeiger olderlvde»
  178. Vgl. Wulf, Versuch einer Typologie, S. 131; Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache in Bau- und Künstlerinschriften, S. 74. »
  179. Vgl. Wulf, Wann und warum sind Inschriften niederdeutsch?, S. 64. »
  180. Wulf, Versuch einer Typologie, S. 133f. »
  181. Nr. 109, 143, 145, 156, 164, 170, 188, 189 u. a. »
  182. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), Einleitung S. XXIVf.; DI 58 (Stadt Hildesheim), Einleitung S. 56f.; DI 42 (Stadt Einbeck), Einleitung S. XX; DI 28 (Stadt Hameln), Einleitung S. XXIVf. »
  183. Ob es in den genannten Jahren zu einer Ausstrahlung auf die gesamte Grafschaft Schaumburg gekommen ist, müsste noch an der jetzt im Lkr. Hameln-Pyrmont liegenden Stadt Hess. Oldendorf und den umliegenden Dörfern überprüft werden. Auch die Bearbeitung der Inschriften weiterer niedersächsischer Residenzstädte wie Wolfenbüttel, Osterode oder Harburg lässt zusätzliche Aufschlüsse erhoffen. »
  184. Vgl. dazu Dieter Stellmacher, Niederdeutsche Sprache. Eine Einführung, Bern u. a. 1990, S. 43f.; Schröder, Niederdeutsche Inschriften, S. 109f. »
  185. Vgl. Wulf, Wann und warum sind Inschriften niederdeutsch?, S. 67f.; Schröder, Niederdeutsche Inschriften, S. 101f. Anm. 3 u. S. 110. »
  186. Die Objekte Nr. 351, 613 u. 642 sind unsicherer Provenienz und sind daher für Fragen des Sprachwechsels zu vernachlässigen. »
  187. Nr. 334, 377, 391, 437 u. 485. Eines der Bibelzitate auf dem Epitaph Nr. 391 beginnt hochdeutsch und wird zunehmend niederdeutsch: ICH BIN DE AVF(F)ERSTEHNG VND DAS LEBEN WER AN MI GLAVBET DER WERDT LEBEN OB ER GLEICK STVRBE VND WOL DAR LEVET VND LOVET AN MI DE WERT NVMMER STERVEN. Das zweite Bibelzitat auf dem Epitaph ist vollständig niederdeutsch. »
  188. Hauber, Primitiae Schauenburgicae, S. 166. »
  189. Vgl. hier und zum Folgenden die Ausführungen zu den Einzelschriften in: Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 28. »
  190. Erstbeleg ist eine Hochwasserinschrift in Hann. Münden aus dem Jahr 1342; vgl. DI 66 (Lkr. Göttingen), Nr. 9. – Vgl. zu dem Themenkomplex jetzt Christine Wulf, Epigraphische Schriften des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit in Niedersachsen, in: Archiv für Diplomatik 63 (2017), S. 393–419, dort bes. S. 403–415. »
  191. Nr. 10 u. Abb. 84, Nr. 14 u. Abb. 86, Nr. 23 u. Abb. 91, Nr. 37 u. Abb. 111. »
  192. Nr. 8 u. Abb. 75, Nr. 17, Nr. 27 u. Abb. 85. »
  193. Nr. 10 u. Abb. 84, Nr. 14 u. Abb. 86, Nr. 17»
  194. Nr. 48 u. Abb. 117, Nr. 53 u. Abb. 125, Nr. 82»
  195. Z. B. Nr. 29 u. Abb. 89, Nr. 69, 121 u. 142»
  196. Nr. 53, Inschrift D u. E; vgl. Nr. 81, Inschrift B u. C. »
  197. Abseits der Hausinschriften finden sich nur zwei in Holz geschnitzte Beispiele für die gotische Minuskel: ein Altarflügel in Obernkirchen mit kunstvoll gestalteten nomina sacra (Nr. 99 u. Abb. 144) sowie die Kanzel in Hohenrode (Nr. 91 u. Abb. 44). »
  198. Nr. 28 u. Abb. 97, Nr. 31 u. Abb. 99, Nr. 33 u. Abb. 100. »
