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UMM R WilM unä ^lmgegerrci Amts blatt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat flir die Königliche Amtshauptmannfchast Meisten, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnjertionspreis 15 Psq. pro sünfaejpaltene KorpuSzeUe. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. . Forstrentamt zu Tharandt, Lokalblatt für MUsctvuff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühnvorf, Arnsbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Loyen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender MterhattungsDoman-Mtage, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Kild" und monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 9z. Donnerstag, den 14. August 191z. 72. Iakrg. Umllicker Oil. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Uebergangsbestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 11. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt Seite 577) in Ver bindung mit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. Juli 1913 (2. Beilage des.Dresdner Journals vom 1 August 1913) sind die Wahren zu den Ausschüssen der Krankenkassen schon in der nächsten Zeit vorzunehmen. Die Wahlen der Vertreter zu den Ausschüssen der neu errichteten allgemeinen Ortskrankenkassen werden erstmalig von einem Vertreter des Versicherungsamtes geleitet. Das Versicherungsamt hat zu diesem Zweck nach Punkt I 1 der erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers Wählerlisten, getrennt für die Arbeitgeber und die Versicherten, auf- zustellen. Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefvrdert, binnen 2 Wochen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab gerechnet, sich zur Eintragung in diese Wählerliste zu melden. Soweit sich Wahlberechtigte nicht rechtzeitig angemeldet haben, kann die Wahl nicht aus dem Grunde angefochten werden, daß diese Personen nicht in die Wählerliste ausge nommen sind. Wahlberechtigt sind die beteiligten volljährigen Arbeitgeber und die volljährigen Versicherten. Die Anmeldung hat beim Würgermeister, Gemeindevorstand oder Gutsvorsteher M erfolgen. Bei Versicherten ist für die Anmeldung der Beschäftigungsart (8 153 156 der Reichsversicherüngsordnung), soweit sie eine Beschäftigung haben, sonst der Wohnort, bei Arbeitgebern der Sitz des Betriebes oder der Wohnort maßgebend. Kommen dar nach mehrere Orte für die Anmeldung in Frage, so darf, soweit die Orte innerhalb deS Bezirks ein und derselben Ortskrankenkasse liegen, die Anmeldung nur an einem dieser Orte erfolgen Die Arbeitgeber haben bei der Anmeldung die Zahl der von ihnen beschäftigten Versicherten anzugeben und sich darüber auszuweisen. Erst durch die Reichsversicherungsordnung neu in die Versicherung einbezogene Kassenmitglieder (zu vergleichen § 1 der Reichsversicherungsordnung) sind durch die Arbeitgeber anzumelden. Vorstehende Anordnungen gelten für alle Landgemeinden des Bezirks der Königlichen Amtshauptmannschaft mit Ausnahme von Coswig, Kötitz, Neucoswig und Zscheila, ferner aber auch für die Städte Wilsdruff und Sievenlehn. Meißen, am 10. August 1913. «s«, Nr. 512 Xl a. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Versicherungsamt. In dem Grundstücke Meitznerstraße Mr. 262 k ist die Schweinesenche ausgebrochen. Wilsdruff, am 12. August 1913. 4S7» Der Stadtrat. Fveibcrnk Wilsdruff. Donnerstag, den 14. Angust 1913, von vormittags Vs 9 Ahr ab 4-L» Rindflessctz in ; ohem Zustande. Preis pro kK 1 Mk. „ „ gekscktsru „ „ „ „ 60 pfg. veuklpruck für Gemüt unä Verstauet. Zu heft'ge Glut brennt schnell sich selber tot. Shakespeare. Neues aus aller MeU. Der König wird sich am nächsten Sonnlag aus mehrere Tage zur Jagd nach Tarvis begeben. Dem Geneialseldmarschall Freiherr v. d. Goltz wurde an seinem <0. Geburlslage die Ehrenurkunde der Deutschen Turnerschasl verliehen. Die Verbände der Hochseeflotte treffen jetzt die Vorbereitungen jür die Herbstmanöver, an denen der Kaiser diesmal nicht teilnehmen wird. Das Arbeitsprogramm des Bundesrats für den Herbst umfaßt eine Anzahl sehr wichtiger Angelegenheiten, u. a. auch die Regelung der braun schweigischen Thronfolgesrage und der Jejuitenjrage. Ler