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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190611215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19061121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19061121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-21
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 21.11.1906
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ffHnjMMMNzM Früher Wochen- und Nachrichtsblatt M-e-l-tt sir Schdrs, MU LmÄns. M«rs, AWin, ßmnjsnt. Nmrsn, MM, MmÄns, Ms«A.Wis, LlZiM St. Wkli, Stmadrs, ym, MaMsa. LMWel eü BMti« Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttal zu Lichtenstein — Ätteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsb^irk — »«. Jschi-Murg. > - - — Nr. 270. Mittwoch, den 21. November 1906. Dieses Matt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) nachmittags für den folgenden Tag. Merteyührlichrr Bqugspnt» 1 Marl SS Pfg, durch die Post bergen 1 Ml. 50 Pfg. Mmelne Nummern 10 Pfennig«. — Bestellungen nehmen außer der Eqredition in Lichtenstein, Zwickauerstraße 8S7, alle Kaiserlichen Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden die fünfgespaltene Grunlqeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 Pfennigen berechnet. Sm amtlichen Teil kostet die zweispaltige Zeile SO Pfennige. — Inseraten-Ännahme Kernsprech.Anschluß Nr. 7. täglich bi» spätesten» vormtttags 10 Uhr. Telegrammadreffe r Tageblatt. Bekanntmachung, de« Dienst bei der Pflichtfe«erwehr betr. Unter Bezugnahme auf die nachstehend unter Ä im Auszüge abgrdruck» ten Bestimmungen unserer Feurrlöschordnung fordern wir alle hiesigen männ lichen Einwohner, welche nach diesen Bestimmungen zum Dienste bei der Pflichtfeuerwehr verpflichtet sind, der Letzteren aber noch nicht angehören, nur hierdurch auf, sich bis 15. Dezember d. I. behufs ihrer Einstellung bei derselben in unserer Polijetregistratur zu melden oder melden zu lassen. Die Unterlassung der Meldung wird mit Geld bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Lagen bestraft. Gleiche Strafe trifft auch diejenigen, welche nach Beendigung ihrer Dienst» Pflicht bei der Feuerwehr nicht sofort, spätestens aber nach acht Tagen die ihnen übergebenen Gegenstände, und zwar eine Armbinde und einen Druck» abzug der Feuerlöschordnung, an unS zurückgeben. Lichtenstein, am 15. November 1906. Der Ttadtrat Götze, stellv. Bürgermeister. Schm. Verpflichtung z«« Dienst Zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr sind alle männlichen Einwohner der Stadt Lichtenstein vom vollendeten 25 Lebensjahre bis zum zurückgelegten 40. Lebensjahre verpflichtet. Die Dienstpflicht teginnt mit dem 1. Januar nach dem zurückgelegten 25. Lebensjahre und endet mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, an dem das 40. Lebensjahr vollendet wird. Die bei dem Inkrafttreten der Feuerlöschordnung der Pflichtfeuerwehr angehörrnden, noch nicht 25 Jahre alten Einwohner sind jedoch zum ferneren Dienst verpflichtet. 8 13. Kontrolle Zur Ko .trolle über den Beslan) der Mannschaft wird vom Stadtrate eine Stammliste über die dienstpflichtigen Einwohner unter genauer Angabe deS Namens, Standes und Gewerbes, des Geburtstages und der Wohnung geführt. Di« neu einzustellenden Mannschaften haben sich auf eine im Amisblatte zu erlassende Bekanntmachung des Stadtrats im Monat November zur Stamm» liste zu melden. Sobald dieselbe fertiggestellt ist, ist sie an den Branddirektor abzugeben, der im Einvernehmen mit den Hauptleuten der Pflichtfeuerwehr die Verteilung der Mannschaften auf die einzelnen Kompanien und Züge vorzunehmen hat. Die Liste geht alsdann an den Stadtrat zurück, der an die neuen Mann» schäften die erforderlichen Befehle erläßt und ihnen die Abzeichen zustellt. Von dieser Zustellung an haben die eingeteilten Mannschaften den Dienst bei ihren Abteilungen bei Vermeidung der unten angedrohten Strafen zu leisten. Die im Laufe eines Monats eintretenden Veränderungen sind monatlich bis zum 5. des nächsten Monats auszugsweise an den Branddirektor mttzu» teilen, der sie den Hauptleuten zur Berichtigung der Listen zu übermitteln hat. 8 14. Dieostbefreiungsgründe Vom Dienste in der Pflichtfeuerwehr sind befreit: 1 ., alle Mitglieder hiesiger Reichs- und Königlicher Behörden und deS Stadtrotes sowie alle bei diesen Behörden angestellten Beamten und Bediensteten; 2 ., die Beamten der Bezirksanstalt; 3 ., die Geistlichen, Aerzte, Apotheker und Geburtshelfer; 4 ., die Feuerversicherungsagenten; 5 , die aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und der Schützengesellschast; 6 , diijenigen. welche vom vollendeten 22. Lebensjahre ab der frei willigen Feuerwehr ununterbrochen 10 Jahre angehört haben; 7 , die Bewohner der Vorstädte Schäller und Rümpf; 8 ., alle Werksühr«, Bergarbeiter, Heizer, Maschinenführer, Geschirr« sührer und Hausmänner; 9 ., dirjenigen, welche ihre körperliche oder geistige Untüchtigkeit durch Zeugnis eines approbierten Arztes nachweisen. UeberdtrS steht dem Ausschüsse das Recht zu, solche dienstpflichtige Ein wohner, welche in Dienstboten» oder anderen AbhängigkeitLoerhältniffen stehen oder bei denen besondere Umstände vorliegen, während der Dauer dieser Ver hältnisse oder Umstände vom Feuer!