  199. Vgl. zu Meiger DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung S. 39»
  200. Nr. 88 u. Abb. 186, Nr. 123 u. Abb. 139, Nr. 125 u. Abb. 138. »
  201. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Einleitung, S. 41»
  202. Nr. 84, 91, 98, 116, 119, 122, 143, 152 u. 165»
  203. Albrecht, Landesherrliche Baumaßnahmen, S. 177. »
  204. Karrenbrock, St. Martin zu Nienburg, S. 102; vgl. ders., Spätmittelalterliche Steinskulptur, S. 184. »
  205. DI 46 (Stadt Minden), Nr. 76»
  206. Lange, Bildhauerkunst des Kreises Minden, S. 32; vgl. DI 46 (Stadt Minden), Nr. 80»
  207. André, Beischlagwangen, S. 163. Folgende Objekte ließen sich bislang identifizieren: Kloster Loccum: Grabplatte für Olrick Grothe (1529), Grabplatte für Wilken Klencke und seine Ehefrau (1539), Epitaph für Hans von Münchhausen (1547), Grabplatte für Dietrich von Landsberg und Gisela von Zesterfleth (1547); Kirche in Drakenburg: Grabplatte für Cord von Have d. Ä. und Cord von Have d. J. (1530), Grabplatte für Cord Rommel (1538). »
  208. Jürgen Soenke, Johann Robyn – Der Meister J.R. Beziehungen zwischen der flämischen und der Weser-Renaissance, in: Mindener Heimatblätter 29 (1957), Nr. 11/12, S. 121–144, dort S. 125. Auf jeden Fall erscheint die Deutung des Meisterzeichens auf der Steinbrüstung als IR fragwürdig. »
  209. Diese Grabdenkmäler ähneln stark den Stücken in Loccum und Drakenburg. »
  210. Aus Minden sind ferner zwei Beischlagwangen von 1530 zu nennen (DI 46 (Stadt Minden), Nr. 73). Wahrscheinlich stammt auch das Epitaph des Thomas von Halle im Mindener Dom (DI 46, Nr. 81) von Robin. Hinzu kommt ein Wappenstein aus dem Schloss Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen; Abb. bei Kreft/Soenke, Weserrenaissance, Abb. 34 u. Bischoff/Ibbeken, Schlösser der Weserrenaissance, S. 172 Abb. 117). Möglicherweise stammt auch die Grabplatte für Margarethe von Oppen, die Ehefrau des Christoph von Münchhausen (Nr. 188 u. 189), im Stift Fischbeck (Lkr. Hameln-Pyrmont) aus der Werkstatt des Jasper Robin. »
  211. Vgl. Nr. 133, 137, 164, 176, 179, 181, Grabplatte für Cordt von Mandelsloh, für Olrick Grothe, für Wilken Klencke, für Dietrich von Landsberg, für Cord von Have d. Ä. und Cord von Have d. J. und für Cord Rommel. »
  212. Nr. 141, 156 (als Versal), 159, 168, 215, Simsonrelief, Grabtumba für Jobst II. von Hoya und Anna von Gleichen, Wappenstein in Petershagen. »
  213. Epsilonförmiges E in Nr. 164 als Versal, Nr. 188 u. 189 am Wortanfang, Wappenstein im Schloss Petershagen, Grabplatte für Dietrich von Landsberg im Kloster Loccum. »
  214. Abgesehen von den für die Werkstatt Jasper Robins typischen Buchstabenformen sind es auch und vor allem stilkritische Merkmale, die die Zuschreibung stützen können: Männer sind häufig mit sehr breiten Bärten dargestellt (Nr. 163, 164, 215, Simsonrelief, Sündenfall, Grabtumba für Jobst II. von Hoya und Anna von Gleichen; Kloster Loccum: Grabplatte für Olrick Grothe, Grabplatte für Wilken Klencke und seine Ehefrau, Epitaph für Hans von