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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191010081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19101008
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19101008
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-08
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.10.1910
- Autor
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Riesaer H Tageblatt ««v A«r»iser MrdlMM Aryttzch. Amtsölatt für die König!» AmtSLauptmannschast GroßenhSin, das König!» Amtsgericht und de« Rat der Stadt Riesq, sowie den Gemeinderat Gröba. m Sonnabend, 8. Oktober 1S10, abends. 6S. Jahrg. La» Rtefaer Tageblatt «scheint jede» Tag abend» mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. BlerteljShrltcher Bega-Sptti» bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart V0 Psg„ durch unser« Trüge» Ket in» Han» 1 Mart SV Pfg, bei Abholung am Schalter der taisrrl. Poslanstalten I Mark SV Psg„ durch den Briefträger srrt in» Hau» 2 Mart 7 Pfg. Auch MonatSabonnrment» «erde» angenommen. Aazrigen-Auuahm« für dl« Rümmer de» Au»gabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Mo«ation»drnck und Vertag von Langer L Winterlich in Riesa. — Grschäst»si,lle: Gorthefirab« Vv. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt tu Riesa. DormerStaz, de« IS. Oktober ISIS, vormittags »/«II Uhr, mitt» im Sitzungssaals der unterzeichneten AmtShauptmannschast öffentliche Bezirksausschuß-Sitzung abgehalten. Großenhain, am 7. Oktober 1910. 235 k Königliche Amtshauptmannschaft. Dienstag, den 11. Oktober 1S1«, vor«. 1« «hr soll im Auktionslokal hier 1 Dynamomaschine gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 6. Oktober 1910. Der Gerichtsvollzieher -es König!. Amtsgerichts. Stellenvermittler-Taren. Auf Grund von ß 5 de» am 1. Oktober 1910 in Kraft getretenen Stellen»«» Mittlergesetze» vom 2. Juni 1910 und 8 2 der Ausführungsverordnung dazu vom 27. August 1910 hat der Rat beschlossen, die den gewerbsmäßigen Stellenvermittlern in Riesa zukommenden Gebühren wie folgt festzusetzen: ES sind zu zahlen für die Vermittelung von: 1. Oberschweizern 10 M. 2. Bögten, Schirrmeistern 3. Großknechten, Großmägden, Wirtschaftern, Wirtschafterinnen, Hausdienern, Köchinnen, Kutschern 4. Mtttelknechten, Mittel», Hau»», Bei- und Schweinemägden, Stützen, Kellnerinnen, Kellnern, WtrtschaftSmädchen, je 6 M. 50 Pfg. je 6 M, vüfettrnamseü»-Schweizern, Arbei1er»und Drescherfamilien je 5 M. 5. Kleinknechten, Kleinmägden, Pferdejungeu, Stuben», Küchen», Zimmer» und Hausmädchen, Lehrlingen je 4 M. 6. Kindermädchen 3 M. 50 Pfg. 7. Osterjungen, Ostermädchen, Tagelöhnern, Grnteknechten, Kinderfrauen, Erntemägden, Ochsen», Kuhjungen, HauS- burschen, Unterschweizern und Laufburschen je 3 M. Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Bertrag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch ge nommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Vereinbarung zu Ungunsten deS Arbeitnehmer- ist nichtig. Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur Insoweit gefordert werden, als st« auf ver langen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen find. Die Stellenvermittler sind verpflichtet, dem Stellensuchenden vor Abschluß de» vermittelungSgeschäfte» die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mttzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen der Vermittler an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen. Mit Geldstrafe bi« zu 600 M. oder mit Hast wird bestraft, ein Stellenvermittler, der die amtlich festgesetzte Taxe überschreitet oder sich außer den taxmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber gewähren oder versprechen läßt. Riesa, am 8. Oktober 1910. Der Rot derStadt Ries«. I. V.: Riedel, Stadtrat. Kr. Die Laudreuteu auf den Termin Michaelis dss. IS. und die BraudversicheruugS- heilräge auf den 2. Termin, letztere nach 1 Pf. für die Gebäudeeinhett, sind bi» zum 11. Oktober d. I.» die Einkommensteuer und die ErgSuzungssteuer je auf den 2. Termin d. I. sind bi» zum 21. Oktober d. I., an unsere Steuerkaffe abzuführen. Mit der Einkommensteuer auf den 2. Termin sind von den Handels NUd Gewerbes treibenden zur Deckung de» Aufwand» der Handel»», wie auch der Gewerbelamtner in Dresden Beiträge zu erheben und zwar für die Handelskammer «ach 2 Pf. und für die Gewerbekammer nach s Pf. auf jede Mark derjenigen Steuersätze», der «ach dem im Einkommensteuergesetze enthaltenen Tarife auf da» in Spalte ä de» Einkommen» steuerkataster» eingestellte Einkommen entfallen würbe. Besondere Zufertigungen über diese Beiträge werden nach bestehender Vorschrift nicht au-gegeben. Bis Gude Oktober d. I. wird an den Werktage«, außer Sonnabends, «ufere Steuerkafse auch nachmittag von 3—4 «hr für den Verkehr geöffnet sei«. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. September 1910. I. V.: Riedel, Stadtrat. R. Freibank Glaubitz. Morgen Sonntag von vormittag 6—8 Uhr kommt Schweinefleisch, gekocht, Pfund 40 Pf., zum Verkauf. Der Gemetndevorstand. Oertliches «nd SSchfisches. Riesa, 8. Oktober 1910. —* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter am 9. Oktober 1910 von 11^ bis 12^° mittags auf dem Kaiser Wilhelmplatze das TrompeterkorpS des 6. Feldart.» Regiment- Nr. 68 nach folgendem Programm: 1. »Mit Eichenlaub und Schwertern*, Marsch v. Blohn. 2. Ouver türe z. Op. „Pique-Dame* v. SuppS. 3. „Ganz aller liebst*, Walzer v. Waldteufel. 4. Potpourri a. d. Op. „Margarethe* (Faust) v. Gounod. 5. „Told-Aehren*, Intermezzo v. Grey. —* Die Ballon-Wettfahrt, die morgen an läßlich der Anwesenheit der Teilnehmer am Deutschen Luftschiffertag in Nünchritz stattfindet, dürfte in der vierten NachmtttagSstunde ihren Anfang nehmen. Sofort nach Eintreffen der Gäste, deren Sonderschiff Dresden, wie schon erwähnt, 1,25 Uhr verläßt, werden die Ballon- „Heyden I* und „Hilde* aufsteigen. Sodann wird mit der Füllung der Ballon- „Heyden II", „Riesa* und „Elbe* begonnen, die etwa eine Stunde später aufsteigen. Mit der Wett fahrt ist auch die Taufe der Ballon- „Riesa* und „Heyden II* verbunden. —* Ter Elektrizitätsverband Gröba wird, wie uns von informierter Seite geschrieben wird, in näch ster Zeit seinen Tarif herausgeben. Bei der Größe und Eigenart des Gröbaer Unternehmens dürfte von ollen Seiten den Entschließungen des Vorstandes mit einiger Spannung entgegengesehen werden und wir glauben da her im Sinne unserer Leser zu handeln, wenn wir über das berichten, was wir. gehört haben. Bei der Beleuch tung will man für alle Anschlüsse mäßigen Umfanges recht bequeme und wohlfeile Bedingungen stellen, um auch dem kleinen Manne die Wohltaten des elektrischen Lichtes zugänglich zu Machen. Wer eine 32kerzige Metall» fadenlampe oder zwei solche Lampen mit einem soge nannten Wechselschalter anschließt, der bewirkt, daß ent weder dw eine oder di« andere Lampe brennt, soll da her monatlich, sofern er die Lampen ordnungsmäßig nur brennt, wenn er wirklich Beleuchtung braucht, Mk. 1,20 bezahlen, das dürste sehr billig sein; man will aber so gar soweit gehen, daß man am 1. Juni und am 1. Juli mit Rücksicht darauf, daß im Hochsommer ja so gut wie gar kein Licht gebraucht wird, Nichts erhebt. Da in unter geordneten Räumen Lampen mit geringerer Leuchtkraft genügen, so sollen unter Umständen dort an Stelle