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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190508047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-08
- Tag1905-08-04
- Monat1905-08
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1905
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Freitag, 4. August 1805, ußeudS »US Riesaer Tageblatt erscheint j^eu Ta, abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träger DA »i» Hau» 1 Mark 6S Pfg., bet Abholung am Erhalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei tnS Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzri,k»«uüahme für di« Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck «ub Verla- von Sauger id Vlaterltch in Mesa. — Geschäftsstelle: Boethepraß« VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa. ««d Anzeiger Mrtlätt md Allfchn). religram«.«drrsse: K FernspmchstM «Ta-iblatt", «iesa. Rr.». der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de» Stadtrath» zu Ries». 17S Freitag, 4. August 1885, abeud». 58. Jahr, Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 427 seine- Handelsregisters die Firma Theodor Leicht in Gröba und als deren Inhaber -e« Steinbruchsbesitzer Gustav Theodor Leicht in Gröba eingetragen. Angegebener Geschäftszweig: Steinbruch. Riesa, den 4. August 1905. Königliche» Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Riesa Blatt 1489 auf den Namen Max Alwin Panitz eingetragene Grundstück, Goethestraße 100, soll am 25. September 1905, vormittags V.10 Ahr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 5,6 Ar groß und auf 45200 M. geschätzt. Es ist ein Wohnhaus mit Ladeneinrichtung, zwei Nebengebäuden und Hof. Brandver sicherung: 35920 M. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestaltet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein OertltcheS und Sächsisches. Riesa/ 4. Augusts 1905. —* Ter L a n des-O b stb auv erei n veröffentlicht soeben einen umfassenden Bericht über die im Jahre 1905 im Königreich Dachsen in Aussicht stehende Obst ernte, dem wir folgendes, entnehmen: Bon 49 Bezirts- Obstbauvereinen gingest «mH allen Teilen Sgchsens 126 Berichte ein. Tie Zusammenstellung dieser Berichte ergab, daß die Ernte der Haupchandelssrucht/ der Aepfel, als mittel bis gering zst bezeichnen isst Birnen tragen reicher, und zwar mittel biss gut.; Tie Ernte der Kirschen, welche nun irr der Hauptsache beendet ish war gut. Tie Pflau menernte wird als' gut "bis "mittel bezeichnet, dagegen er geben Pfirsiche und Aprikosen nur eine mittlere bis ge ringe Ernte. Von den Beerensträuchern lieferten die Jo hannisbeeren eine gute 'Ernte, dagegen wird das' Ergeb nis der Stachelbeersträucher nur als' gut bist mittel be zeichnet. Tie Weinreben sind mit Trauben gut besetzt. Von Schalenobstffrüchwen trägen Malnußbäume und Hasel- nußsträuchssr gut bis mittel.! Im'Durchschnitte ist somit die gesamte Obsternte alsl, gilt bis' mittel, zst bezeichnen. Tie Sheinobstartest,' Kirschen und Pflaumen, verblühten rasch bei günstiger Wihehung,! daher auch der gute Frucht ansatz/ während in der nachfolgenden Blütezeit des Kern obstes niedrige Luftwärme und häufige Niederschläge die Befruchtung der Blütest wesentlich ^beeinträchtigten.^ Im Vergleich mit den vorliegenden Belichtest über die Obst ernte anderer deutscher Staaten ist die Obsternte im König reich Sachsen als gutz zu bezeichnen! — Im städtischen Schlachthofe zu Riesa gelangten im Monat Juli cr. zurSchlachtung 1087 Tiere und zwar: 4 Pferde, 160 Rinder (36 Ochsen, 23 Bullen, 99 Kühe, 2 Jungrinder), 198 Kälber, 492 Schweine, 233 Schafe. Von diesen Tieren wurden als gänzlich untauglich für den menschlichen Genuß befunden: 1 und »/, Kuh, das Fleisch eines Schweines und 1 Schaf. Als bedingt tauglich waren auzusehen: das Fett eines Schweines und 9 Schweine, die in gekochtem bezw. ausgelassenem Zustande auf der Frei bank zum Verkauf gelangten, während 1 Bulle, 2 und »/, Kühe und 2 Schweine als tauglich, aber minderwertig be- sunden und in rohem Zustande auf der Freibank verkauft wurden. Notschlachtungen fanden statt bet: 1 Pferde, 1 Schweine und 1 Schafe. An einzelnen Organen waren zu vernichten bei Rindern: 1 Kopf, 72 Lungen, 20 Lebern, 1 Darmkanal, 15 einzelne sonstige Organe, 3 Baucheinge weide und 4 Kilogramm Muskelfleisch; bei Kälbern: 1 Leber und 2 sonstige Organe; bei Schweinen: 38 Lungen, 31 Lebern, 9 sonstige Organe; bet Schafen: 95 Lungen, 59 Lebern und 2 sonstige Organe. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk eingeführt: 10 Rinderoiertel, 4 und Schweine, 1 Kalb und 2 Kalbskeulen. —Ll. Der Alkohol bracht« den Unteroffizier Friedrich Karl Hübner vom 6. Feldartillerie-Regiment Nr. 68 auf die Anklagebank, um sich wegen Widerstands gegen Staatsgewalt, ruhestörenden Lärm« und Urlaubsüber tragung deS am 22. Juni 1905 verlautbarten VersteigerungSoermerkeS aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung deS Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS .Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung deS VetfahrenS herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der VersteigerungS- erlöS an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 1. August 1905. Königliches Amtsgericht. Am 2. August 1905 ist der bisherige GaSmeister in Ronneburg, Herr Karl Adolf Danz, als GaSmeister für das Gaswerk der Gemeinde Gröba in Pflicht genommen worden. Gröba, am 3. August 1905. Der Gemeindevorstand. Pflaumen- und Gras-Verpachtung. Nächsten Sonntag, den 6. d. M., nachmittag 1 Uhr werden im Jentsch'scheu Gast hofe Hierselbst das Gras 2. Schnills und die Pflaumeunutzung an den StraßenZder hiesigen Flur unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich gegen das Meistgebot verpachtet. - Zeithain, den 4. August 1905. Der schreitung zu verantworten. H.' ist von Beruf Brauer; seine Beurteilung ist mittel. Vordienstlich hat H. keine Strafe erlitten, dagegen eine Anzahl Disziplinarstrafen. In der Nacht vom 30. Juni bis 1. Juli verübte H. ruhe störenden Lärm in einer Riesaer Straße, so daß sich ein Schutzmann bewogen fühlte, einzugrcifen. H. benahm sich derart, daß ihn der Schutzmann arretieren wollte. Dies gelang ihm aber nur mit Hilfe von mehreren Herren, denn tretung für den sächsischen Gartenbau wird in einem Aus schuß bestehen, dessen Vorsitzender dem Plenum des Landes kulturrates angehört. Der Ausschuß soll die den Garten bau betreffenden Fragen und Angelegenheiten begutachten und aus 6 Mitgliedern bestehen, deren Wahl auf sechs Jahre in sechs vom Ministerium des Innern zu bildenden Wahlkreisen erfolgt. Die übrigen Abänderungen des Ge setzes über den Landeskulturrat betreffen die Verteilung des H. leistete erheblichen Widerstand und versuchte blank zu Wahlrechtes, sowie die Deckung des Bedarfes soweit sie ziehen, woran er nur mit Gewalt verhindert werden konnte. nicht durch einen festen Zuschuß aus der Staatskasse er- Es kam dabei zum Handgemenge, wobei sämtliche Beteiligten folgt. Bemerkt sei hierbei, daß das neue Gesetz die Staats- zu Boden stürzten. Durch die Beweisaufnahme wurde H.! kaffe nicht mit neuen Ausgaben belastet, die aufzubringenden vom Kriegsgericht in Chemnitz als schuldig im Sinne der Anklage erachtet und zu vier Wochen vier Tagen Gefängnis und zwei Tagen Haft verurteilt. — Bereits seit einigen Jahren beschäftigt sich die Königliche Staatsregierung mit der Frage der anderweiten Ausgestaltung der bestehenden Einrichtungen zur Vertretung und Förderung der sächsischen Landwirtschaft und hat hier bei verschiedentlich Gutachten der interessierten Korpora tionen, insbesondere des Landeskullurrates in dieser Angelegenheit eingeholt. Jetzt ist die Sache so weit ge diehen, daß gutem Vernehmen nach das erstrebte Ziel durch Vorlegung eines Gesetzentwurfes zur Abänderung des Ge setzes, die Reorganisation deS Landeskullurrates betreffend, vom 9. April 1872 bezw. vom 17. Juli 1876, im bevor stehenden Landtage erreicht werden soll. DaS neue Gesetz baut sich in der Hauptsache auf einem Gutachten des