Münchhausen, Grabplatte für Dietrich von Landsberg und Gisela von Zesterfleth; Kirche in Drakenburg: Grabplatte für Cord von Have d. Ä. und Cord von Have d. J., Grabplatte für Cord Rommel). Ferner gleicht sich die Gestaltung der Rüstung, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Armbeuge und des Helms. Wenn ein Helm ausreichend groß dargestellt ist, ist er häufig als Spangenhelm gestaltet (Nr. 159, 168, 188, 189); mitunter sind bzw. waren Spangen aus Metall eingesetzt (Nr. 159, 168). Pilaster sind häufig mit Blattornament verziert (Nr. 133, 137, 141 u. 159). »
  215. Nr. 168, 215, Wappenstein in Petershagen. »
  216. Nr. 88, 107, 110, 120, 133, 148, 160, 174, A1 25. Die Inschriften Nr. 107, 123, 128 u. 140 sind stark von der frühhumanistischen Kapitalis geprägt und werden deshalb hier ebenfalls nicht berücksichtigt; zur Kapitalis Jasper Robins s. das vorherige Kapitel. »
  217. Z. B. Nr. 209, 213, 235, 279 u. Abb. 225, Nr. 281 u. Abb. 226, Nr. 318»
  218. Vgl. Nr. 208, 225228, 273, 274, 276, 286 u. A1 23; vgl. Abb. 196, 197 u. 200. »
  219. Zit. nach Soenke, Triumph des Manierismus, S. 47. »
  220. Kreft/Soenke, Weserrenaissance, S. 33f. Zu Arend Robin vgl. Lange, Bildhauerkunst des Kreises Minden, S. 33–36. »
  221. Signiert ist der Kamin Nr. 266»
  222. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 178 u. 180»
  223. Soenke, Triumph des Manierismus, S. 46; vgl. Lange, Bildhauerkunst des Kreises Minden, S. 34. »
  224. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 153»
  225. DI 46 (Stadt Minden), Nr. 89; vgl. Lange, Bildhauerkunst des Kreises Minden, S. 34f. »
  226. DI 28 (Stadt Hameln), Nr. 74»
  227. DI 46 (Stadt Minden), Nr. 95»
  228. DI 59 (Stadt Lemgo), Nr. 73»
  229. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim) Nr. 153 u. 178. Für drei weitere Epitaphien, die mit Robin in Verbindung gebracht wurden, lässt sich anhand der Schriftmerkmale keine sichere Zuschreibung gewinnen: die Epitaphien für Gordt Ketteler und Anna von Meschede in Polle (DI 83 (Lkr. Holzminden), Nr. 57 u. 77) sowie das Epitaph für Rudolf von Holle in Hameln (DI 28 (Stadt Hameln), Nr. 65). »
  230. Soenke, Johann Robyn, S. 138. »
  231. Nr. 335337, 339 u. A1 53; vgl. Abb. 244 u. 245. »
  232. Aus angrenzenden Landkreisen sind weitere Werke anzuführen: das Epitaph für Hans Freitag (1576) in der Stiftskirche in Wunstorf (Region Hannover) mit demselben Steinmmetzzeichen wie auf dem Wappenstein auf Gut Wormsthal, das Epitaph für die Äbtissin Katharina von Rottorp im Stift Fischbeck (1580), ein Wappenstein auf Schloss Hämelschenburg (Lkr. Hameln-Pyrmont) von 1592 (vgl. Bischoff/Ibbeken, Schlösser der Weserrenaissance, S. 132, Abb. 70) und die Grabplatte für Adelheid von Landsberg im Kloster Loccum (Lkr. Nienburg/W.) aus dem Jahr 1588. »
  233. Nr. 477, 482, 505 u. 516; vgl. Abb. 290–294. Vermutlich ist auch die Inschrift außen am Fries des Mausoleums in Stadthagen (Nr. 544) hierzu zu zählen; allerdings ist sie bei einer Restaurierung erneuert worden. »
