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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191701299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-01
- Tag1917-01-29
- Monat1917-01
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1917
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Riesaer O Tageblatt «nd A«r»igrr iLwedlM m» Ayetza». Amtsblatt -rr* für die Mnlgl. AmtShauptmannschaft Großenhain, das jttniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Me-a, sowie den Gemeinderat GrSba. ZK " Montag, 2V. Jannar 1S17, avenvs. TixHIräl Taaebla,» erstbetnt »eie« Lag abends >/,7 Uhr m,l ülusnah:», der Sonn- und Festtag«, verag«pret«, gegen Vorauszahlung, durch unser» Tr«ger frei Hau« oder bei Abholung am Schairer öeeKaikerl. Boüanllaltrn uiertellährlich S.l0 Mark, monatlich 70 Pf. Auzetge« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzuaebrn und im vorau« zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmt«, Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Pret« für die 4» mm breit« Grunbschrist»Z«il« (7 Silben) 20 Pf., OrtSprel» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent. k«ch««d Köber. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr LO Pf. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn irr Betrag verfällt, durch Mag« «tngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in »onLr« a«rüt. stahiung«. und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungübeilaa« -Erzähler an d«r Elb«". — 5stn Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des B«tri,ke« der Dnnkere« der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat d«r Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug»? eise«. Utation«druck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oetbestrahe 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Ries» ZU drr Kaiser!. Postanstalten da« Erscheinen an bestimi -..o VermittelungSaebvhr LV Pf. Fest« Tarife. Bewilligt» Rabatt erlischt, w^^rr vetrag verfällt, durch Mag« ringe,og« .. aerät. Zahiuna«. und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungübeilaa« -Erzähler an d«r Elb«". — ym Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend « der Druckerei der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Vi«frrung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Riickzahli «druck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäft-ftell«: «oethestrahe »». Verantwortlich »ür Redaktion: Arthur Hähne!. Riesa; für Anzeigenteil: Wil entgegen den Bestimmungen In 8 80 der AuSführungSvorschrifte» des Bundesrats znm Vtebseuchengesetze vom 7. Dezember 1911 — Seite 3 des Rcichsgesetzblattcs ti)»2 — nickt genügend sguber gehalten und noch weniger in den erste«« 10 Tagen eines jeden Viertel» lahreS gereinigt und desinfiziert werden. Da die Nichtbeachtung dieser Vorschrift die Gefahr der Weiterverbreitung der Bände in sich birgt, werden die Viehhändler und Gastwirt« auf die vorerwähnte Vorschrift hin gewiesen und zu deren strengsten Beacht««« veranlasst. Hierbei kann auch keine Aus» nähme für kleinere Gast- und Händlerställe zuaelaflen werden. Wenn bei Revisionen die Nichtbeachtung Vieser Vorschriften festgestcllt werden sollte, so würden die betreffenden Händler und Gastwirte ihre Bestrafung zu gewärtigen haben. Großenhain, am 27. Januar 1917. 37» »A. Die Königliche AmtShauptmannschaft. Staats- und Gemeiudegruilvsteuer für Gröda. Nach den Bestimmungen der hiesigen Gemeindesteuerordnuna wird am 1. Februar zugleich mit dem 1 Termin Staat-grundsteuer der erste Termin der Gemeinde-, Schul» und Kirchengrundsteuer fällig. Da der HauSbaltplan noch nicht endgiltig festgestcllt ist, kann der Steuersatz für je 1000 M. Grundstückswert für die einzelnen Kaffen noch nickt festgesetzt werden. Für die drei Kaffen wird deshalb am 1. Februar auf je 1000 M. Grundstückswert ein Steuerbetrag von — M. 80 Pfa. erhoben. Der sich unter Zugrund legung