Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Elgentham des Börlcnverems Ser Deutschen Buchhändler. 107. Leipzig, Freitag den 10. Mai. 1867. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses der vorjährigen Cantate-Versammlung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlcrmefse bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsen-Vorstand beginnt seine regelmäßigen Ostcrmeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zu sammenkünfte anberaumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder sämmtlicher Ausschüsse haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß die statutenmäßigen Zusammenkünfte und Berathungen am Freitag Vormittag vor Cantate ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsen-Archivariats desfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Aus schußmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archi- variate einzureichen. 3) Die Ausstellung in der Börse wird Freitag vor Cantate eröffnet und bis Mittwoch darauf der Benutzung der Buchhändler und der Inhaber verwandter Geschäftszweige oder der durch sie einzuführenden Fremden ausschließlich Vor behalten. Erst von Donnerstag an soll sie auch für das größere Publicum zugänglich und Sonnabend geschlossen wer den. Sämmtliche zur Ausstellung gebrachten Gegenstände dürfen vor diesem Schlußtermine nicht zurückgenommen werden. Sehr wünschenswert!) scheint es uns, der Ausstellung womöglich eine lebhaftere Betheiligung und dadurch ein größeres Inte resse zuzuwenden. Die Ausstellung bereits versandter und jedem Buchhändler auch anderweitig zugänglicher Artikel halten wir jedoch für diesen Zweck weniger geeignet, als z. B. die Vorlage noch nicht zur Versendung gelangter Artikel und von Proben (in fertigen Druckbogen, Illustrationen rc.) in der Herstellung begriffener hervorragender Unternehmungen, welche ein besonderes In teresse des Buchhändlers in Anspruch nehmen dürfen. Ebenso würde die Ausstellung von Pracht- und anderen bedcutenderenWcr- ken, die nur fest oder baar geliefert werden, sehr wünschenswert!) sein. Auch möchte es sich empfehlen, davon abzusehen, Gegen stände künftig zur Ausstellung zu bringen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie fast ganz vermissen lassen; der Vorstand behält sich dieBefügniß vor, in dieser Hinsicht Ungeeignetes zurückzuweisen. Weitere Anregungen, wie die Ausstellung für buchhändierische Zwecke fruchtbarer zu machen wäre, werden wir dankbar entgegen nehmen. 4) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag HH9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu finden und es ist dies so zu beschleunigen, daß vor Schluß der Versammlung mindestens der Name des neugewählten Vor standsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 5) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung ein zufinden. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese neue und nothwendige Bestimmung im wohlverstan denen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau biszndenihnen W-rnnddreißigster Jahrgang. 1?8