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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185311281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-28
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1853
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Md Anzeiger. ^ Z32 --SL Montag den 28. November. I8SS. Bekanntmachung. Mehrere Hundert Langhaufen sollen auf Conncwitzer Reviere, und zwar auf dem zwischen Connewitz und Raschwitz an der Pegauer Chaussee gelegenen Gehau meistbietend verkauft werden. Kauflustiqe haben sich Montags den 5. Deeember d. I. früh v Uhr aus dem gedachten Geh-u bei der hohen Brücke einzusinden. i. Nov Leipzig, den 26. November 1853. Des RathS der Stadt Leipzig Forstdeputation. Die Errichtung von VorschuKcassen betreffend. Unter den vorgeschlagenen Hülfsmitteln gegen die, auch abge sehen von der jetzigen Theuerung, in den unteren und selbst mittleren Standen herrschende Noch gebührt den Vorschußcassen eine hervor ragende Stellung. Denn während vielseitig nur darauf hingearbeitet wird, die bereits bestehende Noch zu lindern, gewähren dieselben in so fern eine wirksamere Hülfe, als sie der Verarmung wenigstens theilweise Vorbeugen. Die Wichtigkeit deS Gegenstandes macht es aber nöthia, jeden hierauf bezüglichen Vorschlag streng zu prüfen, ob er ausführbar, bqirheutlich von Erfolg sein werde, damit nicht vergebliche Versuche Mkßlrauen in die Sache selbst entstehen lassen, und deshalb erlaube ich Wirket*» Entgegnung auf die in dieseev Blatte vom 2. Sep tember l. I. enthaltene Mittheilung, deren Einsender, anknüpfend an das Ernntzgesetz tineS in einer sächsischen Landstadt zufammen- getretnnn HklflvereinS für Errichtung einer Vorschußcasse, den Wunsch ausgesprochen hat, daß unter Annahme der von ihm dar- gesteAen Grundsätze in Leipzig eine solche Casse errichtet werden möge. Odfchon ich nämlich die Ansicht theile, daß die Gründung einer ähnlichen Anstalt für Leipzig und namentlich für einen großen Theil unffrS Handwerkstands sehr wünschenswerth ist, so muß ich doch dm daselbst gemachten Vorschlägen bezüglich der Einrichtung und Verwaltung der Vorschußcasse entgegentreten. »Zunächst bin ich dagegen, daß die Vorschußcassen blos selbst- stLiwlge« Handwerkern Vorschüsse leisten sollen, und sogar diesen nur dam», wenn sie deren zum schwunghafteren Betriebe ihres Geschäft- bedürfen, da sich kaum ein Grund aufsinden läßt, warum andere Personen, namentlich GewerbSgehülfen, Fabrikarbeiter, Handarbeiter u. s. f. von der Benutzung solcher Cassen ausgeschlossen An, dm Handwerkern aber selbst nur für ihren Geschäftsbetrieb Darlehen gegeben werden sollen. Die Verwendung in letzter Be ziehung laßt sich offenbar nicht beaufsichtigen, und es ist daher leicht möglich, daß von den Darlehmsuchenden der Wahrheit zu wider GeschäftSbedürfnisse vorgespiegelt werdm, welche in der That nicht vorhanden sind. WaS aber die in dem fraglichen Grundgesetz ausgeschlossenen Claffen anlanat, so lehrt die tägliche Erfahrung, dOß sie gar häufig mit wmig Geld sich in ihrem Hauswesen einen M ihre bedrängte Lage erheblichen Nutzen verschaffen können, den selben aber entbehren müsse«, weil ihnen das nothige Geld fehlt, Freunde und Geschäftsgenossen aber auch nicht im Stande sind, hiermit auSzuhelfen, da sie sich meist in gleicher Lage befinden. Außerdem scheint eS auch unrichtig, die zur Begründung einer Dorfchußcaffe erforderliche« Mittel durch milde Gaben, als Geschenke, zdrStose Darlehen, unentgeltliche Arbeit u. s. f. aufbrinaen zu wollen. Denn selbst dann, wmn in der ersten Zeit diese Mittel reichlich genug stießen, läßt sich nicht mit Sicherheit auf Bestand rechnen. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, daß bei den Cassen, deren Grundstock durch milde Gaben gebildet worden ist, sowohl die Ver- »«lter nicht streng genug prüfen, ob die Darlehensuchmden im Stande sind, die gemachten Vorschüsse zurückzuerstatten, als auch. daß die Erborger selbst sich nicht selten in Rückzahlung der Dar lehen sehr säumig erweisen, ja die Rückzahlung unter allerlei Vor wänden verweigern. Hieraus entspringen, selbst wenn im günstigsten Falle kein Capitalverlust entsteht, zwei Uebelstände, welche die Wirk samkeit solcher Anstalten lähmen. Vorerst wird es häufig geschehe«, daß bedürftige und würdige Darlehensucher vertröstet, ja ganz ab gewiesen «erden müssen, weil die ausgeliehenen Gelder der abge- leurfenen Fristen ungeachtet nicht zurückgezahlt worden, neue milde Gatzen aber nicht eingegangen sind, und hierdurch werden die, denen die Cassen zu Diensten stehen sollen, zurückgescheucht; sodann aber tritt das umgekehrte Verhältnis ein: nach Eingang der Darlehen mangelt eS an Abnehmern, und diese Erfahrung verleidet die An stalt denen, durch deren freiwillige Beiträge die Geldmittel beschafft worden sind -> beide Wechselwirkungen aber verhindern, daß die An stalt den gehofften Nutzen stiftet. Dies trifft sogar dei den in Berlin sehr zahlreichen DistrictSdarlehnScaffen ein, welche, obschon der preußische Centralverein für das Wohl der arbeitenden Classen ihnen viel Berücksichtigung hat angedeihen lassen, nicht die Wirk samkeit entfaltet haben, welche man erwartet hat. Diese Uebelstände werden nun zweifellos vermieden, wenn die gewünschten Leihcassen, wie bereits anderwärts geschehen (siebe Schulze, Affociationsbuch S. 114 flg.), im Wege der Association gegründet und die Mittel theils durch Eintrittsgelder und wieder kehrende feste Beiträge der Associationsmitglieder, theils durch Auf nahme verzinslicher Darlehen beschafft werden. Für diese Darlehen, so wie für die Zinsen davon müssen natürlich sämmtliche Mit glieder der Association gemeinschaftlich haften ; diese Haftung kann aber bei ihnen kein besonderes Bedenken erregen, da sie sowohl bei der Aufnahme neuer Mitglieder durch Vorsicht in der AuSwabl Vorsorge treffen, als auch bei der Ausleihung durch genaue Prü fung der Zahlbarkeit deS DarlehnSsucherS vor Verlusten sich be wahren können. Andererseits wird, e- aber leicht sein, auf diese Bedingungen größere Darlehen zu erlangen, da dem Darleiher so wohl durch die gemeinschaftliche Bürgschaft einer großen Anzahl von ihrem eigenen Interesse zur gegenseitigen Ueberwachung ver- anlaßter Schuldner hinlängliche Sicherheit, alS auch Zinsengenuß für die vorgeschossenen Darlehen gewährt wird. Zwar könnte eingewendet werde«, daß die Vorschüsse auS diesen Cassen, bei denen die Erborger so viel aufbringen müssen, daß davon 1) die Zinsen der als Grundstock aufgenommenen Darlehen und 2) die vorkommenden Spesen gedeckt werden können, zu theuer würden; allein eS läßt sich leicht zeigen, daß dieser Einwurf ungegründet ist. Bekanntlich sind bis her kleine Vorschüsse, wenn überhaupt, nur gegen sehr hohe Zinsen (40—50d/g) ^ erlangen gewesen; dagegen läßt sich mit einer ge wiß unmerkllchen Zahlung von 1 Pf. wöchentlich für den Thaler Darlehen (17>/z0/<>) bei mittelmäßigem Umsatz dahin gelangen, daß nicht nur die Zinsen der Grundstocksdarlehen, so wie die Spesen, über welche man sich am besten mit den Caffenbeamten in Bausch und Bogen durch Ueberweisung von Procenten der jährlichen AinS-
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