der GrundstückS-Wertfestsetzung berechnende Steuerbetrag, sowie der erste Termin EtaatSgrundsteuer. ist binnen 14 Tage« an unsere Gteuerkaffe abzuführen. Die Festsetzung des Steuersatzes wird später bekannt gegeben, die endgiltige Ver rechnung erfolgt mit dem 2. Termin am 1. August 1917. Gröba, am 26. Januar 1917. Der Gemeindevorstand. Gewicht von »SO Gramm verschickt werden können. Feld postsendungen über 275 bis 550 Gramm sind vom Ab sender mit 20 Pf. freizumachen. — Unbekannte tote Soldaten können er mittelt werden, wenn die sächsischen, preußischen, bay rischen und württembergischen Sonderlisten, uucrmittelte Leeresangehörige, Nachlaß- und Fundsachen von allen be achtet werden, deren Angehörige vermißt wer en. Näheres in der sächsischen Verlustliste 362 Svnderlistc 1 und in Verlustliste 377 Sonderliste 2 der sächsischen Zentralstelle für Nachlaßsachen. — LieferungL der träge. Der Landeskultur rat für das Königreich Sachsen gibt bekannt: In einem Rundschreiben hat der Präsident des Kriegseruählungs- «mteS angeregt, das bereits mit Erfolg eilige führte System der Lieferungsverträge zwischen B-barfSacmeinien und Erzeugerorganisationen weiter auSzubauen und n. a. auch auf Frühkartoffeln, Gemüse und Kohl auSzudehncn. Wie bereits von den verschiedensten Seiten mit Recht betont worden ist, muß eS als dringend erwünscht bezeichnet werden, den Feldgemüsebau im nächsten Frühjahr erheb lich zu erweitern. Ohne Zweifel werden derartige Lic- ferungSverträge fördernd hierauf «inwirken. Sic neben dem Erzeuger Gewähr, daß er den Ertrag seines ÄckcrS »u einem bestimmten Preis unter allen Umständen abzu setzen vermag. Das Risiko des Feldgemüsebaues verringert sich damit ganz beträchtlich. Um einen lieber- blick zu erhalten, inivieweit die sächsischen Landwirte be reit sind, sich an Lieferungsverträgen zu beteiligen, bit tet der Landeskulturrat um möglichst baldige Mil'-eiliing. wer einen derartigen Vertrag gegebenenfalls abschirßcn würde. 'ES wird ausdrücklich bemerkt, daß mit dieser An- Meldung irgend eine Verpflichtung nicht elngegangen wird. (LK.) —LK. Landeskulturrat. In der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Landeskulturrats vom 18. Ja nuar 1917 wurden unter anderem folgens« Dcsch üssc ge faßt: Da die Verwaltung verschiedener lantzwü tschast- licher Erzeugnisse, wie Gemüse, Geflügel, Eier u. a , haupt sächlich m den Länden der Landwirtschastsfrauen liegt, soll durch Gründung landwirtichaftlichcr Laussraucnver- eine über das ganze Königreich Sachen angestrebt wer den, eine Steigerung der Abgabe der landwrrhchastlichen Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Januar 1917. —* Tagesordnung zur Sitzung des Stadtver- ordnetrn-Kollegiums am Dienstag, den 30. Januar 1917 abends 6 Uhr. I. RatSbeschlutz: Uebernahme von Lehr mitteln aus dem ehemaligen Technikum für die Fort bildungsschule betr. 2. Ratsbeschluß: Beitritt znm Elbe- Oder-Donau Verein betr. 3. Ratsbeschluß: Beitrag für den Roten Halbmond betr. 4. RatSbeschlutz: Kreditbrief- anftalt sächsischer Gemeinden betr. 5. RatSbeschlutz: Ver» buchung der Vergütungen für Kriegshilfskräfte betr. 6. Mit» tetlung. 7. HauShaltplan-Beratung. — Nichtöffentliche Sitzung. —* Auszeichnung. Dem Vostschaffner Richard Becker, Gefreiter der Landwehr bei einer Maschinen- Gewehr-Kompagnie, ist das Eiserne Kreuz 2. Klaffe ver lieben worden. „ —* Poftschalterdienft. Infolge weiterer erheb licher Verminderung des Postpersonals durch Einberufungen zum Heeresdienst erweist es sich als notwendig, vom 1. Februar 1917 ab den Postschalterdienst in Riesa und Gröba werktags auf folgende Zeiten zu beschränken: ») Riesa 1 (Bahnhof): 8—12 Uhr norm., 4—7 Uhr nachm.; b) Riesa 2 (Niederlagstraße): 8—11 Uhr vorm., 2—S Uhr nachm.; o) Gröba: 8—11 Uhr vorm., 8—6 Uhr nachm. Zur Auflieferung von Telegrammen und Anmeldung Pim Ferngesprächen außerhalb des Schalterdienstes ist in Riesa 1 dauernd, in Riesa 2 und