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unä Dmgegenä )Imts für die Königliche Amtshauptmannfchaft Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnjertionspreis 15 Psg. pro sünsqespaltene Korpuszeilt. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 llhr angenommen. . Bezugspreis in der Stahl vierteljährlich 1,40 Mk. srci ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträgcr bezogen 1,54 Mk. , Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I n Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat liche Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt kür Milsärukk, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesfelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Mnnzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf ibei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanncberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausender Unterhaltungs-Gomau-Beilage, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Kild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff, Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. 72. ^abrg Nr. z Donnerstag, cien 9. Januar 1913 Kmtlicker Oleil Die Königliche Amtshauptmannschaft. AdL7 Königliches Amtsgericht. weibliche Land- ,Forst ¬ wirt chajt M. M. M. M. M. M. 450! - 100^ 100 400 550 550 700 800 Für die Staatsforstreviere Kreyern und Marbach gelten folgende besondere Sätze: - 100! 400 100 400 450 1025 525 775 Meißen, den 3. Januar 1913. ISSü Die Königliche Amtshauptmannfchaft als Versicherungsamt. Rr 3 XI a. an spätestens den I. Februar Wilsdruff, am 8. Januar 1913. zu c. Wilsdruff, am 7. Januar 1913. weibliche Land-! Forst wirtschaft Junge Leute unter 16 Jahren Versicherte über 21 Jahre U. e. männliche Land-Forst wirtschaft M. ! M. ! weibliche Land-s Forst wirtschaft männliche Land-sForst- wirtschejt M. M. Versicherte von 16—21 Jahren Kinder unter 14 Jahren männliche Land-sForst- wiitschasl M. M. weibliche Land-l Forst wirtschaft M ! M. Für den Bezirk des Versicherungsamtes der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, mit Ausnahme der Staatsforstreviere Kreyern und Marbach, ist vom König lichen Oberversicherungsamt Dresden auf Grund des § 936 der Reichsversicherungs, ordnung der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter mit der Wirkung vom 1. Januar 1913 folgendermaßen festgestellt worden: Der Stadtrat. 1. Schulpflichtig find alle Kinder, die bis zum 31. März das 6. Lebensjahr vollenden. Angemeldet werden Können auch die Kinder, die bis zum 30. Anni das 6. Lebensjahr vollenden. 2. Beizubringen ist für jedes Kind der Impfschein, für auswärts geborene Kinder außerdem die Geburtsurkunde mit Faufvermerk. 3. Auch solche Kinder sind anzumelden, die wegen eines geistigen oder körperlichen Gebrechens die Schule nicht besuchen können. 4. Bei Kindern aus gemischten Khen, die nicht dem Bekenntnisse des Malers folgen sollen, ist der an Gerichtsstelle geschlossene Erziehungsvertrag vorzu legen. 5. Die Kinder sind möglichst mitzubringen. männliche Land-i Forst wirtschaft M. s M. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1913 schulpflichtig werden, hat Montag den 20. und Dienstag den 21. Januar vormittags 9—12 und nachmittags 2—4 Ahr erfolgen. Es ist zu beachten: Jen mMig-smiMW WM»-! öckkjM I Imlaz, dm I7. ds. Wz , lmniilllig; IV Ahr Pndet im Sitzungssaale der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei äsfentliche Sitzung des Bezirksausschusses Patt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 8. Januar 1913. gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werde«. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu vesehenden Gesuche sind beizufügen: a) Ein Geburtszeugnis (vom Standesamte des Geburtsortes zu Militärzwecken kostenfrei auszustellen). b. Die Kinwissigung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Nuierhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber ge tragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetz- lichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Er satzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. (Formulare hierzu können bei der Kanzlei der Königlichen Prüfungskommission entnommen werden). Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Zähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder deS Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Tritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, so fern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notoriessen Beurkundung. Ein Muveschottenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progymasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehr anstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahr an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Eine behördlich beglaubigte Ohotographie deS Prüflings. Wilsdruff, am 4. Januar 1913. r«28 Anmeldung der Wehrpflichtigen zu den Rekrutierungsftammrsllen. Nach § 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (das ist der 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird) in der Zeit vom 16. Januar vis 1. Jebruar laufenden Jahres zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der ältere» Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Kommisston entschieden worden ist, und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sind und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung hat bet der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren dauernden Aufenthalt bezw Wokusttz haben Sind Militärpflichtige von dem Ort, an dem sie sich aufhalteu, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich usw ), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktiven Dienste eingetreten sind, bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzko.nmission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und Zurückstellung von der Aushebung zu bean tragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsort felvst erfolgt, das Gevurtszeugnis, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre erteilte Losungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushebung?» oder Musterungsbezirke verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen sowohl Seim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft am neuen Hrte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird nach ß 25 der Deutschen Verordnung mit Geldstrafe vis zu 30 Mark oder mit Kast vis zu drei Gagen be- Es werden hiermit alle diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der Deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit Vom 16. Januar bis zum 1. Februar d. I. und zwar vormittags zur Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstammrolle in der hiesigen Nats- erpedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Losungs- und Gestessungs- scheN e au.um kdcu. i«i« Der Hrtsschulinspektor. Schuldirektor Thomas. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 5 und 7 aus dem Schweizer Seruminstitut in Bern, 273 und 277 aus der chemischen Fabrik von E. Merck in Darmstadt siirtd wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 4. Januar 1913. Ministerium des Inner«, II. Abteilung Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden von Mitte Ie- Hrnar 1913 ab die Irühjahrsprüfnnge« über die wissenschaftliche Befähigung für den <ri«jährig-freiwissigen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, die im Regierungsbezirke Dresden wohnhaft sind und das 17. Lebens- Hahr vollendet haben, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung Lie unterzeichnete Königliche Prüfungskommission (Schloßstraße 34,36 II) Die Papiere unter 3 bis c sind im Original einzureichen. In den Zulassungsge suchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischem französischen oder englichen bez. russischen) der sich Meldende geprüft Zu werden wünscht, und ob, wie oft und wo er sich einer Mrüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwissigen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat Im übrigen wird bezüglich des Nmsa«-es pxx Mriisung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen Dresden, den 4. Dezember 1912. Königliche Mrüfungr-Kommission für EiujShrig-Ireiwissige. Auf Blatt 114 des Handelsregisters, die Firma Modengesessschaft mit beschränkter Kaftung in Wilsdruff betreffend, ist heute eingetragen worden, daß an Stelle des aus- geschiedenen Kaufmanns Rudolf Blöchinger in Dresden der Kaufmann Hscar Wolf in Dresden zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden ist.