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Auer Tageblatt : 04.12.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735688886-192612040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735688886-19261204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735688886-19261204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAuer Tageblatt
- Jahr1926
- Monat1926-12
- Tag1926-12-04
- Monat1926-12
- Jahr1926
- Titel
- Auer Tageblatt : 04.12.1926
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Sonnabenä» äen 4. Dezember 1S2S 21. Jahrgang /luer Tageblatt /HNAelAtk für yas vkMtvtrgr E---U-» 'u»"»—l„. «„halt,»» »I, «milch,» 0«ka»<ümachun,»<>»« «°t-» Sn «a»i«»» S« ^mt.gnlch,« ^»«. ».«^.»«.,»« «,.,«, Nr. 2S2 An Komplott gegen Prlmo -e Mera anfgedeltt. Henbayen, 2. Dezember. Hier ist soeben die Nachricht eingetroffen, daß eit, gegen da» Leben Prlmo d« Siloera» gerichtete, Attentat !tn letzten Augenblick verhindert wurde. ES soll sich um ein umfangreiche» Komplott gehan« belt haben, da» seinen Ursprung in Katalonien hatte. Durch einen Zufall — nach einer andern Derston durch »errat — wurde der geplante Anschlag entdeckt. S» sollen zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden sei«. Gevler an Lobe. Berlin, 2. Dez. RetchSwehrmtntster Dr. Dehler hat zu den mehrfachen Ausführungen des Reichstag»« Präsidenten Löbe über die Reichswehr tn einem Briefe Stellung genommen, tn dem er dem „Demokratischen Zeitung,dienst" zufolge u. a. schreibt: In keinem ein zigen Fall Haben sich auch nur Anhaltspunkte für das tatsächliche Bestehen von „Werbebüros" ergeben, die den Ersatz au» rechtsstehenden Kreisen vermitteln. Kei ner der von Ihnen benannten ehemaligen Offiziere hat die Aufnahme auch nur eine» einzigen Freiwilligen tat« sächlich beeinflußt, denn ein -solcher Einfluß kann kei« nebfalls darin erblickt werden, daß die genannten Per sönlichkeiten gleich einer großen Zahl anderer Staats- bürger gelegentlich Gesuche ihnen persönlich bekannter junger Leute um Einstellung in die Reichswehr dem einen oder ankeren Truppenteil mit der Bitte um Be- rücksichtigung übersandt haben. Die Bearbeitung de» NcichkwehrersatzeS bei den einzelnen Truppenteilen liegt ausschließlich in der Hand der verantwortlichen NclchSwehrangehörtgen. Der Abg. Heilmann hat den angeblichen Brief einer amtlichen Reichswehrstelle an eine im Mai aufgelöste Sportvereinigung — gemeint ist wohl die „Olympia" zitiert, tn dem der Nach- weis der vaterländischen Gesinnung des zur Einstel lung in die Reichswehr Empfohlenen gefordert wird. Dieser Brief ist nach den Feststellungen des Reichswehr- Ministeriums niemals geschrieben worden. DaS „Berliner Tageblatt" bemerkt dazu: Wir ver missen tn den Erklärungen dcS Reichswehrmtnisters die Behandlung mancher Tinge, wie z. B. der Behauptung, daß die Söhne linkseingestellter Familien durchweg auf komplette Truppenteile stoßen, während die Ersatzleute mit der Herkunft von rechts „unbesehen" angenommen werden. der Kampf um -as Besetz gegen Schmutz und Schund. Da» Schicksal de» Gesetze» gegen Schmutz und Schund ist infolge der Erklärung der Demokraten wie der zweifelhaft geworden. Von der Haltung der Deutsch, nationalen und der Demokraten bei der Abstimmung wird e» aMngen, ob da» Gesetz eine Mehrheit findet. Tie demokratischen Blätter teilen mit, daß auf die Mit- glteder der Demokratischen Fraktion für die Abstim mung kein