Gröba, soweit ein Be- amter dienstlich anwesend ist, Gelegenheit geboten. Ferner «rfolgt vom 1. Februar 1917 ab die Briefbeftellung in Aroba werktags nur noch zweimal, um 7" Uhr vorm. und 2" Uhr nachm. ., —* Der Winter übt anhaltend mit großer Schärfe seine Hertschaft aus. Auch am gestrigen Sonntag, dem »war Helles, sonniges Wetter beschieden war, machte sich die Kälteim Freien noch in voller Schärfe bemerkbar. In d«n Straßen Her Stadt erschien die Temperatur allerdings Etwa« gemildert. Da am Sonnabend und in der Nacht -urp Sonntag Neutzhnee gefallen war, bot sich außerhalb »tr Sticht eine prächtige Schneelandschaft dar. Auch der Stadtpark bot in seiner silberschimmernden Pracht ein reizvolles Bild. Auf der in der Nähe der Jabnamündung zwischen Stadtpark und Elbdamm gelegenen Einbuchtung wurde gestern lebhaft dem Eissport gehuldigt. Die idealste Eisfläche wird es »war nicht sein, aber unsere Jugend nimmt lieber die Mängel mit in Kauf, als daß sie auf den gesunden Sport verzichtet. —"Personal Veränderungen in der Armee. Se. Majestät der König haben nachstehende Personalver änderungen in der Armee zu verfügen aerubt: Major Schultz vom Feldart.-Regt. 68 zum Oberstleutnant, Ober leutnant Bauch vom Pion.-Bat. 22 zum Hauptmann, die Leutnants Jugelt, Hempel vom Feldart.»megt. 68, Haucke vom Feldart.-Regt. Nr. 32, Hüttner vom Pion.-Bat. 22 zu Oberleutnants befördert. —"Abbruch der Brücke an der yahnamün- düng. Die Brück« an der Jahnamündnng war durch das letzte Hochwasser ausgehoben worden und da ihr schadhafter Zustand ihre weitere Benutzung nicht rötlich erscheinen ließ, hat man sie abgebrochen. Der Verkehr über die Jahna wird durch eine Notbrücke, die einige Meter oberhalb der Jahna mündung aus Holz hergestellt ist, aufrecht erhalte». —" Sendungen an Zivilaefang «ne in Deutsch-Ost-Afrika. Di« Auskunftsstelle vom Roten Kreuz in Großenhain — Königliche AmtShauptmannschaft — schreibt: An Zivilpersonen, welche sich in dem vom Feind« besetzten Gebiete in Deutsch-Ost-Afrika aushalten, können Sendungen mit dem Vermerk -Kriegsgefangenensendung" portofrei auf dem Postwege befördert werden, wenn auf der Adresse folgender Zusatz Enthalten ist: „v? Osoesr »k kri«oos» ot V« Okkiee, kikumbi, SnUel» Leet «krio» vl» llolbwck — Loglsock.'' Weitere Ergänzungen über den Poftverkehr, ins besondere mit Len Kriegsgefangenen, bleiben vorbehalten. Wir sind schon jetzt bereit, Bries« und Katten versuchsweise über das neutrale Ausland wetterzuletten. —" Feldpostverkehr. In Erfüllung eines Dnn- scheS der Heeresangehörigen ist das Meistaeivicht der nicht amtlichen Feldpostsendungen (Feldpostväckchen) jetzt auch für de« Verkehr -om Feld her nach der Heimat entsprechend den in entgegengesetzter Richtung bereits bestehenden Ge wichtsstufen-von 250 auf 600 Gramm erhöht worden, so daß unter Zubilligung em-S IO»/» igen Ucberpew chts nun mehr Briekiendungen (Päckchen) au- dein Fe de bis zum Die nachstehende Verordnung des Bundesrats zur Nenderung der Verorduuna Über dir Bereitung von «ackware in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mat 1916 (R. G. Bl. S. 413) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 24. Jammr. 1917 1v4U9lb Ministerium de- Inner«. 466 Verordnung zur Nenderung dcr Vcrordnung über die Bereitung Backware in der Fassung der Bekanntmachung vom Ass. Mat Isslss (ReichS-Ge- setzbl. S. 413). Vom 18. Januar 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8» de? Gesetzes über dieErmachtigunadeS Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usiv. vom 4. August 1914 (RsichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: ... Artikel 1. . . — . In der Verordnung über die Bereitung von Backware in der Fassung vom 26. Mai 1916 Weichs-Gesetzbl. S. 413) werden nachstehende Aenderungen vorgenommen: 1. Dem Abs. 5 des 8 5 wird folgendes zugefügt: , _ -Der Reichskanzler oder die von ihm bestimmten Stellen könne» die Ver wendung anderer als der genannten Stoffe statt Kartoffeln zulaffen und das Mengenverhältnis, in dem sie zu verwenden sind, festsetzen. Der Reichskanzler ist befugt, die Brotstreckung mit Kartoffeln und Kartoffelerzeugt,iffen zu ver bieten. Er 7ann im Bedürfnisfalle die Verwendung eines anderen Strecknngs- mittels vorschreiben. Die gleiche Befugnis haben dis vom Reichskanzler be stimmten Stellen. 