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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 06.12.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187112069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18711206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18711206
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-12
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i -z. FrankenbtM Rachrichtsbtatt nd-r-t. 255 -es-»' >nd-r«t. 36S 205 738. Saale 741 Meltzer, Brgrmstr iee bei'Rouen General detzur Uot- zu vor, genven l ladet 3 Uhr .blichst 4 Uhr zebenst Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandsungen und Post-Expeditionen. Mitch,ilung avhex zu machen, Frankenberg, den 33. November 1871 3 Uh- sowie kaffe« deun das Wechseln der Kleider deutete .'mehr auf eine vocherechnete, Handlung hin, — Sie wissen^ Mr. Halay, daß ich mich früher ebenfalls um Mist Wood beworben hatte; ich nahm noch immer da» regste Interesse an ihrem Schicksal Und suchte ihr väterliches HauS wieder auf, denn ich muß ZHUen gestehen, daß ich damals selber glaubte, Sie hätten sich der Verbindung — aus mir freilich unerklär lichen Gründen — entzogen. Ich fand Jenny we niger aufgeldst in Schmerz, als aufH Tiefste ge kränkt und in ihrem Stolz beleidigt. An ihrem «»gefetzten Hochzeitstag bekam sie heftige Krämpfe und mußte drei Tage daS Bett hüten — aber ste erholt« .sich basd wieder, und schien von da an schöner und lebendiger alö je —" Hewes schwieg eine kurze Weile — es war fast, alt ob er ein Kapitel berühre, über das er sefbee am liebsten weggegangcn wäre: aber es ließ .siche eben nicht umgehen und mußte besprochen werden» und er fuhr endlich fort: cS Ör- ndlichst 307 235 Capl ^rchdrich Ullrich aus Stangendors bei Lfchz,nfteln ist über eine gegen ihn hier vyrlssgehde Änzeiae zls ve,rnehmen. Da..LM gMMvchrtsg^ Aufeythasl untjefaihnt ist, Ussrich -auch, in feinst Heünath nicht ,e,iMVgffeq iß,, sch.mjrb MM. vo^ latzey, sich bü hW uMzeickyesen HerichtSaylt ptKnM. eiMtzqdeq, otser doch ungesäumt über seinen MsfntW RgchM anh^ zu eMeiley. Zuglsich werden, ast, Criminal- unh Polizefhehorden ersucht, Ullrich im Betretungöfalle anher zu weisen, und . davon, daß dies geschehe«?. Gesetz, betreffend die Einführung de- Gesetzes des Norddeutschen. Bunde- über die Quartierleistung für di, bewaffnete Macht wählend de- FrirdenSzustandeS, vom 25. Juni 1866 in Baden ; vom 22. November 1871. Verordnung, betreffend die Einführung des preußischen MilitärstrasrechtS in Baden; vom . 24» November 1871. »v 742 und 743. Ernennungen von Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln des Deutschen Reichs. Frankenberg, am 4. December 1N1. Der S t ad t r a t h. zurück und hörte den Vorfall.besprechen. Sie hat test einen kleinen Zank mit ihr gehabt — ein nicht unmögliches Ding, denn Zenny ist ein wenig reizbar — und unmittelbar darnach das Haus ver lasse«. Mr nächsten Lag kehrten Sie nicht zurück. Di«., Hrauung war «»gesetzt, die Gäste hatte man schon geladen, und als der Hochzeitstag erschien, fehlte der Bräutigam. Von Ihren Estern, wie von Woods aus wurden jetzt Nachforschungen an gestellt, aber es ergab stch Nichts daraus, als daß Sfr — Niemand konnte ahnen, weshalb — ein Bündel mit Ihren gewöhnlichen Kleidern in Ihre Wohnung geschickt hätten. Natürlich mußten Sie stch irgendwo einen andern Anzug gekauft haben, aber zu welchem Zweck, wenn Sie ungekannt sein wollten? Jenny war außer sich; alle Damen ihrer Be kanntschaft kamen unter dem Vorwand zu gratu- liren — in Wirklichkeit aber um das Nähere über I h r räthselhaftes Verschwinde« zu erfahre». Daß Sie verunglückt sein könnten, schien nicht glaubhaft, ltche« el um jam 3. Januar 48^ Vormittag- 14 Uhr anberaMten BictungStermin zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und weiterer Verhandlung gewärtig zu sein. Frankenöerg, den 2. December 18,71. DaS Königliche Gericht-am». ' Wiegand. Muster, Gesetz über die Einführung drS Gesetzes des Norddeutschen Bundes, betreffend dir Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom S. November 186^ in Bayern; vom 24. November 1871. Gesetz, li,treffend die Einführung d,s Gesetzes de-. Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftige« FstMien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve in Baben; vom 22. November 1871. Hi 73S, 740. keltALütmaekuvA. In hier anhängigen Nachlaßsachen, den Nachlaß weiland Herrn Friedrich August Böttger'-, gewesenen Bürger-, Fabrikanten- und Stadt» Ah- asthier betreffend, soll da- zum Nachlaß gehörige, an der Freiberger Gasse allhier gelegene HäuS- und Gartengrundstück, Foliu« 8VÜ d«L Grund- und Hypothekenbuches für Frankenberg, käuflich veräußert werden. Wenn nun für gedachte- Grundstück bf-her ein Kaufpreis von 4400« Thalern -- —- offerirt worben ist, so werden im Interesse der concurrirenben Unmündigen zur Erzielung eine- höheren Kaufpreise- alle diejenigen, welche eile Sm diese Stadt besetzt. — Bei MontbeliaH ast de> Schweizer Grenze, südöstlich von Belfort, Franctireurt SkY-orfen. 6. December. DaS 8. ArmeecorpS besetzt Unter General von Man, NliegMxpM vM 1870, 5. December. Die bei OrlcqnS geschlagene Loire-Armee wird unauS- setzt verfolgt. — ErnfuteS siegreiche« Geseiht eine» Thei- —r—t-- Berhängnisfe. Bon Friedrich Gerstücker. (Fortsetzung.) HeweS schwürst eine Weile, endlich fuhr er lange sam fort: ' „ES sprach Manches gegen Sie. — Ich kam am nächsten Tag in Geschäften nach New - Norf Bekauntmachung Vom diesjährigen Reichs-Gesetzblatt ist da- 4kste Stück erschienen und kann an RathSstelle eingesehen werden. Dasselbe enMft: . - 7stst, Gesetz, b,treff,nd dje Feststellung rcheS Nachtrags zu dem HauShaltS-Etat de- Deutschen Reichs für da- Jahr 1871^ vom 22. No- venzber 1871. 736. Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die ReichSeiseubahnen in Elsaß-Lothringen; vom 22. November 1871:,. ^« 737. Gesetz, bxtreffcM bfe Einführung,d<sr Maaß-unL GewichtSordnung für den Norddeutschen Bund, vom 17. August 1868 in Bayern-
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