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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191606017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19160601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19160601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-01
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 01.06.1916
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KrSher Woche«- mrd Rachrichtsblatt - 8. Mchck, AmiMal. Am. RickMsa. SüftuMi at MjÄi Amtsblatt fSr xs Kgl.AMsgericht«ud -e« Stadttat zuLichtenftein i Atteste Zeittmg Im Könlglichen Amt-gerichts-ezirk - — — O*. S»O«A«»«M. - - «r 126 LAKK^LS Donnerstag, de» 1. Juni L"LASHRW ISIS. MW MMItlmstrsm Bekanntmachung Nr. —, vom 31. Mai 1916. , Butter-Verkauf ' m» alle Lichtenstein er Einwohner: selb« Butterkarte Nr. 1 bis mit 1120. Preis für daS halbe Pfand : 1 Mark 40 Pfg. Höchstmevge auf eine Karte: Vs Md. Verkaufsstellen: P«ML Dietrich, FrShlichstrahe. M. K»ch, Hartevsteinerstrahe. Verwittvete WSGNer, Wetttastraße. MWt LckMitttlmsiWiz. Bekanntmachung Nr. —, vom 31. Mai 1916. Gerstenmehl-Verkauf an aste Lichtensteiuer miud.rbemtltelte Einwohner, Kinder, Stillmütter and Kranke nur gegen grüne Karte. Preis für das halbe Pfund 30 Pfg. Höchstmeuge auf eine Karte */, Pfund. Verkaufsstelle: Carl ReintzeKel Topfmarkt. . Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleiben Su«u«»eud, »eu S Juni die RatSkanzlei mit Gewerbegericht und daS VerficherungSamt, Msutag, »e« 5. Juni das Polizei- und Einwohnermeldeamt, die Stadtkaffe mit Stadtsteuereinnahme, daS Stadlbauamt und das KriegsuuterstützuuqSamt und Dienstag, de« 6 Juni daS LebenSmittelamt gefchl»ffe« Lichtenstein, am 29. Mai 1916. Der Stadtrat. Erhebung der Ernteflächen. Die Erl-ebung erfolgt auf Grund der Bekanntmachung deS Reichskanzlers vom 18. Mm 1916. Sie soll die Erntefiächen der folgenden Fruchtarteu: Wetzen, Spelz, Roggen, Gerste, Gemenge auS Getreidearten, Hafer, Buch weizen, feldmäßig gebaute Hülsenfrüchte, Ölfrüchte, Gespinstpflanzen, Kartoffeln, Zuckerrübe», Futterrübe«, feldmäßiger Gemüsebau, Futterpflanzen zur Ärünfutter- und Heugewinnung, insoweit diese zur Zett der Erhebung feldmäßig angebaut find, und der Wiesen festftellen. Kartoffeln, Gemüse und andere Fruchtarteu in HanSgärten «sw. bleiben außer Betracht. Die Erhebung erfolgt in der Zett vom 1. bis 20. Juni 1916 durch Befra gung der BetriebSinhaber durch hierzu Beauftragte. Die Betriebsinhaber werde« deshalb aufgefordert, auf Befrage« genaue Auskünfte zu erteil-« und die Befitz- staudsverzeichniffe sowie sonstige Pachtverträge, auS denen die Größe der erpach- tete« Grundstücke hervorgeht, zur Vorlegung bereitzuhalte». BetriebSinhaber, oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, dievorsätzlich die Ungabe», zu denen sie verpflichtet sind, «icht oder wissentlich »«richtig oder ««- vollständig machen, werden mit Gefängnis bis zu sechs Monate« oder mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark bestraft BetriebSinhaber oder Stellvertreter von Betriebsinhabern, die fahrlässig die Angabe«, zu denen sie verpflichtet sind, »icht oder ««richtig oder unvollständig «mche», werden mit Geldstrafe bis zu drettaaseud Mark bestraft. Lichtenstet«, am 30. Mai 1916. Der Stsdtrst. Bekanntmachung. Sa