Börsenblatt für den Beiträge die Redaction, — Anzei- Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses der vorjährigen Cantate-Versammlung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß ' nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlcrmeffc bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsen-Vorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitznngen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zu sammenkünfte anbcraumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder sämmtlicher Ausschüsse haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß die statutenmäßigen Zusammenkünfte und Berathungen am Freitag Vormittag vor Cantate ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börscn-Archivariats dcssallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Aus- schußmitglicder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archi- variate einzureichen. 3) Die Ausstellung in der Börse wird Freitag vor Cantate eröffnet und bis Mittwoch darauf der Benutzung der Buchhändler und der Inhaber verwandter Geschäftszweige oder der durch sie einzuführcndcn Fremden ausschließlich Vor behalten. Erst von Donnerstag an soll sic auch für das größere Publicum zugänglich und Sonnabend geschlossen wer den. Sämmtliche zur Ausstellung gebrachten Gegenstände dürfen vor diesem Schlußtermine nicht zurückgcnommen werden. Sehr wünschcnswerth scheint cs uns, der Ausstellung womöglich eine lebhaftere Beiheiligung und dadurch ein größeres Inte resse zuzuwenden. Die Ausstellung bereits versandter und jedem Buchhändler auch anderweitig zugänglicher Artikel halten wir jedoch für diesen Zweck weniger geeignet, als z. B. die Vorlage noch nicht zur Versendung gelangter Artikel und von Proben (in sertigcn Druckbogen, Illustrationen -c.) in der Herstellung begriffener hervorragender Unternehmungen, welche ein besonderes In teresse des Buchhändlers in Anspruch nehmen dürfen. Ebenso würde die Ausstellung von Pracht- und anderen bedeutenderen Wer ken, die nur fest oder baar geliescrt werden, sehr wiinschenswcrth sein. Auch möchte es sich empfehlen, davon abzuschen, Gegen stände künftig zur Ausstellung zu bringen, die ihrer Natur nach cincn Zusammenhang mit der literarischen Industrie fast ganz vermissen lassen; der Vorstand behält sich dieBesugniß vor, in dieser Hinsicht Ungeeignetes zurückzuweisen. Weitere Anregungen, wie die Ausstellung sür buchhändlerischc Zwecke fruchtbarer zu machen wäre, werden wir dankbar entgegen nehmen. 4) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ansbleibcndc verfallen in eine Geldbuße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählcn der Stimmzettel stattzu- findcn und cs ist dies so zu beschleunigen, daß vor Schluß der Versammlung mindestens der Name des ncugewählten Vor standsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 5) Der große Borsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate beginnt das Abrcchnungsgeschäst und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr biß Nachmittag 1 Uhr dauern. 11m 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung eiu- zufindcn. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese neue und nothwendige Bestimmung im wohlverstan denen eigenen Interesse mit dem Bedeute» hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungstistcn, genau biszudenihnen Dierunbdreißlgster Jahrgang. t82