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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 16.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190106162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19010616
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19010616
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-16
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 16.06.1901
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Woche«- md Nachrichtsdlatt zugleich HesWs-Auzeiger für K-Worf, KWH, Mrdors, Mors, St. Wim, Keimichsort, Mmem« «. Msen. Amtsblatt für den Madirat Kchtenstein. - — — — 51. Jahrgang. -— - - - - - — Nr. 138. Sonntag den 16. Juni 1901. Bekanntmachung, -Le -Lesjährige Pferdevormusterung betreffe«-. Unter Bezugnahme auf die von der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau unterm 28. Mai dieses Jahres erlassene Bekanntmachung werden die hiesigen Pferdebesitzer noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Vormusterung der Pferde aus Lichtenstein Donnerstag, den 20. Juni -. I., vormittags 8 Uhr, auf dem Marktplatze z« Eallnberg stattfindet. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde mit Ausnahme 1. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, 2. derFohlen kaltblütiger oder kattblütig gemischterSchläge unter3Jahren, 3. der Hengste, 4. der Stuten, die entweder hochtragend sind (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 6. der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, dafern dies der Besitzer beantragt, 6. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 7. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten. 8. der Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß, pünktlich zu der vorstehend angegebenen Zeit und an dem daselbst bezeichneten Otte der Vormusterungskommission vorzuführen, hat aber im Unterlassungsfalls zu gewärtigen, daß außer der gesetzlichen Strafe (nach 8 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 Geldstrafe bis zu 150 Mk.) auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der zu stellenden Pferde vorgenommen wird. Befreiungsgründe der oben unter 4—7 bezeichneten Art sind durch eine Bescheinigung der Ottsbehörde nachzuweisen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer 4) auch der Deckschein beizufügen ist, während außergewöhnliche Be freiungsgesuche von der Vorführung — jedoch rechtzeitig — ebenfalls bei der Ottsbehörde anzubringen sind. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: a) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst gebräuche, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Aus übung ihres Berufs notwendigen Pferde, b) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde find blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug, und möglichst ans Trense mit 2 Zügel« vorzuführen Die Hüfe find z« reinige«, aber nicht zu schmiere«. Den Pferdebefitzer«, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vor führen und den Beschlaaschmiede« wird die Beteilig««- an den Vor musterungen warm empfohlen. Lichtenstein, am 13. Juni 1901. Der Stu-trat. In Vertretung: Fankhaenel. Hhn. Bekanntmachung, -Le Huudesperre betreffe»-. Einer Mitteilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau zu folge ist am 4. d. M. im Gutsbezirk Wolkenburg ein Zughund unter An zeichen der Tollwut aufgetreten und getötet worden. Die vorgenommene Sektton hat den Wutverdacht bestätigt. Wie die angestellten Erörterungen ergeben haben, ist der Besitzer des Hundes in Mülsen St. Niklas wohnhaft und der Hund dort am 3. d. M. noch gesehen worden. Es wird deshalb gemäß § 20 der Instruktion zur Ausführung der 19 bis 29 des Gesetzes vom betreffend die Abwehr und Unter ¬ drückung van Viehseuchen vom 27. Juni 1895, für die Stadt und den Flur bezirk Lichtenstein bis zum 4. September dieses Jahres die H»»desperre hiermit angeordnet. Infolgedessen sind innerhalb dieser Zeit sämtliche Hunde entweder in Ketten zu legen oder in einem sicheren Behältnisse einzusperren, oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen: jedoch dürfen diese Hund« ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem hiesigen Stadtbe zirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestaltet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zett de» GevrauchS festgelegt «erden. Die Verwendung von Hittenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tötung polizeilich angeordnet werden. Außer dem werden Zuwiderhandlungen gegen die vorgedachten Anordnungen, so weit nicht in einzelnen Fällen höhere Strafen eintreten, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft. Lichtenstein, am 14. Juni 1901. Der Sta-trat. In Vertretung: Fankhaenel/ Hhn. Freibank. Fleis^verkanf (irisches RiudkleisckV L Md. 30 ' Mittenstärke, am Oberstärke, Unterstärke, weiches Reisig, Kulturflächen im Keppler, stellung gelangen. Ausreise: Frühjahr 1902 — Heimreise: Frühjahr 1904. Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner usw.) und andere Handwerker (Schuhmacher, Schneider usw.) werden bei der Einstellung bevorzugt. Die Mannschaften erhalten neben der Heimatslöhnung folgende Zulagen: a) Dienstpflichtige Mk. —.50 Teuerungszulage täglich, b) Unteroffiziere als Nichtkapitulanten und Gemeine als Kapitu lanten Mk. 1.50 und o) andere Unteroffiziere, sowie Sergeanten nach Maßgabe der Dienst zeit im Schutzgebiete 2—3 Mk. Ortszulage täglich. Bewerber von kräftigem, mindestens 1,67 Meter großem Körperbau, welche vor dem 1. Oktober 1882 geboren sind, haben ihr Einstellungsgesuch mit einem auf dreijährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder: dem 1. Seebataillon in Kiel — zum Diensteintritt für das 3. See bataillon — oder dem 2. Seebataillon in Wilhelmshaven — zum Diensteintritt für daS 3. Seebataillon und die Marinefeldbatterie — oder der 3. Matrosenartillerie-Abteilung in Lehe — zum Diensteintritt für da» Matrosenartillerie-Detachement Kiautschou (Küstenartillerie) einzusenden. Hohndorf, am 14. Juni 1961. Der Wemetudevorstaub Schaufuß. — (frisches Rindfleisch), L Pfd. 30 Pf. In die Lifte der bei hiesigem Amtsgerichte zugelasfenen Rechtsanwälte ist heute sowie das anstehende Gras auf den Wiesen und .... des Schieferberges, Schubertholzes, Stadtwaldes (Abth. 10) und des Dietz- schen Grundstückes (Neudf. Wald) unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Fürst! Lchönb. Forstverwaltung Lichtenstein. Bekanntmachung. Ergangener Anordnung zufolge wird hierdurch folgendes zur allge meinen Kenntnis gebracht. Nach den Bestimmungen über die Organisation der Besatzung von Kiautschou soll der Ersatzbedarf möglichst durch Frei willige gedeckt werden. Im Herbste 1901 sollen hiernach eine größere Anzahl tropendienst fähiger dreijährig Freiwilliger für die Besatzung von Kiautschou zur Ein- Herr Arthur August Stirl in Lichteustein eingetragen worden. Königl. Amtsgericht Lichtenstein, am 15. Juni 1901. Hotz- und Gras-ÄnMon aus Lichtensieiner Revier." Im Johannisgarten zu Lichtenstein sollen Mittwoch, -eu 10. Juni 1001, von vormittags 9 Nhr an folgende auf der Rümpf, im Park, Stadtwald, Bretschneiderholz, Burgwald und Neudörfler Wald aufbereitete Hölzer: 1 eschener Stamm von 46 1 ulmener „ „ 37 5 birkene Stämme „ 16—34 3 lindene „ „ 53—60 15 eichene „ „ 11—86 9 buchene „ „ 17—53 1 ahornes Klotz „ 27 1 kirschenes „ „ 31 10450 24 Nadelholzstangen „ 3—5 Rm. harte Rollen, 14,6 Wellh. hartes und 9,6 Wellh.
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