den vezirkSschStz»UU»«,»sch»tz für die staatliche Schlachtviehver- fichenmg find die Herve» Laudwirt Otto Becker, , Paul Schubert, Hvlzhüudlrr Emst Süß und Fleischermeister Emil Groß «ms die Zeit vom I. Juni 1916 bis 31. Mai 1917 wiedergewählt worde«. Lichteustei», a» 27. Mai 1916. Der «««ritt. Kartoffelabgabe in Lichtenstein. Freitag, den 2. Juui und Sonnabend, de» 3. Juni werden im Hofe de» .Goldene« Helm" die pekovsteu Kartoffel« zur Abgabe gelangen und zwar au die Inhaber der auf der Rückseite der Karten vermerkten Nummer«. Freitag, de« 2. Juni: Lich Leu st ein, am 31. Mai 1916 Der Stutztrut t— 90 von 9—10 Uhr vormittags, 91—180 vo« 10—11 Uhr vormittags, 181—270 von 11 — 12 Uhr vormittags, 271—360 von 1—2 Uhr nachmittags, 361—450 von 2—3 Uhr nachmittags, 451 — 540 von 3-4 Uhr nachmittags. 541-630 von 4—5 Uhr nachmittags, 631—720 von 5—6 Uhr nachmittags, 721—810 von 6—7 Uhr nachmittags. Sonnabend, den 3. Juui: 811-900 vo« 9—10 Uhr vormittags, 901- 990 vo« 10—11 Uhr vormittags, 991—Ente v. 11—12 Uhr vormittag-. Strickgarn-Ausgabe betreffend. Alle Strickerinnen werdeu hiermit oufgefordert, die «och bei ihnen befind licher, Socke» und Garnreste unverzüglich, daS heißt, bis spätestens Freitag fr«H bei Fra« Stadtrat Fankhänel abzulteferu. Lichtensteiu, am 31. Mai 1916. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Wie in Erfahrung gebracht worden ist, hat unter einer Anzahl von Guts besitzern und Tierzüchter» die Befürchtung Platz gegriffen, daß zur Deckung VeS FleifchteSurfs auch die zur Aufrechterhaltung der Rinderzucht unentbehrliche» aNgetürte« Bullen mit beschlagnahmt und zur Schlachtung auSerseheu werdeu. Der BezirkSverband hat det halb bestimmt, daß alle für die Rinder derBul- lenhattvugSgenoffenschasten und freien Vereinigungen ZUchttaugltch erklärte» Bulle« zunächst «icht als Schlachtvieh in Anspruch genommeu werden solle». Alle «»gekörten vnd zuchtvntauglichea sowie alle nur für die Riader der eigene« Bestände zum Bedecken zulässig erklärten Bullen dagegen können zu Schlachtzwecken freigegebe» werdeu Lichtenstein, am 31. Mai 1916. Der Stadtrat. Butterverkauf in Callnberg Freitag, de« 2 Juui 1816 a« die Inhaber der gkldeu Karten Nr. 1501—' 2450 je Pfund. Preis 68 Pfg. Geld abgezühlt mitbringen! Nr. 1501-18t0 von 3—4 Uhr. Nr 1801-2200 von 4-5 Uhr. Nr 2201—2450 von 5—6 Uhr. Call n berg, am 31. Mai 1916 Der Ortseruähruugsausschutz. Vrehzwischenzählung. Die für den 15. Juni dieses JahreS vorgesehene Biehzwischeuzählung fällt entsprechend neuerer Bestimmung der Reichsfleischstelle aus. Dresden, den 29 Mat 1916. Miutftertum deS Jauer«. Hausarbeitsgesetz betr. § 3 deS HausarbeilkgesetzeS vom 20. Dezember 1911 enthält folgende Be stimmungen : 8 13. Gewerbetreibende, die außerhalb ihrer Arbeitsstätte i« Werkstätten gewerb lich« Arbeite« verrichte« laffea, find verpflichtet, 1. eia Verzeichnis derjenige« Personen, welchen sie Hausarbeit übertragen oder durch welche außerhalb der Arbeitsstätte deS Gewerbetreibenden di« Uebertraguug erfolgt, unter Angabe der BetriebSstätte dieser Personen zu führe«; das Verzeichnis ist auf Erfordern der OrtSpolizeibehörd«, sowie der Gewerb^ausfichtSbeamte« jederzeit zur Eiusicht vorzulegen oder eiazu reiche«.
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