Landeskulturrates auf und sieht eine Erweiterung der Zu sammensetzung und Befugnisse dieser beratenden Körperschaft, sowie die Schaffung einer Vertretung für den sächsischen Gartenbau vor. Die Erweiterung in der Zusammensetzung deS Landeskulturrates soll durch Erhöhung der Mitglieder zahl von 26 auf 28 Mitglieder und zwar um einen Ver treter des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und den Vorsitzenden des Ausschusses für Gartenbau erfolgen. Außerdem erhält der Landeskulturrat das Recht, sich nicht nur für besondere Fragen des Obstbaues, der Tierheilkunde, der Pferdezucht, des Weinbaues, der Bienenzucht und der landwirtschaftlichen Mechanik außerordentliche Mitglieder zuzuwählen, sondern dieses Ergänzungsrecht soll sich nun- mehr auch weiterhin auf andere mit der Landwirtschaft zu sammenhängende, nicht besonders bezeichnete Gebiete er strecken. Während bisher der Landeskulturrat nur das Recht hatte, durch selbständige Anträge, Wünsche und An regungen an die Staatkregierung zur Förderung der In teressen der Landwirtschaft beizutragen, soll er nunmehr auch die Befugnis erhalten, die Tätigkeit der landwirtschaft lichen Kreisvereine und der Landesverbände der Spezial vereine, insoweit es sich um gemeinsame Angelegenheiten handelt, zu vereinigen. Weiter forderte der Landeskultur- rat in einem Gutachten, daß ihm nach Maßgabe der für die Börsen und Märkte geltenden Bestimmungen eine Mit wirkung bei der Verwaltung und den PretSnotterungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, übertragen wird. Die neuzuschaffende Ber- Mittel vielmehr von den beteiligten Kreisen erhoben werden und daß dem Prinzip der Schonung der kleinen Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau Rechnung getragen werden soll. , - — Gegen daS Kurzschneiden der Pferde schweife, das besonders bei sogenannten „herrschaftlichen Pferden" noch immer geübt wird, ist eine Massenbewegung eingeleitet worden. Auf Veranlassung deS Meißener Tier schutzoereins hat eine Reihe hervorragender Persönlichkeiten Gutachten in dieser Frage abgegeben, die ausnahmslos sich gegen die Verstümmelung der Pferde richten. Treffend sagt darin Dr. Heinrich Seidel: „Liebhaber nennen sie sich und Kenner, — Diese daS Pferd verstümmelnden Männer, — Und beweisen durch Stutzen und Brennen, — Daß sie eS weder lieben noch kennen." DaS Gutachten Prof. Dr. Reuleaux: „Das Kappen deS Pferdeschwanzes ist nach meiner Meinung grausam in der Ausführung wie in den Folgen, ist unschön, ist undeutsch, daher insgesamt abscheulich." Der Direktor deS Werliner Zoologischen Gartens, Dr. Ludwig Heck, meint: „Besonderer Rechtfertigung ihrer Agitation gegen das Kupieren der Pferdeschweife bedarf es wohl kaum mehr, da alle Gründe, die sie dagegen anfllhren, für jeden Unbefangenen auf der Hand liegen. DaS Abhärten gegen und Gewöhnen an Fliegen- und Bremsenstiche ist ein so scherzhaftes Argument der Kupierfreunde, daß es erübrigt, ernsthaft darauf einzugehen." — Neue Pijlzlve^gsiftungeu werden aus Chiem- niA Freiberg und Rohtvein gemeldet In der Nacht auf Mittwoch sind ein in Chemnitz^ Wiesenstiraße, wohn hafter Handarbeiter namens! Mlüler und dessen Ehefrau- sowie ein Schneider und, ein! Neffe, diel bei ihnen wohnten, nach Genuß von Pilzpnj schwer erkrjankt und auf ärztliche' Anordnung sossort ins Krankenhaus übergeführt worden. — Aus Freiberg wird gemeldet: Hier hat sich schon wieder ein Fall von Pilzvergiftung ereignet, dem der hiesige Einwohner Döring zum Opfer fiel^ während seine Ehefrau am Leben erhalten werden konnte. Töring war nach dem Genuß der Pilze anstzegangen, als er plötzlich auf der Promenade schwer erkrankte. Kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus stjastb er. — Auss Roß wein: Nach dem Genüsse von Pilzen sind hier im OrtK- teile Kladorf fünf Personen der Familie des Wirtschafts besitzers Hannß an Pilzen schwer erkrankt. Ter Schwieger sohn des Genannten^ Lohse, ist bereits' geworben, die an-
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