Tageblatt and Anzeiger. 298. Dienstag den 25. Oktober. 1883. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift der Gesetze über Erfüllung der Mlitairpflicht vom 1. August 1846 und vom S. November 1848 iverden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtiaen, im Jahre 18SS geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf und Petzscher Mark, so wie der unter Gerichtsbarkeit des Königlichen Kreisamts allhier Wohnenden, andurch aufgefordert, Im Anmeldungstermme ^ Dienstag den L. November d. I. vor unserem Deputirten in der alten Waage am Markte allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 78 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich durch Geburtsscheine, die im Auslande Geborenen, stach Sachsen Gehörigen aber durch Eauszeugniffe wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburtsjahren, welche ihrer Mlitairpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, allhitr sich »ufhalten sollten, so haben sich dieselben Mittwoch den S. November d. I. in derselben Maaße, wie vorgebacht, bei uns anzumelden. Lechzt-, den 19 Oktober 18SL. Der Math der Stadt Koch. ' Jphofen. Bekanntmachung, die Anmeldung der bei den Recrntirnngen vom Jahre 18S1 nnd L8SL in die Dienfireserve gefetzten Mannschaften betreffend. Ju Gemäßheit der Veroeduung des Königlichen Kriegsministerii vom 22. Mai 1849 (Gesetz- und Verordnungs blatt vom Jahre 1849, Seite 101) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutirung, also' im Jahre 1881 und 1882 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben zur Zeit hier sich aufhalten, andurch auf- gefordert, im AnmeldungStermine Diomstag den L. November d. I. ae am M vor unserem Deputieren in der alten Waage rung entweder persönlich sich anj Leipzig, den 19. Oktober 188L. karste, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Geste-schöne, zur Auf- - - ^ 7.,. »i». zuchnung enkvtdtr perstnlich sich anzumewen oder im BthindermigSfalle durch Beauftragte sich anmeide»! ze l«ff«a. De« Math der Stad* Koch. 3»hof«. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig, den 24. October »853. Ld «chchNch »»-»ordE ditßjährtH, Me»«« der U»»«««algarde findet i« L«s» dieser Woch« auf ,,M»p«<schiaO«^ statt. Am dieses Signal, welches bet günstigem Wetter in den erste« Rachmittagsstunden eloes der nächst« Lage gegeben wnü» wird, hat sich die grsammte Eommunalgarde sofort in parademäßiger Dienstkleidung und d»»ket» Beinkleidern auf ihr« resst. SammetstlStz« einzustndm und daselbst weitere« Befehlen entgegenzusehen. Dos Sommando der SommmialGnrds. H. W. Renmeißer, Eom«a«da»1. Muthwitli-er Sprachfehler. Diese Ueberschrlst zu einer Bemerkung, zu welcher sich in dem Tageblatt« vsm 22. Oktober ein, sich als Oritien» bezeichnender, Vers. veranlaßt fühlte, scheint übel gewählt. „Muthwille ist das Wollen, was uns Vergnüg« macht, und im bös« Verstände", sogt Eberhard. Etwas aus Mnchwillen thun, heißt: etwa- LU u»se«« Vergnügen'thun, um Andere in Verlegenheit zu setz«, oder ihnen ddnv wirktich«, wenn auch nur unbedeutenden Schaden zuzufügen, unbekümmert um die nachtbeillae» Folgen, welche dar aus, za sogar für «ns selbst, erwachsen könne«. Deshalb sieH sich schwer eia, wle Jemand, z. B. PLerer in der letzte» Lus«bf seines Universal-LexikonS, aus Mmhwilleu. Aeichneaduch, —feo^r, -^kreide^—papier, —schiefer, —stist, —tinte rc. geschrie-eu habe» soll. Wahrscheinlich zog Pis rer diese Schretdqtt, welche der naueren Wortbildungs-Lehre -u»i-erlä«st, deshalk vor, um dadurch den Unterschied derjenigen gleichlautend« Wörter dervorzuhebem welche nicht mit dem Antworte zeichnen, sondern mtt bem Haupt-