Zwang auSgeübt werden soll. Ueber die Haltung der Deutschnattonalen wird tn der auf heute vormittag anberaumten Fraktton»st-ung entschieden werden. Mlnksterprüfl-ent Braun als Mbenklügrr. Berlin, 2. Dez. Wegen Beleidigung de» Mini- sterprästdenten Braun Hatte sich heute der Schriftsteller Sonntag vor dem erweiterten Schöffengericht Schöne- berg zu verantworten. Er hatte in den von ihm her« auSgegebenen „Grünen Blättern" einen Artikel ver öffentlicht, der au» Anlaß der Rede de» Ministerpräsi denten bet einer Tagung des Reichsbanner» tn Ham« bürg scharfe Angriffe auf den Ministerpräsidenten ent- hielt Der Ministerpräsident hatte sich dem Strafoer. fahren al» Nebenkläger angeschlossen. Der Oberstaat», anwalt beantragt», den Angeklagten wegen Beleidigung und übler Nachrede zu sieben Monaten «esängnt» zu verurteilen und dem beleidigten Ministerpräsidenten di« Veröffentlichung de» Urteil» tn drei angesehenen Zei tungen zuzubtlligen. Auf eine Anregung de» Vorstt- zendrn gab der Angeklagte eine Erklärung ab, in der er den Ministerpräsidenten um Entschuldigung bat. Der Angeklagte erklärte sich bereit, die gerichtlichen Kosten zu tragen. Bon der Entscheidung de» Mtntsterpräst. denten wird «» abhängen, ob da» Schöffengericht bei dem aus . den .9. Dezember festgesetzten Publikation«- termtn ein Urteil fällen oder da» Strafverfahren ein- stellen wird. dl« S,omt,nb»fol-ung»for-«rimg,n. wie der „vorwärts Härt, wird der «etchlkanzler heut, mit den Parteien über di, «,soldung»sord,run- -en d« Beamt,« v,«Handln. verlebt cler Danziger Delegierten in Genf. Genf, 2. Dez. Da» Finanzkomitee de» Völker bunde» hat heute einen eingehenden Bericht der Dan ziger Delegierten über die seit seiner letzten Tagung von Danzig getroffenen Maßnahmen entgegengenommen. Die Würdigung dieser Maßnahmen durch da» Finanz komitee wird durch die Bemerkung de» Präsidenten Pospistl (Tschechoslowakei), daß Danzig außerordentl ch gute Arbeit geleistet habe, gekennzeichnet. Auch da» von der Danziger Beamtenschaft angebotene und bereit» von einem großen Teil der Beamtenschaft unterzeichnete Not opfer wird von Pospistl rühmend hervorgehobcn. Die Verhandlungen über die Empfehlung der Auslegung einer Danziger Anleihe, für die Danzig bereit» von ver schiedenen Seiten de» internationalen Geldmarktes vor« teilhafte Angebote erhalten hat, werden morgen tn einem Unterausschuß fortgesetzt werden, dem Melchior- Tcut'chland, Niemeher.England und Termeulen-Holland angehören. Vas Nsichskabknatt zu Senf. Im RetchSkabinett wurde, den Blättern zufolge, gestern abend noch einmal über die von der deutschen Delegation tn Genf zu verfolgende Politik eine Bespre chung abgchalten. Im Zusammenhang mit der Abrü- stungSsragc wurde der Entwurf über das KrtegSgeräte- gesetz vom Kabinett gebilligt. Chamberlain in Paris. Paris, 2. Dez. Chamberlain ist heute nachmit tag in Paris eingetroffen. Er wurde am Bahnhof vom Minister des Aeußeren Briand, dem englischen Botschaf ter und dem Chef de» Protokolls empfangen. Cham berlain und Briand verabredeten §ür morgen einen Besuch tn der englischen Botschaft. Parts, 2. Dez. Briand wird morgen zu Ehren Chamberlains ein Frühstück geben, an dem auch Potn- care teilnehmen wird. Nach der Agence HavaS werden Chamberlain, Potncare und Briand später eine Unter redung über die außenpolitischen Probleme haben, die auf der Völterbundsratstagung erörtert werden sollen. Neue