p . n > l.t Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. - 126. Freitag den 6. Mai. 185S. 4. 1. Bekanntmachung. Im Monat April d. I. find wegen nachstehender wohlfahrt-polizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen au-zu- sprechen gewesen. Leipzig, am 2. Mai 1859. Der Math -er Gta-t Leipzig. Koch. G. Mechler. ^ , » « - 1) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren de- Dünger- 2) Au-leitm von unreinen Flüssigkeiten au- Grundstücken auf die Straße 8) Sonstig« Gtraßenvekunreinigungen, beim Kohlenabladen, Schuttfahren rc 3. 4) Herabwerfen und Herabfallenkäffen von Gegenständen au- den Fenstern auf die Straße rc 4. 5) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer- hakb der Kehrzett (Markttag-Rachmittag- zwischen L und 4Uhr) und Liegenlaffen von Kehricht, Geströhde u. f. w. außerhalb dieser Zeit . . . . . . . / , - . . - - - - 6. 6) Unterlaffenes Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr). 4. 7) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Limen- laffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand u. dergl. m., Aufstellen von leeren Wagen, heb» Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkaufsständen und Aushängen oder AWehen von Waarenkasten rc. 18. 8) Ordnungswidriges Pafstren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenstil-tzm, Wagen u. dergl. 38. ») Fahrm auf dem Wege von der ersten Bürgerschule nach der Grimma'fchen Straße schärfer als im Schritt ... 3. 10) Kahre« mit vorschriftswidrig gebauten Rollwagen, mit Rollwqgen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer als im Schritt 2. 11) Unbeaufsichtigte- und ordnungswidriges Stehenlaffe» bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straß« ... 4. 12) Ausklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderen als de« hierzu angewiesenen Plätzen 3. Anlagen 6. ^mhett der Aschengruben S. und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 4. 18) Fahrlässige- Sebahren mit Feuer und Licht 1. 17> Herumlaufenlaffen von Hunden ohne BeißkSrbe auf der Straße rc .42. 18) Contraventionen der Fiacres und concesfionirten Einspänner '12. 19> Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen L. Suw»» 184. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am 2. Mai d. I. wird der zweite Termin der Gruhdsteuern fällig, welcher nach tzet zu d-m FLnanzgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuer-Einheit zu entrichten ist. r . ' Di- diesfallsitzen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre SteuerbeLlräge so wie die städtischen Rnstschoß-. und Communal-Anlagen, — welche Letztere für diesen Termin nach demselben Betrage »ie in de» ersten Ter« mine d. I. zu bezahlen find, — an obigem Tage und spätesten- -innen LG Ungen nach dewsklben bei der Stadt- Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher BorsthW gemäß sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eintrettn müssen. «chü,. den -».April INS D«r Sk«th Der-tß,. ... /. ssk'i I > - < i« - -«. ^ . lUr) da- Gebot für nicht geschehe» erqchtrt wstd. Leipzig, dm 2. Mai l859. — «>s «onarwthck Statt!, IN da RHt drr Ha»»«r Mesen,. «w» M StLl e, gu» Thrilt von ftarchn Dimrnft-nm, unirr dm d<ka«tt ,u «nchpndr» r-trrrn wird bemrrll, daß, wenn dir rrfordrrlichr Anzahlung nicht s»f»r» rrfolgr. lll . ilt >1 I r- D«» Rrrth« Kvrstöqwitalio». — ——--—-d——^ NI L. Mischung d» S. »L « 7. «kt«. »- Sr-chmtvag« 3 Uhr «f '! '.N Maebach.