Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins. 43. Montags, den 15. Mai 1843. Zur Berücksichtigung bei der bevorstehenden Abrechnung. Durch Hohe Ministerialverordnung vom 8. Sept. 1841 sind im Königreich Sachsen für verbotene Mün zen erklärt: u) die weniger als 65 As wiegenden, folglich das Passir- gewicht nicht erreichenden Dukaten. l>) die halben und viertel Brabanter Kronenthaler. c) die vor dem Jahr 1833 ausgeprägten Kurfürstlich Hessischen Courant- ^ und ^ Thalerstücke. 6) die nicht inländischen V12 Thalerstücke, mit alleini ger Ausnahme der Königlich Preußischen, e) ausländische Scheidemünzen aller Art. Wie du mir, so ich dir- Es ist von einzelnen Buchhändlern versucht worden, Vereine gegen Concurrenz ins Leben zu rufen, ein für den Unternehmer Lästiges, in vielen Fällen undankbares Ge schäft. Die meiste Berücksichtigung möchten die von Herrn Frommann vorgeschlagenen Kreisvereine verdienen und es wäre sehr zu wünschen, daß die Errichtung derselben wirk lich statt fände. Bei Buchhandlungen, welche sich auch mit Sortiment beschäftigen, sollte es freilich eines Vereins gar nicht bedür fen, sie stehen hinsichtlich der Concurrenz Unberufener sämmtlich auf einer Linie. Eine ganz kurze Anzeige etwa in der Art: Heute (in diesen Tagen, Wocbc») empfing der hiesige Buchbinder N. N. die Cvncession zum Buchhandel müßte hinreichend sein jeden Buchhändler zu bestimmen, ei nem derartigen Etablissement buchhändlerisch cn Cre dit zu versagen, denn Deutschland ist mehr als hinlänglich mit Buchhändlern vcrschen und wir wissen kaum wo wir unsere gelernten jungen Leute placiren sollen. lOr Jahrgang. Wer nicht begreift, daß durch dergleichen Etablissements dem Buchhandel imAllgemeincn ein großer Schade erwächst, dem wird sich doch im eignen Interesse das „Heute mir, Morgen dir" aufdrängen. Möchten dann immerhin einzelne Verleger, die mit ihrem forcirten Verlag nicht zu bleiben wissen, solche neue Geschäfte überschwemmen. Wir wollen ihnen den Vorthcil lassen, den sie davon haben werden. 10. A» erken n n ng. Se. Majestät der König von Preußen haben dem Buch händler Helm ich in Bielefeld in beifälliger Anerkennung der trefflichen Ausführung der in dessen Verlage erschiene nen und Sr. Majestät dedicirten Ansicht von Bielefeld, Stahlstich von Poppel, die goldene Huldigungsmedaille zu verleihen geruht. Büchcrverbote. In Rußland wurden verboten: Die ungöttliche Komödie. Leipzig, Weber. Cancan eines deutschen Edelmanns. Brockhaus. Erdmann, Natur oder Schöpfung. W. Vogel. Gentz Schriften. 4. Bd. Hoff. Glaubensbekenntnis eines Pietisten. Trautwein. Höfken,.Tirocinium. 4 Bde. Göpel. Honek, Buch für Winterabende 1843. Gutsch L Rupp. Liebler, Abriß der Weltgeschichte. Mannh., Götz. Lütkemüller, Beiträge z. Kirchengesch. Reclam. — Die Lehren der Stephanisten. Picrer. Lebensbilder aus d. Befreiungskriege. 2 Bde. jetzt Reimer. Fortsetzung v. Rotlecks Weltgesch. 1. u. 2. Ls. Dennig. Thiele, Gesch. d. chcistl. Kirche. Meyer L A. Cvnversalions-Lex. 9. Aust. Brockhaus. 1. Heft psg. 20 22. 26. 41. u. 62. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marte. 101