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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190504221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-04
- Tag1905-04-22
- Monat1905-04
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1905
- Autor
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Im Hafenrestaurant in Gröba — als VersteigerungSort — kommt Dienstag, den 25. April 1905, vor«. 11 Uhr, ein Regulator gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 20. Apttl 1905. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Mittwoch, de« 26. April ist von früh 7 Uhr bis mittags 1 Uhr aller Fährverkehr in der Poppitzer Straß« entlang der Bergbrauerei verboten. Der Rat -er Stadt Riesa, am 22. April 1905. Bürgermeister l)r. Dehne. Kr. Wie vielfach wahrgenommen wurde, find die polizeilichen Ans «nd Abmeldnnaen -er Kinder, welche Oster« die Schale verlassen, im Einwohner-Meldeamte nicht bewirkt worden. Wir erinnern deshalb die Eltern und Lehrherrn an die Erstattung dieser Mel dungen und bemerken gleichzeitig, daß alle Kinder, die diese Ostern aus der Schule ent lasten werden 1. soweit sie hier im elterlichen Hause verbleiben, in die Lehre treten oder von auswärts hier zuziehen, im Einwohnermeldeamte — Rathaus Zimmer Nr. 14 — anznmeldev und 2. soweit sie von Riesa verziehen, abznmelde« find. Bei nicht rechtzeitig erstatteten Meldungen w'rd auf Geldstrafen bis zu 30 M, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haftstrafe zu treten hat, erkannt werden. Der Rat -er Stadl Riesa, am 20. April 1905. Bürgermeister Lr. Dehne. Ksch. ?! S«mabead, SS. April 1905 «Peads -Ä ageblaN Riesaer «nd A«r»is»r (WrdlM lltt Aijkizn). Amtsblatt der Aänigl. Umtkhauptmannschafl Großenhain, des König!. Amtsgericht? und des Stavlraths zu Riesa SS. Sommvea», SS. April 1905 adeads. 58 Jahr,. «choar »aMatt rrschril std« L, abend, «ttt Ausnahme der Sonn- und Festtage- «tertrljilhrttcher B«»»sSp«W bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 «ar» SO Pfg-, durch »st« LMM stet In« Hau, 1 Mark « Psg., tat «bpavmg a» Schalter der »aistrl. Postanstalten 1 Mark Sv Pfg., durch den Briefträger stet tn» Hau« 2 Mark 7 Pfg. «MH Monat«abonnrment« werd« «mgmiumm» Anrrigeu-Aunah«« für die Nummer de« Ausgabetages bi« vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Vertag »an Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59 — Für die Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa Die diesjährige AnShebnng der Militärpflichtigen des AuLhebungSbezirkS Grotzt«- hoi« findet wie folgt statt: am 24. April d. I., vormittags S Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und auS den Landortschasten des Amts gerichts Radeburg in» Ratskeller za Radebnrg, am 27., 28. «nd 29. April, vormittag- 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und auS den Landorten deS Amts gerichts Großenhain (ausgenommen die nachgenannten 5 Dörfer) in» Gesellschaft-Hanse za Grotzenhaia, am 1. «nd 2. Mat d. I., vormittags V,9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und auS den zum Verwaltungsbezirk Gro ßenhain gehörigen Landortschaften des Amtsgerichtsbezirks Riesa, sowie auS Gröditz, Nauwalde, ReppiS, Schweinfurth und Tiefenau in» Hotel zum Wettiner Hofe in Riesa. E« wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die sämtlichen geftellungS- pflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26', 62" und 72" verbunden mit 8 66» der Wehrmdnung angedrohten Strafen und Nachteile in den vorbezeichneten Aus- hebungslokalen gemäß der Gestellungsbefehle vor der Königlichen Ober - Ersatz - Kom mission pünktlich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die fraglichen Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark behufs Legitimation ihre OrdreL, sowie die Losungsscheine mitzubringen und oorzulegen. In Rücksicht auf frühere Vorkommnisse werden die Gestellungspflichtigen bedeutet, sich insbesondere auch auf den Straßen nicht ungebührlich zu benehmen, widrigenfalls die Bestrafung herbeigeführt werden wird. ' Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 63' der Wehrordnung nur solch« Zurückstellungsanträge noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Be endigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist, und welche spätestens im ÄuShebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. Arbeits- und AufstchtSunfähigkeit nach 8 32» ad der Wehrordnung die Reklamation erfolgt, haben gemäß 88 63', 33" der Wehrordnung im ÄuShebungstermine persönlich mit ZN erscheinen, während etwa »orzulegende Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Nach Beendigung des Aushebungsgeschäfts sind Reklamationen nur dann noch zu lässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordnete und die Herren Gemeindevor stände derjenigen Orte, auS welchen Militärpflichtige zum ÄuShebungstermine sich stellen, haben Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Riesa Blatt 1S04 auf den Namen Albi« Emil Rnnscheno bnch eingetragene Grundstück, vitmarckstraße 15, soll am 15. Jnnt 1995, vormittags 10 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde». DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 4 Ar groß und auf 42278 M. — Pf. ge schätzt. ES besteht auS dem Wohnhause Nr. 1781s Abt. ä. deS BrandkatasterS ncbst Hofraum und Garten. Brandoersicherung 3l000 M. Steuereinheiten 410,12. Die Einsicht der Mitteilungen deS GrundbuchamtS sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein- . tragung