russisch-türkische Verhandlungen. Part», 2. Dez. Wie der „Intransigeant" zu be- richten weiß, sollen bet dem bevorstehenden Aufent halt Tschitscherins in Paris sehr bedeutsame Berhand- lungen zwischen dem russischen Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten und dem türkischen Bot schafter in Parts Ruschdi Bei stattsinden, an denen auch, der Chef de» Großen Generalstabe» von Afghanistan tetlnehmen soll. ES sei sogar möglich, daß dabet ein Treimächtevertrag -wischen Rußland, der Türket und Afghantstan abgeschlossen werde, dem sich später auch Persten anschließen werde. Vas britisch« Neichsvrrtak-lgungrproblam. oond »n, 2. Da». Au» dem Heut« veröffentltchten Bericht über die vom Premierminister seinerzeit vor der brtttschm Reichskonferenz abgegeben« Erklärung zur Frage der Reichssvertetdigung geht Hervor, daß Bakd- wtn die Aufrechterhaltung de» Frieden» al» erste Pflicht der englischen Außenpolitik bezeichnet? nur al» letzte» Mittel dürfe die Möglichkeit eine, Kriege» in» Auge gefaßt werden. Zur Frage der Befestigung von Tin- Lapore führt Baldwin au», daß die Fortführung dieser Arbeiten von lebenswichtig,r Bedeutung für di, Sicher heit de» Reiche» sei. ,«!«« -««Ich»" «»WEiilft, in Dhlna. London, 2. De». Dir 0uftfaHrtminist,r erklärt di« «lätt,rm,ldung. wonach d,r knister etwa «0 Flugzeug« zur Perstärkung der englischen Streitkräfte l in L-tna außrüst«, für falsch. Vom Maläfcklttz. Die Fachkammer für Forstwirtschaft schreibt: „Die Kwgen der Waldbesitzer über mangelnden Wald- schütz werden immer lauter. Namentlich der Diebstahl von Christbäumen und die Entwendung von Nadelhoizästen für Schmuck, und Deckreisig nimmt besonder» in der Nähe der Großstädte sehr überhand. Der Walbbestand wird dadurch schwer geschädigt. Sucht sich doch der Frevler für Christ bäume gerade die schönsten, bestentwickeltsten Exemplar», womöglich noch von seltener Holzart au», und wer Reisig stiehlt, legt oft gleich den ganzen Baum um und läßt ihn, der Zweige beraubt, liegen. So ist der Ruf nach stärkerem Wadschutz berechtigt. Meist übersteht man jedoch, daß brr Schutz des Waldes zwei Seiten hat. Man hat den tat sächlichen Schutz scharf zu trennen von dem recht lichen Schutz. Unter dem tatsächlichen Schutz versteht man den Schutz, den der Waldbesitzer genießt zweck» Verhütung und Ergreifung des Täters. In dieser Beziehung ist der private Waldbesitzer schlecht gestellt. Denn der Staat ist nicht in der Lage, seine polizeilichen Organe in gleichem Maße hier für aufzubieten, wie z. B. zum Schutze de» Verkehr« tn den Großstädten. Dasselbe gilt von der Gemetndepoltzei. Fast schutzlos liegt der Wald da. Er verbirgt sogar den Täter, und die trüben Wintertage und langen Nächte unterstützen die Frevler, deren Zahl sich durch die bestehende Erwerb»« losigkeit ungeheuerlich vermehrt hat. Die Mangelhaftigkeit des tatsächlichen Schutze» liegt zutage. Ihr abzub elfen wird weder dem Staat noch der Gemeinde, noch dem Waldbesitzer in durchgreifender Weise gelingen, da die Kosten ausreichen der Aufsicht viel zu hoch sind. Und Ursprungszeugnisse für den Vertrieb von Christbäumen und Reisig zu fordern würde eine reichsgesetzliche Regelung voraussetzen. Auch dann wäre aber ihr praktischer Wert fraglich, weil die Iden tität der beim Händler befindlichen und der vom Ur'prungs« zeugnis gedeckten Bäume schwer feststellbar sein wird. So wird in den me'sten Fällen der Täter