  234. Zu verweisen wäre auch auf die aufgemalte Inschrift auf der Gruftplatte für Fürst Ernst (Nr. 526 u. Abb. 303). Die Inschriften der Epitaphien im Mausoleum in Stadthagen (Nr. 545 u. Abb. 295) sind zum Teil vollständig erneuert; immerhin scheinen die Inschriften auf den Sockeln die ursprüngliche Formgebung erkennen zu lassen. »
  235. Vgl. den Kaminsturz Nr. 287 (Abb. 234), den man ohne Kenntnis der Jahreszahl 1580 vermutlich in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts datieren würde. »
  236. Zu erwähnen ist lediglich, dass die schrägliegende Kapitalis in Holz geschnitzt deutlich seltener auftritt als in Stein. Der früheste Beleg (allerdings mit unklarer Provenienz) stammt aus dem Jahr 1572 (Nr. 234). »
  237. Vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 48. »
  238. Nr. 245, 377, 420 u. 474; vgl. Abb. 267 u. 268. »
  239. Vgl. DI 88 (Lkr. Hildesheim), Nr. 211; Einleitung, S. 44»
  240. Vgl. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 48. »
  241. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 32; Albrecht, Die Bückeburger Stadtkirche, S. 169. »
  242. Martin Lorenz, Die 1587 gegossene Glocke der Bückeburger Stadtkirche stammte aus Hemeringen, in: Schaumburg-Lippische Heimatblätter 34, 1983, S. 102–104. »
  243. Vgl. Brage Bei der Wieden, König, Werner, in: Höing (Hg.), Schaumburger Profile, Teil 1, S. 174–179, dort S. 178. »
  244. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 18; vgl. Bruck, Ernst zu Schaumburg, S. 49. »
  245. Berthold (Scherben, die kein Glück brachten, S. 5) liest 1627»
  246. Vergleichsstücke (sogenannte Werraware) bei Großmann (Hg.), Renaissance im Weserraum, Bd. 1: Katalog, S. 297–317. »
  247. Glißmann, 125 Jahre Kirche Meinsen, S. 19. »
  248. Vgl. Heutger, Stift Möllenbeck, 21987, S. 179. »
  249. Kdm. Kreis Grafschaft Schaumburg, S. 88. »
  250. Tiggemann zufolge wurde die Bergkirchener Kanzel von dem Meerbecker Bildschnitzer Johan Dreyer gefertigt (Tiggemann, St.-Katharinen-Kirche, S. 16). »
  251. Suckale, Stift Obernkirchen, S. 34. »
  252. Kdm. Kreis Schaumburg-Lippe, S. 126. »
  253. Walter, Glockenkunde, S. 800. »
  254. Sprenger, Bürgerhäuser und Adelshöfe, S. 287. »
  255. Vgl. DI 26 (Osnabrück), Nr. 184; vgl. die aktualisierte Fassung auf DI online, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0238-di026g003k0018407 (zuletzt benutzt am 8.11.2021). »
  256. Vgl. Die Schaumburg. Ein archäologisch-historischer Führer, S. 12. »
  257. Bernstorf (Hg.), Das alte Stadthagen und seine höhere Schule, Tafel XXII; vgl. Bernstorf, Denkwürdige Altertümer, S. 308f. »
  258. Hugo, Geschichte von Steinbergen, S. 133; Bentrup, Kirchen in Schaumburg, S. 207. »
  259. Fromme Hausinschriften in und um Stadthagen, ohne Seitenzählung. »
  260. Mehrmals wird der Ausdruck STIFTER mit einem Eigennamen kombiniert. »
  261. S. z. B. Katalog Adel im Weserraum, Nr. 9, S. 301; Nr. 156, S. 314 u. Abb. S. 201; Nr. 164a–c, S. 314f. u. Abb. S. 207. Vgl. zu der Bibliothek Nr. 413. »