Entwurf des neuen Luftrechtgesetzes wird dem Reichstage vor aussichtlich bereits gegen Ende des Herbstes vorgelegt werden. Zur Vorbereitung sachgemäßer Fertigkeit in Rettung und Wieder belebung Ertrinkender wurde die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschast gegründet. Eine russische Militärdeputation ist aus Anlaß der Ernennung des Königs zum Ches des russischen Infanterie-Regiments Koiporie Nr. 4 in Dresden eingeirosfen. Die Großmächte werden nach einer Meldung aus Konstantinopel wegen des Schicksals von Adrianopel in einigen Tagen einen nochmaligen Druck aus die Pforte ausüben. Aus Staät unä Lanä. Mitteilungen aus dem Leserkreise sür diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Merkblatt für den 13. Angust. Sonnenaufgang 4"' Mondaufgang 6"' N. Sonnenuntergang 7-" Monduntergang — 1704 Sieg der Kaiserlichen, Preußen und Engländer bei Hochstädt über die Franzosen und Bayern im Spanischen Erbfolgekrieg. — 1801 Dichter Nikolaus Lenau geb. — 1810 Rechtslehrer und Politiker Rudolf v. Gneist in Berlin geb — 1822 Jtalienijcher Bildhauer Canova gest. — 1911 Holländischer Maler Joses Israels gest. Merkblatt für den 14. August. Sonnenaufgang 4" !l Monduntergang V. Sonnenuntergang 7^ I! Mondaufgang 7°° N. 1828 Hermann Brehmer, Vorkämpfer der modernen Lungen tuberkulose, geb. — 1837 Dichter Johannes Trojan geb. — 1862 Prinz Heinrich von Preußen geb. — 1864 Dichterin Marie Eugenie Della Grazie geb. — 1870 Sieg der Deutschen bei Colombey-Neully. - 1908 Philosoph Friedrich Paulsen gest. - 1910 Englische Menschenfreundin Florence Nightingale gest. w Die salatkrcsse. In Frankreich ist die Kresse heute «ine fast unentbehrliche Beilage zum Braten. Kaum ein Dorf m der Umgebung von Paris gibt es, das nicht mit besonderer Sorgfalt die Kultur der Kresse pflegte. Am Morgen bringen dann armselige Händler das Kraut auf Len Markt, wo es niemals an Käufern mangelt. Frankreich ist eben das Land der höheren Küchenkunst. Was heißt es sut leben? Sich den Bauch mit einer Folge von 4 Deutschland war zu lange ein armes «»u?» "Er W sein wachsender Wohlstand sich nicht an den .-berauschen' sollte. Wer sein Lebtag Tunke aß. hat kein Verlangen (wenn's die Gelder verstatten) nach noch so saftigen Kräutern. So kann DicktarnNicker OeU. man denn auch sehen, daß in Deutschland der Genuß von Salaten und rohen Kräutern mehr und mehr zurückgeht. Man vergibt dabet, daß unser Organismus zwar keine Nährmittel, aber heilsame Salze in den Kräutern findet, die das Blut verjüngen. In Frankreich werden die Salate nicht zurechtgemacht auf den Tisch gebracht. Natürlich ge waschen und geputzt. Aufgabe des Hausherrn ist es nun, vor den Äugen der Gäste die Blätter so mit Salz, Pfeffer, Zitrone, Sahne anzumachen, daß sie eine Labung für Genießer werden. Die Kunst des Salatanrichtens ist in Frankreich eine männliche Tugend, und die feinsten Köpfe (die Zungen sind dabei eingeschloffen) verschmähen es nicht, immer neue Rezepte zu ersinnen. Es wäre gut, wenn wir in dieser Beziehung von Frankreich lernten. — Das Jahr der Völkerschlacht 1813. 12 August: Das Korps Borck wird am Zobtenberge zusammengezogen. — Die russiich-preußifchen Gard n folgen Wittgenstein und Kleist. — Napoleon überweist Mitgliedern der in Dresden spielenden französischen Schauspielergruppe Gratifikationen in Gesamthöhe von 111500 Franks. — Kriegserklärung Oesterrcichs an Frankreich. Napoleon teilt den Marschällen Ney und Marmont seinen Feldzugsplan mit: Kräftiger Vorstoß gegen Berlin und die Nord-Armee unter Bernadotte mit 120000 Mann und Bireitschaftsstellung der ganzen anderen Armee in Sachsen und Schlesien in Abwartung der Schritte der Verbündeten. Napoleon befiehlt im einzelnen: Die Division Dombrowski (Besatzung von Wittenberg) und eine Division der Besatzung von Magdeburg bilden ein Korps unter Girard; Oudinot und Girard stoßen am 18. August auf Berlin vor, Vandamme marschiert nach Dresden, Bertrand (IV. Armeekorps) von Sprottau nach Luckau, Reynier (VII. Armeekorps) von Görlitz nach Luckau, Arrighi (3. Kavalleriekorps) nach Dahme, letztere drei treten unter Oudinots Befehl und sollen am 17. August an ihrem Bestimmungsort eintreffen. Sebastiani geht mit