einer 32kerzigen Lampe zwei 16 kerzige Lampen benutzt wer den dürfen. Derartige Pauschalzahlungen will man auch dann gestatten, wenn zwei, drei oder vier unabhängige 32 kerzige Lampen oder zweimal je 2 Lampen mit Wechsel schalter angeschlossen werden. In dem Falle beträgt die Monatsgebühr Mk. 2,40, Mk. 3,60 oder Mk. 4,80. Stra ßenlampen werden bei halbnächtiger Benutzung je Mk. 16,—> bei ganznächtiger Benutzung je Mk. 24,— kosten. Ausgedehntere Lichtanlagen erhalten Elektrizitätszähler; bei ihnen werden pro Kilowattstunde Verbrauch 40 Pfg. berechnet und bei mehr als 600 Benutzungsstunden Ra batte gewährt. Die kleinen Motoren sollen mit Zeit zählern versehen werden, die die Benutzungszeit Pest stellen. Eine Betriebsstunde eines 1 PS.-Motores kostet 20 Pfg.- die eines Vs PS.-Motores 10 Pfg. Größere Mo toren werden mit Kilowattstundenzählern ausgerüstet werden und es wird für sie die Kilowattstunde mit 20 Pfg. als Grundpreis berechnet werden, während von der 601ten Benutzungsstunde an Ermäßigung des Preises eintritt. Für Großabnehmer kommen Sonderverträge in Betracht, bei denen unter Berücksichtigung der besonderen Betriebs verhältnisse ganz erheblich billigere Preise gewährt wer den können. Selbstverständlich müssen die dabei eintreten den Preisnachlässe «inen sachlich und wirtschaftlich zu begründenden Sinn haben, der meist darin zu finden ist, daß die langen Benutzungszeiten der Motoren in solchen Anlagen eine sehr viel bessere Ausnützung der herge stellten Anschlußleitungen gestatten als andere Anschlüsse. Schließlich ist noch im Tlarif die mietweise Ueberlassung von Motoren vorgesehen und zwar zu sehr mäßigen Preisen. Es kostet z. B. die Ueberlassung eines 1 PS.- Motors monatlich Mk. 4,—, die eines 5 PS.-Mötoxs Mk. 8,50. —Die 3. Strafkammer de- Dresdner Kgl. Land gerichts verhandelte gegen den Arbeiter Karl Ernst Neu müller wegen Unterschlagung. Der am 20. Juni 1865 in NeucunnerSdorf geborene, in Poppitz bei Riesa wohnende Angeklagte war Kassierer bet dem Verbände BaugewerkShilfSarbeiter Deutschlands (Bezirk Riesa und Umgegend). Neumüller ist beschuldigt, in dieser Stellung seit 1. April 1908 bi« 10. April diese» Jahre» nach und nach mindestens 528 Mk. 90 Pfg. Beiträge unterschlagen zu haben. Neumüller stellte da- ihm zur Last gelegte Vergehen in Abrede. Nach dem Ergebni- der mehrstün» Ligen Beweisaufnahme sah da- Gericht für festgestellt an, daß N. über mindesten» 1000 Mk. BerbandSgelder rechtswidrig im eigenen Nutzen verfügt hat. Die Behauptung Neu» Müller-, e« seien ihm Beträge abhanden gekommen, wie» da- Gericht al- widerlegt zurück. Im Hinblick auf die hohe Summe und den groben VertrauenSmißbrauch wurde Neumüller zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, auch der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 jährige Dauer für verlustig erklärt. —* Die den Veteranen au» dem Feldzug« 1870/71 zum vesuche der deutsch-fran-ösischen Schlachtfelder zuge standene Vergünstigung, daß zur Hinfahrt nach und zur Rückfahrt von den Schlachtfeldern auch Militärfahrkarten für einzelne Teilstrecken au-gegeben werden, haben die beteiligten Deutschen Etsenbahnoerwaltungen wieder auf gehoben. Militärfahrkarten für Teilstrecken werden daher nur noch verabfolgt beim Fehlen durchgehender Tarifsätze für die Hinreise nach den Au-gabestationen der durchgehen den Militärfahrkarten und für die Rückreise von diesen Stationen nach der Heimatstatton. —* Die Lose der Geld-Lotterie -um Besten der Kö nigin Carola.Gedächtni-.Ettftung finden sehr schnellen Ab satz. So kauft« z. B. eine ältere Dame, um di« Zwecke Iss gute Asbeck-Per -
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