2. Im 8 18 wird in Nr. 1 hinter den Worten: „auf Grund der 88 3," eingefügt: ,,5,"; in Nr. 2 daselbst wird hinter den Worten: „auf Grund der 88 ' einge- iügt: „5,". 3. Hinter 8 20 wird folgender 8 20s eingefügt: — „ . „Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verord nung zulaffen." Artikel 2. Diese Verordnung tritt niit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Januar 1917. Der Stellvertreter de- Reichskanzler-. , Oc. Helfferich. Berorvuurrg zur Ausführung der BundeSratS-Bekanntmachung vom 18. Januar 1917 über Mineralöle, Mineralöterzeugnissc, Erdwachs und Kerzen und der dazu am gleiche» Tage erlassenen Ausführungs-Bestimmungen des Reichskanzlers (RGBl. S. 60 ff). Zuständig für die in 8 9 der Ausführungs-Bestimmungen des Reichskanzlers vom 18. Januar 1917 vorgesehene Uebertragung von Gegenständen der in 8 1 bezeichneten Art in den Fällen, wo die Uebertragung nickt freiwillig erfolgt, ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die AmtShauptmannschaft, in deren Bezirke sich die zu übertragenden Gegenstände befinden. Dresden, den 26. Januar 1917. 25-IULrl — Ministerium deS Innern. 445 Mnve bei Pferde». Die in letzter Zeit in auffallend starker Zunahme begriffene Räude bei Pferde» im hiesigen Bezirk bringt für die heimischen Pferdebestände große Uebertraaungsgefahren und im Gefolge fühlbare Beengungen des freien Gebrauches und auch Verluste. Wenn auch die Verbreitung der Räude durch Zukauf räudekranker und verdächtiger Pferde gefördert worden sein mag, so ist eS doch sehr wahrscheinlich, daß in manchen Fällen die Uebertragung der Räude auf die Einstellung der Pferde in Gastställen zurückzuführen ist, da nach den gemachten Erfahrungen die Händlerställe, und besonders di« Gastftälle Am 29. Januar 1917 ist hier ein selber Hund (mit über 40 cw Schulterhöhe) ein gefangen worden, da er ohne Stenermarke betroffen worden ist. Der rechtmäßige Eigentümer dieses Tieres wird hiermit aufgefordert, es binnen 3 Tagen hier abzuholen, andernfalls über dasselbe nach den bestehenden gesetzlichen Vor schriften verfügt werden wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Januar 1917. Schdr. «ontrollkarten für Magermilch in Grölm. Um da« tägliche Gedränge bei deck hiesigen Milchhändlern zu vermeiden und um eine Regelung, des MaaermilchverkaufeS m der hiesigen Gemeinde herbcizuiii^en, dürfen die hiesigen Milchhoudlee und Landwirte vom 1. Februar dieses Jahres ab Magermilch nur noch an solche PMoneni verkmifen, die sich im Besitze einer von der Gemeinde ausge» fertigten Kontrollkarte befinden. Diese Karten sind lediglich Sperrkarten und geben keine» Anspruch auf Belieserung der Milchmenae. Die Kontrollkarten werden mit fortlaufende» Nummern versehen und «S darf auf eine Karte (durch Abstrich des Abgabetages) nur V. Liter Magermilch abg^MN-Mde«. lieber die Reihenfolge, an welchen Tagen dieJn- y«bi««>« MnchM-awWjWtzMalch blHjchin tannen, wird noch eine Bekanntmachung erfolgen. * Die Ausgabe der Kontrollkarten «rfolgt gegen Vorlage der LebenSmittelkontroll- karten im Gemeindeamt«, Zimmer Str. 6, auf besonderen Antrag 1. an die Einwohner nördlich des Hafens einschließlich Oberreuhen am Diens tag, den 30. Januar, vormittag- von 8—1 Uhr und 2. an die Einwohner südlich des Hafens einschließlich Neutzröba am Dienstag, den 80. Januar, «achmittagS von 3—7 Uhr. Später eingehende Anträge werden nur noch in besonders bedürftigen Fällen be rücksichtigt. Grob«, am 27. Januar 1917. Der Gemeindevorstand.
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