kein 2. Reserve-Kavalleriekorps nach Hagenau und tritt unter Neys Befehl, Mortier rückt mit den Garden nach Bunzlau, Victor (II. Armeekorps) nach Görlitz. — 13. August: Na poleon stellt Marschall Oudinot an die Spitze eines Heeres von 70—75000 Mann und befiehlt ihm, hiermit die Nord armee unter Bernadotte zu schlagen, Berlin einzunehmen und die Einwohner zu entwaffnen. Beim Oberkommando der schlesischen Armee (Blücher) laufen vielfach Nachrichten ein, daß der Feind trotz der noch bis zum 16. August be stehenden Waffenruhe schon in das neutrale Gebiet einge drungen sei. — Blücher befiehlt eine engere Versammlung der Schlesischen Armee. — Sacken versammelt seine Korps bei Polnisch-Neudorf, Langeron bei Schweidnitz. — Der Kronprinz von Schweden hat mit Bülow und Tauentzien Besprechung in Oranienburg. — Division Putlitz (IV. Armee korps) und Division Hirschfeld erhalten Befehl, sich bei Genthin zu vereinigen. — Das schwedische Korps trifft bei Oranienburg ein. — Weisung Napoleons an Davout, Oudinots Offensive gegen Berlin durch gleichzeitigen Vorstoß zwischen dem Meere und Berlin zu unterstützen, sich mit lenem dann zu vereinigen und Stettin zu entsetzen. Weisung Napoleons an St. Cyr, mit dem XIV. Armeekorps Dresden zu decken. — Die Entschädigung der Schöffen und Geschworenen. Das Gesetz betreffend die Entschädigung der Schöffen und Geschworenen ist jetzt erlassen worden. Es wird mit der Ausführungsverordnung des Bundesrats veröffentlicht. Danach erhalten Schöffen und Geschworene sür jeden Tag der Dienstleistung ein Tagegeld von 5 Mark. Als Tag der Dienstleistung gilt jeder Tag, an dem der Schöffe oder Geschworene mit Rücksicht auf sfin Amt am Sitzungsort anwesend sein muß. Außerdem erhalten sie für jedes durch die Dienstleistung notwendig gewordene Nachtquartier eine Zulage von 3 Mark, und sofern sie außerhalb ihres Wohn ortes einen Weg von mehr als zwei Kilometern zurück zulegen haben, Reiseentschädigung. — Sachsens Kornötumeutag zum Beste« bedürftiger Kriegsveteranen, veranstaltet vom Königl. Sächf. Militar- vereinsbund. Ungeachtet der sonstigen sommerlichen Stille herrscht im ganzen Lande rege Tätigkeit für das groß an gelegte Liebeswerk für Sachsens bedürftige Veteranen. Viele Hunderte von Ortsausschüssen sind emsig und unverdrossen am Werke, meist unter hilfsbereiter, hochwillkommener För derung durch die Staats- und städtischen Behörden, Ge meindeverwaltungen und weite Kreise der Bürgerschaft und selbstverständlich unter gewohnter kameradschaftlicher Mit wirkung der Bezirke und Vereine vom Militärvereinsbund. Allenthalben werden die Nollen verteilt, die Veranstaltungen beraten, die zur Ausschmückung bestimmten Ranken und Blumen vertrieben und Tausend und Abertausende jugend frischer Töchter des Landes gewonnen, die am großen „Vete ranentage" die schlichte Sachsenstern-Kornblume als Dol metsch deutscher Treue und Dankbarkeit zu den Herzen unseres ganzen Volkes sprechen lassen und dadurch den schönen Beruf des Weibes, zu helfen und zu lindern, aufs neue betätigen wollen. Wo so viele Hände und Herzen freudig und opferbereit helfen, da kann wohl auch der Segen nicht ausbleiben, und so darf mit froher Zuversicht gehofft werden, daß die hundertjährige Wiederkehr der Tage, in denen Deutschland sich auf sich selbst besann und das fremde Joch abschüttelte, auch unseren bedürftigen Veteranen ihr oft sehr bitteres Los erleichtern und sie froh Hinblicken lassen möge auf den Dank derer, die jetzt die Früchte ihrer eisernen Pflichtreue' genießen. Möge keiner von ihnen fehlen, die dabei zu helfen berufen sind, denn: Großes Werk gedeiht nur durch Einigkeit! — Seit längerer Zeit wird eine Vereinheitlichung der in einzelnen Bundesstaaten bestehenden Vorschriften üöer den Verkehr mit Mineralölen und Mineralökmifchungen angestrebt. So ist vor kurzem wieder von den preußischen Ministern für Handel und Gewerbe und des Innern ein neuer Entwurf zu einer Polizei-Verordnung, betreffend den Verkehr mit Mineralölen und Mineralölmischungen, fertigge- stellt worden, der einer für das Königreich Sachsen zu er lassenden neuen Verordnung als Muster dienen soll, falls sich die sächsische Verordnung, betreffend leicht entzündliche