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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185611290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18561129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18561129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-11
- Tag1856-11-29
- Monat1856-11
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1856
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n; Ms. lings, k ihre 'au. rn vikgks: Zift, Skgfn ler. er Fäl- igung irisch. ambura. kfUtt. w. fft. k Ruifie. ussr. >aviert. mburg Hamb. 'rrg. Ni er Hos. »nd. uz. - r. Blbrg. Bavierr. )reSdtn. Pulsst. Luifie. de Nussit. Roub. h. Mvnt. > Kreuz. sevierr. ' Poiogoe. . Äu» »tt- Anzeiger. ^ 334 Sonnabend den 29. November. 1856. Bekanntmachung. DaS von dem StistSrath vr. Johann Franz Bo'bn für einen in Leipzig geborenen die Rechte studirenden Sohn a) eines Beisitzers der hiesigen Juristenfacultät, oder da deren keiner vorhanden, b) eines Beisitzers des vormaligen hiesigen Schöppenstuhles, oder da ein solcher auch nicht wäre, e) eines Rathsherrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, ä) eine- hiesigen Bürgers grßistete Stipendium ist dermalen erledigt und soll anderweit von uns vergeben werden. Wir fordern daher die hiesigen Studirenden, welche nach den obigen Bestimmungen des Stifters einen Anspruch auf dm Genuß dieses Stipendiums zu haben vermeinen, hiermit auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftungsmäßigen Qualifi kation längstens bis zum AS. Februar L8ÜU aus hiesigem Rathhause in der RatbSstube schriftlich zu melden. Leipzig, den 24. November 1856. . Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Geffertttiche Gerichtssitzung. Leipzig, den 28. November. Nachdem zuvörderst durch dm dazu delegirten Richter, Herrn Actuar HUngar, die Entschei dungsgründe zu dem vorgestern eröffnten Urtheil bekannt gemacht worden waren, wurde die vierte öffentliche Sitzung des königlichen Bezirksgerichts eröffnet, bei welcher unter dem Vorsitze des Herrn Criminalrichters Ritter vr. Rothe die Herren Gerichtsräthe Leng nick und Preil, so wie die Herren Hülfsrlchter Assessor Böttger und Adv. Anschütz, Seiten der königlichen Staats anwaltschaft aber der stellvertretende Staatsanwalt Herr Kritz Thtil nahmen. Zuvörderst wurde die wider Carl Gottfried Kreygang wegen Entwendung und gegen Marie Therese Kotte wegen Partiererei erhobene Anklage verhandelt. Nach der Anzeige des Rathsgärtners HerrmannRudolphS. war in den letzten drei Wochen vor dem 27. Oktober d. I. von den Einfassungen der hiesigen Promenade nach und nach eine Quantität Bandeisen entwendet worden, und Carl Gottfried Frey gang (früher schon einmal wegen Bigamie mit einem Jahre GefLngniß, außerdem zu wiederholten Malen polizeilich bestraft), auf dm sich bei den deshalb eingeleiteten Recherchen der Verdacht, düse Entwendungen beaangen zu haben, gelenkt hatte, war in Uebereinstimmung der Anzeige geständig gewesen, während der ge dachten Zeit wiederholt solches Eisen von der Promenadeneinfaffung losgeriffen und sich zugeeignet haben, und es war deshalb von der königl. Staatsanwaltschaft seine unmittelbare Vorladung zurHaupt- vrrhandlung, überdem aber auch bieder Marie Therese Kotte beantragt worden, weil dieselbe da- von Frey gang gestohlene Eisen gekauft hatte, unddu rch die Umstände, unter denen sie das selbe an sich gebracht hatte, ein sehr erheblicher Verdacht begründet wordm war, daß ste hierbei den unredlichen Erwerb des Eisens Seiten Freygang- gekannt oder doch vermuthet. Bei der heutigen mündlichen Verhandlung legte Frey gang das Bekennmiß ab, daß er in dm letzten drei bi- vier Wochen vor seiner Verhaftung von dem Bandeisen, welches zur Einfriedigung der Promenade dimt, sechs- bis achtmal in verschiedenen Quan titäten in der Absicht der Aneignung heimlich nach Sonnenünter- gang an sich genommen und an die Trödlerin Kotte verkauft habe. Auf Vorlegen des zu diesem Behufe in den Sitzungssaal ge brachten Bandeisens recoanoscirte er dasselbe nach Beschaffenheit und Quantität und gab sodann ans besondere- Befragen noch an, er habe zur Kotte gesagt, daß er bei dem Museumbaue beschäf tigt sei und das losgemachte Eisen wegnehmen dürfe. Die Kotte räumte bei ihrer Vernehmung ein, das — auch ihr vorgelegte — Bandeisen von Freygang gekauft zu haben. Dieser habe ihr gesagt, daß er das Eisen von seinem Polirer ge schenkt erhalten habe. Den unredlichen Erwerb de- Eisens durch Freygang versicherte sie weder gekannt noch vermuthet zu haben, und blieb bei dieser Versicherung, obwohl ihr Seiten des Vor sitzenden eine Mehrzahl Umstande, die den Schluß auf das Gegen- theil gestatteten, vorgehalten wurden. Da sie hierbei sich darauf berief, daß sie gegen den Polizei diener Lippold, der bei ihr Erkundigung eingezogen, sofort den Besitz de- Eisens eingeräumt, demselbm auch sonst zur Erlangung des Diebes geeignete Mittheilungen gemacht habe, so ordnete der Gericht-Vorsitzende kraft der ihm zustehenden diskretionären Gewalt die sofortige Bestellung Lippoldü zur Hauptverhandlung an. Bevor derselbe noch erschienen war, wurden als Zeugen der Raths gärtner S. und der Aufseher S. zur Constatirung der Quantität und des Werthes de- gestohlenen Eisen- und de- durch diese Ent wendungen zugefügten Schaden- abgehört, und namentlich durch de- erstem Aussage — welche auch der Hauptangeschuldigte selbst als richtig anerkannte — festgestellt, daß in der Zeit von Ende September bis zum 24. Oktober d. I. von verschiedenen Stellen der Promenade 358 Ellen Bandeisen entwendet worden waren. Nachdem hierauf noch Lippold erschienen und bei seiner Abhörung die Angaben der Kotte bestätigt, auch der Staats anwalt den gesetzlichen Schlußvortrag gehaltm hatte, zog sich da- Gericht zurück. In dem r/412 Uhr publicirten Erkenntnisse wurde Frey gang zu viermonatlicher ArbeilShausstrafe verurtheilt, die Kotte aber in Ermangelung vollständigen Beweises der Schuld ktagftei gesprochen. —. Bei der kurz vor 12 Uhr beginnenden zweiten Ver handlung, bei welcher ebenfalls unter dem Vorsitze des Herrn Criminalrichter- Ritter vr. Rothe Herr Gerichtsrath vr. Wenck und die Herren Hülfsrichter Assessor Böttger, Adv. Liebster und Adv. Heinrich Müller, und Seiten der Königlichen Staatsanwaltschaft Herr Kritz betheilkgt waren, erschien, der Widersetzlichkeit und Bedrohung angeklagt, der Armenhausbewohner Ernst Lrauaott Richter au- Abtnaundorf. In der Nacht vom 1V./20. Oktober d. I. in Begleitung einer WUMN
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