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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-31
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1852
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und Anzeiger. AK. Sounabe«- dm 31. Januar. 1852. Bekanntmachung. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die hiesige Rathssreischule oder in die Arbeitshausschule für Freiwillige anzusuchen gesonnen sind, haben die Gesuche von heute an bis spätestens den 8L. Januar d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich an^ubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen voll ständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die JeuHNtlse wegen des Alters und wegen geschehener Impfung gegen die Blatternkrankheit des anzumeldenden Kindes gleichzeitig mitzubringen. Noch ist jedoch ausdrücklich zu bemerken, daß nur die Kinder zur Aufnahme gelangen können, welche nächste Ostern das 7te Lebensjahr erreichen und daS 8te nicht überschritten haben und daß daher jede dieser Regel nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt gelaffen werden muß. Die Prüfung der Gesuche, so wie die Bekanntmachung der betreffenden Aufnahmen wird in der seitherigen Maaße erfolgen. Leipzig den 15. Januar 1852. Der Nkath der Stadt Leipzig. Berger. s* n « lAufhebung des Gesetzes wegen der Wahlen der Ge- ^ I meindevertreter vom 17. November 1848 betreffend. Erste Kammer. (10. öffentliche Sitzung den 29. Januar.) I Der vorstehende Gesetzentwurf und die Rückkehr zu der frühem Die Registrande zeigt den Eingang des Berichts der dritten De-1 Einrichtung wird in den Motiven dadurch begründet: 1) daß, wie putation über die daS Jag-recht betreffenden Petitionen an. Nach-1 das Gesetz vom 17. November 1848 lediglich durch dm Wunsch dem durch Herrn v. Römer die ständische Schrift Über dm Ge-1 Hervorgerufe» worden, die Wahlen der G-meindevertreter auf setzentwurf wegm einiger Abänderungen ln der Gewerbe- und I dasselbe Princip der Unmittelbarkeit zu gründen, das man eben Personalsteuer voraetragen und von der Kammer genehmigt worden «damals bei den Landtagswahlen angenommen hatte, eben so jetzt, war, wurde zur Tagesordnung übergegangen. I wo man bei letztem überwiegend zu den mittelbaren Wahlen zurück- Erster Gegenstand derselben war ein Bericht der Finanzdeputation I gekehrt, wo folglich jene Ursache der Amderung weggefallen sei, über die Budgetvorlage für die Jahre 1852/54, in welchem I eine Wiederherstellung der frühem Einrichtung sich von selbst beantragt wird: die Kammer wolle beschließen, „die Berichte über I empfehle; alsdann 2) durch die ungünstigen Erfahrungen, die mit die einzelnen Theile des Budgets, so wie sie von der Deputation I der veränderten Einrichtung gemacht worden, überleben werden können, ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der! Die Deputation war der Ansicht, daß eine Rückkehr zu der Regierungsvorlage in Berathung zu nehmen. Herr v. Heynitz I frühem Einrichtung, trotz der unverkennbaren Mängel derselben, (aus Heynitz) nahm hierbei Gelegenheit, auf die in den letzten I doch im Vergleich mit dem jetzigen Zustande eine Verbesserung Jahren eingetretme sehr bedeutmde Erhöhung der Staatsausgaben I sein werde. Weiter zu gehen und eine tiefer greifende Reform des und die dadurch bedingte, namentlich für die unbemittelten Elasten I städtischen Wahlwesens vorzunehmen, dazu dürfte nicht jetzt der drückende Höhe der Steuem hinzuweisen, und knüpfte daran die I geeignete Aeitpunct sein, vielmehr eine solche am passendsten mit Bemerkung, daß er eS für strenge Pflicht der Stände halte, daran I einer allgemeinen Revision der Gemeindeordnungen verbunden werden, zu denken, daß durch Verminderung der Steuern, wenn eine solche I welche letztere wieder am zweckmäßigsten erst dann erfolgen dürfte, sich durch Abminderungen bei dem Ausaabebudget irgendwo als I wenn vorher über die obschwebenden Organisationsfraaen der Justiz möglich Herausstellen sollte, den Steuerpflichtigen die größte Wohl-1 und Verwaltung entschieden ist. Den allgemeinen Grundsatz an- that erwiesen werde. — Der Herr Referent erwiderte hierauf, daß I genommen, ist gegen das Einzelne nichts erinnert worden, und dieser Punct bei den einzelnen Positionen auf daS Allergewissen-1 hat die Deputation daher die unveränderte Annahme des Geseh- hasteste berücksichtigt werden solle und die Mahnung hierzu schon I entwurfs, wie im Ganzen, so auch in seinen einzelnen Theilen in dem Budget selbst liege, welches für die laufmde Finanzperiode I empfohlen. eine jährliche Ausgabe von über 8 Millionen Nachweise, während I Was nun die Vorlage selbst anlangt, so wird in H. 2 des diese im Jahre 18S4 noch nicht 3 Millionen betragen habe. Der! Entwurf- bestimmt, daß die in den tztz. 2 und 5 des Gesetzes von obige Antrag der Deputation wurde sodann einstimmig genehmigt. 1 1848 außer Kraft gesetzten Paragraphen der allgemeinen Städte- Hierauf folgte durch denselben Herm Referenten der Dortrag I ordnung vom 2. Februar 1837, so wie des dazu gehörigen Ab bes Deputationsberichts über die das Gesammtministerium I LnderungsgesetzeS vom 9. December 1837, ingleichen der Land- nebst Dependenzen umfassende Abcheiluug des A u S g a b e -1 gemeindeordnuna allenthalben wieder in Wirksamkeit treten, nach- budgetS. Als gelammte- jährliches Bedürfntß für diese Abthei-1 dem vorher in tz. 1 der Vorlage das Gesetz vom 17. Novbr. 1848 lung sind 27,599 Thlr. (darunter 905 Thlr. transitorisch) ange-1 für aufgehobm erklärt worden ist. Hierbei hat man jedoch davon setzt. — Die einzelnen in der zweiten Kammer bereits unverändert! abgesehen, mehrere durch tz. 4 des Gesetzes vom 17. Novbr. 1848 bewilligten Positionen wurden sodann ohne Debatte von der Kammer I aufgehobene Bestimmungen einzelner Localstatuten durch das vor einstimmig genehmigt. I liegende Gesetz wieder herzustellen, und wird vielmehr diese An- Dritter Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des I gelegenheit dem VerordnungS - und Verwaltungswege überlassen. Bericht- der echen Deputation, den mittelst allerhöchsten DecretS I Ebenso ist es auch nicht kür anaemeffen erachtet worden, eine Wieder- vom 2. Januar 1852 den Ständen vorgelegten Gesetzentwurf über I Herstellung der aufgehobenen Bestimmung de- tz. 41 der Städte-
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