des am 13. März 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes auS de« Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des ge ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aus gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 20. April 1905. Königliches Amtsgericht. in Radeburg am 26. April d. I. in Grotzevhatr» am 29. April d. I. in Riesa am 2. Mai d. I. dann aber sämtlich, zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß 8 46" der Wehrordnung über das Verziehe» und Anziehen Gestellungspflichtiger «»verweilt Anzeige anher zu er statten. Die Aushändigung der Ausmusterungs-, Landsturm- und Losungsscheine rc. hat seinerzeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 13. April 1905. Der ZtvUvorfitzeude der Königl. Ersatzksmmissum -e- AnshebnngSbezirkS Grofieuhaiu. v. 393. vr. Uh le mann, AmtShauptmann. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 22. April 1905. — Am Sonntag, den 23. d. M. wird bei leidlichem Wetter auf dem Kaiser Wilhelmplatze von 12 bis 12"" nachm. Platz musik von dem Trompeterkorps des 3. Feldartillerie-Regiments Nr. 32 gespielt. Musikfolge: 1. Mit entrolltem Banner, Marsch von F. Graf. 2. Fest- Ouvertüre von A. Leutner. 3. Diesen Kuß der ganzen Welt, Walzer von M. Ziehrer. 4. Einleitung und Chor «. d. Op. Lohengrin von R. Wagner. 5. Marsch und Lavatine auS „Der LiebeStrank" von G. Donizetti. — Im amtlichen Teile d. Bl. befindet sich eine Be kanntmachung betr. die An- und Abmeldung der Kin der, welche Ostern die Schule verlassen. ES sei darauf auch an dieser Stelle hingewiesen. — An der für die Talschiffahrt auf der Elbe so ge fährlichen Stromstelle, dem Döbeltitzer Durchstich, wollen die Schiffsunfälle trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßregeln kein Ende nehmen. Um weitere schwere SchiffShavarten nach Möglichkeit zu verhüten, werden die beladenen Fracht schiffe mittels Dampfers einzeln durch den Durchstich hin- dnrchbugstert. — DaS Königl. Gächs. Kriegsministerium hat eS für unzulässig erklärt, einen im dritten Militärpfltchtjahr zur Einstellung gelangten, wegen Dienstunbrauchbarkett aber wieder zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann in seinem vierten MUitärpflichtjahr von neuem für den aktiven Dienst aüSzuhebrn, falls er beim Aushebungsge schäft wieder für tauglich befunden worden ist. Ein solcher Mann ist in diesem Falle vielmehr der Ersatzreserve zuzu- weisen. Die wegen häuslicher Verhältnisse entlassenen Mannschaften sind jedoch, wie eS die Wehrordnung vor schreibt, zur Ableistung des Restes ihrer aktiven Dienstzeit heranzuziehen. — Der Dresdner Zweigverein deS Evan gelischen Bundes veröffentlicht folgenden Aufruf: Noch zittert die Entrüstung nach, welche die Aushebung von 8 2 deS Jesuitengesetzes im gesamten evangelischen Deutschland hervorgerufen hat; da beunruhigt ein neuer Vorstoß deS UltramontaniSmuS, dessen Tragweite nicht abzusehen ist, die Gemüter. Der sogenannte Toleranzantrag deS Zen trums, der die Vernichtung der Oberhoheit deS Staates über die Kirche, die Zerstörung der evangelischen Landes- kirchen und die schrankenlose Herrschaft Roms bezweckt, be schäftigt wiederum den Reichstag und ist einer Kommission zur Beratung überwiesen. Bet dieser Sachlage fordern wir alle, die ihre evangelische Kirche und ihr Vaterland lieb haben, Männer und Frauen, dringend auf: Schließt euch dem Evangelischen Bunde an, der die Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen auf seine Fahne geschrieben hat! Der Evangelische Bund ist heute unentbehrlich. Die neuesten Ereignisse müssen alle deut- schen Protestanten mahnen: Kommt und tretet ein in unsere Rethen! — Der Ertrag der sächsischen EtaatSeisenbahnen, die vor einigen Jahren ihr Anlagekapital nur mit 3,7 Proz. verzinsten, bürste im Jahre 1904, wie di« .Dtsche. Tage-- V zeitung" wissen will, eine Verzinsung des Kapitals in der Höhe von etwa 5 Proz. ergeben. Diese Verzinsung erscheint recht erfreulich, wenn man erwägt, daß zu den sächsischen Staatsbahnen auch sämtliche Kleinbahnen gehören, dis zum größten Teile wenig rentabel sind. — Bon der Berliner Handelskammer ist die Einfüh rung eines gerichtlichen Zwangsvergleichs außerhalb des Konkurses angeregt und eine Rundfrage über die Zweck mäßigkeit deEelben bei den -eutschjen Handelskammern erlassen worden. Tie Handelsffammer zu Plauen i. V.. hat sich dagegen ausgesprochen^ weil das vvrgeschlagene Verfahren eine kürzere Tauer, ein« geringere Kostspielig keit, eine freiere Bewegung des Schuldners und eine Ver meidung der beschämenden Öffentlichkeit nicht verbürge. Ter Vorschlag erwecke auch erhebliche moralische Bedenken. Wenn daS Erfordernis der Einstimmigkeit zur Annahme! eines, tzonkursabwcndendea Vergleichs wegfalle, würden unlautere Elemente darin einen neuen, starken Anreiz, zu faulen Schiebungen und „gewinnbringenden" Zah lungseinstellungen erblicken. Unsichere und unverständige Geschäftsleute fänden erwünschte Handhabe, ihre Gläubi ger zu täuschen; mindestens würden sie, da 50 Prozents als Abfindungssumme genügen sollen, versuchen, obwohl! mehr in der Masse liegen mit dem Mindestgebot von S4 Prozent auszuldmmen, und die Gläubiger würden au« Furcht, in einem Konkursf noch mehr zu verlieren, auf! das Angebot eingehen. Man dürfe es, dem Schuldner nichts allzuleicht machen) auf bequeme Art seine Schuldenlast abzuschütteln und nicht zur Verbreitung einer? lagen Auß,
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