üschdienste zu befreien. Solche Personen, die auf Grund der vorstehenden Bestimmungen vom Dienste bei der Pflichtfeuerwehr befreit worden sind, sind verpflichtet, sich bei Vermeidung der in 8 41 angedrohten Strafen bei dem Aufhören deS Be stehens eines DienstbefteiungsgrundeS alsbald zwecks Einreihung in die Pflichtfeuerwehr zur Stammliste anzumelden. 8 15. D1eufta«sfchl«tz Ausgeschlossen wegen Unwürdigkeit bleiben alle Dirjenigen, welche die bürgerlichen Ehrenrechte nicht auSüben dürfen, auf die Dauer der Entziehung dieser Rechte. Z 16. Freiwilliger Eintritt. ES ist zugelaffen, daß der Pflichtfeuerwehr auch Personen beitreten, die an sich vom Dienste in derselben befreit sind. Ueber die Zulässigkeit oder Geeignetheit de« freiwilligen Eintrittes solcher Personen entscheidet endgiltig der Feuerlöschaukschuß § 17. Befreiung gegen eine Abgabe. Jeder zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr Verpflichtete kann sich durch rechtzeitige Zahlung einer jährlichen Abgabe zur Feuerlöschkaffe von der Dienstleistung befreien. Diese Abgabe beträgt bei einem Einkommen bis zu 1200 M. 5 M, über 1200 M. bis 1800 M. 10 M. und bei einem Einkommen über 1800 Mark 15 Mark. Rechtzeitig ist die Zahlung nur, wenn dieselbe bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr gezahlt ist. Heute Mittwoch keine Volksbibliothek, sondern Donnerstag von 12—1 Uhr Bekarmtmachung. Wegen Umzugs in die neu eingerichteten Exp-vitionSräume bleibt das Gemeindeamt Donnerstag, de« SS. d. M. für nicht dringliche Fälle ge schloffen. Hohndorf, den 20. November 1906. Der Gewetnderat. Sch au fuß, G.-V. Des Bußtages wegen erscheint die nächste Nummer dieses Blattes Donnerstag nachmittag. Das Wichtigste. * RitterfchaftSrat von Arnim-Criewen ist für den Posten deSLandwirtschaftSministerS in Aussicht genommen. * Die Vorlage wegen Bewilligung der Geld» mittel zum Bau der Eisenbahn von Kubub nach Keetmannshoopist dem BundeSrat zugegangen. * Der Dampfer „Dix" wmde im Puget Sound (Washington) von dem Dampf« „Jennie" gerammt und zum Sinken gebracht. 41 Passagiere sind ertrunken. * Bon dem amerikanischen Astronom Metcalf soll ein neuer Komet entdeckt worden fein. Des llMe Achsm ii Md. Um 9 Uhr SO Minuten am Montag vormittag traf das dänisch« Königspaar in B«rltn «in. Auf dem Bahnhof begrüßten sich dal Kaiser- und Kö. nigSpaar durch Händedruck und mehrfachen Kuß. Auf dem Pariser Platz begrüßte Oberbürgermeister Kirschner das Königkpaar. Der König dankte für die freundliche Ansprache und den Empfang und sagte u. a.: Es sei ihm eine angenehme Pflicht gewesen, nicht allein als Nachbar, son. dern als treuer Freund deS von ihm geliebten Kaiser« nach Berlin zu kom- men. ES sei sein größter Wunsch, das zwischen dem deutschen Reiche und seinem geliebten Vater- lande als nächstem Nachbar ein gutes und herz liches Einvernehmen bleiben möge. Hierauf trat Bürgermeister Reiche mit den Ehren» jungfrauen an den Wagen der Königin, die das ihr dargebotrne Bouquet mit den Worten annahm: Vielen Dank, meine Damen, ich hab« gar nicht geglaubt, so viel Frühling in Berlin zu sehen. Mit dem Wunsche, daß die Damen sich nicht erkälten möchten, und nachdem Obrrbürgermetstrr Kirschner ein Hoch auSgebracht hatte, setzte sich der Zug nach dem Schlcsse in Bewegung. Bor dem Schlöffe sand Parademarsch der spalierblldrnden Truppen statt, worauf dir Herrschaften sich in da» Innere des Schlöffe« brgaben. Der Kaiser verlieh dem König von Dänemark die Kette zum Schwarzen Adlerorden und der Königin den Luisenorden mit der Jahreszahl 1813/14/15. Mittags 1 Uhr fand bei den Majestäten eine Familienfrüh st ückStafel statt. Abends 8 Uhr war im Weißen Saale des Schlöffe« Gala täfel. Im Verlaufe derselben brachte der Kaiser einen Trinkspruch aus, in dem er auf den herzlichen Empfang seitens der Be völkerung Berlins hinwies, und dem dänischen KönigSpaare für den Besuch dankte. Er erblicke i« dem Besuch die Fortsetzung der innigen Beziehungen beider Länder zu einander, die schon durch de« von ihm hochverehrte» hochseligen König Christian gepflogen wurden. Er betrachte «S al- erne Pflicht der Dankbarkeit, wen» er dem Königspaar besonders danke sür die innige, warme Art und Weise, wie er im Familienkreise und im Lande deS Königs ausgenommen Word«» sei; er hege die feste Ueber- zeugung, daß die innigen und guten Beziehnnge», die zwischen de» beide» Herrscherhäuser» und Ländern hergrstellt sind, auch fürderhin zum Heil und Segen beider Länder fortlede» und daß der «egen Gotte»
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