mangel» tatsächlichen Schutzes unbekannt bleiben, und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Ist aber der Täter ermittelt, so taucht die Frage nach dem rechtlichen Schutz auf. Sind die gesetzlichen Be stimmungen gegen den Forstdiebstahl ausreichend? Die Be» fahung dieser Frage soll in folgendem begründet werden. Unter Forstdiebstahl versteht man nach 8 6 des Forst« und Feldstrafgesetzes (FFG) den Diebstahl von Holz und Vodenerzeugntssen im Werte bis zu Li) Mark au» einem Walde. Beträgt der Wert mehr als 2b Mark, so wird die Entwendung aus dem Walde wie gemeiner Diebstahl mit Gefängnis (1 Tag bis 5 Jahre) bestraft, und wenn ein schwe rer Diebstahl im Sinne 8 243 Ziffer b StGB, vorliegt, d. h. der Täter Waffen bei sich geführt hat, sogar mit Zuchthaus bis zu zen Jahren. Der Rechtsschutz de» Waldbesitzer» ist dann der gleiche wie derjenige, den der Staat anderen Be stohlenen angedeihen läßt. Die Strafe de» Forstdtebstahl» — also im Werte bi« 2S Mark — betrug früher nach dem FFG. 1 bis 80 Mark, seit der Reich-Verordnung vom 0. Februar 1924 (RGB. S. 44) mindesten« 8 Mark bi« höchsten» 10000 Mark. Der Rechtsschutz ist dadurch außerordentlich erhöht worden. Von einer Privilegierung de« Forstbiebstahl», die Jahrhunderte bestanden hat,, kann man kaum noch sprechen. Denn auch für die Gefängnisstrafe bet gemeinem Diebstahl Ist, sofern sie drei Monate nicht übersteigt, in der Regel auf Geldstrafe zu erkennen (8 27b StGB.). Praktisch besteht für beide Vergehen gleicher Rechtsschutz. Nur die Der chteden- beit der Ersatzstrafe ist geblieben; sie ist bet» Vorstdiebstahl Haft von 1 Tag bi, zu S Wochen, beim gewöhnlichen Dieb- stahl ist sie dagegen stet- Gefängnis. Dieser Rechtsschutz erstreckt sich auch auf die Bäume, di« nicht im Walde, sondern auf Wirsen, Feldenr, Wogen, Plätzen, Böschungen stehen. Da» Gesetz steht Entwendung davon als Feld dtebstahl an (FFG. 8 7), bestraft Ast« aber eben'o wie den Forstdiebsta-bl. Auch für den Felddieb- stahl gilt deshalb da» Folgende tn gleicher Weise. Diesen Rechtsschutz erhöht da» FFG. bet dem kogenann- ten qualifizierten Forstdtebstahl. Dahin gehören die Fälle, wo der Täter zweck» entgeltlicher Weiterveräußerung entwendete oder zur Wegschaffung ein VuUwttkAuto) be- nutzte, oder wo der Täter s- bst ein« «ufsicht«Perfon w-r, oder wo die Entwendung auf kinem eingefrikdig rn Grunb- stück mittel» Einstetgen» »der Einbruch „schaht, endckch wrnn der Wert de« Entwendeten oder der durch di« Lat verursachte Schaden me.br al» 14 Mark betrug. Hier trttt ofvrt G«- fängni«strafe bis zu 0 Monaten »In, anstatt deren freilich, wenn Gcfänqni« unter 8 Monaten verwirkt wäre, nach 8 27k StGB, zunächst auf Geldstrafe zu erkennen ist. Aber dadurch ist der Waidbesitzer rechtlich nicht „weniger geschützt al« ein sonst Bestohlener. Nur wenn m ldrrnbt Umstände vorhanden sind (z. B. Not infolge Erwerb,losigkeit), darf auf die Straf» de» einfachen Forstdtebstahl» erkannt werden. Hatt, der Täter od»r «in L»tln»hm»r b«tm yorstdtib- stahl Waffen zu Angriff». °d«r vert<td,gung«zw»ck»n bei sich geführt od»r handelte ,r im Rückfall«, so „höht st» bi, an- gedroht« G«fängnt»straf» hi» zu»in»mFahr»„ FriiliG tritt auch hi«r Geldstrafe «tn, w«nn d„ Fall l» lieat, daß aus wenige, al» drei Monat, «esängni«. erkannt ««rd^ würd». AS» »in» Gleichst«»«- mit d«m ilnfachen Vorstdiustahl
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