Md Anzeiger. Bekanntmachung. Der fthOierigere und kostspieligere Betrieb der zum Hefigen Johanni-Hospitale gehörigen Sandgrube macht die Er höhung der bisherigen KieS- und Sandpreise, unter Herabsetzung des Lehmpreise-, nothwendig. Wir haben daher folgenden Tarif a) für durchgeworfenen Mauer- oder Gartensand: da- Fuder 6 Nar., den Karren 3 Ngr.; !>) für Kies: das Fuder 3 Nar., den Karren 1 Ngr. 5 Ps.; e) für Ufer- oder nicht durchgeworsenen Sand: das Fuder 4 Nar., den Karren 2 Ngr.; ü) für Lünch-Sand: da- Fuder 2Ü Ngr, den Karren 1v Ngr. ; e) für Lehm: das Fuder 1V Ngr., den Karren 5 Ngr. frstgestellt. Indem wir denselben mit de« BemerLm, daß er von und mit dev, 1. Januar 1854 in Kraft tritt, hierdurch bekannt machen, weisen wir zugleich ausdrücklich darauf hin, daß das benannte Material in dar Regel nur an hiesige Einwohner, und der Lehm insbesondere bloS zur Befriedigung des kleinen Bedürfnisses, mithin nur in kleinen Quanti täten abgegeben, und daS Fuder 4 Cubik-Ellen, der Harren 2 Kubik-Ellen gleich geachtet wird. Im Uebrigcn bleibt es bei der bisherigen Einrichtung, nach welcher der Verkauf der Marken, welche an den Sand werfer-Aufseher abzugeben sind, blos durch den Schlagwärter im Sandthore geschieht, und ist jeder Käufer oder Fuhrmann gehalten, daS erkaufte Material selbst aufzuladen, ohne die in der Sandgrube beschäftigten Arbeiter in Anspruch nehmen zu können. Leipzig, den 28. December 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die Erholung der Marken für Hunde auf das künftige Jahr, gegen Erlegung von 3 Lhlr. für die Marke, als den jährlichen Betrag der Steuer, ist bis Ende dieses Monats zu bewirnn, waS hierdurch mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen werde, in Erinnerung gebracht wird. Leipzig, den 23. December 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Da- Schießen mit Feuergewehr, so wie das Singen, Schreien und Lärmen auf den Straßen und öffient^ llchen Plätzen hiesiger Stadt, welches seit einigen Jahren, besonders in der Silvesternacht, auf ungebührliche Weise stattgefunden und zu mehrseitigen, begründeten Klagen Veranlassung gegeben hat, wird hiermit, bei Der^ meidung nachdrücklicher Bestrafung und, nach Befinden, sofortiger Verhaftung der Ruhestörer, wiederholt untersagt. Leipzig, den 27. December 1853. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. Drescher, Net. Morgen Freitag den 30. December ». v. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Loosung der Mitglieder de< Collegium- zu Feststellung der JahreSclassen. 2) Gutachten der Deputation zum Vau-, Oekonomte- und Forstwesen, die Verlängerung des «it Herrn Clauß über das Rittergut Kunnersdorf bestehend« Pachtvertrags betreffend.